1.0. Wettbewerbsgesetz 8.0 Betrug
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1 UN TE RN EH M EN SG RU N DS ÄT Z E GE SC HÄ FT SE TH IK
2 AU CH GE BR IN TE RN EN R FÜ CA RL SB ER G UN TE RN EH M EN SG RU ND SÄ TZ E GE SC HÄ FT SE TH IK UN G R TE UN RN DS EH ÄT M ZE EN S- NU R INHALT 1.0 Bestechung und Bestechlichkeit 2.0 Erleichterungszahlungen und Anbahnungsgeschäfte 3.0 Geschenke, Essen und Bewirtung 4.0 Spenden 5.0 Interessenkonflikte 6.0 Vertrauliche Informationen 7.0 Wettbewerbsgesetz 8.0 Betrug
3 1 Wir von der Carlsberg glauben an faire und transparente Geschäftsmethoden. Unser Grundsatz und unsere Richtlinien zur Geschäftsethik zielen auf die Gewährleistung eines ethisches Geschäftsgebaren ab, indem wir unsere Mitarbeiter an die Hand nehmen, sollten sie einmal bei der Bewältigung ihrer tagtäglichen Aufgaben in eine Zwangslage geraten. Die Carlsberg Group ist in einem Mitarbeiter der Carlsberg Group, vielfältigen, globalen Markt tätig um ein ethisches Geschäftsgebaren und bemüht sich fortwährend da- und die Einhaltung relevanter Ge- Jørgen Buhl Rasmussen rum, ein verantwortungsvoller Ge- setze und Vorschriften innerhalb President & CEO schäftspartner und Arbeitgeber zu der Carlsberg Group sicher zu sein. Die Carlsberg Group hat es stellen. sich zum Ziel gesetzt, das am Der Grundsatz wendet sich acht schnellsten wachsende Brauerei- Schlüsselthemen zu: Anne-Marie Skov unternehmen der Welt zu sein Vice-President Group und das sich mit Hilfe fairer Ge- 1.0 Bestechung und Bestech- Communication, Chair CSR schäftspraktiken in einem soliden, lichkeit Steering transparenten und wettbewerbs- 2.0 Erleichterungszahlungen fähigen Umfeld bewegt. Dieses Ziel 3.0 Geschenke, Essen und haben wir in eine Reihe von Prin- Bewirtung zipien übersetzt, die im Grundsatz 4.0 Spenden Frank Maßen zur Geschäftsethik der Carlsberg 5.0 Interessenkonflikte CEO Carlsberg Deutschland Group ( Grundsatz ) festgelegt 6.0 Vertrauliche Informationen wurden. Der Grundsatz enthält be- 7.0 Wettbewerbsgesetz stimmte Verhaltensregeln für die 8.0 Betrug
4 2 GESCHÄFT SETHI K UNTE RNE HME NSGRUN DSÄT ZE BESTECHUNG UND BESTECHLICHKEIT Die Carlsberg Group und ihre Mitarbeiter akzeptieren keinerlei Bestechungen in welcher Form auch immer und bieten sie auch nicht an. 2.0 GESCHENKE, ESSEN UND BEWIRTUNG Geschenke, Essen und Bewirtung, die von der Carlsberg Group und ihren Mitarbeitern angeboten oder angenommen werden, müssen angemessen sein. Die Carlsberg Group und ihre Mitarbeiter bieten öffentlichen oder privaten Stakeholdern keine Geschenke, Essen oder Bewirtung an, die über die üblichen Geschäftszwecke hinausgehen, und nehmen sie auch nicht entgegen. 4.0 ERLEICHTERUNGS- ZAHLUNGEN UND ANBAHNUNGSGE- SCHÄFTE Die Carlsberg Group billigt die Praxis der Erleichterungszahlungen nicht. SPENDEN Die Carlsberg Group sollte keine Parteispenden tätigen und benutzt Spenden auch nicht für den Zweck unzulässige Geschäftsvorteile zu erhalten.
5 WETTBEWERBS- GESETZ INTERESSEN- KONFLIKTE Die Mitarbeiter der Carlsberg Group beteiligen sich nicht an Aktivitäten, die möglicherweise zu einem Interessenkonflikt zwischen den persönlichen Interessen und den geschäftlichen Interessen der Carlsberg Group führen könnte. Die Carlsberg Group und ihre Mitarbeiter stellen sicher, dass die Ge- schäftsmethoden von Carlsberg je- derzeit mit den geltenden Wettbe- werbsbestimmungen und mit dem "Carlsberg Wettbewerbsrecht-Erfüllungsprogramm" in Einklang stehen VERTRAULICHE INFORMATIONEN BETRUG Die Mitarbeiter der Carlsberg Group legen vertrauliche Informa- tionen, die sie durch Geschäftsvor- gänge oder auf andere Weise er- halten haben, nicht offen und ver- wenden sie auch nicht missbräuchlich. Das Vertrauensverhältnis zwischen der Carlsberg Group und ihren Stakeholdern muss gebührend geschützt werden. Die Mitarbeiter der Carlsberg Group entwenden kein Betriebsvermögen und auch keine Ressourcen des Unternehmens. Die Mitarbeiter nutzen das Betriebsvermögen oder die Ressourcen für nichts anderes als die Geschäftszwecke von Carls- berg. Die Mitarbeiter halten sich an die Anti-Betrugs-Verfahren, die in den Grundsätzen ordnungsgemäß- er Buchführung der Carlsberg Group beschrieben sind.
6 4 CARLSBERG GROUP Klassifikation: Nur für internen Gebrauch Gültig für: Alle Carlsberg Unternehmen Verabschiedung durch: CSR Steering Committee Dokument Typ: Policy level 1 Referenz: Group CSR Policies Datum Verabschiedung: Version: 001 Die Carlsberg Gruppe soll die Unternehmensgrundsätze zu Geschäftsethik regelmäßig überarbeiten um sicher zu stellen, dass die Grundsätze angemessen und relevant für unser Geschäft bleiben. Die aktuellste Version ist diejenige, die zur Anwendung kommt. Maßgabe ist die englische Originalversion. GELTUNGSBEREICH Die Carlsberg Unternehmensgrundsätze zu Geschäftsethik sind für alle Mitarbeiter der Carlsberg Unternehmen gültig, einschließlich freier Mitarbeiter, befristeter Angestellter oder Teilzeitkräfte. Unsere Partner in Joint Ventures und unseren Geschäftspartnern wird dringend nahegelegt, unsere Grundsätze zu übernehmen und einzuführen. Wir verlangen von unseren Lieferanten und Lizenznehmern, dass sie den Verhaltenskodex für Lieferanten und Lizenznehmer anwenden, der unsere sozialen, umweltbezogenen und ethischen Standards setzt. Als Carlsberg Unternehmen gelten alle Unternehmen an denen Carlsberg A/S direkt oder indirekt mehr als 50% der Stimmrechte hält oder kontrolliert oder die Carlsberg A/S auf andere Art und Weise kontrol- liert. EINHALTUNG Alle Carlsberg Unternehmen sollen die Bestimmungen der Unternehmensgrundsätze zu Geschäftsethik ebenso nationale Rechte und Regulatorien einhalten. Sollten sich Unterschiede zwischen den Unternehmensgrundsätzen und nationa- lem Recht oder anderen anzuwendenden Standards ergeben, so soll die strengere Anforderung gelten. Konflikte zwischen den Bestimmungen dieser Unternehmensgrund- sätze und nationalem Recht oder anderen anzuwendenden Standards sollen vom Headquarter der Carlsberg Gruppe in Zusammenar- beit mit den Carlsberg Unternehmen bewertet werden. ANWENDUNG Die Unternehmen der Carlsberg Gruppe sollen die Unternehmensgrundsätze in die täglichen Arbeitsprozesse implementieren. Alle Unternehmen sollen im angemessenen Umfang Schritte unternehmen um die Kommunikation der Bestimmungen dieser Unternehmensgrundsätze an ihre Mitarbeiter in der eigenen Sprache sicher zu stellen. Die Einhaltung der Unternehmensgrundsätze, Leitlinien und Kodizes soll regelmäßig überprüft, angemessene korrigierende Aktionsplä- ne identifiziert und implementiert werden. WHISTLEBLOWING LINE Um die bestmögliche Einhaltung des vorliegenden Grundsatzes sicherzustellen, wurde ein Anschluss zur Meldung von bestimm- ten Vorfällen eingerichtet. Diese Leitung kann von Mitarbeitern be- nutzt werden, die ihr Wissen um ein Verhalten oder ihren Verdacht auf ein Verhalten melden möchten, das ihrer Ansicht nach zu dem vor- liegenden Grundsatz oder den Richtlinien zur Geschäftsmoral im Widerspruch steht. Dies könnten Situationen, Ereignisse oder Handlungen sein, bei denen Einzel- personen oder Gruppen beteiligt sind und diese möglicherweise: einen negativen Einfluss (in finanzieller Hinsicht, den Ruf betreffend oder anderer Absichten) auf ein Carlsberg- Unternehmen, seine Aktionäre oder die Carlsberg Group als Ganzes haben könnten; oder schädlich für die Moral, die Produktivität oder die persön- liche Sicherheit sein könnten. Das System wurde mit äußerster Sorgfalt und Behutsamkeit dafür konzipiert, die Vertraulichkeit und Anonymität auf jeder Stufe zu be- wahren. Schritt für Schritt erfol- gende Anweisungen stellen sicher, dass jede Meldung, die gemacht wird, in sicherer Art und Weise vorgetragen wird. Die Berichterstattung ist leicht. Rufen Sie einfach die Seite com auf und füllen Sie ein Mel- dungsformular (online oder per Telefon) aus. Dieser Bericht wird dann fünf oder sechs Werktage später von der Innenrevision der Group weiter verfolgt. Für weitere Informationen zum Whistleblower-System der Carlsberg Group wenden Sie sich bitte an die Innenrevision der Group unter: whistleblower@carlsberg.com.
T R 1.0. Stakeholder-Beziehungen 2.0 Community Investment 3.0 Cause Related Marketing 4.0 Sponsoring 5.0 Wirtschaftlicher Einfluss
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