Ausführungsvorschriften über die Gewährung von Jugendhilfe für alleinstehende minderjährige Ausländer (AV-JAMA) vom

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausführungsvorschriften über die Gewährung von Jugendhilfe für alleinstehende minderjährige Ausländer (AV-JAMA) vom 21.05.2013"

Transkript

1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft III G 2 An die Bezirksämter von Berlin - Jugendamt - nachrichtlich: an die Senatsverwaltung für Finanzen Ausführungsvorschriften über die Gewährung von Jugendhilfe für alleinstehende minderjährige Ausländer (AV-JAMA) vom SenBildJugWiss III G 2 - Tel.: intern Auf Grund des 56 Abs. 1 in Verbindung mit 33 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in der Fassung vom (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom (GVBl. S. 560), und auf Grund des 68 Satz 2 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) in der Fassung vom (GVBl. S. 930), zuletzt geändert durch Art. II des Gesetzes vom (GVBl. S. 290), wird bestimmt: 1. Geltungsbereich Diese Ausführungsvorschriften regeln die Aufgabenwahrnehmung der Kinder- und Jugendhilfe im Zusammenhang mit der Betreuung und Unterbringung minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer, die ohne ihre Personensorgeberechtigten in Deutschland Schutz suchen (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) und ihren gewöhnlichen oder tatsächlichen Aufenthalt im Land Berlin haben. Auf unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer, die einem Staat der Europäischen Union (siehe Anlage 1) angehören, sind sie nicht anwendbar. 2. Sachliche und örtliche Zuständigkeit nach der Einreise (1) Für erstmalig eingereiste unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem sie sich nachweislich bei der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung / Landesjugendamt 1, bei einem Jugendamt oder einer anderen Behörde Berlins gemeldet und um Hilfe gebeten haben, eine Clearingphase. Während der Clearingphase ist die für Jugend zuständige Senatsverwaltung der zuständige Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Nr. 6 Abs. 1 bis 4 ZustKatOrd Anlage zu 2 Abs. 4 Satz 1 ASOG). 1 im Folgenden kurz: die für Jugend zuständige Senatsverwaltung.

2 2 (2) Hält sich der unbegleitete minderjährige Flüchtling zu dem in Absatz 1 bestimmten Zeitpunkt nachweislich bereits länger als drei Monate im Inland auf, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach Nummer 6 Absatz 1 der Ausführungsvorschriften über die Zuständigkeit der Jugendämter auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe (AV ZustJug) vom (3) Sofern für den / die Betroffene bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein örtlich zuständiges Jugendamt bestimmt war, lebt diese Zuständigkeit wieder auf, wenn erneut ein Hilfebedarf bekannt / geltend gemacht wird. 3. Maßnahmen der Jugendhilfe in der Clearingphase (1) Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung nimmt den unbegleiteten minderjährigen Flüchtling gemäß 42 SGB VIII in Obhut. Hierzu gehören a) die vorläufige Unterbringung des / der Minderjährigen bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform; b) die Sicherstellung des notwendigen Unterhalts und der Krankenhilfe für den / die Minderjährige/n; c) das Recht der Beaufsichtigung, Erziehung und Aufenthaltsbestimmung unter Berücksichtigung des (mutmaßlichen) Willens des / der Personensorgeberechtigten; d) die Sorge für das Wohl des / der Minderjährigen; e) die Beratung des / der Minderjährigen in Bezug auf seine / ihre gegenwärtige Situation, f) das Aufzeigen von Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung gemäß den Vorgaben des SGB VIII; g) die Ermittlung und gegebenenfalls unverzügliche Benachrichtigung des / der Personensorgeberechtigten, h) die sofortige Anmeldung zur Regelschule bei vorliegender Schulpflicht (vgl. 41 ff. des Schulgesetzes). (2) Die Clearingphase beinhaltet alle Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Erstversorgung (Unterbringung, Krisenintervention, pädagogische und psychologische Betreuung, Orientierungshilfe in einem unbekannten Kulturkreis, medizinische Untersuchung und Grundversorgung, Beschulung usw.) und der Abklärung rechtlicher Fragen stehen. Mit der Durchführung der Clearingphase beauftragt die für Jugend zuständige Senatsverwaltung einen Träger der freien Jugendhilfe, der eine geeignete Einrichtung vorhält (Erstaufnahme- und Clearingstelle EAC). (3) Kann die für Jugend zuständige Senatsverwaltung den / die Personensorgeberechtigten des / der Minderjährigen nicht ermitteln oder nicht erreichen, regt sie spätestens am dritten Werktag nach seiner / ihrer Aufnahme in die EAC eine Entscheidung des zuständigen Familiengerichts über die erforderlichen Maßnahmen zum Wohle des / der Minderjährigen an. Dies gilt gleichermaßen, wenn eine Übergabe des / der Minderjährigen an den / die Personensorgeberechtigten mit seinem / ihrem Wohl nicht vereinbar erscheint. Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung klärt unverzüglich den asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Status des / der Minderjährigen. Sie informiert das Gericht über den Stand der Klärung und das Fürsorgebedürfnis des / der Minderjährigen. (4) Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung bestimmt unverzüglich die örtliche Zuständigkeit eines Jugendamtes nach dem aus der Anlage 2 ersichtlichen Quotenschlüssel. Das Jugendamt ist ab diesem Zeitpunkt abweichend von 87 b SGB VIII zuständig für die Mitwirkung am familiengerichtlichen Verfahren ( 50 SGB Abs. 1 Nr. 1 VIII). Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung teilt dem Familiengericht das nach Satz 1 bestimmte Jugendamt mit.

3 3 (5) Soweit im familiengerichtlichen Verfahren die Bestellung eines Amtsvormundes erfolgt, ist für die Führung der Amtsvormundschaft abweichend von 87 c SGB VIII gem. 1 Nr. 4 b) der Verordnung über die Zuständigkeit für einzelne Bezirksaufgaben (zuletzt geändert am ) 2 das Jugendamt Steglitz-Zehlendorf zuständig. (6) Im Rahmen des Clearingverfahrens prüft die für Jugend zuständige Senatsverwaltung die Möglichkeiten für eine Rückführung des / der Minderjährigen zu den Personensorgeberechtigten (vgl. 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII). Liegen die Voraussetzungen für eine kindeswohlgerechte Rückführung vor, veranlasst sie die dafür erforderlichen Schritte. 4. Örtliche Zuständigkeit für die weitere Betreuung nach Beendigung der Clearingphase (1) Die Zuständigkeit für die weitere Betreuung und Unterbringung des / der Minderjährigen geht abweichend von den Regelungen der 86 Abs. 4 Satz 2, 86 a Abs. 3, 86 b Abs. 2, 86 d, 87 SGB VIII auf das nach Nummer 3 Abs. 4 bestimmte Jugendamt über, sobald die Sozialanamnese abgeschlossen, eine Empfehlung zum sozialpädagogischen Hilfebedarf formuliert und a) für den / die Minderjährige/n ein Vormund bestellt oder die Anordnung einer Vormundschaft abgelehnt ist oder b) seit der Aufnahme in der EAC drei Monate vergangen sind oder c) der junge Mensch während der Clearingphase volljährig wird (bei bestehendem Bedarf für weitere Hilfe nach 41 oder 19 SGB VIII) (2) Hat das Familiengericht das Jugendamt Steglitz-Zehlendorf als Amtsvormund oder - pfleger eingesetzt, bleibt im Interesse der Betreuungskontinuität sowie zur Entlastung der übrigen Bezirke abweichend von 87 c SGB VIII dessen Zuständigkeit bis zur Beendigung der Amtsvormundschaft oder Amtspflegschaft erhalten; 54 AG KJHG bleibt unberührt. Die Zuständigkeit endet wenn der / die Minderjährige einen gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe außerhalb Berlins begründet. (3) Die nach Absatz 1 oder eine nach Nummer 6 Absatz 1 AV ZustJug vom (Abl. 2012, Nr. 1, S. 2) begründete Zuständigkeit bleibt bestehen, bis der / die Minderjährige einen gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe außerhalb Berlins begründet. Aufenthalte in Einrichtungen und Pflegestellen bleiben außer Betracht. Eine Unterbrechung der Jugendhilfeleistung bis zu drei Monaten bleibt außer Betracht. 5. Fallübergang (1) Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung räumt dem Jugendamt zur Vorbereitung der Anschlussbetreuung eine Frist von zwei Wochen ab dem in Nummer 4 Abs. 1 genannten Zeitpunkt ein. Sie übermittelt dem Jugendamt die den / die Minderjährige/n betreffenden Unterlagen einschließlich der Empfehlung zum sozialpädagogischen Hilfebedarf. (2) Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung informiert das Familiengericht sowie, im Falle einer Vormundschaftsbestellung, den bestellten Vormund / die bestellte Vormünderin über die geänderte Zuständigkeit. (3) Die Zuständigkeit des bestimmten Jugendamtes wird durch die Begründung oder Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts des / der Minderjährigen innerhalb Berlins nicht beendet. 2 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 2013, Nr. 14 vom

4 4 (4) Ist Jugendhilfe für mehrere Personen gemeinsam erforderlich (z. B. Geschwister, minderjährige Elternteile mit Kind), weist die für Jugend zuständige Senatsverwaltung sie demselben Jugendamt zu. Lässt sich für eine der Personen, denen gemeinsam Jugendhilfe zu gewähren ist, ein gewöhnlicher Aufenthalt in Berlin ermitteln, richtet sich die Zuständigkeit des Jugendamtes nach dem gewöhnlichen Aufenthalt dieser Person. 6. Anwendung des Quotenschlüssels (1) Wird aufgrund der vorstehenden Regelungen die in Anlage 2 vorgesehene Quote überschritten (Überquote), gleicht die für Jugend zuständige Senatsverwaltung dies bei den folgenden Zuweisungen aus. Dazu informieren die Jugendämter und die für Jugend zuständige Senatsverwaltung sich gegenseitig regelmäßig über die aktuellen Zuweisungsund Betreuungsfälle, in denen Hilfen gewährt werden. Die Jugendämter leiten der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung bis zum 15. Juli bzw. bis zum 15. Januar eines jeden Jahres Statistiken mit Stand vom 30. Juni und 31. Dezember des Jahres zu und verwenden dabei die aus den Anlagen 3 und 4 ersichtlichen Muster. (2) Die Zahl der ausländischen Minderjährigen, die von einem Jugendamt auf Grund von Nr. 6 Abs. 1 AV ZustJug betreut werden (z. B. sog. Selbstmelder), ist auf die Quote anzurechnen. (3) Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung legt aufgrund eines einstimmig gefassten Beschlusses aller Bezirke den Quotenschlüssel neu fest, wenn eine ausgewogene Verteilung auf die Jugendämter nicht mehr sichergestellt ist. 7. Kostenerstattung (1) Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung macht Kostenerstattungsansprüche gemäß 89 d SGB VIII für die Zeit, während derer sie Jugendhilfe gewährt, geltend. Nach Übergang der Zuständigkeit auf das nach Nummer 3 Abs. 4 bestimmte Jugendamt wird die Geltendmachung der weiteren Kostenerstattung von diesem betrieben. Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung teilt dem Jugendamt den vom Bundesverwaltungsamt zur Kostenerstattung verpflichteten überörtlichen Träger mit. (2) Soweit eine Kostenerstattung nach 89 d SGB VIII ausgeschlossen ist (z. B. bei nachweislichem Aufenthalt von über einem Monat vor Hilfebeginn, bei Geburtsort in Deutschland o. ä.), teilt die für Jugend zuständige Senatsverwaltung dies dem Jugendamt mit. 8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Aufhebung (1) Diese Ausführungsvorschriften treten zum in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Ausführungsvorschriften treten die Ausführungsvorschriften über die Gewährung von Jugendhilfe für alleinstehende minderjährige Ausländer (AV-JAMA) vom sowie die Ausführungsvorschrift über die Fortgeltung der AV-JAMA vom außer Kraft. gez. Sven Nachmann

5 Anlage 1 Staaten der Europäischen Union (Nr. 1 AV JAMA) 1. Belgien België/Belgique BE 2. Bulgarien България BG 3. Dänemark Danmark DK 4. Deutschland Deutschland DE 5. Estland Eesti EE 6. Finnland Suomi FI 7. Frankreich France FR 8. Griechenland Ελλάδα, Ελλάς GR 9. Irland Éire IE 10. Italien Italia IT 11. Lettland Latvija LV 12. Litauen Lietuva LT 13. Luxemburg Luxembourg LU 14. Malta Malta MT 15. Niederlande Nederland NL 16. Österreich Österreich AT 17. Polen Polska PL 18. Portugal Portugal PT 19. Rumänien România RO 20. Schweden Sverige SE 21. Slowakei Slovensko SK 22. Slowenien Slovenija SI 23. Spanien España ES 24. Tschechien Česko CZ 25. Ungarn Magyarország HU 26. Vereinigtes Königreich United Kingdom GB 27. Zypern Kypros / Kıbrıs CY

6 Anlage 2 Quotenschlüssel (Nr. 3 Abs. 4 AV JAMA) Bezirk Quote in % Charlottenburg - Wilmersdorf 9,0 Friedrichshain - Kreuzberg 7,0 Lichtenberg 8,3 Marzahn - Hellersdorf 8,4 Mitte 8,2 Neukölln 8,1 Pankow 9,5 Reinickendorf 7,8 Spandau 7,2 Steglitz - Zehlendorf 9,5 Tempelhof - Schöneberg 9,1 Treptow - Köpenick 7,9

7 Anlage 3 (Nr. 6 Abs. 1 AV JAMA) Bezirksamt von Berlin Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge Stand: Nr. Name Vorname 1. m / w geb. Nation Zuweisung vom Leistungsgrundlage: SGB VIII AsylbLG SGB II Vormund: Einzel-VM Vereins-VM Amts-VM Aufenthalt: Gestattung Duldung, GÜB, PEB Bemerkungen [ z. B. Hinweis auf Altfälle von Selbstmeldern = AS)

8 Anlage 4 (Nr. 6 Abs. 1 AV JAMA) Bezirksamt von Berlin Statistik Stand: Minderjährige Volljährige Zahl der Betreuten gesamt Quotenschlüssel unter 16 Jahre Jahre gesamt m w m w m w m w m w gesamt davon Selbstmelder Anteil % Hauptherkunftsländer Leistungsgrundlagen Afghanistan Afrika arab. Staaten, ungeklärt russ. Föderation Vietnam Sonst. SGB VIII AsylblG SGB II ohne Leistung Berlin, den Name, Stellenzeichen

Die Mitgliedstaaten der EU

Die Mitgliedstaaten der EU Die Mitgliedstaaten der EU Arbeitsaufträge: 1. Trage in die einzelnen EU-Mitgliedstaaten die jeweilige Abkürzung ein! 2. Schlage in deinem Atlas nach, wo die Hauptstädte der einzelnen Länder liegen und

Mehr

Anhang zum Altersübergangs-Report 2012-01

Anhang zum Altersübergangs-Report 2012-01 Anhang 2012-01 Anhang zum Altersübergangs-Report 2012-01 Alterserwerbsbeteiligung in Europa Deutschland im internationalen Vergleich Tabellen und Abbildungen Tabelle Anhang 1: Gesetzliche Rentenaltersgrenzen

Mehr

Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC.

Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC. Sparkasse Der Standard in Europa: IBAN und BIC. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, im neuen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA Single Euro Payments Area) sollen Ihre grenzüberschreitenden

Mehr

Aufbau der IBAN (International Bank Account Number)

Aufbau der IBAN (International Bank Account Number) a = alphanumerisch; n = numerisch 4 4 4670 IBAN AD (Andorra) AD 000 200 200 0 000 4 4 4 67 0 ; n 2n 4 4670 IBAN AT (Österreich) AT6 04 002 47 20 4 467 0 ; n ; n 0 467 IBAN BE (Belgien) BE 6 0 074 704 24

Mehr

Winware Zahlungsverkehr mit Lieferanten

Winware Zahlungsverkehr mit Lieferanten Winware Zahlungsverkehr mit Lieferanten Inhalt Oranger Einzahlungsschein (TA 826)... 2 Oranger Einzahlungsschein mit indirekt Begünstigter (TA 826)... 3 IPI/IBAN- Beleg (TA 836)... 4 Zahlungen an die Übrigen

Mehr

S Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC.

S Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC. S Sparkasse Der Standard in Europa: IBAN und BIC. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, im neuen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA Single Euro Payments Area) sollen Ihre grenzüberschreitenden

Mehr

DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich

DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV Gesetzestext 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten, 1. soweit sie eine Beschäftigung

Mehr

Anzahl der Einwohner im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Stand 12/2013)

Anzahl der Einwohner im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Stand 12/2013) Anzahl der Einwohner im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Einwohner gesamt: 273.517 100,00 % davon Einwohner nichtdeutscher Staatsangehörigkeit 63.644 23,27 % davon Einwohner deutsch mit 42.174 15,42 % Deutsche

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 34/2015 20.08.2015 Gs Fahrerlaubnisbefristungen im Ausland Sehr geehrte Damen und Herren, in zahlreichen Ländern wird die Gültigkeit des Führerscheins

Mehr

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Ärztekammer Berlin Abteilung 3 - Berufsbildung Friedrichstraße 16 10969 Berlin Hinweise zum Antrag: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des

Mehr

Intelligente Energie Europa 2007-2013

Intelligente Energie Europa 2007-2013 PTJ Intelligente Energie Europa 2007-2013 Ergebnisse der Projektförderung Ute Roewer Mai 2015 Beteiligung deutscher Partner an IEE An den Aufrufen des Programms Intelligente Energie Europa (IEE) einem

Mehr

Flash Eurobarometer 345 ZUGÄNGLICHKEIT ZUSAMMENFASSUNG

Flash Eurobarometer 345 ZUGÄNGLICHKEIT ZUSAMMENFASSUNG Flash Eurobarometer 345 ZUGÄNGLICHKEIT ZUSAMMENFASSUNG Befragung: März 2012 Veröffentlichung: Dezember 2012 Diese Umfrage wurde von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Justiz in Auftrag gegeben

Mehr

Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005

Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005 Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte Anteil der Bevölkerung, der mindestens zwei gut genug spricht, um sich darin unterhalten

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 14.08.2014 Artikelnummer: 5225123137004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:

Mehr

Antrag auf Hinterbliebenenrente

Antrag auf Hinterbliebenenrente Mitgliedsnummer _ Tierärzteversorgung Niedersachsen Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Hinterbliebenenrente 1. Personalien des verstorbenen Mitgliedes: Name: Geburtsname: Geburtsdatum: Vorname: Geburtsort:

Mehr

DIDAKTIK FINANZ THEMENBLÄTTER WIRTSCHAFT & FINANZEN DIDAKTIK. Die Bedeutung des Euro für Wirtschaft und Bevölkerung INITIATIVE WISSEN

DIDAKTIK FINANZ THEMENBLÄTTER WIRTSCHAFT & FINANZEN DIDAKTIK. Die Bedeutung des Euro für Wirtschaft und Bevölkerung INITIATIVE WISSEN OESTERREICHISCHE NATIONALBANK EUROSYSTEM INITIATIVE THEMENBLÄTTER WIRTSCHAFT & EN DIDAKTIK Nr. 1 B DIDAKTIK Aufgaben: 1. Markieren Sie in der folgenden Abbildung jene Länder, in denen der Euro Bargeld

Mehr

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Antrag auf Hinterbliebenenrente

Antrag auf Hinterbliebenenrente Mitgliedsnummer _ Ärzteversorgung Niedersachsen Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Hinterbliebenenrente 1. Personalien des verstorbenen Mitgliedes: Name: Geburtsname: Geburtsdatum: Vorname: Geburtsort:

Mehr

Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz

Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz 2013 Impressum Herausgeber: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund

Mehr

- Ort / Datum - - Unterschrift des Antragstellers -

- Ort / Datum - - Unterschrift des Antragstellers - Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Postfach 90 06 43 60446 Frankfurt ANTRAG AUF HINTERBLIEBENENRENTE Angaben zum Verstorbenen: Mitglieds-/Rentennummer

Mehr

Internetnutzung (Teil 1)

Internetnutzung (Teil 1) (Teil 1) Internetnutzung (Teil 1) Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, 2010 nie nutzen**, in Prozent regelmäßig nutzen*, in Prozent 5 Island 92 5 Norwegen 90 ** Privatpersonen,

Mehr

Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente

Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente Mitgliedsnummer Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente 1. Personalien: Name: _ Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: _ Straße:

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnelle Bearbeitung. Für das Verfahren wird

Mehr

Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG)

Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) KJHG Ausfertigungsdatum: 26.06.1990 Vollzitat: "Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 26. Juni 1990 (BGBl. I S.

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

ANTRAG AUF HINTERBLIEBENENRENTE

ANTRAG AUF HINTERBLIEBENENRENTE ANTRAG AUF HINTERBLIEBENENRENTE Angaben zum Verstorbenen: Mitglieds-Nr. / Renten Nr. geb. am verstorben am Angaben des Hinterbliebenen : Geburtsname geb. am Geburtsort Privat - Anschrift Privat - Telefon

Mehr

TeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg

TeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg Deutscher Bundestag Drucksache 17/14432 17. Wahlperiode 24. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Zweites Halbjahr 2013 verglichen mit zweitem Halbjahr 2012 Strompreise für Haushalte in der EU28 stiegen um 2,8% und Gaspreise um 1,0%

Zweites Halbjahr 2013 verglichen mit zweitem Halbjahr 2012 Strompreise für Haushalte in der EU28 stiegen um 2,8% und Gaspreise um 1,0% STAT/14/81 21. Mai 2014 Zweites Halbjahr 2013 verglichen mit zweitem Halbjahr 2012 Strompreise für Haushalte in der EU28 stiegen um 2,8% und Gaspreise um 1,0% In der EU28 stiegen die Strompreise 1 für

Mehr

Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009

Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Ausgewählte europäische Staaten, prozentuale Veränderung des des BIP BIP* * im Jahr im Jahr 2009 2009 im Vergleich

Mehr

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12. Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Euro oder in anderen EWR- Währungen 2

1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Euro oder in anderen EWR- Währungen 2 1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Euro oder in anderen EWR- Währungen 2 1.1. Überweisungsauftrag 1.1.1. Annahmefrist für Überweisungen

Mehr

Deckungsmasse (Mio. ) 4.968, , , , , ,3 darunter Derivate (Mio. ) ,2

Deckungsmasse (Mio. ) 4.968, , , , , ,3 darunter Derivate (Mio. ) ,2 Veröffentlichung gemäß 28 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 PfandBG (Deutschland) Umlaufende Pfandbriefe (Lettres de Gage publiques) und dafür verwendete Deckungswerte Q3/2017 Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen

Mehr

Die Post erhebt bei Zustellung der Nachnahmesendung eine Sendungsgebühr in Höhe von 2,00 EUR zusätzlich zum Rechnungsbetrag.

Die Post erhebt bei Zustellung der Nachnahmesendung eine Sendungsgebühr in Höhe von 2,00 EUR zusätzlich zum Rechnungsbetrag. Versandkosten Oft werden Versandkosten mit dem zu zahlenden Porto verwechselt. Tatsächlich macht das Porto aber nur einen Teil der Kosten aus. Hinzu kommen Kosten für hochwertige Verpackungs- und Füllmaterialien,

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

ERASMUS MOBILITÄT IN DER SCHWEIZ STATISTIK 2011-2012. ch Stiftung

ERASMUS MOBILITÄT IN DER SCHWEIZ STATISTIK 2011-2012. ch Stiftung ERASMUS MOBILITÄT IN DER SCHWEIZ STATISTIK 2011-2012 ch Stiftung Oktober 2013 INHALTSVERZEICHNIS 1. Studierendenmobilität... 3 a. Allgemeine Informationen... 3 b. Outgoing-Studierende... 5 i. Hochschulen...

Mehr

Information zum deutschen Rentensystems ganz kurz

Information zum deutschen Rentensystems ganz kurz Information zum deutschen Rentensystems ganz kurz Ein kleiner Überblick zu Fragen, die Deutsche in der EU und EU- Angehörige in Deutschland interessieren Berufsgruppen späterer Rentner Fast alle Arbeitnehmer

Mehr

ILNAS-EN ISO 15841:2014

ILNAS-EN ISO 15841:2014 Zahnheilkunde - Drähte für die Kieferorthopädie (ISO 15841:2014) Dentistry - Wires for use in orthodontics (ISO 15841:2014) Médecine bucco-dentaire - Fils pour utilisation en orthodontie (ISO 15841:2014)

Mehr

wennsiealsgemeinschaftsschule,alsbekenntnis-oderweltanschauungsschuleerrichtetwerdensollundeineöffentlichevolksschuledieserartinder

wennsiealsgemeinschaftsschule,alsbekenntnis-oderweltanschauungsschuleerrichtetwerdensollundeineöffentlichevolksschuledieserartinder Deutscher Bundestag Drucksache 16/7659 16. Wahlperiode 27. 12. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter

Mehr

Februar 2010 gegenüber Januar 2010 Industrieproduktion in der Eurozone um 0,9% gestiegen Anstieg um 0,7% in der EU27

Februar 2010 gegenüber Januar 2010 Industrieproduktion in der Eurozone um 0,9% gestiegen Anstieg um 0,7% in der EU27 STAT/10/50 14. April 2010 Februar 2010 gegenüber Januar 2010 Industrieproduktion in der Eurozone um 0,9% gestiegen Anstieg um 0,7% in der EU27 Die saisonbereinigte Industrieproduktion 1 ist im Februar

Mehr

Preis- und Leistungsverzeichnis für Privat- und Geschäftskunden CLEVER-PACK GIRO

Preis- und Leistungsverzeichnis für Privat- und Geschäftskunden CLEVER-PACK GIRO Preis- und sverzeichnis für Privat- und Geschäftskunden CLEVER-PACK GIRO Girokonto mit Multiwährungsoption SMS-TAN für Online-Banking Online-Banking Privat4 Clever-Pack Giro Jahresgebühr für Clever-Pack

Mehr

Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII

Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII zwischen dem Amt für Soziale Dienste / Jugendamt und der Senatorin

Mehr

Beratung und Unterstützung, Beratung Beistandschaften und

Beratung und Unterstützung, Beratung Beistandschaften und Stadt Hagen Stadt Hagen Beratung Unterstützung, Beratung Beistandschaften Beratung Unterstützung, Unterstützung, Beistandschaften Beurkungen Beistandschaften Beurkungen Beurkungen für Eltern, die bei der

Mehr

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,

Mehr

Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente

Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente Mitgliedsnummer _ Tierärzteversorgung Niedersachsen Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente 1. Personalien: Name: _ Vorname: Geburtsname: _ Geburtsdatum: Geburtsort: _ Straße:

Mehr

Preis- und Leistungsverzeichnis für Privat- und Geschäftskunden

Preis- und Leistungsverzeichnis für Privat- und Geschäftskunden Preis- und sverzeichnis für Privat- und Geschäftskunden CLEVER-PACK GIRO Girokonto mit Multiwährungsoption SMS-TAN für Online-Banking Online-Banking Privat24 Clever-Pack Giro Jahresgebühr für Clever-Pack

Mehr

EN ISO 15841 ÖNORM. Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie. Ausgabe: 2014-11-15 (ISO 15841:2014)

EN ISO 15841 ÖNORM. Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie. Ausgabe: 2014-11-15 (ISO 15841:2014) ÖNORM EN ISO 15841 Ausgabe: 2014-11-15 Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie (ISO 15841:2014) Dentistry Wires for use in orthodontics (ISO 15841:2014) Médecine bucco-dentaire Fils pour utilisation

Mehr

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,

Mehr

September 2006 gegenüber September 2005 Absatzvolumen im Einzelhandel in der Eurozone um 1,4% gestiegen Zunahme um 2,4% in der EU25

September 2006 gegenüber September 2005 Absatzvolumen im Einzelhandel in der Eurozone um 1,4% gestiegen Zunahme um 2,4% in der EU25 145/2006-7. November 2006 September 2006 gegenüber September 2005 Absatzvolumen im Einzelhandel in der Eurozone um 1,4% gestiegen Zunahme um 2,4% in der EU25 Im September 2006 ist das Absatzvolumen des

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION 13.12.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 334/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2013 zur Änderung des Beschlusses 2012/226/EU über die zweite Reihe gemeinsamer Sicherheitsziele

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

ANTRAG AUF ALTERSRENTE. Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit dem Rentenantrag ein. Privat - Anschrift

ANTRAG AUF ALTERSRENTE. Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit dem Rentenantrag ein. Privat - Anschrift ANTRAG AUF ALTERSRENTE Ich stelle Antrag auf Zahlung obiger Rente ab 01. geb. Mitgliedsnummer Geburtsname Geburtsort Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit dem Rentenantrag ein. Privat -

Mehr

Checkliste für die Praxis: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind

Checkliste für die Praxis: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Im Ausland krankenversicherte Patienten März 2011 Checkliste für die Praxis: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind Für die ärztliche

Mehr

EP 1 750 416 A1 (19) (11) EP 1 750 416 A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: 07.02.2007 Patentblatt 2007/06

EP 1 750 416 A1 (19) (11) EP 1 750 416 A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: 07.02.2007 Patentblatt 2007/06 (19) (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (11) EP 1 750 416 A1 (43) Veröffentlichungstag: 07.02.2007 Patentblatt 2007/06 (51) Int Cl.: H04L 29/12 (2006.01) (21) Anmeldenummer: 05016706.3 (22) Anmeldetag: 01.08.2005

Mehr

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe Flurförderzeuge FEM Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge 05.2012 (DE) - Abgasemission - I n d e x 1 Einleitung... 2 2 Umfang...

Mehr

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-

Mehr

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der

Mehr

s Sparkasse SEPA Lastschrift: Euro paweit und zu Hause bequem per Lastschrift bezahlen

s Sparkasse SEPA Lastschrift: Euro paweit und zu Hause bequem per Lastschrift bezahlen s Sparkasse SEPA Lastschrift: Euro paweit und zu Hause bequem per Lastschrift bezahlen Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit der neuen SEPA Lastschrift bezahlen Sie fällige Forderungen in Euro

Mehr

Januar 2007 Arbeitslosenquote der Eurozone auf 7,4% gesunken Quote der EU27 auf 7,5% gesunken

Januar 2007 Arbeitslosenquote der Eurozone auf 7,4% gesunken Quote der EU27 auf 7,5% gesunken STAT/07/29 28. Februar 2007 Januar 2007 Arbeitslosenquote der Eurozone auf 7,4% gesunken Quote der EU27 auf 7,5% gesunken In der Eurozone (EZ13) 1 lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote 2 im Januar

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Soziale Sicherung auf dem Prüfstand Stimmt die Balance zwischen Fördern F Fordern?

Soziale Sicherung auf dem Prüfstand Stimmt die Balance zwischen Fördern F Fordern? Soziale Sicherung auf dem Prüfstand Stimmt die Balance zwischen Fördern F und Fordern? Hans-Werner Sinn 9. Oktober 2008 Armut und Armutsgefährdung Der Einfluss der Arbeitslosigkeit Das deutsche Jobwunder

Mehr

Deutsch als Fremdsprache

Deutsch als Fremdsprache Deutsch als Fremdsprache Deutsch als Fremdsprache Ausgewählte europäische Staaten*, in denen Deutsch die Fremdsprache ist, die Ausgewählte am zweithäufigsten** europäische erlernt Staaten*, wird, in denen

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

substaatliche Gebietskörperschaften

substaatliche Gebietskörperschaften 9 200 substaatliche Gebietskörperschaften in der Europäischen Union EDITION 2006 FI SE EE IE UK FR NL BE LU DK DE CZ AT 0,4 SI PL SK HU LV LT PT ES IT GR MT CY Substaatliche Gebietskörperschaften 1. Ebene

Mehr

1 Geltungsbereich. (2) Die Internate, gemäß Abs. 1, sind Wohnheime im Sinne dieser Tarifordnung. 2 Benutzungsentgelt

1 Geltungsbereich. (2) Die Internate, gemäß Abs. 1, sind Wohnheime im Sinne dieser Tarifordnung. 2 Benutzungsentgelt Tarifordnung für die Benutzung der Internate und Wohnheime Spezialschulteiles am Albert-Schweitzer-Gymnasium der Landeshauptstadt Erfurt - WhTarifOEF - vom 22. Oktober 2001 Auf der Grundlage der 2 und

Mehr

1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen

1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen 5.11 Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege Der Kreistag hat auf Grund

Mehr

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Frankfurt am Main, den 13. Mai 2015 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen

Mehr

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:... Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten

Mehr

ANHANG I VERZEICHNIS DER BEZEICHNUNGEN, DARREICHUNGSFORM, STÄRKE DES ARZNEIMITTELS, ART DER ANWENDUNG, DER ANTRAGSTELLER IN DEN MITGLIEDSTAATEN

ANHANG I VERZEICHNIS DER BEZEICHNUNGEN, DARREICHUNGSFORM, STÄRKE DES ARZNEIMITTELS, ART DER ANWENDUNG, DER ANTRAGSTELLER IN DEN MITGLIEDSTAATEN ANHANG I VERZEICHNIS DER BEZEICHNUNGEN, DARREICHUNGSFORM, STÄRKE DES ARZNEIMITTELS, ART DER ANWENDUNG, DER ANTRAGSTELLER IN DEN MITGLIEDSTAATEN 1 AT - Österreich Flutiform 50 Mikrogramm/5 Mikrogramm pro

Mehr

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig 13/65 Universität Leipzig Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig Vom 26. Februar 2013 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat

Mehr

August 2009 Arbeitslosenquote der Eurozone auf 9,6% gestiegen Quote der EU27 auf 9,1% gestiegen

August 2009 Arbeitslosenquote der Eurozone auf 9,6% gestiegen Quote der EU27 auf 9,1% gestiegen STAT/09/139 1. Oktober 2009 August 2009 Arbeitslosenquote der Eurozone auf 9,6% gestiegen Quote der EU27 auf 9,1% gestiegen In der Eurozone 1 (EZ16) lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote 2 im August

Mehr

5. Ausgaben für Bildungseinrichtungen 3 Jahre bis Schuleintritt 2009 (OECD-34)

5. Ausgaben für Bildungseinrichtungen 3 Jahre bis Schuleintritt 2009 (OECD-34) Kinderbetreuung international: Deutschland im Vergleich Das internationale Monitoring frühkindlicher Bildungs- und Betreuungssysteme wird hauptsächlich von der OECD und der EU (EUROSTAT) durchgeführt.

Mehr

September 2008 Arbeitslosenquote der Eurozone stabil bei 7,5% Quote der EU27 auf 7,0% gestiegen

September 2008 Arbeitslosenquote der Eurozone stabil bei 7,5% Quote der EU27 auf 7,0% gestiegen STAT/08/152 31. Oktober 2008 September 2008 Arbeitslosenquote der Eurozone stabil bei 7,5% Quote der EU27 auf 7,0% gestiegen In der Eurozone 1 (EZ15) lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote 2 im September

Mehr

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v. Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit

Mehr

ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN. Leitaktion 1 Schulbildung

ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN. Leitaktion 1 Schulbildung ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Leitaktion 1 Schulbildung I. EINLEITUNG Dieser Anhang ergänzt die Regeln für die Verwendung des Zuschusses unter den verschiedenen Budgetkategorien für das im

Mehr

Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung

Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung Universität Siegen SoSe 2010 Dipl.-Soz.päd. Hans Günther Mischke Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung - - Sozialrechtlicher SGB I, SGB X, SGB VIII Strafrechtlicher Strafgesetzbuch (StGB) Zivilrechtlicher

Mehr

Was ist eine Beistandschaft?

Was ist eine Beistandschaft? Seite 1 von 4 Fragen und Antworten zum neuen Recht: Was ist eine Beistandschaft? Wer kann einen Beistand erhalten? Wie erhalte ich einen Beistand für mein Kind? Wozu brauche ich einen Beistand? Wann kann

Mehr

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht. Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit

Mehr

ANHANG. des BERICHTS DER KOMMISSION

ANHANG. des BERICHTS DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 4..3 COM(3) 856 final ANNEXES to 3 ANHANG des BERICHTS DER KOMMISSION Solidaritätsfonds der Europäischen Union Jahresbericht DE DE ANHANG I: IM JAHR GELTENDE SCHWELLENWERTE

Mehr

TomTom WEBFLEET neue Abonnements und Preise

TomTom WEBFLEET neue Abonnements und Preise TomTom WEBFLEET neue Abonnements und Preise Fragen und Antworten Was möchten Sie bekanntgeben? TomTom WORK gibt die Verfügbarkeit der neuen TomTom WEBFLEET-Tarife und deren Preise bekannt. Die neuen Tarife

Mehr

2. Deutsche, die eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben

2. Deutsche, die eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben Freie und Hansestadt Hamburg Europawahl am 25. Mai 2014 Informationsblatt für Seeleute 1. Wahlberechtigung 1.1 Deutsche Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

15/2015-21. Januar 2015. Anteil innovativer Unternehmen in der Europäischen Union, 2010-2012 (in % der Unternehmen)

15/2015-21. Januar 2015. Anteil innovativer Unternehmen in der Europäischen Union, 2010-2012 (in % der Unternehmen) 15/2015-21. Januar 2015 Innovationserhebung der Gemeinschaft (2012) Anteil der n in der EU im Zeitraum 2010-2012 unter 50% gesunken Organisations- und Marketinginnovationen liegen knapp vor Produktund

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Information und Beratung Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Karl-Heinz Goller, Telefon 07121 2412-260, E-Mail: karl-heinz.goller@hwk-reutlingen.de

Mehr

Vertrag über eine Praxisphase

Vertrag über eine Praxisphase Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden

Mehr

April 2009 Arbeitslosenquote der Eurozone auf 9,2% gestiegen Quote der EU27 auf 8,6% gestiegen

April 2009 Arbeitslosenquote der Eurozone auf 9,2% gestiegen Quote der EU27 auf 8,6% gestiegen STAT/09/79 2. Juni 2009 April 2009 Arbeitslosenquote der Eurozone auf 9,2% gestiegen Quote der EU27 auf 8,6% gestiegen In der Eurozone 1 (EZ16) lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote 2 im April 2009

Mehr

Gut abgesichert im Ausland arbeiten

Gut abgesichert im Ausland arbeiten Gut abgesichert im Ausland arbeiten Heute ist es auch für kleinere und mittelständige Unternehmen wichtig, auf internationaler Ebene zu agieren. Wie sieht es dabei mit dem Versicherungsschutz aus? Mit

Mehr

Bekanntmachung von Satzungsänderungen

Bekanntmachung von Satzungsänderungen Aushang vom 11.11. 25.11.2014 Bekanntmachung von Satzungsänderungen 18. Satzungsnachtrag der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 Die Satzung der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 wird wie folgt geändert: Artikel

Mehr

Unternehmensbesteuerung

Unternehmensbesteuerung Unternehmensbesteuerung Unternehmensbesteuerung Steuersätze in in Prozent, EU-Durchschnitt und und ausgewählte europäische Staaten, Staaten, 1996 1996 bis 2010 bis 2010* * Prozent 59 56,6 55 53,2 51,6

Mehr

Maßnahmen zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug und Evaluierung bestehender Strategien zur Minimierung der Umsatzsteuerlücke

Maßnahmen zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug und Evaluierung bestehender Strategien zur Minimierung der Umsatzsteuerlücke Deutscher Bundestag Drucksache 17/5751 17. Wahlperiode 05. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder

Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder Departement des Innern Impressum Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales Spisergasse 41 9001 St.Gallen T 058 229

Mehr

(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor.

(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor. Satzung der StädteRegion Aachen über die Kindertagespflege im Sinne der 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kindertagespflegesatzung vom 12.11.2009. Der Städteregionstag der StädteRegion

Mehr

(51) Int Cl.: B23K 26/28 (2014.01) B23K 26/32 (2014.01) B23K 26/30 (2014.01) B23K 33/00 (2006.01)

(51) Int Cl.: B23K 26/28 (2014.01) B23K 26/32 (2014.01) B23K 26/30 (2014.01) B23K 33/00 (2006.01) (19) TEPZZ 87_Z ZA_T (11) EP 2 871 0 A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (43) Veröffentlichungstag: 13.0.1 Patentblatt 1/ (21) Anmeldenummer: 13192326.0 (1) Int Cl.: B23K 26/28 (14.01) B23K 26/32 (14.01)

Mehr