Menschenrechtsorganisationen gegenüber den Prozessen am Khmer Rouge-Tribunal in Phnom Penh wider:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Menschenrechtsorganisationen gegenüber den Prozessen am Khmer Rouge-Tribunal in Phnom Penh wider:"

Transkript

1

2

3 B. I. Vor gut einem Jahr hat die Open Society Justice Initiative, eine in den USA residierende und weltweit operierende NGO, eine Pressemitteilung zum Kriegsverbrechertribunal in Kambodscha veröffentlicht. Der Text spiegelt die Haltung der meisten internationalen Menschenrechtsorganisationen gegenüber den Prozessen am Khmer Rouge-Tribunal in Phnom Penh wider: 21. März 2012 UN müssen Engagement beim Khmer RougeGerichtshof überdenken New York Nach dem jüngst erfolgten Rücktritt des internationalen CoErmittlungsrichters Laurent Kasper-Ansermet ruft die Open Society Justice Initiative die Vereinten Nationen dazu auf, ihr Engagement beim Khmer Rouge-Tribunal zu überdenken. Richter Kasper-Ansermet ist innerhalb von sechs Monaten der zweite internationale Richter, der sein Amt beim Gerichtshof niederlegt, aufgrund offenbarer Einmischung der kambodschanischen Regierung in den Verlauf der Untersuchungen gegen fünf Personen, die mutmaßlich eine wesentliche Rolle bei Anordnung von Greueltaten der Roten Khmer gespielt haben. Der Nachweis, daß es der Regierung Kambodschas an gutem Glauben fehlt (»absence of good faith«), umfaßt nunmehr: Den Rücktritt zweier internationaler Ermittlungsrichter wegen offenbarer Einmischung der kambodschanischen Regierung in den Gang ihrer Arbeit. Den Umstand, daß die Regierung Kambodschas im Januar 2012 den Vertrag, auf dessen Basis der Gerichtshof errichtet wurde, verletzt hat von den UN selbst als Vertragsbruch eingestuft, und zwar durch Verstoß gegen die ausdrücklichen Bestimmungen, die sie verpflichteten, nach dem Rücktritt von Richter Siegfried Blunk unverzüglich der Bestellung von Richter Kasper-Ansermet als Co-Ermittlungsrichter zuzustimmen. Wiederholte Erklärungen kambodschanischer Regierungsbeamter, einschließlich Premierminister, Außenminister und Regierungssprecher, daß der Gerichtshof nach Abschluß der Verfahren gegen die der- 32 David Cohen

4 zeit Angeklagten seine Arbeit beenden und in zwei weiteren Fällen, in denen ehemals Ermittlungen erwogen wurden, weder eine Untersuchung vornehmen noch ein Urteil fällen werde. Die Vereinten Nationen müssen nun entscheiden, ob ihre fortgesetzte Beteiligung an den ECCC [= Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia = Khmer Rouge-Tribunal] eine echte Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit ist oder nicht vielmehr die internationale Billigung eines von der kambodschanischen Regierung kontrollierten und politisch gelenkten Verfahrens bedeutet. Hierzu appelliert die Justice Initiative an die UN, öffentlich klarzustellen, daß die Regierung Kambodschas durch Behinderung der Ermittlungen in den Fällen 003 und 004 gegen den ECCC-Vertrag verstoßen hat. James A. Goldston, geschäftsführender Direktor der Open Society Justice Initiative, erklärte:»die UN müssen jetzt deutlich machen, daß, wie auch immer die aktuelle Krise gelöst wird, dies offen und ehrlich geschieht. Das schlimmste Resultat wäre, wenn die Parteien des ECCC-Vertrages eine juristische Fiktion gebrauchen würden, um politische und finanzielle Hindernisse für Gerechtigkeit in Kambodscha zu verschleiern.«diese Presseerklärung wirft Fragen auf: Was bedeutet»gerechtigkeit in Kambodscha«? Und wessen Gerechtigkeit ist gemeint? Alle sind sich einig, daß der Gerichtshof gebildet wurde, um den Kambodschanern Gerechtigkeit zu bringen. Doch wem soll die Entscheidung darüber zustehen, was die»gerechtigkeit«zugunsten des kambodschanischen Volkes gebietet? Wie lassen sich die Kriterien für das Urteil darüber fassen, ob die vor dem Gerichtshof gegenwärtig laufenden Verfahren den Anforderungen der»gerechtigkeit«genügen? Goldstons Antwort auf diese Fragen liegt klar auf der Hand. Nach Ansicht internationaler Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverfechter eignen sich die»internationale Gemeinschaft«oder, genauer gesagt, Organisationen, die sich selbst als das»gewissen«dieser Gemeinschaft betrachten, am besten dafür, hier die Entscheidung zu treffen und bei den UN und den Geberländern auf die Umsetzung ihrer Entscheidungen zu dringen. Und in der Tat, was spricht dagegen? Handelt es sich doch um Tribunale, die den Ansprüchen internationaler Maßgaben und guter Praxis, und, namentlich in diesem Fall, den Standards richterlicher Unabhängigkeit gerecht werden müssen? Sollten wir uns nicht weigern, an einem Gerichts- Vö l k e r s t r a f r e c h t 33

5 verfahren teilzunehmen, dem es an Unabhängigkeit fehlt und das an solch»politischer Einflußnahme«leidet wie von der Open Society Justice Initiative beschrieben? Vom Rockefeller Center aus und dem Institutsgebäude der Open Society in Manhattan kommt die Antwort hinreichend klar daher. Wie aber aus der Sicht von Phnom Penh? Ist die Antwort wirklich so einfach, wie sie auf den ersten Blick scheinen mag? Derartige Fragen sind von allgemeinerem Interesse als nur für das Khmer Rouge-Tribunal in Phnom Penh. Zunächst sind damit Probleme angesprochen, die so oder so jeden internationalen Gerichtshof betreffen, ob hybrid organisiert (= semi-international wie in Kambodscha), ob ad hoc (zeitlich und räumlich begrenzt) gebildet oder ob es sich um den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag handelt (IStGH). Wie energisch auch immer man dieser unangenehmen Wahrheit ausweichen möchte: Internationales Gerichtswesen hat notwendig politische Dimensionen, und internationale Politik hat in der einen oder anderen Weise jedes Kriegsverbrechertribunal beeinflußt, von Nürnberg und Tokyo bis hin zum IStGH. Doch wichtiger noch ist, daß die von der Open Society Justice Initiative angesprochenen Themen vor allem auch für den IStGH und für sein Verhältnis zu nationalen Gerichtsverfahren in Ländern wie Libyen, Kenia oder Uganda von nachhaltiger Bedeutung sind: Bekanntlich verlangt es das Prinzip der Komplementarität, daß nationale Strafverfolgung Vorrang hat vor dem IStGH, es sei denn, die nationale Gerichtsbarkeit ist nicht willens oder nicht in der Lage, einen überzeugenden und rechtmäßigen Prozeß durchzuführen (Art. 17 I, lit.a IstGH-Statut). Da die nationalen Justizinstitutionen in praktisch jedem ehemaligen Konfliktgebiet erkennbar vor großen Herausforderungen stehen, ist die»komplementarität«zur»positiven Komplementarität«umgeformt worden, was die Unterstützung nationaler Justizbehörden bei Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen sowie bei der Realisierung von Gerichtsverfahren einschließt, die den elementaren internationalen Standards entsprechen. Derzeit allerdings ist dies eher Wunschdenken denn Wirklichkeit, und es ist noch lange nicht klar, wie diese Hoffnung erfüllt werden kann. Die offizielle Mission der UN bei den ECCC besteht darin, dem kambodschanischen Gerichtshof, wie im ECCC-Vertrag vorgesehen, bei Durchführung der Verfahren gegen die Führungsspitze der Roten Khmer und andere Hauptverantwortliche helfend zur Seite zu stehen. Anders gewendet: Man könnte das rechtliche Geschehen in 34 David Cohen

6 Kambodscha als eine Art Testfall ansehen für eine Analyse der Probleme, die im Rahmen der Frage auftreten können, ob den Komplementaritätsanforderungen entsprochen wurde. Sind die ECCC und die kambodschanische Regierung»nicht willens«oder»nicht in der Lage«, überzeugende Gerichtsverfahren durchzuführen? Wie und von wem sollte die Entscheidung hierüber getroffen werden? Kambodscha ist hierfür ein besonders guter Musterfall, da, wie wir sehen werden, kein anderes»hybrides«tribunal derart in das nationale Justizsystem des Landes, in dem die Verbrechen stattfanden, eingebettet wurde. Meine Darstellung wird also zwei Spuren folgen. Die erste geht möglichen Antworten auf die Fragen nach, die ich zu dem Aufruf der Open Society Justice Initiative an die UN gestellt habe, sich gegebenenfalls aus Kambodscha zurückzuziehen und damit die Verfahren bei den ECCC zum Stillstand zu bringen. Die zweite besteht aus Überlegungen dazu, was aus den Antworten auf die Fragen folgt, wie die Vertrauenswürdigkeit nationaler Gerichtsverfahren in Entwicklungsländern und ehemaligen Konfliktgebieten bewertet und wie die Entscheidungsfindung in puncto Komplementarität gestaltet werden könnte. Vor einer Auseinandersetzung mit diesen Fragen muß man jedoch verstanden haben, was das Wesen der ECCC des Khmer Rouge-Tribunals ausmacht, wie die eigentümliche Struktur dieses Gerichtshofs entstand und wie sich der Verfahrenshergang dort abgesehen von der aktuellen Kontroverse über die sogenannten Fälle 003 und 004 gestaltet hat. II. Die ECCC und die Fälle 001 und 002 Strukturelle Charakteristika Die ECCC sind ein Gerichtshof innerhalb der nationalen kambodschanischen Judikative. Die UN assistieren ihm in»beratender«eigenschaft. Die ECCC wurden mit einer geteilten Verwaltung unter der Regie eines kambodschanischen Director of Court Administration und eines von den UN eingesetzten Deputy Director geschaffen. Jeder von ihnen überwacht»seine«seite des Gerichtshofs und»sein«budget. Diese gespaltene Struktur ist aufgrund eines Kompromisses in der Verhandlungsphase entstanden und Vö l k e r s t r a f r e c h t 35

Völkerrecht I: Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Teil II

Völkerrecht I: Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Teil II : Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Teil II 15. November 2011 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2011 Ziele Selbstbestimmungsrecht der Völker und seine Folgen verstehen Mechanismen

Mehr

Grußwort. des Herrn Staatsministers Prof. Dr. Bausback. beim Nuremberg Moot Court. am 1. August in Nürnberg

Grußwort. des Herrn Staatsministers Prof. Dr. Bausback. beim Nuremberg Moot Court. am 1. August in Nürnberg Der Bayerische Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback Grußwort des Herrn Staatsministers Prof. Dr. Bausback beim Nuremberg Moot Court am 1. August 2014 in Nürnberg Telefon: 089/5597-3111

Mehr

Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit failed und failing States

Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit failed und failing States Hinrieb Schröder Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit failed und failing States Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 17 A. Analyse einzelner Fälle von Staatszerfall

Mehr

Die Verfolgung des Völkermordes in Ruanda durch internationale und nationale Gerichte

Die Verfolgung des Völkermordes in Ruanda durch internationale und nationale Gerichte Urs P. Behrendt Die Verfolgung des Völkermordes in Ruanda durch internationale und nationale Gerichte Zugleich ein Beitrag zu Inhalt und Funktion des Universalitätsprinzips bei der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen

Mehr

Der Umgang mit gewaltsamer Vergangenheit: Erinnern oder Vergessen als Grundlage für Frieden und Demokratie?

Der Umgang mit gewaltsamer Vergangenheit: Erinnern oder Vergessen als Grundlage für Frieden und Demokratie? Der Umgang mit gewaltsamer Vergangenheit: Erinnern oder Vergessen als Grundlage für Frieden und Demokratie? Dr. Brigitte Weiffen Universität Konstanz Brigitte.weiffen@uni-konstanz.de Einführung in die

Mehr

Die Effektivitât des Internationalen Strafgerichtshofs

Die Effektivitât des Internationalen Strafgerichtshofs Daniel Heilmann Die Effektivitât des Internationalen Strafgerichtshofs Die Rolle der Vereinten Nationen und des Weltsicherheitsrates Nomos Inhaltsverzeichnis Abkiirzungs- und Fundstellenverzeichnis 15

Mehr

Kapitel II Mitgliedschaft. Artikel 3

Kapitel II Mitgliedschaft. Artikel 3 Kapitel II Mitgliedschaft Artikel 3 Ursprüngliche Mitglieder der Vereinten Nationen sind die Staaten, welche an der Konferenz der Vereinten Nationen über eine Internationale Organisation in San Franzisko

Mehr

Juniorwahl Wahltag...

Juniorwahl Wahltag... M1 S1 - KM - AFN I - S8 Wahltag... M2a S1 - KM - AFN I - S8 1. Erkläre in eigenen Worten, was mit den Funktionen Bürgerbeteiligung und Volksvertreter gemeint ist. Notiere dein Ergebnis stichpunktartig

Mehr

Die von internationalen Strafgerichtshöfen anwendbaren Normen des Völkerstrafrechts

Die von internationalen Strafgerichtshöfen anwendbaren Normen des Völkerstrafrechts Martina Niehoff i Die von internationalen Strafgerichtshöfen anwendbaren Normen des Völkerstrafrechts PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften VII GLIEDERUNG EINLEITUNG 1 A. CHARAKTERISTIKA DES

Mehr

SPD. UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Menschen-Rechte für behinderte Frauen, Männer und Kinder auf der ganzen Welt

SPD. UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Menschen-Rechte für behinderte Frauen, Männer und Kinder auf der ganzen Welt SPD UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Menschen-Rechte für behinderte Frauen, Männer und Kinder auf der ganzen Welt Liebe Leserin, lieber Leser, Was verbinden Sie mit dem Wort

Mehr

Das Strafverfahren als immaterielle Wiedergutmachung

Das Strafverfahren als immaterielle Wiedergutmachung Susanne Stehle Das Strafverfahren als immaterielle Wiedergutmachung Die aktiven Beteiligungsrechte des Verletzten im Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof und in ausgewählten nationalen Strafverfahren

Mehr

Demokratie weltweit. Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen.

Demokratie weltweit. Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen. Demokratie weltweit Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen www.demokratiewebstatt.at Mehr Information auf: www.demokratiewebstatt.at Die Grundsätze der Demokratie Übung: Grundsätze

Mehr

Doppelte Solidarität im Nahost-Konflikt

Doppelte Solidarität im Nahost-Konflikt Doppelte Solidarität im Nahost-Konflikt Im Wortlaut von Gregor Gysi, 14. Juni 2008 Perspektiven - unter diesem Titel veröffentlicht die Sächsische Zeitung kontroverse Kommentare, Essays und Analysen zu

Mehr

DOWNLOAD OR READ : VOR DEM TRIBUNAL DER SIEGER GESETZLOSE JUSTIZ IN N RNBERG PDF EBOOK EPUB MOBI

DOWNLOAD OR READ : VOR DEM TRIBUNAL DER SIEGER GESETZLOSE JUSTIZ IN N RNBERG PDF EBOOK EPUB MOBI DOWNLOAD OR READ : VOR DEM TRIBUNAL DER SIEGER GESETZLOSE JUSTIZ IN N RNBERG PDF EBOOK EPUB MOBI Page 1 Page 2 vor dem tribunal der sieger gesetzlose justiz in n rnberg vor dem tribunal der pdf vor dem

Mehr

Gerichtsbarkeit. Ziele. Verfassungsgerichtsbarkeit: Begriffe. Staatsrecht I. Vorlesungen vom 1./4. Dez. Kenntnis. Verständnis

Gerichtsbarkeit. Ziele. Verfassungsgerichtsbarkeit: Begriffe. Staatsrecht I. Vorlesungen vom 1./4. Dez. Kenntnis. Verständnis Gerichtsbarkeit Vorlesungen vom 1./4. Dezember 2009 Herbstsemester 2009 Prof. Christine Kaufmann Ziele Kenntnis Wesen und Arten von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit Verschiedene Arten der Normenkontrolle

Mehr

Gerichtsbarkeit. Staatsrecht I. Vorlesungen vom 28. Nov./2. Dez Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann

Gerichtsbarkeit. Staatsrecht I. Vorlesungen vom 28. Nov./2. Dez Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Gerichtsbarkeit Staatsrecht I Vorlesungen vom 28. Nov./2. Dez. 2008 Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Ziele Kenntnis Wesen und Arten von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit Verschiedene

Mehr

Rechtstaatlichkeit das erste Gebot einer EU- Sanktionspolitik

Rechtstaatlichkeit das erste Gebot einer EU- Sanktionspolitik Rechtstaatlichkeit das erste Gebot einer EU- Sanktionspolitik Pressegespräch zur Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union zu den EU-Sanktionen gegen Mykola Azarov 29. Jänner 2016 Das Urteil des

Mehr

Rechtliche Grundlagen für die Etablierung von internationalen Strafgerichten

Rechtliche Grundlagen für die Etablierung von internationalen Strafgerichten Rechtliche Grundlagen für die Etablierung von internationalen Strafgerichten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche Grundlagen für die Etablierung von internationalen Strafgerichten Aktenzeichen:

Mehr

Rechtsstaatlichkeit und faires Verfahren. Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria

Rechtsstaatlichkeit und faires Verfahren. Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria Rechtsstaatlichkeit ist mehr als nur der formale Gebrauch von Rechtsinstrumenten; Rechtsstaatlichkeit ist auch ein Garant für Gerechtigkeit und für den Schutz

Mehr

"Auf einem Auge blind? Zehn Jahre Internationaler Strafgerichtshof" Heinrich-Böll-Stiftung Berlin, 16. April 2012

Auf einem Auge blind? Zehn Jahre Internationaler Strafgerichtshof Heinrich-Böll-Stiftung Berlin, 16. April 2012 "Auf einem Auge blind? Zehn Jahre Internationaler Strafgerichtshof" Heinrich-Böll-Stiftung Berlin, 16. April 2012 Die Weiterentwicklung im internationalen Strafrecht in den letzten zwanzig Jahren ist beachtlich:

Mehr

Der Begriff der Bedrohung des Friedens" in Artikel 39 der Charta der Vereinten Nationen

Der Begriff der Bedrohung des Friedens in Artikel 39 der Charta der Vereinten Nationen Andreas Schäfer Der Begriff der Bedrohung des Friedens" in Artikel 39 der Charta der Vereinten Nationen Die Praxis des Sicherheitsrates PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis

Mehr

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen --------------------------------------------------------------------------

Mehr

Inhalt. Sinn und Zweck des Strafprozesses Rechtsquellen des Strafprozesses Das Strafverfahren in der Gerichtsbarkeit

Inhalt. Sinn und Zweck des Strafprozesses Rechtsquellen des Strafprozesses Das Strafverfahren in der Gerichtsbarkeit Inhalt Basiswissen StPO Lektion 1: Grundlagen 7 Sinn und Zweck des Strafprozesses Rechtsquellen des Strafprozesses Das Strafverfahren in der Gerichtsbarkeit Lektion 2: Grundsätze des Verfahrens im Strafprozess

Mehr

Entstehung und Entwicklung des amerikanischen Supreme Court. Armin Glatzmeier, M.A.

Entstehung und Entwicklung des amerikanischen Supreme Court. Armin Glatzmeier, M.A. Entstehung und Entwicklung des amerikanischen Supreme Court Gliederung Historischer Entstehungskontext Die Bundesgerichtsbarkeit in der Verfassungsdiskussion Determinanten der amerikanischen Verfassungsgerichtsbarkeit

Mehr

Sparkasse Heidelberg IBAN DE SWIFT-BIC SOLADES1HDB Steuernummer 32081/ , Finanzamt Heidelberg, VR

Sparkasse Heidelberg IBAN DE SWIFT-BIC SOLADES1HDB Steuernummer 32081/ , Finanzamt Heidelberg, VR 1 Heidelberg, den 24.05.2018 Datenschutzerklärung Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt für Mitglieder und Fördermitglieder des Zungenschlag e.v. Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die

Mehr

Telefon: geb in Berlin Familienstand: verheiratet

Telefon: geb in Berlin Familienstand: verheiratet Lebenslauf Dr. Elisa Marie Hoven Telefon: 02214707188 e-mail: ehoven@uni-koeln.de geb. 10.10.1982 in Berlin Familienstand: verheiratet Werdegang Habilitationsphase seit 10/2015 Juniorprofessorin für Strafrecht,

Mehr

Lektion 1 ALLGEMEINES VÖLKERRECHT UND RECHTSFRAGEN DER GLOBALISIERUNG 9/11

Lektion 1 ALLGEMEINES VÖLKERRECHT UND RECHTSFRAGEN DER GLOBALISIERUNG 9/11 LE 1 Allgemeines Völkerrecht und Rechtsfragen der Globalisierung 1 Lektion 1 ALLGEMEINES VÖLKERRECHT UND RECHTSFRAGEN DER GLOBALISIERUNG 9/11 Die Anschläge auf das Word Trade Center in New York am 11.

Mehr

Iran Tribunal Iran-Freedom -Gemeinschaft für Menschenrechte, Freiheit und Demokratie Deutschland e.v.

Iran Tribunal Iran-Freedom -Gemeinschaft für Menschenrechte, Freiheit und Demokratie Deutschland e.v. Das Tribunal zur Untersuchung von Verbrechen der Regierung der Islamischen Republik Iran fand in zwei Phasen, also vom 18. bis zum 22. Juni in London und vom 25. bis zum 27. Oktober in Den Haag statt.

Mehr

Die Teilhabe-Politik ist veraltet. Die Regierung hat zu wenig Fach-Wissen.

Die Teilhabe-Politik ist veraltet. Die Regierung hat zu wenig Fach-Wissen. Die Teilhabe-Politik ist veraltet Die Regierung hat zu wenig Fach-Wissen Dieser Text ist eine Rede von Sören Pellmann. Er ist Politiker im Deutschen Bundestag. Er gehört zu der Partei DIE LINKE. Er ist

Mehr

Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten

Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten Erklärung der Pflichten und Rechte Schweizer Presserat Präambel Das Recht auf Information, auf freie Meinungsäusserung und auf Kritik ist ein grundlegendes Menschenrecht. Journalistinnen und Journalisten

Mehr

Rechte der betroffenen Person

Rechte der betroffenen Person Rechte der betroffenen Person Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i. S. d. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen

Mehr

Viele Menschen mit Behinderungen bleiben. weiter vom Wahl-Recht ausgeschlossen

Viele Menschen mit Behinderungen bleiben. weiter vom Wahl-Recht ausgeschlossen Viele Menschen mit Behinderungen bleiben weiter vom Wahl-Recht ausgeschlossen Ein Bericht von Katrin Werner. Katrin Werner ist Politikerin in Deutschland. Sie ist Mitglied in der Partei die Linke. Und

Mehr

Ohne Angriff keine Verteidigung

Ohne Angriff keine Verteidigung VÖLKERRECHT Ohne Angriff keine Verteidigung Der Islamische Staat ist besiegt, doch die deutschen Militäreinsätze in Syrien dauern an. Damit verletzt die Regierung das völkerrechtliche Gewaltverbot. / Von

Mehr

Grundprinzip der Simulation AMNE:

Grundprinzip der Simulation AMNE: Grundprinzip der Simulation AMNE: Bei 22 Teilnehmern besteht die Simulation aus 7 Teams: Team UN als neutraler Vermittler Die Geberländer : mit je 1 Team aus China, Europa, Japan/Korea Die Nehmerländer

Mehr

RUNDSCHREIBEN NR. COL 4/2008 DES KOLLEGIUMS DER GENERALPROKURATOREN BEI DEN APPELLATIONSHÖFEN

RUNDSCHREIBEN NR. COL 4/2008 DES KOLLEGIUMS DER GENERALPROKURATOREN BEI DEN APPELLATIONSHÖFEN KOLLEGIUM DER GENERALPROKURATOREN Brüssel, den 10. März 2008 RUNDSCHREIBEN NR. COL 4/2008 DES KOLLEGIUMS DER GENERALPROKURATOREN BEI DEN APPELLATIONSHÖFEN Sehr geehrter Herr Generalprokurator, Sehr geehrter

Mehr

Rechtssache C-459/03. Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland

Rechtssache C-459/03. Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland Rechtssache C-459/03 Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen Teil XII Schutz und Bewahrung der Meeresumwelt

Mehr

Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am 13. Mai [ohne Überweisung an einen Hauptausschuss (A/70/L.47 und Add.1)]

Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am 13. Mai [ohne Überweisung an einen Hauptausschuss (A/70/L.47 und Add.1)] Vereinte Nationen A/RES/70/264 Generalversammlung Verteilung: Allgemein 27. Mai 2016 Siebzigste Tagung Tagesordnungspunkt 78 Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am 13. Mai 2016 [ohne Überweisung

Mehr

Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression

Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression Übersetzung 1 Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression Verabschiedet in Kampala am 11. Juni 2010 2 Von der Bundesversammlung genehmigt

Mehr

II. 14 Betreuungsrecht

II. 14 Betreuungsrecht II. 14 Betreuungsrecht Sinn & Zweck 1. Betreuung dient dazu, Rechtshandlungen im Namen des Betreuten zu ermöglichen, die dieser selbst nicht mehr vornehmen kann, und wird zeitlich und sachlich für entsprechende

Mehr

Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz, Landesverband Baden-Württemberg. 1 Umfang der Schiedsgerichtsbarkeit

Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz, Landesverband Baden-Württemberg. 1 Umfang der Schiedsgerichtsbarkeit Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz, Landesverband Baden-Württemberg Die Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz vom 3. November 1989, in Kraft getreten am 27. Dezember 1989, wurde durch Beschluss

Mehr

Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz

Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz (1) Alle Rechtsstreitigkeiten Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz Entwurf, Stand 28.04.2008 1 Umfang der Schiedsgerichtsbarkeit a) zwischen Organisationen oder Einrichtungen des Deutschen Roten

Mehr

Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003

Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung... 3 2. Feststellungen

Mehr

Warum teilnehmen? den Zugang zu dem weltweiten Einfluss und der Mobilisierungskraft der Vereinten Nationen gegenüber Regierungen,

Warum teilnehmen? den Zugang zu dem weltweiten Einfluss und der Mobilisierungskraft der Vereinten Nationen gegenüber Regierungen, Warum teilnehmen? Eine Teilnahme am Global Compact bringt zahlreiche Vorteile mit sich, unter anderem durch: die Demonstration von Führungskraft bei der Förderung universeller Prinzipien und verantwortungsvollen

Mehr

Internationale Strafgerichtsbarkeit und Inhaftierung von verurteilten Straftätern

Internationale Strafgerichtsbarkeit und Inhaftierung von verurteilten Straftätern Internationale Strafgerichtsbarkeit und Inhaftierung von verurteilten Straftätern 2019 Deutscher Bundestag Seite 2 Internationale Strafgerichtsbarkeit und Inhaftierung von verurteilten Straftätern Aktenzeichen:

Mehr

Leitlinien für eine Unionspolitik gegenüber Drittländern betreffend die Todesstrafe

Leitlinien für eine Unionspolitik gegenüber Drittländern betreffend die Todesstrafe Leitlinien für eine Unionspolitik gegenüber Drittländern betreffend die Todesstrafe I. EINLEITUNG i) Die Vereinten Nationen haben u.a. im ICCPR (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte),

Mehr

1. Teil: Das Verhältnis des IStGH zum Sicherheitsrat aus Sicht des Römischen Statuts... 7

1. Teil: Das Verhältnis des IStGH zum Sicherheitsrat aus Sicht des Römischen Statuts... 7 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 1 1. Teil: Das Verhältnis des IStGH zum Sicherheitsrat aus Sicht des Römischen Statuts... 7 1. Kapitel: Rechte und Pflichten von IStGH und Sicherheitsrat gemäß dem Römischen

Mehr

Bericht zur Überprüfung des Maßnahme-Plans zur UN-Behindertenrechts-Konvention im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern

Bericht zur Überprüfung des Maßnahme-Plans zur UN-Behindertenrechts-Konvention im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern Bericht zur Überprüfung des Maßnahme-Plans zur UN-Behindertenrechts-Konvention im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Inhalt Überprüfung des Maßnahme-Plans...

Mehr

BESCHLUSS Nr. 429 ORT, DATUM UND GENERALTHEMA DES ZEHNTEN TREFFENS DES WIRTSCHAFTSFORUMS

BESCHLUSS Nr. 429 ORT, DATUM UND GENERALTHEMA DES ZEHNTEN TREFFENS DES WIRTSCHAFTSFORUMS Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Ständiger Rat Original: ENGLISCH 348. Plenarsitzung PC-Journal Nr. 348, Punkt 7 der Tagesordnung BESCHLUSS Nr. 429 ORT, DATUM UND GENERALTHEMA DES

Mehr

Satzung über die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Senden (Inklusionssatzung) vom

Satzung über die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Senden (Inklusionssatzung) vom Satzung über die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Senden (Inklusionssatzung) vom 02.03.2015 50.3 (veröffentlicht im Abl. 3/15 vom 04.03.2015, S. 25 29) Aufgrund des 7 Abs.

Mehr

Verknüpfung Luhmann Kant zum Thema Weltrepublik

Verknüpfung Luhmann Kant zum Thema Weltrepublik Verknüpfung Luhmann Kant zum Thema Weltrepublik Gliederung Autor: Kristian Dressler, 24.4.2008 1. Einleitung 2. Kleinigkeiten zu Luhmanns Systemtheorie 3. Das Politiksystem 4. Der Staat im Politiksystem

Mehr

Wissenschaftlicher Werdegang

Wissenschaftlicher Werdegang Lebenslauf Dr. Elisa Marie Hoven Luxemburger Str. 124-136 50939 Köln Telefon: 01713316635 e-mail: Elisa.Hoven@gmail.com geb. 10.10.1982 in Berlin Familienstand: verheiratet Wissenschaftlicher Werdegang

Mehr

Concours d entrée en Economie, printemps Test des connaissances en allemand

Concours d entrée en Economie, printemps Test des connaissances en allemand Concours d entrée en Economie, printemps 2009 Nom: Prénom: Test des connaissances en allemand Deutsch 2. Sprache Nom / Name Allemand 2 ème langue Punkte Prénom / Vorname Département / Abteilung Zeit :

Mehr

Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK)

Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK) Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK) Vortrag Ingrid Körner, Senatskoordinatorin 29.08.2013 Fachtagung Inklusive Arbeitswelt Hamburg Die erste UN-Konvention unter Beteiligung

Mehr

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten Erhebung personenbezogener Daten bei Kontaktaufnahme Wenn Sie uns über eine der angebotenen Kontaktmöglichkeiten eine Mitteilung zukommen lassen, verwenden wir Ihre uns mitgeteilten

Mehr

Menschenrechte- Seite1

Menschenrechte- Seite1 Menschenrechte- Seite1 00:00 Länge Text 00:07 23 Die Welt ist voller unterschiedlicher Kulturen, Länder und Menschen. Bei allen Unterschieden gibt es aber eine wichtige Gemeinsamkeit: Alle Menschen sind

Mehr

Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten. ["Deutschlandvertrag"]

Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten. [Deutschlandvertrag] Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten ["Deutschlandvertrag"] vom 26. Mai 1952 (in der Fassung vom 23. Oktober 1954) Die Bundesrepublik Deutschland, Die

Mehr

Empfehlungen des Europarats an die europäischen Regierungen

Empfehlungen des Europarats an die europäischen Regierungen Empfehlungen des Europarats an die europäischen Regierungen Wie man behinderten Menschen ermöglichen kann, am politischen und öffentlichen Leben teilzunehmen Empfehlung CM/Rec(2011)14 In einfacher Sprache

Mehr

Die BTHG-Umsetzung begleiten

Die BTHG-Umsetzung begleiten Die BTHG-Umsetzung begleiten Eine Projekt-Beschreibung in Leichter Sprache Inhalt Was sind UN-BRK und BTHG?... 2 Was ändert sich bei der Eingliederungs-Hilfe?... 3 Warum wird die BTHG-Umsetzung begleitet?...

Mehr

Plattform für spielorientiertes Lernen - Kahoot

Plattform für spielorientiertes Lernen - Kahoot Plattform für spielorientiertes Lernen - Kahoot Thema Autor: Kerim Somun Interaktives Quiz über die Menschenrechte und den Internationalen Strafgerichtshof. Kontext Kahoot ist eine kostenlose, spielebasierte

Mehr

Kernwaffen in Nordkorea. Regionale Stabilität und Krisenmanagement durch das Genfer Rahmenabkommen

Kernwaffen in Nordkorea. Regionale Stabilität und Krisenmanagement durch das Genfer Rahmenabkommen A2001 8289 Sebastian Harnisch/Hanns W. Maull Kernwaffen in Nordkorea. Regionale Stabilität und Krisenmanagement durch das Genfer Rahmenabkommen Forschungsinstitut der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige

Mehr

Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen

Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Vorlesung vom 13. November 2013 Prof. Christine Kaufmann Modul Transnationales Recht Bachelor of Law Zum Einstieg: Völkerrecht und Landesrecht Völkerrecht

Mehr

Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen

Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Vorlesung vom 13. November 2013 Prof. Christine Kaufmann Modul Transnationales Recht Bachelor of Law Zum Einstieg: Völkerrecht und Landesrecht Völkerrecht

Mehr

Dieter Deiseroth. Heinz-Ulrich. Schroedel

Dieter Deiseroth. Heinz-Ulrich. Schroedel Sachsen Mittelschule Dieter Deiseroth Antje Ungerer Heinz-Ulrich Wolf Schroedel 3 Vorwort 6 Der Prozess der europäischen Einigung 7 Europäische Union: Entstehung und Institutionen 8 Methode: Erkundung

Mehr

Gehalt statt Taschengeld Forum Kloster in Gleisdorf 9. Juni 2011

Gehalt statt Taschengeld Forum Kloster in Gleisdorf 9. Juni 2011 Die UN Konvention (Artikel 27) und ihre Umsetzung in Österreich Gehalt statt Taschengeld Forum Kloster in Gleisdorf 9. Juni 2011 Franz Wolfmayr Präsident EASPD Gliederung des Vortrags 1. Begriffe erklären:

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 B 34.03 OVG 1 L 153/02 BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS In der Verwaltungsstreitsache - 2 hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. April 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Zu den politischen Herausforderungen in den internationalen Klimaverhandlungen

Zu den politischen Herausforderungen in den internationalen Klimaverhandlungen Zu den politischen Herausforderungen in den internationalen Klimaverhandlungen ETH-Klimarunde, 4. November 2015 Prof. Dr. Michael Ambühl, ETH Zürich Gliederung Gliederung 1. Das verflixte Verhandlungsproblem

Mehr

Anmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon

Anmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon EUROPÄISCHES PARLAMENT RUTH HIERONYMI MITGLIED DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 01.08.2008 Anmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon I. Grundlagen des europäischen Einigungsprozesses aus deutscher Sicht 1. Die

Mehr

GEWÄHRLEISTUNG DES ZUGANGS ZUR JUSTIZ. Prof. Dr. Aart (A.C.) Hendriks Trier, 9. Dezember 2013

GEWÄHRLEISTUNG DES ZUGANGS ZUR JUSTIZ. Prof. Dr. Aart (A.C.) Hendriks Trier, 9. Dezember 2013 GEWÄHRLEISTUNG DES ZUGANGS ZUR JUSTIZ Prof. Dr. Aart (A.C.) Hendriks Trier, 9. Dezember 2013 Art. 6 EMRK 1. Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen

Mehr

Intensionen, Aufgaben und Ziele des ICCJV. 1. Grundsätze und Rechtsgrundlagen

Intensionen, Aufgaben und Ziele des ICCJV. 1. Grundsätze und Rechtsgrundlagen Intensionen, Aufgaben und Ziele des ICCJV 1. Grundsätze und Rechtsgrundlagen Die Grundsätze des ICCJV begründen sich in der Anerkennung des Naturrechts gemäß Common Law Charta, dem Wiener Statut, den allgemein

Mehr

Beilage Arbeitshilfe Nr. 8

Beilage Arbeitshilfe Nr. 8 Beilage Arbeitshilfe Nr. 8 Aufgrund neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie der Veröffentlichung eines neuen Emittentenleitfadens durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Mehr

Kinderrechte sind Menschenrechte!

Kinderrechte sind Menschenrechte! Kinderrechte sind Menschenrechte! Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen www.demokratiewebstatt.at Mehr Information auf: www.demokratiewebstatt.at Übung: Mein gutes Recht! Es

Mehr

Hessischer Rundfunk: Sonntagsgedanken 10. Oktober 2010 19. Sonntag nach Trinitatis Pfarrerin Ksenija Auksutat. hr1-8:40 Uhr Darmstadt

Hessischer Rundfunk: Sonntagsgedanken 10. Oktober 2010 19. Sonntag nach Trinitatis Pfarrerin Ksenija Auksutat. hr1-8:40 Uhr Darmstadt Tag gegen Todesstrafe I Du Yimin, 44jährige Besitzerin eines Schönheitssalon, wurde in Peking von einem Gericht angeklagt. Der Vorwurf: Ihre Finanzmanipulationen hätten Finanzordnung und soziale Stabilität

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Im Namen des Volkes. Urteil

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Im Namen des Volkes. Urteil 4 U 59/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 O 585/04 Landgericht Potsdam Anlage zum Protokoll vom 20.06.2007 Verkündet am 20.06.2007 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches Oberlandesgericht

Mehr

Internationalisierung des Strafrechts

Internationalisierung des Strafrechts Strafrecht Die Internationalisierung des Strafrechts 65 Die Internationalisierung des Strafrechts Völkerstrafrecht Anwendung des deutschen Strafrechts auf Auslandstaten nach 5-7 StGB Europäisches Strafund

Mehr

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische amerikanischen Amt an An andere anderen anderer anderes

Mehr

Politik. Dennis Steffan. Die Watergate-Affäre. Ein amerikanischer Alptraum. Studienarbeit

Politik. Dennis Steffan. Die Watergate-Affäre. Ein amerikanischer Alptraum. Studienarbeit Politik Dennis Steffan Die Watergate-Affäre Ein amerikanischer Alptraum Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Das politischen System der USA... 3 2.1 Parlamentarisches und präsidentielles

Mehr

Ein BibliotheksManifest. für Europa. europe4libraries2019.eu

Ein BibliotheksManifest. für Europa. europe4libraries2019.eu Ein BibliotheksManifest für Europa europe4libraries2019.eu Bibliotheken sind wichtig für Europa sie sind zentrale Orte für das Lernen und für gesellschaftliches Engagement; sie sind für uns alle Fenster

Mehr

Staat und Politik

Staat und Politik 2. 2 - Staat und Politik - Grundlagen eines Staates - Staats- und Regierungsformen Grundlagen eines Staates - Fragenkatalog 1. Über welche drei gemeinsamen Merkmale verfügen alle Staaten? 2. Wie hoch war

Mehr

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit:

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit: der die und in den 5 von zu das mit sich 10 des auf für ist im 15 dem nicht ein Die eine 20 als auch es an werden 25 aus er hat daß sie 30 nach wird bei einer Der 35 um am sind noch wie 40 einem über einen

Mehr

Die Strafbarkeit von Vertreibungen aus ethnischen Gründen im bewaffneten nicht-internationalen Konflikt

Die Strafbarkeit von Vertreibungen aus ethnischen Gründen im bewaffneten nicht-internationalen Konflikt Lutz Lehmler Die Strafbarkeit von Vertreibungen aus ethnischen Gründen im bewaffneten nicht-internationalen Konflikt Zugleich ein Beitrag zur neueren Entwicklung des Völkerstrafrechts Nomos Verlagsgesellschaft

Mehr

Vertrag zur Überlassung der Software CommandX zu Test- und Demonstrationszwecken. zwischen. und

Vertrag zur Überlassung der Software CommandX zu Test- und Demonstrationszwecken. zwischen. und Vertrag zur Überlassung der Software CommandX zu Test- und Demonstrationszwecken zwischen der EuroCommand GmbH (Amtsgericht Hamburg HRB 143135), Überseeallee 1, 20457 Hamburg, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten

Mehr

Kongress "Ungarns neues Grundgesetz" Fachkonferenz über Europas jüngste Verfassung. am 19. Oktober 2012 in München

Kongress Ungarns neues Grundgesetz Fachkonferenz über Europas jüngste Verfassung. am 19. Oktober 2012 in München Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Amtschef Kongress "Ungarns neues Grundgesetz" Fachkonferenz über Europas jüngste Verfassung am 19. Oktober 2012 in München Rede von Ministerialdirektor

Mehr

SPD-Kreisrätin bietet Bruno S. Gespräche und Hilfe an

SPD-Kreisrätin bietet Bruno S. Gespräche und Hilfe an SPD-Kreisrätin bietet Bruno S. Gespräche und Hilfe an Von Andreas Klamm Breisgau-Hochschwarzwald / Freiburg / March. Die Geschichte des IT-Fachmannes Bruno S. bewegt viele Menschen. Den plötzlichen und

Mehr

Vom Objekt elterlicher Gewalt zum Träger eigener Rechte Der gesellschaftliche Wandel im Bild vom Kind

Vom Objekt elterlicher Gewalt zum Träger eigener Rechte Der gesellschaftliche Wandel im Bild vom Kind Vom Objekt elterlicher Gewalt zum Träger eigener Rechte Der gesellschaftliche Wandel im Bild vom Kind Jörg Maywald, Kinderarche Sachsen, Radebeul, 14.6.2017 Kinderrechte sind Menschenrechte Kinder sind

Mehr

Regierung hält Versprechen zur Barriere-Freiheit nicht

Regierung hält Versprechen zur Barriere-Freiheit nicht Regierung hält Versprechen zur Barriere-Freiheit nicht Dieser Text ist eine Rede von Sören Pellmann. Er ist Politiker für die Partei DIE LINKE im Deutschen Bundestag. Er hat im Deutschen Bundestag über

Mehr

sind die vertragschliessenden Parteien hiemit wie folgt übereingekommen:

sind die vertragschliessenden Parteien hiemit wie folgt übereingekommen: 0.311.21 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1995 Nr. 45 ausgegeben am 29. März 1995 Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völker- mordes Abgeschlossen in Managua am 9. Dezember 1948

Mehr

10. Dezember 2007: Tag der Menschenrechte

10. Dezember 2007: Tag der Menschenrechte 10. Dezember 2007: Tag der Menschenrechte Vielen Menschen ist bewusst, dass ein Mensch alleine die Menschenwürde in Deutschland nicht verteidigen kann. Es ist erfreulich, dass es mehr Menschen werden auch

Mehr

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG verabschiedet am 20. November 1963 1904 (XVIII). Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung Die Generalversammlung, in

Mehr

der Internationale Strafgerichtshof - Friedenshelfer auch für Kenia

der Internationale Strafgerichtshof - Friedenshelfer auch für Kenia LÄNDERBERICHT /rspsubsahara Der Internationale Strafgerichtshof - Friedenshelfer auch für Kenia? Die jüngste Geschichte Ostafrikas ist mitgeprägt von gewaltsamen Konflikten. In den frühen neunziger Jahren

Mehr

Der Salzburger Monitoring-Ausschuss

Der Salzburger Monitoring-Ausschuss Der Salzburger Monitoring-Ausschuss Montag, 13.3.2017 Referat 2/05; Frauen, Diversität, Chancengleichheit TriBühne Lehen Salzburg Der Salzburger Monitoring-Ausschuss Ablauf dieser Veranstaltung Wir wollen

Mehr

Die Verbindlichkeit der völkerrechtlichen Altverträge der Mitgliedstaaten für die EU

Die Verbindlichkeit der völkerrechtlichen Altverträge der Mitgliedstaaten für die EU Paul Kortländer Die Verbindlichkeit der völkerrechtlichen Altverträge der Mitgliedstaaten für die EU Eine Untersuchung am Beispiel der Asylpolitik A. Einführung und politischer Rahmen... 1 I. Internationale

Mehr

Die Statuten müssen in schriftlicher Form errichtet sein und über den Zweck des Vereins, seine Mittel und seine Organisation Aufschluss geben.

Die Statuten müssen in schriftlicher Form errichtet sein und über den Zweck des Vereins, seine Mittel und seine Organisation Aufschluss geben. Schweizerisches Zivilgesetzbuch ( Original )... Erster Teil: Das Personenrecht ( Original )... Zweiter Titel: Die juristischen Personen... Zweiter Abschnitt: Die Vereine Art. 60 A. Gründung I. Körperschaftliche

Mehr

Die Europäische Union

Die Europäische Union Die Europäische Union Die Mitgliedsländer der Europäischen Union Im Jahr 1957 schlossen sich die sechs Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und das Königreich der Niederlande unter

Mehr

zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD 2)

zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD 2) EBA/GL/2017/13 05/12/2017 Leitlinien zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD 2) 1 1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten Status dieser Leitlinien

Mehr