Erstantrag auf Gewährung von Wohngeld

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1 Stadt Quickborn Wohngeldbehörde Rathausplatz Quickborn Nachfrage bei Frau Denzau Tel.: / Eingang: Erstantrag auf Gewährung von Wohngeld Mietzuschuss Lastenzuschuss 1. Antragstellerin / Antragsteller Name, Vorname, ggf. Geburtsname: Telefonnummer: Geburtsdatum / Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Bei ausländischer Staatsangehörigkeit Aufenthaltsbewilligung bis: 2. Anschrift der Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird Straße und Hausnummer: Postleitzahl und Ort: 3. Ich bitte das Wohngeld auszuzahlen : an mich Kreditinstitut IBAN BIC/SWIFT-Code an folgende Person Straße und Hausnummer: Postleitzahl und Ort: Kreditinstitut IBAN BIC/SWIFT-Code 4. Wohnen Sie schon länger als ein hr in der oben genannten Wohnung?, bitte geben Sie die komplette vorherige Anschrift an: (Bitte fügen Sie eine Negativbescheinigung der dortigen Wohngeldstelle bei!) 1

2 5. Sind Sie oder ein anderes Familienmitglied noch für eine andere Wohnung gemeldet?, bitte geben Sie den Namen des Familienmitgliedes und die komplette Anschrift an: (Bitte fügen Sie eine Negativbescheinigung der dortigen Wohngeldstelle bei!) 5.1. Sind Sie oder ein anderes Familienmitglied von Ihrem Familienhaushalt vorübergehend abwesend und haben deshalb die unter Ziffer 5 genannte Wohnung angemietet (zum Beispiel wegen auswärtiger Arbeitsstätte, Studiums oder ähnlichem)? 6. Erhalten Sie oder ein anderes Familienmitglied bereits Wohngeld für anderen Wohnraum oder haben Sie einen entsprechenden Antrag gestellt?, für Für welchen Wohnraum? Leistung wird gezahlt von: Antrag wurde gestellt bei: 7. Erhalten Sie private oder öffentliche Zuschüsse zur Bezahlung der Miete / Belastung? (zum Beispiel vom Arbeitgeber, Aufwendungsdarlehen, Zinszuschüsse oder ähnliches) Von wem erhalten Sie den Zuschuss? Seit wann erhalten Sie den Zuschuss? Wieviel Zuschuss erhalten Sie (in Euro)? 8. Haben Sie Teile Ihres Wohnraumes vermietet oder untervermietet? an (bitte (Unter-)Mietvertrag beifügen!) Fläche des (unter-)vermieteten Wohnraumes 9. Nutzen Sie, ein anderes Haushaltsmitglied oder ein Dritter einen Teil Ihres Wohnraumes gewerblich oder beruflich?, beruflich, Größe der dafür genutzten Fläche in Quadratmetern, gewerblich, Größe der dafür genutzten Fläche in Quadratmetern 10. Wohnen bei Ihnen Personen, mit denen Sie nicht verwandt sind?, und zwar 11. Sie sind: Selbständig tätig Beamtin(Beamter Angestellte(r) Arbeiter(in) Rentner(in) Pensionär(in) Student(in)/Azubi Sonstige Nichterwerbsperson Arbeitslos seit 2

3 12. Erhalten Sie oder ein anderes Haushaltsmitglied eine der folgenden Leistungen oder haben eine solche beantragt? Leistungen des ALG II und des Sozialgeldes Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei nach dem SGB II Erwerbsminderung nach SGB XII Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG oder einem Gesetz, das dem SGB XII Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dieses für anwendbar erklärt Leistungen nach dem AsylbLG Leistungen nach dem SGB VIII Wenn ja: wohnen Haushaltsmitglieder bei Ihnen, die keine der vorgenannten Leistungen erhalten? Name, Vorname 13. Sind Sie Alleinerziehende(r) von Kindern unter 12 hren und wegen Erwerbstätigkeit oder Ausbildung von Ihrer Wohnung abwesend?, und zwar Anzahl der Stunden wöchentlich: Anzahl der Arbeitstage pro Woche: 14. Ist ein Familienmitglied, welches zu Ihrem Haushalt zählte, in den letzten 12 Monaten verstorben?, und zwar Name, Vorname, Sterbedatum: (Sterbeurkunde bitte beifügen) Haben Sie nach dem Tod der o. g. Person eine weitere Person in Ihren Haushalt aufgenommen?, und zwar Name, Vorname, Einzugsdatum: Haben Sie nach dem Tod der oben genannten Person die Wohnung gewechselt? 15. Angaben zu Ihrer Wohnung Der Wohnraum ist ausgestattet mit: Sammelheizung Fernheizung Bad oder Dusche Möbliert Teilmöbliert Gesamtwohnfläche in Quadratmetern: Einzugsdatum: Bei Mietzuschuss Ich bin: Hauptmieter(in) Teilhauptmieter(in) Untermieter(in) Sonstige(r) Nutzungsberechtigter Bewohner im eigenen Mehrfamilienhaus Heimbewohner im Monatliche Gesamtmiete (in Euro): Bei Lastenzuschuss Ich bewohne: Ein Eigenheim Eine landwirtschaftliche Nebenstelle Bei Miteigentum: Mitbesitzer Eine Eigentumswohnung Eine landwirtschaftliche Vollerwerbsstelle Name, Vorname, Anschrift: Name, Vorname, Anschrift: 16. Leisten Sie oder ein anderes Familienmitglied Unterhaltszahlungen, zu denen eine gesetzliche Verpflichtung besteht? 3

4 Wer ist Zahlungspflichtig? An wen wird gezahlt? (Name, Vorname, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis) Monatlicher Betrag (in Euro): Ein Unterhaltstitel oder ein Gerichtsurteil liegt vor / (bitte ggf. beifügen) 17. Sind Sie oder ein anderes Familienmitglied als Schwerbehinderte(r) nach dem Bundesschwerbehindertengesetz anerkannt?, und zwar Grad der Behinderung: Ist die Person häuslich pflegebedürftig? / 18. Sind Sie oder ein anderes Familienmitglied Opfer nationalsozialistischer Verfolgung im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes?, und zwar 19. Zu meinem Haushalt zählen die unten aufgeführten Personen (einschließlich vorübergehend abwesender Familienmitglieder): lfd.nr. Name, Vorname 1. Antragsteller Geboren am Familienstand Verwandtschaftsverhältnis Zur Zeit ausgeübte Tätigkeit 20. Entstehen Ihnen oder einem anderen Familienmitglied für Ihr Kind bzw. eines der Kinder Kinderbetreuungskosten?, und zwar für das Kind / die Kinder: Betrag in EUR / jährlich: (bitte entsprechende Nachweise vorlegen) 4

5 21. Angaben zum Einkommen: Tragen Sie bitte alle Einkünfte aller Personen getrennt nach Personen und Einkommensarten in die entsprechenden Spalten ein. Anzugeben sind die Einkommensarten. Abtretungen, Pfändungen, Abzweigungen und ähnliches gehören zum Bruttoeinkommen und sind nicht von diesem vorweg abzusetzen. Für Selbständige und freiberuflich Tätige, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, geben Sie bitte die im letzten Einkommensteuerbescheid, in den Vorauszahlungsbescheiden oder in der letzten Einkommensteuererklärung ausgewiesenen Einkünfte an. Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert (Sachwert) ohne Rücksicht auf ihre Quelle sowie unabhängig von ihrer Höhe und davon, ob sie steuerpflichtig sind. Auch Einnahmen ohne Lohnsteuerkarte oder pauschal versteuerte Einnahmen sowie einmalige Einnahmen oder solche aus geringfügiger bzw. gelegentlicher Beschäftigung müssen angegeben werden. Ebenso sind Zahlungen, die von Dritten für Sie oder andere Familienmitglieder erbracht werden, und Einnahmen, die im Ausland erzielt werden, Einkommen. Alle Einnahmen und ggf. erhöhte Werbungskosten sind durch aktuelle Belege nachzuweisen! Name Art der Einnahme Wird davon Beiträge zur Beiträge zur Erhöhte Lohnsteuer Krankenversicherunsicherunkosten Rentenver- Werbungs- bezahlt? 22. Werden sich die Einkünfte der zum Haushalt rechnenden Personen in den nächsten zwölf Monaten verändern? Erhöhen Verringern Warum und ab wann? 23. Haben Sie oder eine anderes zum Haushalt rechnende Person ein Gewerbe angemeldet oder üben eine freiberufliche oder selbständige Tätigkeit aus?, und zwar Art der Tätigkeit: Ort der Tätigkeit: 5

6 24. Zahlen Sie oder ein Familienmitglied freiwillige oder private Beiträge zu einer Kranken-, Pflege-, Lebens- oder Rentenversicherung? und zwar für folgende Personen Name Art der Versicherung Monatlicher Betrag in Euro Erklärung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers: Ich versichere, dass alle Angaben in diesem Antrag richtig und vollständig sind; das gilt auch für die Angaben in eventuellen Anlagen zu diesem Antrag. Von den Hinweisen habe ich Kenntnis genommen. Ich versichere, dass ich und die weiteren aufgeführten Personen über keinerlei Einnahmen außer den unter Punkt 21 angegebenen, verfügen, insbesondere: nicht aus gelegentlicher oder geringfügiger Nebentätigkeit pauschal versteuertes Einkommen (z.b. Austragen von Zeitungen, Nachhilfeunterricht, gelegentliche Aushilfsarbeiten usw.) nicht aus Unterstützung von Dritten nicht aus Sparbüchern, Wertpapieren, Aktien o.ä. kein Gewerbe angemeldet habe Hinweise zum Wohngeldantrag: Falls Sie Ihren Mitwirkungspflichten nach 60 des Erstes Sozialgesetzbuches (SGB I) nicht nachkommen und dadurch die Aufklärung des Sachverhaltes erheblich erschwert wird, kann das Wohngeld gemäß 66 Absatz 1 SGB I ganz oder teilweise versagt werden. Für Haushalte, zu denen ausschließlich Personen rechnen, die einen Anspruch auf BAföG oder BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) auch nur dem Grunde nach haben, besteht kein Wohngeldanspruch. Sie sind insbesondere verpflichtet, Änderungen der Verhältnisse, insbesondere Anzahl der Familienmitglieder, Höhe des Einkommens, Höhe der Miete, der Wohngeldstelle unverzüglich mitzuteilen. Das gilt auch, wenn der Wohngeldbescheid noch nicht erlassen ist! Unverzüglich anzuzeigen, wenn der Wohnraum, für den Wohngeld gewährt wird, vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes von allen zum Haushalt rechnenden Personen nicht mehr benutzt wird. Zu Unrecht empfangenes Wohngeld zurückzuzahlen, wenn Sie die ungerechtfertigte Gewährung zu vertreten haben. In diesem Fall müssen Sie mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Innerhalb des laufenden Bewilligungszeitraumes eine nicht nur vorübergehende Verminderung der Miete ( 9 Wohngeldgesetz- WoGG) bzw. der Belastung ( 10 WoGG) um mehr als 15 % und / oder eine nicht nur vorübergehende Erhöhung des Bruttofamilieneinkommens um mehr als 15 % unverzüglich mitzuteilen. Die zu Ihrem Haushalt rechnenden Personen sind verpflichtet, Ihnen Änderungen ihrer Einnahmen mitzuteilen, damit Sie die Wohngeldstelle entsprechend unterrichten können. 6

7 Wer vorsätzlich oder leichtfertig Änderungen in den Verhältnissen, die für den Wohngeldanspruch erheblich sind, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt oder auf Verlangen eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden oder zu einer Strafanzeige gebracht werden. Datenschutzrechtliche Hinweise aufgrund des Inkrafttretens der europäischen DS-GVO und der Änderung des SGB X: Ab dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Sowohl die neue DS-GVO als auch insbesondere das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die Abgabenordnung (AO), das Wohngeldgesetz (WoGG) und die Wohngeldverordnung (WoGV) enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Daher werden Sie auf Folgendes hingewiesen: Soweit es für die Durchführung des Wohngeldgesetzes bzw. zur Ermittlung der für das Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt; vgl. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e und Artikel 4 Nr. 2 DS-GVO, 67a ff. SGB X, 23 WoGG). Ihre zuständige Wohngeldbehörde ist hierbei Verantwortliche im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 DS-GVO. Alle Kontaktdaten finden Sie unter Datenerhebung bei den Haushaltsmitgliedern Ihre Angaben im Wohngeldantrag sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung nicht aber deren Höhe geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten im Sinne des Artikel 9 DS-GVO handelt (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben oder der sexuellen Orientierung). 2. Datenerhebung bei anderen Stellen Sofern die Haushaltsmitglieder nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, kann die Wohngeldbehörde auch Auskünfte einholen bzw. Daten erheben bei anderen Stellen im Zusammenhang zwischen diesen und den Haushaltsmitgliedern bestehenden Rechtsverhältnissen (z. B. Vermieter/Mietverhältnis, Arbeitseinkommen, Banken und Kreditinstitute) und bei anderen Personen im Hinblick auf möglicherweise gegen diese Personen bestehende Rechtsansprüche bzw. deren Voraussetzungen (z. B. unterhaltsverpflichtete Eltern oder [frühere/getrenntlebende] Ehepartner) nach 23 WoGG, bei anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse, Unterhaltsvorschussstelle, Ämter für Ausbildungsförderung) nach 3, 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X, inwieweit z. B. andere Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden oder inwieweit Aussicht auf Bewilligung dieser Leistungen besteht und beim Finanzamt zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen nach 21 Abs. 4 SGB X und insbesondere bei selbständig tätigen Haushaltmitgliedern zur Ein- 7

8 kommensteuererklärung oder zum bereits ergangenen Einkommensteuerbescheid nach 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bzw. Nr. 2 AO. Die Kosten für Auskunftsersuchen bei Banken und Kreditinstituten hat die/der Mitwirkungspflichtige der Wohngeldbehörde zu erstatten (vgl. 23 Abs. 4 Satz 4 WoGG). 3. Manueller bzw. automatisierter Datenabgleich Zur Vermeidung und Aufdeckung der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Wohngeld wird ein regelmäßiger Datenabgleich für alle Haushaltsmitglieder, auch in automatisierter Form, insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung durchgeführt ( 33 Abs. 2 und 5 WoGG in Verbindung mit 16 bis 21 WoGV). Es darf z. B. abgeglichen werden, ob während des Wohngeldbezugs Arbeitslosengeld II gezahlt wird, ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist. Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern nach 93 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e AO. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. 4. Datenverarbeitung im Rahmen der Wohngeldstatistik Die für die Bearbeitung des Antrages erhobenen Daten werden in anonymisierter Form (d. h. ohne Namen und Anschrift) für die Wohngeldstatistik verwendet. Die Daten dürfen hierfür an das Statistikamt Nord, an das Statistische Bundesamt sowie an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und an das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung übermittelt werden ( 34 bis 36 WoGG). 5. Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren Zur Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren werden personenbezogene Daten unter den Voraussetzungen der 68, 69 SGB X an die Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte übermittelt. 6. Löschung Ihrer personenbezogenen Daten Personenbezogene Daten werden von der Wohngeldbehörde gelöscht, wenn sie für die Durchführung des Wohngeldgesetzes nicht mehr benötigt werden (vgl. 33 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 6 und 7, 35 Abs. 2 Satz 2 WoGG, 19 Abs. 4 und 20 WoGV) und rechtliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind (vgl. Teil A Nr Wohngeld-Verwaltungsvorschrift: Aufbewahrung längstens zehn hre, um z. B. Entscheidungen über rückwirkende Änderungen bzw. bei Rechtswidrigkeit zu ermöglichen, 27 Abs. 4 Satz 3 und 33 Abs. 2 Satz 2 WoGG, 45 Abs. 3 Satz 4 SGB X). Innerhalb der vorstehend genannten Fristen besteht kein Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO. 7. Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch; Widerruf einer Einwilligung; Beschwerde Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wohngeldbehörde. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. 8

9 Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO in Verbindung mit 84 Abs. 3 SGB X können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Wohngeldbehörde die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde. Im Zusammenhang mit der Wohngeldbearbeitung besteht kein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO, da die Datenverarbeitung im Wohngeld im öffentlichen Interesse liegt (vgl. Art. 21 Abs. 3 DS-GVO). Es besteht auch kein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 21 Abs. 1 DS-GVO, da wohngeldrechtliche Vorschriften die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen (vgl. 84 Abs. 5 SGB X). Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt. Sollten Sie mit den Auskünften Ihrer Wohngeldbehörde bzw. mit der von ihr vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an die/den Landesdatenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde wenden. 8. Kontaktdaten/ Adressen Verantwortlicher: Stadt Quickborn Fachbereich Einwohnerangelegenheiten - Wohngeldbehörde Rathausplatz 1, Quickborn Tel: , Fax: soziales@quickborn.de (behördlicher) Datenschutzbeauftragter: Stadt Quickborn Rathausplatz 1, Quickborn Olaf Schmidt Tel.: / datenschutz@quickborn.de Landesdatenschutzbeauftragte: Marit Hansen Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Holstenstraße 98, Kiel Tel: , Fax: mail@datenschutzzentrum.de IT-Zweckverband kommunit Friedensallee 2, Elmshorn Frank Wichmann Tel.: / datenschutz@kommunit.de Ort, Datum Unterschrift 9

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