Grundfragen des berufsgenossenschaftlichen Beitragsausgleichsverfahrens
|
|
- Luisa Grosse
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Grundfragen des berufsgenossenschaftlichen Beitragsausgleichsverfahrens Bonus-Malus-Systeme der gewerblichen Berufsgenossenschaften HVBG Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaf
2 Inhaltsverzeichnis Einleitung 15 1 Zielsetzung und Problemstellung des Beitragsausgleichs Pflicht zum Beitragsausgleich und gesetzliche Grundlagen Gestaltungsspielraum Problemstellung Ziele der Beitragsausgleichsverfahren 19 Entwicklung des Beitragsausgleichsverfahrens seit den Anfängen der gesetzlichen Unfallversicherung 21 Gesetz und Aufsichtsbehörde 21 Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli Änderungsgesetz vom 30. Juni Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli Viertes Änderungsgesetz vom 18. April Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz vom 30. April Neufassung des 725 Absatz 2 RVO nach dem 19. RAG vom 3.Junil Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz vom 7. August Schrifttum und Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften 32 Schrifttum von den Anfängen der Unfallversicherung bis zur Reichsversicherungsordnung 32
3 Inhaltsverzeichnis Schrifttum von der Reichsversicherungsordnung bis zum Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz 34 Schrifttum seit Inkrafttreten des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 43 Rechtsprechung 55 Satzungsmäßige Regelung des Beitragsausgleichsverfahrens 55 Die gewerblichen Berufsgenossenschaften haben unter Berücksichtigung der anzuzeigenden Versicherungsfälle Zuschläge aufzuerlegen oder Nachlässe zu bewilligen 58 Berücksichtigung der anzuzeigenden Versicherungsfälle 58 Auferlegung von Zuschlägen oder Bewilligung von Nachlässen 59 Wegeunfälle ( 8 Absatz 2 Nr. 1 bis 4) bleiben außer Ansatz 60 Versicherungsfälle auf Betriebswegen können außer Ansatz bleiben 64 Die Höhe der Zuschläge und Nachlässe richtet sich nach der Zahl, der Schwere oder den Aufwendungen für Versicherungsfälle oder nach mehreren dieser Merkmale 65 Staffelung des Zuschlags und Zuschlag als v.h.-satz des Beitrags 65 Übermaß- und Untermaßverbot 67 Vereinfachungseffekt 68 Verrechnung des Zuschlages/Nachlasses mit den tatsächlich entstandenen Kosten 69 Zuschlag bzw. Nachlassentzug durch einen einzelnen Unfall 70 Vorbelastungsverfahren und Gefahrklasse 71 Zahl, Schwere und Kosten 71 Beobachtungszeitraum für Unfallkosten 72 Vergleich Eigenbelastung/Durchschnittsbelastung 72
4 Berufskrankheiten sowie Arbeitsunfälle, die durch höhere Gewalt oder durch alleiniges Verschulden nicht zum Unternehmen gehörender Personen eintreten, können ausgenommen werden 74 Neufeststellungen des Beitrags und des Beitragsausgleichs 75 Nachlassausschlüsse 75 Verschulden des Unternehmers 78 Wirkung der Beitragsausgleichsverfahren auf die Umlagen 79 Beitragserhebung in der Individualversicherung und bei den Berufsgenossenschaften Annahmen und Ausgangswerte der Modellrechnung 80 Nachlassverfahren 83 Gesamtberufsgenossenschaftliche Auswirkungen 83 Einzelwirtschaftliche Auswirkungen 83 Zuschlagsverfahren 84 Gesamtberufsgenossenschaftliche Auswirkungen 84 Einzelwirtschaftliche Auswirkungen 84 Kombiniertes Zuschlags-/Nachlassverfahren 84 Gesamtberufsgenossenschaftliche Auswirkungen 84 Einzelwirtschaftliche Auswirkungen 85 Ergebnisübersicht Zuschläge und Nachlässe im Beitragsverfahren Einbeziehung des Beitragsausgleichs in die Umlagerechnung Verrechnungsmethoden Verrechnung des Beitragsausgleichs im Folgejahr 89
5 Inhaltsverzeichnis Verrechnung des Beitragsausgleichs im Umlagejahr Ausgangslage Belastungsziffern nach Zuschlagseinheiten Vereinfachtes Modell für alle drei Verfahren Ermittlung der am Beitragsausgleich teilnehmenden Unternehmen 96 4 Wirkung der Beitragsausgleichsverfahren auf die Prävention Beitragsausgleichsverfahren als ein Mittel zur Förderung der Prävention Versuche zur Messung der Wirksamkeit der Beitragsausgleichsverfahren Beurteilung der Wirksamkeitsmessung verschiedener Verfahren Verfahrensfindung und Verfahrensänderung Ausgangspunkt Verteilung der Belastungen nach Unternehmen und Beitragshöhe Verfahrenswahl Verfahrensgestaltung Verfahrensschärfe und Höchstbeträge 115
6 6 Beitragsausgleichsverfahren der gewerblichen Berufsgenossenschaften Angewandte Verfahren Aufbau der Verfahren Verfahrensgestaltungen und anzuzeigende Unfälle Verfahrensgestaltungen Anzuzeigende Versicherungsfälle ( 193 Absatz 1 SGB VII) Versicherungsfälle pflichtversicherter Arbeitnehmer Versicherungsfälle pflichtversicherter Unternehmer Versicherungsfälle freiwillig versicherter Unternehmer Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalles Nicht meldepflichtige Versicherungsfälle, für die Kosten entstehen Bewertung der anzuzeigenden Versicherungsfälle Zahl der Versicherungsfälle Zeitliche Abgrenzungsfragen Verfahrensweise der Berufsgenossenschaften Schwere der Versicherungsfälle Quantifizierung der Schwere der Versicherungsfälle Berücksichtigung von Zahl und Schwere der Versicherungsfälle durch Punkte und Beträge Wertung der Punkt-bzw. Betragsabstufungen Aufwendungen Erfassung der Aufwendungen Zeitliche Kostenabgrenzungen bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften Wertung der Kostenabgrenzungen 1 38
7 Inhaltsverzeichnis Bezugsgrundlagen zur Feststellung von Einzel- und Durchschnittsbelastungen Verfahren der gewerblichen Berufsgenossenschaften Beiträge (Gesamtumlage) und Beitragseinheiten Unfallgesamtlast und berücksichtigungsfähiger Beitrag Arbeitsentgelt- und Versicherungssumme Geleistete Arbeitsstunden Gesamtbelastung (Neulast) Wertung der Bezugsgrundlagen zur Ermittlung der Belastungsabweichungen Staffelung von Zuschlägen und Nachlässen Verfahren der Berufsgenossenschaften Nachlassstaffelungen Zuschlagsstaffelungen Nachlass-/Zuschlagsstaffelungen Wertung der Beitragsausgleichsstaffelungen Sonderregelungen Nichtberücksichtigung nach gesetzlicher Regelung Berufskrankheiten Betriebswegeunfälle Versicherungsfälle durch höhere Gewalt Versicherungsfälle durch alleiniges Verschulden nicht zum Unternehmen gehörender Personen Nichtberücksichtigung nach Satzungsregelung Beitragsausgleichsverfahren und Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung 157
8 8 Literatur." Reichsversicherungsamt/Bundesversicherungsamt/Deutscher Bundestag/Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Reichsversicherungsamt/Bundesversicherungsamt Deutscher Bundestag Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Bücher, Aufsätze, Jahresberichte Rechtsprechung Sozialgerichte Landessozialgerichte BundessoziaIgericht Bundesgerichtshof Kommentare, Nachschlagewerke, Verbandsrundschreiben Gesetze Sonstiges Anhang Anlage 1 Überblick über den Aufbau der Beitragsausgleichsverfahren der gewerblichen Berufsgenossenschaften 172 Anlage 2 Sonderregelungen im Beitragsausgleichsverfahren der gewerblichen Berufsgenossenschaften 1 82
6. Nachtrag zur Satzung der BG RCI
6. Nachtrag zur Satzung der BG RCI 18 Nr. 12 wird wie folgt gefasst: Beschluss über eine von 172a Abs. 2 und 3 SGB VII abweichende Gestaltung der Rücklage ( 172a Abs. 4, 219a Abs. 1 SGB VII), über eine
MehrSatzung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Dritter Nachtrag
Satzung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall Dritter Nachtrag Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall hat in ihrer Sitzung am 20./21. November 2012 in Bamberg, nach Feststellung
MehrAbbildungs Verzeichnis 13 Abkürzungsverzeichnis 19 Symbolverzeichnis 21
Inhaltsverzeichnis Abbildungs Verzeichnis 13 Abkürzungsverzeichnis 19 Symbolverzeichnis 21 1 Einleitung 23 1.1 Problemstellung 23 1.2 Aufbau der Arbeit 24 1.3 Zeitliche Abgrenzung 25 2 Grundlagen 27 2.1
MehrNeues aus der Prävention
Neues aus der Prävention Fachtagung Vision Zero - Sicher und gesund in die Zukunft der Präventionszentren Langenhagen und Hamburg Soltau 5. 6. September 2018 Neuigkeiten aus den Präventionszentren Neues
MehrDie gewerblichen Berufsgenossenschaften tragen ihre Rentenlasten nach Maßgabe der folgenden Vorschriften gemeinsam.
TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung 176-181 SIEBTER UNTERABSCHNITT Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften HI2067300 176 Grundsatz HI2067301 Die gewerblichen
MehrJahrestagung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Königswinter Aktuelle Entwicklungen bei der BG RCI - Unfallgeschehen
Jahrestagung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Königswinter Aktuelle Entwicklungen bei der BG RCI - Unfallgeschehen Dr. Dieter Bärhausen, Präventionsbereichsleiter Bochum / Köln Spartenprävention
MehrBGM. Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd. Hauptzahlen Veröffentlichung beschlossen in der Sitzung des Vorstandes am 16./17.
BGM Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd Hauptzahlen 2008 Veröffentlichung beschlossen in der Sitzung des Vorstandes am 16./17. Juni 2009 1 Hauptzahlen 2008 Inhalt Hauptzahlen A. aus Geschäftsergebnissen
MehrLeistungen und sonstige Kosten der BGHM im Jahr 2016
Beitrag Jede Ware, jede Dienstleistung des täglichen Lebens hat ihren Preis, der von Angebot und Nachfrage bestimmt wird und bei vernünftiger Kalkulation mindestens die Selbstkosten decken muss, wenn auf
MehrDer Gefahrtarif 2013 und die Auswirkungen auf die Freiwillige Versicherung
Der und die Auswirkungen auf die Freiwillige Versicherung Inhalte: Beitrag und Veranlagung () Auswirkungen des Gefahrtarifes 2013 auf die Freiwillige Unternehmerversicherung (FUV) Organisationsreform Nach
MehrGrundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention
Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Angebot für heute Ihre Unfallversicherung Versicherungsschutz Wann bin ich versichert?
MehrDie Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
David Heldmann Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung Solidarität und Äquivalenz im Finanzierungssystem der gewerblichen Berufsgenossenschaften Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrSechster Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Hauptverwaltung 12. Mai 2011 Sechster Nachtrag zur Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Seite 1 von 8 Die Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vom 01.05.2005 in der Fassung
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen Ergebnisdarstellung 3 3 Tabellen 1. Versicherte Personen und angezeigte Schülerunfälle 2000 bis 2014 nach Unfallarten 7 2. Angezeigte Schülerunfälle
MehrName, Sitz, Rechtsstellung, Aufgabe, Zuständigkeit, Bezirksverwaltungen. Abschnitt II. Verfassung
Name, Sitz, Rechtsstellung, Aufgabe, Zuständigkeit, Bezirksverwaltungen 1 Name, Sitz, Rechtsstellung......9 2 Aufgaben... 9 3 Sachliche Zuständigkeit... 10 4 Örtliche Zuständigkeit, Bezirksverwaltungen...13
MehrInhaltsverzeichnis. Seite A. Einführung und Bedeutung des Themas 1
II Inhaltsverzeichnis A. Einführung und Bedeutung des Themas 1 I. Problemstellung 1 1. Derzeitige Situation in der Landwirtschaft 1 2. Entwicklung der agrarsozialen Sicherung und ihre Rolle früher und
MehrWerkstorprinzip in der gesetzlichen Unfallversicherung?
Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes 5677 Werkstorprinzip in der gesetzlichen Unfallversicherung? Eine kritische Betrachtung des Versicherungsfalls
MehrGesetzliche Unfallversicherung im Ehrenamt
Gesetzliche Unfallversicherung im Ehrenamt Ministerialrat Ulrich Demeter, BayStMAS, Referat III 7 Unfallversicherung, Landwirtschaftliche Sozialversicherung, Recht der Selbstverwaltung I. Gesetzliche Unfallversicherung
Mehr2. Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG BAU -
2. Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG BAU - gültig zur Berechnung der Beiträge ab 01.01.2012 Teil I: Vorbemerkungen Gefahrtarif und Gewerbezweige Die Berufsgenossenschaft hat zur
MehrAktuelle Probleme im Verhältnis Zeitarbeit und VBG. Dietmar Richter igz Ehrenvorsitzender
Aktuelle Probleme im Verhältnis Zeitarbeit und VBG Dietmar Richter igz Ehrenvorsitzender Landesverbandstreffen Bremen/ Niedersachsen/ Schleswig-Holstein/ Mecklenburg-Vorpommern 9. September 2009 1. Warum
MehrInformationen zum Thema finden Sie im Internet unter: Beitrag (Webcode 103)
Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter: Beitrag (Webcode 103) Beitragsbescheid Der Beitragsanspruch entsteht, sobald im Umlagejahr Arbeitnehmer gegen Entgelt beschäftigt werden bzw. eine
MehrGesetzliche Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung Siebtes Buch Sozialgesetzbuch Handkommentar Bearbeitet von Prof. Dr. jur. Gerhard Mehrtens Direktor der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege a.
MehrGefahrtarif der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Branche Bergbau Gültig zur Berechnung der Beiträge vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 Teil I: Allgemeines Die Höhe der Beiträge
MehrHVBG. HVBG-Info 09/2001 vom , S , DOK 431
HVBG HVBG-Info 09/2001 vom 30.03.2001, S. 0854-0857, DOK 431 Keine Auszahlung einer Krankengeldspitze nach einem Arbeitsunfall eines Unternehmers - Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 09.11.2000 - L 5 KR
MehrBasis- und Strukturumlage
Beitrag Jede Ware, jede Dienstleistung des täglichen Lebens hat ihren Preis, der von Angebot und Nachfrage bestimmt wird und bei vernünftiger Kalkulation mindestens die Selbstkosten decken muss, wenn auf
MehrGefahrtarif. gültig zur Berechnung der Beiträge ab 01. Januar 2011
Gefahrtarif gültig zur Berechnung der Beiträge ab 01. Januar 2011 MuB 112 j/5 (1) 10.11 1/0/E Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Hausanschrift: Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg Postanschrift: 22281 Hamburg
MehrAbkürzungsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 11 1. Einführung 15 1.1 Problemstellung 15 1.1.1 Notwendigkeit zunehmenden gesellschaftlichen Engagements 15 1.1.2 Politische Rahmenbedingungen 15 1.1.3 Rechtliche Implikationen 16
MehrArbeitsschutz als gesamtverbandliche Aufgabe
Arbeitsschutz als gesamtverbandliche Aufgabe 58. Tagung der Justitiare und Konventionsbeauftragten des Deutschen Roten Kreuzes vom 18.-20. September 2014 in Bad Zwischenahn Peter Maßbeck Beauftragter für
MehrAufhebung des Gerichtsbescheids des SG Bayreuth vom S 2 U 243/02 -
UVR 008/2006-597 - 1. Besteht bei einem freiwillig versicherten Unternehmer im Zeitpunkt der Wiedererkrankung keine Versicherung mehr, so ist auf Grund der fehlenden Bestimmung einer aktuellen Versicherungssumme
MehrDie Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Zuschläge zu dem jährlichen berufsgenossenschaftlichen
UVR 003/2007-129 - Ein Unternehmer hat hinsichtlich der Überprüfung eines Beitragszuschlages keinen Anspruch auf Einsichtnahme in Leistungsakten. Der UV-Träger genügt seinen rechtlichen Verpflichtungen
Mehr18. Frühjahrstagung. vom 20. bis 21. April 2018 in Nürnberg. Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht
18. Frühjahrstagung vom 20. bis 21. April 2018 in Nürnberg Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht Die Rechtsprechung des BGH zur Haftung der Durchgangsärzte Rechtsanwalt Jörg Holzmeier Essen Die Rechtsprechung
MehrHaftungsbeschränkungen bei Personenschäden nach dem Unfallversicherungsrecht
Haftungsbeschränkungen bei Personenschäden nach dem Unfallversicherungsrecht Eine kritische Analyse der Neuregelung in 104 ff. SGB VII Von Meike Lepa Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Einführung
MehrPRÄVENTIONSKAMPAGNE IM HOLZBAU AKTUELLER STAND ZWISCHENBERICHT ZUM 3. GEFAHRTARIF ( ) Mehr Sicherheit im Holzbau. Stand: 12.
PRÄVENTIONSKAMPAGNE IM HOLZBAU ZWISCHENBERICHT ZUM 3. GEFAHRTARIF (2012-2014) AKTUELLER STAND Mehr Sicherheit im Holzbau Stand: 12. Februar 2016 Die Präventionskampagne für mehr Sicherheit im Holzbau Präventionskampagne
MehrLeistungen zur Teilhabe
Leistungen zur Teilhabe Ursachen für die Entwicklung der Aufwendungen Ergebnisse der AG Kostenentwicklung der beruflichen Reha Prof. Dr. G. Rothe Berufshelfertagungen 2009 des LV Nordwestdeutschland Oktober
MehrDas Beitrags- und Finanzierungssystem der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Das Beitrags- und Finanzierungssystem der gewerblichen Berufsgenossenschaften I. Das Grundkonzept: Ablösung der zivilrechtlichen Haftpflicht des Unternehmers Um das von den anderen Sozialversicherungszweigen
MehrB e k a n n t m a c h u n g 7. Nachtrag zur Satzung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
B e k a n n t m a c h u n g 7. Nachtrag zur Satzung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Artikel I 1. Das Inhaltsverzeichnis wird im Abschnitt III. Unfallversicherung wie folgt
MehrUrteil des Bundessozialgerichts vom B 2 U 36/03 R -
HVBG-INFO 001/2005-17- 17 Die Angabe einer für sich genommen nicht rentenberechtigenden MdE (hier: 10 v.h.) in der Begründung eines Verwaltungsaktes, dessen Verfügungssätze die Entscheidung über die Entziehung
Mehr162 SGB VII Urteil des Schleswig-Holsteinischen LSG vom L 8 U 14/11 Aufhebung des Urteils des SG Kiel vom
UV-Recht-Aktuell 17/2012-1146 - 1. Betriebsstätten eines Reinigungsunternehmens sind die Büros zur Verwaltung des Betriebes und die jeweiligen Einsatzorte, an denen die Reinigungskräfte Reinigungsarbeiten
Mehr25. SATZUNGSNACHTRAG BETRIEBSKRANKENKASSE B. BRAUN MELSUNGEN AG
25. SATZUNGSNACHTRAG BETRIEBSKRANKENKASSE B. BRAUN MELSUNGEN AG Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2015 beschlossen, die Satzung wie folgt zu ändern: Artikel I 1. 14 wird wie folgt
MehrDie gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung Die gesetzliche Unfallversicherung ist vermutlich der am wenigsten bekannte Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Nach der Krankenversicherung ist die gesetzliche
MehrArbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH), MPA Dirk Füting
und Arbeitswissenschaft Wiederholung und Arbeitssicherheit... an der Beuth Hochschule für Technik Berlin Diese Präsentation finden Sie auf: http://www.fuetingberlin.de B23 " und Arbeitssicherheit" - LE03+04
MehrBestimmungen über die Beitragsberechnung im Zuständigkeitsbereich des ehemaligen Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes.
Anhang 2 zu 27 der Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Bestimmungen über die Beitragsberechnung im Zuständigkeitsbereich des ehemaligen Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes Artikel
MehrDer Einsatz von Promotions als Mittel der Verkaufsförderung
Mag. (FH) Katrin Voppichler, MSc Der Einsatz von Promotions als Mittel der Verkaufsförderung Eine Kosten-Nutzen-Analyse VDM Verlag Dr. Müller INHALTSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ABBILDUNGSVERZEICHNIS
MehrSATZUNG. der. Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
SATZUNG der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe Gültig ab 1. Januar 2011 in der Fassung des 2. Nachtrags vom 13. Juni 2014 (in Kraft getreten zum 8. Januar 2015) Inhaltsverzeichnis Abschnitt
MehrSATZUNG. der. Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
SATZUNG der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe Gültig ab 1. Januar 2011 in der Fassung des 4. Nachtrags vom 10. November 2016 (in Kraft getreten zum 1. Januar 2017) Inhaltsverzeichnis
Mehr(3) Mitglieder des Vorstands, die verhindert sind, werden durch persönliche Stellvertreter oder Stellvertreterinnen vertreten.
Dritter Nachtrag zur Satzung der BG RCI 5 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: Die Berufsgenossenschaft stellt Beginn und Ende ihrer Zuständigkeit für ein Unternehmen durch schriftlichen Bescheid gegenüber dem
Mehr9. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
9. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der
MehrBGI Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen. BG-Information. (Verbandbuch) HVBG
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI 511-1 BG-Information Dokumentation der (Verbandbuch) vom April 2005 Fachausschuss Erste Hilfe der BGZ HVBG Hauptverband
MehrSATZUNG. der. Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
SATZUNG der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe Gültig ab 1. Januar 2011 Inhaltsverzeichnis Abschnitt I II III IV Träger, Aufgaben, Zuständigkeit Name, Sitz, Rechtsstellung 1 Aufgaben 2
MehrChristian Strickmann. Preiskalkulation nach den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten
Christian Strickmann Preiskalkulation nach den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten Herleitung einer normativen Handlungsempfehlung zum Umgang mit den preisrechtlichen Implikationen
MehrSATZUNG. der. Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
SATZUNG der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe vom 1. Januar 2011 in der Fassung des 6. Nachtrags gültig ab 1. Januar 2019 Inhaltsverzeichnis Abschnitt I II III IV Träger, Aufgaben, Zuständigkeit
MehrGesund und sicher arbeiten
BMVZ - Erfahrungsaustausch Gesund und sicher arbeiten Christian Reinke, BGW Berlin, 30. April 2010 BuS Erstinfo 2010-1 Überblick Die BGW Aufgaben Leistungen Arbeitsschutzzahlen Der Bereich Betriebsärztliche
MehrTabelle 1 Ermittlung der Überaltlast für Renten auf Grund von Arbeitsunfällen nach Korrektur Stand: 18. März 2019
Tabelle 1 Ermittlung der Überaltlast für Renten auf Grund von Arbeitsunfällen 2016 - nach Korrektur 2018 - Stand: 18. März 2019 Rentenlast für Arbeitsunfälle in t Neurenten in t (für Arbeitsunfälle aus
MehrRichtlinie für die Auslandsversicherung
n. Richtlinie für die Auslandsversicherung Präambel Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) unterhält eine Auslandsversicherung nach 140 Abs. 2 Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII). 1
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/ des Bundesrates
Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/ 4602 19.01.76 Sachgebiet 82 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/ der Fraktion der CDU/CSU
Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/ 3468 09.04.75 Sachgebiet 82 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung
MehrKredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
215-611 DGUV Information 215-611 Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der DGUV Vorschrift Kassen i. V. m. 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz
MehrRichtlinien für die Auslandsversicherung. Abschnitt I. Allgemeines
Anlage zum Beschluss Richtlinien für die Auslandsversicherung Abschnitt I Allgemeines 1 Träger der Einrichtung für die Unfallversicherung im Ausland gemäß 140 ff. SGB VII ist die Berufsgenossenschaft der
MehrVO (EG) Nr. 883/2004
VO (EG) Nr. 883/2004 Europäische Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Kommentar Dr. Frank Schreiber Richter am Hessischen Landessozialgericht Dr. Annett Wunder LL.M. (EUI) Richterin
MehrBGI BG-Information. Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten BGFE
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI 508-1 BG-Information Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten vom Mai 2005 BGFE Berufsgenossenschaft
MehrKOMPENDIEN
155 Beiträge nach der Zahl der Versicherten Die Satzung kann bestimmen, daß die Beiträge nicht nach Arbeitsentgelten, sondern nach der Zahl der Versicherten unter Berücksichtigung der Gefährdungsrisiken
Mehr"Siebzehntes Rentenanpassungsgesetz vom 1. April 1974 (BGBl. I S. 821)"
Siebzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der
MehrDie grundlegenden Gesetze zur Rentenüberleitung
Die grundlegenden Gesetze zur Rentenüberleitung Nachweis, dass die Fallgruppe der DDR-Altübersiedler nicht zu den Adressaten der Rentenüberleitung gehört. Gesetzestexte im Wortlaut Einigungsvertrag Art.30(5)
MehrFünfter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Hauptverwaltung Fünfter Nachtrag zur Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Seite 1 von 6 Die Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vom 01.05.2005 in der Fassung des 4. Nachtrags
Mehr"Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz vom 16. Oktober 1972 (BGBl. I S. 1965, 1992)"
Fünfzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz
MehrAnforderungen an die Kausalität aus Sicht der Verwaltung. Roland Fehse Hamburg, 28.Juni 2008
Anforderungen an die Kausalität aus Sicht der Verwaltung Roland Fehse Hamburg, 28.Juni 2008 Von der Kaiserlichen Botschaft 1881 bis zur aktuellen Rechtsprechung in 2006 Grundprinzipien der GUV, u.a.: Ablösung
MehrNeurenten in t (für Arbeitsunfälle aus t-4 bis t)
Tabelle 1 Ermittlung der Überaltlast für Renten auf Grund von Arbeitsunfällen 2014 Stand: 24. März 2015 Rentenlast für Arbeitsunfälle in t Neurenten in t (für Arbeitsunfälle aus t-4 bis t) 5,6 x Spalte
Mehr(4) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente nach den Vorschriften im Gebiet der
TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung 311-314b Fünfter Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten und Einkommen HI1055981 311 Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung HI1055982
Mehr"Sechzehntes Rentenanpassungsgesetz vom 8. Juni 1973 (BGBl. I S. 525)"
Sechzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechzehntes Rentenanpassungsgesetz
MehrUnfallversicherung - Sozialgesetzbuch VII
Rechtswissenschaften und Verwaltung - Kommentare Unfallversicherung - Sozialgesetzbuch VII Kommentar von Dr. Herbert Lauterbach, Dr. Friedrich Watermann, Dr. Joachim Breuer Grundwerk mit 54. Ergänzungslieferung
MehrZahlen, Daten, Fakten auf einen Blick
Zahlen, Daten, Fakten auf einen Blick Die BG BAU Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen in Deutschland. Wir
MehrUrteil des LSG Baden-Württemberg vom L 8 U 1680/17 Aufhebung des Urteils des SG Heilbronn vom S 5 U 1185/14
- 292 - Zur Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Beitragszuschlages Nichtigkeit einer Satzungsregelung wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 GG; 150, 152 Abs.
MehrArbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz)
(Arbeitsschutzgesetz) 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit
MehrHauptzahlen Inhalt. Veröffentlichung beschlossen in der Sitzung des Vorstandes am 20./21. Juni Aus dem Geschäftsergebnis 2011
Hauptzahlen 2011 Hauptzahlen 2011 Veröffentlichung beschlossen in der Sitzung des Vorstandes am 20./21. Juni 2012 Inhalt Aus dem Geschäftsergebnis 2011 Aus der Haushaltsrechnung 2011 Personalstand Bilanz
MehrDer Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.v., Sankt Augustin,
Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.v., Sankt Augustin, der Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e. V, Kassel, der Bundesverband der Unfallkassen e.v., München,
MehrZahlen, Daten, Fakten auf einen Blick
Zahlen, Daten, Fakten auf einen Blick Zahlen, Daten, Fakten Die BG BAU Die BG BAU Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen
MehrGesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft
Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge
MehrON! Reihe Arbeit DVD 2 Soziales Netz Aufgaben und Ziele Arbeitsmaterialien Seite 1. Das Sozialversicherungssystem als Grundstein des Sozialstaates
Arbeitsmaterialien Seite 1 Das Sozialversicherungssystem als Grundstein des Sozialstaates Einführung Aufgaben des Sozialstaates: Sozialstaat soll soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit herstellen,
MehrArbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH), MPA Dirk Füting
und Arbeitswissenschaft LE05+LE06 und Arbeitssicherheit... Der rote Faden: Wiederholung Gesetzliche Unfallversicherung und Versicherungsfälle Innerbetriebliche organisation Gefährdungsbeurtelung Modul
MehrWie flexibel ist die Flexi-Rente. und welche arbeitsrechtlichen Gestaltungsspielräume gibt es
Wie flexibel ist die Flexi-Rente und welche arbeitsrechtlichen Gestaltungsspielräume gibt es Flexirentengesetz Das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung
MehrWillkommen bei der VBG. Autor: Herbert Matzek Dezentrale Unternehmensbetreuung Bezirksverwaltung Ludwigsburg
Willkommen bei der VBG Autor: Dezentrale Unternehmensbetreuung Bezirksverwaltung Ludwigsburg Themenüberblick Allgemeine Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung Zuständigkeit Pflichten des Arbeitgebers
MehrUnfallversicherung Dr. Constanze Oberkirch, Gudrun Leichtle, Ass. jur. Manuela Gnauck-Stuwe TK Lexikon Sozialversicherung 5.
Unfallversicherung Dr. Constanze Oberkirch, Gudrun Leichtle, Ass. jur. Manuela Gnauck-Stuwe TK Lexikon Sozialversicherung 5. April 2016 Sozialversicherung 1 Träger der Unfallversicherung HI727396 HI664163
MehrPsychische Gesundheit bei der Arbeit
Psychische Gesundheit bei der Arbeit Gesetzlicher Auftrag für Unternehmen und Unfallversicherungsträger Dipl.-Ing. Frank Teschke BGW Präventionsdienste, Delmenhorst frank.teschke@bgw-online.de Roter Faden
MehrDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Neunzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der
MehrAuswirkungen der BGV A2 auf die betriebsärztliche Betreuung. Dr. Heinz-J. Elliehausen
Auswirkungen der BGV A2 auf die betriebsärztliche Betreuung Ausgangslage Kritik des BMA 1 an der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung kleiner Unternehmen unbegründete Regelungsvielfalt
MehrSatzung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (einschließlich 2. Satzungsnachtrag)
Satzung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (einschließlich 2. Satzungsnachtrag) ABSCHNITT I Träger, Aufgaben, Zuständigkeit 1 Name, Sitz, Rechtsstellung (1) Die Berufsgenossenschaft führt den Namen
MehrDas niederlândische Arbeitsschutzrecht und die Umsetzung der Rahmenrichtlinie in den Niederlanden
Bemd Veigel Das niederlândische Arbeitsschutzrecht und die Umsetzung der Rahmenrichtlinie in den Niederlanden Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Einleitung Kap. 1 : Arbeitsleben in
Mehr1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
6. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 12.09.2002 in der Fassung der 5. Änderungssatzung
Mehr3.2.5 Krankheitsbedingte Unfähigkeit, den Weg zur Arbeit zurückzulegen
Vorwort 3 Inhaltsverzeichnis 5 1 Rechtsgrundlagen 11 1.1 Die maßgebenden Rechtsvorschriften 11 1.2 Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit 11 1.3 Krankengeld bei Krankenhausbehandlung sowie
MehrProblemanalyse und Rehazielfindung bei einer Hauterkrankung
Problemanalyse und Rehazielfindung bei einer Hauterkrankung Reha-Management Andreas Schön Inhaltliche Begriffsbestimmung Eine Erkrankung ist als BK 5101 anzuerkennen, wenn ein Zusammenhang zwischen der
MehrII. LEISTUNGEN
- 20 - II. LEISTUNGEN Anpassungsfaktor ( 108 Abs. 5 ASVG)...... 1,006 Aufwertungsfaktor ( 108 Abs. 4 ASVG) für 1998... 1,015 Beitragsbelastungsfaktor ( 108 Abs. 8 ASVG) für 1999..... 0,99656 A. SOZIALVERSICHERUNG
MehrUV-Recht Aktuell 06/ vom
UV-Recht Aktuell 06/2014-347 - Ein Umweg zum Arbeitsantritt (Mittagsschicht) nach dem Mittagessen von einer Metzgerei zum Betrieb steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, da der
MehrGrober Behandlungsfehler und Kausalitätsvermutung
Jenny Sträter Grober Behandlungsfehler und Kausalitätsvermutung Beweislastumkehr ohne medizinwissenschaftliche Basis? Nomos Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 11 B. Problemstellung anhand von Beispielsfällen
MehrArbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten
Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Die VBG Berufsgenossenschaft ist gesetzliche Unfallversicherung (Krankenkasse ist gesetzliche Krankenversicherung,...) Alle Unternehmen müssen alle Arbeitnehmer bei
MehrDr. Wolfgang Bödeker, BKK BV Essen Dr. Bodo Pfeiffer, BGAG Dresden
Dr. Wolfgang Bödeker, BKK BV Essen Dr. Bodo Pfeiffer, BGAG Dresden Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften () Entwicklung der Zusammenarbeit 1989: Gesundheitsreformgesetz 20 SGB V 1992: Empfehlungsvereinbarung
MehrGesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft
Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge
MehrGesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) -Kommentar
Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) -Kommentar hervorgegangen aus dem Handbuch der Sozialversicherung", begründet von Dr. h.c. Kurt Brackmann Bearbeitet von Dr.
Mehr