1 Kanzlei-News Verschärfungen bei Finanzstrafen Urlaubsgrüße... 5
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- Carl Schenck
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1 Sonderausgabe 6/2014 Aktuelle Highlights: 1 Kanzlei-News Verschärfungen bei Finanzstrafen Urlaubsgrüße... 5 Raml und Partner Steuerberatung GmbH Raml und Herger Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH Raml und Partner Ärztesteuerberatung und Unternehmensberatung GmbH Museumstraße 31a, A 4020 Linz T +43(0)732/ F +43(0)732/ Zweigstelle: Tragweiner Straße 30, A 4230 Pregarten T / F +43(0)7236/ office@raml-partner.at Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder 1 eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.
2 1 Kanzlei-News Stillstand ist Rückschritt und deshalb steht Raml und Partner für Fortschritt und stetige Weiterentwicklung. Es ist uns stets ein großes Anliegen, mit innovativen Ideen unseren Service auszubauen. Oft sind es die kleinen Dinge des Alltags, die eine große Wirkung erzielen und deshalb sind wir sicher, dass wir mit unserem neuen Einwurfkasten für Ordner wieder eine tolle Idee umsetzen konnten. Die Abgabe von Unterlagen und Belegen war bisher nur innerhalb der Büroöffnungszeiten möglich. Als Zusatzservice bieten wir unseren Kunden ab sofort eine Belegabgabestelle für die Zeit außerhalb unserer Büroöffnungszeiten in Form eines Postkastens, dessen Einwurf und Volumen groß genug ist, um auch Ordner einzuwerfen. Bitte aber nicht mehr als 2 Ordner einwerfen und auch darauf achten, dass die Klappe nach dem Einwurf ganz geschlossen ist. Dieser Einwurfkasten ist direkt neben unserer Tiefgarageneinfahrt in der Lederergasse 32 montiert: 2
3 Einen weiteren großen Schritt konnten wir mit der Installation unserer Online Klienten-Plattform BMD.COM umsetzen. Über das kanzleiinterne Informationsnetzwerk BMD.COM besteht nun auch die Möglichkeit, dass auf aktuelle Informationen (Buchhaltung, Dokumente, Formulare etc.) ein exklusiver Online-Zugang für Klienten eingerichtet wird. Je nach Wunsch kann zum Preis von jährlich 50,00 (exkl. USt) auf AKTUELLE Informationen wie Saldenlisten, Buchhaltungskonten zugegriffen werden. Gerne stellen wir Ihnen nähere Details dazu zur Verfügung (Kontakt: Hr. Leitner, Ein selbstverständlicher Standard in unserer Kanzlei ist die Gewährung einer lückenlosen Sicherheit unseres EDV-Systems Deshalb haben wir einem externen Unternehmen, das auf die Prüfung der Sicherheit von EDV-Systemen spezialisiert ist, den Auftrag für ein EDV-Security-Audit erteilt. Dabei wurden unter anderem sowohl die interne Sicherheit (Berechtigungen, Passwortschutz, Datensicherung, Festplattenverschlüsselung, Virenscanner, etc.) als auch die externe Sicherheit (Firewall, Website, Zugriffsmöglichkeiten, WLAN, etc.) von außen überprüft. Es freut uns mitteilen zu können, dass die Prüfung positiv abgeschlossen wurde und wir mit gutem Gewissen die Sicherheit unserer und Ihrer Daten nach den aktuellen Standards gewährleisten können. 3
4 2 Verschärfungen bei Finanzstrafen Am 8. Juli wurde ein medial kaum beachteter Gesetzesentwurf im Plenum des Nationalrates beschlossen, mit dem die Möglichkeiten einer strafbefreienden Selbstanzeige zur Verhinderung einer Finanzstrafe stark eingeschränkt wurden. Bislang galt eine Selbstanzeige, die bei Beginn einer Betriebsprüfung abgegeben wurde (weil halt doch das Gewissen gedrückt hat) als rechtzeitig und wirkte daher hinsichtlich des angezeigten Umstandes als strafbefreiend. Künftig werden Selbstanzeigen anlässlich von Betriebsprüfungen (dh nach deren Anmeldung oder Bekanntgabe) mit progressiv gestaffelten Zuschlägen zwischen 5 und 30 Prozent auf die Abgabenschuld sanktioniert. Diese Strafzuschläge sind nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Finanzvergehen fällig. Daher müssen erkannte Fehler, die auch finanzstrafrechtlich relevant sein können, künftig sofort mittels Selbstanzeige korrigiert werden, um jedenfalls nicht durch eine Ankündigung einer Außenprüfung die Abgabenerhöhung auszulösen. Allerdings ist auch die Vollständigkeit zu beachten, um nicht im Falle einer erforderlichen wiederholten Selbstanzeige die Strafaufhebung überhaupt zu verlieren. Überdies ist eine Selbstanzeige generell (nicht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) ausgeschlossen, wenn bereits einmal hinsichtlich desselben Abgabenanspruchs (ausgenommen Vorauszahlungen) eine Selbstanzeige erstattet worden ist (=> wiederholte Selbstanzeige). Aus dieser Bestimmung sind in der Praxis (vor allem bei der Umsatzsteuer) massive Probleme zu erwarten, da ja von diesem Ausschluss auch Fahrlässigkeitsdelikte umfasst sind. Die neue Rechtslage ist auf alle nach dem 30. September 2014 erstatteten Selbstanzeigen anzuwenden. Bleibt abschließend anzumerken, dass gerade Verschärfungen im Finanzstrafrecht sicherlich nicht zur Verbesserung des Klimas zwischen Abgabepflichtigen und Finanzverwaltung beitragen werden und das häufig bemühte Schlagwort fair-play aus budgetären Gründen eben doch wohl nicht mehr als ein Schlagwort ist. 4
5 3 Urlaubsgrüße Endlich ist die Urlaubszeit herangebrochen und egal, ob Sie sich auf den Weg in ferne Länder machen, Ihre Heimat erkunden oder die freien Tage zu Hause genießen, nehmen Sie sich Zeit zum Entspannen und verbringen Sie erholsame Tage. Das Team von Raml und Partner wünscht Ihnen eine wunderschöne Zeit und S C H Ö N E N U R L A U B! 5
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