EU-Endorsement Übersicht über neue Standards und Interpretationen. IFRS 10, Konzernabschlüsse ab Geschäftsjahr 2013
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- Helmuth Vogel
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1 Nachrichten zu den aktuellen Entwicklungen der IFRS IFRS aktuell März EU-Endorsement Übersicht über neue Standards und Interpretationen Die nachfolgende Tabelle informiert über noch nicht oder erst in jüngerer Zeit von der EU übernommene Standards und Interpretationen (Endorsement). Im Falle einer bereits erfolgten Übernahme enthält das in der Tabelle genannte Datum einen Link zu der entsprechenden Verordnung, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. verbindliche Anwendung 1 Endorsement Änderungen an IFRS 7, Finanzinstrumente: Angaben ab Geschäftsjahr Änderung an IAS 1, Darstellung einzelner Posten des sonstigen Ergebnisses ab Geschäftsjahr 2013 Q1 Änderung des IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer ab Geschäftsjahr 2013 Q1 Änderungen an IFRS 1, Schwerwiegende Hochinflation und Beseitigung fixer Daten Änderung an IAS 12, Latente Steuern: Realisierung zugrundeliegender Vermögenswerte IFRIC 20, osten der Abraumbeseitigung während des Abbaubetriebes im Tagebau ab Geschäftsjahr ab Geschäftsjahr ab Geschäftsjahr 2013 IFRS 10, onzernabschlüsse ab Geschäftsjahr 2013 IFRS 11, Gemeinschaftliche Vereinbarungen ab Geschäftsjahr 2013 IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen ab Geschäftsjahr 2013 IFRS 13, Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert ab Geschäftsjahr 2013 Neue Fassung des IAS 27, Einzelabschlüsse ab Geschäftsjahr 2013 Neue Fassung des IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Änderung an IAS 32, Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten Änderung an IFRS 7, Angaben - Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden IFRS 9, Finanzinstrumente und Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7, Verpflichtender Anwendungszeitpunkt und Anhangangaben bei Übergang ab Geschäftsjahr 2013 ab Geschäftsjahr 2014 ab Geschäftsjahr 2013 ab Geschäftsjahr 2015 Q2 Q3 Q3 Q3 Geplant für Geplant für Entscheidung verschoben
2 IFRS Aktuell März 2 1 für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr verbindliche Anwendung 1 Endorsement Der aktuelle Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses der IFRS gemäß der EU- Rechnungslegungsverordnung der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG-Bericht) steht auf der Website der EFRAG zum Herunterladen zur Verfügung (Stand: 16. Februar ). Diskussionen Themen der jüngsten IASB-Sitzung Der IASB erörterte teilweise gemeinsam mit dem FASB folgende Themen auf seiner Januar-Sitzung : IFRS 10, 11 und 12 Zeitpunkt des Inkrafttretens bestätigt Der IASB beriet über die Anfrage der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), den verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt der Standards IFRS 10, onzernabschlüsse, IFRS 11, Gemeinschaftliche Vereinbarungen, IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen, IAS 27, Einzelabschlüsse sowie IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, zu verschieben. Nach Abwägung der vorgebrachten Argumente entschied der Board letztlich einstimmig, am 1. Januar 2013 als Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Standards festzuhalten. Für die Beibehaltung des Datums sprach neben der Tatsache, dass einige Unternehmen bereits Ressourcen für die Einführung der neuen Standards bereitgestellt haben und daher die Beibehaltung des ursprünglichen Termins forderten, dass die neuen Standards - insbesondere IFRS 10 und IFRS 12 - Bestandteile der Antworten auf die Finanzkrise darstellen und wichtige Inhalte abdecken, die von den G20 sowie dem Financial Stability Board aufgeworfen wurden. Sonstiges: IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse Unternehmenszusammenschlüsse mit Gründung neuer Gesellschaften: Der IASB schloss sich der Meinung des IFRS IC an (vgl. hierzu die Oktober 2011-Ausgabe dieses Newsletter), in diesem Zusammenhang angefallene Fragen nicht im Rahmen von Interpretationen, sondern in einem künftigen, umfassenden Projekt zur Bilanzierung von Transaktionen unter gemeinsamer Beherrschung (Common Control Transactions) zu behandeln. Finanzinstrumente: lassifizierung und Bewertung Finanzinstrumente: Wertminderungen Agenda-onsultation /2011/5, Darlehen der öffentlichen Hand Bilanzierung von Versicherungsverträgen Finanzinstrumente: Sonderregelungen für Macro Hedges Jährlicher Improvements-Prozess Themen der jüngsten IFRS IC-Sitzung Neben der auf Seite 3 genannten Agenda-Entscheidung erörterte das IFRS IC folgende Themen auf seiner Januar-Sitzung :
3 IFRS Aktuell März 3 IAS 32, Finanzinstrumente: Darstellung Geschriebene Verkaufsoptionen über Anteile nicht beherrschender Anteilseigner (sog. NCI-Puts) Im November 2011 hatte das IFRS IC beschlossen, die Fragestellung der Erfassung von Bewertungsänderungen von Verbindlichkeiten aus NCI-Puts wieder auf seine Agenda zu nehmen. Infolgedessen hat das omitee in seiner Januar-Sitzung entschieden, dem IASB eine Änderung von IAS 27, onzern- und Einzelabschlüsse, und IFRS 10, onzernabschlüsse, zu empfehlen, um klarzustellen, dass jegliche Bewertungsänderungen von Verbindlichkeiten aus NCI-Puts im Gewinn und Verlust zu erfassen sind. Bewertungsänderungen in diesem Sinne stellen keine Änderungen der Beteiligungsquote dar, die nach IAS bzw. IFRS zu einer Abbildung direkt im Eigenkapital führen. Insofern betrachtet das IFRS IC die angesprochenen Paragraphen des IAS 27 bzw. IFRS 10 als nicht einschlägig. IAS 2, Vorräte Langfristige Anzahlungen im Rahmen von Lieferverträgen Das IFRS IC stellte fest, dass - in Ermangelung entsprechender Regelungen - Unklarheiten darüber bestehen, wie Anzahlungen, die im Rahmen langfristiger Rohstoff- Lieferverträge geleistet werden, zu bilanzieren sind. Dabei gehe es um die Frage, ob der Zeitwert des Geldes durch die Erfassung von Zinsaufwendungen bzw. -erträgen bei Lieferanten und Abnehmern mit entsprechender Auswirkung auf die Höhe der Umsatzerlöse sowie die Anschaffungskosten der Vorräte zu berücksichtigen ist. Das IFRS IC verwies in diesem Zusammenhang auf folgende Regelungen des aktuellen Standardentwurfs /2011/6, Umsatzerlöse aus undenverträgen, aus November 2011 (vgl. hierzu unsere kürzlich an Sie versandte Publikation IFRS für die Praxis aus Februar ): Unternehmen sollen die vom Vertragspartner zugesagte Gegenleistung bei Ermittlung des Transaktionspreises anpassen, um den Zeitwert des Geldes zu berücksichtigen, sofern der Vertrag eine wesentliche Finanzierungskomponente aufweist. Ziel ist es, Umsatzerlöse in derjenigen Höhe auszuweisen, welche dem Geldbetrag entspricht, den der unde in dem Zeitpunkt, in welchem ihm die Güter bzw. Dienstleistungen übertragen werden, für diese gezahlt hätte. Unter der Annahme, dass sich die vorstehenden Anforderungen an die Berücksichtigung des Zeitwertes des Geldes auch im endgültigen Standard zur Umsatzrealisierung wiederfinden werden, geht hieraus die Behandlung langfristiger erhaltener Anzahlungen beim Lieferanten hervor, welche sich nach Ansicht des IFRS IC hinsichtlich der Berücksichtigung des Zeitwertes des Geldes nicht wesentlich von der Behandlung geleisteter Anzahlungen beim unden unterscheiden dürfte. Das IFRS IC entschied, seine Überlegungen dem IASB vorzutragen und im Falle einer ähnlichen Einschätzung durch diesen sowie entsprechender Beauftragung zur Weiterbearbeitung der Fragestellung, zu erörtern, ob und welche einschlägigen IFRS anzupassen wären. IFRS 11, Gemeinschaftliche Vereinbarungen Erwerb einer Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit Aufgrund fehlender Regelungen in IFRS 11 sowie IAS 31, Anteile an Gemeinschaftsunternehmen, zur Behandlung von Erwerben von Beteiligungen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten bzw. gemeinschaftlich geführten Vermögenswerten, die einen Geschäftsbetrieb (Business) im Sinne des IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse, darstellen und daraus resultierenden Unterschieden
4 IFRS Aktuell März 4 in der Bilanzierungspraxis, beauftragte das IFRS IC seine Mitarbeiter, eine Empfehlung an den Board zur Ergänzung des IFRS 11 zu entwerfen (auf eine Änderung des IAS 31 soll vor dem Hintergrund der Ablösung durch den IFRS 11 dagegen abgesehen werden). Diese soll auf der Überlegung aufbauen, dass, obwohl der Erwerber eines Anteils an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit nicht die Beherrschung (Control) über deren Aktivitäten erlangt, die Anwendung der einschlägigen Prinzipien zur Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen (insbesondere IFRS 3) am geeignetsten wäre. Zu diesen Prinzipien gehören: Bewertung der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert (abgesehen von wenigen Ausnahmen); Ansatz von latenten Steueransprüchen bzw. -verbindlichkeiten, die aus dem erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten und Schulden resultieren, mit Ausnahme von latenten Steuerverbindlichkeiten, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts resultieren; Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe einer etwaigen positiven Differenz zwischen aufpreis und Summe der erworbenen Nettovermögenswerte. Diskussionen über die Behandlung des Erwerbs zusätzlicher Anteile an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, durch welchen der gemeinschaftlich Tätige die Beherrschung über die gemeinschaftliche Tätigkeit erlangt, sollen im Rahmen des Entwurfs nicht mit behandelt werden. Sonstiges: IAS 37, Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen Abgaben für die Teilnahme an einem spezifischen Markt zu einem bestimmten Zeitpunkt IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Anwendung der Equity-Methode IFRIC 12, Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen Zahlungen eines Betreibers im Rahmen einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung SIC-13, Gemeinschaftlich geführte Unternehmen Nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen, und IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (überarbeitet 2011) Definition des Begriffs nicht monetärer Vermögenswert Jährlicher Verbesserungsprozess Projektplan Übersicht über die derzeitigen Projekte des IASB Laufende Projekte Finanzinstrumente (Ersatz des bisherigen IAS 39) lassifizierung und Bewertung 1, 2 Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung 1, 2 Letztes Dokument / Supplement Q1 Q2 Q3 Re-
5 IFRS Aktuell März 5 Bilanzierung von Sicherungsgeschäften o Generelle Regelungen zum Hedge Accounting 2 Review Draft IFRS o Sonderregelungen für Macro Hedges 2 DP oder Bilanzierung von Leasingverträgen 1, 2 Re- Umsatzrealisierung aus undenverträgen 1, 2 Re- ommentierungszeitraum Bilanzierung von Versicherungsverträgen 1 Re oder Review Draft Jährlicher Verbesserungsprozess IFRS ( ) Jährlicher Verbesserungsprozess (2010-) Jährlicher Verbesserungsprozess ( ) Änderung des IFRS 1, Darlehen der öffentlichen Hand onsolidierung Investmentgesellschaften 1 RT Änderung des IFRS 10, Übergangsregelungen Agenda-onsultation DP IFRS Re- Agenda- onsultation ommentierun gszeitraum Feedback Statement/RT IFRS Diskussionspapier (Discussion Paper) Entwurf (Exposure Draft) eines International Financial Reporting Standards International Financial Reporting Standard Erneute Veröffentlichung eines geänderten Entwurfs Supplement Ergänzung zu einem Entwurf eines IFRS Review Draft Vorläufiger Entwurf der endgültigen Änderung RT Round Table Discussion 1 Joint Project (IASB-FASB Collaboration) 2 Memorandum of Understanding (IASB-FASB Milestones) Entwicklung des Arbeitsplans und Agenda- Entscheidung AFRAC Übersicht über die derzeitigen Projekte des AFRAC Stand: 14. Dezember 2011 Das AFRAC Arbeitsprogramm gibt einen Überblick über laufende und künftige AFRAC Facharbeiten. Den geplanten Veröffentlichungen liegen aktuelle Schätzungen zugrunde. Die Änderungen zum vorigen Arbeitsprogramm sind rot markiert. laufende/abgeschlossene Projekte: Aktualisierung der iwp Richtlinie 4 zur unternehmensrechtlichen Darstellung des Eigenkapitals der GmbH & Co G Überarbeitung der Stellungnahme "Grundsätze der unternehmensrechtlichen phasenkongruenten Dividendenrealisation" Q geplant Q1 St E-St Behandlung der Abfertigungsansprüche "alt" nach IAS 19 E-St St Überarbeitung der Stellungnahme "Der Corporate Governance-Bericht nach 243b UGB" IASB Agenda Consulting 2011 E-St E-St
6 IFRS Aktuell März 6 Mandatory effective Date of IFRS 9 Überarbeitung des Abschnitt 9 "Bilanzierung eines Macro-Hedge von Zinsrisiken durch reditinstitute" der Stellungnahme "Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten" Considerations of Materiality in Financial Reporting E-St Q2 Accounting for Business Combinations under Common Control Revenue from Contracts with Customers DP E St Diskussionspapier Entwurf ommentar Stellungnahme Service Endgültige Veröffentlichungen Agenda-Entscheidungen des IFRS IC Im Rahmen seiner Januar-Sitzung bestätigte das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) seine vorläufige Entscheidung (sog. Tentative Agenda Decisions) aus November 2011, wonach folgendes Thema nicht auf die Agenda übernommen wird (siehe zum Inhalt die November 2011-Ausgabe dieses Newsletter): IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer Anwendung der Definition von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Termination Benefits) auf Altersteilzeitvereinbarungen RIC Agenda-Entscheidung zu Angaben von (sonstigen) Vergütungen an Arbeitnehmer-Vertreter im Aufsichtsrat nach IAS 24 Dem Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC wurde die Frage vorgelegt, inwieweit für Leistungen an Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten eine Angabepflicht nach IAS 24 besteht. Hierzu stellte das RIC in einer Agendaentscheidung (Ergebnisbericht zur 47. RIC-Sitzung) fest, dass es sich bei Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten um Personen in Schlüsselpositionen (sog. ey Management Personnel) im Sinne des IAS 24.9 handelt, so dass die entsprechenden Vergütungen für die Aufsichtsratstätigkeit gemäß IAS als Vergütungen für Mitglieder des Managements in Schlüsselpostionen angabepflichtig sind. Darüber hinaus ist es nach Auffassung des RIC eindeutig, dass es sich bei den außerhalb der Organtätigkeit liegenden Vergütungen und sonstigen Entgelten, die an die Arbeitnehmervertreter geleistet werden d. h. insbesondere bei deren Löhnen und Gehältern um von den Aufsichtsratsvergütungen getrennt angabepflichtige Entgelte für Geschäftsvorfälle (Transactions) im Sinne von IAS handelt. Sachgerecht sei es jedoch, den sich hieraus ergebenden Angabepflichten in kumulierter Form für alle Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nachzukommen. Darüber hinaus wurde in einer Telefonkonferenz (Ergebnisbericht zur Telefonkonferenz des RIC) klargestellt, dass es nach IAS 24.19(f) zulässig ist, die Angaben nach IAS mit anderen Geschäftsvorfällen mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen zusammenzufassen, ohne eine weitergehende Untergliederung vorzunehmen.
7 IFRS Aktuell März 7 IDW veröffentlicht erneut Hinweis zur Bilanzierung von griechischen Staatsanleihen Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich am 7. Februar erneut zur Bilanzierung griechischer Staatsanleihen zum 31. Dezember 2011 geäußert. Damit knüpft das IDW an im Juli 2011 veröffentlichte Hinweise an, welche die Auswirkungen des Sanierungsprogramms für Griechenland auf Zwischenabschlüsse zum Gegenstand haben (wir informierten Sie hierzu in der August 2011-Ausgabe dieses Newsletter). Nach den Beschlüssen der Staats- und Regierungschefs der Eurozone erfordert die Umstrukturierung griechischer Staatsschulden einen Forderungsverzicht seitens der privaten Gläubiger von mindestens 50% des Nominalbetrags der im Umlauf befindlichen Anleihen. Ansprüche aus dem nicht erlassenen Teil der Schulden sollen durch eine Barzahlung sowie die Ausgabe neuer langlaufender Anleihen abgegolten werden. Die Verzinsung der neuen Anleihen wird jedoch deutlich hinter dem risiko- und laufzeitadäquaten Marktzins zurückbleiben. Nach Ansicht des IDW liegt somit zweifelsfrei ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung gemäß IAS für sämtliche griechischen Staatsanleihen vor, d.h. unabhängig von deren Laufzeit oder der Absicht des Gläubigers, am Sanierungsprogramm zu partizipieren. Bei Anleihen der ategorien bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen (Held to Maturity Investments) und redite und Forderungen (Loans and Receivables) ist nunmehr mit einem Wertminderungsbedarf zu rechnen, der wesentlich höher als der Forderungsverzicht von 50% ist. Dies liegt darin begründet, dass in die Quantifizierung der Wertminderung auch der Barwertverlust einfließt, der aus der Unterverzinslichkeit der neu ausgegebenen Anleihen resultiert. Ebenfalls zu berücksichtigen ist das Risiko eines möglichen Scheiterns des Umschuldungsprogramms. Nach Auffassung des IDW ist eine Abschreibung auf den Marktwert noch umlaufender Anleihen ebenfalls akzeptabel. Anleihen der ategorie als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (At Fair Value through Profit or Loss) und zur Veräußerung verfügbar (Available for Sale) sind anhand des Marktwerts zum 31. Dezember 2011 zu bewerten. Sollten in Ausnahmefällen bei einzelnen Anleihegattungen Marktinaktivitäten auftreten, ist auf den beobachtbaren Börsenkurs anderer griechischen Anleihen abzustellen. Bei der Bewertung zum 31. Dezember 2011 sind nach Maßgabe des Wertaufhellungsprinzips auch solche Informationen zu berücksichtigen, die erst nach dem Abschlussstichtag erlangt wurden. Das IDW weist darüber hinaus auf die Notwendigkeit geeigneter Angaben im Anhang und Lagebericht hin. Die Hinweise des IDW können unter folgendem Link heruntergeladen werden: property=datei Entwürfe Aktuelle Entwicklungen zum IDW ERS HFA 2 n.f.: Darstellung von Veränderungen des Planvermögens nach IAS 19 in der apitalflussrechnung Am 7. September 2011 hat der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung "Einzelfragen zur
8 IFRS Aktuell März 8 Anwendung von IFRS (IDW ERS HFA 2 n.f.)" verabschiedet (wir informierten Sie hierüber in der Oktober 2011-Ausgabe dieses Newsletter). Die ommentierungsfrist hierzu endet am 29. Februar. Dieser Entwurf enthält in Tz. 88 Ausführungen zur Darstellung von Veränderungen des Planvermögens nach IAS 19 in der apitalflussrechnung. Der HFA empfiehlt, Einbringung von Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten in den Fonds als "Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit" zu klassifizieren. Diese Empfehlung ist so auch im derzeitigen IDW RS HFA 2 Tz. 93 enthalten. Das IDW hat am 25. Januar eine Mitteilung bezüglich dieser Ausführungen herausgegeben. Demnach hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) dem IDW im Januar mitgeteilt, dass sie eine Zuordnung der Einbringung von Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten in den Fonds zu den "Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit" als zwingend ansieht und eine abweichende Darstellung als fehlerhaft beurteilt. Es wird angekündigt, dass sich der HFA nach Ablauf der ommentierungsfrist zu IDW ERS HFA 2 n. F. mit den eingegangenen Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen befassen und dabei auch die Auffassung der DPR zur Darstellung von Veränderungen des Planvermögens in der apitalflussrechnung diskutieren wird. Seminare Datum Veranstaltungstitel Referent Zeit Ort Gruppenbesteuerung im UGB und IFRS Abschluss onsolidierungsupdate Ausblick auf kommende Neuerungen Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) Mai 12. und und Leasing neu- Never ending story (inkl. Vorstellung von V Lösungen) IFRS Grundkurs Finanzinstrumente IAS 32/39 sowie IFRS 7 und IFRS onsolidierung neu A. Milla, C. Wörndl A. Milla, A. Milla, H. Springer, F. Wirth S. Leuchtenstern A. Milla, 9 Uhr 12 Uhr 17 Uhr 19 Uhr 15 Uhr 18 Uhr 9 Uhr 10:30 Uhr 9 Uhr 17 Uhr 9 Uhr 17 Uhr 15 Uhr 19 Uhr ontakt Academy: Maria-Christina Sorko Tel.: pwc.academy@at.pwc.com
9 IFRS Aktuell März 9 Ansprechpartner Aslan Milla Tel aslan.milla@at.pwc.com Raoul Vogel Tel raoul.vogel@at.pwc.com Sabine Dam-Ratzesberger Tel sabine.dam-ratzesberger@at.pwc.com Medieninhaber und Herausgeber: Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erdbergstraße 200, 1030 Für den Inhalt verantwortlich: Aslan Milla, Raoul Vogel, Sabine Dam-Ratzesberger ontakt: IFRS.Aktuell@at.pwc.com Der Inhalt dieses Newsletters wurde sorgfältig ausgearbeitet. Er enthält jedoch lediglich allgemeine Informationen und kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenen Informationen und weist darauf hin, dass der Newsletter nicht als Entscheidungsgrundlage für konkrete Sachverhalte geeignet ist. lehnt daher den Ersatz von Schäden welcher Art auch immer, die aus der Verwendung dieser Informationen resultieren, ab.
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