Qualitätsentwicklung und sicherung, Partizipation und Beschwerdemanagement im Haus Wörme. - Anhang zur Konzeption
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- Max Pohl
- vor 8 Jahren
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1 Qualitätsentwicklung und sicherung, Partizipation und Beschwerdemanagement im Haus Wörme - Anhang zur Konzeption
2 Gliederung 1. Einführung und Zielsetzung 2. Methoden der Qualitätssicherung und -entwicklung 2.1. Konzeption/ unser Leitbild als Qualitätsmerkmal 2.2. Partizipation und Beschwerdemanagement als Qualitätsmerkmale 2.3. Mitarbeiter als Qualitätsmerkmal 2.4. Dokumentation als Qualitätsmerkmal 2.5. Kooperation als Qualitätsmerkmal 3. Sicherstellung der Umsetzung definierter Prozesse durch unsere Mitarbeiter
3 1. Einführung und Zielsetzung In einer ersten gesonderten Fassung möchten wir die Methoden der Qualitätsentwicklung in unserer Einrichtung schriftlich festhalten. Dieses soll Transparenz über die Qualität unseres pädagogischen Angebotes nach außen schaffen und ebenso als Richtlinie über festgelegte Methoden zur Qualitätsverbesserung innerhalb unserer Einrichtung gelten. Wir möchten hierbei darauf hinweisen, dass einige Methoden erstmalig festgeschrieben werden, auch wenn wir einen Großteil davon bereits alltäglich praktizieren. Obwohl wir uns als lernfähige Einrichtung verstehen, die sich Kritik und Vorschlägen gegenüber nicht verschließt, ist uns bewusst, dass die Sicherung und Verbesserungen unseres Angebotes zusätzlich einer Festlegung von Zielen zur Qualitätsentwicklung und Vereinheitlichung bzw. Vereinfachung der erforderlichen Methoden bedürfen. Protokollierte Entwicklungen hierzu sollen von berechtigten Institutionen und Personen in einem Handbuch einsehbar und nachvollziehbar verfasst sein. Im Folgenden beschreiben wir die bisherigen Verfahrensweisen unserer Einrichtung und stellen zugleich Prozesse der Entstehung weiterer Instrumente vor. 2. Methoden der Qualitätssicherung und -entwicklung 2.1. Konzeption/ unser Leitbild als Qualitätsmerkmal Unsere Konzeption mit ihrer Leistungsbeschreibung und die Leistungsvereinbarungen mit den Kostenträgern zu unseren angebotenen Hilfen beschreiben in wesentlichen Grundzügen unser Angebotsspektrum. Wir möchten hervorheben, dass alle Elemente unserer Konzeption in Arbeitsgruppen von pädagogischen Mitarbeitern, einem Psychologen und der Leitung unserer Einrichtung gemeinsam festgelegt und zusammengefasst wurden. Hierdurch ergibt sich auch für die inhaltliche Fortschreibung und Weiterentwicklung der Konzeption die Möglichkeit, möglichst (viele) relevante Aspekte, wie neue Anforderungen an unser Angebot oder die Modifizierung von Prozessen und Handlungen, aus verschiedenen Blickwinkeln unserer Einrichtung aufzugreifen und auszuarbeiten. Mindestens ein Mal jährlich und zusätzlich in besonderen Fällen (Änderungen in der Leistungsvereinbarung, Veränderung auf Gesetzesebene etc.) sind alle Mitwirkenden aufgefordert, dieser Zusammenarbeit nachzukommen. Qualitätsaspekte aus der direkten Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen sind in unserer Konzeption aufgeführt. Ebenso beschreiben wir hier unseren Leitgedanken und unsere Haltung zu einer erfolgreichen positiven Entwicklung des Kindes/ Jugendlichen und die Bestandteile unserer elternbezogenen Arbeit Partizipation und Beschwerdemanagement als Qualitätsmerkmale In unserer Grundkonzeption verstehen wir unsere BewohnerInnen als Kinder und Jugendliche mit einer absolut individuellen Ausstattung an Fähigkeiten, Fertigkeiten und auch Schwächen, denen wir in unserer alltäglichen Betreuungsarbeit mit ebenso individueller Unterstützung
4 entgegenkommen wollen. Hierbei sind wir in einem hohen Maße auf die Vorstellungen der Kinder und Jugendlichen angewiesen. Neben der Möglichkeit, sich in den Gruppengesprächen über die Wünsche und Vorstellungen über unsere Ausstattung und unser Angebot auszutauschen, steht ein Briefkasten für (auch anonyme) Mitteilungen, Anregungen und Beschwerden jeglicher Art im Haus bereit. Spätestens zu den wöchentlichen Teamsitzungen werden die Briefe bearbeitet. Unter Umständen kann es dazu kommen, dass sich BewohnerInnen unseres Hauses durch uns missverstanden oder ungerecht behandelt fühlen. Entsprechend unserer Einrichtungsgröße gibt es eine(n) Vertreter(in) aus dem Kreis unserer BewohnerInnen, der/ die als Vertrauensperson für sie jederzeit ansprechbar sein soll und Ihnen zudem helfen kann, ihre Belange an uns heran zu tragen. Diese Vertrauensperson wird durch die BewohnerInnen selber für jeweils ein Jahr und bei Notwendigkeit der Neubesetzung in anonymisierter Weise gewählt. In den Gruppengesprächen wird diese Wahl jeweils vorher ausreichend thematisiert und erklärt. Unsere Einrichtung beschäftigt darüber hinaus einen Dipl. Psychologen, der für die Beschwerden der BewohnerInnen vor den pädagogischen Fachkräften eintritt und als zusätzlicher externer Vertreter der Kinder und Jugendlichen zur Verfügung steht. Sollte die Notwendigkeit bestehen, kann dieser die Problematik durch individuelle Gespräche mit den Betroffenen analysieren und auflösen Mitarbeiter als Qualitätsmerkmal Neben der selbstverständlichen Prüfung auf Eignung unserer MitarbeiterInnen mittels Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses nach 72a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch und dem Nachweis zur beruflichen Zulassung wird versucht, bereits im Bewerbungsgespräch die bisherigen Qualifikationen, Erfahrungen und Einstellungen potentieller Mitarbeiter abzufragen. Es ist unser Bemühen, dem Leitgedanken unserer Konzeption gemäß, möglichst deckungsgleich versierte Mitarbeiter einzustellen, die fachlich sensibilisiert den speziellen Anforderungen der Hilfen im Kinder- und Jugendschutz gewachsen sind. Hierfür stehen im Bewerbungsgespräch und bei evtl. Einstellung erfahrene Pädagogen und ein Psychologe zur Verfügung. Die Arbeitszeiten der pädagogischen Mitarbeiter sind so eingerichtet, dass ausführliche Dienstübergaben möglich sind. Über hochfrequent durchgeführte Teamsitzungen zum Gruppengeschehen, zur Koordination von Arbeitsabläufen und zur Informationsweitergabe hinaus werden Fallbesprechungen, Fallsupervisionen, Gruppensupervisionen und Einzelsupervisionen (Supervisionen durch externe Fachkräfte) veranstaltet. Unsere Teamsitzungen finden unter Teilnahme der Leitung statt. Unsere Mitarbeiter werden dazu ermutigt, externe Fortbildungen zu besuchen, Fachkenntnisse aus diesen in den Teamsitzungen zu präsentieren und im Bedarfsfall neue Prozesse für unsere Konzeption zu entwickeln.
5 2.4. Dokumentation als Qualitätsmerkmal Unsere Tagesdokumentation für den jeweiligen Bewohner/ die Bewohnerin ist Bestandteil der Dienstübergaben und für jeden Mitarbeiter obligatorisch. Einträge sind mit dem Namen des Dokumentierenden zu versehen. Inhaltliche Vorgaben zum Tagesgeschehen und Berichte zu besonderen Vorkommnissen sollen klar erkennbar sein. Hierzu pflegen wir einen möglichst einheitlichen und klar verständlichen Stil, um Missverständnisse zu vermeiden. Gleiche Vorgaben gelten auch für die Niederschrift der Hilfeplanziele und weitere Vereinbarungen. Art und Struktur der Dokumentationen und Protokolle werden in den Teamsitzungen festgelegt. Wir berücksichtigen in diesem Zusammenhang die Richtlinien zum Datenschutz (Aktenverschluss, Einsehbarkeit gemäß der Mitarbeiterfunktion etc.) Interne Besprechungen, Protokolle aus Teamsitzungen, Beschlüsse und für unsere Mitarbeiter relevante Informationen durch die Leitung sind im Betreuerbüro einsehbar. Dieses gilt auch für festgeschriebene Veränderungen im Betreuungsablauf oder betriebsrelevante Informationen Kooperation als Qualitätsmerkmal Über unsere langjährige Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und Sozialen Diensten hinaus sind wir zudem über einen Kooperationsvertrag mit der Albinus- Gemeinschaftsschule in Lauenburg verbunden, über den wir bereits mehrfach Schüler zu erfolgreichen Schulabschlüssen begleiten konnten. Hierzu gültige Vereinbarungen der Möglichkeiten einer internen Beschulung und der Schulbegleitung werden in enger Zusammenarbeit mit der kooperierenden Schule stetig weiterentwickelt und können im Bedarfsfall eingesehen werden. Die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern beschränkt sich nicht auf die Hilfe- und Erziehungsplanung unserer Bewohner. Wir treten darüber hinaus bei besonderen Vorkommnissen mit den Kostenträgern in Kontakt, um eventuelle Modifizierungen der Hilfepläne und Veränderungen des Betreuungsaufwands zu erarbeiten. Hierbei beweisen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten regelmäßig ein hohes Maß an Flexibilität. 3. Sicherstellung der Umsetzung definierter Prozesse durch unsere Mitarbeiter Die Leitungsebene bildet im Zusammenwirken mit den Gruppenleitungen eine Arbeitsgruppe zur Vervollständigung und Weiterentwicklung der Richtlinien zur Qualitätsentwicklung in unserer Einrichtung. In regelmäßigen Abständen werden auf diesem Wege auch die Vorstellungen aus den Teamgesprächen und Gruppengesprächen diskutiert. Des Weiteren werden die Fortschritte der Vorhaben und etwaige Problematiken bei der Umsetzung erläutert. Bisher erarbeitete Prozesse finden bereits auf zwei Ebenen ihre interne Niederschrift. Mitarbeiter, die ausschließlich im Gruppendienst tätig sind, finden Arbeitsabläufe und Richtlinien zur Dokumentation in einem gesonderten Ordner im Betreuerbereich vor.
6 Prozesse und Richtlinien, die für Mitarbeiter mit Weisungsbefugnis gelten, sind gesondert dokumentiert und einsehbar. Die Wünsche unserer Bewohner aus den Gruppengesprächen werden ausnahmslos in den Teamsitzungen berücksichtigt, dort diskutiert und die Resultate der Teamsitzungen in Sitzungsprotokollen verbindlich festgehalten. Diese stehen zur Durchsicht allen pädagogischen Mitarbeitern in einem Heft bereit.
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