Vorsorge frei von Risiken und Nebenwirkungen für Ihre Bilanz. Betriebliche Altersversorgung PENSIONSKASSE
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- Lieselotte Holst
- vor 5 Jahren
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Transkript
1 Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber PENSIONSKASSE Vorsorge frei von Risiken und Nebenwirkungen für Ihre Bilanz. Mit der Pensionskasse bewahren Sie Ihren unternehmerischen Spielraum.
2 Von der betrieblichen Altersversorgung profitieren beide Seiten. Mit einer betrieblichen Altersversorgung bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine attraktive und motivierende Zusatzleistung: Die Aussicht auf ein sicheres zusätzliches Renteneinkommen. Nicht von gestern: Die Pensionskasse»Pensionskasse«klingt zwar etwas altmodisch, doch hinter dieser Bezeichnung steckt ein hochmodernes betriebliches Versorgungskonzept, das vom Gesetzgeber als einer von fünf möglichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung definiert wurde. Er hat sie durch neue Gestaltungsmöglichkeiten gerade für kleine und mittlere Unternehmen besonders attraktiv gemacht. Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Altersversorgungseinrichtung. Sie gewährt einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen und übernimmt den größten Teil der anfallenden Verwaltungstätigkeit bis hin zur Auszahlung der Leistungen an die Versorgungsberechtigten in einigen Jahren. Auch an die Sicherheit hat der Gesetzgeber gedacht: Pensionskassen unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Für sie gelten im Wesentlichen die gleichen Anlagevorschriften wie für Lebensversicherer. Das Geld des Versicherten ist dort deshalb in guten Händen. Für Unternehmen jeder Größe Früher konnten sich nur große Unternehmen eine Pensionskasse leisten, da diese in der Regel firmen- oder konzerngebunden war. Für kleine und mittlere Unternehmen war die Gründung einer eigenen Pensionskasse wirtschaftlich nicht sinnvoll. Schließlich war dafür der Aufbau und Betrieb eines kompletten, eigenständigen Versicherungsapparates notwendig, der personell und materiell entsprechend ausgestattet sein musste. Doch heute spielt die Größe eines Unternehmens keine Rolle mehr. Durch das Altersvermögensgesetz wurde 2002 die Pensionskasse als Instrument der betrieblichen Altersversorgung deutlich aufgewertet. Damit wurde der Weg frei gemacht für neue, überbetriebliche Pensionskassen. Dadurch können auch kleine und mittlere Unternehmen von den Vorteilen dieser Institution profitieren und ohne großen Aufwand eine eigene Altersversorgung für ihre Mitarbeiter aufbauen. Die ALTE LEIPZIGER Pensionskasse hat ihren Service auf diesen Kundenkreis abgestimmt und bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zu attraktiven Konditionen. 02
3 Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Jeder Ihrer Mitarbeiter kann von Ihnen zumindest verlangen, dass Teile seines Entgelts (Gehalt bzw. Lohn) in Beiträge für betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Und zwar bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies ist ein Recht, um die Leistungsabsenkung der gesetzlichen Rente zu kompensieren und sich damit die steuerlichen Vorteile zu sichern. Mit der Pensionskassenversicherung der ALTE LEIPZIGER bieten Sie Ihren Mitarbeitern genau die richtige Lösung. Das Prinzip der arbeitgeberfinanzierten Pensionskasse Bei der arbeitgeberfinanzierten Pensionskasse schließen Sie als Arbeitgeber eine Pensionskassenversorgung für Ihren Arbeitnehmer ab und tragen die Beiträge auch wirtschaftlich. Sie sind Versicherungsnehmer und Beitragszahler, der Arbeitnehmer ist die versicherte und bezugsberechtigte Person, die später im Ruhestand Anspruch auf eine lebenslange Rente von der Pensionskasse hat. Scheidet Ihr Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, enden Ihre Beitragszahlungen. Da die Beiträge als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, lässt sich ein großer Teil der Kosten durch die Steuerersparnis wieder hereinholen. Die Steuersituation für den Arbeitgeber In der Finanzierungsphase sind die Beiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig. In der Leistungsphase sind Sie als Arbeitgeber steuerlich nicht betroffen. Die Steuersituation für den Arbeitnehmer Für die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge zahlt der Arbeitnehmer keine Steuern, sofern sie 8 % der Beitragsbemessungsgrenze im Kalenderjahr nicht überschreiten und es sich um ein bestehendes erstes Dienstverhältnis handelt. Im Jahr 2019 entspricht dies einem Betrag von Dieser Betrag verringert sich um die Beiträge, für die eine Pauschalversteuerung nach 40b Absatz 1 und 2 EStG in einer vor dem geltenden Fassung genutzt wird. In der Leistungsphase wird die Betriebsrente mit dem dann individuellen Steuersatz voll besteuert. Die Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge Die Beiträge sind bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze frei von Sozialversicherungsbeiträgen. Beiträge, die über diesen Satz hinausgehen, sind sozialversicherungspflichtig. In der Leistungsphase besteht für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner sowie zur Pflegeversicherung. Kaum Verpflichtungen für Arbeitgeber Als Arbeitgeber gehen Sie mit der Pensionskasse kaum Verpflichtungen ein. Die Anpassungsprüfungspflicht entfällt, wenn sämt liche Überschussanteile von Rentenbeginn an zur Erhöhung der Leis - tungen verwendet werden. Dies wird von der ALTE LEIPZIGER Pensionskasse grundsätzlich so vorgesehen. Und auch eine Ab - sicherung für den Fall einer Insolvenz des Arbeit gebers ist nicht erforderlich. Deshalb müssen Sie keine Beitragszahlungen an den Pensions-Sicherungs-Verein leisten. Arbeitgeberfinanzierte Pensionskassenversicherung Arbeitgeber = Versicherungsnehmer = Beitragszahler Zusage auf bav Arbeitnehmer = versicherte Person = Bezugsberechtigter Versicherungsbeitrag Versicherungsvertrag Versicherungsleistung ALTE LEIPZIGER Pensionskasse AG 03
4 Das Prinzip der arbeitnehmerfinanzierten Pensionskasse Entgeltumwandlung bedeutet, dass ein Teil des Bruttogehalts bzw. -lohns eines Arbeitnehmers für eine betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Im Prinzip funktioniert diese arbeitnehmerfinanzierte Pensionskassenversicherung wie die arbeitgeberfinanzierte Variante. Der einzige Unterschied: Die Beiträge werden wirtschaftlich vom Arbeitnehmer getragen. Wie hoch sie sind, wird in einer Vereinbarung zwischen Ihnen und dem jeweiligen Arbeitnehmer individuell festgelegt. Die Beiträge werden dann direkt vom Bruttoentgelt einbehalten und an die Pensionskasse abgeführt, nachdem Sie sie um den gesetzlichen Zuschuss erhöht haben. Die ALTE LEIPZIGER Pensionskasse stellt Ihnen und Ihren Arbeitnehmern gerne einen Vereinbarungsentwurf zur Verfügung: Einfach und unbürokratisch. Als Arbeitgeber sind Sie der Vertragspartner für die Pensionskasse. Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person, die gegenüber der Pensionskasse bezugsberechtigt ist. Mit der Pensionskassenlösung können Sie Ihre gesetzlichen Pflichten ohne großes finanzielles Engagement und mit minimalem Verwaltungsaufwand erfüllen. Attraktivität durch Steuerfreiheit Auch bei diesem Modell sind für den Arbeitnehmer Beiträge bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr steuerfrei. Dieser Betrag verringert sich um die Beiträge, für die eine Pauschalversteuerung nach 40b Absatz 1 und 2 EStG in einer vor dem geltenden Fassung genutzt wird. Bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sind die Beiträge auch frei von Sozialversicherungsbeiträgen. In der Leistungsphase besteht für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner sowie zur Pflegeversicherung. Arbeitnehmerfinanzierte Pensionskassenversicherung Arbeitgeber = Versicherungsnehmer = Beitragszahler Versicherungsleistung Entgeltumwandlungsvereinbarung Zusage auf bav Arbeitnehmer = versicherte Person = Bezugsberechtigter Versicherungsbeitrag Versicherungsvertrag ALTE LEIPZIGER Pensionskasse AG 04
5 Arbeitsstellenwechsel kein Problem Mit der Pensionskassenversicherung ist Ihr Mitarbeiter flexibel. Er kann sie entweder vom neuen Arbeitgeber weiterführen lassen, sie privat mit eigenen Beiträgen weiterführen oder sie beitragsfrei stellen lassen. Seine bisher erworbenen Anwartschaften bleiben erhalten, denn sie sind ab der ersten Beitragszahlung unverfallbar. Arbeitgeberzuschuss als Chance Seit müssen Sie als Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zahlen, soweit Sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Diese Pflicht gilt bei bestehenden Vereinbarungen ab In Tarifverträgen kann von dieser gesetzlichen Regelung abgewichen werden.»zuschuss«hört sich für Sie teuer an? Kein Grund zur Sorge, denn nur wenn Sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen, sind diese weiterzugeben. Der verpflichtende Zuschuss freut also Ihre Arbeitnehmer und kostet Sie im Endeffekt nichts. Die wesentlichen Vorteile der Pensionskasse die Auslagerung auf die Pensionskasse sind Ihre Versorgungsmaßnahmen bilanzneutral und müssen nicht gegen Insolvenz abgesichert werden. Deshalb sind auch keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein fällig. Chancen für Ihre Personalführung Mit der betrieblichen Altersversorgung über die Pensionskasse können Sie nicht nur Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen. Sie bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter mit attraktiven Zusatzleistungen zu motivieren und fester an Ihr Unternehmen zu binden. Die Aussicht auf eine Betriebsrente kann z. B. im Wettbewerb bei der Suche nach besonders qualifizierten Mitarbeitern von entscheidender Bedeutung sein. Direkt von den Experten Die ALTE LEIPZIGER Pensionskasse ist eine 100 %-ige Tochter der ALTE LEIPZIGER Leben, die schon seit Generationen erfolgreich im Bereich der betrieblichen Altersversorgung tätig ist. So stehen Ihnen langjährige Erfahrung, ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, kompetente Beratung und die komplette Abwicklung und Verwaltung aus einer Hand zur Verfügung. Die Pensionskasse ist eine unkomplizierte und kostengünstige Form der betrieblichen Altersversorgung, die Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen Vorteile bietet. Als Arbeitgeber haben Sie kaum administrativen Aufwand mit der Abwicklung. Die Beiträge zählen als Betriebsausgaben und sind innerhalb der genannten Grenzen nicht sozialversicherungspflichtig. Durch 05
6 Die Vorteile im Überblick Minimaler Verwaltungsaufwand Einfache Umsetzung Auslagerung der Versorgungsverpflichtungen Arbeitnehmer kann Steuervorteile nutzen Flexible und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten Keine Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein Bilanz bleibt unberührt Beiträge zählen als Betriebsausgaben ALTE LEIPZIGER Pensionskasse AG Alte Leipziger-Platz Oberursel leben@alte-leipziger.de bav ALTE LEIPZIGER HALLESCHE Konzern
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