RAUMORDNUNGSFACHLICHE STELLUNGNAHME
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- Bertold Böhme
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1 RAUMORDNUNGSFACHLICHE STELLUNGNAHME zur geplanten Erweiterung des bestehenden PENNY-MARKTES in der Gemeinde Wals-Siezenheim, Franz-Brötzner-Straße 17 auf GP 1670/1, KG Wals I ANTRAGSTELLER: REWE International AG Industriezentrum NÖ Süd, Straße 3, Objekt Wiener Neudorf Verfasser der Stellungnahme: Arch. Dipl. Ing. Martin Lenglachner 5421 Adnet, Waidach 241 Tel. Nr.: 06245/87073, Fax: GZ: Juli 2014 geändert:
2 2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Veranlassung Rechtliche Grundlage Sonstige Beurteilungsgrundlagen Befund Räumliche Situation Lage im Siedlungsgefüge bzw. zum Ortskernbereich Flächenwidmungsplan Bebauungsplanung Technische Infrastruktur Beschreibung des Vorhabens Auswirkungen der zusätzlichen Verkaufsflächen auf das Ortsbild, auf die Verkehrsstruktur und auf die Handelsstruktur Ortsbild Verkehrsstruktur, Handelsstruktur Stellungnahme aus der Sicht der örtlichen Raumplanung... 7
3 3 1 ALLGEMEINES 1.1 Veranlassung Die REWE International Group betreibt in der Gemeinde Wals-Siezenheim eine PENNY-Lebensmittelfiliale. Um die Anforderungen eines standortgerechten Lebensmittelmarktes zu erfüllen, soll die Verkaufsfläche von 499 m 2 auf 660 m 2 erweitert werden. 1.2 Rechtliche Grundlage Salzburger Raumordnungsgesetz 2009, LGBl. Nr. 30/2009 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Regionalprogramm Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum Räumliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Wals-Siezenheim, von der Gemeindevertretung am beschlossen Rechtsgültiger Flächenwidmungsplan der Gemeinde Wals-Siezenheim, von der Salzburger Landesregierung mit Bescheid vom , Zl. 07/ / aufsichtsbehördlich genehmigt 1.3 Sonstige Beurteilungsgrundlagen Besichtigung an Ort und Stelle Lageplan und Projekt
4 4 2 BEFUND 2.1 Räumliche Situation Die bestehende PENNY-Lebensmittelmarktfiliale befindet sich in der Gemeinde Wals-Siezenheim, im Ortsteil Himmelreich, im Objekt Wals Trade Center mit großräumigen Gewerbe- und Dienstleistungsflächen. Übersichtsplan Hinsichtlich der Aussagen überörtlicher und örtlicher Planungen wird auf die Unterlagen des Büros Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, 5020 Salzburg, Jakob- Haringer-Straße 1 hingewiesen. 2.2 Lage im Siedlungsgefüge bzw. zum Ortskernbereich Der PENNY-Markt liegt in zentraler Lage, innerhalb einer zusammenhängenden Bebauung im Handels- und Dienstleistungszentrum Wals-Himmelreich, in der Gemeinde Wals-Siezenheim. Dieses Zentrum liegt zwischen der A1 Westautobahn und der B1 Wiener Straße, die neben der Haupterschließung des Gemeindegebietes auch als überregionale Verkehrsträger angesehen werden.
5 5 Das Siedlungsgefüge ist hier durch die Strukturen des Handels- und Dienstleistungszentrums Himmelreich mit einer städtischen, dichten Bebauung und einer ausgeprägten Nutzungsvielfalt geprägt. Im Anschluss daran liegen die Wohnsiedlungen Walserfeld und Edelweiß sowie das Kasernenareal im Nordwesten und die Wohnsiedlungsstandorte Himmelreich und Viehhausen im Südosten. 2.3 Flächenwidmungsplan Gemäß rechtskräftigem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Wals-Siezenheim liegt der Markt auf einer als Bauland/Gewerbegebiete ausgewiesenen Fläche. 2.4 Bebauungsplanung Für den gegenständlichen Bereich liegt ein Bebauungsplan der Grundstufe mit der Bezeichnung Himmelreich Nord (5. Abänderung) vor. 2.5 Technische Infrastruktur Die Anlagen der technischen Infrastruktur sind durch den Bestand gegeben. 2.6 Beschreibung des Vorhabens Geplant ist eine Erhöhung der Verkaufsfläche von 499 m 2 auf 660 m 2. Die geplanten Erweiterungsmaßnahmen sollen innerhalb des Gebäudebestandes erfolgen. Zusätzliche äußere, das bisherige Erscheinungsbild verändernde Maßnahmen sind nicht vorgesehen.
6 6 3 AUSWIRKUNGEN DER ZUSÄTZLICHEN VERKAUFSFLÄCHEN AUF DAS ORTSBILD, AUF DIE VERKEHRSSTRUKTUR UND AUF DIE HANDELSSTRUKTUR Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich hier nicht um die Neuerrichtung eines Handelsgroßbetriebes handelt, sondern lediglich um die betrieblich bedingte Erweiterung des bereits bestehenden und mit 499 m 2 Verkaufsfläche genehmigten PENNY-Marktes in Wals-Himmelreich. Infolge der beabsichtigten Vergrößerung der Verkaufsfläche um 161 m 2 können die gestiegenen Anforderungen des Verkaufs berücksichtigt werden. 3.1 Ortsbild Durch die vorgesehene Erhöhung der Verkaufsfläche im Gebäudeinneren bleibt das äußere Gesamterscheinungsbild unverändert. Infolge der Verkaufsflächenerhöhung sind keine Auswirkungen auf das Ortsbild zu erwarten. 3.2 Verkehrsstruktur, Handelsstruktur Hinsichtlich die Auswirkungen des Vorhabens auf die Verkehrsstruktur und auf die Handelsstruktur wird auf die Unterlagen des Büros Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, 5020 Salzburg, Jakob-Haringer-Straße 1 verwiesen.
7 7 4 STELLUNGNAHME AUS DER SICHT DER ÖRTLICHEN RAUMPLANUNG Der zu erweiternde PENNY-Markt befindet sich in siedlungsstruktureller Hinsicht an einem außerordentlich günstigen Standort im Dienstleistungszentrum in Wals- Himmelreich zwischen zwei höherrangigen Straßen (B1 Wiener Straße und A1 Westautobahn). Dieser Planungsbereich gehört nicht zum eigentlichen Zentrum von Wals- Siezenheim. Er liegt jedoch günstig im unmittelbaren Randbereich zur Landeshauptstadt Salzburg. Neben der sehr guten Verkehrslage befinden sich hier auch größere Wohnsiedlungen (Himmelreich / Viehhausen und Walserfeld / Edelweiß) sowie mehrere namhafte Handelsgroßbetriebe, Dienstleistungseinrichtungen und Betriebe. Durch diese Lage sind die guten Standortvoraussetzungen bereits vorgegeben. Durch die beabsichtigte Erweiterung (innerhalb des Bestandes) des PENNY-Marktes wird es aufgrund der vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsstruktur in der Umgebung zu keiner Verschlechterung des Ortsbildes kommen, vielmehr können positive Effekte (kundenfreundliches Einkaufen) erwartet werden. Bei der geplanten Erweiterungsmaßnahme handelt es sich um ein Vorhaben, das den Aussagen des Räumlichen Entwicklungskonzeptes bzw. den erkennbaren Planungsabsichten der Gemeinde Wals-Siezenheim entspricht. Vor allem deshalb, weil hier eine betriebliche Nutzung vorgesehen ist. Außerdem wird durch die geplante Erweiterung des bestehenden PENNY-Marktes der bereits vorhandene Bestand im Innenbereich insoweit verändert, als neben der betrieblich notwendigen Vergrößerung der Verkaufsfläche eine Verbesserung und Optimierung der internen Funktionsabläufe, eine kundengerechte Gestaltung der Verkaufsfläche sowie eine großzügige Produktpräsentation erreicht werden kann. Das Planungsvorhaben steht auch im Einklang mit den Vorgaben der überörtlichen Planungen und Programmen (Landesentwicklungsprogramm, Sachprogramm, Regionalprogramm), weil es sich hier um keine Neuerrichtung eines Verbrauchermarktes, sondern lediglich um eine geringfügige Erweiterung eines Bestandes handelt und aufgrund der Lage und der gegebenen Erreichbarkeit gute Standortvoraussetzungen gegeben sind. Darüber hinaus wird in diesem dicht besiedelten Siedlungsstandort die entsprechende Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs sichergestellt.
8 8 Sämtliche Aufschließungserfordernisse sind bereits gegeben. Für den ruhenden Verkehr stehen ausreichend Abstellflächen zur Verfügung. Die Planungsfläche liegt innerhalb des fußläufigen Einzugsbereichs des ÖV und weist einen Direktanschluss an die Geh- und Radwege entlang der hochrangigen Straßen auf. In siedlungsstruktureller Hinsicht kann die Lage des PENNY-Marktes in Bezug auf die umliegenden Wohnstandorte zum Teil mit Direktanbindung sowie aufgrund der Lage an der B1 Wiener Straße (Ein- und Auspendlerachse von und nach Salzburg) als günstig bezeichnet werden. Es ist davon auszugehen, dass die geplante Verkaufsflächenanhebung keine negativen Auswirkungen auf die vorhandene Nahversorgung mit sich bringt, sondern vielmehr zur Gewährleistung eines vielfältigen Angebotes und zur Belebung der gesamten örtlichen Wirtschaft beitragen würde. Zusammenfassend kann aus der Sicht der örtlichen Raumplanung, die Anhebung der Verkaufsfläche von 499 m 2 auf 660 m 2 befürwortet werden.
VERKEHRSTECHNISCHE STELLUNGNAHME
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