Praxis + Recht Seminar. SV-Werte, Beitrags-/ Umlagesätze, Fälligkeiten
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- Annika Richter
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1 Praxis + Recht Seminar SV-Werte, Beitrags-/ Umlagesätze, Fälligkeiten Stand Januar 2019
2 Inhalt SV-Werte, Beitrags-/ Umlagesätze, Fälligkeiten 1 Jahresarbeitsentgeltgrenze Beitragssätze Umlagesätze der DAK-Gesundheit Umlage U Umlage U Beitragsbemessungsgrenzen Beitragszuschüsse Sachbezugswerte Sonstige Werte und Rechengrößen Bezugsgröße Praktikanten ohne Arbeitsentgelt Künstlersozialabgabe Insolvenzgeldumlage Pauschalbeiträge bei geringfügig entlohnter Beschäftigung Abgabe-/Fälligkeitstermine Beitragsnachweis Fälligkeit der Beiträge Gesetzlicher Mindestlohn
3 1 Jahresarbeitsentgeltgrenze Das Jahresarbeitsentgelt (JAEG) ist für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht maßgebend. Für das Jahr 2019 beträgt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze ,00 Euro (2018 = Euro). Neben dieser allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze gibt es die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie gilt für Beschäftigte, die am wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert waren. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt im Jahr Euro (2018 = Euro). Zum Arbeitsentgelt gehören alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Wesentlich für die Anrechnung auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist, dass das Arbeitsentgelt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt wird. Zur Beurteilung der Versicherungspflicht wird das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auf folgende Weise ermittelt: Berechnung: Entgelt aus der Beschäftigung für ein Jahr, vorausschauende Prognose./. Einnahmen, die kein Arbeitsentgelt sind./. Einnahmen, die unregelmäßig gezahlt werden./. Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden = regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt Ob und unter welchen Umständen variable Entgeltbestandteile zum Jahresarbeitsentgelt zu rechnen sind, war in der Vergangenheit umstritten. Um die teils unterschiedliche Praxis einheitlich zu regeln, hat die Fachkonferenz Beiträge beim GKV-Spitzenverband am die bisherigen Grundsätze konkretisiert. Variable Arbeitsentgeltbestandteile, die individuell-leistungsbezogen oder unternehmenserfolgsbezogen in Form von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt gewährt werden, sind angesichts der regelmäßig nicht vorhersehbaren Erfüllung der üblicherweise an sie gestellten Voraussetzungen und mithin der im Vorfeld ungewissen Gewährung von vornherein nicht dem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zuzuordnen. Bei ihnen handelt es sich um unregelmäßige Arbeitsentgeltbestandteile, die einer prognostischen Betrachtung bzw. einer Schätzung im Wege einer Durchschnittsbetrachtung nicht zugänglich sind. Variable Arbeitsentgeltbestandteile, die individuell-leistungsbezogen gewährt werden, sind allerdings dann dem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie üblicherweise Bestandteil des monatlich zufließenden laufenden Arbeitsentgelts sind und dieses insoweit mitprägen. Die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das zu berücksichtigende Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, wenn auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze des Folgejahres überschritten wird. Beispiel 1: Jahresarbeitsentgeltgrenze Sachverhalt: Arno K. ist Programmierer und im Jahr 2018 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei. Im Jahr 2019 sind die regelmäßigen monatlichen Gehälter von jeweils Euro sowie ein vertragliches 13. Monatsgehalt in gleicher Höhe zu erwarten. Im Februar 2019 wird er, das wurde bereits schriftlich mitgeteilt, eine Jubiläumszuwendung in Höhe von Euro erhalten. Beurteilung: Für das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt im Jahr 2019 werden berücksichtigt: Monatsvergütung (12 x Euro =) Euro 13. Monatsgehalt Euro Jubiläumszuwendung Mit Euro wird im Jahr 2019 die maßgebliche allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze ( Euro) nicht mehr überschritten. Es tritt Krankenversicherungspflicht ein, es sei denn, es besteht aus anderen Gründen eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht. Die Jubiläumszuwendung wird beim Jahresarbeitsentgelt nicht berücksichtigt. Der Arbeitgeber hat zum eine Abmeldung mit der Beitragsgruppe 9111 und eine Anmeldung mit der Beitragsgruppe 1111 zu erstellen. 2
4 2 Beitragssätze in der Sozialversicherung Die Beitragssätze in der Sozialversicherung sind per Gesetz festgelegt oder werden durch Verordnung der zuständigen Bundesminister festgesetzt. In der Krankenversicherung gibt es den allgemeinen und den ermäßigten Beitragssatz sowie den individuellen und den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent gilt für alle Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts für mindestens sechs Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent gilt für Mitglieder, für die der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen ist (beispielsweise beschäftigte Rentner, die eine Vollrente wegen Alters beziehen). Der individuelle Zusatzbeitragssatz wird von den Krankenkassen selbst in ihrer Satzung festgesetzt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird vom zuständigen Bundesminister jeweils spätestens zum eines Jahres für das Folgejahr bekanntgegeben; im Jahr 2019 beträgt er 0,9 Prozent. Dieser Zusatzbeitragssatz stellt keinen rechnerischen Durchschnittswert der individuellen Beitragssätze dar, sondern ergibt sich aus dem allgemeinen Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz gilt nur für einige Beschäftigtengruppen, beispielsweise Teilnehmer von Freiwilligendiensten. In der Sozialen Pflegeversicherung gibt es einen einheitlichen Beitragssatz (2019 = 3,05 Prozent) sowie einen Beitragszuschlag für Kinderlose. Der Beitragszuschlag ist von Mitgliedern zu zahlen, die keine Eltern sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Dieser Beitragszuschlag wird allein von den Mitgliedern getragen. Übersicht 1: Beitragssätze in der Sozialversicherung Sozialversicherungszweig Krankenversicherung Allgemeiner Beitragssatz Ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeldanspruch) Zusatzbeitragssatz DAK-Gesundheit Pflegeversicherung Beitragssatz Beitragszuschlag Kinderlose Beispiel 2: Beitragssätze in der Sozialversicherung Sachverhalt: Beim Arbeitgeber A. sind 3 jüngere, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt: Claudia S., geboren am Petra P., geboren am Martin L., geboren am Beitragssatz 14,60 % 14,00 % 1,50 % 3,05 % 0,25 % Rentenversicherung (allgemeine) 18,60 % Arbeitslosenversicherung 2,50 % Beurteilung: Claudia S. vollendet am das 23. Lebensjahr. Der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung ist von ihr ab dem zu erheben. Petra P. und Martin L. vollenden das 23. Lebensjahr jeweils im März 2019, sodass der Beitragszuschlag ab dem zu erheben ist. 3
5 3 Umlagesätze der DAK-Gesundheit Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, erhalten ihre Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz erstattet. Die dafür erforderlichen Mittel werden durch die Umlage U1 von beteiligten Arbeitgebern aufgebracht. Alle Arbeitgeber nehmen am Umlageverfahren U2 statt. Aus diesen Mitteln werden die Aufwendungen der Arbeitgeber bei Mutterschaft von Beschäftigten erstattet. Zuständig für die Durchführung der Umlage und Erstattung ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist; wenn keine Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, ist dies die Krankenkasse, die Einzugsstelle für die Beiträge zur Rentenund Arbeitslosenversicherung ist. 3.1 Umlage U1 Die Umlage U1 errechnet sich nach den Bruttoarbeitsentgelten aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden, nach denen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu bemessen sind. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist nicht umlagepflichtig. Der Umlagesatz wird von der jeweiligen Krankenkasse in ihrer Satzung festgelegt. Die DAK-Gesundheit sieht unterschiedliche Erstattungssätze und dementsprechend unterschiedliche Umlagesätze vor, die der Arbeitgeber wählen kann. Für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer liegt der Umlagesatz U1 einheitlich bei 0,9 Prozent; für diese Personen ist die Umlage an die Minijob-Zentrale abzuführen. Übersicht 2: Umlagesätze der DAK-Gesundheit 2019 Erstattungssatz Beitragssatz Umlagesatz U1 70 % (Regelsatz) 2,40 % 50 % 1,70 % 60 % 2,10 % 80 % 3,90 % Umlagesatz U2 100 % 0,47 % 3.2 Umlage U2 Die Umlage U2 errechnet sich nach den gleichen Regeln wie die Umlage U1. Der Erstattungssatz beträgt einheitlich 100 Prozent, daher gibt es auch nur einen einheitlichen Umlagesatz, den die jeweilige Krankenkasse in ihrer Satzung festlegt. Für gering fügig beschäftigte Arbeitnehmer beträgt der Umlagesatz U2 0,24 Prozent (Minijob-Zentrale). 4
6 4 Beitragsbemessungsgrenzen Von den Einnahmen Versicherter werden Beiträge nur bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen erhoben. Diese Grenzwerte werden jährlich an die Entwicklung der Arbeitsentgelte angepasst. In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt bundesweit eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten in West- und Ostdeutschland unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen. Maßgeblich dafür, welche Bemessungsgrenze herangezogen wird, ist der Beschäftigungsort. Aus der Anwendung der Beitragssätze auf Einnahmen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen ergeben sich die Höchstbeiträge zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung. Beispiel 3: Beitragsbemessungsgrenzen Sachverhalt: Matthias P., 61 Jahre alt, ist angestellter Buchhalter eines mittelständischen Unternehmens und freiwillig in der DAK-Gesundheit versichert. Er bezieht ein monatliches Gehalt von Euro. Daneben hat er Versorgungsbezüge aus einer betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung) in Höhe von 230 Euro monatlich. Beurteilung: Es liegen Einnahmen von Euro im Monat vor. Beiträge werden von 4.537,50 Euro erhoben (Beitragsbemessungsgrenze). Matthias P. hat gegenüber seinem Arbeitgeber Anspruch auf Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe der Beträge, die der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht zu tragen hätte. Im Ergebnis bleiben für Matthias P. 342,50 Euro im Monat beitragsfrei. Übersicht 3: Beitragsbemessungsgrenzen 2019 Sozialversicherungszweig Jahr Monat Tag Kranken-/Pflegeversicherung ,00 Euro 4.537,50 Euro 151,25 Euro Renten-/Arbeitslosenversicherung West ,00 Euro 6.700,00 Euro 223,33 Euro Ost ,00 Euro 6.150,00 Euro 205,00 Euro 5
7 5 Beitragszuschüsse Beschäftigte, die versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung sind, haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers für ihre Aufwendungen für eine freiwillige Mitgliedschaft in einer Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung. Bei Mehrfachbeschäftigten ist hinsichtlich der Zahlung des Beitragszuschusses grundsätzlich eine der Höhe der jeweiligen Arbeitsentgelte entsprechende Aufteilung vorzunehmen. Die beteiligten Arbeitgeber tragen den Beitragszuschuss also anteilig. Bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten ist der Beitragszuschuss in der Höhe zu leisten, wie der Arbeitgeber Beiträge zu tragen hätte, wenn Versicherungspflicht bestünde. Bei freiwillig versicherten Beschäftigten, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, bemisst sich der (Höchst-)Beitragszuschuss in der Regel nach der Beitragsbemessungsgrenze. Bei privat krankenversicherten Beschäftigten ist die Voraussetzung für einen Anspruch auf Beitragszuschuss, dass ein Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Für diese Beschäftigten ist der Beitragszuschuss begrenzt auf die Hälfte des Betrages, den sie für die Krankenversicherung tatsächlich aufwenden. Der Beitragszuschuss wird ab 2019 auch zu dem vom Beschäftigten bisher allein zu tragenden Zusatzbeitrag geleistet. Er bemisst sich bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten nach dem individuellen Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse, bei privat Krankenversicherten nach dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Dieser wird vom Bundesminister für Gesundheit jeweils zum eines Jahres für das Folgejahr bekanntgegeben. Die Regelungen zu Beitragszuschüssen für die Krankenversicherung gelten analog für Beiträge zur Sozialen Pflegeversicherung oder eine private Pflegeversicherung. Übersicht 4: Höchstbeitragszuschüsse 2019 Versicherungszweig Berechnung gesamt Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch Privat Krankenversicherte 4.537,50 Euro x 7,3 % = 331,24 Euro 4.537,50 Euro x 0,75 % = 34,03 Euro 4.537,50 Euro x 7,0 % = 317,63 Euro 4.537,50 Euro x 0,75 % = 34,03 Euro 4.537,50 Euro x 7,3 % = 331,24 Euro 4.537,50 Euro x 0,45 % = 20,42 Euro 365,27 Euro 351,66 Euro 351,66 Euro Pflegeversicherung 4.537,50 Euro x 1,525 % 69,20 Euro Pflegeversicherung (nur Sachsen) 4.537,50 Euro x 1,025 % 46,51 Euro 6
8 6 Sachbezugswerte Sachbezüge sind Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und grundsätzlich beitragspflichtig. Für bestimmte Sachbezüge wie freie oder verbilligte Verpflegung, Unterkunft und Wohnung werden durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung bestimmte Werte festgelegt, die dem Beitragsabzug zugrunde gelegt werden. Alle übrigen Sachbezüge werden mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort angesetzt. Die Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Übersicht 5: Sachbezugswerte 2019 Sachbezugsart Monat Tag Freie Verpflegung: Frühstück 53,00 Euro 1,77 Euro Freie Verpflegung: Mittagessen 99,00 Euro 3,30 Euro Freie Verpflegung: Abendessen 99,00 Euro 3,30 Euro Freie Verpflegung insgesamt (3 Mahlzeiten/Tag) 251,00 Euro 8,37 Euro Freie Unterkunft 231,00 Euro 7,70 Euro 7
9 7 Sonstige Werte und Rechengrößen 7.1 Bezugsgröße Die Bezugsgröße wird für jedes Kalenderjahr vom Bundesminister für Arbeit und Soziales bekanntgegeben. Sie ist für viele Werte in der Sozialversicherung die Berechnungsgrundlage. Die Bezugsgröße entspricht dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine bundeseinheitliche Bezugsgröße (2019 = Euro). Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten je nach Rechtskreis Ost oder West unterschiedliche Werte (2019 = Euro West/2.870 Euro Ost). 7.2 Praktikanten ohne Arbeitsentgelt Bei Personen, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden, wird für die Beitragsbemessung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung mindestens ein Betrag von einem Prozent der maßgeblichen Bezugsgröße zugrunde gelegt. Dies ist vor allem für Praktikanten ohne oder mit nur einem geringen Entgelt von Bedeutung. Bemessungsgrundlage ist also wenigstens 31,15 Euro (West) bzw. 28,70 Euro (Ost). 7.3 Künstlersozialabgabe Die Mittel für die Sozialversicherung der Künstler wird durch Beiträge der versicherten Künstler und durch die Künstlersozialabgabe aufgebracht. Abgabepflichtig sind alle Unternehmen, die künstlerische Leistungen für ihre wirtschaftlichen Zwecke verwerten. Dies betrifft nicht die klassischen Verwerter wie Theater oder Verlage, sondern alle Unternehmen, die Aufträge von Künstlern ausführen lassen, um ihre kommerziellen Zwecke zu befördern, z. B. durch Marketing. Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind Beträge, die für künstlerische Leistungen in Rechnung gestellt worden sind. Darauf wird die Künstlersozialabgabe in Höhe von 4,2 Prozent (2019) erhoben. 7.4 Insolvenzgeldumlage Durch das Insolvenzgeld wird der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers für die letzten dem Insolvenzereignis vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses gesichert, weiterhin die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie zur sozialen Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Die Mittel für das Insolvenzgeld werden durch eine Insolvenzgeldumlage der Arbeitgeber aufgebracht. Sie liegt im Jahr 2019 bei 0,06 Prozent. Die Insolvenzgeldumlage wird von den Einzugsstellen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogen und an die Bundesagentur für Arbeit überwiesen. 7.5 Pauschalbeiträge bei geringfügig entlohnter Beschäftigung Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs) sind versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung; in der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, von der sich der Beschäftigte jedoch befreien lassen kann. Der Arbeitgeber zahlt bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die außerhalb von Privathaushalten ausgeübt wird, Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 13 Prozent sowie 15 Prozent zur Rentenversicherung. Die Zahlung des Pauschalbeitrags zur Krankenversicherung setzt voraus, dass der geringfügig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Bei Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1 sind 0,9 Prozent des Bruttoentgelts abzuführen, im Ausgleichsverfahren U2 beträgt der Umlagesatz für geringfügig entlohnte Beschäftigte 0,24 Prozent. Zusätzlich hat der Arbeitgeber zwei Prozent Pauschalsteuer abzuführen, es sei denn, es erfolgt eine Besteuerung nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen. Der Arbeitgeber hat auch die Insolvenzgeldumlage in Höhe von 0,06 Prozent abzuführen. Wird die Beschäftigung in einem Privathaushalt ausgeübt, zahlt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung in Höhe von jeweils fünf Prozent sowie zwei Prozent Pauschalsteuer sowie die Umlagen U1 und U2. Die Umlage U1 ist nur dann abzuführen, wenn die Beschäftigung länger als vier Wochen besteht. 8
10 Übersicht 6: Bezugsgrößen 2019 West Monat Ost Kranken-/Pflegeversicherung 3.115,00 Euro 3.115,00 Euro Renten-/Arbeitslosenversicherung 3.115,00 Euro 2.870,00 Euro Übersicht 7: Bemessungsgrundlage für Azubis/Praktikanten ohne Arbeitsentgelt Monat Bemessungsgrundlage Renten-/Arbeitslosenversicherung, West Bemessungsgrundlage Renten-/Arbeitslosenversicherung, Ost 31,15 Euro 28,70 Euro Übersicht 8: Sonstige Werte 2019 Beitragssatz Künstlersozialversicherung 4,20 % Insolvenzgeldumlage 0,06 % Pauschalbeitrag Krankenversicherung (Minijob) 13,00 % im Privathaushalt 5,00 % Pauschalbeitrag Rentenversicherung (Minijob) 15,00 % im Privathaushalt 5,00 % 9
11 8 Abgabe-/Fälligkeitstermine 8.1 Beitragsnachweis Der Arbeitgeber hat der jeweiligen Einzugsstelle einen Beitragsnachweis für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag bis spätestens zu Beginn (also 0.00 Uhr) des zweiten Arbeitstages vor dem Tag der Fälligkeit einzureichen; dabei sind die Beiträge nach Beitragsgruppen getrennt aufzuführen. Wird der Beitragsnachweis nicht rechtzeitig eingereicht, kann die Einzugsstelle den Gesamtsozialversicherungsbeitrag schätzen. 8.2 Fälligkeit der Beiträge Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Der geschuldete Betrag muss spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Tätigkeitsmonats bei der Einzugsstelle verfügbar sein. Der Arbeitgeber hat gegebenenfalls die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld gewissenhaft zu schätzen. Er kann die Beiträge nach dem Vormonatssoll zahlen, wenn der tatsächliche Wert für den laufenden Monat noch nicht bekannt ist. Der Ausgleich zwischen der voraussichtlichen Beitragshöhe und der endgültigen Beitragsschuld erfolgt dann im Folgemonat. Der Fälligkeitstag gilt einheitlich auch für die Umlagen U 1 und U 2 und die Insolvenzgeldumlage. Übersicht 9: Abgabe- und Fälligkeitstermine DAK-Gesundheit 2019 Monat Beitragsnachweis Fälligkeit GSV-Beitrag Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
12 9 Gesetzlicher Mindestlohn Seit 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmer. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahre, unabhängig von ihrer Nationalität, für Schülerinnen und Schüler, wenn sie 18 Jahre oder älter sind oder bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, Rentner und Saisonarbeitskräfte. Keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben dagegen Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz, Praktikanten im Sinne des 22 Mindestlohngesetz, Jugendliche, die jünger sind als 18 Jahre, ehrenamtlich tätige Personen, Personen, die einen freiwilligen Dienst oder ein freiwilliges soziales Jahr ableisten, Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung, Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz, Selbstständige und Strafgefangene. Der Mindestlohn wird regelmäßig an die Entwicklung der Entgelte angepasst. Bei Einführung im Jahr 2015 betrug er 8,50 Euro. Er stieg erstmals zum auf 8,84 Euro je Zeitstunde. Eine erneute Anhebung erfolgt in 2 Stufen zum auf 9,19 Euro je Zeitstunde und zum weiter auf 9,35 Euro. Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns tritt bei geringfügig Beschäftigten eine Änderung in den Verhältnissen ein, die eine sozialversicherungsrechtliche Neubeurteilung der jeweiligen Beschäftigung durch den Arbeitgeber erforderlich macht. Arbeitgeber haben bei ihren geringfügig entlohnt Beschäftigten zum Stichtag zu prüfen, ob aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns die gesetzlich vorgeschriebene Verdienstgrenze von 450 Euro in der jeweiligen Beschäftigung bzw. bei mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen insgesamt nach wie vor nicht überschritten wird. Wird die Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten, liegt keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr vor. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Zahlung, sondern auf den Lohnanspruch des Beschäftigten an. Es handelt sich von diesem Zeitpunkt an um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Arbeitgeber haben dann entsprechende Ummeldungen im Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) zu erstellen. Beispiel 4: Gesetzlicher Mindestlohn Sachverhalt: Sarah B. übt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) aus. Sie hilft beim Versand in einer kleinen Buchhandlung. Ihr Monatslohn beträgt fix 450 Euro. Ihre vertraglichen Arbeitszeiten sind bis Ende 2018 Dienstags Donnerstags Samstags Beurteilung: 4 Stunden 4 Stunden 3,5 Stunden Die regelmäßige Arbeitszeit von wöchentlich 11,5 Stunden = monatlich 49 Stunden und 50 Minuten führt ab Januar 2019 zu einem Entgeltanspruch nach dem gesetzlichen Mindestlohn von 457,97 Euro (2018 = 440,53 Euro). Die Geringfügigkeitsgrenze würde ab Januar 2019 überschritten, die Beschäftigung versicherungspflichtig. Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit z.b. auf drei Stunden am Samstag würde die Geringfügigkeitsgrenze weiter eingehalten, auch noch im Jahr
13 Sie haben noch Fragen? Wir sind immer für Sie da, rund um die Uhr an 365 Tagen. Persönliche Beratung für Arbeitgeber: DAK Arbeitgeber-Hotline zum Ortstarif während der Geschäftszeiten Alles über Leistungen, Beiträge und Mitgliedschaft: DAK Service-Hotline zum Ortstarif Weitere Informationen und Services für Arbeitgeber auf Immer auf dem neusten Stand: der DAK-Arbeitsgeber- Newsletter auf DAK-Gesundheit Gesetzliche Krankenversicherung Nagelsweg 27 31, Hamburg Stand 1/19. Nachträglich kann es z. B. durch Gesetzesänderungen zu abweichenden Regelungen kommen. Aktuelle Auskünfte erhalten Sie in Ihrem Servicezentrum der DAK-Gesundheit.
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