Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

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1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente, dei Trasporti, dell Energia e delle Comunicazioni Federal Department of the Environment, Transport, Energy and Communications U V E K E T E C A T E C E T E C Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe U U S Reg. Nr Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe über die Schiffskollision bei der Einfahrt in den Hafen Kleinhüningen Basel-Stadt Mittwoch, 7. Dezember 2005 Telephon Telefax Adresse +41 (0) (0) joseph.zeder@gs-uvek.admin.ch Schwarztorstr (0) / 12 CH-3003 Bern

2 Dieser Bericht wurde ausschliesslich zum Zweck der Verhütung von Unfällen beim Betrieb von Eisenbahnen, Seilbahnen und Schiffen erstellt. Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen von Unfällen ist nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung gemäss Art. 25 der Verordnung über die Meldung und Untersuchung von Unfällen und schweren Vorfällen beim Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel (VUU, SR ). 0 ALLGEMEINES 0.1 Kurzdarstellung Am Mittwoch, 7. Dezember 2005, um ca. 17:10 Uhr kollidierte ein Schiff vom Hafenbecken 2 des Hafens Kleinhüningen talwärts auslaufend mit einem gleichzeitig bergwärts ins Hafenbecken 1 einfahrenden Schiff. Das bergwärts fahrende Schiff kollidierte in der Folge mit der Quaimauer am "Dreiländereck" und wurde leicht beschädigt. Weitere Schäden gab es im Wohnraum dieses Schiffes; ebenso wurde die Quaimauer beschädigt. Das auslaufende Schiff wurde nur unbedeutend in Mitleidenschaft gezogen. 0.2 Untersuchung Die Unfalluntersuchungsstelle UUS wurde am 8. Dezember 2005 durch den Direktor der Rheinschifffahrtsdirektion Basel über das Ereignis informiert. Der Leiter der Unfalluntersuchungsstelle sowie der nebenamtliche Untersuchungsleiter Joseph Zeder begaben sich am Dienstagnachmittag, 13. Dezember 2005 an den Unfallort, um sich vor Ort zu orientieren. Der Untersuchungsbericht der UUS fasst die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen zusammen (Art. 25 VUU). Revierzentrale (RVZ) Hafenbecken 2 Dreiländereck Kollisionsstelle Hafenbecken 1 bergwärts Hafeneinfahrt Kleinhüningen BS Foto: uus, zej 2/12

3 GMS "NAJADE" und GMS "SUBITO" "Einfahrsignal" Hafen Rhein-km RVZ "Ausfahrsignal" Hafen "Ausfahrsignal" Becken 2 DDr reei iil lläännddeer reecckk GMS "JUDI" GMS "EIGER" HHaaf ffeennbbeecckkeenn 22 HHaaf ffeennbbeecckkeenn 11 Situationsplan 1 FESTGESTELLTE TATSACHEN 1.1 Vorgeschichte Folgende Angaben wurden dem Gesprächsprotokoll aus der Tonbandaufzeichnung (Kanal 18) entnommen. 17:08:30h GMS "JUDI" verlangt bei der Revierzentrale (RVZ), Hafen Kleinhüningen, eine Ausfahrt aus dem Hafenbecken 2 für eine Fahrt talwärts. Dazu gibt der zuständige Mitarbeiter (Ma) der RVZ sein Einverständnis und stellt das "Ausfahrsignal" aus dem Hafenbecken 2 sowie dasjenige aus dem Hafen Richtung Strom auf "grün". 17:09:08 GMS "NAJADE" wünscht bergwärts eine Einfahrt ins Hafenbecken 2. 17:09:34 RVZ teilt dem Schiffsführer "NAJADE" mit, dass er vorerst nur ins Hafenbecken 1 einfahren könne, da noch eine Ausfahrt aus dem Hafenbecken 2 im Gange sei. 17:09:57 GMS "SUBITO" meldet, dass er hinter GMS "NAJADE" sei und ebenfalls wünsche ins Hafenbecken 2 einfahren zu können. 17:10.38 RVZ erklärt, dass er hinter "NAJADE" herfahren soll, er habe noch eine Ausfahrt aus dem Hafenbecken 2. Sie müssten dann schauen, wie sie klar kommen würden. 3/12

4 17:10:52 GMS "SUBITO" antwortet, er werde draussen mit Flagge warten. 17:10:58 GMS "NAJADE" wohin die Fahrt aus dem Hafenbecken 2 gehe; stromwärts oder ins Hafenbecken 2? 17:11:04 Antwort: nach Strom 17:11:21 GMS "EIGER" meldet sich aus Hafenbecken 1 und wünscht ins Hafenbecken 2 zu gelangen. 17:11:35 RVZ bemerkt zu "EIGER", er müsse warten. Er habe zwei Einfahrten ins Becken 2 und einmal eine Ausfahrt aus Becken 2. 17:11:47 GMS "EIGER" fragt zurück, wo denn die Einfahrt sei. 17:11:52 RVZ antwortet: "Also erst hab ich eine Ausfahrt aus Hafenbecken 2 und dann hab ich zweimal Einfahrt ins Hafenbecken 2 auch". 17:12:01 GMS "EIGER" doppelt nach: Er sähe noch keine Einfahrt, das sei seine Frage. 17:12:05 RVZ bestätigt, dass die beiden Einfahrten direkt unterhalb des Hafens seien. 17:12:36 GMS "SUBITO" ruft RVZ auf und schlägt vor, draussen zu warten bis NAJADE über Steuer im Becken 2 sei. 17:12:48 RVZ bestätigt. 17:13:51 GMS "JUDI" fragt, ob Berg- und Talfahrt frei sei für die Ausfahrt. 17:13.57 RVZ sagt ja, fragt aber nach "wie bitte?" 17:14:01 GMS "JUDI" fragt nochmals, ob da eine Bergfahrt unterhalb sei. 17:14:05 RVZ bestätigt die Bergfahrt, sagt ihm aber auch, dass er langsam Richtung Ausfahrt kommen könne. Die Bergfahrt komme dann auch langsam rein. 17:14:18 GMS "JUDI" sagt, er (Bergfahrt) solle warten, bis "JUDI" raus sei. 17:14:24 RVZ ruft das draussen wartende GMS "SUBITO" und meint eigentlich das einfahrende GMS "NAJADE". Er sagt, die Ausfahrt vom Becken 2 komme gerade raus. 17:14:34 GMS "SUBITO" antwortet, dass das für ihn kein Problem sei, er warte unterhalb des Hafens. 17:14:40 RVZ ruft "NAJADE" 17:14:44 RVZ sagt, es komme eine Ausfahrt raus. 17:14:46 GMS "NAJADE" antwort: das gehe nicht mehr so. 1.2 Verlauf der Fahrten Aus der Sicht GMS "JUDI" GMS "JUDI" erhielt von der RVZ die Erlaubnis, aus dem Hafenbecken 2 nach dem Strom talwärts zu fahren. Das "Ausfahrsignal" aus dem Hafenbecken 2 sowie dasjenige bei der RVZ für die Ausfahrt aus dem Hafen Richtung Strom waren auf "grün" geschaltet. Zuerst passierte GMS "JUDI" die relativ enge Durchfahrt aus dem Hafenbecken 2, worauf er dann zur eigentlichen Hafenausfahrt gelangte. Die Sicht auf bergwärts fahrende Schiffe war durch die RVZ verdeckt. Aufgrund der vielen Funkgespräche (die Gespräche werden nur vom Boden zum Schiff offen geführt. In der Gegenrichtung hört nur die RVZ den Schiffsführer) fragte der Schiffsführer der GMS "JUDI" bei der RVZ, ob die Berg- und Talfahrt frei sei. RVZ bestätigte dies, bemerkte jedoch, dass eine Bergfahrt sich nähere. GMS "JUDI" bittet RVZ, die Bergfahrt draussen warten zu lassen, bis er draussen sei. Das "Ausfahrsignal" stand immer noch auf "grün". Dann sah er das entgegenkommende Schiff. GMS "JUDI" versuchte mit Bugstrahl und Hauptmaschine sofort zurückzudrücken, was bei leerem Schiff nicht voll zur Geltung kommt. Es kam zur Berührung mit der GMS "NAJADE", die jedoch relativ schwach war, so dass der Schiffsführer glaubte, keine Berührung gehabt zu haben. 4/12

5 Aus Sicht GMS "NAJADE" GMS "NAJADE" meldet sich bei der RVZ und wünscht ins Hafenbecken 2 einfahren zu können. Von der RVZ erhält er die Antwort: dass er mal ins Becken 1 einfahren könne, er habe noch eine Ausfahrt aus Hafenbecken 2. Der Schiffsführer war am Steuer und der Matrose befand sich auf dem Vorschiff an Deck. Aufgrund der Antwort der RVZ fuhr das GMS "NAJADE" weiter Richtung Hafeneinfahrt, weil der Schiffsführer dies als Aufforderung zur Einfahrt ins Hafenbecken 1 interpretierte. Dabei bemerkte er nicht, dass das "Einfahrsignal" bei Rhein-km rot zeigte (siehe untenstehendes Bild). Als der Kopf des Schiffes auf der Höhe der RVZ (Einfahrt in den Hafen) war, konnte der Matrose das herannahende GMS "JUDI" erkennen und gab über Funk sofort eine Warnung an den Schiffsführer weiter. Dieser bemerkte in diesem Moment das herannahende Schiff selber und "machte die Hauptmaschine voll zurück". Mit dem Bugstrahl versuchte er das Schiff nach Steuerbord zu drücken. Damit gelang es ihm, dass die Anfahrung mit dem Backbord-Anker nur gering war. Er konnte aber nicht verhindern, dass er mit dem Hafenkopf ("Dreiländereck") kollidierte. Signal bei Rhein-km entsprechend RheinSchPV (Anlage 7, Abschnitt II, Ziffer 2c) Auszug aus der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) 6.16, Ziffer 4 Aus Sicht Revierzentrale Der Mitarbeiter der RVZ (RVZ-Ma) wird innerhalb kurzer Zeit mit mehreren Anfragen über Funk "gestresst". Zuerst wünscht GMS "JUDI" aus dem Hafenbecken 2 Richtung talwärts ausfahren zu können, dann meldet sich GMS "Najade" ins Hafenbecken 2 einfahren zu können und fast gleichzeitig meldet sich auch GMS "SUBITO" für eine Einfahrt in Hafenbecken 2. Der RVZ-Ma gibt GMS "JUDI" "grünes" Licht für die Ausfahrt Richtung Strom und gleichzeitig GMS "NAJADE" die mündliche Zusage vorerst ins Hafenbecken 1 einfahren zu können. Dies im Willen die Ein- und Ausfahrten möglichst zu optimieren. Das "Einfahrsignal" (Rhein-km ) bleibt auf "rot" (in Abhängigkeit zu den auf "grün" geschalteten "Ausfahrsignale" [Hafenbecken2 sowie Rheinkm bei der RVZ] für GMS "JUDI"). Dabei geht er davon aus, dass GMS "JUDI" für die schmale Durchfahrt aus dem Hafenbecken 2 etwas mehr Zeit brauche und bedenkt offensichtlich, mangels grösserer Erfahrung, nicht, dass GMS "JUDI" eher 5/12

6 ein kleineres Schiff (85 m x 8.24 m) ist und dadurch die schmale Durchfahrt (ca. 13 m) schneller als grössere Schiffe passiert. Er beordert daher GMS "NAJADE" im Hafenbecken 1 gleich hinter dem Dreiländereck anzulegen und zu warten bis die Einfahrt ins Hafenbecken 2 frei sei. Fast gleichzeitig wünschte dann auch GMS "EIGER" vom Hafenbecken 1 ins Hafenbecken 2 fahren zu können. Der RVZ-Ma orientiert den Schiffsführer, dass er zuerst eine Ausfahrt aus dem Hafenbecken 2 sowie zwei Einfahrten in dasselbe abzuwarten habe. Diese Aussage befriedigt den Schiffsführer nicht und stösst nach, wo denn Schiffe seien. Er sehe nichts. Zu diesem Zeitpunkt nähert sich rascher als angenommen GMS "JUDI" der Hauptausfahrt Richtung Strom. Der Schiffsführer fragt sicherheitshalber bei der RVZ, ob die Berg- und Talfahrt frei sei für die Ausfahrt. RVZ bestätigt und fragt aber "wie bitte?". GMS "JUDI" antwortet, ob eine Bergfahrt "unterhalb sei". Dann bittet GMS "JUDI", die Bergfahrt möge warten, bis er draussen sei. In diesem Moment merkt der RVZ-Ma, dass GMS "JUDI" schneller auf die Ausfahrt zusteuert, als er angenommen hatte. Er wollte GMS "NAJADE" aufrufen und warnen. Unglücklicherweise rief er jedoch GMS "SUBITO" auf. Dieser Schiffsführer bestätigte ihm jedoch, dass er draussen warte. Dann rief er "GMS "NAJADE" auf, was dann a- ber bereits zu spät war. Schaden an GMS "JUDI" Schaden a 1.3 Personenschäden Es gab keine Verletzten 1.4 Sachschäden an Schiffen und an der Infrastruktur - Am GMS "NAJADE" entstand ein geschätzter Schaden von 20'000. ; - An der Infrastruktur (Quaimauer) ein solcher von ca. CHF 2' Beteiligte Personen Revierzentrale (RVZ) 6/12

7 RSD-Aussendienstmitarbeiter Schiffsführer o Schiffsführer GMS "NAJADE" o Schiffsführer GMS "JUDI" 1.6 Güter-Motorschiffe GMS "NAJADE" Eigentümer:.. Heimathafen: Rotterdam Baujahr: 1980 Schiffsattest: SI 10372R, Rotterdam (Schiffseichamt: Hamburg) Länge/Breite: m x m GMS "JUDI" Eigentümer: Heimathafen: Lobith Baujahr: 1956 Schiffsattest: RN4054, Rotterdam Länge/Breite: 85 m x 8.24 m 1.7 Wetter / Sicht Dämmerung; Hochnebel. 7/12

8 1.8 Sicherungssysteme Auf der Stromseite ist ein "Einfahrsignale" (Rhein-km ) angebracht sowie je ein "Ausfahrsignal" (Rhein-km ) bei der Revierzentrale und beim Hafenbecken 2. Die "Einfahrsignale" sind in Abhängigkeit zu den "Ausfahrsignalen" bei der RVZ. Damit können nicht beide gleichzeitig "grün" zeigen. Die Regelung des Schiffsverkehrs im Hafengebiet Kleinhüningen ist im Anhang V der Hafenordnung geregelt (siehe dazu Ziffer 1.15 unten stehend). Die Signale entsprechen der Rheinschifffahrtpolizeiverordnung (RheinSchPV). 1.9 Funk/NIF (Nautischer Informationsfunk) Sowohl die Schiffe wie auch die Revierzentrale verfügen über ein Funksystem. Die Schiffe untereinander kommunizieren über den UKW-Kanal 10. Zwischen der RVZ und den Schiffen wird über den UKW-Kanal 18 gesprochen. Dabei ist der UKW-Kanal 18 in der Richtung RVZ - Schiff "offen", dh: alle hören mit. In der Richtung Schiff - RVZ ist der Kanal "geschlossen", dh: nur der RVZ-Ma hört den Aufrufenden. Die Gespräche wurden aufgezeichnet. In der Folge wurden sie niedergeschrieben und von der Untersuchungsstelle ausgewertet Fahrdatenschreiber Die Fahrdaten werden nicht aufgezeichnet Befunde an den Fahrzeugen Die Schiffe waren zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht mehr in Basel. Sie wurden nach dem Unfall durch die Rheinschifffahrts-Direktion (Hafenpolizei) kontrolliert Medizinische Feststellungen In Bezug auf medizinische Beschwerden der am Unfall beteiligten Personen ist nichts bekannt. Die Arbeits- und Ruhezeiten wurden vom Disponent der Revierzentrale eingehalten. Diejenigen der Schiffsführer wurden nicht kontrolliert Feuer Es trat kein Feuer auf Besondere Untersuchungen Die Funkgespräche wurden minutiös ausgewertet und niedergeschrieben (Auszug daraus siehe unter Punkt 1.1). Sie liegen der Untersuchungsstelle vor. Die Ausweise der beiden Schiffsführer GMS "NAJADE" und GMS "JUDI" wurden durch die Schifffahrtspolizei überprüft und als gültig befunden. Die Kopien liegen der UUS vor. 8/12

9 1.15 Informationen über Organisation und Verfahren Für die Ein- und Ausfahrten in/aus dem Hafen melden sich die Schiffsführer bei der RVZ. Sind mehrere Anfragen gleichzeitig, setzt der RVZ-Ma die Prioritäten fest. Als Instrumente dienen ihm dazu einerseits der Funk und andererseits je ein "Einfahrsignal" für die Einfahrt vom Strom (Rhein-km ) in den Hafen selbst sowie eines für die Einfahrt in das Hafenbecken 2, andererseits je ein "Ausfahrsignal" aus dem Hafenbecken 2 sowie eines für Hafenausfahrt Richtung Strom (Rhein-km ). Eine Abhängigkeit zwischen Signalen besteht insofern, dass bei einem "Fahrt" zeigenden Signal das "Gegensignal" nicht auch "Fahrt" zeigen kann. Bei Nichtbesetzung der RVZ sind die Signale in unbeleuchtetem Zustand. Auszug aus der Hafenordnung , Anhang V 9/12

10 Auszug aus der Hafenordnung , Anhang V 1.16 Verschiedenes Der Untersuch wurde auf Wunsch der Rhein-Schifffahrtsdirektion Basel gemacht, um eine unabhängige Beurteilung des Vorfalls zu erreichen. 2 BEURTEILUNG 2.1 Technisches Die beteiligten Rheinschiffe waren, soweit bekannt, technisch in Ordnung. 2.2 Betriebliches Für die Ein- und Ausfahrt in/aus dem Hafen gelten die Vorschriften der RheinSchPV ( 6.16) sowie die Hafenordnung ( 20 und Anhang V). Während der Besetzungszeit der RVZ, wird der Schiffsverkehr vom Strom zu den Häfen und umgekehrt durch die RVZ geregelt. Dem RVZ-Ma stehen zur Disposition folgende Instrumente zur Verfügung: ortsfeste Lichtsignale sowie ein Funk mit einem von der RVZ zum Schiff offenen Kanal und in der umgekehrten Richtung geschlossenen. Das heisst: bei offenem Kanal verstehen alle Beteiligten in diesem Funkbereich das Gesprochene. Im geschlossenen Modus versteht nur der Angesprochene, was der Sprechende sagt. 10/12

11 Wenn die RVZ nicht bedient ist (Hafenordnung , Anhang V, Ziffer 11) haben sich die Schiffsführer nach 6.16, Zif. 1 der RheinSchPV zu richten. 3 SCHLUSSFOLGERUNGEN 3.1 Befunde Der RVZ-Ma gibt GMS "JUDI" frei Ausfahrt aus Becken 2 Richtung Strom talwärts und stellt die "Ausfahrsignale" beim Hafenbecken 2 sowie bei der Ausfahrt aus dem Hafen auf "grün". Fast gleichzeitig gibt er GMS "NAJADE" die Erlaubnis, ins Hafenbecken 1 einfahren zu können. Das "Einfahrsignal" bei Rhein-km bleibt auf "rot". GMS "NAJADE" fährt in das Hafenbecken 1 ein, obwohl das "Einfahrsignal" (Rhein-km ) "rot" zeigt. Er missachtet dieses (RheinSchPV 6.16, Ziffer 4) resp. er unterlässt es, ausdrücklich nachzufragen, ob er einfahren dürfe, obwohl das "Einfahrsignal" "rot" zeige. Der RVZ-Ma gibt gleichzeitig zwei Schiffen die Benützung der Hafenein-/-ausfahrt frei. Dem einen regelkonform mit "grünen" "Ausfahrsignalen", dem andern vorschriftswidrig mit "rotem" "Einfahrsignal". Er unterschätzt dabei die Ausfahrgeschwindigkeit von GMS "JUDI". Da der Funkverkehr nur einseitig "offen" geführt wird, hören die beteiligten Schiffe auch nur Teile der Gespräche, die geführt werden. Ein beidseitig "offener" Funkkanal hätte eventuell mitgeholfen, die Kollision zu vermeiden. Das Signal bei Rhein-km (siehe Foto unter Ziffer 1.2) besteht aus einem roten Licht und einem leuchtenden Pfeil. Das rote Licht ist aus verschiedenen Blickwinkeln sichtbar. Der leuchtende Pfeil ist nur gut sichtbar aus einem Winkel von +/ Ursache Frei geben der gleichzeitigen Benützung der Hafenein-/-ausfahrt entgegen der Weisung in der Hafenordnung , Anhang V, Zif. 25 wonach gleichzeitige Ein- und Ausfahrten verboten sind. Allerdings unter der fälschlichen Annahme und Unterschätzung der Geschwindigkeiten, das eine Schiff habe angelegt, bevor das andere ausfahren werde. Missachten des "roten" "Einfahrsignals" (Rhein-km ) bei zwar mündlicher Erlaubnis ohne jedoch der Bedeutung des roten Lichts die nötige Aufmerksamkeit zu schenken (RheinSchPV, 6.16, Ziffer 4 und Hafenordnung , 20). 11/12

12 3.3 SICHERHEITSEMPFEHLUNGEN Bei beleuchteten Signalen sind diese gem. RheinSchPV, 6.16, Ziffer 4 und Hafenordnung strikte zu befolgen. Die Untersuchung wurde von Walter Kobelt, Leiter UUS sowie Joseph Zeder, nebenamtlicher Untersuchungsleiter geführt und der Bericht von Joseph Zeder erstellt.. Bern, 23. März 2006 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe Walter Kobelt Leiter UUS Joseph Zeder nbl. Untersuchungsleiter 12/12

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