Approved Training Organisation ATO. Ausbildungsprogramm FI-Ausbildung
|
|
- Matilde Fleischer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Approved Training Organisation ATO des Deutschen Aero Club Ausbildungsprogramm FI-Ausbildung Lehrberechtigung für Segelflug FI (S) für SPL / LAPL (S) Lehrplan / Ausbildungsakte für: Name :... PLZ:... Ort:... Tel.:... Mobil :... adresse:... FI-Anwärteranmeldung an LVN am:... Beginn der Ausbildung:... LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 1 von 26 Stand
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite 2-3 Allgemeine Hinweise Seite 4 Zentrale Person hier ist der Segelfluglehrer Seite 4 Der Lernprozess Seite 5 Aufmerksamkeit Seite 5 Üben Seite 6 Vorgehensweise Seite 6 Beobachtung des Flugschülers Seite 6 Fehlerkorrektur Seite 6 Fluglehrersprache Seite 6 Vor dem Flug / Vorflugbesprechung Seite 7 Nach dem Flug / Nachflugbesprechung Seite 7 Die Segelfluglehrerausbildung Seite 8 Phasen der Ausbildung Seite 8-11 Übung 1: Vertraut machen mit dem Segelflugzeug Seite 12 Übung 2: Verfahren bei Notsituationen Seite 12 Übung 3: Flugvorbereitung Seite 13 Übung 4: Erste Flugerfahrung Seite 13 Übung 5: Wirkungsweise und Bedienung der Ruder Seite 14 Übung 6: Rollübungen Seite 14 Übung 7: Geradeausflug Seite 15 Übung 8: Kurvenflug Seite 15 Übung 9: Langsamflug und Überziehgeschwindigkeit Seite 16 Übung 9a: Langsamflug Seite 16 Übung 9b: Strömungsabriss Seite 16 Übung 10: Trudeln erkennen und Vermeiden Seite 17 Übung 11: Startmethoden Seite 18 Übung 11a: Windenstart Seite 18 Übung 11b: Flugzeugschlepp Seite 19 Übung 11c: Eigenstart (Optional) Seite 19 Übung 11d: Autoschlepp (sofern möglich) ( Optional) Seite 20 Übung 11e: Gummiseilstart (sofern möglich) (Optional) Seite 20 Übung 12: Platzrunde, Anflug und Landung, Slip Seite 21 Übung 13: Erster Alleinflug Seite 22 Übung 14: Kurvenflug (Steilkurven) Seite 22 Übung 15: Segelflugtechniken Seite 23 Übung 15a: Thermikflug Seite 23 Übung 15b: Hangflug (Optional) Seite 23 Übung 15c: Wellenflug (Optional) Seite 24 Übung 16: Außenlandung Seite 24 LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 2 von 26 Stand
3 Übung 17: Überlandflug (oder Übung 17 b) Seite 25 Übung 17a: Flugplanung Seite 25 Übung 17b: Navigationsflug (oder Übung 17) Seite 26 Übung 17c: Überlandflugtechniken Seite 26 Auszug AMC and GM to Part-FCL: AMC1 FCL.205.S(b) Auszug AMC and GM to Part-FCL: AMC2 FCL.930.FI Auszug aus EU-VO 1178/2011 Übungsinhalte und Lernziele Lehrplan nach EU-Verordnung Praktischer Teil Übungen 1 bis 17c Fortschrittsüberprüfung Praxisteil Übungsinhalte und Lernziele Lehrplan nach EU-Verordnung Theorieteil Allgemeine Luftfahrzeugkunde Flugbetriebsverfahren Flugleistung und Flugplanung Grundlagen des Fliegens Kommunikation Luftrecht Menschliches Leistungsvermögen Meteorologie Navigation Fortschrittsüberprüfung Theorieteil Bericht Vereinsausbildungsleiter / Vorab-Testflug / DAeC LVN e.v. Ausbildungstätigkeit unter Aufsicht Bericht / Kompetenzbeurteilung (prakt. Abschlussprüfung) FIE(S) Bericht / Kompetenzbeurteilung (prakt. Vorauswahlprüfung) FIE(S) Personalbogen / Ausbildungsnachweis / DAeC LVN e.v. Merkzettel / Ablaufplan der FI Ausbildung DAeC LVN e.v., Verlängerung / Erneuerung Anlage K Anlage L Anlage M Anlage N Anlage O Anlage O Anlage P Anlage Q Anlage R Anlage S Anlage T Anlage U LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 3 von 26 Stand
4 Allgemeine Hinweise zur Ausbildung Die Ausbildung erfolgt gemäß Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, sowie den diesbezüglichen Mindestanforderungen der Übereinstimmung und den Richtlinien zum Part FCL vom 15 Dezember Der Zweck dieser Ausbildungsakte ist die Standardisierung der Ausbildung von Segelfluglehrern und die Dokumentation des Ausbildungsfortschritts. Die Ausbildungsakte liegt beim Deutschen Aero Club Beim ausbildenden Fluglehrer wird das Beherrschen des zu den Lektionen gehörenden theoretischen Stoffes und der Fertigkeiten vorausgesetzt. Der Aufbau der Ausbildung folgt den in AMC2 FCL.930.FI (Anlage L) spezifizierten Ausbildungsvorschriften und Verfahren. Die gesamte Ausbildung ist in Übungen unterteilt, die wiederum aus Übungsschritten bestehen, deren Folgenummer lediglich der Orientierung dient und für die Lernfolge optional ist. Das Erlernen des Segelfliegens ist an den Erwerb von präzisen Handlungs- und sachgerechten Urteils- und Entscheidungsabläufen gebunden. Hierzu bedarf es qualifizierter Anleitung und Erziehung, um ein Höchstmaß an Können und Sicherheit zu erreichen. Von besonderer Bedeutung und vielfach von den Segelfluglehrern unterschätzt, ist die standardisierte Ausbildung nach diesen Richtlinien. Unterschiedliche Vorgehensweisen der Fluglehrer, auch in scheinbar unwichtigen Dingen, verunsichern den Flugschüler und verlängern die Ausbildung. Zentrale Person hierbei ist der Segelfluglehrer - Er muss neben Fachkompetenz über Methoden- und soziale Kompetenz verfügen; - seine wichtigste Verhaltenseigenschaft ist Aufmerksamkeit; - der Flugschüler muss spüren, dass seinem Fluglehrer nichts entgeht; - dies bedeutet jedoch nicht ständiges Eingreifen, sondern es sind Freiräume zu gewähren, um Erfahrung zu sammeln und Eigenständigkeit zu gewinnen. 1 Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Commission Regulation (EU) No 1178/2011 of 3 November 2011 laying down technical requirements and administrative procedures related to civil aviation aircrew pursuant to Regulation (EC) No 216/2008 of the European Parliament and of the Council. LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 4 von 26 Stand
5 Der Lernprozess Der Fluglehrer muss am Ende des Lernprozesses, den er systematisch steuert, ein präzises, gewünschtes Verhalten des Flugschülers erreichen. Es sind daher für jede einzelne Übung Lernziele festzulegen, die genau zu beschreiben sind. Der Flugschüler hat sich mit dem Fliegen und den Handlungsabläufen dabei gedanklich auseinanderzusetzen. Er muss eine Vorstellung gewinnen über Richtung, Größe und Dauer der Ruderausschläge und Bewegung des Segelflugzeuges im Raum. Hierzu ist die Darstellung am Modell unverzichtbar. Er muss den jeweiligen Handlungsablauf in seinen einzelnen Sequenzen auch verbal beschreiben können, dies ist zu überprüfen. Der Flugschüler, der das Einleiten einer Kurve beschreibt und hierbei nicht die Luftraumkontrolle anspricht, hat diese überlebenswichtige Handlung auch nicht im Gedächtnis gespeichert. Das Lernen erfolgt in Ausbildungsabschnitten, die für den Flugschüler lösbar sind und ihm die für den Erhalt der Motivation erforderlichen Erfolgserlebnisse verschaffen. Im Verlauf der Ausbildung sind nicht nur fliegerische Fertigkeiten zu erlernen, sondern auch Urteils- und Entscheidungsabläufe. Sie sollen als Probehandeln gedanklich durchgespielt und zum Teil geübt werden. Der Flugschüler muss während des Lernvorganges ständig informiert sein, ob seine Handlungen falsch oder richtig sind. Dies geschieht durch Eigenwahrnehmung oder Hinweise des Fluglehrers. Diese lernfördernde Rückkopplung wird mit Feedback bezeichnet. Der Fluglehrer muss hierbei den Übungsverlauf geduldig abwarten und darf nicht zu früh mit Wort und/oder Tat eingreifen. Die Konzentration des Flugschülers darf auch nicht durch zu viel Reden des Fluglehrers beeinträchtigt werden. Aufmerksamkeit Aufmerksamkeit hat zentrale Bedeutung für das Erlernen des Fliegens und das Fliegen selber. Es werden nur Dinge wahrgenommen, auf die die Aufmerksamkeit gerichtet ist. Nur hierauf kann reagiert werden. Überblick über die Gesamtsituation wird durch ständigen Wechsel der Aufmerksamkeitsrichtung gewonnen. Allein während einer Platzrunde wechselt die Aufmerksamkeitsrichtung ca. 300 Mal. Diese Aufmerksamkeitsverteilung muss der Flugschüler erlernen. Hierzu lenkt der Fluglehrer mit Beginn der Ausbildung die Aufmerksamkeit durch das erklärende Wort auf Einzelheiten, z.b. bei der ersten Flugübung "Achte auf das Horizontbild!". Hierbei bedarf es eindeutiger, teilweise genormter Begriffe, die im Gehirn die realen Handlungsabläufe widerspiegeln. Die Situationswahrnehmung beim Fliegen geschieht vorwiegend durch den Sehsinn. Auf das Blickverhalten des Flugschülers ist daher mit Beginn der Ausbildung zu achten. Falsch erlerntes Blickverhalten ist die Ursache vieler Ausbildungsmängel und Unfälle. Zu Beginn der Ausbildung ist daher hierüber eine gesonderte Einweisung durchzuführen. LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 5 von 26 Stand
6 Üben Üben dient der Vervollkommnung und Festigung und bedeutet das Wiederholen einzelner Abläufe und deren laufende Verbesserung. Hierzu muss der Flugschüler ständig über sein Lernniveau vom Fluglehrer informiert sein. Das zu Erlernende wird im Langzeitgedächtnis abgespeichert. Dies führt zur gewünschten Automatisierung und bedeutet, dass hierfür keine Aufmerksamkeit gebunden wird, die frei wird für höherwertige Aufgaben. Beim Üben dürfen sich keine Fehler einschleichen, denn es ist sehr schwer, falsch erlernte Handlungsabläufe abzugewöhnen. Gerade unter Stress fallen Piloten in falsch erlerntes Verhalten zurück. Vorgehensweise - ankündigen der Übung. Der Flugschüler wird hierdurch gedanklich vorbereitet. - demonstrieren, eventuell selbstständiges Erarbeiten der Übung. die angekündigte Übung wird vorgeführt. Handlung und Erklärung verlaufen synchron, hierbei ist die Aufmerksamkeit des Flugschülers zu steuern. (z. B. Achte auf den Horizont o. achte auf den Fahrtmesser, halte die Richtung! ) - üben lassen. Nach der Demonstration ist dem Flugschüler unverzüglich mehrfach Gelegenheit zum selbstständigen Üben zu geben. Beobachtung des Flugschülers Der Fluglehrer achtet darauf, was der Flugschüler mit seinen Händen und Füßen macht und wohin er blickt. Besonders ist auf das Blickverhalten zu achten. Die Beobachtung der Flugzeugbewegung ist hierbei nachrangig. Fehlerkorrektur Dreiklang der Fehlerkorrektur. Dem Flugschüler ist Zeit zu geben, seine Fehler selber zu erkennen. Zu frühes Eingreifen stört die Konzentration. Hierzu wird in folgender Reihenfolge korrigiert: 1. Fluglage ansprechen (Achte auf den Faden) 2. Fehler ansprechen (Fläche hängt) 3. Eingreifen mit erklärendem Hinweis. Fluglehrersprache Der Lernvorgang wird je nach Ausbildungsstand durch das erklärende Wort begleitet, vor, während und nach dem Flug. Hierzu bedarf es einer einheitlichen, knappen Schüleransprache mit eindeutigen Begriffen. LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 6 von 26 Stand
7 Vor dem Flug / Vorflugbesprechung Hier wird der Flugschüler über das Lernziel der Übung informiert. Hier wird das gesagt, wozu während des Fluges keine Gelegenheit mehr ist. Diese Einweisung in das Flugzeug zu verlegen stört die Konzentration und nimmt Zeit für das eigentliche Üben. Während des Fluges Der Fluglehrer muss während des Flugablaufes die einzelnen Tätigkeiten synchron beschreiben können. Er nimmt sich mit zunehmendem Ausbildungsstand immer mehr zurück. Nach dem Flug / Nachflugbesprechung Es werden in einer Gesamtbeurteilung die Lernfortschritte angesprochen. Es ist falsch, Fehler besonders herauszustellen. Sie sollen aber dennoch angesprochen werden. Eine Nachflugbesprechung sofort im Anschluss an die Landung ist sehr wirksam. Die Zeit während des Rücktransport des Segelflugzeuges sollte dazu nicht benutzt werden, weil eine klare und eindeutige Kommunikation während dieser Phase nicht möglich ist. Das sofortige Verlassen der Landestelle durch den Fluglehrer ist unprofessionell. Dem Schüler muss die Möglichkeit gegeben werden, seinen Flug selbstkritisch auszuwerten. LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 7 von 26 Stand
8 Die Segelfluglehrerausbildung Der angehende Segelfluglehrer sollte durch sein theoretisches Wissen und praktisches Können eine Vorbildfunktion einnehmen. Aufbauend auf seine Vorkenntnisse erfolgen in unserer ATO eine theoretische und eine praktische Ausbildung. Um an einem Ausbildungslehrgang zum Segelfluglehrer teilnehmen zu können, muss der Vereinsausbildungsleiter den Fluglehreranwärter vor Beginn einer Ausbildung mit den geforderten Voraussetzungen beim DAeC LVN e.v. anmelden. Dies gilt für eine Ausbildung im DAeC LVN e.v. und an einer Teilnahme an Lehrgängen in anderen Landesverbänden. Die Voraussetzungen für einen Anwärter zum Erwerb der FI(S) Lehrberechtigung ist durch die Segelflugkommission des DAeC LVN e.v. wie folgt festgelegt: Vollendung des 20. Lebensjahres Nachweis von mind. 150 h im Segelflug als verantwortlicher Flugzeugführer nach Erteilung der Lizenz 250 Starts nach Erteilung der Lizenz als verantwortlicher Segelflugzeugführer Erlaubnis für Windenstart, Flugzeugschleppstart Startwindenfahrerberechtigung 500 km Streckenflugerfahrung im Segelflug Einverständnis des Vereinsvorstandes Phasen der Ausbildung Die Richtlinien des Deutschen Aero Club e.v. für die Segelfluglehrerausbildung in Verbindung mit der EU-Verordnung 1178/2011 und den AMC und GM Subpart C AMC1 FCL.920, FCL.930 FI (Anhang L) - Vorab-Testflug (Anlage P) mit dem FI-Anwärter mit dem Vereinsausbildungsleiter - Bestätigung Testflug und Genehmigung der Ausbildung zum FI durch den DAeC LVN e.v. - Vorausbildung im Verein: 20 Starts vom hinteren Sitz Beteiligung am Theorieunterricht - Kompetenzbeurteilung (prakt. Vorauswahlprüfung) durch einen FIE (S) nach FCL.935 (Anlage S) - Theorie-Ausbildung durch die ATO des LVN nach EU 1178/ Theorieunterrichtsstunden, 12 Unterrichtsstunden Lehren und Lernen, Fortschrittsüberprüfungen (Anlage O) durch den Lehrgangsleiter - Ausbildungslehrgang FCL.930 FI, AMC2 FCL.930.FI (Anlage K und M) 13 Unterrichtsstunden Lehren und Lernen Flugunterricht: 6 Flugstunden oder 20 Starts Lehrvortrag 45 Minuten (Prüfung durch den Lehrgangsleiter und FIE(S)) Mündliche Befragung: Lehren und Lernen (durch den Lehrgangsleiter und FIE(S)) Praktische Flugprüfung durch einen FIE(S) oder Behörde (Anlage R) LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 8 von 26 Stand
9 - Ausbildungstätigkeit unter Aufsicht FCL.910.FI (Anlage Q) - Merkzettel / Ablaufplan FI-Ausbildung (DAeC LVN e.v.) (Anlage U) Die Ausbildung ist durch einen Ausbildungsnachweis (Anlage Q) für Segelfluglehreranwärter zu dokumentieren. In dem Theorielehrgang und Ausbildungslehrgang hat der Segelfluglehrer-Anwärter gemäß AMC1 FCL.920 (Anlage K) nachfolgende theoretische Kompetenzen zu erwerben: Vorbereiten von Unterrichtseinheiten o Ausbildungsmaterial vorbereiten o Ausbildungsmaterial zielgerichtet einsetzen Schaffung eines Klimas das Lernen fördert o Ziele präzise festlegen o Erkennen und Abhilfe von Mängeln Wissensstoff vermitteln o Klar verständliche Lehrmethoden o Erkenntnisse fördern o Erlerntes anwenden lassen Integration von Bedrohungs- und Fehlermanagement Zeiteinteilung für das Erreichen der Ausbildungsziele o Mitarbeit fördern o Erleichterungen für das Lernen (Merksätze) o Zu Fragen anregen Bewertung von Flugschülerleistungen o Schüler zu Einschätzung eigener Leistung auffordern o Verhalten in der Gruppe beachten Überwachung und Überprüfung der Fortschritte des Flugschülers o Klare Zielvorgaben o Unterschiedliches Lerntempo beachten o Hilfreich eingreifen Nachbereitung der Unterrichte o Feedback erfragen o Vergleich Lernfortschritt mit Anforderung o Unterrichtsnachweise führen Berichte über Ergebnisse o Nur objektive Eindrücke o Vergleich individueller gegenüber systemischer Schwächen LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 9 von 26 Stand
10 Im Theorielehrgang erfolgt eine Vertiefung der Theorie in den Fächern (Anlage O): - Luftrecht - Flugzeugkunde - Flugleistungen und Flugplanung - Menschliches Leistungsvermögen - Meteorologie - Navigation - Betriebliche Verfahren - Grundlagen des Fliegens - Dokumentation der Ausbildung Hierzu kann der Lehrplan Theorie der Ausbildung zur Segelfluglizenz SPL / LAPL(S) herangezogen werden. Die Theorieausbildung (Anlage O) für den Fluglehreranwärter umfasst mindestens 30 Stunden, zuzüglich 25 Stunden Ausbildung in dem Fach Lehren und Lernen. Die praktische Ausbildung beträgt mindestens 6 Flugstunden oder 20 Starts. Die praktische Ausbildung für den Fluglehreranwärter umfasst: - Die Auffrischung der technischen Flugfertigkeiten des Bewerbers - Das Training zum Lehren der Boden- und Flugübungen - Das Sicherstellen eines hohen fliegerischen Standards - Das Lehren der Flugübungen und deren Anwendung auf allen Trainingsebenen Das praktische Training umfasst den analogen Bereich für den Erwerb einer Lizenz für SPL oder LAPL(S) mit vertiefendem Inhalt. (Anlage N) Die numerische Übungsliste ist eine Anleitung, die nicht in strenger Abfolge aber in ihrer Gesamtheit abzuarbeiten ist und abhängig sein wird: - Vom Fortschritt und Können des Fluglehrerbewerbers - Von der Wettersituation für den beabsichtigten Flug - Vom verfügbarem Ausbildungsflugzeug - Von der verfügbaren Flugzeit - Von den lokalen Möglichkeiten Dem ausbildenden Fluglehrer obliegt die Kombination der einzelnen Übungen in einem oder mehreren Ausbildungsflügen. Der Fluglehreranwärter soll gleichzeitig die Inter-Aktions-Faktoren kennen lernen, die später seine eigene Lehrertätigkeit beeinflussen, um aus Wetter-, Fluggeländeoder Fluggerätesituation das Beste für jede Flugübung mit einem Schüler heraus zu holen. LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 10 von 26 Stand
11 Während des Theorielehrganges (Theorieunterricht) muss der Anwärter in jedem Fach eine Fortschrittsüberprüfung (Anlage O) absolvieren. Nach Abschluss des Hauptlehrganges für Segelfluglehrer FI(S) hat der Fluglehreranwärter eine Kompetenzprüfung zu absolvieren. Diese Kompetenzprüfung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Der Theorieteil setzt sich zusammen aus einem Lehrvortrag zu einem Thema aus den grundlegenden Theoriefächern über 45 Minuten, gehalten vor einer simulierten Schülergruppe (bestehend aus den anderen Fluglehrerbewerbern) und einem zweiten Teil bestehend aus der mündlichen Befragung durch den Lehrgangsleiter und Prüfer FIE(S) oder Behörde aus dem Bereich Lehren und Lernen. Der Praxisteil der Prüfung durch einen FIE(S) oder Behörde besteht aus Vorflug-Briefing, Flugdurchführung sowie Nachflug-Briefing. Die beiden Briefings werden bewertet nach sichtbarer Darstellung, technischen Hilfsmitteln, klare Ausdrucksweise und Sprache, Benutzung von Anschauungsmodellen sowie Einbeziehen der Flugschüler. Der fliegerische Teil soll eine Übung demonstrieren und wird bewertet nach Synchronisation von Sprache und Ausführung, Korrektur von Fehlern, Beherrschung des Flugzeuges, Lehrmethode (Fluglehrersprache), Pilotenverhalten und Sicherheit sowie Einteilung und Nutzung des Luftraumes. Jeder Ausbildungsflug (Übung, Anlage O) umfasst ein Briefing (theoretische Erklärung vor der praktischen Ausführung), die eigentlichen praktischen Übungen und eine Flugnachbesprechung unter Berücksichtigung von Wettersituation, Flugsicherheit, sowie gutes Pilotenverhalten und mit folgenden Komponenten: - Beschreibung des Lernzieles - Die Flugübung(en): was, wie und durch wen - Das Flug-Briefing - Den Verständnischeck - Erreichte Ziele - Gutes Pilotenverhalten LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 11 von 26 Stand
12 Übungen Die Hinweise zu den Übungen befinden sich in der (Anlage O) zu den entsprechenden Punkten und in der aktuellen Methodik der Segelflugausbildung des DAeC e.v.. Übung 1 Lernziel: Vertraut machen mit dem Segelflugzeug Es beginnt mit der Einweisung des Lehreranwärters, wie ein Flugschüler mit dem Segelflugzeug vertraut gemacht werden kann; wie eine bequeme Sitzposition eingenommen wird; wie die volle Sichtfreiheit und volle Ruderausschläge ermöglicht werden. 1 Eigenschaften des Segelflugzeugs 2 Cockpit: Instrumente und Ausrüstung 3 Kontrolle von Querruder, Seitenruder, Bremsklappen, Wölbklappen und Trimmung 4 Ausklinkvorrichtung und Fahrwerk 5 Checklisten, Steuerung Vorteilhaft ist die Erläuterung der richtigen Position im Flug sowie der Punkt: 4.6 und 2.3 Methodik der Segelflugausbildung Punkt: Lernziel: Verfahren bei Notsituationen Übung 2 In dieser Lektion wird die Handhabung des Rettungsfallschirmes sowie das Ausstiegsverfahren gelernt. Alle nachfolgenden Punkte müssen in der Einweisung angesprochen werden. 1 Verwenden der Sicherheitsausrüstung (Fallschirm) 2 Maßnahmen bei Systemausfällen 3 Vertraut machen mit Notausstieg Hinweise zur Übung Punkt: 2.3 Methodik der Segelflugausbildung Punkt: LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 12 von 26 Stand
13 Lernziel: Flugvorbereitung Übung 3 In dieser Lektion lernt der Fluglehreranwärter welche Flugvorbereitungen zu treffen sind und wie er Flugschülerfehler erkennt und korrigiert. Der Fluglehreranwärter erklärt verbal im Briefing. 1 Vorflugbesprechung 2 Erforderliche Dokumente an Bord 3 Für die Durchführung des Fluges erforderliche Instrumentierung und Ausrüstung im Segelflugzeug installiert und betriebsbereit 4 Einhallen, Aufbau, schleppen, parken und Sicherheit 5 Außen- und Innenkontrolle nach Checkliste 6 Beladung und Schwerpunktlage 7 Sitz- und Pedalverstellung, anlegen der Gurte 8 Vorflugcheck Punkt: 3.1, 1.13, 1.14 Methodik der Segelflugausbildung Punkt: Lernziel: Erste Flugerfahrung Übung 4 In dieser Lektion erfolgt die Einweisung des Fluglehreranwärters wie ein Flugschüler mit dem Fluggefühl vertraut gemacht wird; welche möglichen Reaktionen der Flugschüler zeigen kann; wie beim Flugschüler die Aufmerksamkeit auf Sicherheit und Luftraumbeobachtung gelenkt werden kann. Der Fluglehreranwärter erklärt verbal im Briefing und fliegt für den Erstschüler. Punkt: 2.1 Methodik der Segelflugausbildung Punkt: Einweisungsflug, Lage des Flugplatzes 2 Orientierung aus der Luft LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 13 von 26 Stand
14 Übung 5 Lernziel: Wirkungsweise und Bedienung der Ruder 1 Luftraum-Beobachtung 2 Erkennen der Fluglage am Horizontbild 3 Durchführen von Fluglageänderungen am Horizontbild 4 Durchführen von Fluglageänderungen durch das Höhenruder 5 Beziehung zwischen Längsneigung und Fluggeschwindigkeit 6 Wirkung von: (a) Wölbklappen (wenn verfügbar) (b) Bremsklappen Punkt: 1.1, 4.5 Methodik der Segelflugausbildung Punkt: 1.2. Lernziel: Rollübungen Übung 6 In dieser Lektion lernt der Fluglehreranwärter die Sekundärwirkung des Querruders kennen und wie ein Flugschüler die koordinierte Handhabung von Quer- und Seitenruder einsetzt. Ferner soll er Steuerungsfehler eines Flugschülers bei der Rollübung erkennen und Abhilfe verschaffen. Der Fluglehreranwärter erklärt verbal im Briefing und kann vorfliegen. 1 Luftraumbeobachtung 2 Koordination von Quer- und Seitenruder zur Vermeidung des negativen Wendemoments 3 Durchführen von Fluglageänderungen aus der Normalfluglage durch Höhenruder, Seitenruder und Querruder Methodik der Segelflugausbildung Punkt: 1.3. LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 14 von 26 Stand
15 Lernziel: Geradeausflug Übung 7 In dieser Lektion lernt der Fluglehreranwärter wie ein Flugschüler in den Geradeausflug mit konstanter Geschwindigkeit und ohne Hängen oder Schieben des Flugzeuges eingewiesen wird. Er lernt ferner beim Flugschüler die Fehler zu erkennen und Korrekturen vornehmen. Der Fluglehreranwärter erklärt verbal im Briefing und fliegt vor. 1 Luftraum-Beobachtung 2 Beibehalten des Geradeausflugs 3 Flug mit kritischen hohen Fluggeschwindigkeiten 4 Demonstration der Eigenstabilität 5 Geschwindigkeitskontrolle inklusive der Trimmung 6 Horizontbild, Flugrichtung und Trimmung 7 Faden /Kugel in der Mitte und Querneigung (parallel zur Horizontlinie) durchführen und wiederherstellen Punkt: 4.8, 4.11 Methodik der Segelflugausbildung Punkt: 1.4. Lernziel: Kurvenflug Übung 8 Der Fluglehreranwärter lernt, wie ein Flugschüler in das Fliegen von Kurven und Kreisen mit konstanter Geschwindigkeit und Querneigung bis 30 Grad eingewiesen wird. Er lernt darüber hinaus mögliche Steuerungsfehler des Flugschülers zu erkennen und zu korrigieren. Der Fluglehreranwärter erklärt verbal im Briefing. 1 Luftraumbeobachtung 2 Demonstration des korrekten Ausleitens aus dem Kurvenflug 3 Kurven und Vollkreise mit konstanter Querneigung 4 Stabiler Kurvenflug 5 Ausleiten aus dem Kurvenflug 6 Kurvenfehler, zu flach oder zu steil für die Kurvengeschwindigkeit 7 Verwenden des Fadens /Kugel für korrektes Einkurven Punkt: 4.4 Methodik der Segelflugausbildung Punkt: 1.5. LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 15 von 26 Stand
16 Übung 9 Lernziel: Langsamflug und Überziehgeschwindigkeit Ziel ist die Verbesserung der Fähigkeit des Flugschülers, unbeabsichtigte Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich zu erkennen und ihm die praktischen Fähigkeiten zu vermitteln, um das Flugzeug beim Wiedererlangen der normalen Fluggeschwindigkeit in einem ausgeglichenen Flugzustand zu halten. Lernziel: Langsamflug Übung 9a Hinweis: das Ziel ist, die Fähigkeit des Flugschülers zu verbessern, um unachtsames Fliegen mit kritisch niedrigen Geschwindigkeiten mit hohem Anstellwinkel zu erkennen. Er lässt den Flugschüler das Aufrichten des Segelflugzeugs üben, während es zur normalen Fluglage zurückkehrt. 1 Sicherheitsüberprüfung 2 Einführung in die Charakteristik des Langsamflugs 3 Flüge mit kritischem Anstellwinkel im Langsamflug Punkt: 4.5, 4.7 Methodik der Segelflugausbildung Punkt: 1.6. Lernziel: Strömungsabriss Übung 9b 1 Sicherheitskontrollen 2 Anzeichen des Strömungsabrisses erkennen 3 Strömungsabriss verhindern, Normalfluglage herstellen 4 Fluglage wieder herstellen wenn ein Tragflügel nach unten fällt 5 Annäherung an den Strömungsabriss in Landeanfluggeschwindigkeit 6 Erkennen des Strömungsabrisses und in Normalfluglage zurückkehren Punkt: 4.9 Methodik der Segelflugausbildung Punkt: 1.7. LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 16 von 26 Stand
17 Lernziel: Trudeln erkennen und Vermeiden Übung 10 Der Fluglehreranwärter lernt wie das Geschick des Flugschülers verbessert werden kann, die Annäherung an eine kritische langsame Geschwindigkeit (hoher Anstellwinkel) zu erkennen und wie das Segelflugzeug zur normalen Fluggeschwindigkeit zurück gebracht wird. Er lernt weiterhin Flugschülerfehler zu erkennen und zu korrigieren. Der Fluglehreranwärter erklärt verbal im Briefing und fliegt die Übung vor. 1 Sicherheitskontrollen 2 Trudeln einleiten und abkippen bis 45 3 Einleiten in den Trudelvorgang 4 Erkennen der Trudelbewegung 5 Stationäres Trudeln 6 Fluglehrer veranlasst das Einleiten des Trudelns Berücksichtigung der Manöver-Beschränkungen die sich auf das Handbuch und die Masse und die Schwerpunktlage beziehen. Wenn kein passendes Schulungsflugzeug verfügbar ist, um das Trudeln vollständig zu demonstrieren, müssen alle mit diesen Lerninhalten verbundenen Aspekte durch die spezifische theoretische Erklärung vermittelt werden. Der Trudelvorgang darf nur durchgeführt werden, wenn das Segelflugzeug dafür zugelassen ist. Hinweis zur Übung: Punkt: 4.9, 4.10 Methodik der Segelflugausbildung Punkt: 1.7. LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 17 von 26 Stand
18 Lernziel: Startmethoden Übung 11 Der Fluglehreranwärter hat im Ausbildungslehrgang mindestens eine der Startmethoden von Windenstart, Flugzeugschlepp oder Selbststart durchgängig zu lernen. Beim Windenstart sind mindestens drei Startunterbrechungen zu üben. Ferner lernt er, wie Schülerfehler erkannt und korrigiert werden. Lernziel: Windenstart Übung 11a Der Fluglehreranwärter lernt den Windenstart und wie sicher gestellt ist, dass der Flugschüler auch einen Fehlstart beherrscht. Er lernt Schülerfehler zu erkennen und entsprechend zu korrigieren. Der Fluglehreranwärter erklärt verbal im Briefing und fliegt die Übung vor. 1 Signale und Verständigung vor dem Start 2 Ausrüstung für den Windenstart 3 Vorflugkontrolle 4 Normalstart 5 Seitenwindstart 6 Optimaler Steigflug und dessen Grenzwerte 7 Ausklinken 8 Verhalten bei Seilriss Hinweis zur Übung: Methodik der Segelflugausbildung Punkt: Lernziel: Flugzeugschlepp Übung 11b Der Fluglehreranwärter lernt den Flugzeugschlepp und wie sicher gestellt ist, dass der Flugschüler auch einen Fehlstart beherrscht. Er lernt Schülerfehler zu erkennen und entsprechend zu korrigieren. Der Fluglehreranwärter erklärt verbal im Briefing und fliegt die Übung vor. 1 Signale und Verständigung vor dem Start 2 Ausrüstung für den Flugzeugschlepp 3 Vorflugkontrolle 4 Normalstart 5 Seitenwindstart 6 Im Schlepp: Steigflug geradeaus, Steigflug bis 40 Querneigung LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 18 von 26 Stand
19 7 Flüge in seitlicher, oberer und unterer Position zum Schleppflugzeug, danach Einnehmen der normalen Schleppposition 8 Sinkschlepp (Schleppflugzeug und Segelflugzeug) 9 Verhalten bei besonderen Fluglagen 10 Verhalten bei Schleppunterbrechungen Hinweis zur Übung: Methodik der Segelflugausbildung Punkt: Lernziel: Eigenstart (sofern möglich) Übung 11c (Optional) Der Fluglehreranwärter lernt den Selbststart mit einem eigenstartfähigen Segelflugzeug (sofern vorhanden) und wie sicher gestellt ist, dass der Flugschüler auch einen Fehlstart beherrscht. Er lernt Schülerfehler zu erkennen und entsprechend zu korrigieren. Der Fluglehreranwärter erklärt verbal im Briefing und fliegt die Übung vor. 1 Triebwerk Ausfahr- und Einfahrprozedur 2 Triebwerkstart und Sicherheitsmaßnahmen 3 Vorflugchecks 4 Lärmvermeidung 5 Kontrolle während und nach dem Start 6 Normalstart 7 Seitenwindstart 8 Verfahren bei Triebwerkausfall 9 Startunterbrechung 10 Maximale Startleistung (kurze Startstrecke und Hindernisfreiheit) 11 Kurzstarttechnik und Leistungsberechnung Punkt: 1.3 Methodik der Segelflugausbildung Punkt: LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 19 von 26 Stand
20 Lernziel: Autoschlepp (sofern möglich) Übung 11d (Optional) 1 Signale vor und während dem Start 2 Schleppausrüstung 3 Vorflugcheck 4 Normalstart 5 Seitenwindstart 6 Optimaler Start und dessen Grenzwerte 7 Verhalten bei besonderen Fluglagen 8 Verhalten bei Seilriss Lernziel: Gummiseilstart (sofern möglich) Übung 11e (Optional) 1 Signale vor und während dem Start 2 Schleppausrüstung 3 Vorflugcheck 4 Normalstart LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 20 von 26 Stand
21 Lernziel: Platzrunde, Anflug und Landung, Slip Übung 12 Der Fluglehreranwärter lernt wie er einem Flugschüler die sichere Platzrunde mit Anflug und Landung beibringt. Ferner lernt er wie Fehler erkannt und notwenige Korrekturen angebracht werden. Der Fluglehreranwärter erklärt verbal im Briefing und fliegt die Übung vor. 1 Einteilen des Flugwegs in die Platzrunde 2 Kollisionsvermeidung, Luftraumbeobachtung 3 Landecheck: Platzrundenverfahren, Gegenanflug und Endanflug 4 Einhalten der Anflug- und Landegeschwindigkeit 5 Gebrauch der Wölbklappen (sofern vorhanden) 6 Einteilen des Flugwegs von der Position bis zur Landung unter einbeziehen einer Fahrt- und Höhenreserve 7 Landeanflug unter Verwendung der Luftbremsen 8 Normal -und Seitenwindlandung 9 Kurzlandeverfahren und Techniken 10 Seitengleitflug (Slip) Punkt: 4.7 Methodik der Segelflugausbildung Punkt: 1.9.; und 2.6 LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 21 von 26 Stand
22 Lernziel: Erster Alleinflug Übung 13 Vorbereitung auf den Alleinflug Der Fluglehreranwärter lernt wie ein Flugschüler auf den ersten Alleinflug vorbereitet wird. Alle nachfolgenden Punkte müssen in der Einweisung angesprochen werden. Der Fluglehreranwärter erklärt verbal im Briefing und korrigiert notfalls Schwächen des Flugschülers 1 Fluglehrer-Vorgespräch inklusive der Grenzwerte des Segelflugzeugs 2 Zustimmung eines zweiten Fluglehrers 3 Kenntnis der Flugplatzumgebung und der Platzrunde 4 Ein- und Ausflug aus der Platzrunde 5 Beobachtung des Fluges durch den Fluglehrer und Nachbesprechung Hinweis: Methodik der Segelflugausbildung Punkt: Lernziel: Kurvenflug Übung 14 Der Fluglehreranwärter wird vorbereitet, wie Steilkurven oder Kurven mit 45 Grad Schräglage zentriert mit konstanter Höhe und Geschwindigkeit geflogen werden. Ferner lernt er Flugschülerfehler zu erkennen und notwendige Korrekturen vorzunehmen. Der Fluglehreranwärter erklärt verbal im Briefing und fliegt die Übung vor. 1 Steilkurven (45 Querneigung) 2 Überziehen in der Kurve, beenden und ausleiten 3 Beenden von außergewöhnlichen Fluglagen, inklusive Spiralsturz Punkt: 4.9 Methodik der Segelflugausbildung Punkt: 2.1. LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 22 von 26 Stand
23 Lernziel: Segelflugtechniken Übung 15 Mindestens eine der Flugtechniken muss gelernt werden. Lernziel: Thermikflug Übung 15a Der Fluglehreranwärter wird vorbereitet, wie er seinen Flugschülern das Erkennen und Aufspüren von Thermik beibringt, wie das Einkreisen, wie die Luftraumbeobachtung zur Kollisionsvermeidung erfolgt. Ferner lernt er Flugschülerfehler zu erkennen und notwendige Korrekturen vorzunehmen. Der Fluglehreranwärter erklärt verbal im Briefing und fliegt die Übung vor. 1 Luftraumbeobachtung 2 Finden und zentrieren des Aufwindes 3 Nutzung des Variometers 4 Einflug in den Aufwind 5 Thermikflug in der Nähe anderer Segelflugzeuge 6 Zentrieren des Aufwindes 7 Verlassen des Aufwindes Punkt: 1.8 Methodik der Segelflugausbildung Punkt: 2.5. Lernziel: Hangflug Übung 15b (Optional) Der Fluglehreranwärter wird vorbereitet, wie er seinen Flugschülern das sichere Hangfliegen, die kontrollierte Geschwindigkeit, die Hangflugordnung zur Kollisionsvermeidung beibringt. Ferner lernt er Flugschülerfehler zu erkennen und notwendige Korrekturen vorzunehmen. Der Fluglehreranwärter erklärt verbal im Briefing und fliegt die Übung vor. 1 Luftraumbeobachtung 2 Fliegerische Anwendung der Hangflug-Regeln 3 Optimierung des Flugweges, Abstand zum Hang 4 Geschwindigkeitskontrolle LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 23 von 26 Stand
24 Übung 15c (Optional) Lernziel: Wellenflug Der Fluglehreranwärter wird vorbereitet, wie er seinen Flugschülern das Wellenfliegen und sichere Fliegen in großer Höhe beibringt. Ferner lernt er Flugschülerfehler zu erkennen und notwendige Korrekturen vorzunehmen. Der Fluglehreranwärter erklärt verbal im Briefing die Übung. Lernziel: Außenlandung 1 Luftraumbeobachtung 2 Einfliegen in die Welle 3 Geschwindigkeitsgrenzen mit zunehmender Höhe 4 Gebrauch von Sauerstoff Übung 16 Der Fluglehreranwärter lernt wie er einen Flugschüler ausbildet ein Außenlandefeld auszuwählen, eine angenommene Platzrunde zu fliegen und eine sichere Landung zu machen. Ferner lernt er Schülerfehler zu erkennen und entsprechende Korrekturen vorzunehmen. 1 Gleitwinkel 2 Wiederstartverfahren (nur für eigenstartfähige Segelflugzeuge) 3 Auswahl des Landefeldes 4 Beurteilung der Platzrunde und des Anfluges 5 Platzrunde und Anflugverfahren 6 Verfahren nach der Landung Punkt: 2.2 Methodik der Segelflugausbildung Punkt: 3.3. LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 24 von 26 Stand
25 Übung 17 (oder Übung 17 b) Lernziel: Überlandflug Wird der Überlandflug alleine geflogen, müssen untenstehende Übungen gelehrt sein. Lernziel: Flugplanung Übung 17a Der Fluglehreranwärter lehrt und zeigt, wie ein Überlandflug geplant und vorbereitet wird. Der Fluglehreranwärter erklärt verbal im Briefing die Übung. 1 Wettervorhersage und aktuelles Wetter 2 NOTAM s und Lufträume 3 Flugkartenauswahl 4 Routenplanung 5 Funkfrequenzen (sofern vorhanden) 6 Flugvorbereitungsplanung 7 Flugplan sofern erforderlich 8 Zuladung, Schwerpunkt, Leistung 9 Ausweichflugplätze und Landemöglichkeiten 10 Sicherheitshöhen Punkt: 1.14, 9.8, 9.9 Methodik der Segelflugausbildung Punkt: 3.1. LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 25 von 26 Stand
26 Lernziel: Navigationsflug Übung 17b (oder Übung 17) Der Fluglehreranwärter lernt und zeigt, wie ein Überlandflug praktiziert wird. Der Fluglehreranwärter erklärt verbal im Briefing die Übung. 1 Einhaltung des Kurses und eventuelle Rückflugmaßnahmen 2 Handhabung des Funkgerätes und Durchführung des Sprechfunks 3 Flugplanung während des Fluges 4 Verfahren für den Durchflug von Lufträumen, sofern erforderlich 5 Orientierungsverlust 6 Verfahren bei Orientierungsverlust 7 Gebrauch zusätzlicher Navigationsgeräte wenn erforderlich 8 Verbindung mit entfernten Flugplätzen aufnehmen, Ankunft und Platzrundenverfahren Punkt: 9.9 Methodik der Segelflugausbildung Punkt: 3.1. Lernziel: Überlandflugtechniken Übung 17c Der Fluglehreranwärter lernt, wie ein Überlandflug optimiert wird. Alle nachfolgenden Punkte müssen in der Einweisung angesprochen werden. Der Fluglehreranwärter erklärt verbal im Briefing die Übung. 1 Luftraumbeobachtung 2 Geschwindigkeit nach Mc Cready - Theorie 3 Nutzung Wolkenstraßen für optimalen Flugweg 4 Benutzung eines Endanflugrechners 5 Maximal mögliche Überlandflug-Leistung, Reichweite 6 Drohende Gefahr und Risikovermeidung Hinweis: Methodik der Segelflugausbildung Punkt: 3.1. LVN-ATO-Ausbildungsprogramm FI(S) Seite 26 von 26 Stand
AUSBILDUNGSHANDBUCH LAPL(S)/SPL Approved Training Organisation ATO. 3.1 Ausbildungsnachweis für die Lizenz Segelflugzeugführer
Seite 22 /55 3.1 Ausbildungsnachweis für die Lizenz Segelflugzeugführer Name. geb. am in... Straße Wohnort.. Tel.: E-Mail:.. Mobil:... Angestrebte Lizenz: LAPL(S)* / SPL* *bitte ankreuzen Ausbildungsbetrieb
MehrBundeskommission Segelflug Deutscher Aero Club e.v. Ausbildungsnachweis
Bundeskommission Segelflug Deutscher Aero Club e.v. Ausbildungsnachweis FÜR DIE LIZENZ SEGELFLUGZEUGFÜHRER (nach Verordnung [EU] Nr.1178/2011 gemäß FCL.110.S/210.S) ATO:... Name, Vorname:... geb. am:...
MehrAusbildungsnachweis. geb. am in. Straße. Wohnort.. Datum der Aufbzw. in Ausbildung
Deutscher Aero Club e.v. -Segelflugkommission- Ausbildungsnachweis FÜR DIE LIZENZ SEGELFLUGZEUGFÜHRER (nach 36 der Verordnung über Luftfahrtpersonal) entsprechend 2. DV zur Luftfahrtpersonalverordnung
MehrLVU. Organisations- und Ausbildungshandbuch OAHB 1.0. Ausbildung zum Segelflugzeugführer LAPL(S), SPL. C 3.1 Praktische Ausbildung Syllabus
Organisations- und Ausbildungshandbuch Ausbildung zum Segelflugzeugführer LAPL(S), SPL C 3.1 Praktische Ausbildung Flugausbildung bis zum ersten Alleinflug Bodeneinweisung - Voraussetzungen für den Flugbetrieb
MehrAUSBILDUNGSNACHWEIS für die Erweiterung der Rechte Reisemotorsegler (TMG) Name... Vorname... geb. am... Straße...PLZ Wohnort...
AUSBILDUNGSNACHWEIS für die Erweiterung der Rechte Reisemotorsegler (TMG) Flugschüler/in: Name... Vorname... geb. am... Straße.....PLZ Wohnort... Der Inhaber des Ausweises befindet sich in der Ausbildung
MehrLuftsportverband Thüringen e.v. Organisationshandbuch
1. Übersicht Der LSV - TH führt Bedarf einen Lehrgang zum Erwerb der Lehrberechtigung als Segelfluglehrer durch. Diese Ausbildung basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 und den dazugehörigen AMC.
MehrTypeneinweisung Sicherheitstraining Detaillierte Programmliste für 2 Ausbildungstage Zlin 526-F
bat-dokum Typeneinweisung Sicherheitstraining Detaillierte Programmliste für 2 Ausbildungstage Zlin 526-F Ausbildungsmaterial: Flughandbuch Zlin 526-F D-EEBY Checkliste Zlin 526-F D-EEBY Pilotenhandbuch
MehrFluglehrer Segelflug Anmeldeunterlagen
Anmeldeunterlagen Lehrgangsinformation Timeline Lehrberechtigung Anmeldung Fliegerakte Antrag auf Abnahme der Prüfung Informationen zum Versicherungsumfang Anfahrt Lehrgangsinformation (anerkannter Lehrgang
MehrSchleppberechtigung Segelflugzeug zum LAPL (A)(S)* SPL * PPL A * /SEP/TMG*
D E U T S C H E R A E R O C L U B Landesverband Nordrhein-Westfalen AUSBILDUNGSNACHWEIS für Schleppberechtigung Segelflugzeug Schleppberechtigung Segelflugzeug zum LAPL (A)(S)* SPL * PPL A * /SEP/TMG*
MehrBitte füllen Sie die umrandeten Felder des Formulars aus und senden Sie es unterschrieben mitsamt den Beilagen an:
Bitte füllen Sie die umrandeten Felder des Formulars aus und senden Sie es unterschrieben mitsamt den Beilagen an: 1 Antragsart AUSTRO CONTROL GmbH, Luftfahrtagentur, Abteilung LSA/PEL/Lizenzierung, Wagramer
MehrEinführung EU Lizenzen Segelflug. Fluglehrerfortbildung Februar 2012 Rabenberg Referent: K.-H. Dannhauer LAL Sachsen
Einführung EU Lizenzen Segelflug Fluglehrerfortbildung Februar 2012 Rabenberg Referent: K.-H. Dannhauer LAL Sachsen EU-Lizenzen Ist: JAR-FCL Lizenzen (A) und (H) Neue Lizenzen der EASA (Part-FCL): Segelflugzeuge
MehrKlassenberechtigung PPLA - TMG
Klassenberechtigung PPLA - TMG Ausbildender Verein:... Ausbildungsakte für: Name :... PLZ:... Ort:... Tel.:... Mobil :... Medical gültig bis... BWLV-Mitglieds-Nr:... Beginn der Ausbildung :... Ende der
MehrFLIEGERCLUB KUFSTEIN - LANGKAMPFEN. Segelflugausbildung. Ausbildungsinhalte und Ausbildungsziel. F l u g p l a t z K u f s t e i n, L O I K
FLIEGERCLUB KUFSTEIN - LANGKAMPFEN Segelflugausbildung Ausbildungsinhalte und Ausbildungsziel 2014 F l u g p l a t z K u f s t e i n, L O I K Präambel Die Ausbildung von Segelfliegern zur Erlangung der
MehrPersönliche Voraussetzungen, sowie theoretischer und praktischer Ausbildungsablauf in Kürze
Persönliche Voraussetzungen, sowie theoretischer und praktischer Ausbildungsablauf in Kürze Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist das Mindestalter. Dieses beträgt für Ultraleichtflugzeugführer
MehrÜBERBLICK Part-FCL SEGELFLUGLZENZEN Leichtflugzeug-Pilotenlizenz für
Relevante Vorschriften im Part-FCL Lizenztypus Allgemeine Rechte Gewerbliches Fliegen ÜBERBLICK Part-FCL SEGELFLUGLZENZEN Leichtflugzeug-Pilotenlizenz für Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL) Segelflugzeuge
MehrReglement des UVEK über die Ausweise für Flugpersonal
Reglement des UVEK über die Ausweise für Flugpersonal (RFP) Änderung vom 18. April 2000 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation verordnet: I Das Reglement vom 25.
MehrLuftsportverband Thüringen e.v. Organisationshandbuch
Ausbildungsprogramm Wolkenflugberechtigung Part-FCL Schülername : Straße : PLZ : Ort : Tel : Mobil : E-Mail : Schülermeldung an TLVwA am: Medical gültig bis : Beginn der Ausbildung : Anlage 6 - Seite 1
MehrErwerb und Verlängerung der Lizenz für Segelflugzeugführer
LuftPersV 36 Erwerb und Verlängerung der Lizenz für Segelflugzeugführer Fachliche Voraussetzungen (1) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer sind 1. die theoretische
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 01 OCT 2014 gültig ab: sofort 1-228-14 nach (EU) Nr. 1178/2011 Artikel 9 Absätze 2 und 3 zur Anrechenbarkeit einer vor Anwendbarkeit der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Büro
MehrZUSAMMENFASSUNG der wesentlichen Bestimmungen des PART FCL für SEGELFLUG
Rechtsanwalt DR. GÜNTHER DOBRETSBERGER Mitglied der Prüfungskommission für Segelfluglehrer Fluglehrer Segelflug, Motorsegler im Motorflug und UL/A 4020 Linz, Starhembergstr. 58 E-mail: dobretsberger@do-st.at
Mehrnicht möglich (es gibt keinen LAPL FI oder FE).
Relevante Vorschriften im Part-FCL Lizenztypus Allgemeine Rechte Gewerbliches Fliegen ÜBERBLICK Part-FCL MOTORFLUGLZENZEN Leichtflugzeug-Pilotenlizenz für Flugzeuge LAPL(A) GRUNDSÄTZLICHES Abschnitt B
MehrApproved Training Organisation ATO. Ausbildungsprogramm FI-Ausbildung Lehrberechtigung-Erweiterung TMG für SPL / LAPL (S)
Approved Training Organisation ATO des Deutschen Aero Club Ausbildungsprogramm FI-Ausbildung Lehrberechtigung-Erweiterung TMG für SPL / LAPL (S) Lehrplan / Ausbildungsakte für: Name :... PLZ:... Ort:...
Mehrumfasst mindestens 40 Unterrichtseinheiten im Modul I und 20 Unterrichtseinheiten im Modul II.
Ausbildung und Lizenzen (Gültig ab 01.01.2007) Deutscher Ultraleichtflugverband e.v. Telefon 0 71 91-32 63 0 Fax 32 63 23 1. Ausbildungsvoraussetzungen Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis
MehrP = Ausgebildet als verantwortlicher Pilot für den Erwerb einer Klassen- /Musterberechtigung.
Anhang 3 zu JAR-FCL 1.240 Inhalt der Ausbildung der praktischen Prüfung/Befähigungsüberprüfung für Klassen-/usterberechtigungen auf ein- mehrmotorigen Flugzeugen mit einem Piloten (Siehe JAR-FCL 1.240
MehrInformation für Segelflieger
Österreichischer Aero Club, 1030 Wien, Blattgasse 6 als Zivilluftfahrtbehörde 1.Instanz (ZVR-Zahl 770691831) Tel. +43 1 718 72 97 Fax. +43 1 718 72 97 17 e-mail: faa@aeroclub.at www.aeroclub.at Information
MehrVerhalten in besonderen Fällen menschliches Leistungsvermögen allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung
Ausbildungskriterien Bewerber ohne fliegerische Vorbildung Theorie-Ausbildung (gemäß 42 (2),(3) LuftPersV) Luftrecht Flugfunk Navigation Meteorologie Verhalten in besonderen Fällen menschliches Leistungsvermögen
MehrRegierungspräsidium Darmstadt
Informationen zur Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL) und zur Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Segelflug LAPL(S) nach VO (EU) Die Behörde darf keine Rechtsberatung geben. Es handelt sich um unverbindliche
MehrAUSBILDUNGSHANDBUCH TM ERWEITERUNG LAPL(A) AUF NVFR(A) Approved Training Organisation ATO. 3.1 Funknavigationsausbildung (entsprechend PPL(A))
Seite 16 /26 3.1 Funknavigationsausbildung (entsprechend PPL(A)) 3.1.1 Session SP 1 - Flug nach Instrumenten (Basisübung) Übung 19 Flug nach Instrumenten (Basisübung) Physiologische Eindrücke Verständnis
MehrINFORMATIONSBLATT Segelflug LAPL(S) und SPL
Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, Kaiserstr. 27, 26122 Oldenburg Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg - Luftfahrtbehörde
MehrAusbildungsrichtlinien für Tragschrauberführer
Ausbildungsrichtlinien für Tragschrauberführer 1. Ausbildungsvoraussetzungen Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis zum Führen von Tragschraubern sind 1. die theoretische Ausbildung 2.
MehrFragen zur Umwandlung
Fragen zur Umwandlung VO 1178/2011 und deren Übersetzung ins Deutsche lassen viele Fragen offen Herr Hey im BMVBS sammelt Anfragen von LBA und RegPräs und klärt mit EASA Einige Unklarheiten konnten bereits
MehrDE.BW.ATO.101. Klassenberechtigung SPL TMG LAPL(S) - TMG ... Name:... Lizenz:... PLZ:... Ort:... Tel.:... Mobil:...
DE.BW.ATO.101 Klassenberechtigung SPL TMG LAPL(S) - TMG Ausbildender Verein:... Ausbildungsakte für: Name:... Lizenz:... PLZ:... Ort:... Tel.:... Mobil:... Medical gültig bis... BWLV-Mitglieds-Nr:... Beginn
MehrLehrplan für die Ausbildung zur Erlangung der Lehrberechtigung für Ultraleichtflugzeuge UL/A gem. ZLPV
Lehrplan für die Ausbildung zur Erlangung der Lehrberechtigung für Ultraleichtflugzeuge UL/A gem. ZLPV Autor: Martin Stessel, Peter Stiassny genehmigt: Peter Stiassny Der vorliegende Lehrplan regelt die
MehrKontrolle vor dem Start (Startcheck)
Lehrtext Segelflug: Stand HH 13.10 Das Lehren des Fliegens unter simultaner Anwendung des Lehrtextes im Fluge 2. DVO zur LuftPersV/EU-FCL.900 Die Platzrunde (Windenstart) in der Fluglehrersprache Kontrolle
MehrDie neuen EASA Vorschriften 9. März 2013/ HRi
Ziel Diese Präsentation soll klar machen, dass sich etwas ändert im Bereich der Ausweise für Segelflugpiloten. Der Schwerpunkt liegt bei den Auswirkungen auf die Piloten der SGL, also Personen, welche
MehrEinweisung auf verschiedene Segelflugzeuge
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Sicherheit Flugbetrieb Richtlinie 318.14.220 D Gegenstand: Einweisung auf verschiedene
MehrL 311/16 Amtsblatt der Europäischen Union
L 311/16 Amtsblatt der Europäischen Union 25.11.2011 FCL.105.A KAPITEL 2 Besondere Anforderungen für die LAPL für Flugzeuge LAPL(A) LAPL(A) Rechte und Bedingungen a) Inhaber einer LAPL für Flugzeuge sind
MehrDie neuen EASA Vorschriften
Themen Ziele Übersicht EASA EC Regulation 216/2008 EU Commission Regulation 1178/2011 Das Wichtigste für uns Unterschiede zu heute Fragen Ziel Diese Präsentation soll klar machen, dass sich etwas ändert
MehrErwerb des PPL(A) oder LAPL(A) für Inhaber SPL oder LAPL(S)
Stand 22.01.2018 alle Informationen nach bestem Wissen und ohne Rechtsanspruch damit die aktuellsten Inhalte angezeigt werden den Browsercache leeren /aktualisieren (F5) Erwerb des PPL(A) oder LAPL(A)
MehrFlugzeugschlepp. von Fluglehrer Harald Purkathofer Flugsportclub Weiz
Flugzeugschlepp von Fluglehrer Harald Purkathofer Flugsportclub Weiz 1 Flugzeugschlepp Fluglehrer Harald Purkathofer Flugzeugschlepp Grundlagen Flugvorbereitung Vorflugcheck Phasen im Flugzeugschlepp Verhalten
MehrLuftfahrtbehörde. Fluglehrerweiterbildung Bad Blankenburg
Luftfahrtbehörde Fluglehrerweiterbildung Bad Blankenburg 09.03.2019 Vorstellung Jeannine Haase Sachbearbeiterin Luftverkehr THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT Referat 520 Straßen- und Luftverkehr Jorge-Semprún-Platz
MehrSegelflug Kunstflugausbildung
Logo FIugschule 5CIIWEIZE SEGEL flug VERBAND /I/IIIIJ,ffi/fl FEDERA7IGN WISSE DI VGL 4 VOlLE PEDIRAZIONISVIZZERA 01 bvwa ElLA Ausbildungsdokument für: Name: Vorname: Segelflug Verband der Schweiz (SFVS)
MehrRevision
Revision 1.4 30.12.14 1 Inhaltsverzeichnis Einführung...3 Personen, mit Verantwortung für Schulung und Standardisierung von fiegendem Personal...3 Eingangsausbildung...3 Aufrischungsschulung...3 Standardisierung...4
MehrINFORMATIONSBLATT Lehrberechtigte FI(A/S/B) und CRI(A)
INFORMATIONSBLATT Lehrberechtigte FI(A/S/B) und CRI(A) FCL.900 Lehrberechtigungen LEHRBERECHTIGTE Allgemeine Anforderungen a) Allgemeines. Personen dürfen nur Folgendes durchführen: (1) Flugunterricht
MehrPrivatpilotenausbildung PPL(H)
INFORMATIONEN ZUR PILOTEN AUSBILDUNG- PPL(H) PRIVAT PILOT HELIKOPTER 1 Privatpilotenausbildung PPL(H) Erfüllen Sie sich den Traum vom Fliegen mit einer Hubschrauber-Privatpilotenlizenz PPL(H). Persönlich
MehrStand Mai 2017 I N F O. 3 Grundsätze zur Ausbildung von Piloten auf Segelflugzeugen (SPL)
I N F O Inhaltsverzeichnis 1 Anschrift und Ansprechpartner 2 Mitgliedschaft im FSV-Hoppstädten-Weiersbach e.v. 3 Grundsätze zur Ausbildung von Piloten auf Segelflugzeugen (SPL) 4 Grundsätze zur Ausbildung
MehrÖSTERREICHISCHER AERO CLUB als Zivilluftfahrtbehörde I. Instanz
ÖSTERREICHISCHER AERO-CLUB / FAA 1030 Wien, Blattgasse 6 Tel.: +43 1 718 72 97 / Fax: +43 1 718 72 97 17 faa@aeroclub.at / www.aeroclub.at ZVR Zahl: 770691831 ÖSTERREICHISCHER AERO CLUB als Zivilluftfahrtbehörde
MehrWillkommen bei der. Sparte: Segelflug
Willkommen bei der Sparte: Segelflug 1 Liebe Fliegerfreundin, Lieber Fliegerfreund, herzlich Willkommen in der Flugsportgruppe Elz e.v.! Wir freuen uns, dass du am Erwerb einer Segelfluglizenz in unserem
MehrLuftsportverband Thüringen e.v. Organisationshandbuch
Inhaltsverzeichnis Dokumentenkontrolle 2 Allgemeines 3 Ausbildungsplan Theorie 7 Ausbildungsplan Praktische Ausbildung 9 1. Flugausbildung zum ersten Alleinflug 13 2. Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten
MehrEU Recht kommt ab 08 APR 2014 auch auf den Segelflug zu
Segelfliegertag 2013 ( M. Kunschitz, Generalsekretär des ÖAeC ) EU Recht kommt ab 08 APR 2014 auch auf den Segelflug zu Segelflugschule ade welcome ATO Einleitend ist zu sagen, DAS FLIEGEN WIRD NICHT NEU
MehrDen Traum vom Fliegen kann sich jeder erfüllen. Dafür machen wir uns stark. Segelfliegen... Ich will segelfliegen lernen - wie mache ich das?
Den Traum vom Fliegen kann sich jeder erfüllen. Dafür machen wir uns stark. Segelfliegen... Elegant gleiten sie durch die Lüfte. Spielen mit dem Element Luft. Mit der Kraft der Sonne. Stundenlang über
MehrAbschnitt C - Privatpilotenlizenz (Flugzeug) - PPL(A)
- Privatpilotenlizenz (Flugzeug) - PPL(A) JAR-FCL 1.100 Mindestalter Der Bewerber für eine PPL(A) muss mindestens 17 Jahre alt sein. JAR-FCL 1.105 Flugmedizinische Tauglichkeit Der Bewerber für eine PPL(A)
MehrAusbildung. IR(A) - Instrumentenflugausbildung
Flugtraining Aschaffenburg Flugplatz Großostheim Tel. 06026-994994 Fax 06026-994996 E-mail: schule@ifr-flugtraining.de Internet: www.ifr-flugtraining.de Ausbildung IR(A) - Instrumentenflugausbildung Die
MehrInformation für Segelflieger Stand
Österreichischer Aero Club, 1030 Wien, Blattgasse 6 als Zivilluftfahrtbehörde 1.Instanz (ZVR-Zahl 770691831) Tel. +43 1 718 72 97 Fax. +43 1 718 72 97 17 e-mail: faa@aeroclub.at www.aeroclub.at Information
MehrVerhalten in besonderen Fällen - PPL Seite 1 von Störungen beim Flugbetrieb 3.1 Störungen beim Start Bodenberührung mit der
Verhalten in besonderen Fällen - PPL Seite 1 von 7 3 Störungen beim Flugbetrieb 3.1 Störungen beim Start Bodenberührung mit der Tragfläche: - Ausklinken, falls die Fläche nicht sofort aufgerichtet werden
MehrInterventionsverhalten
Interventionsverhalten Welche Situationen erfordern im Flugbetrieb eine Intervention (auch ausserhalb der Schulung)? mögliche Beispiele: Interventionen am Boden (ihr beobachtet, dass ein startendes Flugzeug
MehrFliegen im Doppelsitzer: Passagierflüge
Fliegen im Doppelsitzer: Passagierflüge VOR DEM FLUG Wen haben wir als Passagier dabei? Alter, Medikamente, Raucher Kreislauf, Erkältung, Druckausgleich, Höhenbeschränkung möglicherweise? Kinder -> Vorsicht:
MehrAusbildungshandbuch SPL / LAPL (S)
(TRAINING MANUAL) SPL / LAPL (S) Copyright 2014 Luftsportverein Unna-Schwerte e.v. Autoren: Philipp-Alexander Eilhard, Nico Nies Version : 1.0 Stand : 04.03.2014 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Ausbildungsstruktur...
MehrDie Segelflugausbildung
D E U T S C H E R A E R O C L U B E. V. - Bundeskommission Segelflug/Motorsegelflug - Die Segelflugausbildung Methodik, Richtlinien und Bestimmungen Oktober 2010 Herausgeber: Deutscher Aero Club e.v. -
MehrAusschreibung zum. Landesjugendvergleichsfliegen Mecklenburg Vorpommern von Freitag, , bis Sonntag,
Ausschreibung zum Landesjugendvergleichsfliegen Mecklenburg Vorpommern 2016 von Freitag, 19.08., bis Sonntag, 21.08.2016 Inhalt organisatorischer Teil 1. Ziel der Veranstaltung 2. Zeitraum der Veranstaltung
MehrErwerb einer Pilotenlizenz
Erwerb einer Pilotenlizenz Pilotenlizenzen werden nach den Vorgaben des Teil-FCL der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellt. Für den Erwerb einer Pilotenlizenz bedarf es einer Pilotenausbildung die
MehrAusbildung zum Erwerb der Schleppberechtigung Segelflug
Logo Flugschule $CIWKJZEK 3KGKFUO IRSAN9 TIIih/ FKD,,Af,oAr SUI$( DE VQi A VOIU RAZIC,WJ*!ZZDEA IVW* W4A Ausbildungsdokument für: Name: Vorname: Segelflug Verband der Schweiz (SFVS) Ausbildung zum Erwerb
MehrLehrplan Grundberechtigung für Segelflieger. Die Vorbereitung eines Flugschülers zum Erwerb der Grundberechtigung für Segelflieger erstreckt sich auf:
Lehrplan für die Ausbildung zur Berechtigung zum Führen von Segelflugzeugen gemäß ZLPV 2006 i. d. g. F. (Stand August 2012) Autor: Ing. Helmut Höflinger Der vorliegende Lehrplan für die Ausbildung von
MehrUL - Ausbildung FLUGSPORT-BERLIN Ultraleichtflug GmbH Hauptstr Berlin Mobil: 0175/
UL - Ausbildung FLUGSPORT-BERLIN Ultraleichtflug GmbH Hauptstr. 164 13158 Berlin Mobil: 0175/9944339 Fliegen ein alter Traum der Menschheit Auch Sie haben schon geträumt? Fast kein Problem, bei uns können
MehrVortrag zur HLB-Bezirksversammlung am in Kirchheim. Sigurd Henning, Regierungspräsidium Kassel
Vortrag zur HLB-Bezirksversammlung am 14.01.2018 in Kirchheim Sigurd Henning, Regierungspräsidium Kassel Neues aus der Luftfahrtbehörde 1. Ausbildungsnachweis und Prüfung TMG-Erweiterung für LAPL (S) und
MehrWieso Segelfliegen? Segelfliegen... heisst Faszination, Freiheit, Teamgeist und Verantwortung und vereint Mensch und Natur durch moderne Technik!
Segelfliegen Du suchst ein besonderes Hobby? Du möchtest etwas Einzigartiges? Du willst dich von anderen abheben, aber gleichzeitig bodenständig bleiben? Wieso Segelfliegen? Segelfliegen... heisst Faszination,
MehrAusbildung für verschiedene Startarten mit Segelflugzeugen
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Sicherheit Flugbetrieb Richtlinie 318.14.180 D Ausbildung für verschiedene Startarten mit
MehrSie können beim Luftsportverband Salzburg folgende Lizenzen erwerben:
Ausbildungsziele: Sie können beim folgende Lizenzen erwerben: GPL Klasse I Führung von ein- und zweisitzigen Segelflugzeugen, einsitzig geflogen GPL Klasse II Führung von zweisitzigen Segelflugzeugen,
MehrHeliteam Helikopter Flugschule
Heliteam Helikopter Flugschule persönlich. individuell. sicher. Sehr geehrter Interessent, sehr geehrte Interessentin, der Weg vom Fußgänger zum Privathubschrauberpiloten ist nicht immer einfach und sicher
MehrÖSTERREICHISCHER AERO CLUB als Zivilluftfahrtbehörde I. Instanz
ÖSTERREICHISCHER AERO-CLUB / FAA 1030 Wien, Blattgasse 6 Tel.: +43 1 718 72 97 / Fax: +43 1 718 72 97 17 faa@aeroclub.at / www.aeroclub.at ZVR Zahl: 770691831 ÖSTERREICHISCHER AERO CLUB als Zivilluftfahrtbehörde
MehrAusschreibung zum Landesjugendvergleichsfliegen Mecklenburg Vorpommern 2015
Ausschreibung zum Landesjugendvergleichsfliegen Mecklenburg Vorpommern 2015 von Freitag, 28.08., bis Sonntag, 30.08.2015 Inhalt organisatorischer Teil Wertung 1. Ziel der Veranstaltung 2. Zeitraum der
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 22 OCT 2015 gültig ab: sofort 2-219-15 Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen über die Genehmigung einer zentralen Ausbildungsorganisation (ATO) für Prüfer Heißluft-/Gasballon,
MehrAusbildung für verschiedene Startarten mit Segelflugzeugen
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Sicherheit Flugbetrieb Richtlinie 318.14.180 D Gegenstand: Ausbildung für verschiedene
MehrSchlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation Nr. 1672 Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen über den Unfall des Segelflugzeuges DG-100 ELAN, HB-1616 vom 3. Mai 1998 in
MehrInformationen für angehende Flugschüler
Informationen fr angehende Flugschler Du interessierst Dich fr das Hobby der Fliegerei und möchtest selbst fliegen lernen? Dann findest Du bei uns viele Möglichkeiten, sei es der Modellflug, Segelflug,
MehrDULV Ausbildungshandbuch Korrekturen und Änderungen
DULV Ausbildungshandbuch Korrekturen und Änderungen Version 1.14-01.10.2011 Entfall der Möglichkeit der Abnahme der Praxisprüfung durch den Ausbildungsleiter (Angleichung an die Änderung der Tragschrauberrichtlinien,
MehrBundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Informationen BAZL Flight Safety Workshop 2012
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Informationen BAZL Flight Safety Workshop 2012 Patrick Hofer SBFL Informationen BAZL Ecolight Unfall HB-WAK / 1624 P. Hofer Safety Briefings Peter Bregg 2 Bundesamt für
MehrDeutscher Aero Club e.v.
Deutscher Aero Club e.v. Sportfachgruppe Segelflug - Segelflugkommission - Bestimmungen über den Erwerb der Nationalen Segelflugsportabzeichen 1923 entwarf Fritz Stamer, Leiter der Segelflugschule auf
MehrEin kleiner Auszug der wichtigsten Änderungen mit EASA
Ein kleiner Auszug der wichtigsten Änderungen mit EASA Nationale Lizenzen sind nur noch bis 7.4.2015 gültig. Sie müssen vorher in eine EASA Lizenz umgewandelt werden. Aus Segelflugschein wird SPL oder
MehrPrivatpilotenausbildung PPL(H)
INFORMATIONEN ZUR PILOTEN AUSBILDUNG- PPL(H) PRIVAT PILOT HELIKOPTER 1 Privatpilotenausbildung PPL(H) Erfüllen Sie sich den Traum vom Fliegen mit einer Hubschrauber-Privatpilotenlizenz PPL(H). Persönlich
MehrFluglehrer- Assistentenlehrgang 2019 Nachweise
Fluglehrer- Assistentenlehrgang 2019 Nachweise Inhalt 1 Deckblatt 2 Merkblatt zum Fluglehrer-Lehrgang 3 Protokoll Lehrer Blatt 1 4 Protokoll Lehrer Blatt 2 5 Protokoll Theorie Auswahlprüfung 6 Protokoll
MehrÖSTERREICHISCHER AERO CLUB als Zivilluftfahrtbehörde I. Instanz
ÖSTERREICHISCHER AERO-CLUB / FAA 1030 Wien, Blattgasse 6 Tel.: +43 1 718 72 97 / Fax: +43 1 718 72 97 17 faa@aeroclub.at / www.aeroclub.at ZVR Zahl: 770691831 ÖSTERREICHISCHER AERO CLUB als Zivilluftfahrtbehörde
MehrAUSBILDUNG aerodynamisch gesteuerte Leichte Luftsportgeräte entspr. 1 Abs. 4 LuftVZO
TEIL 13 AUSBILDUNG aerodynamisch gesteuerte Leichte Luftsportgeräte entspr. 1 Abs. 4 LuftVZO 1. Ausbildungsvoraussetzungen Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis zum Führen aerodynamisch
MehrEASA Segelfluglizenzen
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Segelflugverband der Schweiz EASA Segelfluglizenzen Ein Ausbildungskurs für Bewerber um eine EASA Segelfluglizenz Januar 2013 Ziele dieser Präsentation Der Teilnehmer
MehrFlugsicherheit mit Klapptriebwerken. Ein Versuch der Ursachenforschung und Vorbeugemaßnahmen
Flugsicherheit mit Klapptriebwerken Ein Versuch der Ursachenforschung und Vorbeugemaßnahmen Disclaimer Diese Präsentation basiert auf Unterlagen von: Thomas Schaich, FSV Nürtingen Swen Lehner & Biggo Berger,
MehrUntersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
MehrBundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Informationen BAZL Safety Workshop 2014
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Informationen BAZL Safety Workshop 2014 Isabelle Pecoraio Patrick Hofer SBFL Themen Umsetzung EASA Lizenzen Zertifizierung von Approved Training Organisations (ATOs) ex
MehrPrivathubschrauberführer PPL(H)
Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Ausbildung zum Erwerb der Erlaubnis für Privathubschrauberführer PPL(H) bis hin zum Berufshubschrauberführer CPL(H) an unserer
MehrSegelfliegen ist gefährlich Sicherheit: Sicherheit ist oberstes Gebot Tägliche Vorflugkontrolle des Flugzeuges, Startcheck vor jedem Start und Landech
Segelfliegen Kosten: ist teuer Kosten sind transparent und sollten kein Hindernissgrund darstellen Fluglehrer / Bodenpersonal arbeiten ehrenamtlich und somit kostenlos Segelflugzeuge stellt der Verein
MehrINFORMATIONSBLATT Segelflug LAPL(S) und SPL
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Luftfahrtbehörde INFORMATIONSBLATT Segelflug LAPL(S) und SPL 1. LEICHTLUFTFAHRZEUG-PILOTENLIZENZ LAPL FCL.105 LAPL - Rechte und Bedingungen a)
MehrAUSBILDUNGSHANDBUCH TM ERWEITERUNG LAPL(A) AUF PPL(A) Approved Training Organisation ATO. 3.1 Flugübungen (verpflichtend)
Seite 19 /64 3.1 Flugübungen (verpflichtend) 3.1.1 Session SP 1 - Flug nach Instrumenten (Basisübung) Geplante Flugzeit: 01:15 Übung 19 Flug nach Instrumenten (Basisübung) Physiologische Eindrücke Verständnis
MehrZivilluftfahrtpersonal-Anweisung
Zivilluftfahrtpersonal-Anweisung ZPA OeAeC 009 26.07.2018 HINWEISE FÜR DIE PRÜFUNG ZUR ERLANGUNG DER LEHRBERECHTIGUNG MOTORSEGLER IM MOTORFLUG gemäß 68 a ZLPV 0. Revisionsverzeichnis Rev. Nr. Datum Ergänzungen/Änderungen
MehrSEILRISSÜBUNG BEIM WINDENSTART Unfall: ASK 21 HB-1620 vom 27. September 2014 in Olten
SEILRISSÜBUNG BEIM WINDENSTART Unfall: ASK 21 HB-1620 vom 27. September 2014 in Olten 1. Vorgeschichte 2. Besatzung 3. Äussere Bedingungen 4. Unfallflug: Hergang aus Sicht des FL 5. Unfallflug: Fakten
Mehr