Die ExOne Gesellschaft. Kodex für Ethik und Geschäftsgebaren (in der geänderten Fassung vom 26. März 2013)
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1 Die ExOne Gesellschaft 1.Einführung Kodex für Ethik und Geschäftsgebaren (in der geänderten Fassung vom 26. März 2013) 1.1 Der Vorstand des Unternehmens ExOne, einer Gesellschaft aus Delaware (zusammen mit seinen Tochtergesellschaften die Gesellschaft ), hat diesen Kodex betreffend Ethik und Geschäftsgebaren (den Kodex ) zu folgenden Zwecken verabschiedet: (a) Um ehrliches und ethisches Verhalten zu fördern, einschließlich des ethischen Umgangs mit tatsächlichen oder scheinbaren Interessenkonflikten; (b) Um eine vollständige, faire, genaue, zeitgerechte und verständliche Offenlegung in Berichten und Dokumenten zu fördern, die die Gesellschaft bei der Securities and Exchange Commission (der SEC, der US Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde) einreicht oder ihr übersendet. Dieselben Grundsätze sollen auch für andere öffentliche Kommunikationen der Gesellschaft gelten; (c) Um die Einhaltung der geltenden staatlichen Gesetze, Regeln und Vorschriften zu fördern; (d) Um den Schutz der Vermögenswerte der Gesellschaft zu fördern, einschließlich der Geschäftschancen und der vertraulichen Informationen; (e) (f) (g) Um Praktiken des fairen Umgangs zu fördern; Um von Fehlverhalten abzuschrecken; und Um die Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Kodex sicherzustellen. 1.2 Alle Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeiter sind verpflichtet, sich mit dem Kodex vertraut zu machen, seine Bestimmungen einzuhalten und Mitteilung über alle vermuteten Verstöße zu machen, so wie dies unten in Abschnitt 10, Berichterstattung und Durchsetzung, beschrieben ist. 2.Ehrliches und ethisches Verhalten 2.1 Es ist die Politik der Gesellschaft, einen hohen Integritätsstandard zu fördern, indem die Geschäfte ehrlich und ethisch geführt werden.
2 2 2.2 Jedes Vorstandsmitglied, jede Führungskraft und jeder Mitarbeiter muss mit Integrität handeln und in seinem Umgang mit den Kunden, Lieferanten, Partnern, Service-Providern, Wettbewerbern, Mitarbeitern der Gesellschaft und jedem anderen, mit dem er oder sie im Rahmen seiner Tätigkeit Kontakt hat, die höchsten geschäftlichen ethischen Standards einhalten. 3.Interessenkonflikte 3.1 Ein Interessenkonflikt tritt auf, wenn die privaten Interessen einer Person (oder die Interessen eines Mitglieds seiner oder ihrer Familie) mit den Interessen der Gesellschaft als Ganzes kollidieren oder auch nur zu kollidieren scheinen. Es kann zu einem Interessenkonflikt kommen, wenn ein Mitarbeiter, eine Führungskraft oder ein Vorstandsmitglied (oder ein Mitglied seiner oder ihrer Familie) Handlungen vornimmt oder Interessen hat, die es schwierig machen, dass er oder sie seine/ihre Arbeit für die Gesellschaft objektiv und effektiv erledigt. Weiterhin kann es zu einem Interessenkonflikt kommen, wenn ein Mitarbeiter, eine Führungskraft oder ein Vorstandsmitglied (oder ein Mitglied seiner oder ihrer Familie) infolge seiner oder ihrer Position bei der Gesellschaft unangemessene persönliche Vorteile erhält. 3.2 Darlehen der Gesellschaft an Vorstandsmitglieder oder Führungskräfte oder deren Familienmitglieder sind insofern ebenso wie Garantien der Gesellschaft für Verpflichtungen der Vorstandsmitglieder oder Führungskräfte oder deren Familienmitglieder von besonderem Interesse und könnten, abhängig von den Tatsachen und Umständen, unangemessene persönliche Vorteile für die Empfänger der Darlehen oder Garantien darstellen. Darlehen der Gesellschaft an Vorstandsmitglieder oder Führungskräfte oder deren Familienmitglieder sind ebenso wie Garantien der Gesellschaft für Verpflichtungen der Vorstandsmitglieder oder Führungskräfte oder deren Familienmitglieder ausdrücklich verboten. Etwas anderes gilt nur für in Verbindung mit der Arbeit stehenden Aufwendungen oder wenn dies durch Vorteils- und Entschädigungspläne erlaubt ist, die auch jedem anderen Mitarbeiter ganz allgemein zur Verfügung stehen. 3.3 Es kann unklar sein, ob ein Interessenkonflikt vorliegt oder nicht. Interessenkonflikte sind zu vermeiden - außer in den Fällen, die im Unterabschnitt 3.4 beschrieben sind. 3.4 Andere Personen als Vorstandsmitglieder und Führungskräfte, die im Hinblick auf einen möglichen Interessenkonflikt Fragen haben oder die eines tatsächlichen oder möglichen Interessenkonflikts gewahr werden, sollten die Angelegenheit mit dem Chief Legal Officer (Leiter der Rechtsabteilung) besprechen, der nach diesem Kodex der Chief Compliance Officer (zuständig für die Einhaltung) ist, bis eine andere Person oder Führungskraft dazu ernannt wird. Dabei soll die Meinung des
3 3 Betreffenden ebenso eingeholt werden wie seine vorherige Autorisierung oder Zustimmung. Vorstandsmitglieder und Führungskräfte müssen bei möglichen Interessenkonflikten entsprechende Festsetzungen ebenso wie die vorherige Autorisierung oder Zustimmung ausschließlich beim Prüfungsausschuss einholen. 4.Einhaltung von Vorschriften 4.1 Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstandsmitglieder haben alle anwendbaren Gesetze, Regeln und Vorschriften der Städte, Staaten und Länder, in denen die Gesellschaft tätig ist, sowohl dem Buchstaben als auch dem Geist nach einzuhalten. 4.2 Obwohl nicht von allen Mitarbeitern, Führungskräften und Vorstandsmitgliedern erwartet wird, dass sie alle anwendbaren Gesetze, Regeln und Vorschriften kennen, ist es doch wichtig, dass sie genügend darüber wissen, um entscheiden zu können, wann die Beratung durch entsprechende Mitarbeiter in Anspruch zu nehmen ist. Fragen im Hinblick auf die Einhaltung von Vorschriften sind an den Chief Legal Officer zu richten. 4.3 Kein Vorstandsmitglied, keine Führungskraft und kein Mitarbeiter darf Aktien der Gesellschaft kaufen oder verkaufen, während er im Besitz von wesentlichen nichtöffentlichen Informationen in Bezug auf die Gesellschaft ist. Auch darf kein Vorstandsmitglied, keine Führungskraft und kein Mitarbeiter Aktien einer anderen Gesellschaft kaufen oder verkaufen, während er/sie im Besitz von wesentlichen nichtöffentlichen Informationen in Bezug auf diese Gesellschaft ist. Es widerspricht den Richtlinien der Gesellschaft und ist illegal für jedes Vorstandsmitglied, jede Führungskraft und jeden Mitarbeiter, wesentliche nichtöffentliche Informationen in Bezug auf die Gesellschaft wie folgt zu nutzen: (a) Um sich einen Gewinn zu verschaffen; oder (b) Um anderen einen direkten oder indirekten Tipp" zu geben, die auf dieser Basis eine Investitionsentscheidung treffen könnten. 5.Offenlegung 5.1 Die periodischen Berichte der Gesellschaft und andere Unterlagen, die bei der SEC eingereicht werden, einschließlich aller Jahresabschlüsse und anderer Finanzinformationen, müssen den anwendbaren US-Wertpapiergesetzen und anderen SEC-Vorschriften entsprechen.
4 4 5.2 Jedes Vorstandsmitglied, jede Führungskraft und jeder Mitarbeiter, der auf irgendeine Weise zur Vorbereitung oder Verifizierung der Jahresabschlüsse und anderer Finanzinformationen beiträgt, muss sicherstellen, dass die Geschäftsbücher, Aufzeichnungen und Konten der Gesellschaft genau geführt werden. Jedes Vorstandsmitglied, jede Führungskraft und jeder Mitarbeiter muss mit der Buchhaltungsabteilung der Gesellschaft in vollem Umfang zusammenarbeiten, ebenso wie mit den unabhängigen Wirtschaftsprüfern und Rechtsberatern der Gesellschaft. 5.3 Jedes Vorstandsmitglied, jede Führungskraft und jeder Mitarbeiter, der in den Offenlegungsprozess der Gesellschaft involviert ist, muss: (a) Sich mit den Offenlegungskontrollen und -verfahren der Gesellschaft sowie den internen Kontrollen bei der Finanzberichterstattung vertraut machen und diese einhalten; und (b) Alle notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die bei der SEC eingereichten Unterlagen sowie jegliche öffentliche Kommunikation im Hinblick auf die Finanz- und Geschäftsbedingungen der Gesellschaft eine vollständige, faire, genaue, zeitgerechte und verständliche Offenlegung darstellen. 6.Schutz und angemessene Verwendung der Vermögenswerte der Gesellschaft 6.1 Alle Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeiter haben die Vermögenswerte der Gesellschaft zu schützen und ihre effiziente Nutzung sicherzustellen. Diebstahl, Nachlässigkeit und Verschwendung haben einen direkten Einfluss auf die Rentabilität der Gesellschaft und sind verboten. 6.2 Alle Vermögenswerte der Gesellschaft sind lediglich für legitime geschäftliche Zwecke zu nutzen. Jeder Verdacht auf Betrug oder Diebstahl ist zum Zweck einer entsprechenden Untersuchung sofort zu berichten. 6.3 Die Verpflichtung zum Schutz der Vermögenswerte der Gesellschaft schließt die firmeneigenen Informationen mit ein. Solche firmeneigenen Informationen beinhalten unter anderem, ohne darauf beschränkt zu sein, Geschäftsgeheimnisse, Patente, Marken und Urheberrechte, ebenso wie Business- und Marketing-Pläne, technische und auf die Produktion bezogene Ideen, Designs, Datenbanken, Aufzeichnungen und alle nichtöffentlichen Finanzdaten oder -berichte. Unautorisierte Nutzung oder Verbreitung dieser Informationen ist verboten und könnte darüber hinaus auch illegal sein und zivil- oder strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.
5 5 7.Geschäftschancen Alle Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeiter sind der Gesellschaft gegenüber dazu verpflichtet, ihre Interessen zu fördern, wenn sich die entsprechende Gelegenheit ergibt. Es ist Vorstandsmitgliedern, Führungskräften und Mitarbeitern verboten, für sich selbst (oder zugunsten von Freunden und Familienmitgliedern) persönliche Gelegenheiten wahrzunehmen, die sich aufgrund der Nutzung der Vermögenswerte der Gesellschaft, ihres Eigentums oder ihrer Position ergeben. Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeiter dürfen Vermögenswerte der Gesellschaft, ihr Eigentum, ihre Informationen oder ihre Position nicht für persönlichen Gewinn verwenden (einschließlich des Gewinns von Freunden oder Familienmitgliedern). Außerdem darf kein Vorstandsmitglied, keine Führungskraft und kein Mitarbeiter mit der Gesellschaft in Wettbewerb treten. 8.Vertraulichkeit Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeiter haben die Vertraulichkeit der Informationen zu bewahren, die ihnen von der Gesellschaft, von ihren Kunden, Lieferanten oder Partnern anvertraut werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Offenlegung ausdrücklich autorisiert oder gesetzlich erforderlich ist. Zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem, ohne darauf beschränkt zu sein, und zwar unabhängig von deren Quelle, alle nichtöffentlichen Informationen, deren Offenlegung den Wettbewerbern der Gesellschaft von Nutzen oder für die Gesellschaft, ihre Kunden, Lieferanten und Partner schädlich sein könnte. 9.Fairer Umgang Jedes Vorstandsmitglied, jede Führungskraft und jeder Mitarbeiter muss einen fairen Umgang mit Kunden, Lieferanten, Partnern, Service-Providern, Wettbewerbern, Mitarbeitern der Gesellschaft und jedem anderen zeigen, mit dem er oder sie im Rahmen seiner Tätigkeit Kontakt hat. Kein Vorstandsmitglied, keine Führungskraft und kein Mitarbeiter darf sich durch Manipulation, Verschleierung, Missbrauch oder rechtlich geschützte Informationen, falsche Darstellung von Tatsachen oder andere unfaire Praktiken einem anderen gegenüber einen unfairen Vorteil verschaffen. 10.Berichterstattung und Durchsetzung 10.1 Berichterstattung und Untersuchung von Verstößen. (a) Nach diesem Kodex verbotene Handlungen seitens eines Vorstandsmitglieds oder einer Führungskraft müssen dem Prüfungsausschuss berichtet werden. (b) Nach diesem Kodex verbotene Handlungen seitens anderer Personen müssen dem Chief Compliance Officer berichtet werden. (c) Nach dem Erhalt eines Berichts über einen behaupteten Verstoß müssen der Prüfungsausschuss oder der Chief Compliance Officer unverzüglich alle Maßnahmen treffen, die für eine Untersuchung erforderlich sind.
6 6 (d) Es wird von allen Vorstandsmitglieder, Führungskräften und Mitarbeitern erwartet, dass sie bei einer solchen internen Untersuchung des Fehlverhaltens kooperieren.
7 Durchsetzung (a) Die Gesellschaft muss unverzügliche und konsequente Maßnahmen gegen alle Verstöße gegen diesen Kodex sicherstellen. (b) Wenn nach der Untersuchung eines Berichts über eine behauptete verbotene Handlung seitens eines Vorstandsmitglieds oder einer Führungskraft der Prüfungsausschuss zu dem Schluss kommt, dass ein Verstoß gegen diesen Kodex tatsächlich vorliegt, wird der Prüfungsausschuss dem Vorstand darüber berichten. (c) Wenn nach der Untersuchung eines Berichts über eine behauptete verbotene Handlung seitens einer anderen Person der Chief Compliance Officer zu dem Schluss kommt, dass ein Verstoß gegen diesen Kodex tatsächlich vorliegt, wird der Prüfungsausschuss dem Geschäftsleiter darüber berichten. (d) Nach dem Empfang der Schlussfolgerung, dass es zu einem Verstoß gegen diesen Kodex gekommen ist, werden der Vorstand oder Geschäftsleiter die nach ihrem Ermessen angemessenen präventiven oder disziplinarischen Maßnahmen ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt darauf. Versetzung, Herunterstufung, Kündigung sowie, im Fall eines kriminellen Verhaltens oder anderer schwerwiegender Gesetzesverletzungen, Benachrichtigung der entsprechenden Regierungsbehörden Verzicht (a) Jedes Mitglied des Vorstands (im Fahl des Verstoßes seitens eines Vorstandsmitglieds oder einer Führungskraft) sowie der Chief Legal Officer (im Fall eines Verstoßes seitens einer anderen Person) kann nach seinem Ermessen auf eine Verfolgung eines Verstoßes gegen diesen Kodex verzichten. (b) Jeder Verzicht im Hinblick auf ein Vorstandsmitglied oder eine Führungskraft ist offenzulegen, so wie dies nach den Richtlinien der SEC und von NASDAQ erforderlich ist Verbot der Vergeltung Die Gesellschaft duldet keine Vergeltungsakte gegen ein Vorstandsmitglied, eine Führungskraft oder einen Mitarbeiter, die in gutem Glauben von bekanntem oder vermutetem Fehlverhalten oder anderen Verletzungen dieses Kodex Mitteilung machen.
8 8 EMPFANGSBESTÄTIGUNG UND BEWERTUNG Zu unterzeichnen und an den Chief Compliance Officer zurückzusenden. Ich,, bestätige hiermit, dass ich eine Kopie des Kodex für Ethik und Geschäftsgebaren der ExOne Gesellschaft erhalten und gelesen habe. Ich verstehe den Inhalt des Kodex und verpflichte mich, die im Kodex niedergelegten Richtlinien und Verfahren einzuhalten. Ich verstehe, dass ich mich an den Chief Compliance Officer zu wenden habe, wenn ich Fragen über den Kodex allgemein habe oder in Bezug auf das Berichten eines vermuteten Interessenkonflikts oder anderer Verletzungen des Kodex. [NAME] [NAME IN DRUCKSCHRIFT] [DATUM]
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