Grundsätze des Datenschutzes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Grundsätze des Datenschutzes"

Transkript

1 Grundsätze des Datenschutzes

2 Inhalt 1. Einleitung 2. Rechtsgrundlagen und Abgrenzungen 3. Wichtige Begriffe 4. Wesentliche Grundsätze des Datenschutzes -- Rechtmässigkeit -- Verhältnismässigkeit -- Treu und Glauben -- Zweckbindungsgebot -- Richtigkeit -- Transparenz 5. Rechte der Einzelpersonen 6. Pflichten der öffentlichen Organe 7. Bekanntgabe von Personendaten und Amtshilfe 8. Ihre Fragen

3 Organisation und Stellung Stellung Kantonales und kommunales Kontrollorgan im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz Verwaltungsunabhängig Gewählt für Amtsperiode Eigenes Budget Kann von Amtes wegen tätig werden Organisation 250 Stellenprozente Stao: Gotthardstr. 21, 6414 Oberarth administrativ unterstellt beim FD SZ

4 Gesetzlicher Auftrag (Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz vom 23. Mai 2007) Überwachung der Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz und das Öffentlichkeitsprinzip Kontrolle des Registers der Datensammlungen Beratung der öffentlichen Organe Mitwirkung bei der Gesetzgebung Vermittlung zwischen öffentlichen Organen und Privaten Information

5 2. Rechtsgrundlagen und Abgrenzungen

6

7 Bundesverfassung Art. 13 Schutz der Privatsphäre 1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. 2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Kantonsverfassung Art. 10 Unverletzlichkeit der Persönlichkeit Persönlichkeit, Würde und Freiheit des Menschen sind unverletzlich. Zivilgesetzbuch Art. 28 Schutz der Persönlichkeit 1 Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an der Verletzung mitwirkt, das Gericht anrufen. 2 Eine Verletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht durch Einwilligung des Verletzten, durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch Gesetz gerechtfertigt ist.

8 Verhältnis zu anderen Rechtsgrundlagen Datenschutzrecht Grundrecht Schutz der Privatsphäre -- Datenschutz-Grundsätze -- Zuständigkeiten & Verfahren -- Aufsicht -- einzelne spezifische Bestimmungen Steuergesetz, Sozialhilfegesetz, Volksschulverordnung, etc.: -- Art & Umfang der gesetzlichen Aufgabe -- Datenbearbeitung & Datenbekanntgabe, Amtshilfe -- Evtl. spezielle Geheimhaltungspflichten

9 Rechtsgrundlagen Kanton OW Formelles Datenschutzrecht Gesetz vom 25. Januar 2008 über den Datenschutz (kdsg) Bundesgesetz vom über den Datenschutz (DSG); als kantonales Recht! Zahlreiche Spezialgesetze: Verordnung über das Einwohnerregister kantonales Registerharmonisierungsgesetz Kantonales Gesundheitsgesetz Kantonales Steuergesetz Kantonales Polizeigesetz Kantonales Publikationsgesetz U.a.m Materielles Datenschutzrecht

10 Abgrenzungen Bundesorgane unter sich Bundesorgane Private Private unter sich Kantonale öffentliche Organe unter sich Kantonale öffentliche Organe Private

11 Geltungsbereich Geltungsbereich (Art. 1 kdsg) öffentliche Organe: kantonale & kommunale Behörden & Amtsstellen andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten & Personen soweit sie öffentliche Aufgaben erfüllen Ausnahme (Art. 1 Abs. 3 kdsg) privatrechtlich handelnde öffentliche Organe hängige Verfahren der Zivil-, Verwaltungs- und Strafrechtspflege Geschäfte des Kantonsrats und seiner Kommissionen öffentliche Register des Privatrechtsverkehrs verwaltungsinterne Arbeitsmittel für persönlichen Gebrauch

12 «Hoheitliche Handlung» Hoheitlich Baubewilligung Steuerveranlagung Vollstreckungsverfügung Datensperre Fahrzeugprüfung Patenterteilung Sozialhilfegewährung Abfallentsorgung (öff. Raum) etc. Nicht hoheitlich Verkauf von SBB-Tageskarten Verkauf von Karten und Broschüren Verkauf von Energiesparlampen Verkauf verbilligter Saisonabonnemente etc

13 3. Begriffe

14 Begriffe Öffentliches Organ Verwaltungsstellen und Behörden aller Ebenen (Kanton, Bezirk, Gemeinde) Organisationen und Personen privaten Rechts, soweit sie mit einer öffentlichen Aufgabe betraut sind Privates Transportunternehmen, das mit der Kehrichtabfuhr beauftragt ist Private Garagen, die Fahrzeugkontrollen durchführen Privatpersonen als offizielle Übersetzer Privatspitäler, die auf der Spitalliste des Kanton stehen SPITEX Private Sicherheitsdienste, die im Auftrag der Polizei gewisse Aufgaben wahrnehmen Etc.

15 Begriffe Personendaten (Art. 3 DSG) Personendaten: Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen bestimmbar = Rückschluss ohne erheblichen Aufwand möglich Besonders schützenswerte Personendaten: religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten Gesundheit, Intimsphäre, ethnische Zugehörigkeit vormundschaftliche Massnahmen Massnahmen der sozialen Hilfe administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen

16 Begriffe Persönlichkeitsprofil (Art. 3 DSG) Persönlichkeitsprofil = Zusammenstellung von Daten, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt Beispiele: Einkaufsgewohnheiten und Produktvorlieben gestützt auf Auswertung von COOP Supercard oder Migros CumulusCard Reisegewohnheiten und Produktvorlieben gestützt auf Auswertung Kreditkartenabrechnungen Produktvorlieben gestützt auf Auswertung Surfgewohnheiten und persönlichen Interessen (Google+, Youtube, Facebook & Co.)

17 Begriffe Datensammlung (Art. 3 DSG) Datensammlung = Bestand von Daten, der so aufgebaut ist, dass diese erschliessbar sind Kriterien Systematisierung und Katalogisierung Such- und Filterfunktionen Index etc. Form (Papier, Datenträge, elektronisch auf Server) unerheblich

18 Begriffe bearbeiten (Art. 3 DSG) Beschaffen Archivieren/ Vernichten Bekanntgeben/ Bearbeiten Bearbeiten: Jeder Umgang mit Daten, unabhängig von den angewandten Mitteln! Beschaffen Aufbewahren Einsicht gewähren Weitergeben Veröffentlichen Zugänglich machen Etc.

19 4. Grundsätze der Datenbearbeitung

20 Bundesverfassung Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns 1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. 2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. 3 Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben. 4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.

21 Wichtige Grundsätze Gelten nicht nur für die Datenbearbeitung aber auch! Rechtmässigkeit Verhältnismässigkeit Treu und Glauben Zweckbindungsgebot Richtigkeit Transparenz

22 Rechtmässigkeit der Bearbeitung von Personendaten (Art. 17 DSG) Gesetzliche Grundlage Ermächtigung Einwilligung Gewöhnliche PD Beso. schützenswerte PD Gewöhnliche PD Beso. schützenswerte PD - Gesetz, Verordnung oder Weisung - Dient der Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe - Formelles Gesetz - Für Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe unentbehrlich - Mündlich - Schriftlich - Direkt - Indirekt - Schriftlich - Ausdrücklich

23 Rechtmässigkeit (Art. 4 Abs. 1 DSG) Personendaten allgemein (Art. 17 Abs. 1 DSG) Gesetz, Verordnung, Reglement, Weisung Bearbeitung dient der Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe Mangels Rechtsgrundlage: Einwilligung der betroffenen Person Kann ggf. auch auf Grund der konkreten Umstände vorausgesetzt werden Erhöhte Anforderungen bei besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen (Art. 17 Abs. 2 DSG) Gesetz im formellen Sinn, d.h. von der Legislative erlassen Kantonsrat, Gemeindeversammlung Für die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe unabdingbar Ausdrückliche Einwilligung im Einzelfall Allgemeine Bekanntgabe durch die betroffene Person

24 Verhältnismässigkeit (Art. 4 Abs. 2 DSG) 1. Nur, wenn nötig -Brauche ich die Information? 2. Nur soviel, wie nötig -Was brauche ich? 3. Nur so lange, wie nötig -Wie lange brauche ich sie?

25 Treu und Glauben (Art. 4 Abs. 2 DSG) Allgemeiner Grundsatz Gilt im Privatrecht wie auch im Verwaltungsrecht Gebietet loyales und vertrauenswürdiges Verhalten im Rechtsverkehr Willkürverbot Verbot widersprüchlichen Verhaltens Vertrauensschutz

26 Zweckbindungsgebot (Art. 4 Abs. 3 DSG) Zweckbindung heisst: Daten dürfen nur bearbeitet werden, wenn (alternativ): Zweck gesetzlich vorgesehen ist; Zweck bei der Beschaffung angegeben wurde; Zweck aus den Umständen ersichtlich ist. Es braucht immer einen Zweck für die Datenbearbeitung! Gilt auch für den Datenaustausch zwischen den öffentlichen Organen (Amtshilfe)!

27 Richtigkeit (Art. 5 DSG) Wer Daten bearbeitet ist auch für deren Richtigkeit und Aktualität sowie entsprechend dem Zweck für deren Vollständigkeit verantwortlich Berichtigungs- und Unterlassungsanspruch (Art. 5 Abs. 2 DSG)

28 5. Kontrollrechte der Einzelpersonen

29 Kontrollrechte der Einzelpersonen Jeder darf Einsicht in seine eigenen Daten verlangen (Art. 8 DSG). Die Anfrage muss nicht begründet werden. Jeder darf seine Daten sperren lassen, um seine schützenswerten Interessen wahren zu können (Art. 20 DSG) Die Auskunft oder die Datensperre muss kostenlos sein (Art. 8 Abs. 5 DSG). Jeder darf verlangen, dass die unrechtmässige Führung von Daten unterlassen wird (Art. 25 Abs. 1 DSG). Jeder darf verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt oder gelöscht werden (Art. 25 Abs. 3 DSG).

30 6. Pflichten der öffentlichen Organe

31 Register der Datensammlungen Öffentliches Register der Datensammlungen (Art. 5 kdsg) Pflicht der öffentlichen Organe! Publikation & Einsichtsrecht (Art. 5 Abs. 3 kdsg)

32 Datensammlungen und Register Gemeinde/Kanton DSB Führung der Datensammlungen Verantwortung für Sicherheit, Richtigkeit, Aktualität der Daten Entscheid über Inhalt (was wird aufgenommen, was nicht) Pflege der Datensammlungen Sicherheitsmassnahmen Auskunftserteilung und Zugangsgewährung Führung des Registers der Datensammlungen Pflege des Registers

33

34 Schutz der Daten (7 Abs. 1 DSG) Technische Massnahmen Türschlösser Sicherheitstüren, Brandschutztüren, Sicherheitsglas Abschliessbares Mobiliar Live-Video, Alarmanlage Aktuelle Virenschutzprogramme, Firewall Back-Ups u.a.m. Organisatorische Massnahmen Schlüsselplan Berechtigungskonzepte Verschlüsselungen Geheimhaltungserklärungen Starke Passwörter, regelmässige Passwortänderungen Weisungen, Reglemente (insbes. IT-Sicherheit) Ausbildung, Sensibilsierung Einsatzplan Reinigungspersonal u.a.m.

35 7. Bekanntgabe von Personendaten und Amtshilfe

36 Bekanntgabe von Personendaten (Art. 19 DSG) Personenbezogene Daten bekannt geben an Private an öffentliche Organe (Amtshilfe) voraussetzungslos voraussetzungslos berechtigtes Interesse Rechtsgrundlage, Einwilligung/Ermächtigung schützenswertes und ideelles Interesse Rechtsgrundlage oder Einwilligung

37 Amtshilfe Datenaustausch innerhalb der Verwaltung nicht beliebig möglich! Voraussetzungen: Rechtsgrundlage oder Ermächtigung Empfänger ist zur Datenbearbeitung berechtigt (Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe) Aber nur, wenn keine gesetzliche Geheimhaltungspflicht entgegensteht! Einwilligung

Grundschulung Datenschutz

Grundschulung Datenschutz Grundschulung Datenschutz Inhalt 1. Einleitung 2. Rechtsgrundlagen und Abgrenzungen 3. Wichtige Begriffe 4. Wesentliche Grundsätze des Datenschutzes -- Rechtmässigkeit -- Verhältnismässigkeit -- Treu und

Mehr

Datenschutz & Öffentlichkeitsprinzip

Datenschutz & Öffentlichkeitsprinzip Datenschutz & Öffentlichkeitsprinzip 2 Ziele Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragter vorgestellt Wesentliche Grundsätze des Datenschutzes bekannt Bezug zum Arbeitsalltag erkannt Was darf man tun?

Mehr

Grundschulung Datenschutz

Grundschulung Datenschutz Grundschulung Datenschutz www.datenschutz-sz-ow-nw.ch 1 Inhalt 1. Einleitung 2. Rechtsgrundlagen und Abgrenzungen 3. Begriffe 4. Grundsätze des Datenschutzes -- Rechtmässigkeit -- Verhältnismässigkeit

Mehr

Datenschutz im Schulalltag

Datenschutz im Schulalltag Datenschutz im Schulalltag Ziele Aufgaben und Organisation des Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragten bekannt Wesentliche Grundsätze des Datenschutzes bekannt Bedeutung für den Schulalltag erkannt

Mehr

Datenschutz in der Praxis

Datenschutz in der Praxis Datenschutz in der Praxis Datenschutz in der Praxis (SZ) 22. September 2016 1 Inhalt 1. Einleitung 2. Grundlagen & Begriffe 3. Grundsätze des Datenschutzes 4. Bearbeiten von Personendaten 5. Rechte der

Mehr

Datenschutz: geht das MICH an?

Datenschutz: geht das MICH an? Datenschutz: geht das MICH an? Schulung Lernende Kanton SZ vom 3. November 2015 1 Inhalt 1. Einleitung 2. Grundlagen, Abgrenzungen & Begriffe 3. Grundsätze des Datenschutzes 4. Kontrollrechte der Einzelpersonen

Mehr

Grundschulung Datenschutz Kanton Schwyz

Grundschulung Datenschutz Kanton Schwyz Grundschulung Datenschutz Kanton Schwyz Ziele Aufgabe und Organisation des Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragten bekannt Wesentliche Grundsätze des Datenschutzes bekannt Bezug und Zusammenhang zur

Mehr

Datenschutz und Archivierung

Datenschutz und Archivierung Datenschutz und Archivierung www.datenschutz-sz-ow-nw.ch 1 Ziele Aufgabe und Organisation der Datenschutzstelle bekannt WesentlicheGrundsätze des neuen Datenschutzgesetzes bekannt Bezug und Zusammenhang

Mehr

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Schwyz Obwalden Nidwalden. Referat Sozialzentrum Höfe

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Schwyz Obwalden Nidwalden. Referat Sozialzentrum Höfe Referat Sozialzentrum Höfe 19.4.2017 1 Datenschutz: schützt wen? Referat Sozialzentrum Höfe 19.4.2017 2 Referat Sozialzentrum Höfe 19.4.2017 3 Referat Sozialzentrum Höfe 19.4.2017 4 Stellung Kontrollorgan

Mehr

Datenschutz in der Praxis

Datenschutz in der Praxis Datenschutz in der Praxis Ziele Aufgaben und Organisation des Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragten bekannt Wesentliche Grundsätze des Datenschutzes bekannt Bedeutung für den Praxisalltag erkannt

Mehr

Grundkurs Datenschutz

Grundkurs Datenschutz Grundkurs Datenschutz Schulung Lernende Kanton SZ vom 26.9.2014 1 Inhalt 1. Einleitung 2. Grundlagen, Abgrenzungen & Begriffe 3. Grundsätze des Datenschutzes 4. Kontrollrechte der Einzelpersonen 5. Pflichten

Mehr

Grundschulung Datenschutz Kanton Schwyz

Grundschulung Datenschutz Kanton Schwyz Grundschulung Datenschutz Kanton Schwyz Ziele Aufgabe und Organisation des Öffentlichkeits-und Datenschutzbeauftragten bekannt Wesentliche Grundsätze des Datenschutzes bekannt Bezug und Zusammenhang zur

Mehr

Datenschutz in der Volksschule

Datenschutz in der Volksschule Datenschutz in der Volksschule SGV-Forum 18. November 2010 lic.iur. RA Franziska Gschwend, Inhalt Einleitung Begriffe Grundsätze des Datenschutzes Zulässigkeit der Datenbearbeitung und -bekanntgabe Rechte

Mehr

Datenschutz in der Praxis

Datenschutz in der Praxis Datenschutz in der Praxis Ziele Aufgaben und Organisation des Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragten bekannt Wesentliche Grundsätze des Datenschutzes bekannt Bedeutung für den Praxisalltag erkannt

Mehr

Konkordanztabelle kantonale Rechtsgrundlagen Datenschutz

Konkordanztabelle kantonale Rechtsgrundlagen Datenschutz Schwyz - Obwalden - Nidwalden Konkordanztabelle kantonale Rechtsgrundlagen Datenschutz 1. Allgemeines Geltungsbereich Datenschutzgesetz 2 und 3 ÖDSG 1 Art. 1 Abs. 2 und 3 kdsg- 2 Art. 2 3 Definition öffentliches

Mehr

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Schwyz Obwalden Nidwalden. 1

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Schwyz Obwalden Nidwalden.  1 www.datenschutz-sz-ow-nw.ch 1 Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Schwyz www.datenschutz-sz-ow-nw.ch 2 Ziele & Inhalt Aufgabe und Organisation des kantonalen Öffentlichkeitsund Datenschutzbeauftragten

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Datenschutzrecht. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2016.

Rechtswissenschaftliches Institut. Datenschutzrecht. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2016. Datenschutzrecht Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin Seite 1 Überblick 1. Zweck 2. Rechtsgrundlagen 3. Geltungsbereich 4. Begriffe 5. Grundsätze der Datenbearbeitung

Mehr

Schulung Lernende Kanton OW vom 22. März 2017

Schulung Lernende Kanton OW vom 22. März 2017 1 Datenschutz Schulung Lernende Kanton OW vom 22. März 2017 13.30 bis 16.30 Uhr, BWZ Sarnen, Zimmer 205 2 Ziele Wesentliche Begriffe und Grundsätze des Datenschutzes kennen Bedeutung für den Praxisalltag

Mehr

Informationssicherheit Und egovernment. RA lic. iur. Christoph Storrer Datenschutzbeauftragter des Kantons Schaffhausen

Informationssicherheit Und egovernment. RA lic. iur. Christoph Storrer Datenschutzbeauftragter des Kantons Schaffhausen Informationssicherheit Und egovernment RA lic. iur. Christoph Storrer Datenschutzbeauftragter des Kantons Schaffhausen 1 Referent DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER DES KANTONS SCHAFFHAUSEN RA lic. iur. Christoph

Mehr

Datenschutz in der Praxis (OW & NW)

Datenschutz in der Praxis (OW & NW) Datenschutz in der Praxis (OW & NW) Datenschutz in der Praxis (OW & NW) Kurs vom 4. September 2014 1 Inhalt Einleitung Grundlagen und Begriffe Grundsätze des Datenschutzes Bearbeitung von Personendaten

Mehr

Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Schwyz

Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Schwyz Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Schwyz Ziele und Inhalt Aufgabe und Organisation des kantonalen Öffentlichkeitsund Datenschutzbeauftragten bekannt Wesentliche Begriffe zum und Grundsätze des Öffentlichkeitsprinzips

Mehr

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Datenschutz Leseplan: Skript 36 Revision DSG (https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/gesetzgebung/datenschutzstaerkung.htm

Mehr

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Datenschutz Leseplan: Skript 36 Revision DSG (http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2015/2015-04-010.html)

Mehr

GESETZ über den Schutz von Personendaten (Datenschutzgesetz, DSG) 1

GESETZ über den Schutz von Personendaten (Datenschutzgesetz, DSG) 1 GESETZ über den Schutz von Personendaten (Datenschutzgesetz, DSG) 1 (vom 20. Februar 1994 2 ; Stand am 1. Januar 2008) 2.2511 Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 37 Absatz 2 des Bundesgesetzes

Mehr

Urs Belser, Fürsprecher, Belser Datenschutz GmbH, 4500 Solothurn. Schnittpunkt Datenschutz und Arbeitsrecht 10. März 2015, Weisser Wind, Zürich

Urs Belser, Fürsprecher, Belser Datenschutz GmbH, 4500 Solothurn. Schnittpunkt Datenschutz und Arbeitsrecht 10. März 2015, Weisser Wind, Zürich Urs Belser, Fürsprecher, Belser Datenschutz GmbH, 4500 Solothurn Schnittpunkt Datenschutz und Arbeitsrecht 10. März 2015, Weisser Wind, Zürich 1 2 WORUM ES (NICHT) GEHT Der Sonnenschirm schütz nicht die

Mehr

Datenschutz. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS Rechtswissenschaftliches Institut

Datenschutz. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS Rechtswissenschaftliches Institut Datenschutz Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2014 Seite 1 VII. Datenschutzrecht 1. Zweck Datenschutz 2. Internationale Grundlagen 3. Rechtsgrundlagen Schweiz

Mehr

Grundschulung Datenschutz Kanton Nidwalden

Grundschulung Datenschutz Kanton Nidwalden Grundschulung Datenschutz Kanton Nidwalden www.datenschutz-sz-ow-nw.ch 1 Organisation und Stellung Organisation 250 Stellenprozente Oberarth administrativ SK NW zugeordnet Stellung kant. & komm. Kontrollorgan

Mehr

Grundschulung Datenschutz SpitexObermarch

Grundschulung Datenschutz SpitexObermarch Grundschulung Datenschutz SpitexObermarch Ziele Aufgabe und Organisation des Öffentlichkeits-und Datenschutzbeauftragten bekannt Wesentliche Grundsätze des Datenschutzes bekannt Bezug zu den Aufgaben der

Mehr

Die Rechte der betroffenen Personen bei der Bearbeitung von Personendaten

Die Rechte der betroffenen Personen bei der Bearbeitung von Personendaten Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB Die Rechte der betroffenen Personen bei der Bearbeitung von Personendaten Mai 2014 Feldeggweg 1, 3003 Bern Tel. 058 463 74 84, Fax 058

Mehr

Datenschutz in der Praxis

Datenschutz in der Praxis Datenschutz in der Praxis Ziele Aufgabe und Organisation des Datenschutzbeauftragten bekannt Wesentliche Begriffe und Grundsätze des Datenschutzes bekannt Bezug und Zusammenhang zu anderen kantonalen Fachgesetzen

Mehr

Transparenter Staat oder transparenter Bürger?

Transparenter Staat oder transparenter Bürger? Transparenter Staat oder transparenter Bürger? Sommertagung SGVW Bern, 18. Juni 2015 Dr. iur. Bruno Baeriswyl Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich Überblick 2 Transparenz im Datenschutz beim Öffentlichkeitsprinzip

Mehr

Grundschulung Datenschutz Kanton Nidwalden. www.datenschutz-sz-ow-nw.ch

Grundschulung Datenschutz Kanton Nidwalden. www.datenschutz-sz-ow-nw.ch Grundschulung Datenschutz Kanton Nidwalden Ziele Aufgabe und Organisation des Datenschutzbeauftragten bekannt Wesentliche Begriffe und Grundsätze des Datenschutzes bekannt Bezug und Zusammenhang zu anderen

Mehr

232.1 Gesetz über den Datenschutz (Kantonales Datenschutzgesetz, kdsg)

232.1 Gesetz über den Datenschutz (Kantonales Datenschutzgesetz, kdsg) Kanton Nidwalden Online 1 232.1 Gesetz über den Datenschutz (Kantonales Datenschutzgesetz, kdsg) vom 20. Februar 2008 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung, in Ausführung

Mehr

Art. 1 Zweck Dieses Gesetz bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden.

Art. 1 Zweck Dieses Gesetz bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden. 232.1 Gesetz über den Datenschutz (Kantonales Datenschutzgesetz, kdsg) vom 20. Februar 2008 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 37 des Bundesgesetzes

Mehr

«Hose abelaa!» Datenschutz im Einbürgerungsverfahren

«Hose abelaa!» Datenschutz im Einbürgerungsverfahren «Hose abelaa!» Datenschutz im Einbürgerungsverfahren Erfahrungsaustausch Bürgerrecht vom 29. Oktober 2015 1 Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragter Rechtsgrundlage Gesetz über die Öffentlichkeit der

Mehr

Datenschutzrecht. Informations- und Kommunikationsrecht HS 2012. PD Dr. Simon Schlauri, Rechtsanwalt. Datenschutzrecht

Datenschutzrecht. Informations- und Kommunikationsrecht HS 2012. PD Dr. Simon Schlauri, Rechtsanwalt. Datenschutzrecht 1 Vorlesung Veranstaltungen 19. September: 26. September: Urheberrecht 3. Oktober: Patent- und Markenrecht 10. Oktober: Kartell- und Lauterkeitsrecht 17. Oktober: Telekommunikationsrecht 24. Oktober: Grundtypen

Mehr

Datenschutz und Archivierung

Datenschutz und Archivierung Datenschutz und Archivierung www.datenschutz-sz-ow-nw.ch 1 Ziele Aufgabe und Organisation des Öffentlichkeits-und Datenschutzbeauftragten bekannt Wesentliche Grundsätze des Datenschutzes bekannt Bezug

Mehr

Datenschutz bei den Einwohnerkontrollen

Datenschutz bei den Einwohnerkontrollen bei den Einwohnerkontrollen Judith Petermann Büttler Stv. Andrea Klüser Programm / Ablauf 09:00 Allgemeiner Teil 10:00 Pause 10:15 in den Einwohnerkontrollen 12:00 Ende 3 Fragen??? Gerne jederzeit 4 Allgemeiner

Mehr

OGD Schweiz Arbeitshilfe für Behörden zur Publikation von Daten

OGD Schweiz Arbeitshilfe für Behörden zur Publikation von Daten OGD Schweiz Arbeitshilfe für Behörden zur Publikation von Daten als OGD Anne Wiedmer, Corinna Seiberth, 13. März 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck... 3 2 Prüfschema... 4 3 Prüfschritte... 5 3.1 Besteht eine

Mehr

Mobile Apps für die Gesundheitsbranche und Datenschutz

Mobile Apps für die Gesundheitsbranche und Datenschutz Mobile Apps für die Gesundheitsbranche und Datenschutz Schutz vor Daten soll ein Grundrecht werden Grundrecht auf informationelles Selbstbestimmungsrecht mit der Folge der Beweislastumkehr. Unternehmen

Mehr

Datenschutz im Schulalltag

Datenschutz im Schulalltag Datenschutz im Schulalltag Datenschutz im Schulalltag Kurs vom 27. August 2014 1 Inhalt 1. Einleitung 2. Grundlagen Rechtsgrundlagen und Abgrenzungen Wichtige Begriffe Wesentliche Grundsätze des Datenschutzes

Mehr

29. März und 12. April 2018 Markus Notter. Staats- und Verwaltungsrecht des Kantons Zürich

29. März und 12. April 2018 Markus Notter. Staats- und Verwaltungsrecht des Kantons Zürich Staats- und Verwaltungsrecht des Kantons Zürich 29. März und 12. April 2018 Markus Notter 3. Rechte der Einzelperson D. Information und Datenschutz Grundlagen Persönlichkeitsschutz persönliche Freiheit

Mehr

Datenschutz / Bankgeheimnis versus Abklärungspflichten im Zusammenhang mit der Geldwäscherei

Datenschutz / Bankgeheimnis versus Abklärungspflichten im Zusammenhang mit der Geldwäscherei Datenschutz / Bankgeheimnis versus Abklärungspflichten im Zusammenhang mit der Geldwäscherei Kollision von Rechten und Pflichten? Datenschutzbeauftragter der Zürcher Kantonalbank 27. Januar 2005 Folie

Mehr

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Schwyz Obwalden Nidwalden. 1

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Schwyz Obwalden Nidwalden.  1 www.datenschutz-sz-ow-nw.ch 1 DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER www.datenschutz-sz-ow-nw.ch 2 Datenschutz www.datenschutz-sz-ow-nw.ch 3 Ziele Aufgabe und Organisation des Datenschutzbeauftragten bekannt allgemeine

Mehr

Datenschutz Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf. Datenschutz Bericht vom der Geschäftsprüfungskommission

Datenschutz Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf. Datenschutz Bericht vom der Geschäftsprüfungskommission Datenschutz 2014 Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf Datenschutz 2014 Bericht vom 26.11.2014 der Geschäftsprüfungskommission Zur Datenschutzaufsicht in der Stadt Burgdorf Gemäss Art.

Mehr

Informationelle Selbstbestimmung

Informationelle Selbstbestimmung Informationelle Selbstbestimmung Informationelle Selbstbest., rechtliche Verankerung Art. Abs. BV Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Art. 8 EGRC Jede Person hat

Mehr

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Schwyz Obwalden Nidwalden. Datenschutz in der Praxis (SZ) Kurs vom 2. September 2015 1

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Schwyz Obwalden Nidwalden. Datenschutz in der Praxis (SZ) Kurs vom 2. September 2015 1 Datenschutz in der Praxis (SZ) Kurs vom 2. September 2015 1 Datenschutz in der Praxis (Schwyz) Datenschutz in der Praxis (SZ) Kurs vom 2. September 2015 2 Ziele Aufgabe und Organisation des Öffentlichkeits-

Mehr

Bearbeitungsreglement. Umgang mit Personendaten bei der Atupri Gesundheitsversicherung

Bearbeitungsreglement. Umgang mit Personendaten bei der Atupri Gesundheitsversicherung Umgang mit Personendaten bei der Atupri Gesundheitsversicherung 01.01.2016 Grundsatz Mit Hilfe des BearbeitungsReglements stellt die Atupri sicher, dass die Persönlichkeits- und die Grundrechte der versicherten

Mehr

Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Schwyz

Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Schwyz Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Schwyz www.datenschutz-sz-ow-nw.ch 1 Ziele & Inhalt Aufgabe und Organisation der Datenschutzstelle bekannt Wesentliche Grundsätze des Öffentlichkeitsprinzips bekannt

Mehr

Konkordanztabelle: Vorentwurf DSG / Reform des Europarats / Reform der Europäischen Union

Konkordanztabelle: Vorentwurf DSG / Reform des Europarats / Reform der Europäischen Union Konkordanztabelle: Vorentwurf DSG / Reform des Europarats / Reform der Europäischen Union Vorentwurf DSG Entwurf SEV 108 1 Richtlinie (EU) 2016/680 2 Verordnung (EU) 2016/679 3 1. Abschnitt: Zweck, Geltungsbereich

Mehr

Leitfaden für die Bearbeitung von Personendaten in der Bundesverwaltung

Leitfaden für die Bearbeitung von Personendaten in der Bundesverwaltung Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB Leitfaden für die Bearbeitung von Personendaten in der Bundesverwaltung August 2009 Feldeggweg 1, 3003 Bern Tel. 058 462 43 95 www.edoeb.admin.ch

Mehr

IDAG und VIDAG Was ist neu? Informationsrechte

IDAG und VIDAG Was ist neu? Informationsrechte Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz Merkblatt 14.06.2018 IDAG und VIDAG Was ist neu? Informationsrechte Das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen

Mehr

Datenschutzgesetz. vom 28. September )

Datenschutzgesetz. vom 28. September ) 57. Datenschutzgesetz vom 8. September 000 ) Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Art. 7 des Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 9. Juni 99 ) und gestützt auf 4 Bst. b der Kantonsverfassung

Mehr

vom 2. Juli 1990 (Stand 1. Januar 2012)

vom 2. Juli 1990 (Stand 1. Januar 2012) Nr. 8 Gesetz über den Schutz von Personendaten (Datenschutzgesetz, DSG) vom. Juli 990 (Stand. Januar 0) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 6. Mai

Mehr

Gesetz über den kirchlichen Datenschutz

Gesetz über den kirchlichen Datenschutz Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (Datenschutzgesetz) vom 24. November 2010 Die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 der Kirchenverfassung vom

Mehr

Gesetz über den Datenschutz (Kantonales Datenschutzgesetz)

Gesetz über den Datenschutz (Kantonales Datenschutzgesetz) Entwurf gemäss erster Lesung des Regierungsrats vom 1. Mai 2007 Gesetz über den Datenschutz (Kantonales Datenschutzgesetz) vom... Der Kantonrat des Kantons Obwalden, in Ausführung des Bundesgesetzes über

Mehr

Informations- und Datenschutzverordnung (InfoDV)

Informations- und Datenschutzverordnung (InfoDV) Informations- und Datenschutzverordnung (InfoDV) 4. RRB vom 0. Dezember 00 (Stand. Juli 004) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 46 des Informations- und Datenschutzgesetzes vom. Februar

Mehr

Kantonsrat St.Gallen

Kantonsrat St.Gallen Kantonsrat St.Gallen 32.14.01 Nachtrag zum Bericht 2014 der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung (Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Datenschutz des Kantons St.Gallen über das Jahr

Mehr

Übertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private. lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M.

Übertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private. lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M. Übertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M. Inhalt 1. Die Akteure: Gemeinden, Planer und Bauherrschaften/Unternehmer 2. Eingrenzung des Themas:

Mehr

431.1 Statistikgesetz (StatG)

431.1 Statistikgesetz (StatG) 4. Statistikgesetz (StatG) (vom. Mai 05) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in die Anträge des Regierungsrates vom 8. August 0 und der Kommission für Staat und Gemeinden vom. März 05, beschliesst: A. Allgemeine

Mehr

Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG)

Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG). Vom. Februar 00 (Stand. Januar 05) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 8 Absatz, Artikel Absatz und Artikel 6 Absatz der Verfassung des Kantons

Mehr

Datenschutz im Schulalltag

Datenschutz im Schulalltag Datenschutz im Schulalltag Datenschutz im Schulalltag Kurs vom 26. August 2015 1 Inhalt 1. Einleitung 2. Grundlagen Rechtsgrundlagen & Abgrenzungen Wichtige Begriffe Wesentliche Grundsätze des Datenschutzes

Mehr

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Schwyz Obwalden Nidwalden. 1

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Schwyz Obwalden Nidwalden.  1 www.datenschutz-sz-ow-nw.ch 1 Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Schwyz www.kdsb.ch 2 Ziele & Inhalt Aufgabe & Organisation des kantonalen Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragten bekannt Wesentliche

Mehr

Gesetz über Information und Akteneinsicht (Informationsgesetz)

Gesetz über Information und Akteneinsicht (Informationsgesetz) 589 Ausserrhodische Gesetzessammlung. Gesetz über Information und Akteneinsicht (Informationsgesetz) vom 8. April 996 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. Abs. und Art. 67 der

Mehr

Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Schwyz

Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Schwyz Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Schwyz Ziele & Inhalt Aufgabe und Organisation des kantonalen Öffentlichkeitsund Datenschutzbeauftragten bekannt Wesentliche Begriffe zum und Grundsätze des Öffentlichkeitsprinzips

Mehr

Leitfaden für die Bearbeitung von Personendaten im privaten Bereich

Leitfaden für die Bearbeitung von Personendaten im privaten Bereich Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB Leitfaden für die Bearbeitung von Personendaten im privaten Bereich August 2009 Feldeggweg 1, 3003 Bern Tel. 058 463 74 84, Fax 058 465

Mehr

Weisung des Roche-Konzerns. betreffend. Schutz von personenbezogenen Daten

Weisung des Roche-Konzerns. betreffend. Schutz von personenbezogenen Daten Weisung des Roche-Konzerns betreffend Schutz von personenbezogenen Daten PRÄAMBEL Als weltweit operierender Konzern setzt Roche auf allen Sektoren Systeme für die Verarbeitung und den Transfer von Daten

Mehr

Die Öffentlichkeit der Steuerregister

Die Öffentlichkeit der Steuerregister A Allgemeine Angaben Öffentlichkeit der Steuerregister Die Öffentlichkeit der Steuerregister (Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2014) Abteilung Grundlagen / ESTV Bern, 2014 A Allgemeine Angaben -1- Steuerregister

Mehr

Informations- und Datenschutzreglement

Informations- und Datenschutzreglement Gemeinderat Tel. 041 979 80 80 gemeindeverwaltung@hergiswil.lu.ch Postfach 7 Fax 041 979 80 89 www.hergiswil-lu.ch 6133 Hergiswil b. W. Informations- und Datenschutzreglement der Gemeinde Hergiswil b.

Mehr

Atelier Datenschutz und Datensicherheit Auf was muss im Umgang mit Daten geachtet werden

Atelier Datenschutz und Datensicherheit Auf was muss im Umgang mit Daten geachtet werden Auf was muss im Umgang mit Daten geachtet werden Referenten: Gunhilt Kersten, Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz des Kantons Aargau, Bahnhofplatz 13, 5201 Brugg gunhilt.kersten@ag.ch Werner

Mehr

Beilage 2 zum Anhörungsbericht

Beilage 2 zum Anhörungsbericht Synopse Beilage 2 zum Anhörungsbericht Gesetz über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG); Änderung (Massnahme S18-240-1) Kommission X Gesetz über die Einwohner-

Mehr

1 Zum Schutz der Persönlichkeit regelt dieses Gesetz die Bearbeitung von Daten durch öffentliche Organe.

1 Zum Schutz der Persönlichkeit regelt dieses Gesetz die Bearbeitung von Daten durch öffentliche Organe. 70.7 Gesetz über den Datenschutz vom 9. November 987 ) I. Allgemeine Bestimmungen Zum Schutz der Persönlichkeit regelt dieses Gesetz die Bearbeitung von Daten durch öffentliche Organe. Die Bestimmungen

Mehr

vom 26. Februar 1991 (Stand 1. August 2013)

vom 26. Februar 1991 (Stand 1. August 2013) Nr. 8b Verordnung zum Datenschutzgesetz vom 6. Februar 99 (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die Absatz c, 7 Absatz, 0 Absatz, a Absatz und 0 des Datenschutzgesetzes vom.

Mehr

Was ist Datenschutz? Kennst du selbst solche negativen Beispiele? (Botschaft zum Bundesgesetz über den Datenschutz)

Was ist Datenschutz? Kennst du selbst solche negativen Beispiele? (Botschaft zum Bundesgesetz über den Datenschutz) Wenn Informationen über Menschen gesammelt und bearbeitet werden, ist deren Persönlichkeit davon betroffen. Diese Betroffenheit kann stark oder schwach sein, positive oder negative Reaktionen hervorrufen.

Mehr

EINWOHNER GEMEINDE HÄGENDORF D a t e n s c h u t z r e g l e m e n t

EINWOHNER GEMEINDE HÄGENDORF D a t e n s c h u t z r e g l e m e n t EINWOHNER GEMEINDE HÄGENDORF D a t e n s c h u t z r e g l e m e n t 23 Datenschutzreglement 1986.04 Seite 2 von 7 INHALTSVERZEICHNIS Text Artikel Seite Geltungsbereich 1 4 Zweck 2 4 Begriffe 3 4 Grundsatz

Mehr

VERNICHTUNG ALTER AKTEN

VERNICHTUNG ALTER AKTEN 1 Inhaltsverzeichnis 1 INHALTSVERZEICHNIS 1 2 VERNICHTUNG ALTER AKTEN 2 2.1 DEFINITION 2 2.1.1 VERNICHTUNG 2 2.2 AKTEN 2 3 AUSSCHEIDUNG ALTER AKTEN 2 3.1 2 JAHRE AUFBEWAHREN 2 3.2 10 JAHRE AUFBEWAHREN

Mehr

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Schwyz Obwalden Nidwalden. Öffentlichkeitsprinzip vs. Archivwesen (Datenschutz)

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Schwyz Obwalden Nidwalden. Öffentlichkeitsprinzip vs. Archivwesen (Datenschutz) Öffentlichkeitsprinzip vs. Archivwesen (Datenschutz) 1 Spannungsfeld 2 wichtige Begriffe öffentliches Organ amtliches Dokument fertig gestellt (Unterzeichnung / Übergabe) nicht nur zum persönlichen Gebrauch

Mehr

DSGVO und DSG-Revision Datenschutz im Wandel. GVD-Anlass vom 28. Juni 2018 Zacharias Zwahlen, Rechtsanwalt

DSGVO und DSG-Revision Datenschutz im Wandel. GVD-Anlass vom 28. Juni 2018 Zacharias Zwahlen, Rechtsanwalt DSGVO und DSG-Revision Datenschutz im Wandel Zacharias Zwahlen, Rechtsanwalt Agenda 1. Inhalt des Datenschutzes 2. Personendaten 3. Ziele des «neuen» Datenschutzes 4. Übersicht DSGVO 5. Übersicht DSG-Revision

Mehr

Datenschutz bei Vormundschaftsbehörden

Datenschutz bei Vormundschaftsbehörden Datenschutz bei Vormundschaftsbehörden www.datenschutz-sz-ow-nw.ch 1 Inhalt Datenschutzstelle SZ - OW - NW Grundsätze und Begriffe Datenschutz bei der Vormundschaftsbehörde Zusammenarbeit aus Sicht der

Mehr

Kanton Zug Datenschutzgesetz. 1. Allgemeine Bestimmungen. Der Kantonsrat des Kantons Zug,

Kanton Zug Datenschutzgesetz. 1. Allgemeine Bestimmungen. Der Kantonsrat des Kantons Zug, Kanton Zug 57. Datenschutzgesetz Vom 8. September 000 (Stand 8. November 008) Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Art. 7 des Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 9. Juni 99 ) und gestützt

Mehr

Verordnung über den Nachrichtendienst der Armee

Verordnung über den Nachrichtendienst der Armee Verordnung über den Nachrichtendienst der Armee (V-NDA) 510.291 vom 4. Dezember 2009 (Stand am 1. September 2017) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 99 des Militärgesetzes vom 3. Februar

Mehr

Merkblatt Ihre Rechte nach dem Informations- und Datenschutzgesetz

Merkblatt Ihre Rechte nach dem Informations- und Datenschutzgesetz Merkblatt Ihre Rechte nach dem Informations- und Datenschutzgesetz 1. Welches Ziel verfolgt das Informations- und Datenschutzgesetz? Das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) gibt Ihnen das Recht,

Mehr

Bundesgesetz über den Datenschutz

Bundesgesetz über den Datenschutz Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) Änderung vom 24. März 2006 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. Februar 2003 1, beschliesst:

Mehr

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE VOM 19. MAI 2014 INHALTSVERZEICHNIS 3 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Geltungsbereich 3 II. INFORMATION UND KOMMUNIKATION Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

Verordnung zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internetbekanntgabe von öffentlichen Informationen (Datenschutzverordnung, DSV)

Verordnung zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internetbekanntgabe von öffentlichen Informationen (Datenschutzverordnung, DSV) Verordnung zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internetbekanntgabe von öffentlichen Informationen (Datenschutzverordnung, DSV) vom. November 08 Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde

Mehr

Datenschutzreglement der Gemeinde Meggen

Datenschutzreglement der Gemeinde Meggen Datenschutzreglement der Gemeinde Meggen vom 03. Juli 03 Inhaltsverzeichnis Geltungsbereich: Dieses Reglement regelt den Datenschutz Personendaten 3 Amtliche Publikation 4 Bekanntgabe von Personendaten

Mehr

Dieses Gesetz regelt im Rahmen des Bundesrechts den Erwerb und Verlust des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts.

Dieses Gesetz regelt im Rahmen des Bundesrechts den Erwerb und Verlust des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts. GESETZ über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) (vom 28. November 2010 1 ; Stand am 1. Januar 2011) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 15a des Bundesgesetzes

Mehr

Datenschutzbestimmungen. I. Allgemeines. betreffend BLT FreeNet

Datenschutzbestimmungen. I. Allgemeines. betreffend BLT FreeNet Datenschutzbestimmungen betreffend BLT FreeNet I. Allgemeines Diese Datenschutzbestimmungen regeln das Verhältnis zwischen den Kunden von BLT FreeNet und der BLT Baselland Transport AG (nachfolgend BLT).

Mehr

Reglement Videoüberwachung vom 1. März 2013

Reglement Videoüberwachung vom 1. März 2013 Reglement Videoüberwachung vom 1. März 2013 vom Gemeinderat genehmigt am 13. Februar 2013 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Verantwortlichkeit und Zweck Verhältnismässigkeit

Mehr

DATENSCHUTZREGLEMENT. Branchen Versicherung Assurance des

DATENSCHUTZREGLEMENT. Branchen Versicherung Assurance des T 044 2 1 1, F 044 21 2 02 Sihlquai 2, Postfach, 8031 Zürich www.branchenversicherung.ch Branchen Versicherung Assurance des mätiers @ 2 Assicurazicine dei mestieri DATENSCHUTZREGLEMENT Ausgabe Mai 201

Mehr

zur Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (Anpassung an das internationale Recht, insbesondere an die Abkommen von Schengen und Dublin)

zur Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (Anpassung an das internationale Recht, insbesondere an die Abkommen von Schengen und Dublin) Gesetz vom 8. Mai 2008 Inkrafttreten:... zur Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (Anpassung an das internationale Recht, insbesondere an die Abkommen von Schengen und Dublin) Der Grosse Rat des

Mehr

Dr. iur. Rebekka Riesselmann-Saxer. Datenschutz im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis

Dr. iur. Rebekka Riesselmann-Saxer. Datenschutz im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis Dr. iur. Rebekka Riesselmann-Saxer Datenschutz im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis STÄMPFLI VERLAG AG BERN 2002 Inhaltsverzeichnis Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V XVII XXVII 1.

Mehr

SWICA Datenschutzreglement

SWICA Datenschutzreglement SWICA Gesundheitsorganisation (SWICA-Gruppe, nachfolgend SWICA) bearbeitet Informationen über versicherten Personen in komplexen organisatorischen Prozessen und mit anspruchsvollen technischen Einrichtungen.

Mehr