Häufig gestellte Fragen - FAQs
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- Katrin Weiß
- vor 8 Jahren
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1 Häufig gestellte Fragen - FAQs Fachliche Fragen Über welchen Inhalt und welchen Umfang muss eine geriatrierelevante Fort- bzw. Weiterbildung verfügen? Gibt es eine bestimmte Anzahl an Fachpflegekräften mit geriatrierelevanter Fort- bzw. Weiterbildung, die in der Einrichtung tätig sein muss? Geriatrierelevante Fort- und Weiterbildungen für die Fachpflegekräfte sind insbesondere: Zercur Geriatrie -Basislehrgang Bobath-Grund-/Aufbaukurs für Pflegekräfte Basale Simulation Grund-/Aufbaukurs Integrative Validation Grund-/Aufbaukurs Kinästhetik Palliative Care Aktivierend-therapeutische Pflege in der Geriatrie Modul Kommunikation Zercur Geriatrie - Aufbaumodule Konkrete Inhalte und Lernziele der Zercur Geriatrie -Aufbaumodule können in der Geschäftsstelle des Bundesverbandes Geriatrie angefragt werden. Für die weiteren Berufsgruppen des geriatrischen Teams gelten die oben genannten geriatrierelevanten Fort- und Weiterbildungen sinngemäß. Die geriatrierelevanten Fort- und Weiterbildungen müssen je Einzelfortbildung mind. 8 Unterrichtseinheiten umfassen. Auditcheckliste Qualitätssiegel Geriatrie für Akuteinrichtungen und Add-on: Es müssen mind. zwei Fachpflegekräfte (bezogen auf Vollzeitbeschäftigte) mit geriatrierelevanter Fort- bzw. Weiterbildung in der Einrichtung tätig sein. Ist dies nicht der Fall, müssen sich mind. zwei in der Einrichtung tätige Fachpflegekräfte in einer geriatrierelevanter Fort- bzw. Weiterbildung befinden. Auditcheckliste Qualitätssiegel Geriatrie für Rehabilitationseinrichtungen: Es müssen mind. zwei Fachpflegekräfte (bezogen auf Vollzeitbeschäftigte) mit geriatrierelevanter Fort- bzw. Weiterbildung in der Einrichtung tätig sein. Ist dies nicht der Fall, muss sich mind. eine in der Einrichtung tätige Fachpflegekraft in einer geriatrierelevanter Fort- bzw. Weiterbildung befinden. 1
2 Fachliche Fragen Gehören die Leistungen einer Ernährungsberatung zum Leistungsumfang des geriatrischen Teams? Gehört die Seelsorge zum geriatrischen Team? Was ist ein Gerontopsychologe? Muss es sich hierbei um einen bei der Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP) zertifizierten und eingetragenen Neuropsychologen handeln? Gibt es einen Personalschlüssel der als Mindestmenge gewünscht ist? Gibt es Mindestgrößen für Therapieräume? Müssen z.b. für Ergotherapie und Physiotherapie jeweils Einzel- und Gruppenräume zur Verfügung stehen oder dürfen sie gemeinsam genutzt werden? Sind die Kriterien der Raumausstattung z.b. Gehbarren und Stehapparat in der Physiotherapie verpflichtend? Die Aufgaben einer Ernährungsberatung müssen bei Bedarf erbracht werden. Falls kein Ernährungsberater in der Einrichtung verfügbar ist, können die Aufgaben auch von externen Dienstleistern übernommen werden. Seelsorger gehören nicht zum engeren Kreis des geriatrischen Teams. Die Aufgaben eines Seelsorgers müssen bei Bedarf veranlasst werden. Ein Gerontopsychologe verfügt grundsätzlich über den Abschluss zum Psychologen (Master/ Diplom). Darauf aufbauend hat er eine Weiterbildung zum Gerontologen (Bachelor/Master) absolviert. Neuropsychologen verfügen ebenso über einen Studienabschluss zum Psychologen (Master/ Diplom). Die Ausbildung zum Neuropsychologen erfolgt in der Klinik (ähnlich wie die Ausbildung zum Psychotherapeuten) und muss nicht bei der GNP zertifiziert werden. Der Bundesverband Geriatrie hat für die personelle Ausstattung einer geriatrischen Einrichtung Personalkennzahlen als Anhaltszahlen entwickelt. Somit liegen Empfehlungen für die personelle Ausstattung des ärztlichen, pflegerischen, therapeutischen und sozialen Dienstes vor. Diese können direkt in der Geschäftsstelle des Bundesverbandes angefragt werden. Mindestgrößen sind im Qualitätssiegel nicht formuliert, da die baulichen Vorschriften in jedem Bundesland variieren. Grundsätzlich gilt, dass die Größe der Therapieräume den Patienten die Nutzung von Rollstuhl und Rollator ermöglicht. Darauf ist vor allem bei der Dimensionierung von Gruppenräumen und der maximalen Teilnehmerzahl einer Gruppentherapie zu achten. Grundsätzlich sollten für jede Therapieform eigene Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, da damit auch oftmals therapiespezifische Trainingsmittel verbunden sind. In Ausnahmefällen kann eine gemeinsame Nutzung erfolgen. Ein verpflichtendes Kriterium gibt es in dem Sinne beim Qualitätssiegel Geriatrie nicht. Entscheidend ist die Beurteilung des in der Geriatrie erfahrenen Auditors, inwieweit es sich um eine kritische oder eine unkritische Abweichung handelt. Eine kritische Abweichung liegt vor, wenn daraus resultierende Fehler wesentliche Auswirkungen nach sich ziehen. Konkret am Beispiel des Gehbarrens und des Stehapparats sollte geprüft werden, welches Patientenklientel in der Einrichtung behandelt wird und welche therapeutischen Notwendigkeiten 2
3 Fachliche Fragen Gibt es geriatriespezifische gesetzliche und/oder behördliche Anforderungen, die besonders zu beachten sind? Akut-Checkliste: 6.2 Krankengymnast Add-on-Checkliste: Krankengymnast sich daraus ergeben. Darüber hinaus sollte der Gerätebestand des gesamten therapeutischen Bereichs in die Beurteilung des einzelnen Kriteriums einbezogen werden. Dem Bundesverband ist keine gesetzliche Anforderung bekannt, die direkt die Geriatrie betrifft. Die Berufsbezeichnung des Krankengymnasten wird seit geraumer Zeit nicht mehr verwendet. Im Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) wurde die Berufsbezeichnung geregelt. In diesem Gesetz wird einheitlich vom Physiotherapeuten gesprochen. 3
4 Verfahrensfragen Wird von geriatrischen Einrichtungen, die einen Aufnahmeantrag beim Bundesverband Geriatrie gestellt haben, eine ermäßigte Lizenzgebühr eingezogen? Was versteht man unter herausgebender Stelle? Wie erfolgt die Überwachung beim Add-on, wenn im zugrunde liegenden Zertifizierungsverfahren keine Überwachungsaudits vorgesehen sind? Die Zertifizierungsstelle erhebt zunächst die volle Lizenzgebühr. Im Falle der Aufnahme in den Bundesverband wird die Differenz zur ermäßigten Lizenzgebühr mit den Aufnahmekosten verrechnet. Voraussetzung ist, dass der Aufnahmeantrag vor dem Zertifizierungsaudit in der Geschäftsstelle des Bundesverband eingegangen ist. Der Bundesverband Geriatrie ist Herausgeber des Qualitätssiegels Geriatrie, welches in drei verschiedenen Versionen vorliegt: Qualitätssiegel Geriatrie für Rehabilitationseinrichtungen Qualitätssiegel Geriatrie für Akuteinrichtungen Qualitätssiegel Geriatrie Add-on. Im April 2010 wurde das Qualitätsmanagementverfahren Qualitätssiegel Geriatrie für Rehabilitationseinrichtungen (Ausgabe ), gemäß der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannt. Rehabilitationseinrichtungen können damit ihre gesetzliche Pflicht zur Zertifizierung nach 20 SGB IX erfüllen. Der Bundesverband Geriatrie ist im Sprachgebrauch der BAR die herausgebende Stelle des Qualitätssiegels Geriatrie für Rehabilitationseinrichtungen. Die geriatrischen Einrichtungen, welche die Add-on-Variante nutzen, sind den Zertifizierungsbedingungen des jeweiligen grundlegenden Verfahrens verpflichtet. Grundlegende Verfahren können beispielsweise sein: KTQ, DIN EN ISO 9001 oder EFQM. Für die Add-on-Variante ist neben der Zertifizierung und Re-Zertifizierung eine jährliche Überwachung vorgesehen. Wenn das zugrunde liegende Verfahren kein jährliches Überwachungsaudit vorsieht, erfolgt dies in Form einer Selbstbewertung anhand der Auditcheckliste für das Qualitätssiegel Geriatrie Add-on. Diese Selbstbewertung wird mit den entsprechenden Nachweisen von der geriatrischen Einrichtung bei der Zertifizierungsstelle eingereicht, von dieser geprüft und ggf. weitere Nachweise angefordert. Zeigen sich bei der Überprüfung Abweichungen, ist ein Überwachungsaudit durch die Auditoren vor Ort durchzuführen und ein Auditbericht zu verfassen. Dies ist dem Bundesverband Geriatrie durch die Zertifizierungsstelle anzuzeigen. 4
5 Verfahrensfragen Müssen die Vorlagen des Bundesverbandes Geriatrie zur Erstellung der Zertifikatsurkunden verwendet werden? Wie müssen ausgelagerte Prozesse, wie z. B. Apotheke, Küche o.ä., überprüft werden? Der Bundesverband Geriatrie hat für die Ausstellung der Zertifikatsurkunden den Zertifizierungsstellen Vorlagen zur Verfügung gestellt. Diese müssen für die Ausstellung der Urkunden verwendet werden. Die Überprüfung der Qualität ausgelagerter Prozesse wird seitens der Einrichtung über die Vorlage entsprechender Dokumente, z.b. Zertifikate gewährleistet. Ein Qualitätsaudit durch Vertreter der Einrichtung ist nicht erforderlich. Sofern sich zum Zertifizierungsverfahren Fragen ergeben, bitten wir Sie, sich an die Geschäftsstelle des Bundesverbandes zu wenden. 5
nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).
Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB
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