Aktuelle Rechtsprechung mit Wirkung im Geltungsbereich des TV-V. Doreen Lindner (Ass. jur.)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktuelle Rechtsprechung mit Wirkung im Geltungsbereich des TV-V. Doreen Lindner (Ass. jur.)"

Transkript

1 Aktuelle Rechtsprechung mit Wirkung im Geltungsbereich des TV-V Doreen Lindner (Ass. jur.)

2 Inhalt Aktuelle Rechtsprechung zu: Vergütung von Umkleidezeiten Arbeitszeitkonto Vergütung von Überstunden bei Schichtarbeit nach 9 Abs. 8 c TV-V Überstunden Begriff und Definition Werktag Anzahl der Urlaubstage bei Schichtarbeit Rufbereitschaft als Arbeitszeit Ruhepausen und Zweck der Mitbestimmungsrechte Mitbestimmung bei der Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung Arbeitszeit und Betriebsversammlung

3 Aktuelle Rechtsprechung Vergütung von Umkleidezeiten 8 Abs. 1 TV-V: Frage: gehört die Umkleidezeit mit in die vergütungspflichtige Arbeitszeit 611, 611a i.v.m. 6, 8 Abs.1 TV-V?

4 Aktuelle Rechtsprechung Vergütung von Umkleidezeiten Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 23. November Sa 494/15, juris 1. Jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient, gehört zur Arbeitszeit. Dazu zählt auch das Umkleiden für die Arbeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss. 2. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber eine Weisung, sich im Betrieb umzukleiden nicht erteilt hat, es sich aber um auffällige Schutzkleidung handelt, deren Tragen dem Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit nicht zuzumuten ist.

5 Aktuelle Rechtsprechung Vergütung von Umkleidezeiten Auszug aus der Entscheidung BAG vom AZR 382/16 Die für An- und Ablegen der Dienstkleidung benötigte Zeit sowie die damit verbundenen notwendigen innerbetrieblichen Wegezeiten ist vergütungspflichtige Arbeitszeiten, wenn: Beschäftigte zum Tragen der unternehmenseinheitlichen Dienstkleidung verpflichtet. die zu tragenden Kleidungsstücken besonders auffällige Dienstkleidung ist. Um eine besonders auffällige Dienstkleidung handelt es sich, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Ausgestaltung seiner Kleidungsstücke in der Öffentlichkeit mit einem bestimmten Berufszweig oder einer bestimmten Branche in Verbindung gebracht wird. An einer solchen Offenlegung seiner beruflichen Tätigkeit gegenüber Dritten hat der Arbeitnehmer regelmäßig kein eigenes Interesse. Für die Zuordnung zu einer Branche bzw. einem Berufszweig ist ohne Bedeutung, ob die Dienstkleidung in dezenten oder auffälligen Farben gehalten ist. ist die ausschließlich in der Farbe Weiß gehaltene Dienstkleidung im öffentlichen Straßenbild als auffällig zu bezeichnen und lässt typischerweise auf eine Zugehörigkeit des Trägers zu einem Heiloder hierzu gehörenden Hilfsberuf schließen.durch die besondere Ausgestaltung der Dienstkleidung sollen die Krankenhauspatienten und -besucher die Mitarbeiter des Pflegepersonals als solche erkennen können. 5

6 Aktuelle Rechtsprechung Arbeitszeitkonto ( 11 TV-V) Zeitkonto Soll- und Istarbeitszeit Entscheidung BAG vom 24. Oktober AZR 286/12 juris der auf einem Arbeitszeitkonto zugewiesene Zeitsaldo gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang die/der Arbeitnehmer*in Arbeit geleistet hat und daher Vergütung beanspruchen kann oder in welchem Umfang sie/er noch Arbeit für das vereinbarte Entgelt leisten muss. der Zeitsaldo als Differenz zwischen Soll- und Istarbeitszeit ist Grundlage für Ansprüche des Arbeitnehmers auf Vergütung oder Freizeitausgleich. 6

7 Aktuelle Rechtsprechung Arbeitszeitkonto ( 11 TV-V) Arbeitsunfähigkeit-Schichtplan LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. März Sa 1498/17, juris Steht bei einem Schichtplan nicht fest, ob der arbeitsunfähig gewordene Arbeitnehmer in den entsprechenden Schichten eingeteilt worden wäre, kann der Arbeitnehmer aus 3, 4 EFZG keine Zeitgutschrift für diese Schichten verlangen. Die Möglichkeit für bestimmte Schichten Urlaub zu nehmen und sich damit von einer möglichen Einteilung "freizukaufen", begründet noch nicht die Annahme, der Arbeitnehmer sei für diese Schichten eingeteilt worden. 7

8 Aktuelle Rechtsprechung zur Vergütung von Überstunden bei Schichtarbeit nach 9 Abs. 8 c TV-V 8 Abs. 2 TV-V: 9 Abs. 8 TV-V:

9 Aktuelle Rechtsprechung zur Vergütung von Überstunden bei Schichtarbeit nach 9 Abs. 8 c TV-V Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 05. März Sa 507/17 anhängig BAG, 5 AZR 249/18 Streitig ist, ob 9 Abs. 8 TV-V dahin auszulegen ist, dass immer dann, wenn bereits innerhalb eines Monats durch die im Monatsschichtplan geplante Arbeit die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird, die überschreitenden Stunden Überstunden sind, für die Überstundenzuschlag gemäß 10 TV-V zu zahlen ist und diese sofort auszuzahlen sind. Streit: Auslegung der Begriff Schichtplan und Schichtplanturnus in 9 Abs. 8 c TV-V

10 Aktuelle Rechtsprechung zur Vergütung von Überstunden bei Schichtarbeit nach 9 Abs. 8 c TV-V Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 05. März Sa 507/17 anhängig BAG, 5 AZR 249/18 Entscheidung: Diese Stunden stellen keine Überstunden im Sinne der 9 und 10 des TV-V dar. Hätten die Tarifvertragsparteien mit Schichtplan und Schichtplanturnus das gleiche gemeint, hätte 9 Abs. 8 TV-V viel einfacher formuliert werden können. Er hätte in diesem Fall lauten können: Überstunden sind alle im Schichtplan enthaltenen Stunden, die die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit nach Ablauf des Schichtplans überschritten haben. Damit spricht bereits die Wortlaufauslegung dafür, als Ausgleichszeitraum den Ablauf eines Jahres als Schichtplanturnus zu Grunde zu legen. Neben dieser am Wortlaut orientierten Auslegung spricht aber auch der Sinn des Tarifvertrages dagegen, den Schichtplan mit dem Schichtplanturnus gleichzusetzen und damit bei kurzen Schichtplanlaufzeiten wie z.b. bei einem Monatsschichtplan den Aufbau eines Überstundenkontos nicht möglich zu machen.

11 Aktuelle Rechtsprechungsübersicht zum Thema Überstunden Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TV-V ( 9 Abs. 8 Buchstabe c) Eine zum Thema bereits ergangene Entscheidung BAG vom 25. April AZR 800/11 juris Nach der Regelung in 9 Abs. 8 Buchst. c TV-V können bei Stunden die im Schichtplan vorgesehen sind, Überstunden nur dann entstehen, wenn mehr Stunden vorgesehen sind, als sie ein Vollzeitbeschäftigter erbringen müsste. Ob tatsächlich Überstunden geleistet worden sind, ergibt sich in diesem Fall allerdings erst aus dem am Ende eines Schichtplanturnus vorzunehmenden Abgleich zwischen der tatsächlichen Arbeitsleistung und von einem Vollzeitbeschäftigten in diesem Zeitraum geschuldeten Arbeit. Wird bezogen auf den Schichtplanturnus als Ausgleichszeitraum die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigtenn eingehalten, liegen bei im Schichtplan vorgesehenen Stunden keine Überstunden vor. Schichtplanturnus = Zeitraum für den der Schichtplan oder der Dienstplan im Vorhinein aufgestellt ist. 11

12 Aktuelle Rechtsprechung Begriff und Definition Werktag 8 Abs. 3 TV-V:

13 Aktuelle Rechtsprechung Begriff und Definition Werktag BAG vom 20. September AZR 143/ Abs. 2 Satz 1 TVöD-K und 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K ( 8 Abs. 3 TV-V) definiert den Begriff Werktag nicht. Der allgemeine Sprachgebrauch, nach dem der Werktag ein Tag ist, an dem gearbeitet wird, lässt auch bei Annahme des Gegensatzes Sonntag oder Feiertag (vgl. Wahrig Deutsches Wörterbuch 9. Aufl. Stichwort Werktag ) nicht mit hinreichender Sicherheit darauf schließen, dass der Samstag auch ein Werktag im Sinne der hier auszulegenden Tarifnormen ist. Dies folgt schon daraus, dass die Regelungen nach ihrem dargestellten Sinn und Zweck einen Bezug zu den Normaldienstleistenden aufweisen, welche ihre Arbeitsleistung typischerweise von Montag bis einschließlich Freitag erbringen. Aus dem systematischen Zusammenhang ergibt sich jedoch, dass der Samstag als Werktag isv. 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K und 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K 8 Abs. 3 TV-V anzusehen ist.

14 Aktuelle Rechtsprechung Anzahl der Urlaubstage bei Schichtarbeit 14 Abs. 3 TV-V:

15 Aktuelle Rechtsprechung Anzahl der Urlaubstage bei Schichtarbeit Entscheidung des BAG vom 21. Juli AZR 145/14, juris 1. Der in 14 Abs. 3 S 1 TV-V für eine Fünftagewoche bestimmte Urlaubsanspruch ist gemäß 14 Abs. 3 S 2 TV-V umzurechnen. Die Tarifvorschrift normiert das sog. Tagesprinzip. "Tag in der Kalenderwoche" isd. 14 Abs. 3 S. 1 TV-V ist jeder Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber erbringt. Eine Nachtschicht, die sich über zwei Kalendertage erstreckt, ist als zwei Tage zu rechnen. 2. Die maßgebliche Umrechnungsformel für die Urlaubstage lautet: Urlaubstage x Arbeitstage im Jahr bei abweichender Verteilung Arbeitstage im Jahr bei einer Fünftagewoche 3. In diese Formel sind als Dividend die in 14 Abs. 3 S. 1 TV-V festgelegte Anzahl von 30 Urlaubstagen einzusetzen. Diese sind mit der vom Kläger im Schichtsystem zu leistenden Anzahl von Arbeitstagen im Jahr zu multiplizieren. Als Divisor sind die Arbeitstage einzusetzen, an denen der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der seine Arbeitsleistung an fünf Tagen in der Woche erbringt, beschäftigt.

16 Aktuelle Rechtsprechung Rufbereitschaft als Arbeitszeit 9 Abs. 4 TV-V:

17 Aktuelle Rechtsprechung Rufbereitschaft als Arbeitszeit Aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Frage, ob Rufbereitschaft Arbeitszeit ist: EuGH, Urteil vom 21. Februar 2018 C-518/15, Rn. 66, juris Nach alledem ist auf die vierte Frage zu antworten, dass Art. 2 der Richtlinie 2003/88 dahin auszulegen ist, dass die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während deren er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb von acht Minuten Folge zu leisten, wodurch die Möglichkeit, anderen Tätigkeiten nachzugehen, erheblich eingeschränkt ist, als Arbeitszeit anzusehen ist. Entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände. Maßgeblich ist die Qualität der verbrachten Freizeit. Gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein extrem kurzes Zeitfenster für den Dienstantritt vor, ist dies ein deutliches Indiz dafür, dass insgesamt Arbeitsbereitschaft vorliegt. Insoweit darf aber nicht starr verfahren werden. Vielmehr kommt es auch darauf an, mit welcher Intensität und vor allem mit welcher Verlässlichkeit sich der Arbeitnehmer während der inaktiven Zeit seinen eigenen Interessen widmen kann und umgekehrt wie wahrscheinlich es ist, dass er zur Arbeitsleistung herangezogen wird. Das alles erlangt für das Vergütungsrecht mit Ausnahme des Mindestlohnrechts keine Bedeutung. Vielmehr bleiben die Arbeitsvertrags- oder auch Tarifvertragsparteien frei in ihrer Entscheidung, wie eine Rufbereitschaft vergütet werden soll. (NZA 2018, 348, beck-online) 17

18 Aktuelle Rechtsprechung Ruhepausen und Zweck der Mitbestimmungsrechte Auszug aus der Entscheidung BAG vom , 1 AZR 706/13 Der Betriebsrat hat nach 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG mitzubestimmen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen. Der Zweck des Mitbestimmungsrechts besteht darin, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage ihrer Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien und für die Gestaltung ihres Privatlebens nutzbaren Zeit zur Geltung zu bringen. Dementsprechend betrifft das Mitbestimmungsrecht nach 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG die Lage der Grenze zwischen Arbeitszeit und Freizeit. Nach 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG können die Betriebsparteien die Lage und die Dauer von Pausen innerhalb der Arbeitszeit mit normativer Wirkung für die Betriebsangehörigen festlegen. Der Begriff der Pause ist in der Vorschrift nicht definiert, sondern wird dort vorausgesetzt. Er hat denselben Inhalt wie der Begriff der Ruhepause in 4 ArbZG und in seiner allgemeinen Bedeutung Pausen sind im Voraus feststehende Unterbrechungen der Arbeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat und frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann. Weil sie keine Arbeit, sondern eine Unterbrechung der Arbeit sind, zählen sie nicht zur Arbeitszeit, 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG und müssen nicht nach 611 Abs. 1 BGB vergütet werden. Das Mitbestimmungsrecht aus 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG erfasst auch die Frage, ob die Arbeit an einem Arbeitstag zusammenhängend oder in mehreren Teilabschnitten, die durch größere Pausenzeiten unterbrochen sind, geleistet wird. Hierbei haben die Betriebsparteien die Interessen der Arbeitnehmer an einer sinnvollen, insbesondere zusammenhängenden Gestaltung der arbeitsfreien Zeit mit denen des Arbeitgebers, die Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen mit Unterbrechungen festzulegen, zu einem 18 Ausgleich zu bringen.

19 Aktuelle Rechtsprechung Ruhepausen und Zweck der Mitbestimmungsrechte Auszug aus der Entscheidung BAG vom , 1 AZR 706/13 regeln Betriebs-/Dienstvereinbarungen die zeitliche Lage der Pausen oder setzen einen Korridor fest, in denen die zeitliche Lage der Pausen vom Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts nach 106 Gewerbeordnung bestimmt werden kann, ist das Mitbestimmungsrecht verbraucht der Arbeitgeber kommt in Annahmeverzug der Arbeitsleistung der/des Beschäftigten, wenn die vom BR/PR mitbestimmten Pausen (z.b. im Rahmen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung) nicht genommen werden können und stattdessen Arbeitsleistung erbracht werden muss der Arbeitgeber hat dann die Arbeitsleistung entsprechend zu vergüten ( 615, 611 BGB) 19

20 Aktuelle Rechtsprechung Arbeitszeit und Betriebsversammlung Teilnahme der Arbeitnehmer*innen an Betriebsversammlungen ist Arbeitszeit Leitsatz Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Mai A 1403/08, juris 1. Die Teilnahme an Betriebsversammlungen i. S. v. 42 BetrVG ist Arbeitszeit i. S. v. 2 Abs. 1 ArbZG. 2. Jedenfalls auf Antrag des Betroffenen kann die zuständige Behörde auf der Grundlage des 17 Abs. 2 ArbZG einen entsprechenden feststellenden Verwaltungsakt erlassen. 17 Abs. 2 ArbZG: Die Aufsichtsbehörde kann die erforderlichen Maßnahmen anordnen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten zu treffen hat. 20

21 Aktuelle Rechtsprechung Mitbestimmung bei der Arbeitszeitund Dienstplangestaltung BAG, Beschluss vom ABR 4/16 Die erstmalige Zuordnung der neu eingestellten Arbeitnehmer zu den lediglich arbeitsplatzbezogenen Rahmendienstplänen unterfällt als Festlegung der konkreten Lage und Verteilung der Arbeitszeit dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Nach 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen. Der Zweck des Mitbestimmungsrechts besteht darin, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage ihrer Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien und für die Gestaltung ihres Privatlebens nutzbaren Zeit zur Geltung zu bringen. Das Beteiligungsrecht umfasst bei Rahmendienstplänen wie den vorliegenden nicht nur deren Erstellung und Ausgestaltung bezogen auf Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Lage der Pausen, sondern auch die Bestimmung desjenigen Personenkreises, der seine Arbeitsleistung danach zu erbringen hat. Darüber hinaus erfasst das Mitbestimmungsrecht auch die Zuordnung der einzelnen Arbeitnehmer zu einem mitbestimmten Dienstplan. 21

22 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Doreen Lindner Assessor jur. Rat.geber GmbH

Doreen Lindner Assessor jur. Rat.geber GmbH Fachtagung für betriebliche Interessenvertretungen aus der Altenpflege Forum 2: Gesundheitsverträglich arbeiten: Mitbestimmung bei der Aufstellung von Dienstplänen in der Altenpflege Doreen Lindner Assessor

Mehr

Niedersächsisches Finanzministerium VD Hannover, den

Niedersächsisches Finanzministerium VD Hannover, den Niedersächsisches Finanzministerium VD 4 35 08 Hannover, den 01.11.2017 Überstundenzuschlag bei Teilzeitbeschäftigung mit/ohne Schicht- und Wechselschichtarbeit; hier: Durchführungshinweise In der Mitgliederversammlung

Mehr

Zu lang, zu oft, zu viel.

Zu lang, zu oft, zu viel. Zu lang, zu oft, zu viel. Ursachen, Folgen und Mitbestimmung der Überstunden. Fachtag Krankenhäuser nrw Freitag, 30.10.2015, 10 bis 16 Uhr Essen, Philharmonie Nachlesen:... 2 Die Beiträge der Fachtagung,

Mehr

Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg

Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Marta Böge, Rechtsreferentin Christine Burger, Rechtsreferentin Stand:

Mehr

Arbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten. Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung,

Arbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten. Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, Die Qualitätsoffensive der Evangelischen Kirche der Pfalz Arbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten Grundsatz Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen

Mehr

Arbeitszeit innerhalb der Anlagen 30 bis 33 A 7.2

Arbeitszeit innerhalb der Anlagen 30 bis 33 A 7.2 Arbeitszeit innerhalb der Anlagen 30 bis 33 A 7.2 Beispiel 19.1 Altenpfleger B. (Entgeltgruppe P 7 Stufe 5), der nicht im Schichtdienst tätig ist, muss am Samstag von 14.00 bis 20.00 Uhr dienstplanmäßig

Mehr

Arbeitszeitkorridor vs. Rahmenzeit:

Arbeitszeitkorridor vs. Rahmenzeit: Arbeitszeitkorridor vs. Rahmenzeit: Tarifvertrag und Praxis 1 Grundlagen: 1.1 BetrVG 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen 87.1.2 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit Verteilung

Mehr

BAG, Beschluß vom ABR 33/ 88

BAG, Beschluß vom ABR 33/ 88 BAG, Beschluß vom 27.06.1989-1 ABR 33/ 88 Mitbestimmung bei Schichtwechsel Leitsatz: Wird in einem Betrieb im Schichtbetrieb gearbeitet, so unterliegt auch die Regelung der Frage, ob und unter welchen

Mehr

Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD Bundesarbeitsgericht - 6 AZR 800/11 vom 25. April 2013

Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD Bundesarbeitsgericht - 6 AZR 800/11 vom 25. April 2013 ver.di - Bezirk Berlin - Fachbereich 3 Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD Bundesarbeitsgericht - 6 AZR 800/11 vom 25. April 2013

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 6. September 2017 Fünfter Senat - 5 AZR 382/16 - ECLI:DE:BAG:2017: U.5AZR

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 6. September 2017 Fünfter Senat - 5 AZR 382/16 - ECLI:DE:BAG:2017: U.5AZR Bundesarbeitsgericht Urteil vom 6. September 2017 Fünfter Senat - 5 AZR 382/16 - ECLI:DE:BAG:2017:060917.U.5AZR382.16.0 I. Arbeitsgericht Emden Urteil vom 1. Oktober 2015-2 Ca 5/15 - II. Landesarbeitsgericht

Mehr

Gemeinsame Festlegungen zu Begriffen zum Thema Arbeitszeit aus dem Haustarifvertrag des Uniklinikums Magdeburg (AöR)

Gemeinsame Festlegungen zu Begriffen zum Thema Arbeitszeit aus dem Haustarifvertrag des Uniklinikums Magdeburg (AöR) Gemeinsame Festlegungen zu Begriffen zum Thema Arbeitszeit aus dem Haustarifvertrag des Uniklinikums Magdeburg (AöR) Das Dezernat Personal, die Direktorin des Pflegedienstes und der Personalrat haben gemeinsam

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 8. Mai 2018 Neunter Senat - 9 AZR 578/17 - ECLI:DE:BAG:2018: U.9AZR

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 8. Mai 2018 Neunter Senat - 9 AZR 578/17 - ECLI:DE:BAG:2018: U.9AZR Bundesarbeitsgericht Urteil vom 8. Mai 2018 Neunter Senat - 9 AZR 578/17 - ECLI:DE:BAG:2018:080518.U.9AZR578.17.0 I. Arbeitsgericht Köln Urteil vom 30. Mai 2016-15 Ca 569/16 - II. Landesarbeitsgericht

Mehr

Gemeinsame Festlegungen zu Begriffen zum Thema Arbeitszeit aus dem Haustarifvertrag des Uniklinikums Magdeburg (AöR)

Gemeinsame Festlegungen zu Begriffen zum Thema Arbeitszeit aus dem Haustarifvertrag des Uniklinikums Magdeburg (AöR) Gemeinsame Festlegungen zu Begriffen zum Thema Arbeitszeit aus dem Haustarifvertrag des Uniklinikums Magdeburg (AöR) Das Dezernat Personal, die Direktorin des Pflegedienstes und der Personalrat haben gemeinsam

Mehr

EIN JAHR MINDESTLOHN / ARBEITSZEITGESETZ EINE KURZE ZWISCHENBILANZ

EIN JAHR MINDESTLOHN / ARBEITSZEITGESETZ EINE KURZE ZWISCHENBILANZ EIN JAHR MINDESTLOHN / ARBEITSZEITGESETZ EINE KURZE ZWISCHENBILANZ SCHWERPUNKTE 1. Welche Lohnbestandteile sind mindestlohnwirksam? 1.1 Was ist Arbeitszeit? 1.2 Grund- und Leistungslohn 1.3 Urlaubs- und

Mehr

Arbeitszeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Arbeitszeitschutz

Arbeitszeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Arbeitszeitschutz TK Lexikon Arbeitsrecht Arbeitszeit Arbeitszeit HI520312 Zusammenfassung LI1096996 Begriff Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.

Mehr

Arbeitszeit oder Freizeit, das ist hier die Frage

Arbeitszeit oder Freizeit, das ist hier die Frage Arbeitszeit oder Freizeit, das ist hier die Frage HBS-Fachgespräch Arbeitsrecht Arbeitszeitpolitik und Arbeitszeitrecht Dr. Andreas Priebe, Hans-Böckler-Stiftung www.boeckler.de Die drei Dimensionen des

Mehr

AVR. Arbeitszeit außerhalb der Anlagen 30 bis 33

AVR. Arbeitszeit außerhalb der Anlagen 30 bis 33 AVR Arbeitszeit außerhalb der Anlagen 30 bis 33 Teil 2 Inhalt 1. Allgemeines... 154 2. Die nicht von den Anlagen 30 bis 33 erfassten Mitarbeiter... 155 3. Begriffe des Arbeitszeitrechts und ihre Anwendung

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung mit Wirkung im Geltungsbereich des TV-V

Aktuelle Rechtsprechung mit Wirkung im Geltungsbereich des TV-V Aktuelle Rechtsprechung mit Wirkung im Geltungsbereich des TV-V Rechtsanwälte Betz-Rakete-Dombek Tempelhofer Ufer 31 10963 Berlin Tel: 030 264 947-0 Fax: 030 264 947-47 E-Mail: rae@robe.org Rufbereitschaft

Mehr

Ärztliche Arbeitszeit. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR

Ärztliche Arbeitszeit. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Ärztliche Arbeitszeit Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 12. Dezember 2013 Themen 2 Rechtliche Rahmenbedingungen Regelmäßige

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Nachtarbeitszuschlag Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Nachtarbeitszuschlag Deutscher Bundestag WD /17 Nachtarbeitszuschlag 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Nachtarbeitszuschlag Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 16. Oktober 2017 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Die Wissenschaftlichen Dienste des

Mehr

Neuregelungen der AVR Arbeitszeitregelungen. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst

Neuregelungen der AVR Arbeitszeitregelungen. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst Neuregelungen der AVR Arbeitszeitregelungen Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst 18.01.11 Allgemeines 1 Die Anlagen 6 (Überstundenregelung) 6a (Zeitzuschläge, Überstundenvergütung) 5

Mehr

Erläuterungen mit Fallbeispielen zur der Musterdienstvereinbarung AVR Anlage 5b

Erläuterungen mit Fallbeispielen zur der Musterdienstvereinbarung AVR Anlage 5b Erläuterungen mit Fallbeispielen zur der Musterdienstvereinbarung AVR Anlage 5b 1. Vorbemerkung Mit dieser Musterdienstvereinbarung sollen rechtliche Arbeitszeitvorgaben eingehalten werden; insbesondere

Mehr

Direktionsrecht. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Umfang HI LI

Direktionsrecht. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Umfang HI LI TK Lexikon Arbeitsrecht Direktionsrecht Direktionsrecht HI520823 Zusammenfassung LI1097783 Begriff Das Direktionsrecht ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene

Mehr

Arbeitszeit und Einigungsstelle

Arbeitszeit und Einigungsstelle Arbeitszeit und Einigungsstelle Infoabend am 11. Mai 2017 1 Gliederung I. Einführung zur Arbeitszeit II. Einigungsstellenverfahren III. Was kann durchgesetzt werden? IV. Konsequenzen 2 I. Einführung Ergebnisse

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 29. Juni 2016 Fünfter Senat - 5 AZR 617/15 - ECLI:DE:BAG:2016: U.5AZR

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 29. Juni 2016 Fünfter Senat - 5 AZR 617/15 - ECLI:DE:BAG:2016: U.5AZR Bundesarbeitsgericht Urteil vom 29. Juni 2016 Fünfter Senat - 5 AZR 617/15 - ECLI:DE:BAG:2016:290616.U.5AZR617.15.0 I. Arbeitsgericht Hamburg Urteil vom 1. April 2015-26 Ca 415/14 - II. Landesarbeitsgericht

Mehr

1. Kap. Grundlagen zum Arbeitszeitrecht Rechtliche Grundlagen Fürsorgepflicht des AG 2

1. Kap. Grundlagen zum Arbeitszeitrecht Rechtliche Grundlagen Fürsorgepflicht des AG 2 Inhalt I. Teil Arbeitszeitrechtliche Grundlagen der Dienstplangestaltung 1. Kap. Grundlagen zum Arbeitszeitrecht 1 1.1 Rechtliche Grundlagen 1 1.2 Fürsorgepflicht des AG 2 2. Kap. Definition von Arbeitszeit"

Mehr

Dienstvereinbarung zur Einführung eines Arbeitszeitkorridors gem. 6 Abs. 6 TV-L und zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos gem.

Dienstvereinbarung zur Einführung eines Arbeitszeitkorridors gem. 6 Abs. 6 TV-L und zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos gem. Dienstvereinbarung zur Einführung eines Arbeitszeitkorridors gem. 6 Abs. 6 TV-L und zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos gem. 10 TV-L Präambel Durch die bevorstehende Eröffnung des Konzertsaales der

Mehr

Gutachten. 1 Erfurter Kommentar/Wank 2 ArbZG, Rn. 16.

Gutachten. 1 Erfurter Kommentar/Wank 2 ArbZG, Rn. 16. Gutachten Es soll beurteilt werden, welche Unterbrechungen bei Verrichtung der Arbeit als Teil der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten und daher vergütungspflichtig sind. Am Beispiel

Mehr

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom , 5 AZR 902/07

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom , 5 AZR 902/07 BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 9.7.2008, 5 AZR 902/07 Höhe des Feiertagszuschlags Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Juli 2007-1 Sa 1903/06

Mehr

Betriebsrätekonferenz. Arbeit sicher und fair

Betriebsrätekonferenz. Arbeit sicher und fair Betriebsrätekonferenz Arbeit sicher und fair Jochen Homburg IG Metall Vorstand Funktionsbereich Betriebs- u. Mitbestimmungspolitik Arbeitszeit ist zentraler Konfliktpunkt in den Betrieben Tägliche Arbeitszeit

Mehr

Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR

Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 30. Juni 2016 Tägliche Arbeitszeit ArbZG 3: Die werktägliche

Mehr

TVöD. Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements. TVöD. I. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil Krankenhäuser H.

TVöD. Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements. TVöD. I. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil Krankenhäuser H. TVöD Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements 08.02.2006 H. Kern - 2006 1 TVöD II. Besonderer Teil Krankenhäuser 08.02.2006 H. Kern - 2006 2 1 6 TVöD I. Arbeitszeit Durchschnittsberechnung der regelmäßigen

Mehr

Abschied vom Monatsdienstplan?

Abschied vom Monatsdienstplan? Jan Kutscher und RA Dr. Christian Schlottfeldt 1 20. September 2013 Abschied vom Monatsdienstplan? Praktische Konsequenzen aus dem BAG-Urteil vom 25.04.2013 (6 AZR 800/11) zu Überstunden bei Wechselschicht-

Mehr

Tatbestand. Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Nachteilsausgleich gemäß 113 Abs. 3, Abs. 1 BetrVG.

Tatbestand. Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Nachteilsausgleich gemäß 113 Abs. 3, Abs. 1 BetrVG. Interessenausgleich in der Insolvenz BetrVG 113 Abs. 3, Abs. l Die Verpflichtung des Insolvenzverwalters, den Betriebsrat über eine geplante Betriebsänderung zu unterrichten, diese mit ihm zu beraten und

Mehr

Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice

Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice Rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Arbeitszeitfragen Klaus Ulrich Mitbestimmung und Arbeitszeit Ein Pulverfass

Mehr

Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO)

Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO) Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO) (VO vom 9. Dezember 1997 ABl. 1997, S. 253, geändert durch VO vom 29. November 2005, ABl. 2005, S. 228, 27. Juni 2008, ABl. 2008, S.

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 24. Mai 2017 Fünfter Senat - 5 AZR 431/16 - ECLI:DE:BAG:2017: U.5AZR

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 24. Mai 2017 Fünfter Senat - 5 AZR 431/16 - ECLI:DE:BAG:2017: U.5AZR Bundesarbeitsgericht Urteil vom 24. Mai 2017 Fünfter Senat - 5 AZR 431/16 - ECLI:DE:BAG:2017:240517.U.5AZR431.16.0 I. Arbeitsgericht Leipzig Urteil vom 22. Oktober 2015-14 Ca 1175/15 - II. Sächsisches

Mehr

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen -

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Gliederung Geltende Rechts- und Tarifregelungen - Arbeitszeitgesetz - Bundesurlaubsgesetz - TV-L - Landesbeamtengesetz

Mehr

Mitbestimmungsrechte Arbeitszeit BetrVG und LPVG Ba-Wü

Mitbestimmungsrechte Arbeitszeit BetrVG und LPVG Ba-Wü Mitbestimmungsrechte Arbeitszeit BetrVG und Einführung Arbeitszeit: - Zentraler Begriff im Arbeitsrecht - Bestimmt Zeitraum, in dem der AG über die Arbeitsleistung des AN verfügen kann - Vergütung hängt

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 5 AZR 559/03

Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 5 AZR 559/03 Bundesarbeitsgericht Urt. v. 29.09.2004, Az.: 5 AZR 559/03 Ohne Betriebsrat muss die Schicht nicht gewechselt werden Muss ein Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag je nach Erfordernis im Ein-, Zwei- oder Dreischichtdienst

Mehr

Workshop im Rahmen der Qualitätsoffensive Kita + QM der Evangelischen Kirche der Pfalz

Workshop im Rahmen der Qualitätsoffensive Kita + QM der Evangelischen Kirche der Pfalz Workshop im Rahmen der Qualitätsoffensive Kita + QM der Evangelischen Kirche der Pfalz Arbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten 1. Grundsatz Der Arbeitgeber kann - Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19. Januar 2016 Neunter Senat - 9 AZR 608/14 - ECLI:DE:BAG:2016: U.9AZR

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19. Januar 2016 Neunter Senat - 9 AZR 608/14 - ECLI:DE:BAG:2016: U.9AZR Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19. Januar 2016 Neunter Senat - 9 AZR 608/14 - ECLI:DE:BAG:2016:190116.U.9AZR608.14.0 I. Arbeitsgericht Zwickau Urteil vom 19. Dezember 2013-1 Ca 884/13 - II. Sächsisches

Mehr

Work-Life-Balance. Ständige Erreichbarkeit. - Bonner Unternehmertage Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr.

Work-Life-Balance. Ständige Erreichbarkeit. - Bonner Unternehmertage Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Work-Life-Balance Ständige Erreichbarkeit - Bonner Unternehmertage 2013 - Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Nicolai Besgen Folie 1 I. Begriffsbestimmung Work-Life-Balance Der Begriff

Mehr

Synopse Anlagen 30 bis 33

Synopse Anlagen 30 bis 33 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 1 Geltungsbereich 1 Geltungsbereich 1 Geltungsbereich 1 Geltungsbereich (1) Diese Anlage gilt für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in (1)

Mehr

Betriebliche Arbeitszeitmodelle - Rheinischer Arbeitsrechtstag

Betriebliche Arbeitszeitmodelle - Rheinischer Arbeitsrechtstag Betriebliche Arbeitszeitmodelle - Rheinischer Arbeitsrechtstag 2009 - Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard) Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Universität Bonn

Mehr

Sonderregelung Krankenhäuser. Anlage 4 zum KTD

Sonderregelung Krankenhäuser. Anlage 4 zum KTD Sonderregelung Krankenhäuser Anlage 4 zum KTD Nr. 1 Geltungsbereich (1) Diese Sonderregelung gilt für die in Krankenhäusern und Fachkliniken, in denen die betreuten Personen in ärztlicher Behandlung stehen,

Mehr

Aktenzeichen: 5 AZR 902/07 Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 9. Juli AZR 902/07 - Urteil vom 28. September Ca 138/06-

Aktenzeichen: 5 AZR 902/07 Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 9. Juli AZR 902/07 - Urteil vom 28. September Ca 138/06- Aktenzeichen: 5 AZR 902/07 Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 9. Juli 2008-5 AZR 902/07-1. Arbeitsgericht Kassel Urteil vom 28. September 2006-3 Ca 138/06- II. Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil

Mehr

Betriebsvereinbarung zum Thema Beschäftigungssicherung

Betriebsvereinbarung zum Thema Beschäftigungssicherung Betriebsvereinbarung zum Thema Beschäftigungssicherung Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] wird zur Regelung der Arbeitszeit und zur Sicherung der Beschäftigung folgende Betriebsvereinbarung

Mehr

Inhaltsübersicht. Arbeitszeit - Arbeitstage. 1. Allgemeines 2. Abgrenzung: Arbeitstag vs. Werktag u.a. 2.1 Arbeitstage 2.2 Kalendertage 2.

Inhaltsübersicht. Arbeitszeit - Arbeitstage. 1. Allgemeines 2. Abgrenzung: Arbeitstag vs. Werktag u.a. 2.1 Arbeitstage 2.2 Kalendertage 2. Arbeitszeit - Arbeitstage Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Abgrenzung: Arbeitstag vs. Werktag u.a. 2.1 Arbeitstage 2.2 Kalendertage 2.3 Werktage 3. Die Bedeutung von Arbeitstagen im Arbeitsrecht 3.1

Mehr

Werkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates

Werkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates Werkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates Damiano Valgolio, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin, 19. September 2017 Handlungsmöglichkeiten des BR Initiativrecht

Mehr

43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich -

43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich - 43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich - Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte (mit Ausnahme der Ärztinnen

Mehr

Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge

Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge Informationen zum rechtlichen Rahmen der Arbeitszeitgestaltung

Mehr

AVR. Arbeitszeitorganisation Dienstplangestaltung

AVR. Arbeitszeitorganisation Dienstplangestaltung AVR Arbeitszeitorganisation Dienstplangestaltung Teil 3 Inhalt 1. Allgemeines... 294 2. Leistungsversprechen / Servicezeiten... 295 3. Die Berechnung des Personalbedarfs... 297 4. Festlegung der Dienste

Mehr

Tarifvertrag für Schulhausmeister/innen (TV-Schulhausmeister SH)

Tarifvertrag für Schulhausmeister/innen (TV-Schulhausmeister SH) Tarifvertrag für Schulhausmeister/innen (TV-Schulhausmeister SH) Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein, einerseits und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten

Mehr

Fünftelregelung bei Feiertagen

Fünftelregelung bei Feiertagen Fünftelregelung bei Feiertagen Arbeitszeitverkürzung für Schichtarbeiter(innen) gemäß 12 Abs. 5, Unterabs. 2 TV AWO NRW Betroffene Beschäftigte die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden, der

Mehr

Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft.

Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft. Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft. Begriffsdefinitionen aus der arbeitsrechtlichen Literatur und der Rechtsprechung mit ergänzenden Anmerkungen. Stand: März 014 Jürgen

Mehr

Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW. Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit

Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW. Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit Zwang zu Arbeitszeitkonten Durch Betriebsvereinbarung kann ein

Mehr

Vergütung von Arbeit während der Rufbereitschaft nach dem TVöD-K - Nachtzuschläge

Vergütung von Arbeit während der Rufbereitschaft nach dem TVöD-K - Nachtzuschläge Entscheidungen BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 24.9.2008, 6 AZR 259/08 Vergütung von Arbeit während der Rufbereitschaft nach dem TVöD-K - Nachtzuschläge Tenor Tatbestand 1. Auf die Revision der Beklagten

Mehr

ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT

ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit mit Ausnahme der Ruhepausen. Tages-/Wochenarbeitszeit ist die Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden

Mehr

Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice

Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice Workshop 1 Entgrenzte Arbeitszeiten! Wieviel Flexibilität braucht ein Betrieb? Dokumentation von Arbeitszeiten der Arbeitgeber

Mehr

6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT gilt auch bei nur teilweiser dienstplanmäßiger Freistellung an einem gesetzlichen Wochenfeiertag.

6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT gilt auch bei nur teilweiser dienstplanmäßiger Freistellung an einem gesetzlichen Wochenfeiertag. Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT gilt auch bei nur teilweiser dienstplanmäßiger Freistellung an einem gesetzlichen Wochenfeiertag. BAG, Urteil v. 24.9.2015 6 AZR 510/14

Mehr

(zu 1. Orientierungssatz der Richterinnen und Richter des BAG, zu 2. und 3. amtl. Leitsätze) BAG, Urteil v AZR 886/12

(zu 1. Orientierungssatz der Richterinnen und Richter des BAG, zu 2. und 3. amtl. Leitsätze) BAG, Urteil v AZR 886/12 Mitbestimmung bei Festlegung von Ruhepausen 1. Das Mitbestimmungsrecht aus 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG umfasst auch die Festlegung von unbezahlten Ruhepausen, die über die in 4 Satz 1 ArbZG bestimmte Dauer

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 25. Februar 2015 Fünfter Senat - 5 AZR 847/13 - ECLI:DE:BAG:2015: U.5AZR

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 25. Februar 2015 Fünfter Senat - 5 AZR 847/13 - ECLI:DE:BAG:2015: U.5AZR Bundesarbeitsgericht Urteil vom 25. Februar 2015 Fünfter Senat - 5 AZR 847/13 - ECLI:DE:BAG:2015:250215.U.5AZR847.13.0 I. Arbeitsgericht Köln Urteil vom 13. Dezember 2012-10 Ca 4163/12 - II. Landesarbeitsgericht

Mehr

ARBEITSZEIT UND ARBEITSZEITKONTEN MINDESTLOHNGESETZES

ARBEITSZEIT UND ARBEITSZEITKONTEN MINDESTLOHNGESETZES ARBEITSZEIT UND ARBEITSZEITKONTEN AUF DEM HINTERGRUND DES MINDESTLOHNGESETZES MITARBEITERVERSAMMLUNG MAV STADE 20. JANUAR 2016 ANDREAS MIEHE, GA-HANNOVER 2 1 Thematischer Aufbau BASICS ARBEITSZEIT MINDESTLOHNGESETZ

Mehr

Arbeitszeit im Betrieb. 16. Juni 2011

Arbeitszeit im Betrieb. 16. Juni 2011 Arbeitszeit im Betrieb 16. Juni 2011 I. Öffentliches Arbeitszeitrecht II. Individuelles Arbeitszeitrecht III. Aktuelle Problemfelder Öffentliches Arbeitszeitrecht Individuelles Arbeitszeitrecht Mitbestimmung

Mehr

Zusätzlicher freier Arbeitstag für Schichtarbeiter bei zeitlichem Zusammenfall einer Arbeitsfreistellung und einem Wochenfeiertag?

Zusätzlicher freier Arbeitstag für Schichtarbeiter bei zeitlichem Zusammenfall einer Arbeitsfreistellung und einem Wochenfeiertag? Zusätzlicher freier Arbeitstag für Schichtarbeiter bei zeitlichem Zusammenfall einer Arbeitsfreistellung und einem Wochenfeiertag? Arbeitnehmer und Angestellte, die im Schichtdienst tätig sind, leisten

Mehr

Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitszeit

Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitszeit Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitszeit 24. Arbeitsschutzkonferenz, Bremen Dr. Dennis Wernstedt, Arbeitnehmerkammer 1 Auswirkungen der Arbeitszeit Abbildung : Birte Cordes, GDA Psyche Erhöhtes Fehler- und

Mehr

Titel: Höhe der Vergütung für Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft an Feiertagen

Titel: Höhe der Vergütung für Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft an Feiertagen LArbG Nürnberg, Urteil v. 23.05.2011 7 Sa 757/10 Titel: Höhe der Vergütung für Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft an Feiertagen Normenketten: 10 TV-Ärzte/VKA, 11 TV-Ärzte/VKA, 9 TV-Ärzte/VKA 11

Mehr

Rückzahlung von Urlaubsgeld?

Rückzahlung von Urlaubsgeld? Rückzahlung von Urlaubsgeld? Arbeitgeber gewähren häufig ihren Arbeitnehmern neben dem für die Urlaubszeit zu gewährendem Urlaubsentgelt aus Anlaß der Urlaubsgewährung eine zusätzliche Urlaubsvergütung,

Mehr

Freizeitausgleich für Reisezeiten eines Betriebsratsmitglieds

Freizeitausgleich für Reisezeiten eines Betriebsratsmitglieds Freizeitausgleich für Reisezeiten eines Betriebsratsmitglieds 1. Reisezeiten, die ein Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit im Zusammenhang mit betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben aufwendet,

Mehr

Newsletter für Betriebsräte

Newsletter für Betriebsräte 1 Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2. November 2016 10 AZR 596/15 Ein durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung

Mehr

ARBEITSZEIT UND IHRE GRENZEN

ARBEITSZEIT UND IHRE GRENZEN Astrid Hermann Referat Sozialer Arbeitsschutz 20.04.2017 PAUSENREGELUNG UND MAXIMALE ARBEITSZEIT GEMÄß ARBEITSZEITGESETZ ?????????????????????????????? Häufige Fragen zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Wie

Mehr

Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit Die Entscheidung des BAG vom 24. März 2009

Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit Die Entscheidung des BAG vom 24. März 2009 Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit Die Entscheidung des BAG vom 24. März 2009 Mit Entscheidung vom 20.01.2009 (Az. C-350/06 und C-520/06) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgendes festgestellt: Art.

Mehr

E W A L D & P a r t n e r

E W A L D & P a r t n e r BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 16.1.2008, 7 ABR 71/06 Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten Leitsätze Nimmt ein Mitglied des Betriebsausschusses außerhalb seiner Arbeitszeit an Sitzungen

Mehr

Zulage wegen ständiger Schichtarbeit

Zulage wegen ständiger Schichtarbeit Seite 1 Zulage wegen ständiger Schichtarbeit Bundesarbeitsgericht: BAG, Urteil vom 24. 3. 2010-10 AZR 570/09 (Hinweis: Die Bestimmungen zur Schichtarbeit sind im TVöD und in den AVR Anlagen 30-33 textgleich)

Mehr

Schichtarbeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI

Schichtarbeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI TK Lexikon Arbeitsrecht Schichtarbeit Schichtarbeit HI522097 Zusammenfassung LI1931240 Begriff Bei der Schichtarbeit dauert eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die

Mehr

Abkürzungsverzeichnis 6. Teil 1: Arbeitszeitrecht 13. 1. Einleitung 13

Abkürzungsverzeichnis 6. Teil 1: Arbeitszeitrecht 13. 1. Einleitung 13 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 6 Teil 1: Arbeitszeitrecht 13 1. Einleitung 13 1.1 Regelungen zur Arbeitszeit 13 1.1.1 Der öffentlich-rechtliche Arbeitsschutz 13 1.1.2 Gesetzliche Regelungen

Mehr

Inwieweit kann der Dienstgeber die Lage der Arbeitszeit bestimmen?

Inwieweit kann der Dienstgeber die Lage der Arbeitszeit bestimmen? Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Claudia Kuhner, Rechtssekretärin Stand: 12.03.2009 Arbeitszeit & Direktionsrecht

Mehr

(8) Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die. a) (nach Einführung einer Flexiblen Arbeitszeit an der Universität)

(8) Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die. a) (nach Einführung einer Flexiblen Arbeitszeit an der Universität) 7 TV-L Sonderformen der Arbeit (erläutert sind hier nur die für die Universität maßgeblichen Sonderformen) 1) Wechselschichtarbeit (2) Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen

Mehr

Beschluss. Arbeitsgericht Lörrach Aktenzeichen: 5 BV 3/01. Verkündet am Im Namen des Volkes. In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten

Beschluss. Arbeitsgericht Lörrach Aktenzeichen: 5 BV 3/01. Verkündet am Im Namen des Volkes. In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten Arbeitsgericht Lörrach Aktenzeichen: 5 BV 3/01 (Bitte bei allen Schreiben angeben!) Verkündet am 15.04.2005 Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Beschluss In dem Beschlussverfahren mit

Mehr

50. KA-PF Veranstaltung

50. KA-PF Veranstaltung 50. KA-PF Veranstaltung Am. August 2016 ab 19 Uhr Hotel-Restaurant Steuermann Aktuelle Entscheidungen aus dem Arbeitsrecht Referent Rudolf Döring, Ettlingen 1 Umkleidezeit und Wegezeit als Arbeitszeit?

Mehr

Kollektivrechtliche Fragen der Flexibilisierung des Arbeitsentgelts. Prof. Dr. Martina Benecke, Universität Augsburg

Kollektivrechtliche Fragen der Flexibilisierung des Arbeitsentgelts. Prof. Dr. Martina Benecke, Universität Augsburg Kollektivrechtliche Fragen der Flexibilisierung Prof. Dr. Martina Benecke, Universität Augsburg Begriffliches: Formen der Flexibilisierung Mittel und Wege der Entgeltflexibiliserung Individualarbeitsvertrag

Mehr

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 22.01.2014 bis 27.07.2015 Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser

Mehr

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 11. Oktober 2016 Erster Senat - 1 ABR 51/14 - ECLI:DE:BAG:2016: B.1ABR

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 11. Oktober 2016 Erster Senat - 1 ABR 51/14 - ECLI:DE:BAG:2016: B.1ABR Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 11. Oktober 2016 Erster Senat - 1 ABR 51/14 - ECLI:DE:BAG:2016:111016.B.1ABR51.14.0 I. Arbeitsgericht München Beschluss vom 19. November 2013-14 BV 4/13 - II. Landesarbeitsgericht

Mehr

Arbeitszeit. Für selbstbestimmtes Arbeiten und Leben

Arbeitszeit. Für selbstbestimmtes Arbeiten und Leben Arbeitszeit Für selbstbestimmtes Arbeiten und Leben 40 % DER BESCHÄFTIGTEN IN DEUTSCHLAND MÖCHTEN WENIGER ARBEITEN (Hans-Böckler-Stiftung, 2016) NICHT IMMER ERREICHBAR BEI... BMW: Dienstliche mobile Arbeit

Mehr

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.03.2009 bis 21.01.2014 Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Artikel 1 6. Änderung der Landarbeitsordnung

Inhaltsverzeichnis. Artikel 1 6. Änderung der Landarbeitsordnung Inhaltsverzeichnis Artikel Gegenstand 1 Änderung der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001 2 Änderung des Steiermärkischen Landarbeiterkammergesetzes 1991 Artikel 1 6. Änderung der Landarbeitsordnung

Mehr

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Teilzeitarbeit BetrVG 87 Abs. 1 Nr. 3

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Teilzeitarbeit BetrVG 87 Abs. 1 Nr. 3 Mitbestimmung des Betriebsrats bei Teilzeitarbeit BetrVG 87 Abs. 1 Nr. 3 Die zur Abdeckung eines betrieblichen Mehrbedarfs mit einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer vereinbarte befristete Erhöhung der

Mehr

Personalrat Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. Klausurtagung Ebendorf Mai 2016

Personalrat Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. Klausurtagung Ebendorf Mai 2016 Gliederung: Definition des Begriffes Direktionsrecht gesetzliche Grundlagen Weisungen gemäß Direktionsrecht Weisungsgrenzen Weisung: Tätigkeitsart, Tätigkeitsort, Arbeitszeit Rechte Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Mehr

Dienstplankontrolle durch die MAV. Was kann, was sollte die MAV tun? Martin Leo

Dienstplankontrolle durch die MAV. Was kann, was sollte die MAV tun? Martin Leo Dienstplankontrolle durch die MAV Was kann, was sollte die MAV tun? Martin Leo Dienstplan... plant den dienstlichen Einsatz der Mitarbeiter Dienstplan Im Dienstplan werden die drei wesentlichen Bestandteile

Mehr

Einigung zur Arbeitszeit erzielt

Einigung zur Arbeitszeit erzielt 2004 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Bund/Länder/Gemeinden Berlin den 19.05.2004 Nr..57/04 Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD) Einigung zur Arbeitszeit erzielt Am 17. und 18.5.2004 traf

Mehr

Interessenvertretung!? warum wollen Arbeitgeber sie? wozu wollen Arbeitnehmer sie? wieso vereinbaren Gewerkschaften sie?

Interessenvertretung!? warum wollen Arbeitgeber sie? wozu wollen Arbeitnehmer sie? wieso vereinbaren Gewerkschaften sie? warum wollen Arbeitgeber sie? wozu wollen Arbeitnehmer sie? wieso vereinbaren Gewerkschaften sie? Tarifliche Regelungen Spartentarifvertrag Nahverkehr Nordrhein-Westfalen als Herausforderung (TV-N für

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 4 AZR 538/99

Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 4 AZR 538/99 Bundesarbeitsgericht Urt. v. 24.01.2001, Az.: 4 AZR 538/99 Flexible Arbeitszeit: Am Feiertag wird kostenlos geruht Ein Arbeitgeber muss kein Arbeitsentgelt zahlen, wenn im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitregelung

Mehr

Tarifvertrag für Schulhausmeister steht

Tarifvertrag für Schulhausmeister steht Tarifvertrag für Schulhausmeister steht 21.09.2007 Die kommunalen Schulhausmeister befanden sich seit geraumer Zeit in einer unbefriedigenden tarifpolitischen Situation. Die bisherige Schleswig-Holsteinische

Mehr

Im Namen des Volkes! URTEIL. In Sachen. Klägerin, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, pp. Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte,

Im Namen des Volkes! URTEIL. In Sachen. Klägerin, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, pp. Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, BUNDESARBEITSGERICHT 10 AZR 330/11 10 Sa 1376/10 Landesarbeitsgericht Düsseldorf Verkündet am 26. September 2012 Jatz, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes! URTEIL In Sachen Klägerin,

Mehr

Bereitschaftsdienst Mitbestimmung bei der Dauer

Bereitschaftsdienst Mitbestimmung bei der Dauer Bereitschaftsdienst Mitbestimmung bei der Dauer Mangels Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats ist die Einigungsstelle für eine Regelung über die im Betrieb zulässige Höchstarbeitszeit und die arbeitszeitrechtliche

Mehr

Vergütung von Pausen- und Wendezeiten. BAG, Urteil vom AZR 602/ 07

Vergütung von Pausen- und Wendezeiten. BAG, Urteil vom AZR 602/ 07 BAG, Urteil vom 17.07.2008-6 AZR 602/ 07 Vergütung von Pausen- und Wendezeiten im öffentlichen Nahverkehr Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg- Vorpommern

Mehr