Gestaltung von Cloud Computing-Verträgen

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1 Gestaltung von Cloud Computing-Verträgen Jahreskongress Trusted Cloud, 8./9. November 2012 Dr. Jan Geert Meents Rechtsanwalt und Partner DLA Piper UK LLP

2 Agenda Rechtsnatur von Cloud Services Anwendbares Recht bei Cloud Services Vertragsgestaltung AGB Vertragsgestaltung Individualverträge Cloud-spezifische Regelungen / Service Level Agreements Auswahl eines Cloud Service Providers unter rechtlichen Gesichtspunkten Jahreskongress Trusted Cloud 2012 Frankfurt, 9. November

3 Rechtsnatur von Cloud Services V. Jahreskongress Trusted Cloud 2012 Frankfurt, 9. November

4 Rechtsnatur von Cloud Services SaaS BGH zu ASP: typische Leistung ist Onlinenutzung von Software für eine begrenzte Zeit ASP-Services sind rechtlich vergleichbar mit Nutzung von Software via Cloud Services IaaS, PaaS Mietvertrag Werkvertrag/Dienstvertrag User Help Desk Support Wartung Datenspeicherung Archivierung Application Management Cloud Services = gemischt-typischer Vertrag Jahreskongress Trusted Cloud 2012 Frankfurt, 9. November

5 Anwendbares Recht (Vertragsrecht) Grundsatz: Rom I Verordnung (EC No 593/2008) Dienstleistungsverträge: Recht des Staates, in dem der Dienstleister seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, Art. 4 (1) (b) Verträge über die Online Nutzung von Hardware und Software: Nicht geregelt durch Art. 4 (1) Recht des Staates, in dem die Partei, welche die für den Vertrag charakteristische Leistung zu erbringen hat, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, Art. 4 (2) Grundsatz: Recht des Staates des Service Providers Rechtswahl möglich Jahreskongress Trusted Cloud 2012 Frankfurt, 9. November

6 Anwendbares Recht (Deliktsrecht) Grundsatz: Rom II Verordnung (EC No 864/2007) 4 Abs. 1 Rom II: Recht des Ortes, an dem Schaden eingetreten ist Lageort des verletzten Rechtsguts zum Zeitpunkt der Verletzung Zerstörung oder Manipulation von Datenbeständen: Standort des Zielrechners entscheidend Schaden tritt an allen Orten ein, an denen die Handlung des Schädigers zu einer Datenveränderung führt Mosaikbetrachtung führt zur Anwendbarkeit des Rechts aller betroffenen Server-Standorte Unlösbare Beweisprobleme Bei gewerblicher Nutzung ist Rechtswahl auch für Deliktsrecht zulässig gem. Art. 14 Abs. I lit. b) Rom II Jahreskongress Trusted Cloud 2012 Frankfurt, 9. November

7 Anwendbares Recht (Urheberrecht) Grundsatz: Rom II Verordnung Art. 8 Abs. 1: Bei Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums gilt das Recht des Staates, für den der Schutz beansprucht wird Davon abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien in Form einer Rechtswahl sind unzulässig gem. Art. 8 Abs. 3 Jahreskongress Trusted Cloud 2012 Frankfurt, 9. November

8 Aspekte bei der Rechtswahl (gerichtliche) Durchsetzbarkeit von vertraglichen Ansprüchen Möglichkeiten zur Sicherung von Ansprüchen einstweiliger Rechtsschutz Unabhängig von Rechtswahl einschlägige nationale Vorschriften berücksichtigen (IPR, Sachenrecht, zwingendes Recht) Jahreskongress Trusted Cloud 2012 Frankfurt, 9. November

9 Vertragsgestaltung Jahreskongress Trusted Cloud 2012 Frankfurt, 9. November

10 Übersicht von Cloud Services und Terms Amazon EC2 GoogleApps engine Salesforce.com Rackspace Cisco, BT Microsoft Azure Memset Jahreskongress Trusted Cloud 2012 Frankfurt, 9. November

11 Typische Kündigungsregeln Typische Kündigungsgründe/-regelungen für Kunden Jederzeit Dauer für die der Kunde nach Kündigung noch auf die Daten zugreifen darf Typische Kündigungsgründe/-regelungen für Provider Ausstehende Zahlung Nutzer schaffen Sicherheitsrisiken Illegale Aktivitäten des Nutzers Technische und wirtschaftliche Schwierigkeiten bei der Leistungserbringung Jahreskongress Trusted Cloud 2012 Frankfurt, 9. November

12 Vertragsgestaltung - Invididualvertrag Jahreskongress Trusted Cloud 2012 Frankfurt, 9. November

13 Struktur von Cloud Service Verträgen Modularer Aufbau aus Rahmenvertrag mit Einzelverträgen und Anlagen Rahmenvertrag Allgemeine Grundlagen zur Zusammenarbeit Subsidiär gegenüber speziellen Regelungen in den Einzelverträgen Auf Dauer ausgelegt, d.h. Kündigung nicht vor vollständiger Erfüllung des letzten Einzelvertrags Einzelverträge Spezifizierung der Einzelleistungen Ergänzung durch technische en Leistungsspezifische Mitwirkung Individuelle Kündigungsregelungen Rahmenvertrag Vertragsübergreifende Anlagen Jahreskongress Trusted Cloud 2012 Frankfurt, 9. November

14 Struktur von Cloud Service Verträgen Ausschreibung, Angebot, Letter of Intent Definitionen Rahmenvertrag Vergütung und Mengengerüste Rahmenvertrag Projektplan Monitoring und Reporting Transitionsphase Beistellungen Hardware und Software EV Arbeitsplatzbetreuung EV Service Desk EV LAN-Betrieb EV WAN-Betrieb EV Betrieb Sicherheitsinfrastruktur EV Messaging-Systeme EV Management zentraler Speichersysteme EV Betrieb von Applikationsplattformen Betrieb SAP und Non-SAP Applikationen EV Lieferanten- und Beschaffungsmanagement EV Lizenzmanagement und Asset-Reporting EV Betrieb von Archivsystemen EV Backup, Restore und Disaster Recovery Planung Projekte Service Level Agreement (einschließlich Malus/Bonus-Regelungen und Monitoring/Reporting) Transitionsphase Operativer Betrieb Jahreskongress Trusted Cloud 2012 Frankfurt, 9. November

15 Inhalt Rahmenvertrag Präambel, Geltungsvorrang Laufzeit und Kündigung Allgemeine Leistungs-/Mitwirkungspflichten, Subunternehmer Beschreibung des Test- und Abnahmeverfahrens Projektorganisation, -verantwortung und Eskalation Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen Haftung und Gewährleistung, Rechte Dritter Vergütung Change Verfahren, Benchmarking Geheimhaltung, Datenschutz, Datensicherheit Beendigungsunterstützung und Migrationsplanung Rechtswahlklausel, Gerichtsstand und Boiler Plate Jahreskongress Trusted Cloud 2012 Frankfurt, 9. November

16 Cloud-spezifische Regelungen Klare nächste Folie Schnittstellendefinition Trennung von Datenbeständen in der Wolke Sicherheitsstandards und -zertifizierungen, Auditrechte Speicherort und regionale Beschränkungen Regelungen zur Wiederherstellung von Daten Exit Strategien zur Vermeidung von Data Lock-in Prüfungsunterstützung (z.b. Logging Support) zur Unterstützung bei Datensicherheitsanforderungen Beendigungsunterstützung, insbesondere bei verteilten Speicherplätzen Jahreskongress Trusted Cloud 2012 Frankfurt, 9. November

17 Möglichst genaue und abschließende Beschreibung der zu erbringenden Leistung. Insbesondere Bezeichnung der Leistungsübergabepunkte und Schnittstellen zur Messung der erbrachten Leistung. Soweit aus und gesetzlichem Leitbild keine eindeutige Leistung ergibt, schuldet der Cloud-Anbieter analog 243 Abs. 1 BGB Leistung "mittlerer Art und Güte". Soweit Leistungen dem Mietrecht zuzuordnen sind, schuldet der Anbieter 100% Verfügbarkeit der Services vertragliche Regelung im Rahmen des rechtlich Möglichen sinnvoll Jahreskongress Trusted Cloud 2012 Frankfurt, 9. November

18 Service Level Agreement Mögliche Qualitätskriterien Verfügbarkeiten Maximale Ausfallzeiten Reaktionszeit Wiederherstellungszeit/Fehlerbehebungszeit Dialogantwortzeit Meantime between Failure (MTBF) Erstlösungsquote Service Desk Problem des Cloud-Anbieters: Übernahme von unkontrollierbaren Haftungsrisiken Lösung: Augenmaß bei der Vertragsgestaltung Jahreskongress Trusted Cloud 2012 Frankfurt, 9. November

19 Auswahl eines Cloud Service Providers Finanzielle Stabilität eines Cloud Service Providers Flexibilität bei Service Level Failures Möglichkeiten des Wechsels von einem Provider zum anderen; Unterstützung beim Wechsel Security Policies und eigene Anforderungen Tour durch Data Center Flexibilität bei der Anpassung der Services Gründe für Service Suspension und Kündigung Ausgestaltung des Service Level Agreement Möglichkeiten der Überwachung der Service Qualität Jahreskongress Trusted Cloud 2012 Frankfurt, 9. November

20 Kontaktdetails Dr. Jan Geert Meents Country Managing Partner DLA Piper UK LLP Isartorplatz 1 D Munich T +49 (0) F +49 (0) M +49 (0) E [email protected] Jahreskongress Trusted Cloud 2012 Frankfurt, 9. November

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