Die Gesundheitskasse. Vereinbarung. zwischen. der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse vertreten durch den Vorstand, (nachfolgend: AOK Nordost)
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- Adam Lange
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1 Die Gesundheitskasse. i I Vereinbarung zwischen der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Leiter des Unternehmensbereichs Präyention Herrn Werner Ma (nachfogend: AOK Nordost) und dem Landkreis Märkisch-Oderand vertreten durch für die gemeinnützige Einric?htung den Landrat Herrn Gernot Schmidt (nachfogend: Landkreis MOL) über die Förderung und Durchführung des Präventionsangebots "Sicher- und Aktivsein im Ater - Ambuante Sturzprävention"
2 Seite 2 der Vereinbarung zum Angebot,,Sicher- und Aktivsein im Ater - Ambuante Sturzprävention" Präambe Die AOK Nordost unterstützt den Landkreis MOL im Rahmen der ambuanten Sturzprävention bei der Impementierung des Angebots "Sicher- und Aktivsein im Ater" - Sturzprävention" auf der Grundage des 20 SGB V. Die Partner dieser Vereinbarung wirken mit dem Zie der Durchführung einer wirksamen Sturzprävention im Setting zum Wohe der Senioren zusammen. Sie verpfichten sich zur kostenfreien Umsetzung und Anwendung der in diesem Vertrag im Rahmen von Schuungsmaßnahmen der AOK Nordost vermitteten Inhate. Sie haben das gemeinsame Zie, die Mobiität, Funktionaität und Sebständigkeit bei in der Häusichkeit ebenden Senioren mögichst ange zu erhaten und zu fördern, um dadurch die Lebensquaität zu erhöhen. I Grundsätze und Gegenstand der Vereinbarung 1. Die AOK Nordost und der Landkreis MOL woen eine quaitativ hochwertige Aneitung und Information für Seniorinnen und Senioren erreichen und wenden zur Durchführung des Angebots aktuee wissenschaftiche Erkenntnisse an. Die Bausteine aus den Bereichen,,Baancetraining" und,,krafttraining" des Konzepts vom Geriatrischen Zentrum Um (GZU) sind anzuwenden. 2. Der Landkreis MOL unterstützt die Teinahme seiner interessierten regionaen Seniorengruppen" am AOK-Angebot zur Sturzprävention, insbesondere die Teinahme von zwei interessierten zukünftigen Trainingsgruppeneitern pro Seniorengruppe bzw. Standort an der kostenfreien AOK-Schuung und bewirbt diese. Zur Durchführung des sturzpräventiven Angebots wird dem Landkreis MOL empfohen mit dem regionaen Kreissportbund MOL e. V. für die Standorte separate Vereinbarungen nach der Vorage (Anage 1 ) abzuschießen. 3. Die AOK Nordost stet kostenfrei Dozenten und Materiaien für eine professionee Tagesschuung und zwei nachfogende Supervisionen (Anage 2) von zwei interessierten zukünftigen Trainingsgruppeneitern pro teinehmender Seniorengruppe bzw. teinehmenden Standortes zur Verfügung und fördert entsprechend der Standortanzah für den Landkreis MOL das erforderiche Trainingsmateria (Anage 3) und die Angebotsmedien pro Einrichtung mit einem Projektzuschuss in Höhe bis zu 1.ooo,oo Euro. 4. Der Landkreis MOL unterstützt den Kreissportbund MOL e. V. und die teinehmenden Seniorengruppen an den Standorten dabei, das nach dem Konzept der AOK geförderte Angebot zur Sturzvorbeugung und Sturzvermeidung entsprechend dieser Vereinbarung umzusetzen, dass sie das nach Anage 2 für die teinehmenden Seniorengruppen durch den Landkreis MOL bestete Trainingsmateria einsetzen und das Angebot kostenfrei zum Wohe der Senioren dauerhaft in geeigneten Räumichkeiten vorhaten. 2 Leistungen der AOK Nordost (1 ) Das Angebot zur Sturzprävention wird im Rahmen des 20 SGB V durch die AOK Nordost einmaig innerhab der ersten 3 Monate mit einem Projektzuschuss in Höhe bis zu maxima 1.ooo,oo Euro pro teinehmender Seniorengruppe bzw. teinehmenden Standortes gefördert und ist zweckgebunden zur Anschaffung der Trainingsmateriaien für das Baance- und Krafttraining sowie entsprechende angebotsbegeitende Medien einzusetzen. Die Abrechnung erfogt wie unter 2, (2) dargeegt. " z. B. Senioren-Sportgruppen
3 Seite 3 der Vereinbarung zum Angebot,,Sicher- und Aktivsein im Ater - Ambuante Sturzprävention? (2) Die Gewährung und Zahung des Kostenzuschusses durch die AOK Nordost erfogt gegen Einreichung einer Kopie der Rechnungen an die AOK Nordost, der von dem Landkreis MOL vorab verausagten zweckgebundenen Kosten im Rahmen des Projekts. Die entsprechend eingereichten Beträge werden daraufhin dem Landkreis MOL bis maxima 1.ooo,oo Euro pro teinehmende Seniorengruppe bzw. teinehmenden Standortes bezuschusst. (3) Ansprechpartnerin für fachich-inhatiche Fragen ist die AOK Nordost. 3 Leistungen des Landkreises MOL (1) Dem Landkreis MOL wird empfohen, zum Zweck der Quaitätssicherung mit dem Kreissportbund MOL e. V. über die Angebotsdurchführung an den Standorten Einzevereinbarungen abzuschießen und ihn bei der Einhatung der Vereinbarungsinhate zu unterstützen. (2) Im Rahmen seiner Mögichkeiten unterstützt und fördert der Landkreis MOL den Kreissportbund MOL e. V. bei der dauerhaften Impementierung der ambuanten Sturzprävention. (3) Der Landkreis MOL unterstützt und fördert die Bewerbung der Angebotsstandorte mit den durch die AOK Nordost entwicketen und zur Verfügung gesteten Angebotsmedien und wirkt darauf hin, eine zahreiche Teinahme in den Baance- und Krafttrainingsgruppen zu erreichen. 4 Gemeinsame Öffentichkeitsarbeit Die Partner streben eine aktive, abgestimmte Öffentichkeitsarbeit über die Projektpartnerschaft an. Beide Kooperationspartner sind bei der Öffentichkeitsarbeit zu nennen und nutzen die zur Verfügung gesteten projektbezogenen Medien. 5 Nutzungsrechte Die von der AOK Nordost entwicketen, im Rahmen der Kooperation eingesetzten und an die teinehmenden Seniorengruppen des Landkreises MOL übergebenen Konzepte und Materiaien beiben Eigentum der AOK Nordost und dürfen nicht ohne Zustimmung der AOK Nordost an Dritte weitergegeben werden. 6 Laufzeit / Kündigung Die Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung beider Vertragspartner in Kraft. Die Vereinbarung hat ab Vertragsbeginn 1 Jahr Gütigkeit und verängert sich automatisch jeweis um ein weiteres Jahr, fas sie nicht 3 Monate vor Abauf von einer Vertragsseite gekündigt wird. Das Recht zur außerordentichen fristosen Kündigung aus wichtigem Grund beibt dabei unberührt. Ein wichtiger Grund iegt insbesondere vor, wenn die Nichteinhatung eines der genannten Grundsätze eine Fortsetzung des Vertrags unmögich macht. Die Kündigung hat schriftich zu erfogen.
4 Seite 4 der Vereinbarung zum Angebot,,Sicher- und Aktivsein im Ater - Ambuante Sturzprävention" 7 Haffung (1) Die Haftung der Vertragspartner richtet sich nach den gesetzichen Vorschriften. (2) Die Haftung erstreckt sich auf ae immaterieen und materieen Schäden, die durch Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz entstehen. (3) Der Landkreis MOL hat für eventue auftretende Haftungsfäe eine ausreichende Haftpfichtversicherung abzuschießen, zu unterhaten und auf Verangen nachzuweisen. 8 Schussbestimmungen (1) Mündiche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bzw. den dazu gehörenden Anagen bedürfen der Schriftform. (2) Soten eine oder mehrere Bestimmungen rechtich unwirksam sein oder werden, so beiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien behaten sich jedoch vor, für diesen Fa einvernehmich eine neue Regeung zu treffen. Berin, den m } Werner Ma?1' D,-=-,'-I ':..J'?:? ernot Schmidt Unternehmensbereichseiter Prävention ( ndrat 'es Landkreises Märkisch-Oderand A3??
5 Anage 1 j Vereinbarung zwischen dem Landkreis Märkisch-Oderand dieser vertreten durch den Landrat Herrn Gernot Schmidt i 11 f i (nachfogend: Landkreis MOL) und dem Kreissportbund Märkisch-Oderand e. V. vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Dieter Schäfer für den Kreissportbund Märkisch-Oderand (nachfogend: Kreissportbund MOL e. V.) 11 über die Förderung und Durchfühnmg des Präventionsangebots "Sicher- und Aktivsein im Ater - Ambuante Sturzprävention W :
6 Seite 2 der Vereinbarung zum Angebot,,Sicher- und Aktivsein im Ater - Ambuante Sturzprävention? Präambe In Zusammenarbeit mit der AOK Nordost unterstützt der Landkreis MOL den Kreissportbund MOL e. V. bei der Impementierung des Angebots "Sicher- und Aktivsein im Ater - Ambuante Sturzprävention" auf der Grundage des 20 SGB V. Die Partner dieser Vereinbarung wirken mit dem Zie der Durchführung einer wirksamen Sturzprävention im Setting zum Wohe der Senioren zusammen. Sie verpfichten sich zur kostenfreien Umsetzung und Anwendung der in diesem Vertrag im Rahmen von Schuungsmaßnahmen der AOK Nordost vermitteten Inhate. Sie haben das gemeinsame Zie, die Mobiität, Funktionaität und Sebstäridigkeit bei in der Häusichkeit ebenden Senioren mögichst ange zu erhaten und zu fördern, um dadurch die Lebensquaität zu erhöhen. I Grundsätze und Gegenstand der Vereinbarung 1. Der Landkreis MOL und der Kreissportbund MOL e. V. woen eine quaitativ hochwertige Aneitung und Information für Seniorinnen und Senioren erreichen und wenden zur Durchführung des Angebots aktuee wissenschaftiche Erkenntnisse an. Die Bausteine aus den Bereichen,,Baancetraining" und,,krafftraining" des Konzepts vom Geriatrischen Zentrum Um (GZU) sind anzuwenden. 2. Der Kreissportbund MOL e. V. ermögicht die Teinahme von zwei interessierten Mitarbeitern oder ehrenamtichen Mitarbeitern pro Angebotsstandort an der durch die AOK Nordost kostenfrei durchgeführten professioneen Schuung und nutzt das erforderiche und von der AOK Nordost bezuschusste Trainingsmateria (Anage 2). 3. Der Kreissportbund e. V. setzt das nach dem Konzept der AOK geförderte Angebot zur Sturzvorbeugung und Sturzvermeidung entsprechend dieser Vereinbarung um und hät dieses Angebot kostenfrei zum Wohe der Senioren dauerhaft in geeigneten Räumichkeiten vor. 2 Nutzungsrechte Die von der AOK Nordost entwicketen, im Rahmen der Kooperation eingesetzten und an die Seniorengruppen des Landkreises MOL übergebenen Konzepte und Materiaien beiben Eigentum der AOK Nordost und dürfen nicht ohne Zustimmung der AOK Nordost an Dritte weitergegeben werden. 3 Laufzeit / Kündigung Die Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung beider Vertragspartner in Kraft. Die Vereinbarung hat ab Vertragsbeginn I Jahr Gütigkeit und verängert sich automatisch jeweis um ein weiteres Jahr, fas sie nicht 3 Monate vor Abauf von einer Vertragsseite gekündigt wird. Das Recht zur außerordentichen fristosen Kündigung aus wichtigem Grund beibt dabei unberührt. Ein wichtiger Grund iegt insbesondere vor, wenn die Nichteinhatung eines der genannten Grundsätze eine Fortsetzung des Vertrags unmögich macht. Die Kündigung hat schriffich zu erfogen.
7 Seite 3 der Vereinbarung zum Angebot,,Sicher- und Aktivsein im Ater - Ambuante Sturzprävention? 4 Haftung (1 ) Die Haftung der Vertragspartner richtet sich nach den gesetzichen Vorschriften. (2) Die Haftung erstreckt sich auf ae immaterieen und materieen Schäden, die durch Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz entstehen. (3) Der Kreissportbund MOL e. V. hat für eventue auftretende Haftungsfäe eine ausreichende Haftpfichtversicherung abzuschießen, zu unterhaten und auf Verangen nachzuweisen. 5 Schussbestimmungen (1) Mündiche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bzw. den dazu gehörenden Anagen bedürfen der Schriftform. (2) Soten eine oder mehrere Bestimmungen rechtich unwirksam sein oder werden, so beiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien behaten sich jedoch vor, für diesen Fa einvernehmich eine neue Regeung zu treffen. -([-9,i Seeow, A'4-OaL.;OAS )...>«....'% ,,,,,... Fpr den Landkreis Märkisch-Oderand 1J...I=E =-- --?---? ? Ort, Datum Für den Kreisspörtbund Mä!kisch-Oderand e. V.
8 Anage 2 1 Abs. 3 Schuung zum Trainingsgruppeneiter - ambuant (Dauer: 7 Unterrichtseinheiten ä 60 Minuten) Inhate: Information und Kenntnisse zur ambuanten Sturzprävention Beratung zur Vermeidung von Sturzgefahren Schuung zu trainingsmethodischen Inhaten des Kraft- und Baancetrainings Wissen um atersspezifische Besonderheiten der Trainingsteinehmer Kenntnisse und Befähigung zur Durchführung des Trainings Vermitten von Kenntnissen zur gesunden Ernährung in zweiten Lebenshäfte Supervision der Trainingsgruppeneiter - ambuant (Dauer:4 Unterrichtseinheiten ä 60 Minuten) Inhate: Auswertung und Erfahrungsaustausch zur Impementierung des Sturzpräventionsangebots bzw. des Trainings in die Senioren-Einrichtung Trainingsmethodische Beratung zu spezifischen Situationen oder Sachverhaten Vertiefen der Kenntnisse zur aktiven Einbeziehung der Trainingsteinehmer Überprüfung der Trainingsdurchführung und trainingsmethodische Beratung zu Trainingsinhaten (Quaitätssicherung) Kärung von Anfragen
9 Anage 3 zu 1 Abs. 2 AOK Nordost - Die Gesundheitskasse Prävention Q,-B, Sicher-undAktivsein im Ater 'I, Sturzuröyeniion AQff Liste des Trainingsmaterias für das Baance- und Krafttraining von Senioren im Rahmen der Sturzprävention für Senioren-Einrichtungen (Gruppe mit 12 Teinehmern) t Anzah Trainingsmateria IAnbieter 1 r r 12 Bohnensäckchen Chiffontücher r Gymnastikseie r 2 Airex-Gymnastikmatten (180 x 60 x 1,5 cm) 2 Schaumstoffbäe (210 mm Durchmesser) Paar 6 Paar (A) Sport-Thieme GmbH Frau Budde Hemstedter Straße Graseben Fon: / Fax: / E-Mai budde(,sportthieme.de Faust- bzw. Kurzhanten 0,680 kg" r 1,Okg" 1,5kg" 2,O kg" Fußgewichtsmanschetten (5 kg, Gewichte as Einzegewichte von 500 g aus Manschette herausnehmbar) Röke Pharma GmbH & Co.KG Frau Kutz Speziaprodukte (auch Hüftschutzhosen) Friedrich-Ebert-Damm 112 Fußgewichtsmanschettenhüeni22047 Hamburg (eere) Te.: 040 / Fax: 040 / Mai: info@roekepharma.de oder Kutz@roekepharma.de (B) Erhard Sport Internationa (C) G(föhif Benz Turngerätefabrik GmbH & Co GmbH & Co. KG Postfach Rothenburg o.d.t. Fon: / 406-O KG Grüningerstr Winnenden Fax: / Fon: / E-Mai:besteung@erhard- ifax:07195/ i E-Ma!I: info(,benz-sport.de " Hanten werden verschiedenfarbig mit Kunststoffummanteung benötigt
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