Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Applikationshilfen für den Teilbereich Hilfsmittel Parenteral/Schmerz
|
|
- Sophie Berger
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Parenteral/Schmerz Anlage vereinbarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Parenteral/Schmerz zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen VA 191 Vertragspartner - handelnd für Mitglieds-/Partnerbetriebe - und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse in Düsseldorf - vertreten durch den Vorstand - Leistungserbringergruppenschlüssel - AC/TK: Seite 1 von 6
2 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Parenteral/Schmerz 1 vereinbarung sonstige Kunststoffspritzen, außerhalb der Pauschalen, siehe Anhang 3 - Spritzen zur Verwendung mit Spritzenpumpen - Anwendungshilfen für Spritzen, Aufzieh-/Dosier- Hilfen - Anwendungshilfen für Spritzen, Einstich-/ Injektionshilfen Erstversorgung Technikzubehörpauschale Ernährungstherapie parenteral Schwerkraft (siehe Anhang 3) für die ersten 4 Pauschalzeiträume, gilt nicht für die solitäre Abrechnung von Spritzen Folgeversorgung Technikzubehörpauschale Ernährungstherapie parenteral Schwerkraft (siehe Anhang 3) ab dem 5 Pauschalzeitraum, gilt nicht für die solitäre Abrechnung von Spritzen Erstversorgung Technikzubehörpauschale Ernährungspumpentherapie parenteral Pumpe (siehe Anhang 3) für die ersten 4 Pauschalzeiträume Folgeversorgung Technikzubehörpauschale Ernährungspumpentherapie parenteral Pumpe (siehe Anhang 3) ab dem 5. Pauschalzeitraum % nein nein ,67 nein nein 7 Tage ,30 nein nein 7 Tage ,05 nein nein 7 Tage ,68 nein 7 Tage Seite 2 von 6
3 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Parenteral/Schmerz Infusionspumpen zur einmaligen Verwendung (mechanisch, hydraulisch, pneumatisch) - Infusionspumpen zur mehrmaligen Verwendung (mechanisch, hydraulisch, pneumatisch) - NN - geplante Produktart - Infusionspumpen zur ausschließlichen Bolusapplikation - NN - geplante Produktart - Infusionspumpen (mechanisch, hydraulisch, pneumatisch, chemisch) mit festmontierten Überleitsystem Pauschale mobile Infusionspumpen, sonstige Infusionspumpen und Mehrkanal Infusionspumpen (elektronische Medikamentenpumpen), mobil (nicht implantierbar), (GPOS ) siehe Anhang 3. Pauschale Hormonpumpen, Spritzenpumpen- Ernährungspumpen, parenteral, netzabhängig, mobil ( , und ) (siehe Anhang 3) Infusionsbesteck zur Schwerkraftapplikation nur außerhalb der Pauschale z. B. s.c. Infusion z. B. NaCl. Produktart wird noch erstellt (geplant: Überleitsystem zur Pumpapplikation ohne integrierten Beutel/Reservoir) 00/02/03 KV nein ja 00/02/03 KV nein ja 08/ / zzgl. MwSt. zzgl. MwSt. nein nein nein nein Pauschale unbegrenzt, für die Zeit der Nutzung. Pauschale unbegrenzt, für die Zeit der Nutzung. Seite 3 von 6
4 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Parenteral/Schmerz Verbrauchsmaterialien zur Infusionstherapie NN - geplante Produktart - Überleitsystem zur Pumpapplikation mit integrierten Beutel/Reservoir nur außerhalb der Pauschale z. B. s.c. Infusion z. B. NaCl. - NN - geplante Produktart - Infusions-/ Medikamentenbeutel - NN - Kassetten/Pumpköpfe für Infusionspumpen - NN - Peristaltikschlauchsegmente für Infusionspumpen - Infusionsständer wenn nicht Bestandteil der Pauschalen (z. B. subcutane Infusionstherapie mit NaCl.) - NN (geplante Produktart: Infusionsständersystem zur Montage an Rollstühlen) - NN - nicht besetzt Abrechnungspositionsnummer für Zubehör Abrechnungsposition für Tasche zur Pumpapplikation (Rucksack) 03 15,13 18 nein nein 03 18,50 22 nein nein % nein nein ,05 nein nein Seite 4 von 6
5 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Parenteral/Schmerz Abrechnungspositionsnummer für Verbrauchsmaterialien, Zubehör (Abrechnungsposition für z. B. Infusionskanülen nur außerhalb der Pauschale z. B. s.c. Infusion z. B. NaCl.). Gilt nicht für die GPOS und , diese sind von diesem Vertrag nicht umfasst. Beachtung der Regelung hierzu im Diabetesvertrag. * Der ist vereinbart zuzüglich der jeweils gültigen MwSt., dies gilt auch für die nachfolgenden e zu und Reparaturen. ** Gilt nicht bei Versicherten, die in Behinderteneinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen bzw. ähnlichen Einrichtungen leben (Heimbewohner). *** LZ= Laufzeit in Monaten//7Tage Pauschale Verwendungsarten: 00 = Neulieferung 07 = Unbesetzt 14 = Wartung 01 = Reparatur 08 = Vergütungspauschale 15 = Wartungspauschale 02 = 09 = Folgevergütungspauschale 16 = Auslieferung 03 = Miete 10 = Folgeversorgung 17 = Aussonderung 04 = Nachlieferung 11 = Ersatzbeschaffung 18 = Rückholung 05 = Zurichtung 12 = Zubehör 19 = Abbruch = Abgabe 13 = Reparaturpauschale 20 = Erprobung Seite 5 von 6
6 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Parenteral/Schmerz 2 Laufzeit und Kündigung Die Anlage tritt am in Kraft. Die Anlage kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Eine Kündigung des Vertrages schließt automatisch eine Kündigung der Anlagen mit ein. (1) Mit Inkrafttreten dieser Anlage werden bisher bestehende Vertragsregelungen gegenstandslos. (2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Abreden bestehen nicht. (3) Sofern sich aufgrund von Rahmenempfehlungen nach 127 Absatz 6 SGB V Änderungen ergeben, verständigen sich die Vertragspartner über die sich daraus auf diese Anlage ergebenden Auswirkungen und setzen diese schnellstmöglich um. 3 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anlage unwirksam sein oder werden bzw. Lücken enthalten, so wird die Gültigkeit dieser Anlage im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner veren sich, etwaige unwirksame oder undurchführbare Vertragsbestimmungen bzw. vorhandene Lücken zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem Sinn und Zweck dieser Anlage am Nächsten kommen. Dies gilt insbesondere im Falle von aufsichtsrechtlichen Interventionen. Vertragspartner AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse Ort/Datum/Stempel/Unterschrift Datum/Unterschrift Seite 6 von 6
Preisvereinbarung für die Versorgung mit Applikationshilfen für den Teilbereich Hilfsmittel Diabetes
Anlage 5.03.2 verebarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Diabetes zum Anlage 5.03.2 verebarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Diabetes zum Rahmenvertrag zur
MehrVertrag Nr.: 14. Anlage
Anlage 5.21.2 vereinbarung für die Versorgung mit Messgeräten für Körperzustände/-funktionen zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom 01.11.2014 gem. 127 Abs. 2 SGB V bzw. Vertrag Nr.: 14 Anlage
MehrVertrag Nr. : 135. Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung im Bereich der Biofeedbacktherapie
Anlage 5.15.2 vereinbarung für die Versorgung mit Inkontinenzhilfen Hilfsmittel zum Training des Beckenbodens zum Vertrag Nr. : 135 Anlage 5.15.2 vereinbarung für die Versorgung im Bereich der Biofeedbacktherapie
MehrAnlage für die Versorgung mit Tracheostoma/Laryngektomie zum Rahmenvertrag Hilfsmittel vom gem. 127 Abs. 2 SGB. Vertrag Nr.
Vertrag Nr.: 58 Anlage 5.12.2 vereinbarung für die Versorgung bei Tracheostoma/Laryngektomie zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg
MehrVertrag Nr.: 65. Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Adaptionshilfen
Anlage 5.02.2 Preisvereinbarung für die Versorgung mit zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung Vertrag Nr.: 65 Anlage 5.02.2 Preisvereinbarung für die Versorgung mit zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung
MehrVertrag Nr Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmittel gegen Dekubitus
Vertrag Nr. 123 Anlage 5.11.2 vereinbarung für die Versorgung mit zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse
MehrAnlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Absauggeräten. zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V.
Anlage 5.01.2 vereinbarung für die Versorgung mit Absauggeräten zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse
MehrVertrag Nr. : 94. Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Stomaartikeln
Anlage 5.29.2 vereinbarung für die Versorgung mit Stomaartikeln zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom 01.07.2014 gem. 127 Abs. 2 SGB V Vertrag Nr. : 94 Anlage 5.29.2 vereinbarung für die Versorgung
MehrAnlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Mobilitätshilfen. zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V.
Anlage 5.22.2 Preisvereinbarung für die Versorgung mit zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse in
MehrAnlage Produktgruppe 05 (Bandagen) Anlage Preisvereinbarung
Anlage 5.05.2 zum Vertrag zur Hilfsmittelversorgung nach 127 Abs. 2 und 2 a SGB V Produktgruppe 05 (Bandagen) Anlage 5.05.2 vereinbarung Seite 1 von 5 1 vereinbarung (1) Erst- bzw. Folgeversorgung Die
MehrAnlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie
Anlage 5.14.2 Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg
Mehr(5) Die Auslieferung/Übergabe des Hilfsmittels ist unverzüglich nach der Genehmigung beziehungsweise der Übergabe der vertragsärztlichen Verordnung vo
(5) Die Auslieferung/Übergabe des Hilfsmittels ist unverzüglich nach der Genehmigung beziehungsweise der Übergabe der vertragsärztlichen Verordnung vorzunehmen. (6) Für die ggf. erforderliche Anpassung
MehrVertrag Nr. : 176. Anlage 5.15.2. Preisvereinbarung für die Versorgung im Bereich der aufsaugenden Inkontinenz
Anlage 5.15.2 vereinbarung für die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen zum Rahmenvertrag Hilfsmittel vom Vertrag Nr. : 176 Anlage 5.15.2 vereinbarung für die Versorgung im Bereich der aufsaugenden
MehrAnlage Produktgruppe 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie) Anlage Preisvereinbarung
vereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie) zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom 01.12.2015 gem. 127 Abs. 2 SGB V bzw. Anlage
MehrRahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen
Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen
MehrVereinbarung. über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V
Vereinbarung über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V - Knieruhigstellungsschienen/Immobilisationsschienen - zwischen der Kassenärztlichen
MehrAnlage a. Produktgruppe 23 (Orthesen) (nur für den Teilbereich der konfektionierten und vorgefertigten Orthesen)
zum Vertrag zur Hilfsmittelversorgung nach 127 Abs. 2 und 2 a SGB V Produktgruppe 23 (Orthesen) (nur für den Teilbereich der konfektionierten und vorgefertigten Orthesen) vereinbarung Seite 1 von 13 1
MehrAnlage a. Produktgruppe 23 (Orthesen) (nur für den Teilbereich der konfektionierten und vorgefertigten Orthesen)
Anlage 5.23.2 a zum Vertrag zur Hilfsmittelversorgung nach 127 Abs. 2 und 2 a SGB V Produktgruppe 23 (Orthesen) (nur für den Teilbereich der konfektionierten und vorgefertigten Orthesen) Anlage 5.23.2
MehrVertrag. nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Sondenund Trinknahrung, Verbandmitteln und Hilfsmitteln zur enteralen Ernährung.
Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Sondenund Trinknahrung, Verbandmitteln und Hilfsmitteln zur enteralen Ernährung zwischen AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. Kopenhagener Straße 1 44269
MehrMUSTER. Preisvereinbarung zum Rahmenvertrag. gemäß 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Augenprothesen
MUSTER Preisvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Augenprothesen in der Fassung des 1. Nachtrags vom 1. Oktober 2009 zwischen Musterverband - im Folgenden Leistungserbringer
MehrDreiseitiger Vertrag
Dreiseitiger Vertrag zur Zusammenarbeit bei der Gestaltung und Durchführung eines ständig einsatzbereiten Notdienstes gemäß 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V zwischen der der den Kassenärztlichen Vereinigung
MehrRahmenstrukturvertrag Versorgungsentwicklung (TK)
1/5 Strukturvertrag gemäß 73a SGB V zur Weiterentwicklung Strukturen für Patienten mit gesteigertem Versorgungsbedarf ( Versorgungsentwicklung) zwischen Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg () - Körperschaft
MehrHautkrebsvorsorgeuntersuchung
Vertrag nach 73 Abs. 3 SGB V i. V. m. 73 c SGB V über die Durchführung einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
MehrAnlage a. Produktgruppe 23 (Orthesen) (nur für den Teilbereich der konfektionierten und vorgefertigten Orthesen)
Anlage 5.23.2 a zum Vertrag zur Hilfsmittelversorgung nach 127 Abs. 2 und 2 a SGB V Produktgruppe 23 (Orthesen) (nur für den Teilbereich der konfektionierten und vorgefertigten Orthesen) Anlage 5.23.2
MehrVertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und
Vertrag zwischen AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (im Folgenden AOK genannt) und (im Folgenden Gesundheitspartner genannt) Institutionskennzeichen (IK): über die elektronische
MehrA+V HILFSMITTELVERTRAGSDATENBANK...
Warenwirtschafts-Update V74.20.75 Inhalt A+V HILFSMITTELVERTRAGSDATENBANK... 2 ABDATA ÄNDERUNGEN IN ZUM 01.11.2015... 2 Änderungen bei der Berechnung des Mietzeitraumes... 2 Rezeptdruck nach 300 und 302
MehrVereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V
Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg - nachfolgend KVSA genannt
MehrRahmenvertrag nach 73a SGB V zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen (Hauptvertrag)
Rahmenvertrag nach 73a SGB V zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen (Hauptvertrag) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (nachfolgend KVHB) und der Techniker
MehrVereinbarung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
Vereinbarung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und der AOK Bayern Die Gesundheitskasse, dem BKK Landesverband Bayern, der
MehrVereinbarung zur besonderen ambulanten ärztlichen Behandlung durch Naturheilverfahren. gem. 73c SGB V. zwischen
Vereinbarung zur besonderen ambulanten ärztlichen Behandlung durch Naturheilverfahren und Akupunktur gem. 73c SGB V zwischen der AOK Sachsen-Anhalt Lüneburger Str. 4 39104 Magdeburg (AOK) und der Kassenärztlichen
MehrÄnderungsvereinbarung. zwischen
Änderungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf vertreten durch den Vorstand - im Folgenden KV Nordrhein genannt - und der AOK Rheinland/Hamburg
Mehrsowie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse handelnd als Landesverband
Vereinbarung zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V aufgrund des Vertrages zur Durchführung einer hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB
MehrVertrag gemäß 127 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V. BKK Novitas Schifferstraße Duisburg. (im folgenden BKK genannt)
Vertrag gemäß 127 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V zwischen der BKK Novitas Schifferstraße 92-100 47059 Duisburg (im folgenden BKK genannt) und den Innungen für Orthopädie-Technik Nord, Niedersachsen/Bremen
MehrÄnderungsvereinbarung zum. Vertrag. nach 73c SGB V über die Durchführung einer. Tonsillotomie
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung einer Tonsillotomie im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
MehrZwischen. Krankenhaus Anschrift Institutionskennzeichen (im folgenden Leistungserbringer ) und
Vergütungsvereinbarung für Leistungen in der Häuslichen Krankenpflege von schwerstkranken und behinderten Kindern, 37 Abs. 1 und 37 Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 132 a SGB V Zwischen Krankenhaus Anschrift Institutionskennzeichen
MehrAnlage 12 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln.
Anlage 12 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln - Version 2018 - Es gelten die im Hilfsmittelverzeichnis zu der Produktgruppe 03 festgelegten
MehrVergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam ab zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie. wirksam ab
Vergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie wirksam ab 01.11.2010 zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V. (nachfolgend
MehrVertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen
Vertrag über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen - im Folgenden KV Sachsen genannt - und der AOK
Mehrdie Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen
ANLAGE 13 Vereinbarung über die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 35 des DMP-Vertrages Brustkrebs vom 09.04.2013 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und dem BKK-Landesverband
MehrL I E F E R V E R T R A G
L I E F E R V E R T R A G zwischen dem Krankenhaus XY, vertreten durch den Geschäftsführer und, Adresse: - nachfolgend XY genannt - und der... - Apotheke Dr.... Adresse - nachfolgend Apotheke" genannt
MehrAnlage 19. Vereinbarung über die Lieferung von. Krankenpflegeartikeln (Produktgruppe und ) sowie
Anlage 19 Vereinbarung über die Lieferung von Krankenpflegeartikeln (Produktgruppe 19.40.04 und 19.99.01) sowie Spülsystemen (Produktgruppe 03.36.01) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": 11 96 004 für
MehrVertrag der AOK Bremen/Bremerhaven über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 23 Orthesen nach 127 Abs. 2 SGB V.
Vertrag über die Versorgung der Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 23 Orthesen LEGS: xx 04 A23 zwischen der AOK Bremen/Bremerhaven Bürgermeister-Smidt-Str. 95 28195
MehrRahmenvereinbarung über die pauschale Abgeltung der Kosten für Inkontinenzhilfen für in Heimen untergebrachte Versicherte
Rahmenvereinbarung über die pauschale Abgeltung der Kosten für Inkontinenzhilfen für in Heimen untergebrachte Versicherte zwischen der Saarländischen Pflegegesellschaft e.v., Saarbrücken - für die beigetretenen
MehrVertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung MVZ Praxisadresse, Hausnummer PLZ, Ort und Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Körperschaft des öffentlichen
MehrAnlage zum Vertrag zur Hilfsmittelversorgung nach 127 Abs. 2 und 2 a SGB V. Produktgruppe 05 (Bandagen)
Anlage 5.05.1 zum Vertrag zur Hilfsmittelversorgung nach 127 Abs. 2 und 2 a SGB V Produktgruppe 05 (Bandagen) Anlage 5.05.1 Leistungsbeschreibung Anhang 1 Mindestanforderungen an die Dokumentation für
MehrRahmenvertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung
Rahmenvertrag zur Verbesserung der zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (nachfolgend KV Sachsen) und der Techniker Krankenkasse (nachfolgend TK genannt) Seite 1 von 7 Präambel Im Bestreben,
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - nachstehend KV Nordrhein genannt - einerseits und der DAK-Gesundheit
Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen gem. Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie mit einem quadrivalenten Grippeimpfstoff zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung
MehrVereinbarung zur Errichtung der Schlichtungsstelle gemäß 49 BMV-Ä und 45 EKV. zwischen
Vereinbarung zur Errichtung der Schlichtungsstelle gemäß 49 BMV-Ä und 45 EKV zwischen der AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den
MehrBESCHLUSSVORLAGE. Gemeinderat Sitzung am öffentlich 4. Top Aktenzeichen: Fachbereich: Finanzen Bearbeitet von: Simon Mauterer
BESCHLUSSVORLAGE - ÖFFENTLICH - 49/2017 Gemeinderat Sitzung am 26.06.2017 öffentlich 4. Top Aktenzeichen: 133.33 Fachbereich: Finanzen Bearbeitet von: Simon Mauterer Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur
MehrVereinbarung über die Vergütungssätze für ergotherapeutische Leistungen in Hessen
Anlage 2 zum Rahmenvertrag über die Versorgung Berechtigter der Versicherungsträger mit ergotherapeutischen Leistungen in Hessen vom 22.10.2002 Vereinbarung über die Vergütungssätze für ergotherapeutische
MehrProduktbezeichnung/Produktartbezeichnung. Positionsnummer/ Produktart des Hilfsmittelverzeichnisses Absaugkatheter
Produktgruppe 01 Absauggeräte 01.99.01.0 Absaugkatheter 01.99.01.3001 01.99.01.4 Abrechnungsposition für Fingertips Geschlossene Absaugsysteme 01.99.99.0001 Abrechnungsposition für Schläuche 01.99.99.0002
MehrZum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
Produktgruppe 01 Absauggeräte 01.99.01.0 Absaugkatheter 01.99.01.3001 Abrechnungsposition für Fingertips 01.99.01.4 Geschlossene Absaugsysteme 01.99.99.0001 Abrechnungsposition für Schläuche 01.99.99.0002
MehrVertrag. Hautkrebsvorsorgeuntersuchung
Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und dem VdAK Verband
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)
Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit
MehrVereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf vertreten durch den Vorstand. (im Folgenden KV Nordrhein genannt) und
Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KV Nordrhein genannt) und der Novitas BKK, Duisburg über die Durchführung und Abrechnung
MehrSponsoringvertrag. Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt
Sponsoringvertrag Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt vertreten durch den Ersten Vorsitzenden Andreas Haas und dem nachfolgend
Mehralt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt AC/TK 15 01 100 1501100 AOK Baden-Württemberg Vertrag: FOS Kleinorthopädie Vertragschlüssel: 15 01 100 Vertragspartner:
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,
Zwischen 1 (Auftraggeber) und Heike Ulatowski Langenfelder Damm 33 in 20257 Hamburg, Tel.: 040 / 25 77 75 71 E-Mail: pflegeconsulting.hamburg@yahoo.de (Auftragnehmerin) wird folgender geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
MehrAnlage 14. Vereinbarung über die Lieferung von. Inhalationshilfen/Inhalationsgeräten. (Produktgruppe , und
Anlage 14 Vereinbarung über die Lieferung von Inhalationshilfen/Inhalationsgeräten (Produktgruppe 14.24.01, 14.24.02 und 14.24.03) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": 11 96 002 1 Gegenstand der Anlage
MehrPROVISIONSVEREINBARUNG
PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter
MehrVertrag. zwischen. der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg
Mit folgenden Rehabilitationseinrichtungen bestehen Verträge zur Einbindung der stationären Rehabilitationseinrichtungen in das strukturierte Behandlungsprogramm DM1: - Paracelsus-Harz-Klinik Bad Suderode
Mehrzwischen der AOK Sachsen-Anhalt (AOK) Lüneburger Str Magdeburg und der
Vereinbarung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern im Rahmen des Vertrages über die Umsetzung der hausarztzentrierten Versorgung ( Hausarztvertrag ) gem. 73b SGB V zwischen der AOK
MehrVertrag zur Schwangerenberatung. zwischen. Deutscher Hebammenverband e. V. Gartenstraße Karlsruhe
Vertrag zur Schwangerenberatung zwischen Deutscher Hebammenverband e. V. Gartenstraße 26 76133 Karlsruhe Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. Kasseler Straße 1a 60486 Frankfurt Netzwerk der
MehrZusatzvereinbarung über Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf nach 87 b SGB XI.
Zusatzvereinbarung über Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf nach 87 b SGB XI für die Pflegeeinrichtung: Pflegeeinrichtung Der Träger der Pflegeeinrichtung:
MehrVergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam ab zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie. wirksam ab
svereinbarung (Anlage 3) wirksam ab 01.05.2018 zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie wirksam ab 01.11.2010 zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V. (nachfolgend
MehrVereinbarung. zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen. (Katarakt-Vereinbarung) zwischen
Vereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen (Katarakt-Vereinbarung) zwischen der Allgemeinen Ortskrankenkasse Berlin,,,,,,,,, der Bundesknappschaft
MehrV E R T R A G zur Durchführung des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening in Thüringen vom
V E R T R A G zur Durchführung des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening in Thüringen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen - Körperschaft des öffentlichen
MehrV E R T R A G. zwischen dem Verein SENNER GEMEINSCHAFT e.v. (nachfolgend "Verein" ) und. Firma. (nachfolgend "Vertragspartner").
V E R T R A G zwischen dem Verein SENNER GEMEINSCHAFT e.v. (nachfolgend "Verein" ) und Firma (nachfolgend "Vertragspartner"). www.senner-gemeinschaft.de Präambel Der Verein ist Ausrichter der JalouCity
Mehr- Anlage 15 - Multimorbiditätsvertrag -
- Anlage 15 - Multimorbiditätsvertrag - zur Vereinbarung zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) nach 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 Vertrag zur Koordination und Vergütung strukturierter
MehrVereinbarung. zur Aufwandsentschädigung des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und der unparteiischen Mitglieder
Vereinbarung zur Aufwandsentschädigung des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und der unparteiischen Mitglieder des Landesausschusses Hamburg gemäß 90 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung
MehrHautkrebsvorsorge-Vertrag
Information 5.2. 1/6 Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung einer ambulanten Hautkrebsvorsorge-Untersuchung für Versicherte bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres zwischen Kassenärztlichen Vereinigung
MehrKooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen der Firmenname vertreten durch den Geschäftsführer XXXX, Straße, PLZ Ort und der Otto-von von-guericke Guericke-Universität Magdeburg vertreten durch den Prorektor für
MehrPflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege
Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege zwischen dem Pflegeheim IK: in Trägerschaft von und - der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt - dem BKK
MehrVereinbarung. zur Besonderen Versorgung nach 140a SGB V über die Durchführung einer ergänzenden Hautkrebsvorsorge in der Fassung vom
Vereinbarung zur Besonderen Versorgung nach 140a SGB V über die Durchführung einer ergänzenden Hautkrebsvorsorge in der Fassung vom 01.07.2017 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg,
MehrVertrag über eine Dienstleistung
Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag
MehrPreisvereinbarung nach 125 SGB V
Anlage 5 zum Rahmenvertrag mit dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V. vom 01.04.2012 zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V., Karlsbad, - einerseits - und der AOK Baden-Württemberg,
MehrVereinbarung über Elternbeiträge
Vereinbarung über Elternbeiträge zwischen dem Verein "Freie Stadtrandschulen Berlin-Brandenburg e.v.", vertreten durch den Vorstand, dieser wiederum vertreten durch den Schulleiter des Gymnasiums Panketal,
MehrV E R E I N B A R U N G
V E R E I N B A R U N G über ein erweitertes Präventionsangebot für Kinder und Jugendliche (U10/U 11) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Dortmund (nachstehend KVWL genannt) und
MehrWeiterleitungsvertrag
Zur Durchführung der Maßnahme (genaue Bezeichnung der Maßnahme) wird zwischen - nachfolgend Zuwendungsempfänger genannt und - nachfolgend Dritter genannt folgender geschlossen: Weiterleitungsvertrag 1
MehrPflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege. zwischen
Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege zwischen dem Pflegeheim IK: in Trägerschaft von und - der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt - dem BKK
MehrVertraulichkeitsvereinbarung
Vertraulichkeitsvereinbarung Zwischen teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH Planckstraße 40 D-71691 Freiberg - nachfolgend "teamtechnik" und - nachfolgend - teamtechnik und nachfolgend die Vertragsparteien
MehrPflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege
Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege zwischen dem Pflegeheim IK-Nr. in Trägerschaft von und - der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt - dem
MehrNachtragsvereinbarung. zum. Dienstleistungsvertrag. Versorgungspauschalen
Nachtragsvereinbarung vom 01.06.2014 zum Dienstleistungsvertrag Versorgungspauschalen vom 01.11.2006 in der Fassung vom 15.03.2014 Nachtragsvereinbarung zum Dienstleistungsvertrag Versorgungspauschalen
MehrVertrag. zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf. vertreten durch den Vorstand nachstehend KV Nordrhein genannt.
Anlage 1 zum Gesamtvertrag vom 01.01.2012 Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf vertreten durch den Vorstand nachstehend KV Nordrhein genannt und der Knappschaft, Bochum
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover
Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von
MehrErgänzungsvereinbarung zum Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe
Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe zwischen Deutscher Hebammenverband e.v. Gartenstraße 26 76133 Karlsruhe Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und dem BKK-Landesverband NORDWEST
Vertrag über die Durchführung eines orientierenden Schnelltests auf A-Streptokokken-Gruppenantigen und/oder eines Antibiogramms (Empfindlichkeitsprüfung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
MehrB e r a t e r v e r t r a g
B e r a t e r v e r t r a g Zwischen _ Herrn / Frau / Firma (Auftraggeber) und 1a Aussicht Berner Str. 11 97084 Würzburg (Berater) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der
Mehrim folgenden KVBW - dem BKK Landesverband Baden-Württemberg, Kornwestheim Landwirtschaftlichen Krankenkasse Baden-Württemberg, Stuttgart
Vertrag über die Versorgung mit Schutzimpfungen gem. 132 e Abs.1 SGB V i.v.m. 20d Abs. 2 SGB V (Vereinbarung über Schutzimpfungen als Satzungsleistung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
MehrVertrag. nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Badehilfen. zwischen. AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. Kopenhagener Straße Dortmund
Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Badehilfen zwischen AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. Kopenhagener Straße 1 44269 Dortmund - nachfolgend AOK NW genannt - und Innung für Orthopädie-Technik
MehrÄnderungsvereinbarung
Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über ein erweitertes Präventionsangebot U10 und U11 vom 08.01.2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - vertreten durch den Vorstand
MehrVergütungsvereinbarung. zur Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen
vom 01.08.2013, Vergütungsvereinbarung zur Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.v. (nachstehend DVE genannt) - einerseits - und der AOK PLUS Die
Mehrder Gemeinde Glienicke/Nordbahn, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn
NUTZUNGSVEREINBARUNG Zwischen der Gemeinde Glienicke/Nordbahn, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Dr. Hans G. überlack, Hauptstraße 19, 16548 Glienicke/Nordbahn, - nachfolgend Gemeinde Glienicke/Nordbahn"
Mehr