Anlage a. Produktgruppe 23 (Orthesen) (nur für den Teilbereich der konfektionierten und vorgefertigten Orthesen)
|
|
- Bertold Meinhardt
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 zum Vertrag zur Hilfsmittelversorgung nach 127 Abs. 2 und 2 a SGB V Produktgruppe 23 (Orthesen) (nur für den Teilbereich der konfektionierten und vorgefertigten Orthesen) vereinbarung Seite 1 von 13
2 1 vereinbarung (1) Erst- bzw. Folgeversorgung Die Abrechnung eines Hilfsmittels bei einer Erstversorgung muss unter Angabe des AC/TK s xx xxxxx erfolgen. (2) Genehmigungspflicht Die Versorgung mit maßkonfektionierten Hilfsmitteln der nachfolgenden listen ist in jedem Einzelfall genehmigungspflichtig Vor- und Mittelfuß Vor-Mittelfuß-Korrekturorthesen Hallux-Valgus-Korrekturorthesen Großzehen-Korrekturorthesen Sprunggelenk Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung in definierter Position Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung in einstellbarer Position Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung in einer Ebene Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung in einer Ebene, einstellbar Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung in mindestens zwei Ebenen Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung in mindestens zwei Ebenen, einstellbar Sprunggelenkorthesen zur Redression Sprunggelenkorthesen zur dynamischen Kontrakturbehandlung Abrüstbare Sprunggelenkorthesen Fuß Sprunggelenkorthese zur Mobilisierung in definierter Position, abrüstbar Fußorthesen zur Immobilisierung Fußlagerungsorthesen Fußorthese zur Immobilisierung in vorgegebener Position Seite 2 von 13
3 Fußorthesen zur Korrektur und Entlastung Fußheberorthesen mit Stabilisierungselementen auf dem Fußrücken (Dorsal) Klumpfußkorrekturorthesen einseitige Versorgung (Stück) Klumpfußkorrekturorthese beidseitige Halterung mit Korrekturschuhen/-orthesen (Paar) Nachlieferungsposition für Korrekturschuhe/orthesen zur Halterung (Paar) bei Wachstum Sichelfußorthesen Rückfußentlastungsorthesen Fußkorrekturorthesen mit dreidimensionaler Einstellung Peronaeusfedern, thermoplastisch verformbar Fußheberorthesen, dynamisch Knie Knieorthesen zur Immobilisierung Knieorthesen zur Immobilisierung, gerade Knieorthesen zur Immobilisierung, gebeugt Knieorthesen zur Immobilisierung, einstellbar Knieorthesen zur Immobilisierung und Entlastung Knieorthesen zur Mobilisierung Knieorthesen zur Mobilisierung Knieorthesen zur Führung und Stabilisierung Knieführungsorthesen ohne Extensions-/ Flexionsbegrenzung Knieführungsorthesen mit Extensions-/ Flexionsbegrenzung Knieführungsorthesen mit 4-Punkt-Prinzip und Extensions-/Flexionsbegrenzung Rahmenorthesen zur Führung und Stabilisierung des Kniegelenkes mit Extensions-/ Flexionsbegrenzung Dauerversorgung Rahmenorthesen zur Führung und Stabilisierung des Kniegelenkes mit Extensions-/ Flexionsbegrenzung Dauerversorgung 03 4 Monate (Miete) Knieorthesen zur Entlastung und Korrektur Knieorthesen zur Entlastung nein Knieorthesen zur Entlastung und Führung nein Seite 3 von 13
4 Rahmenorthesen (OA-Orthesen) zur Entlastung und Stabilisierung des Kniegelen kes Rahmenorthesen (OA-Orthesen) zur Entlastung und Stabilisierung des Kniegelen kes (Miete) Orthesen zur Korrektur und/oder Entlastung des Femoropatellargelenks Orthesen zur Beeinflussung des Patellagleitweges Orthesen mit Gelenken zur Korrektur und Sicherung des Patellagleitweges Orthesen mit einstellbaren Gelenken zur Korrektur und Sicherung des Patellagleitweges Kniegelenkorthesen zur Redression Kniegelenkorthesen zur dynamischen Redression Kniegelenkorthese bei Genu recuvatum Hüfte Hüftorthesen zur Mobilisierung Hüftgelenkorthesen mit einstellbarer Bewegungsbegrenzung in einer Bewegungs ebene Hüftgelenkorthesen mit einstellbarer Bewegungsbegrenzung in zwei Bewegungs ebenen Hüftorthesen zur Korrektur und/oder Entlastung Spreizhosen mit Bügel ohne Düsseldorfer Spreizvorrichtung Tübinger Hüftbeugeschiene Spreizschalen Bein in vorgegebener Position 03 4 Monate in vorgegebener Position (Miete) in definierten, einstellbaren Positionen in definierten, einstellbaren Positionen (Miete) Unterschenkel-Fußorthesen zur Mobilisierung 03 4 Monate 03 4 Monate Seite 4 von 13
5 Unterschenkel-Fußorthesen zur Mobilisierung in einstellbaren Bewegungsumfängen Unterschenkel-Fußorthesen zur Mobilisierung in einstellbaren Bewegungsumfängen (Miete) Unterschenkel-Fußorthesen zur Führung und Stabilisierung Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungs-orthesen mit Gelenken aus Kunststoff Knie-Unterschenkel-Fußorthesen zur Führung und Stabilisierung Knie-Unterschenkel-Fußorthesen zur Stabilisierung Knie-Unterschenkel-Fußorthesen zur Stabilisierung/Mobilisierung in einstellbaren Bewegungsumfängen Knie-Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen mit mechanischer Gangphasensteuerung Knie-Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen mit elektronischer Gangphasensteuerung Hüft-Knie-Unterschenkel-Fußorthesen zur Führung und Stabilisierung Hüft-Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen mit Gelenken Hüft-Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen mit einstellbaren Gelenken 03 4 Monate Beinorthesen zur Entlastung Unterschenkel-Fußorthesen zur Entlastung Beinorthesen zur Entlastung Hand Daumenorthesen zur Immobilisierung Daumen-/Fingerorthesen zur Immobilisierung der Interphalangealgelenke Daumenorthesen zur Immobilisierung des Sattel-und Grundgelenkes Daumenorthesen zur Immobilisierung des Sattel-und Grund- und Endgelenkes Handorthesen zur Immobilisierung Handgelenkorthesen zur Immobilisierung in eine Bewegungsrichtung Handgelenkorthesen mit Fingerfixierung zur Immobilisierung Handgelenkorthesen mit Daumenfixierung zur Immobilisierung Seite 5 von 13
6 Handgelenkorthesen mit Finger- und Daumenfixierung zur Immobilisierung Handgelenkorthesen zur Immobilisierung in mindestens zwei Bewegungsrichtungen Handgelenkorthesen in Schalenbauweise Handgelenkorthesen zur Immobilisierung Handgelenkorthesen zur Immobilisierung mit Daumenfixierung Handorthesen zur Mobilisierung Daumen-/Fingerorthesen zur Mobilisierung der Interphalangealgelenke Handgelenksorthesen zur Mobilisierung in einer Ebene Handorthesen zur Redression Ellenbogen Handorthesen zur dynamischen Redression Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, gebeugt Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, einstellbar Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung mit Immobilisierung des proximalen Radius-Ulnar-Gelenkes Ellenbogenorthesen zur Mobilisierung Ellenbogenorthesen zur Mobilisierung bei freier Beweglichkeit des proximalen Radius-Ulnar-Gelenkes Ellenbogenorthesen zur Mobilisierung mit Immobilisierung des proximalen Radius- Ulnar-Gelenkes Ellenbogenorthesen zur Mobilisierung mit einstellbarer Immobilisierung des proximalen Radius-Ulnar-Gelenkes Ellenbogenorthesen zur Führung und Stabilisierung Ellenbogenführungsorthesen mit Extensions- und/oder Flexions-Begrenzung Ellenbogenorthesen zur Entlastung Epicondylitisorthesen zur Entlastung der Muskelursprünge Seite 6 von 13
7 Ellenbogenorthesen zur Redression Schulter Ellenbogenorthesen zur statischen Redression Ellenbogenorthesen zur dynamischen Redression Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung in definierter Position Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung, einstellbar in einer Ebene Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung, einstellbar in zwei Ebenen Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung, einstellbar in drei Ebenen Schultergelenkorthesen zur Mobilisierung Schultergelenkorthesen zur Mobilisierung, einstellbar in einer Ebene Schultergelenkorthesen zur Führung und Stabilisierung Schultergelenkorthesen zur Führung und Stabilisierung mit definierbarer Bewegungsbegrenzung Schultergelenkorthesen zur Entlastung und Korrektur Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung und Entlastung Arm Armorthesen zur Immobilisierung Armorthesen zur Immobilisierung Leib / Rumpf Beckenorthesen zur Stabilisierung Beckenorthesen Elastische Beckenorthesen Halswirbelsäule HWS-Orthesen zur Immobilisierung HWS-Orthesen mit Brustbeinabstützung und Hinterkopfstabilisierung HWS-Orthesen mit Rumpffixierung HWS-Orthesen zur Mobilisierung HWS-Immobilisierungsorthesen mit Mobilisierungsfunktion Seite 7 von 13
8 HWS-Orthesen zur Stabilisierung HWS-Stabilisierungsorthesen HWS-Stabilisierungsorthesen mit Verstärkung HWS-Stabilisierungsorthesen mit Brustbeinauflage Brustwirbelsäule BWS-Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur Geradehalter BWS-Orthesen zur Aufrichtung und Entlastung Lendenwirbelsäule LWS-Orthesen zur Immobilisierung LWS-Orthesen zur Immobilisierung LWS-Orthesen zur Mobilisierung Lumbalstützsorthesen mit Mobilisierungsfunktion Überbrückungsorthesen mit Mobilisierungsfunktion Flexionsorthesen mit Mobilisierungsfunktion LWS-Orthesen zur Stabilisierung Stabilisierungsorthesen Stabilisierungsorthesen mit Zugelementen Stabilisierungsorthesen mit Pelotte Stabilisierungsorthesen mit Pelotte und Zugelementen Stabilisierungsorthesen, Hosenform mit Pelotte und Zugelementen Stabilisierungsorthesen mit zusätzlicher Abdominalsuspension LWS-Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur Lumbalstützsorthesen Überbrückungsorthesen Flexionsorthesen Wirbelsäule WS-Orthesen zur Immobilisierung WS-Orthesen zur Immobilisierung WS-Orthesen zur Mobilisierung Immobilisierungsorthesen mit Mobilisierungsfunktion LWS/BWS Seite 8 von 13
9 Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS in Sagittalebene mit Mobilisierungsfunktion Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS in Sagittal- und Frontalebene mit Mobilisierungsfunktion WS-Orthesen zur Stabilisierung Stabilisierungsorthesen LWS/BWS Stabilisierungsorthesen LWS/BWS mit zusätzlicher Abdominalsuspension LWS-Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur Orthesen zur Entlastung der LWS/BWS (Bewegungseinschränkung in Sagittalebene) Orthesen zur Entlastung der LWS/BWS (Bewegungseinschränkung in Sagittal-und Frontalebene) Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS (Bewegungs-einschränkung in Sagittalebene) Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS (Bewegungs-einschränkung in Sagittal-und Frontalebene) Orthesen zur aktiven Entlastung und Korrektur in Sagittalebene prüfen Bruch (Hernie) am jeweiligen Ort Bruchbänder Bruchbänder, einseitig Bruchbänder, doppelseitig Bruchbänder für Kinder, einseitig Bruchbänder für Kinder, doppelseitig Maßgefertigte Bruchbänder, einseitig Maßgefertigte Bruchbänder, doppelseitig Zusätze für Bruchbänder Bruchbänder Nabelbruchbänder Nabelbruchbänder für Kinder Maßgefertigte Nabelbruchbänder Suspensorien Seite 9 von 13
10 Suspensorien Wasserbruchsuspensorien Aufschlag auf eine maßkonfektionierte Hilfsmittelversorgung Hausbesuch Die Abrechnung einer Hausbesuchspauschale ist im begründeten Einzelfall einmalig zum Hilfsmittel zulässig und kann nur nach erfolgter Genehmigung (des Hilfsmittels inklusive des Haubesuches) abgerechnet werden. Dem KVA muss eine Verordnung gem. 1 Abs. 3 sowie eine med. Begründung beigefügt werden Abrechnungsposition für Nachlieferungen von z. B. Polstermaterialien zu vorhandenen Orthesen (3) Notfallversorgung Die Abrechnung eines Hilfsmittels bei einer Notfallversorgung muss unter Angabe des AC/TK s 15 20M23 erfolgen. (EURO) Hilfsmittel-positions-nummer Sprunggelenk Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung in definierter Position Fuß 112,80 nein Fußlagerungsorthesen 147,20 nein Knie Knieorthese zur Immobilisierung gerade 70, nein Knieorthesen zur Immobilisierung, gebeugt 70,40 nein Knieorthese zur Immobilisierung einstellb. 137,60 nein Knieorthesen zur Immobilisierung und Entlastung 194,80 nein Bein in vorgegebener Position in vorgegebener Position in definierten, einstellbaren Positionen 187,20 nein Ver-sorgungszeitraum ,80 nein 4 Monate 259,20 nein Seite 10 von 13
11 Hand Ellbogen Schulter in definierten, einstellbaren Positionen Daumen-/Fingerorthesen zur Immobilisierung der Interphalangealgelenke Daumenorthesen zur Immobilisierung des Sattel-und Grundgelenkes Daumenorthesen zur Immobilisierung des Sattel-und Grund- und Endgelenkes Handgelenkorthesen zur Immobilisierung in eine Bewegungsrichtung Handgelenkorthesen mit Fingerfixierung zur Immobilisierung Handgelenkorthesen mit Daumenfixierung zur Immobilisierung Handgelenkorthesen mit Finger- und Daumenfixierung zur Immobilisierung Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, gebeugt Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, einstellbar (EURO) Hilfsmittel-positions-nummer Ver-sorgungszeitraum , nein 4 Monate 50,80 nein 42,40 nein 49,60 nein 54,80 nein 64, nein 58, nein 85,60 nein 109,20 nein 113,20 nein Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung in definierter Position 76,40 nein Halswirbelsäule HWS-Orthesen mit Brustbeinabstützung und ,20 nein Hinterkopfstabilisierung HWS-Stabilisierungsorthesen 33,60 nein HWS-Stabilisierungsorthesen mit Verstärkung HWS-Stabilisierungsorthesen mit Brustbeinauflage Lendenwirbelsäule 42,40 nein 68,40 nein LWS-Orthesen zur Immobilisierung 336,80 nein Wirbelsäule WS-Orthesen zur Immobilisierung 542,40 nein * derzeit gültigen MwSt. = Versorgungsart ( = Neulieferung, 03 = Miete) KV = Kostenvoranschlag = Genehmigungspflicht Seite 11 von 13
12 2 Laufzeit und Kündigung Die Anlage tritt am in Kraft. Die Anlage kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Eine Kündigung des Vertrags schließt automatisch eine Kündigung der Anlagen mit ein. (1) Mit Inkrafttreten dieser Anlage werden bisher bestehende Vertragsregelungen gegenstandslos. (2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Abreden bestehen nicht. (3) Die produktgruppenspezifischen Anlagen 5 können nach Maßgabe der dort dazu getroffenen Regelungen und Fristen gesondert gekündigt werden, wobei die Regelungen dieses Vertrages davon unberührt bleiben. (4) Sofern sich aufgrund von Rahmenempfehlungen nach 127 Absatz 6 SGB V Änderungen ergeben, verständigen sich die Vertragspartner über die sich daraus auf diese Anlage ergebenden Auswirkungen und setzen diese schnellstmöglich um. Seite 12 von 13
13 3 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anlage unwirksam sein oder werden bzw. Lücken enthalten, so wird die Gültigkeit dieser Anlage im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, etwaige unwirksame oder undurchführbare Vertragsbestimmungen bzw. vorhandene Lücken zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem Sinn und Zweck dieser Anlage am Nächsten kommen. Dies gilt insbesondere im Falle von aufsichtsrechtlichen Interventionen. Vertragspartner AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse Ort/Datum/Stempel/Unterschrift Datum/Unterschrift Seite 13 von 13
Anlage a. Produktgruppe 23 (Orthesen) (nur für den Teilbereich der konfektionierten und vorgefertigten Orthesen)
Anlage 5.23.2 a zum Vertrag zur Hilfsmittelversorgung nach 127 Abs. 2 und 2 a SGB V Produktgruppe 23 (Orthesen) (nur für den Teilbereich der konfektionierten und vorgefertigten Orthesen) Anlage 5.23.2
MehrAnlage a. Produktgruppe 23 (Orthesen) (nur für den Teilbereich der konfektionierten und vorgefertigten Orthesen)
Anlage 5.23.2 a zum Vertrag zur Hilfsmittelversorgung nach 127 Abs. 2 und 2 a SGB V Produktgruppe 23 (Orthesen) (nur für den Teilbereich der konfektionierten und vorgefertigten Orthesen) Anlage 5.23.2
MehrAnhang 1 Preisliste Orthesen Kauf
Anhang 1 Preisliste Orthesen Kauf Positionsnummer Nummer für Produktbesonderheiten Bezeichnung Preis (Netto) Vor- und Mittelfuß 23.01.01.0 Hallux-Valgus-Korrekturorthesen 12,87 00 23.01.01.1 Großzehen-Korrekturorthese
MehrAnlage Produktgruppe 05 (Bandagen) Anlage Preisvereinbarung
Anlage 5.05.2 zum Vertrag zur Hilfsmittelversorgung nach 127 Abs. 2 und 2 a SGB V Produktgruppe 05 (Bandagen) Anlage 5.05.2 vereinbarung Seite 1 von 5 1 vereinbarung (1) Erst- bzw. Folgeversorgung Die
MehrAnlage 2.15 BKK / SAV LEG / Stand:
MwSt. Anlage 2.15 BKK / SAV LEG 11 10 301 / Stand: 01.07.2017 Hilfsmittel-Nr. * Bezeichnung Preis netto Preis inkl. MwSt. Einheit Besonderheit Zuzahlungsbetrag Himi- Kenz. 23.01. Vor- und Mittelfuß 23.01.01.
MehrNACHTRAGSVEREINBARUNG
NACHTRAGSVEREINBARUNG zwischen der Kaufmännischen Krankenkasse - KKH Karl-Wiechert-Allee 61 30625 Hannover (nachfolgend KKH genannt) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (nachfolgend DAV genannt, handelnd
MehrKennzeichen für Hilfsmittel (KZH)
02 A 0240013 0000000000 00 Strumpfanziehhilfen für Kompressionsstrümpfe 05 A 0501011 0000000000 00 Mittelfußbandage 05 A 0501012 0000000000 00 Mittelfußbandage mit Pelotte 05 A 0501013 0000000000 00 NN
MehrFußorthesen zur Immobilisierung Fußlagerungsorthesen Stück ,66 19% 284,00
23.01.01 Vor- und Mittelfußkorrekturorthesen 23.01.01.0 Hallux-Valgus-Korrekturorthesen Stück 00 22,54 7% 24,12 23.01.01.1 NN (geplante Produktart: Großzehen-Korrekturorthese) Stück 00 63,46 7% 67,90 23.02.01
MehrVergütungsvereinbarung Produktgruppe 23
Vergütungsvereinbarung Produktgruppe 23 01. Vor- und Mittelfuß 23.01.01. Vor-Mittelfuß-Korrekturorthesen 23.01.01.0xxx Hallux-Valgus-Korrekturorthesen 22,96 e 24,57 Stück 00 23.01.01.0002 Halluxsan Redressionsschiene
MehrVertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V zur Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 23 vom (Version gültig ab )
Anlage 10.1 listen Umsatzsteuer: Es gilt für die einzelnen Produkte die unverbindliche Zolltarifauskunft des Herstellers zum Zeitpunkt der Abgabe. Bei allen ausgewiesenen positionsnummern kann es zwischen
MehrVertrag Nr.: 14. Anlage
Anlage 5.21.2 vereinbarung für die Versorgung mit Messgeräten für Körperzustände/-funktionen zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom 01.11.2014 gem. 127 Abs. 2 SGB V bzw. Vertrag Nr.: 14 Anlage
MehrVertrag Nr. : 135. Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung im Bereich der Biofeedbacktherapie
Anlage 5.15.2 vereinbarung für die Versorgung mit Inkontinenzhilfen Hilfsmittel zum Training des Beckenbodens zum Vertrag Nr. : 135 Anlage 5.15.2 vereinbarung für die Versorgung im Bereich der Biofeedbacktherapie
MehrAnlage für die Versorgung mit Tracheostoma/Laryngektomie zum Rahmenvertrag Hilfsmittel vom gem. 127 Abs. 2 SGB. Vertrag Nr.
Vertrag Nr.: 58 Anlage 5.12.2 vereinbarung für die Versorgung bei Tracheostoma/Laryngektomie zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg
MehrVertrag Nr. : 94. Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Stomaartikeln
Anlage 5.29.2 vereinbarung für die Versorgung mit Stomaartikeln zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom 01.07.2014 gem. 127 Abs. 2 SGB V Vertrag Nr. : 94 Anlage 5.29.2 vereinbarung für die Versorgung
MehrAnlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Applikationshilfen für den Teilbereich Hilfsmittel Parenteral/Schmerz
Anlage 5.03.2 vereinbarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Parenteral/Schmerz Anlage 5.03.2 vereinbarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Parenteral/Schmerz
MehrPreisvereinbarung für die Versorgung mit Applikationshilfen für den Teilbereich Hilfsmittel Diabetes
Anlage 5.03.2 verebarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Diabetes zum Anlage 5.03.2 verebarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Diabetes zum Rahmenvertrag zur
MehrAOKN-Vertragsnummer:
Rahmenvertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln nach 127 Abs. 2 SGB V zwischen der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und den Innungen für Orthopädie-Technik Niedersachsen-Bremen
MehrAnlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Absauggeräten. zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V.
Anlage 5.01.2 vereinbarung für die Versorgung mit Absauggeräten zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse
MehrVertrag Nr Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmittel gegen Dekubitus
Vertrag Nr. 123 Anlage 5.11.2 vereinbarung für die Versorgung mit zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse
MehrÄnderungsvereinbarung zur Preisvereinbarung Orthopädie-Technik vom Vereinbarung
Änderungsvereinbarung zur Preisvereinbarung Orthopädie-Technik vom 14.07.2004 07.03.2013 Vereinbarung zur Änderung der Preisvereinbarung Orthopädie-Technik gemäß 127 SGB V vom 14. Juli 2004 zum Rahmenvertrag
MehrAnlage 23. Vereinbarung über die Lieferung von Orthesen (Produktgruppe 23) Schlüssel "Leistungserbringergruppe":
Anlage 23 Vereinbarung über die Lieferung von Orthesen (Produktgruppe 23) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": 1198104 BARMER GEK Seite 1 von 3 Anlage 23 1 Gegenstand der Vereinbarung 1. Dieser Vertrag
MehrAnlage 1 Vereinbarung über die Lieferung von Bandagen (Produktgruppe 05) Schlüssel "Leistungserbringergruppe":
Anlage 1 zum Rahmenvertrag über Hilfsmittel Anlage 1 Vereinbarung über die Lieferung von Bandagen (Produktgruppe 05) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": 15 98 051 1 Vertragspartner Die Vereinbarung gilt
MehrVertrag Nr.: 65. Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Adaptionshilfen
Anlage 5.02.2 Preisvereinbarung für die Versorgung mit zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung Vertrag Nr.: 65 Anlage 5.02.2 Preisvereinbarung für die Versorgung mit zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung
MehrAnlage Produktgruppe 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie) Anlage Preisvereinbarung
vereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie) zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom 01.12.2015 gem. 127 Abs. 2 SGB V bzw. Anlage
MehrHilfsmittelnummer 1/9
01. Absauggeräte 01.35.01.1 Milchpumpe elektrisch betrieben, je Tag 1,40 01.99.01.2 Absaugset für elektrische Milchpumpen 19,40 02. Adaptionshilfen 02.40.01.1 Knöpfhilfen AEK+20% 02.40.01.2 Strumpf- und
MehrAnlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Mobilitätshilfen. zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V.
Anlage 5.22.2 Preisvereinbarung für die Versorgung mit zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse in
MehrAOKN-Vertragsnummer:
Rahmenvertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln nach 127 Abs. 2 SGB V zwischen der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und den Innungen für Orthopädie-Technik Niedersachsen-Bremen
MehrVereinbarung über die Versorgung mit Orthesen der Produktgruppe 23 (Fuß)
Seite 1 von 6 Vereinbarung über die Versorgung mit Orthesen der Produktgruppe 23 (Fuß) zwischen der Knappschaft, Bochum, vertreten durch die Regionaldirektion Saarbrücken, St. Johanner Str. 46-48, 66111
MehrAnlage 23. Vereinbarung über die Lieferung von Orthesen (Produktgruppe 23) Schlüssel "Leistungserbringergruppe":
Anlage 23 Vereinbarung über die Lieferung von Orthesen (Produktgruppe 23) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": 16 99 014 Techniker Krankenkasse Seite 1 von 3 Anlage 23 zum Rahmenvertrag Bekanntmachung
MehrAnlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie
Anlage 5.14.2 Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg
MehrVertrag Nr. : 176. Anlage 5.15.2. Preisvereinbarung für die Versorgung im Bereich der aufsaugenden Inkontinenz
Anlage 5.15.2 vereinbarung für die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen zum Rahmenvertrag Hilfsmittel vom Vertrag Nr. : 176 Anlage 5.15.2 vereinbarung für die Versorgung im Bereich der aufsaugenden
MehrAnlage 2 zum Vertrag der AOK Bremen/Bremerhaven über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 23 Orthesen nach 127 Abs. 2 SGB V.
23.01.01 Vor- und Mittelfußkorrekturorthesen 23.01.01.0 Hallux-Valgus-Korrekturorthesen 23,17 EUR 00 7% 24,79 EUR 23.01.01.1 NN (geplante Produktart: Großzehen-Korrekturorthese) 65,24 EUR 00 7% 69,81 EUR
Mehreurocom Produktübersicht PG 23
eurocom Produktübersicht PG 23 Positionsnummer (nach 7- Steller geordnet) alte Positionsnummer MWSt. Satz Firma Produktname 23.01 Vor- und Mittelfuß 23.01.01. Vor- und Mittelfußkorrekturorthesen 23.01.01.0
MehrStand April eurocom Produktübersicht PG 23. Positionsnummer (nach 7- Steller geordnet) Datum der letzten Änderung. alte Positionsnummer Satz
eurocom Produktübersicht PG 23 Positionsnummer (nach 7- Steller geordnet) alte Positionsnummer MWSt. Satz Datum der letzten Änderung Firma Produktname 23.01 Vor- und Mittelfuß 23.01.01. Vor- und Mittelfußkorrekturorthesen
MehrRahmenvertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V
Rahmenvertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß den Anlagen dieses Vertrages 1 zwischen einerseits dem Bundesinnungsverband
MehrVertrag gemäß 127 Absatz 2 SGB V zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 23 - Orthesen
Vertrag gemäß 127 Absatz 2 SGB V zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 23 - Orthesen zwischen der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse 14467 Potsdam - nachfolgend AOK genannt - und dem - nachfolgend
MehrAnlage 05. Vereinbarung über die Lieferung von Bandagen (Produktgruppe 05) Schlüssel "Leistungserbringergruppe":
Anlage 05 Vereinbarung über die Lieferung von Bandagen (Produktgruppe 05) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": 1198102 BARMER GEK Seite 1 von 3 Anlage 05 1 Gegenstand der Vereinbarung 1. Dieser Vertrag
MehrVertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und
Vertrag zwischen AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (im Folgenden AOK genannt) und (im Folgenden Gesundheitspartner genannt) Institutionskennzeichen (IK): über die elektronische
MehrVertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V zur Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 23 vom (Version gültig ab )
Vertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V zur Versorgung n der PG 23 01.02.2015 (Version gültig ab 01.04.16) Anlage 10.4 Preisliste Zusätze ACTK 1514289 Erläuterungen - Voraussetzung für die Genehmigung und Abrechnung
MehrPreisblatt* zur Anlage 3a PG 05 Bandagen zum Rahmenvertrag nach 127 Abs. 2 SGB V - OT-Vertrag vom * in der Version vom
Preisblatt* zur Anlage a PG 0 Bandagen zum Rahmenvertrag nach 7 Abs. SGB V - OT-Vertrag vom 0.09.0 * in der Version vom 0.0.0 Das Hilfsmittel kann von der Angabe in der Preistabelle abweichen. Der Leistungserbringer
MehrAnlagen Vergütungsvereinbarungen
Anlagen 2.1-2.17 - Vergütungsvereinbarungen In diesen Anlagen sind die vom Liefervertrag erfassten Hilfsmittel abschließend aufgelistet. Es dürfen ausschließlich die hier aufgeführten Hilfsmittel zu Lasten
MehrRahmenstrukturvertrag Versorgungsentwicklung (TK)
1/5 Strukturvertrag gemäß 73a SGB V zur Weiterentwicklung Strukturen für Patienten mit gesteigertem Versorgungsbedarf ( Versorgungsentwicklung) zwischen Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg () - Körperschaft
MehrRahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen
Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen
MehrHautkrebsvorsorgeuntersuchung
Vertrag nach 73 Abs. 3 SGB V i. V. m. 73 c SGB V über die Durchführung einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
MehrMUSTER. Preisvereinbarung zum Rahmenvertrag. gemäß 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Augenprothesen
MUSTER Preisvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Augenprothesen in der Fassung des 1. Nachtrags vom 1. Oktober 2009 zwischen Musterverband - im Folgenden Leistungserbringer
MehrVertrag gemäß 127 Absatz 2 SGB V zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 23 - Orthesen
Vertrag gemäß 127 Absatz 2 SGB V zur Versorgung mit n der Produktgruppe 23 - Orthesen zwischen der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse 14467 Potsdam - nachfolgend AOK genannt - und dem - nachfolgend Verband
MehrVereinbarung. über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V
Vereinbarung über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V - Knieruhigstellungsschienen/Immobilisationsschienen - zwischen der Kassenärztlichen
MehrVereinbarung zur besonderen ambulanten ärztlichen Behandlung durch Naturheilverfahren. gem. 73c SGB V. zwischen
Vereinbarung zur besonderen ambulanten ärztlichen Behandlung durch Naturheilverfahren und Akupunktur gem. 73c SGB V zwischen der AOK Sachsen-Anhalt Lüneburger Str. 4 39104 Magdeburg (AOK) und der Kassenärztlichen
MehrVereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V
Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg - nachfolgend KVSA genannt
MehrVertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung MVZ Praxisadresse, Hausnummer PLZ, Ort und Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Körperschaft des öffentlichen
MehrVereinbarung über die Lieferung von Bandagen (Produktgruppe 05) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": Vertragspartner
Anhang 1 zum Vertrag zwischen dem VdAK/AEV und dem BIV Vereinbarung über die Lieferung von Bandagen (Produktgruppe 05) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": 15 00 055 1 Vertragspartner Die Vereinbarung
MehrCervical - Orthese mit Kinn - und/ oder Hinterhauptstütze. Pos.Nr. lfd.nr. Artikelname Arzt Hersteller Tarif
Rumpforthesen 30331 - Cervical - Orthese mit Kinn - und/ oder Hinterhauptstütze 30331.030 protect.philadelphia collar F medi 69,00 31013 - Wirbelsäulenentlastungsorthese 31013.016 Spinomed II FCH medi
MehrAnlage zum Vertrag zur Hilfsmittelversorgung nach 127 Abs. 2 und 2 a SGB V. Produktgruppe 05 (Bandagen)
Anlage 5.05.1 zum Vertrag zur Hilfsmittelversorgung nach 127 Abs. 2 und 2 a SGB V Produktgruppe 05 (Bandagen) Anlage 5.05.1 Leistungsbeschreibung Anhang 1 Mindestanforderungen an die Dokumentation für
MehrAnlage 1 - PG 05 (Bandagen) - zum Vertrag vom zwischen einerseits
- Seite 1 von 6 - Anlage 1 - PG 05 (Bandagen) - zum Vertrag vom 23.09.2013 zwischen einerseits der Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz Jagdschänkenstr. 50, 09117 Chemnitz sowie der Sozialversicherung
MehrBESCHLUSSVORLAGE. Gemeinderat Sitzung am öffentlich 4. Top Aktenzeichen: Fachbereich: Finanzen Bearbeitet von: Simon Mauterer
BESCHLUSSVORLAGE - ÖFFENTLICH - 49/2017 Gemeinderat Sitzung am 26.06.2017 öffentlich 4. Top Aktenzeichen: 133.33 Fachbereich: Finanzen Bearbeitet von: Simon Mauterer Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur
MehrVereinbarung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
Vereinbarung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und der AOK Bayern Die Gesundheitskasse, dem BKK Landesverband Bayern, der
MehrVergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam ab zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie. wirksam ab
Vergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie wirksam ab 01.11.2010 zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V. (nachfolgend
MehrDreiseitiger Vertrag
Dreiseitiger Vertrag zur Zusammenarbeit bei der Gestaltung und Durchführung eines ständig einsatzbereiten Notdienstes gemäß 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V zwischen der der den Kassenärztlichen Vereinigung
MehrNachtragsvereinbarung. zum. Dienstleistungsvertrag. Versorgungspauschalen
Nachtragsvereinbarung vom 01.06.2014 zum Dienstleistungsvertrag Versorgungspauschalen vom 01.11.2006 in der Fassung vom 15.03.2014 Nachtragsvereinbarung zum Dienstleistungsvertrag Versorgungspauschalen
MehrTeufel Knie-Orthesen. Wenn es drauf ankommt. Knie-Orthesen.
Teufel Knie-Orthesen Wenn es drauf ankommt. Knie-Orthesen Quantum-A PRO Knieorthese Quantum-P PRO Knieorthese Quantum-A Knieorthese Quantum-P Knieorthese Post-OP evolution Orthese Three Panel Knee Immobilizer
MehrRahmenvertrag nach 73a SGB V zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen (Hauptvertrag)
Rahmenvertrag nach 73a SGB V zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen (Hauptvertrag) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (nachfolgend KVHB) und der Techniker
MehrMKS Korsette. Für ein Leben in Bewegung
MKS Korsette Für ein Leben in Bewegung Für ein Leben in Bewegung Unser Modulares Korsett System dient zur Aufrichtung und Stabilisierung definierter Bereiche der Wirbelsäule. Damit werden Haltungskorrekturen
MehrVertrag. AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. Kopenhagener Str Dortmund. und der
Vertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 23 (Orthesen) zwischen der AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. Kopenhagener Str. 1 44269 Dortmund - nachfolgend AOK
MehrVertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V zur Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 23 vom
Vertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V zur Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 23 vom 01.10.2012 Vertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 23 (Orthesen) zwischen der
MehrVereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf vertreten durch den Vorstand. (im Folgenden KV Nordrhein genannt) und
Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KV Nordrhein genannt) und der Novitas BKK, Duisburg über die Durchführung und Abrechnung
Mehrzwischen der AOK Sachsen-Anhalt (AOK) Lüneburger Str Magdeburg und der
Vereinbarung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern im Rahmen des Vertrages über die Umsetzung der hausarztzentrierten Versorgung ( Hausarztvertrag ) gem. 73b SGB V zwischen der AOK
MehrÄnderungsvereinbarung. zwischen
Änderungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf vertreten durch den Vorstand - im Folgenden KV Nordrhein genannt - und der AOK Rheinland/Hamburg
MehrOrthesen Ein Partner der - Gruppe
Ein Partner der -Gruppe Orthesen erfüllen im Vergleich zu den Bandagen weiter gehende Aufgaben. Der Begriff Orthese kommt aus dem Altgriechischen. Orthos bedeutet richtig oder aufgerichtet, thesis kann
MehrPG 05 Bandagen. Kennzeichen Hilfsmittel (VWKZ)
05.01. Vor- und Mittelfuß 05.01.01 Mittelfußbandagen 05.01.01.0 Mittelfußbandagen mit Pelotte, elastisch 28,99 19% 34,49 Maßanfertigung für Mittelfußbandagen mit Pelotte, 05.01.01.0999 elastisch 05.01.01.1
Mehrdie Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen
ANLAGE 13 Vereinbarung über die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 35 des DMP-Vertrages Brustkrebs vom 09.04.2013 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und dem BKK-Landesverband
MehrVertraulichkeitsvereinbarung
Vertraulichkeitsvereinbarung Zwischen teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH Planckstraße 40 D-71691 Freiberg - nachfolgend "teamtechnik" und - nachfolgend - teamtechnik und nachfolgend die Vertragsparteien
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - nachstehend KV Nordrhein genannt - einerseits und der DAK-Gesundheit
Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen gem. Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie mit einem quadrivalenten Grippeimpfstoff zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung
MehrVergütungsvereinbarung
Vergütungsvereinbarung zur Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen (gültig ab 01.04.2015) zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.v. (nachstehend DVE genannt) - einerseits und der AOK Nordost
MehrWeiterleitungsvertrag
Zur Durchführung der Maßnahme (genaue Bezeichnung der Maßnahme) wird zwischen - nachfolgend Zuwendungsempfänger genannt und - nachfolgend Dritter genannt folgender geschlossen: Weiterleitungsvertrag 1
MehrL I E F E R V E R T R A G
L I E F E R V E R T R A G zwischen dem Krankenhaus XY, vertreten durch den Geschäftsführer und, Adresse: - nachfolgend XY genannt - und der... - Apotheke Dr.... Adresse - nachfolgend Apotheke" genannt
MehrOrthesen Ein Partner der - Gruppe
Ein Partner der -Gruppe Orthesen erfüllen im Vergleich zu den Bandagen weiter gehende Aufgaben. Der Begriff Orthese kommt aus dem Altgriechischen. Orthos bedeutet richtig oder aufgerichtet, thesis kann
Mehrsowie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse handelnd als Landesverband
Vereinbarung zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V aufgrund des Vertrages zur Durchführung einer hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB
MehrZusatzvereinbarung über Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf nach 87 b SGB XI.
Zusatzvereinbarung über Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf nach 87 b SGB XI für die Pflegeeinrichtung: Pflegeeinrichtung Der Träger der Pflegeeinrichtung:
MehrVertrag. homöopathischen Therapie
Vertrag i. d. F. der 2. Protokollnotiz vom 31. Januar 2007 Vertrag nach 73c SGB V zur Förderung der Qualität in der homöopathischen Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Wirkung ab 1.
MehrHANDBUCH GELENK MESSUNG
Roland Kreutzer HANDBUCH GELENK MESSUNG MIT LÄNGEN- UND UMFANG- MESSUNG INHALTSVERZEICHNIS GRUNDLAGEN DER GELENKMESSUNG Warum Gelenkmessung wichtig ist Winkelmesser/Goniometer Anlage des Winkelmessers
MehrVertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen
Vertrag über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen - im Folgenden KV Sachsen genannt - und der AOK
MehrPreisvereinbarung nach 125 SGB V
Anlage 5 zum Rahmenvertrag mit dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V. vom 01.04.2012 zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V., Karlsbad, - einerseits - und der AOK Baden-Württemberg,
MehrVertrag. nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Sondenund Trinknahrung, Verbandmitteln und Hilfsmitteln zur enteralen Ernährung.
Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Sondenund Trinknahrung, Verbandmitteln und Hilfsmitteln zur enteralen Ernährung zwischen AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. Kopenhagener Straße 1 44269
MehrVertrag der AOK Bremen/Bremerhaven über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 23 Orthesen nach 127 Abs. 2 SGB V.
Vertrag über die Versorgung der Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 23 Orthesen LEGS: xx 04 A23 zwischen der AOK Bremen/Bremerhaven Bürgermeister-Smidt-Str. 95 28195
MehrVertrag. zwischen. der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg
Mit folgenden Rehabilitationseinrichtungen bestehen Verträge zur Einbindung der stationären Rehabilitationseinrichtungen in das strukturierte Behandlungsprogramm DM1: - Paracelsus-Harz-Klinik Bad Suderode
MehrNeuro-Orthetik für Erwachsene
Neuro-Orthetik für Erwachsene AUSGLEICH DER FUNKTIONSDEFIZITE BEI NEUROLOGISCHEN ERKRANKUNGEN basko.com Neuro-Orthetik für Erwachsene AUSGLEICH DER FUNKTIONSDEFIZITE BEI NEUROLOGISCHEN ERKRANKUNGEN Das
MehrNetzanschlussvertrag
Netzanschlussvertrag für neuen mitteldruckseitigen Anschluss zwischen REWAG Regensburger Energie- u. Wasserversorgung AG & Co KG Greflingerstraße 22 93055 Regensburg Registergericht Regensburg HRB 4236/1638
Mehrder Gemeinde Glienicke/Nordbahn, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn
NUTZUNGSVEREINBARUNG Zwischen der Gemeinde Glienicke/Nordbahn, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Dr. Hans G. überlack, Hauptstraße 19, 16548 Glienicke/Nordbahn, - nachfolgend Gemeinde Glienicke/Nordbahn"
MehrVergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam ab zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie. wirksam ab
svereinbarung (Anlage 3) wirksam ab 01.05.2018 zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie wirksam ab 01.11.2010 zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V. (nachfolgend
MehrVERGÜTUNGSVEREINBARUNG. zum Rahmenvertrag. zwischen dem. Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) e.v. Wollgrasweg Stuttgart
VERGÜTUNGSVEREINBARUNG zum Rahmenvertrag zwischen dem Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) e.v. Wollgrasweg 31 70599 Stuttgart - nachfolgend auch VdAW oder Verband genannt - Kundennummer und
MehrHautkrebsvorsorge-Vertrag
Information 5.2. 1/6 Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung einer ambulanten Hautkrebsvorsorge-Untersuchung für Versicherte bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres zwischen Kassenärztlichen Vereinigung
MehrVergütungsvereinbarung. zur Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen
vom 01.08.2013, Vergütungsvereinbarung zur Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.v. (nachstehend DVE genannt) - einerseits - und der AOK PLUS Die
MehrVertrag über eine Dienstleistung
Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag
Mehr