Vertrag Nr. : 94. Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Stomaartikeln

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1 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit Stomaartikeln zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom gem. 127 Abs. 2 SGB V Vertrag Nr. : 94 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit Stomaartikeln zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse in Düsseldorf - vertreten durch den Vorstand - Leistungserbringergruppenschlüssel - AC/TK:

2 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit Stomaartikeln zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom gem. 127 Abs. 2 SGB V Umfang und Vergütung der Versorgung in Pauschalen: 1 vereinbarung der Pauschalen Monatspauschale Colostoma (ohne manuelle Irrigation), (Pauschale umfasst auch ggf. benötigtes weiteres Zubehör der PG 29) Monatspauschale Colostoma (ohne manuelle Irrigation), (Pauschale umfasst auch ggf. benötigtes weiteres Zubehör der PG 29) Monatspauschale Colostoma, Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ohne manuelle Irrigation), (Pauschale umfasst auch ggf. benötigtes weiteres Zubehör der PG 29) Monatspauschale Colostoma, Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ohne manuelle Irrigation), (Pauschale umfasst auch ggf. benötigtes weiteres Zubehör der PG 29) ,00 261,80 nein ,36 242,00 nein ,00 297,50 nein ,00 283,22 nein 1 2

3 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit Stomaartikeln zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom gem. 127 Abs. 2 SGB V Monatspauschale Colostoma (Pauschale umfasst auch die Versorgung bei der Nutzung von manuell betriebenen Irrigatoren und dessen Zubehör), (Pauschale umfasst auch Monatspauschale Colostoma (Pauschale umfasst auch die Versorgung bei der Nutzung von manuell betriebenen Irrigatoren und dessen Zubehör), (Pauschale umfasst auch Monatspauschale Colostoma, Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Pauschale umfasst auch die Versorgung bei der Nutzung von manuell betriebenen Irrigatoren und dessen Zubehör), (Pauschale umfasst auch Monatspauschale Colostoma, Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Pauschale umfasst auch die Versorgung bei der Nutzung von manuell betriebenen Irrigatoren und dessen Zubehör), (Pauschale umfasst auch Monatspauschale Irrigation (Pauschale umfasst auch das Zubehör und die Pumpe zur Irrigation sowie die Stoma Produkte während der stuhlfreien Zeit), auch bei Kinderversorgungen, (Pauschale umfasst auch ,00 243,95 nein ,00 229,67 nein ,00 273,70 nein ,42 nein ,00 303,45 ja 1 3

4 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit Stomaartikeln zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom gem. 127 Abs. 2 SGB V Monatspauschale Irrigation (Pauschale umfasst auch das Zubehör und die Pumpe zur Irrigation sowie die Stomaprodukte während der stuhlfreien Zeit), auch bei Kinderversorgungen, (Pauschale umfasst auch Monatspauschale Ileostoma bei Erwachsenen (Pauschale umfasst auch ggf. benötigtes weiteres Zubehör Monatspauschale Ileostoma bei Erwachsenen (Pauschale umfasst auch ggf. benötigtes weiteres Zubehör Monatspauschale Kurzdarmsyndrom bei der Versorgung mit einer Ileotag- und/oder Nachtdrainage (incl. aller nötigen Produkte der PG 29 für die Versorgung über 24 Stunden, incl. der ggf. benötigten ableitenden Produkte der PG 15) Diese bedarf immer eine medizinischen Begründung des Verordners und kann für max. 3 Monate beantragt werden) Monatspauschale Ileostoma bei Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, (Pauschale Monatspauschale Ileostoma bei Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, (Pauschale ,00 229,67 nein ,00 242,76 nein ,00 226,10 nein 1 08/09 295,00 351,05 ja ,00 278,46 nein ,00 264,18 nein 1 4

5 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit Stomaartikeln zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom gem. 127 Abs. 2 SGB V Monatspauschale Urostoma (Pauschale Monatspauschale Urostoma (Pauschale Monatspauschale Urostoma bei Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Pauschale Monatspauschale Urostoma bei Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Pauschale Konfektionierte Stomabandagen inkl. aller benötigten Zurichtarbeiten, max. zwei Stück pro Jahr. pro Stück. Bei Kindern richtet sich der Bedarf am Wachstum und bedarf immer einer besonderen Dokumentation und Begründung, wenn der Bedarf über zwei Stück im Jahr liegt ,00 254,66 nein ,00 240,38 nein ,00 278,46 nein ,00 264,18 nein 1 00/04 85,00 101,15 nein 12 5

6 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit Stomaartikeln zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom gem. 127 Abs. 2 SGB V Fistelversorgungen Pauschale umfasst auch die Versorgung mit ableitenden Produkten der PG 15. Wird eine Fistelversorgungspauschale zusätzlich zu einer Colo-, Ileo- oder Urostomieversorgung benötigt, so ist diese immer im Rahmen eines Kostenvoranschlages mit den nötigen med. begründenden Unterlagen zu beantragen. Eine schriftliche medizinsiche Begründung des Verordners zur Notwendigkeit ist dem antrag beizufügen. (nicht enthalten sind Produkte die der Wundversorgung zu zurechnen sind) Fistelversorgungen Pauschale umfasst auch die Versorgung mit ableitenden Produkten der PG 15. Wird eine Fistelversorgungspauschale zusätzlich zu einer Colo-, Ileo- oder Urostomieversorgung benötigt, so ist diese immer im Rahmen eines Kostenvoranschlages mit den nötigen med. begründenden Unterlagen zu beantragen. (nicht enthalten sind Produkte die der Wundversorgung zu zurechnen sind) ,00 254,66 ja ,00 240,38 nein 1 6

7 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit Stomaartikeln zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom gem. 127 Abs. 2 SGB V Fistelversorgungen Kinder, Pauschale umfasst auch die Versorgung mit ableitenden Produkten der PG 15. Wird eine Fistelversorgungspauschale zusätzlich zu einer Colo-, Ileo- oder Urostomieversorgung benötigt, so ist diese immer im Rahmen eines Kostenvoranschlages mit den nötigen med. begründenden Unterlagen zu beantragen. Eine schriftliche medizinsiche Begründung des Verordners zur Notwendigkeit ist dem antrag beizufügen. (nicht enthalten sind Produkte die der Wundversorgung zu zurechnen sind) Fistelversorgungen Kinder, Pauschale umfasst auch die Versorgung mit ableitenden Produkten der PG 15. Wird eine Fistelversorgungspauschale zusätzlich zu einer Colo-, Ileo- oder Urostomieversorgung benötigt, so ist diese immer im Rahmen eines Kostenvoranschlages mit den nötigen med. begründenden Unterlagen zu beantragen. (nicht enthalten sind Produkte die der Wundversorgung zu zurechnen sind) ,00 278,46 ja ,00 264,18 nein 1 7

8 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit Stomaartikeln zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom gem. 127 Abs. 2 SGB V * LZ = Laufzeit/Gewährleistung in Monaten ** Gilt nicht bei Versicherten, die in Behinderteneinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen bzw. ähnlichen Einrichtungen leben (Heimbewohner). Produkte, die in diesen Pauschalen vertraglich geregelt sind, können nicht zusätzlich durch weitere Verträge oder Regelungen gegenüber der AOK abgerechnet werden(z. B. Inkontinenzartikel der Produktgruppe 15). Davon ausgenommen sind die Produkte der Notfallversorgung gemäß 128 SGB V. *** Der ist Netto vereinbart zuzüglich der jeweils gültigen MwSt. Quelle: Hilfsmittelverzeichnis: Zur Säuberung des Stomas ist die Benutzung haushaltsüblicher Mittel als ausreichend anzusehen. Insbesondere in der postoperativen Phase kann der temporäre Einsatz von Verbandmaterial - wie z. B. Mulltupfer oder Kompressen - zur Reinigung der Stomaumgebung, zum Auftragen von Hautschutzmitteln und zur Abdeckung des Stomas aus medizinischen Gründen erforderlich sein. Diese Produkte gehören zur Hilfsmittelversorgung, sie unterliegen deshalb nicht der Zuzahlungspflicht nach Paragraph 31 Abs. 2 SGB V und es erfolgt keine Leistung. Kostenübernahme von unsterilen Vlieskompressen im Rahmen der postoperativen Phase für die Erstversorgung (08), diese Kosten sind mit den Pauschalen der Erstversorgung abgegolten. Bei sog. Stoma-Entsorgungsbeuteln handelt es sich um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, für die keine Leistungspflicht der GKV besteht. Hier kann eine sachgerechte Entsorgung auch mit haushaltsüblichen Mitteln, wie z.b. Müllbeuteln sichergestellt werden. 8

9 Anlage vereinbarung für die Versorgung mit Stomaartikeln zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom gem. 127 Abs. 2 SGB V 2 Laufzeit und Kündigung (1) Die Anlage tritt am in Kraft. Die Anlage kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden, frühestens ein Jahr nach Abschluss des Vertrages. Eine Kündigung des Vertrages schließt automatisch eine Kündigung der Anlagen mit ein. (2) Mit Inkrafttreten dieser Anlage werden bisher bestehende Vertragsregelungen gegenstandslos. (3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Abreden bestehen nicht. (4) Die produktgruppenspezifischen Anlagen 5 können nach Maßgabe der dort dazu getroffenen Regelungen und Fristen gesondert gekündigt werden, wobei die Regelungen dieses Vertrages davon unberührt bleiben. (5) Sofern sich aufgrund von Rahmenempfehlungen nach 127 Absatz 6 SGB V Änderungen ergeben, verständigen sich die Vertragspartner über die sich daraus auf diese Anlage ergebenden Auswirkungen und setzen diese schnellstmöglich um. 3 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anlage unwirksam sein oder werden bzw. Lücken enthalten, so wird die Gültigkeit dieser Anlage im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, etwaige unwirksame oder undurchführbare Vertragsbestimmungen bzw. vorhandene Lücken zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem Sinn und Zweck dieser Anlage am Nächsten kommen. Dies gilt insbesondere im Falle von aufsichtsrechtlichen Interventionen. Vertragspartner AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse Ort/Datum/Stempel/Unterschrift Datum/Unterschrift 9

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