Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, um 17:30 Uhr im Bürgersaal im Rathaus Mosbach
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- Joachim Haupt
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1 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, um 17:30 Uhr im Bürgersaal im Rathaus Mosbach T A G E S O R D N U N G: 1. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden und der Beisitzer für den Gemeindewahlausschuss der Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl am 7. Juni Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr Annahme von Spenden gem. 78 Abs. 4 GemO durch den Gemeinderat 4. Fragestunde der Einwohner 5. Verschiedenes
2 TOP 1 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 014/2009 gefertigt: Recht, Sicherheit, Ordnung/Wahlen Martin Kautzmann / Wb Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden und der Beisitzer für den Gemeindewahlausschuss der Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl am 7. Juni 2009 Nach den Vorschlägen der einzelnen Fraktionen wählt der Gemeinderat gemäß 11 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes folgende Personen in den Gemeindewahlausschuss für die Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl am : als stellvertretenden Vorsitzenden... als Beisitzer als Stellvertreter Hanns Jörg Höhler (CDU) Dieter Marmann (CDU) Hans Bühler (SPD) Margrit Gounaris (SPD) Karl-Heinz Klebsattel (FWV) Peter Beck (FWV) Karl-Heinz Holz (FDP) Karin Holz (FDP) Dorothee Roos (AL) Barbara Beltle (AL) Die Leitung der Kreistags- und Gemeindewahlen obliegt nach 11 des Kommunalwahlgesetzes dem Gemeindewahlausschuss. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses dürfen weder Bewerber noch Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag sein. Mit Schreiben vom wurden die einzelnen Fraktionen gebeten, wahlberechtigte Personen zu benennen, die der Gemeinderat in einer Sitzung als Mitglieder in den Gemeindewahlausschuss wählen kann. Keine. Keine
3 TOP 2 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 016/2009 gefertigt: Stadtkämmerei/ 20-1/Tobias Kohler/Wer Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2007 Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht der Großen Kreisstadt Mosbach für das Berichtsjahr 2007 zustimmend zur Kenntnis. Das Land Baden-Württemberg hat mit der Novellierung der Gemeindeordnung vom eine erweiterte Zulassung privatrechtlicher Rechtsformen für die öffentliche Unternehmen bewerkstelligt. Seit diesem Zeitpunkt sind die kommunalen Gebietskörperschaften dazu verpflichtet, einen jährlichen Beteiligungsbericht zu erstellen. Gemäß 105 Abs. 2 GemO soll dieser sowohl formelle Informationen als auch konkrete Daten zu Geschäftsverlauf und wirtschaftlicher Situation der dargestellten Beteiligungsunternehmen beinhalten. Die Berichtspflicht erstreckt sich auf die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Körperschaft unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist. Bei unmittelbaren Beteiligungen unter 25 % ist lediglich eine reduzierte Darstellung vorgeschrieben. Auch im Beteiligungsbericht 2007 werden die wichtigsten Kennzahlen im Vergleich mit den Vorjahren aufgezeigt. Zusätzlich wird die Verbindung und damit die direkten Auswirkungen zum städtischen Haushalt aufgezeigt. Der Beteiligungsbericht ist Bestandteil des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungscontrollings, durch das die Aufgaben- und Finanzverantwortung der Stadt unter Wahrung der unternehmerischen Verantwortung vor Ort wahrgenommen werden soll. Neben den üblichen Verwaltungskosten entstehen Veröffentlichungskosten von ca. 100 Euro. Beteiligungsbericht der Großen Kreisstadt Mosbach 2007.
4 TOP 3 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 017/2009 gefertigt: Stadtkämmerei/ Tanja Trunzer/Wer Annahme von Spenden gem. 78 Abs. 4 GemO durch den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die Annahme der in der Anlage aufgelisteten Spenden. Gemäß 78 Abs. 4 GemO entscheidet der Gemeinderat über die Annahme und Vermittlung von Spenden. Durch die beschlossene Änderung der Hauptsatzung wäre für Spenden unter im Einzelfall der Hauptausschuss zuständig. Da jedoch die Beschlussfassung über die Annahme und Weiterleitung der Spenden, welche im Einzelfall über 100 betragen so schnell wie möglich erfolgen soll, werden diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Daher sollte der Gemeinderat die Annahme der Spenden gemäß Anlage beschließen. Es entstehen Verwaltungskosten. Liste der Spenden
5 Entgegennahme des Angebots einer Spende, Schenkung oder ähnlichen Zuwendung Folgende Spende(n), Schenkung(en) oder ähnliche Zuwendung(en) wurde(n) gem. 78 Abs. 4 GemO durch den OB/BM entgegengenommen: Datum vorläufig entgegengenommen durch (Name, Dienststelle) Zuwendungsgeber/-in Betrag bzw. Gegenstand und (geschätzter) Wert in Euro von dem/der Zuwendungsgeber/in gewünschter Verwendungszweck Hinweis auf Geschäftsbeziehungen zu dem/der Zuwendungsgeber/in Geldspenden Gartzke-Heintz, KuF Verkehrsverein Mosbach 5.000,00 Lehrpfad Schreckberg Stadtkasse Mosbach Volksbank eg Mosbach 500,00 Durchführung des Frühlingskonzerts des Stadtseniorenrates am Hausbank Summe Geldspenden 5.500,00 Gesamtsumme 5.500,00 Trunzer/Haushalte/HH-Mosbach/Vorlage GR Spenden.xls
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