Oberbürgermeister Michael Jann

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1 Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Gemeinderates der Großen Kreisstadt M O S B A C H 12. November 2013 Sitzung des Gemeinderates Nr. 10/2013 Sehr geehrte Damen und Herren, am Dienstag, , 17:30 Uhr, findet im Bürgersaal im Rathaus in Mosbach eine Sitzung des Gemeinderates statt, wozu ich Sie hiermit einlade. Mit kollegialem Gruß Die Geschäftsstelle Gemeinderat erreichen Sie wie folgt: Frau Hillebrand ( vormittags), Herr Böer ( nachmittags), während der Sitzung: Sitzungssaal (82-204)

2 T A G E S O R D N U N G: Öffentlicher Teil: Drucksache Nr. 1. Nachrücken von Herrn Harald Hörst in den Gemeinderat 149/ Nachfolgeregelung für Herrn Stadtrat Dr. Alexander Ganter in den beschließenden Ausschüssen und sonstigen Gremien 150/ Resolution des Mosbacher Gemeinderats zur Beibehaltung der Trägerschaft der Neckar-Odenwald-Kliniken durch den Landkreis 154/ Bebauungsplan "Johannes-Diakonie, Nr A" zur Teiländerung des Bebauungsplanes "Johannesanstalten, Nr. 1.54" einschließlich Örtlicher Bauvorschriften auf Gemarkung Mosbach - Abwägung und Satzungsbeschluss 152/ Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr / IHK Rhein-Neckar Unternehmensbefragung Wirtschaftsstandort Mosbach 141/ Fragestunde der Einwohner 8. Mitteilungen und Anfragen

3 TOP 1 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 149/2013 gefertigt: Zentrale Dienste und Gremien/ Julia Schulz Nachrücken von Herrn Harald Hörst in den Gemeinderat Ohne. Der Gemeinderat stellt fest, dass auf der Liste der CDU Herr Harald Hörst für den aus dem Gemeinderat ausgeschiedenen Herrn Dr. Alexander Ganter nachrückt. Herr Oberbürgermeister Michael Jann weist Herrn Hörst zunächst auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Verpflichtung, sowie auf die ihm aus der Übernahme des Amtes erwachsenden Pflichten hin. Nachdem der Oberbürgermeister die Verpflichtungsformel vorgelesen und Herr Harald Hörst auf die Frage, ob er den Inhalt des Gelöbnisses verstanden habe, mit Ja geantwortet hat, wird von ihm der Wortlaut der Verpflichtungsformel laut nachgesprochen: Ich gelobe Treue der Verfassung, gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern. In seiner Sitzung vom hat der Gemeinderat festgestellt, dass Herr Dr. Alexander Ganter aus triftigem Grund aus dem Gemeinderat ausscheidet. Auf Grund dessen ist der von Herrn Dr. Ganter eingenommene Sitz für die Liste der CDU neu zu besetzen. Auf diesen Sitz rückt als Ersatzbewerber des Wahlvorschlages der CDU für den Wohnbezirk Neckarelz Herr Harald Hörst nach. Die Verwaltung hat Herrn Hörst schriftlich hiervon unterrichtet. In der Zwischenzeit liegt der Verwaltung die unterschriebene Einverständniserklärung zur Annahme der Wahl vor. Da der Gemeinderat eine gesetzlich vorgeschriebene Mitgliederzahl haben muss und Wert darauf gelegt werden soll, dass die volle Zahl der bürgerschaftlichen Vertreter an der Verwaltung der Gemeinde teilnimmt, muss möglichst jedes ausgeschiedene Mitglied ersetzt werden. Da mit dem Ausscheiden von Herrn Dr. Alexander Ganter ein Mandat frei geworden ist, soll Herr Harald Hörst in der heutigen Gemeinderatssitzung vom Vorsitzenden als Stadtrat verpflichtet werden.

4 FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Verwaltungskosten. Keine

5 TOP 2 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 150/2013 gefertigt: Zentrale Dienste und Gremien/ Julia Schulz Nachfolgeregelung für Herrn Stadtrat Dr. Alexander Ganter in den beschließenden Ausschüssen und sonstigen Gremien Ohne. Der Gemeinderat beschließt über die Neubesetzung der beschließenden Ausschüsse und sonstigen Gremien im Wege der Einigung und legt hierbei den von der CDU-Stadtratsfraktion ausgearbeiteten Besetzungsvorschlag zugrunde. Herr Dr. Alexander Ganter ist aus triftigem Grund aus dem Gemeinderat der Großen Kreisstadt Mosbach ausgeschieden. Hierdurch endet auch seine Berufung als ordentliches Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss und im Aufsichtsrat der Stadtwerke Mosbach GmbH. Ebenso endet seine Entsendung als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Bildung, Kultur und Tourismus, im Ständigen Umlegungsausschuss sowie als persönlicher Stellvertreter von Herrn Stadtrat Dr. Ulmer im Gemeinsamen Ausschuss. Die CDU-Fraktion schlägt deshalb eine Nachfolgeregelung vor, über die vom Gemeinderat Beschluss zu fassen ist. Die ausgearbeitete Regelung wird in der Gemeinderatssitzung als Tischvorlage ausgelegt. Die Verwaltung empfiehlt, dem Besetzungsvorschlag der Fraktion zuzustimmen und insofern eine Einigung zu erzielen. Dabei müssen alle anwesenden Stimmberechtigten dem Vorschlag über die personelle Besetzung zustimmen. Bei nur einer Gegenstimme oder Stimmenenthaltung ist eine Einigung nicht zustande gekommen. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Verwaltungskosten. Keine.

6 TOP 3 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 154/2013 gefertigt: Zentrale Dienste und Gremien/ Eckhard Böer / Wb Resolution des Mosbacher Gemeinderats zur Beibehaltung der Trägerschaft der Neckar-Odenwald-Kliniken durch den Landkreis Ohne. Der Gemeinderat stimmt einer Resolution zur Beibehaltung der Trägerschaft der Neckar- Odenwald-Kliniken durch den Landkreis zu. Mit Schreiben vom , das bei der Stadtverwaltung am eingegangen ist, hat Herr Stadtrat Dr. Gunther Leibfried im Auftrag der FW-Stadtratsfraktion beantragt, dass der Mosbacher Gemeinderat zur Trägerschaft der Neckar-Odenwald-Kliniken Stellung beziehen soll. Folgt man diesem Antrag sollte ein entsprechendes Mehrheitsvotum nicht nur durch reine Beschlussfassung, sondern möglichst auch durch die Abfassung einer Resolution zu dieser Frage zum Ausdruck kommen. Eine Abschrift des Schriftsatzes ist beigefügt. Mittlerweile hat es in dieser Angelegenheit schon wichtige Weichenstellungen des Aufsichtsrats und des Kreistags des Neckar-Odenwald-Kreises gegeben und dabei haben die Verantwortlichen in einer Pressekonferenz auch ihre Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass die Kliniken in Trägerschaft des Kreises gute Überlebenschancen haben werden. Nichtsdestotrotz sollte der Mosbacher Gemeinderat nach dem Willen der Antragstellenden zusätzlich auch seine Haltung in dieser Frage öffentlich zum Ausdruck bringen. In der Regie des Landkreises stehenden Betriebsmodellen sollte dabei aus vielerlei Gründen gegenüber der Übertragung auf externe Betreiber klar der Vorzug eingeräumt werden, um im ländlich strukturierten Raum direkt vor Ort auch künftig die notwendigen Angebote im Sinne einer möglichst umfassenden öffentlichen Daseinsvorsorge gewährleisten zu können. Der genaue Wortlaut der Resolution soll möglichst tagesaktuell unter Berücksichtigung der aktuellen Beschlusslage gestaltet werden. Deshalb wurde mit den Antragstellern vereinbart, dass diese dem Gremium hierzu einen Vorschlag in Form einer Tischvorlage unterbreiten. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Verwaltungskosten. Antrag der Freien Wähler Fraktion vom

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8 TOP 4 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 152/2013 gefertigt: Stadtplanung/ Claudia Starke / Wb Bebauungsplan "Johannes-Diakonie, Nr A" zur Teiländerung des Bebauungsplanes "Johannesanstalten, Nr. 1.54" einschließlich Örtlicher Bauvorschriften auf Gemarkung Mosbach - Abwägung und Satzungsbeschluss Die Vorlage wurde im Technischen Ausschuss am nicht öffentlich vorberaten. Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Technischen Ausschusses folgende Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat beschließt die Behandlung der vorgetragenen Anregungen wie in der Anlage 1 zur Beratungsvorlage dargestellt. 2. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Johannes-Diakonie, Nr A zur Teiländerung des Bebauungsplanes Johannesanstalten, Nr auf Gemarkung Mosbach gemäß 10 Baugesetzbuch als Satzung. 3. Der Gemeinderat beschließt die Örtlichen Bauvorschriften gemäß 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg. Die Johannes-Diakonie plant bereits seit längerem, ihre Angebote im Geschäftsbereich Gesundheit unter einem Dach, der Diakonie-Klinik Mosbach, zu bündeln. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Kliniknutzung zu schaffen, war die Änderung des bislang geltenden Bebauungsplanes Johannesanstalten, Nr erforderlich. Dabei war die höhere bauliche Nutzung durch den Klinikneubau und die Anbindung an die B 27 zu berücksichtigen. Der Gemeinderat hat am den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom In der Zeit vom wurden die Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Alle im Planverfahren vorgebrachten Anregungen sind den in Anlage 1 beigefügten Tabellen zu entnehmen.

9 FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Es entstehen Planungskosten sowie Verwaltungs- und Veröffentlichungskosten. Die Planungs- und Veröffentlichungskosten werden von der Johannes-Diakonie übernommen. 1. Behandlung der eingegangenen Anregungen 2. Satzung mit Begründung, Zeichnerischem Teil, Textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften - 2 -

10 TOP 5 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 148/2013 gefertigt: Haushalt und Controlling/ Kohler / Gf Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2012 Ohne. Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht der Großen Kreisstadt Mosbach für das Berichtsjahr 2012 zustimmend zur Kenntnis. Seit 1999 sind die kommunalen Gebietskörperschaften gemäß 105 II GemO verpflichtet, einen jährlichen Beteiligungsbericht zu erstellen. Dieser soll sowohl formelle Informationen als auch konkrete Daten zu Geschäftsverlauf und wirtschaftlicher Situation der dargestellten Beteiligungsunternehmen beinhalten. Die Berichtspflicht erstreckt sich auf die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Körperschaft unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist. Bei unmittelbaren Beteiligungen unter 25 % ist lediglich eine reduzierte Darstellung vorgeschrieben. Im Hinblick auf die Transparenz und Einheitlichkeit der Aufgabenerfüllung hat sich die Stadt Mosbach entschieden auch Minderheitsbeteiligungen sowie den Eigenbetrieb und die Zweckverbände in den Bericht mit aufzunehmen. Im Beteiligungsbericht 2012 werden die wichtigsten Kennzahlen im Vergleich mit den Vorjahren aufgezeigt. Zusätzlich werden die Verbindungen und somit die direkten Auswirkungen zum städtischen Haushalt angegeben. Der Vorbericht gibt einen kurzen Überblick über die im Berichtsjahr 2012 entstandenen Jahresergebnisse und wesentlichen Änderungen. Der Beteiligungsbericht ist Bestandteil des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungscontrollings, durch das die Aufgaben- und Finanzverantwortung der Stadt unter Wahrung der unternehmerischen Verantwortung vor Ort wahrgenommen werden soll. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Es entstehen Veröffentlichungs- und Druckkosten in Höhe von ca. 160,- Euro. Beteiligungsbericht 2012 der Großen Kreisstadt Mosbach.

11 TOP 6 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 141/2013 gefertigt: Wirtschaftsförderung/ Alfred Schumacher / Wb IHK Rhein-Neckar Unternehmensbefragung Wirtschaftsstandort Mosbach Ohne. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Vertreter der IHK Rhein-Neckar zur Unternehmensbefragung des Wirtschaftsstandortes Mosbach zustimmend zur Kenntnis. Im Rahmen der IHK-Standortumfrage 2013 hat die IHK Rhein-Neckar Unternehmen an sieben Standorten im IHK-Bezirk zu ausgewählten Standortfaktoren befragt. Nach 2009 wurde diese Umfrage nun zum zweiten Mal an den Standorten Mannheim, Heidelberg, Weinheim, Sinsheim, Wiesloch, Leimen und Mosbach in Zusammenarbeit mit den Stadtverwaltungen durchgeführt. Dabei wurden die Unternehmen nach der Bedeutung und Zufriedenheit mit diversen Standortfaktoren wie zum Beispiel den allgemeinen Rahmenbedingungen, Wohnqualität, Schulangebot, der Leistungsfähigkeit des innerstädtischen Verkehrs, der Anbindung an das Fernstraßennetz, ÖPNV Angebot, der Telekommunikationsinfrastruktur und der Zusammenarbeit mit der Verwaltung und der Wirtschaftsförderung befragt. Die Ergebnisse dienen als Grundlage zur Verbesserung und den Erhalt der Standortbedingungen. Herr Dipl.-Hdl. Bernhard Kraft, Geschäftsführer IHK Rhein-Neckar, Standort Mosbach, wird die Ergebnisse der Standortumfrage 2013 in der Sitzung vorstellen und gemeinsame Ansatzpunkte zur Verbesserung erläutern. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Keine. Keine.

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