Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, , Uhr im Bürgersaal im Rathaus Mosbach

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1 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, , Uhr im Bürgersaal im Rathaus Mosbach T A G E S O R D N U N G: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Änderung Nr. 2.9: Gebiet "Langeheimatte" auf Gemarkung Muckental Änderung Nr. 2.10: Gebiet "Oberer Wirbelbach" auf Gemarkung Auerbach - Vorberatung zum Aufstellungsbeschluss 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Änderung Nr. 2.2: Gebiet "Haagen" auf Gemarkung Auerbach Änderung Nr. 2.3: Gebiet "Dännig" auf Gemarkung Auerbach - Vorberatung zur Änderung von Geltungsbereichen 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Änderung Nr. 2.1: Gebiet "Berlau" auf Gemarkung Dallau Änderung Nr. 2.5: Gebiet "Unterer Wirbelbach" auf Gemarkung Auerbach Änderung Nr. 2.6: Gebiet "Schafbergweg" auf Gemarkung Rittersbach Änderung Nr. 2.8: Gebiet " Gehren" auf Gemarkung Auerbach - Vorberatung zur Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen 4. Neuabgrenzung der Geschäftskreise von Oberbürgermeister und Bürgermeister 5. Jahresabschluss 2006 der Stadtwerke Mosbach GmbH 6. Verschiedenes

2 TOP 1 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 58/2007 gefertigt: Stadtplanung/ Starke, Claudia Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Änderung Nr. 2.9: Gebiet "Langeheimatte" auf Gemarkung Muckental Änderung Nr. 2.10: Gebiet " Oberer Wirbelbach" auf Gemarkung Auerbach - Vorberatung zum Aufstellungsbeschluss BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Technischen Ausschusses folgende Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss, den Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung Nr. 2.9 des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach - Elztal - Neckarzimmern - Obrigheim, Gebiet Langeheimatte auf Gemarkung Muckental (Gemeinde Elztal), für den in der Anlage dargestellten Bereich zu fassen. 2. Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss, den Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung Nr des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach - Elztal - Neckarzimmern - Obrigheim, Gebiet Oberer Wirbelbach auf Gemarkung Auerbach (Gemeinde Elztal), für den in der Anlage dargestellten Bereich zu fassen. SACHVERHALT Die Erste Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach Elztal Neckarzimmern Obrigheim ist am wirksam geworden. Auf Grund veränderter Rahmenbedingungen hinsichtlich der Wohnbauflächenund Gewerbe-flächenentwicklung hat sich die Notwendigkeit ergeben, den Flächennutzungsplan an verschiedenen Stellen zu ändern. Einige Flächennutzungsplan- Änderungen sind inzwischen wirksam geworden, weitere Änderungen befinden sich noch im Verfahren. Inzwischen hat sich abgezeichnet, dass in der Gemeinde Elztal zwei weitere Änderungen des Flächennutzungsplanes erforderlich sind. Gebiet Langeheimatte, Muckental Die Firma Gerd Mosca AG lagert ihre Bandproduktion von Waldbrunn nach Muckental in das Areal der ehemaligen Keramikfabrik Spang aus. Um die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine Erweiterung der Firma am Standort Muckental zu schaffen, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die betroffenen Grundstücke sind derzeit als Fläche für die Landwirtschaft bzw. als Fläche für Abgrabungen ausgewiesen. Um eine gewerbliche Nutzung zu ermöglichen, ist die Umwidmung in Gewerbliche Baufläche gem. 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO erforderlich. Der Änderungsbereich umfasst rd. 6,8 ha.

3 Gebiet Oberer Wirbelbach, Auerbach Das geplante Wohngebiet Oberer Wirbelbach soll um die in Anlage 2 dargestellte Fläche (rd. 0,4 ha) ergänzt werden. Dadurch entfällt die Notwendigkeit einer Siedlungserweiterung im Westen des Ortsteils Auerbach: das Verfahren zur FNP-Änderung Nr. 2.5 Unterer Wirbelbach (rd. 1,1 ha) soll wieder eingestellt werden (vgl. separate Vorlage). Die betroffenen Grundstücke sind derzeit als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Um eine Wohnnutzung zu ermöglichen, ist die Umwidmung in Wohnbaufläche gem. 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO erforderlich. Damit kann die bestehende Siedlungsstruktur des Ortsteils Auerbach sinnvoll abgerundet werden. Der Gemeinderat sollte dem Gemeinsamen Ausschuss empfehlen, den Aufstellungsbeschluss zu den beiden FNP-Änderungen zu fassen. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Das Verfahren kann im Hause durchgeführt werden. Für die Stadt Mosbach entstehen Verwaltungs- und Veröffentlichungskosten. Außerdem fallen Kosten für die Erstellung von Umweltberichten und Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchungen an, die jedoch von der Gemeinde Elztal übernommen werden. Anlage: Abgrenzung des Geltungsbereiches: 1. Langeheimatte, Muckental 2. Oberer Wirbelbach, Auerbach

4 TOP 2 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 59/2007 gefertigt: Stadtplanung/ Starke, Claudia/Hen Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Änderung Nr. 2.2: Gebiet "Haagen" auf Gemarkung Auerbach Änderung Nr. 2.3: Gebiet "Dännig" auf Gemarkung Auerbach - Vorberatung zur Änderung von Geltungsbereichen BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Technischen Ausschusses folgende Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss, den im Aufstellungsbeschluss vom benannten Geltungsbereich der Änderung Nr. 2.2 des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach Elztal Neckarzimmern Obrigheim, Gebiet Haagen auf Gemarkung Auerbach (Gemeinde Elztal), auf den in Anlage 1 dargestellten Bereich zu reduzieren. 2. Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss, den im Aufstellungsbeschluss vom benannten Geltungsbereich der Änderung Nr. 2.3 des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach Elztal Neckarzimmern Obrigheim, Gebiet Dännig auf Gemarkung Auerbach (Gemeinde Elztal), auf den in Anlage 2 dargestellten Bereich zu reduzieren. SACHVERHALT Die Erste Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach Elztal Neckarzimmern Obrigheim ist am wirksam geworden. Auf Grund veränderter Rahmenbedingungen hinsichtlich der Wohnbauflächenund Gewerbe-flächenentwicklung hat sich die Notwendigkeit ergeben, den Flächennutzungsplan an verschiedenen Stellen zu ändern. Einige Flächennutzungsplan- Änderungen sind inzwischen wirksam geworden, weitere Änderungen befinden sich noch im Verfahren. Der Gemeinsame Ausschuss hat in seinen Sitzungen am Aufstellungsbeschlüsse zu den o.g. FNP-Änderungen im Gebiet der Gemeinde Elztal gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde vom bis einschließlich durchgeführt. Mittlerweile haben sich jedoch bei den FNP-Änderungen in den Bereichen Haagen und Dännig in Auerbach neue Erkenntnisse ergeben, so dass eine Modifizierung der Geltungsbereiche erforderlich wird. Die Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Karlsruhe, des Verbandes Region Rhein- Neckar und des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis haben ergeben, dass eine großflächige Ausweisung von Solarenergie-Standorten in Elztal sehr kritisch betrachtet wird. Es gibt teilweise Kollisionen mit Vorgaben des Regionalplanes Rhein-Neckar-Odenwald, außerdem stehen teilweise Belange des Naturschutzes bzw. der Land- und Forstwirtschaft einer Nutzung als Solarenergie-Standort entgegen.

5 Die Ausweisung von Bauflächen für die Solarenergiegewinnung bedarf aus Sicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe grundsätzlich einer intensiven Alternativen-Prüfung. Nach einer Gesamtbetrachtung aller geplanten Ausweisungen hat sich die Gemeinde Elztal dafür entschieden, die Standorte Berlau (Erweiterung) und Gehren für die Nutzung durch Photovoltaik-Anlagen aufzugeben (vgl. separate Vorlage). Zudem sollten die Geltungsbereiche der FNP-Änderungen Haagen und Dännig reduziert werden: Gebiet Haagen : Der Geltungsbereich sollte von 14,7 auf 12,2 ha reduziert werden. Gebiet Dännig : Der Geltungsbereich sollte von 11,9 auf 5,8 ha reduziert werden. Die entsprechenden Abgrenzungen sind in Anlage 1 und 2 dargestellt. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Das Verfahren kann im Hause durchgeführt werden. Es entstehen Verwaltungs- und Veröffentlichungskosten. Anlage: Abgrenzung des Geltungsbereiches (bisher neu): 1. Haagen, Auerbach 2. Dännig, Auerbach

6 TOP 3 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 60/2007 gefertigt: Stadtplanung/ Starke, Claudia/Hen Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Änderung Nr. 2.1: Gebiet "Berlau" auf Gemarkung Dallau Änderung Nr. 2.5: Gebiet "Unterer Wirbelbach" auf Gemarkung Auerbach Änderung Nr. 2.6: Gebiet "Schafbergweg" auf Gemarkung Rittersbach Änderung Nr. 2.8: Gebiet " Gehren" auf Gemarkung Auerbach - Vorberatung zur Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Technischen Ausschusses folgende Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss, den Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung Nr. 2.1 des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach - Elztal - Neckarzimmern - Obrigheim, Gebiet Berlau auf Gemarkung Dallau (Gemeinde Elztal) vom / wieder aufzuheben. 2. Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss, den Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung Nr. 2.5 des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach - Elztal - Neckarzimmern - Obrigheim, Gebiet Unterer Wirbelbach auf Gemarkung Auerbach (Gemeinde Elztal) vom wieder aufzuheben. 3. Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss, den Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung Nr. 2.6 des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach - Elztal - Neckarzimmern - Obrigheim, Gebiet Schafbergweg auf Gemarkung Rittersbach (Gemeinde Elztal) vom wieder aufzuheben. 4. Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss, den Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung Nr. 2.8 des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach - Elztal - Neckarzimmern - Obrigheim, Gebiet Gehren auf Gemarkung Auerbach (Gemeinde Elztal) vom wieder aufzuheben. SACHVERHALT Die Erste Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach Elztal Neckarzimmern Obrigheim ist am wirksam geworden. Auf Grund veränderter Rahmenbedingungen hinsichtlich der Wohnbauflächen- und Gewerbe-flächenentwicklung hat sich die Notwendigkeit ergeben, den Flächennutzungsplan an verschiedenen Stellen zu ändern. Einige Flächennutzungsplan-Änderungen sind inzwischen wirksam geworden, weitere Änderungen befinden sich noch im Verfahren. Der Gemeinsame Ausschuss hat in seinen Sitzungen am , und Aufstellungsbeschlüsse zu den o.g. FNP-Änderungen im Gebiet der Gemeinde Elztal gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde vom bis einschließlich durchgeführt.

7 Aus den eingegangenen Stellungnahmen bzw. aus Gesprächen der Gemeinde Elztal mit betroffenen Grundstückseigentümern resultiert, dass keine Notwendigkeit mehr besteht, die Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren bei den o.g. Gebieten weiter zu führen. Begründung im Einzelnen: Gebiet Berlau, Dallau Die Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Karlsruhe, des Verbandes Region Rhein- Neckar und des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis haben ergeben, dass eine großflächige Ausweisung von Solarenergie-Standorten in Elztal sehr kritisch betrachtet wird. Es gibt teilweise Kollisionen mit Vorgaben des Regionalplanes Rhein-Neckar-Odenwald (z.b. Darstellung einer Grünzäsur auf Teilflächen des Gebietes Berlau ), außerdem stehen teilweise Belange des Naturschutzes bzw. der Land- und Forstwirtschaft einer Nutzung als Solarenergie-Standort entgegen. Die Ausweisung von Bauflächen für die Solarenergiegewinnung bedarf aus Sicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe grundsätzlich einer intensiven Alternativen-Prüfung. Nach einer Gesamtbetrachtung aller geplanten Ausweisungen hat sich die Gemeinde Elztal dafür entschieden, die Erweitungsflächen am Standort Berlau (vgl. Lageplan) für die Nutzung durch Photovoltaik-Anlagen aufzugeben (rd. 10,5 ha). Außerdem entfällt der Standort Gehren (s.u.); die Geltungsbereiche der FNP-Änderungen Haagen und Dännig werden reduziert (vgl. separate Vorlage). Gebiet Unterer Wirbelbach, Auerbach Die Ausweisung des Gebietes Unterer Wirbelbach als Wohnbaufläche (rd. 1,1 ha) soll nicht weiter verfolgt werden, da aus Sicht der Gemeinde Elztal eine Fläche im Norden des Orteils Auerbach besser zur Abrundung der Siedlungsstruktur geeignet ist: das geplante Wohngebiet Oberer Wirbelbach soll um rund 0,4 ha erweitert werden. Hierzu ist ein neues FNP- Änderungsverfahren erforderlich (vgl. separate Vorlage). Gebiet Schafbergweg, Rittersbach Seitens des Grundstückseigentümers besteht kein Interesse mehr an der Ausweisung des Gebietes als Wohnbaufläche (rd. 0,4 ha). Eine Umwidmung in Wohnbaufläche ist daher nicht mehr erforderlich. Gebiet Gehren, Auerbach Seitens des Grundstückseigentümers besteht kein Interesse mehr an der Nutzung der Fläche für Photovoltaik-Anlagen (rd. 1,0 ha). Eine Umwidmung in Sonderbaufläche ist daher nicht erforderlich. Der Gemeinderat sollte dem Gemeinsamen Ausschuss empfehlen, die Aufstellungsbeschlüsse zu den o.g. FNP-Änderungen wieder aufzuheben. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Es entstehen Verwaltungs- und Veröffentlichungskosten. Anlage: Abgrenzung des Geltungsbereiches: 1. Berlau, Dallau 2. Unterer Wirbelbach, Auerbach 3. Schafbergweg, Rittersbach 5. Gehren, Auerbach

8 TOP 4 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 61/2007 gefertigt: Hauptamt/ Böer, Eckhard / Wb Neuabgrenzung der Geschäftskreise von Oberbürgermeister und Bürgermeister BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur nachfolgenden vorläufigen Neuabgrenzung der Geschäftskreise von Oberbürgermeister und Bürgermeister bis zum Abschluss weiterer organisatorischer Überlegungen: Dezernat I: Leiter Oberbürgermeister Michael Jann mit den Ämtern: 10 (Hauptamt), 60 (Bauverwaltung), 61 (Technisches Bauamt), 62 (Gebäudemanagement); Dezernat II: Leiter Bürgermeister Michael Keilbach mit den Ämtern: 20 (Finanzverwaltung), 30 (Rechts-, Ordnungs- und Sozialamt), 40 (Eigenbetrieb Kultur und Fremdenverkehr). SACHVERHALT Aufgrund der neuen personellen Situation im Technischen Rathaus sollten die Geschäftskreise zwischen Oberbürgermeister und Bürgermeister bis zum Abschluss der laufenden Organisationsuntersuchung im Technischen Rathaus sowie weiterer organisatorischer Überlegungen neu abgegrenzt werden. Die Abgrenzung der Geschäftskreise muss im Einvernehmen mit dem Gemeinderat erfolgen. Der Oberbürgermeister und sein ständiger Vertreter haben sich dabei auf folgende Neuregelung verständigt: Aus bislang drei Dezernaten werden bis auf weiteres zwei Dezernate. Das neue Dezernat I umfasst dabei weiterhin das Hauptamt sowie die drei bisher im Baudezernat angesiedelten Ämter Bauverwaltungsamt, Technisches Bauamt und Gebäudemanagement. Das neue Dezernat II besteht dagegen aus den Ämtern 20 (Kämmerei), 30 (Rechts-, Ordnungs- und Sozialamt) und 40 (Eigenbetrieb Kultur und Fremdenverkehr). Im Zuge dieser Neuregelungen sollen folgende weitergehende Vorgaben in eine künftige Neuorganisation in personeller, organisatorischer und räumlicher Hinsicht mit einfließen: - Umsetzung der Ergebnisse der derzeit laufenden Organisationsuntersuchung im Bereich des Technischen Rathauses; - Ansiedlung des Rechtsamts im Bereich des Oberbürgermeisters; - Schaffung einer Zentralstelle bzw. eines Büros des Oberbürgermeisters mit den Aufgabenbereichen Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Geschäftsstelle Gemeinderat und Städtepartnerschaften; - Neuausweisung der Funktion einer/eines Sportbeauftragten; - Zusammenführung der Aufgabenbereiche Schulen, Jugend, Soziales und Senioren. Zur Bewertung und Umsetzung dieser zunächst noch groben und näher noch nicht abgestimmten Vorgaben soll innerhalb der Verwaltung eine Projektgruppe Organisationsoptimierung gebildet werden, deren Vorsitz der Oberbürgermeister übernimmt.

9 Die Neuorganisation der Stadtverwaltung soll bis zum abgeschlossen sein. Dann sollen auch die Abgrenzung der Geschäftskreise dauerhaft neu geregelt werden. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Verwaltungskosten.

10 TOP 5 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 62/2007 gefertigt: Stadtwerke Mosbach GmbH/ Spohrer, Frank / Wb Jahresabschluss 2006 der Stadtwerke Mosbach GmbH BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Aufsichtsrates, die Gesellschafterversammlung zu beauftragen: 1. Den geprüften und von der WGKK, Mosbach-Neckarelz, als Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschluss 2006 mit der Vorlage des Prüfungsergebnisses des Rechnungsprüfungsamtes festzustellen. 2. Der Jahresgewinn wird wie folgt verwendet: Ausschüttung an den Gesellschafter Stadt Mosbach ,-- Zuführung zur Gewinnrücklage/Kapitalrücklage ,43 3. Die Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat werden für das Wirtschaftsjahr 2006 Entlastung erteilt. Der Geschäftsbericht 2006, in dem die Jahresbilanz, die Erfolgsrechnungen, die Erfolgsübersicht, sowie die Übersichten über die Entwicklungen des Anlagevermögens vom enthalten sind, ist Bestandteil des Beschlusses. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Großen Kreisstadt Mosbach, das den Jahresabschluss vor der Feststellung durch die Gesellschafterversammlung zu prüfen hat, ist ebenfalls Bestandteil des Beschlusses. SACHVERHALT Nach 15 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Mosbach GmbH ist der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie der Lagebericht von der Geschäftsführung nach den gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss zusammen mit dem Lagebericht und dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers unverzüglich nach Eingang des Prüfungsberichtes dem Aufsichtsrat zur Prüfung und der Gesellschafterin zur Feststellung vorzulegen. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss vor der Feststellung der Gesellschafterversammlung ebenfalls zu prüfen. Die Prüfung ist abgeschlossen. Der Jahresabschluss 2006 wurde in der AR-Sitzung am von der WGKK, Mosbach-Neckarelz, Herrn Werling, eingehend erläutert. Der Aufsichtsrat hat den Geschäftsbericht der SWM, den Prüfungsbericht der WGKK sowie den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes in seiner Sitzung am vorberaten. Die Bilanz, sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für den Jahresabschluss 2006 wurden von den Stadtwerken erstellt, sind im Geschäftsbericht enthalten und liegen der Vorlage bei. Der Jahresgewinn beträgt ,43 (VJ ,14).

11 Nach Absprache mit der Kämmerei werden ,00 an die Gesellschafterin ausgeschüttet. Die restlichen ,43 werden der Gewinnrücklage zugeführt. Die Konzessionsabgabe wurde in Höhe von ,79 voll erwirtschaftet. Die Jahresabschlussprüfung wurde durch die WGKK, Mosbach-Neckarelz, in der Zeit vom 15. Mai bis 8. Juni 2007 mit Unterbrechungen durchgeführt. Der Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Nach 15 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschluss zusammen mit dessen Ergebnis, dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschluss und dem Lagebericht, sowie die beschlossene Verwendung des Jahresüberschusses ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig mit der Bekanntgabe sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen und in der Bekanntmachung auf die Auslegung hinzuweisen. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Bekanntmachungskosten. Anlage: Für die Stadträte, die nicht Mitglied im Aufsichtsrat sind: - Geschäftsbericht Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Betriebsprüfung 2006

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