Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, , Uhr im Bürgersaal im Rathaus Mosbach
|
|
- Horst Holst
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, , Uhr im Bürgersaal im Rathaus Mosbach T A G E S O R D N U N G: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Änderung Nr. 2.9: Gebiet "Langeheimatte" auf Gemarkung Muckental Änderung Nr. 2.10: Gebiet "Oberer Wirbelbach" auf Gemarkung Auerbach - Vorberatung zum Aufstellungsbeschluss 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Änderung Nr. 2.2: Gebiet "Haagen" auf Gemarkung Auerbach Änderung Nr. 2.3: Gebiet "Dännig" auf Gemarkung Auerbach - Vorberatung zur Änderung von Geltungsbereichen 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Änderung Nr. 2.1: Gebiet "Berlau" auf Gemarkung Dallau Änderung Nr. 2.5: Gebiet "Unterer Wirbelbach" auf Gemarkung Auerbach Änderung Nr. 2.6: Gebiet "Schafbergweg" auf Gemarkung Rittersbach Änderung Nr. 2.8: Gebiet " Gehren" auf Gemarkung Auerbach - Vorberatung zur Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen 4. Neuabgrenzung der Geschäftskreise von Oberbürgermeister und Bürgermeister 5. Jahresabschluss 2006 der Stadtwerke Mosbach GmbH 6. Verschiedenes
2 TOP 1 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 58/2007 gefertigt: Stadtplanung/ Starke, Claudia Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Änderung Nr. 2.9: Gebiet "Langeheimatte" auf Gemarkung Muckental Änderung Nr. 2.10: Gebiet " Oberer Wirbelbach" auf Gemarkung Auerbach - Vorberatung zum Aufstellungsbeschluss BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Technischen Ausschusses folgende Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss, den Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung Nr. 2.9 des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach - Elztal - Neckarzimmern - Obrigheim, Gebiet Langeheimatte auf Gemarkung Muckental (Gemeinde Elztal), für den in der Anlage dargestellten Bereich zu fassen. 2. Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss, den Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung Nr des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach - Elztal - Neckarzimmern - Obrigheim, Gebiet Oberer Wirbelbach auf Gemarkung Auerbach (Gemeinde Elztal), für den in der Anlage dargestellten Bereich zu fassen. SACHVERHALT Die Erste Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach Elztal Neckarzimmern Obrigheim ist am wirksam geworden. Auf Grund veränderter Rahmenbedingungen hinsichtlich der Wohnbauflächenund Gewerbe-flächenentwicklung hat sich die Notwendigkeit ergeben, den Flächennutzungsplan an verschiedenen Stellen zu ändern. Einige Flächennutzungsplan- Änderungen sind inzwischen wirksam geworden, weitere Änderungen befinden sich noch im Verfahren. Inzwischen hat sich abgezeichnet, dass in der Gemeinde Elztal zwei weitere Änderungen des Flächennutzungsplanes erforderlich sind. Gebiet Langeheimatte, Muckental Die Firma Gerd Mosca AG lagert ihre Bandproduktion von Waldbrunn nach Muckental in das Areal der ehemaligen Keramikfabrik Spang aus. Um die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine Erweiterung der Firma am Standort Muckental zu schaffen, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die betroffenen Grundstücke sind derzeit als Fläche für die Landwirtschaft bzw. als Fläche für Abgrabungen ausgewiesen. Um eine gewerbliche Nutzung zu ermöglichen, ist die Umwidmung in Gewerbliche Baufläche gem. 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO erforderlich. Der Änderungsbereich umfasst rd. 6,8 ha.
3 Gebiet Oberer Wirbelbach, Auerbach Das geplante Wohngebiet Oberer Wirbelbach soll um die in Anlage 2 dargestellte Fläche (rd. 0,4 ha) ergänzt werden. Dadurch entfällt die Notwendigkeit einer Siedlungserweiterung im Westen des Ortsteils Auerbach: das Verfahren zur FNP-Änderung Nr. 2.5 Unterer Wirbelbach (rd. 1,1 ha) soll wieder eingestellt werden (vgl. separate Vorlage). Die betroffenen Grundstücke sind derzeit als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Um eine Wohnnutzung zu ermöglichen, ist die Umwidmung in Wohnbaufläche gem. 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO erforderlich. Damit kann die bestehende Siedlungsstruktur des Ortsteils Auerbach sinnvoll abgerundet werden. Der Gemeinderat sollte dem Gemeinsamen Ausschuss empfehlen, den Aufstellungsbeschluss zu den beiden FNP-Änderungen zu fassen. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Das Verfahren kann im Hause durchgeführt werden. Für die Stadt Mosbach entstehen Verwaltungs- und Veröffentlichungskosten. Außerdem fallen Kosten für die Erstellung von Umweltberichten und Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchungen an, die jedoch von der Gemeinde Elztal übernommen werden. Anlage: Abgrenzung des Geltungsbereiches: 1. Langeheimatte, Muckental 2. Oberer Wirbelbach, Auerbach
4 TOP 2 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 59/2007 gefertigt: Stadtplanung/ Starke, Claudia/Hen Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Änderung Nr. 2.2: Gebiet "Haagen" auf Gemarkung Auerbach Änderung Nr. 2.3: Gebiet "Dännig" auf Gemarkung Auerbach - Vorberatung zur Änderung von Geltungsbereichen BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Technischen Ausschusses folgende Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss, den im Aufstellungsbeschluss vom benannten Geltungsbereich der Änderung Nr. 2.2 des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach Elztal Neckarzimmern Obrigheim, Gebiet Haagen auf Gemarkung Auerbach (Gemeinde Elztal), auf den in Anlage 1 dargestellten Bereich zu reduzieren. 2. Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss, den im Aufstellungsbeschluss vom benannten Geltungsbereich der Änderung Nr. 2.3 des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach Elztal Neckarzimmern Obrigheim, Gebiet Dännig auf Gemarkung Auerbach (Gemeinde Elztal), auf den in Anlage 2 dargestellten Bereich zu reduzieren. SACHVERHALT Die Erste Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach Elztal Neckarzimmern Obrigheim ist am wirksam geworden. Auf Grund veränderter Rahmenbedingungen hinsichtlich der Wohnbauflächenund Gewerbe-flächenentwicklung hat sich die Notwendigkeit ergeben, den Flächennutzungsplan an verschiedenen Stellen zu ändern. Einige Flächennutzungsplan- Änderungen sind inzwischen wirksam geworden, weitere Änderungen befinden sich noch im Verfahren. Der Gemeinsame Ausschuss hat in seinen Sitzungen am Aufstellungsbeschlüsse zu den o.g. FNP-Änderungen im Gebiet der Gemeinde Elztal gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde vom bis einschließlich durchgeführt. Mittlerweile haben sich jedoch bei den FNP-Änderungen in den Bereichen Haagen und Dännig in Auerbach neue Erkenntnisse ergeben, so dass eine Modifizierung der Geltungsbereiche erforderlich wird. Die Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Karlsruhe, des Verbandes Region Rhein- Neckar und des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis haben ergeben, dass eine großflächige Ausweisung von Solarenergie-Standorten in Elztal sehr kritisch betrachtet wird. Es gibt teilweise Kollisionen mit Vorgaben des Regionalplanes Rhein-Neckar-Odenwald, außerdem stehen teilweise Belange des Naturschutzes bzw. der Land- und Forstwirtschaft einer Nutzung als Solarenergie-Standort entgegen.
5 Die Ausweisung von Bauflächen für die Solarenergiegewinnung bedarf aus Sicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe grundsätzlich einer intensiven Alternativen-Prüfung. Nach einer Gesamtbetrachtung aller geplanten Ausweisungen hat sich die Gemeinde Elztal dafür entschieden, die Standorte Berlau (Erweiterung) und Gehren für die Nutzung durch Photovoltaik-Anlagen aufzugeben (vgl. separate Vorlage). Zudem sollten die Geltungsbereiche der FNP-Änderungen Haagen und Dännig reduziert werden: Gebiet Haagen : Der Geltungsbereich sollte von 14,7 auf 12,2 ha reduziert werden. Gebiet Dännig : Der Geltungsbereich sollte von 11,9 auf 5,8 ha reduziert werden. Die entsprechenden Abgrenzungen sind in Anlage 1 und 2 dargestellt. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Das Verfahren kann im Hause durchgeführt werden. Es entstehen Verwaltungs- und Veröffentlichungskosten. Anlage: Abgrenzung des Geltungsbereiches (bisher neu): 1. Haagen, Auerbach 2. Dännig, Auerbach
6 TOP 3 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 60/2007 gefertigt: Stadtplanung/ Starke, Claudia/Hen Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Änderung Nr. 2.1: Gebiet "Berlau" auf Gemarkung Dallau Änderung Nr. 2.5: Gebiet "Unterer Wirbelbach" auf Gemarkung Auerbach Änderung Nr. 2.6: Gebiet "Schafbergweg" auf Gemarkung Rittersbach Änderung Nr. 2.8: Gebiet " Gehren" auf Gemarkung Auerbach - Vorberatung zur Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Technischen Ausschusses folgende Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss, den Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung Nr. 2.1 des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach - Elztal - Neckarzimmern - Obrigheim, Gebiet Berlau auf Gemarkung Dallau (Gemeinde Elztal) vom / wieder aufzuheben. 2. Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss, den Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung Nr. 2.5 des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach - Elztal - Neckarzimmern - Obrigheim, Gebiet Unterer Wirbelbach auf Gemarkung Auerbach (Gemeinde Elztal) vom wieder aufzuheben. 3. Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss, den Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung Nr. 2.6 des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach - Elztal - Neckarzimmern - Obrigheim, Gebiet Schafbergweg auf Gemarkung Rittersbach (Gemeinde Elztal) vom wieder aufzuheben. 4. Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss, den Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung Nr. 2.8 des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach - Elztal - Neckarzimmern - Obrigheim, Gebiet Gehren auf Gemarkung Auerbach (Gemeinde Elztal) vom wieder aufzuheben. SACHVERHALT Die Erste Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach Elztal Neckarzimmern Obrigheim ist am wirksam geworden. Auf Grund veränderter Rahmenbedingungen hinsichtlich der Wohnbauflächen- und Gewerbe-flächenentwicklung hat sich die Notwendigkeit ergeben, den Flächennutzungsplan an verschiedenen Stellen zu ändern. Einige Flächennutzungsplan-Änderungen sind inzwischen wirksam geworden, weitere Änderungen befinden sich noch im Verfahren. Der Gemeinsame Ausschuss hat in seinen Sitzungen am , und Aufstellungsbeschlüsse zu den o.g. FNP-Änderungen im Gebiet der Gemeinde Elztal gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde vom bis einschließlich durchgeführt.
7 Aus den eingegangenen Stellungnahmen bzw. aus Gesprächen der Gemeinde Elztal mit betroffenen Grundstückseigentümern resultiert, dass keine Notwendigkeit mehr besteht, die Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren bei den o.g. Gebieten weiter zu führen. Begründung im Einzelnen: Gebiet Berlau, Dallau Die Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Karlsruhe, des Verbandes Region Rhein- Neckar und des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis haben ergeben, dass eine großflächige Ausweisung von Solarenergie-Standorten in Elztal sehr kritisch betrachtet wird. Es gibt teilweise Kollisionen mit Vorgaben des Regionalplanes Rhein-Neckar-Odenwald (z.b. Darstellung einer Grünzäsur auf Teilflächen des Gebietes Berlau ), außerdem stehen teilweise Belange des Naturschutzes bzw. der Land- und Forstwirtschaft einer Nutzung als Solarenergie-Standort entgegen. Die Ausweisung von Bauflächen für die Solarenergiegewinnung bedarf aus Sicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe grundsätzlich einer intensiven Alternativen-Prüfung. Nach einer Gesamtbetrachtung aller geplanten Ausweisungen hat sich die Gemeinde Elztal dafür entschieden, die Erweitungsflächen am Standort Berlau (vgl. Lageplan) für die Nutzung durch Photovoltaik-Anlagen aufzugeben (rd. 10,5 ha). Außerdem entfällt der Standort Gehren (s.u.); die Geltungsbereiche der FNP-Änderungen Haagen und Dännig werden reduziert (vgl. separate Vorlage). Gebiet Unterer Wirbelbach, Auerbach Die Ausweisung des Gebietes Unterer Wirbelbach als Wohnbaufläche (rd. 1,1 ha) soll nicht weiter verfolgt werden, da aus Sicht der Gemeinde Elztal eine Fläche im Norden des Orteils Auerbach besser zur Abrundung der Siedlungsstruktur geeignet ist: das geplante Wohngebiet Oberer Wirbelbach soll um rund 0,4 ha erweitert werden. Hierzu ist ein neues FNP- Änderungsverfahren erforderlich (vgl. separate Vorlage). Gebiet Schafbergweg, Rittersbach Seitens des Grundstückseigentümers besteht kein Interesse mehr an der Ausweisung des Gebietes als Wohnbaufläche (rd. 0,4 ha). Eine Umwidmung in Wohnbaufläche ist daher nicht mehr erforderlich. Gebiet Gehren, Auerbach Seitens des Grundstückseigentümers besteht kein Interesse mehr an der Nutzung der Fläche für Photovoltaik-Anlagen (rd. 1,0 ha). Eine Umwidmung in Sonderbaufläche ist daher nicht erforderlich. Der Gemeinderat sollte dem Gemeinsamen Ausschuss empfehlen, die Aufstellungsbeschlüsse zu den o.g. FNP-Änderungen wieder aufzuheben. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Es entstehen Verwaltungs- und Veröffentlichungskosten. Anlage: Abgrenzung des Geltungsbereiches: 1. Berlau, Dallau 2. Unterer Wirbelbach, Auerbach 3. Schafbergweg, Rittersbach 5. Gehren, Auerbach
8 TOP 4 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 61/2007 gefertigt: Hauptamt/ Böer, Eckhard / Wb Neuabgrenzung der Geschäftskreise von Oberbürgermeister und Bürgermeister BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur nachfolgenden vorläufigen Neuabgrenzung der Geschäftskreise von Oberbürgermeister und Bürgermeister bis zum Abschluss weiterer organisatorischer Überlegungen: Dezernat I: Leiter Oberbürgermeister Michael Jann mit den Ämtern: 10 (Hauptamt), 60 (Bauverwaltung), 61 (Technisches Bauamt), 62 (Gebäudemanagement); Dezernat II: Leiter Bürgermeister Michael Keilbach mit den Ämtern: 20 (Finanzverwaltung), 30 (Rechts-, Ordnungs- und Sozialamt), 40 (Eigenbetrieb Kultur und Fremdenverkehr). SACHVERHALT Aufgrund der neuen personellen Situation im Technischen Rathaus sollten die Geschäftskreise zwischen Oberbürgermeister und Bürgermeister bis zum Abschluss der laufenden Organisationsuntersuchung im Technischen Rathaus sowie weiterer organisatorischer Überlegungen neu abgegrenzt werden. Die Abgrenzung der Geschäftskreise muss im Einvernehmen mit dem Gemeinderat erfolgen. Der Oberbürgermeister und sein ständiger Vertreter haben sich dabei auf folgende Neuregelung verständigt: Aus bislang drei Dezernaten werden bis auf weiteres zwei Dezernate. Das neue Dezernat I umfasst dabei weiterhin das Hauptamt sowie die drei bisher im Baudezernat angesiedelten Ämter Bauverwaltungsamt, Technisches Bauamt und Gebäudemanagement. Das neue Dezernat II besteht dagegen aus den Ämtern 20 (Kämmerei), 30 (Rechts-, Ordnungs- und Sozialamt) und 40 (Eigenbetrieb Kultur und Fremdenverkehr). Im Zuge dieser Neuregelungen sollen folgende weitergehende Vorgaben in eine künftige Neuorganisation in personeller, organisatorischer und räumlicher Hinsicht mit einfließen: - Umsetzung der Ergebnisse der derzeit laufenden Organisationsuntersuchung im Bereich des Technischen Rathauses; - Ansiedlung des Rechtsamts im Bereich des Oberbürgermeisters; - Schaffung einer Zentralstelle bzw. eines Büros des Oberbürgermeisters mit den Aufgabenbereichen Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Geschäftsstelle Gemeinderat und Städtepartnerschaften; - Neuausweisung der Funktion einer/eines Sportbeauftragten; - Zusammenführung der Aufgabenbereiche Schulen, Jugend, Soziales und Senioren. Zur Bewertung und Umsetzung dieser zunächst noch groben und näher noch nicht abgestimmten Vorgaben soll innerhalb der Verwaltung eine Projektgruppe Organisationsoptimierung gebildet werden, deren Vorsitz der Oberbürgermeister übernimmt.
9 Die Neuorganisation der Stadtverwaltung soll bis zum abgeschlossen sein. Dann sollen auch die Abgrenzung der Geschäftskreise dauerhaft neu geregelt werden. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Verwaltungskosten.
10 TOP 5 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 62/2007 gefertigt: Stadtwerke Mosbach GmbH/ Spohrer, Frank / Wb Jahresabschluss 2006 der Stadtwerke Mosbach GmbH BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Aufsichtsrates, die Gesellschafterversammlung zu beauftragen: 1. Den geprüften und von der WGKK, Mosbach-Neckarelz, als Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschluss 2006 mit der Vorlage des Prüfungsergebnisses des Rechnungsprüfungsamtes festzustellen. 2. Der Jahresgewinn wird wie folgt verwendet: Ausschüttung an den Gesellschafter Stadt Mosbach ,-- Zuführung zur Gewinnrücklage/Kapitalrücklage ,43 3. Die Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat werden für das Wirtschaftsjahr 2006 Entlastung erteilt. Der Geschäftsbericht 2006, in dem die Jahresbilanz, die Erfolgsrechnungen, die Erfolgsübersicht, sowie die Übersichten über die Entwicklungen des Anlagevermögens vom enthalten sind, ist Bestandteil des Beschlusses. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Großen Kreisstadt Mosbach, das den Jahresabschluss vor der Feststellung durch die Gesellschafterversammlung zu prüfen hat, ist ebenfalls Bestandteil des Beschlusses. SACHVERHALT Nach 15 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Mosbach GmbH ist der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie der Lagebericht von der Geschäftsführung nach den gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss zusammen mit dem Lagebericht und dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers unverzüglich nach Eingang des Prüfungsberichtes dem Aufsichtsrat zur Prüfung und der Gesellschafterin zur Feststellung vorzulegen. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss vor der Feststellung der Gesellschafterversammlung ebenfalls zu prüfen. Die Prüfung ist abgeschlossen. Der Jahresabschluss 2006 wurde in der AR-Sitzung am von der WGKK, Mosbach-Neckarelz, Herrn Werling, eingehend erläutert. Der Aufsichtsrat hat den Geschäftsbericht der SWM, den Prüfungsbericht der WGKK sowie den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes in seiner Sitzung am vorberaten. Die Bilanz, sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für den Jahresabschluss 2006 wurden von den Stadtwerken erstellt, sind im Geschäftsbericht enthalten und liegen der Vorlage bei. Der Jahresgewinn beträgt ,43 (VJ ,14).
11 Nach Absprache mit der Kämmerei werden ,00 an die Gesellschafterin ausgeschüttet. Die restlichen ,43 werden der Gewinnrücklage zugeführt. Die Konzessionsabgabe wurde in Höhe von ,79 voll erwirtschaftet. Die Jahresabschlussprüfung wurde durch die WGKK, Mosbach-Neckarelz, in der Zeit vom 15. Mai bis 8. Juni 2007 mit Unterbrechungen durchgeführt. Der Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Nach 15 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschluss zusammen mit dessen Ergebnis, dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschluss und dem Lagebericht, sowie die beschlossene Verwendung des Jahresüberschusses ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig mit der Bekanntgabe sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen und in der Bekanntmachung auf die Auslegung hinzuweisen. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Bekanntmachungskosten. Anlage: Für die Stadträte, die nicht Mitglied im Aufsichtsrat sind: - Geschäftsbericht Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Betriebsprüfung 2006
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates. am Mittwoch, , Uhr. im Bürgersaal, Rathaus Mosbach
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 13.02.2008, 17.30 Uhr im Bürgersaal, Rathaus Mosbach T A G E S O R D N U N G: 1. Umlegungsverfahren "Im Weißen Feld II" auf Gemarkung Neckarelz Anordnungsbeschluss
MehrGroße Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister
Große Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister Absender: Finanzplanung Bearbeiter: Birgit Neubert Vorlage-Nr.: SR062-2017 in Zusammenarbeit mit: Datum: 31.08.2017 Aktenzeichen: 212-801.38 Beschlussvorlage
MehrSTADT BIETIGHEIM-BISSINGEN Drucksache Nr. GR 42/2018 Finanzdezernat
STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN Drucksache Nr. GR 42/2018 Finanzdezernat AR 01/2018 Städtische Holding Bietigheim-Bissingen GmbH öffentlich Bietigheimer Wohnbau GmbH Bietigheimer Wohnungs- Privatisierungsgesellschaft
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrJahresabschluss 2014 der Stadt Solingen
erstellt am: 15.10.2015 - öffentlich - Jahresabschluss 2014 der Stadt Solingen Ressort 1: Oberbürgermeister Vorlage erstellt: 14 Revisionsdienst in Abstimmung mit Ressort 2 Beratungsfolge: Gremium: Datum
MehrHansestadt Salzwedel Ausschuss für Finanzen, Vergaben und Wirtschaftsförderung
Hansestadt Salzwedel 14.11.2017 Ausschuss für Finanzen, Vergaben und Wirtschaftsförderung An die Mitglieder des Ausschusses EINLADUNG Im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin lade ich Sie hiermit zur 18.
Mehr9. Änderung des Flächennutzungsplans
KREIS LUDWIGSBURG VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FREIBERG/PLEIDELSHEIM STADT FREIBERG/GEMEINDE PLEIDELSHEIM 9. Änderung des Flächennutzungsplans Parallelverfahren gem. 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans
MehrBeckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten
Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer 22 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Bebauungsplan Nr. 60.2 Freckenhorster Werkstätten 2 3 14. Änderung des Flächennutzungsplans
MehrÖffentliche Sitzung des Gemeinderats. am Mittwoch, , Uhr, Bürgersaal im Rathaus Mosbach (1. OG)
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am Mittwoch, 18.10.2006, 17.30 Uhr, Bürgersaal im Rathaus Mosbach (1. OG) T A G E S O R D N U N G : 1. Verpflichtung von Herrn Stadtrat Dr. Dieter Schwarz 2. Besoldung
MehrAufstellung des Jahresabschlusses zum
ZWECKVERBAND AACHENER VERKEHRSVERBUND Vorlage Nr. 11a/2014 zu Top 3.1 ZV-Versammlung am 11.06.2014 Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 In der 74. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverband
MehrStadtrat der Stadt Quedlinburg Beschluss. öffentliche Sitzung vom Stadtrat der Stadt Quedlinburg
TOP 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellen der endgültigen Tagesordnung geändert endgültig beschlossen Ja 29 Nein 0 Enthaltung 1 Mitwirkungsverbot 0 Der tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
MehrSTADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver
STADT HALVER Bekanntmachung der Stadt Halver 1. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes 2. Bebauungsplan Nr. 46 "Zum Hälversprung" - Erneute Öffentliche Auslegung - Der Rat der Stadt Halver hat in seiner
MehrAmtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 499 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 45 Freitag, 3. November 2017 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich
MehrT A G E S O R D N U N G : 1. Aktuelle Information
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Großen Kreisstadt Mosbach am Mittwoch, 18. Januar 2006, 17.30 Uhr, im Bürgersaal des Rathauses Mosbach (1.OG) T A G E S O R D N U N G : 1. Aktuelle Information
MehrNr. 04 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen
- 1 - Nr. 04 Stadt Grevenbroich 03.02.2018 Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grevenbroich Betr.: Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Gewerbegebiet Gasthausbusch
MehrStadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht
Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2006-2021 Erläuterungsbericht Bearbeiter/in: S. Hofmann Proj. Nr. 1827 Verfahrensablauf und Verfahrensvermerke Datum Aufstellungsbeschluss: ( 2 (1)
MehrBebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Bebauungsplan Baugebiet "Sandfeld" 1. Änderung - BEGRÜNDUNG - Vorhabensträger: Gemeinde Georgenberg Flossenbürger Straße 1 92697
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Stadt Schmallenberg Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg Bebauungsplan Nr. 150 In der Sellmecke II, Ortsteil Kirchrarbach Hier: Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
MehrBebauungsplanverfahren
Bebauungsplanverfahren Inhalt 1 Inhalt Was ist ein Bebauungsplan? 3 Der Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens 4 Phase 1: Aufstellungsbeschluss 4 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 5 Frühzeitige Behördenbeteiligung
MehrÖffentliche Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates Kirchseeon vom
Öffentliche Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates Kirchseeon vom 04.06.2018 Beschluss Nr. 749 Abstimmungsergebnis 16 : 0 Amtsverlust als Marktgemeinderätin von Frau Manuela Obert Der Marktgemeinderat
MehrBeratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017
Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
MehrKreisbaugesellschaft mbh Filstal - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016
Der Landrat Tischvorlage 2017/096 (3 Anlagen) Amt für Finanzen und Beteiligungen Haas, Jochen 07161 202-222 j.haas@landkreis-goeppingen.de Beratungsfolge Sitzung am Status Zuständigkeit Verwaltungsausschuss
Mehr4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) hat in der Sitzung am 13.12.2018
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2017 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 33
Amtsblatt für den Jahrgang 2017 Heilbad Heiligenstadt, den 05.10.2017 Nr. 33 A Inhalt Seite Bekanntgabe der in der 14. Sitzung des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am Montag, den 26.06.2017 gefassten
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Stadt Burg
Herausgeber des Amtsblattes und verantwortlich: Der Bürgermeister der Stadt Burg, Tel. 03921/921-0, Zusammenstellung: Büro des Bürgermeisters / Ratsverwaltung der Stadtverwaltung Burg, Tel.: 03921/921-670.
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Seite:
- 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen
MehrVorlage Beratungsfolge Sitzung Beschluss
Stadt Braunschweig TOP Der Oberbürgermeister Drucksache Datum FB Stadtplanung und Umweltschutz 8598/04 9. März 04 61.12-312/IN 220-B 3 Vorlage Beratungsfolge Sitzung Beschluss Stadtbezirksrat 221 Innenstadt
MehrAMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Nummer 27 Datum 18.09.2009 Amtliche der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 53 Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
MehrDeputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/184 (S)
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord Bremen, 31. Oktober 2012 Tel.: 361-79477 (Frau Wiedau) 361-10859 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage
MehrOberbürgermeister Michael Jann
Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Technischen Ausschusses der Großen Kreisstadt M O S B A C H 14. November 2017 Sitzung des Technischen Ausschusses Nr. 5/2017 Sehr geehrte Damen und
MehrSitzung des Rates der Wallfahrtsstadt Werl Nr. 9/2016 vom
Sitzung des Rates der Wallfahrtsstadt Werl Nr. 9/2016 vom 14.12.2016 I. Öffentliche Sitzung Tagesordnung: TOP Vorlage Tagesordnungspunkt Nr. Nr. 1 Feststellung der fristgerechten und ordnungsgemäßen Einladung
Mehr7. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2010 FREUDENSTADT SEEWALD BAD RIPPOLDSAU-SCHAPBACH BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
7. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2010 DER VEREINBARTEN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FREUDENSTADT MIT DEN GEMEINDEN SEEWALD UND BAD RIPPOLDSAU-SCHAPBACH BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Inhalte I. 7. Änderung Flächennutzungsplan
MehrBegründung. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Bereich Löwenberger Straße
Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Bereich Löwenberger Straße Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg
MehrOberbürgermeister Michael Jann
Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Technischen Ausschusses der Großen Kreisstadt M O S B A C H 29. Januar 2018 Sitzung des Technischen Ausschusses Nr. 1/2018 Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrAmtsblatt der Stadt Wesseling
Amtsblatt der Stadt Wesseling 45. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 15. Januar 2014 Nummer 02 Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 1. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 Mit der
MehrBegründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes. S t a n d :
STADT WEIKERSHEIM Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes S t a n d : 2 2. 0 8. 2 0 1 8 KAPITEL 1 Allgemeines 1 Allgemeines 1.1 Anlass des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan Der Gemeinderat
MehrINHALT. GVV Kenzingen-Herbolzheim Stand: Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Fassung: Frühzeitige Beteiligung Spöttfeld
BEGRÜNDUNG Seite 1 von 7 INHALT 1 ALLGEMEINES... 2 1.1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 2 1.2 Lage des Planungsgebiets / Geltungsbereich... 2 1.3 Verfahren... 3 2 INHALTE DER PLANUNG... 4 3 STÄDTEBAULICHE
MehrBebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss
Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt
Mehr03/03 Amtsblatt der Stadt Schwerte
03/03 Amtsblatt der Stadt Schwerte 30.01.2003 Inhalt Seite 13. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte 21 - Aufgebot eines Sparkassenbuches 14. 50. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wannebachstraße"
MehrBegründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"
Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,
MehrVorlage Nr. 86-1/2013. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
Vorlage Nr. 86-1/2013 - II - Rees, den 22.09.2013 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsplan: Gremium: Status: voraussichtlich Sitzung am: Rechnungsprüfungsausschuss Rat der Stadt - Zur Beratung Zur Entscheidung
MehrSTADT LEONBERG Drucksache 2016 Nr. V 6 Derzernat B Kerstin Hammel V-Ausschuss am ö Gemeinderat am ö
STADT LEONBERG Drucksache 2016 Nr. V 6 Derzernat B Kerstin Hammel V-Ausschuss am 21.01.16 ö Gemeinderat am 26.01.16 ö Verhandlungsgegenstand LEO Energie GmbH & Co. KG - Wirtschaftsplan 2016 - Bestellung
Mehr1.) Die beantragte Gaststätte ist gemäß 30 BauGB nicht zulässig. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist nicht möglich.
Stadt Lindau (Bodensee) Amt/Abt.: 60/6011 Vorlage für: am: Az.: Hauptausschuss Datum: 27.11.2014 Finanzausschuss Drucksache: 4-52/2014 X Bau- u. Umweitausschuss 09.12.2014 öffentliche Sitzung Kulturausschuss
MehrStadt Bad Münstereifel. - Rechnungsprüfungsausschuss -
Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3
Mehr26. Jahrgang 21. Februar 2017 Nr.:08 Seite 1. Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 26. Jahrgang 21. Februar 2017 Nr.:08 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 Preußenpark Gasturbinen-Prüfstand
MehrBeschluss öffentliche Sitzung vom Stadtrat Quedlinburg
TOP 7.1 Gesellschafterbeschluss für die Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbh Quedlinburg zur Feststellung des Jahresabschlusses 31.12.2015 sowie Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für
MehrHerzlich willkommen zur 47. Stadtratssitzung am 23. August
Herzlich willkommen zur 47. Stadtratssitzung am 23. August 2018 TOP 1 Feststellung der ordentlichen Einberufung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates TOP 2 Bestätigung der Tagesordnung TOP 3 Protokollkontrolle
Mehr1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Bietigheim-Bissingen / Ingersheim / Tamm 12. und 13.
Öffentliche Bekanntmachung 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Bietigheim-Bissingen / Ingersheim / Tamm 12. und 13. Änderung Die erste Fortschreibung
MehrBebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Interkommunales Gewerbegebiet Steinig - Begründung - (Vorentwurf) - 2 - Erläuterungen zur frühzeitigen Beteiligung der
Mehr8. Vorlage der Jahresrechnung der Gemeinde Ilvesheim für das Haushaltsjahr 2010 hier: Feststellung gem. 95 Abs. 2 GemO; Beschluss
8. Vorlage der Jahresrechnung der Gemeinde Ilvesheim für das Haushaltsjahr 2010 hier: Feststellung gem. 95 Abs. 2 GemO; Beschluss Sachverhalt: Die gesetzlichen Grundlagen für die Jahresrechnung finden
MehrAMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN
AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018
MehrGESELLSCHAFTSVERTRAG. der Firma. VGW Facility Management GmbH. Sitz Schwäbisch Gmünd. Stand 2017
GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma VGW Facility Management GmbH Sitz Schwäbisch Gmünd Stand 2017 Seite 1 von 6 I. Firma und Sitz der Gesellschaft 1 (1) Die Gesellschaft führt die Firma VGW Facility Management
MehrAmtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen
Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.
MehrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann
Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 03/2014 24. Jahrgang 21. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 5 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Feststellung
MehrAmtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 16/2006. Schleswig, 04. Dezember Erhältlich im Rathaus Schleswig, Zimmer 19
Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 16/2006 Schleswig, 04. Dezember 2006 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,
MehrAmtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe
für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und
MehrBegründung nach 9 Abs. 8 BauGB
Große Kreisstadt Eichstätt 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Begründung nach 9 Abs. 8 BauGB Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Eichstätt... (Steppberger, A.) Planverfasser: Wolfgang
MehrAmtsblatt. für den Salzlandkreis. Amtliches Verkündungsblatt. 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 12. Dezember 2012 Nummer 49 I N H A L T
Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 12. Dezember 2012 Nummer 49 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Hinweisbekanntmachung
MehrPrüfungsbericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014
Anlage 1 zu RD 449-X/Z-2 Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag,
MehrGemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung
Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
MehrAmtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 380 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 4. August 2017 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA
Mehr4. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 Windpark Jaderaußendeich
Gemeinde Jade 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 Windpark Jaderaußendeich Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt Donnerstag, 25.08.2016, 18:00 Uhr Gemeindehaus
MehrSLK-Kliniken Heilbronn GmbH -Zustimmung zum Erwerb der Klinik Löwenstein ggmbh- (Drucks. 147) Beschluss:
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 28. Juni 2007 - Vorsitz Erste Bürgermeisterin Krug - Öffentlich - 100 - SLK-Kliniken Heilbronn GmbH -Zustimmung zum Erwerb der Klinik Löwenstein
Mehrgem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Weierhofweg/Höhenweg/Dreibholzer Straße Teil A Begründung Stand: Entwurf 01.02.2018 Stadt Wiehl Der Bürgermeister Fachbereich 6
MehrOberbürgermeister Michael Jann
Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Gemeinderates der Großen Kreisstadt M O S B A C H 9. Juni 2016 Sitzung des Gemeinderates Nr. 7/2016 - Sondersitzung - Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrPlanungsausschuss öffentlich
BESCHLUSSVORLAGE 24/2016 Planungsausschuss öffentlich 13.04.2016 Betreff: Bezug: Beteiligung des es an Bauleitplanverfahren Hier: Februar 2016 März 2016 Beschluss der Verbandsversammlung vom 16.01.91,
MehrBezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600
Bezirksamt Mitte von Berlin.12.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 31 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 10.01.2017 1. Gegenstand
MehrSitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207
Fachdienst: Fachbereich Bau und Projektmanagement Datum: 23.04.2018 Sitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207 Betreff Bebauungsplan Nr. 59 Gebiet: Westlich Hamburger Straße (L 94), südlich angrenzend an die
MehrAmt Neuburg Gemeinde Hornstorf. der 41. Sitzung der Gemeindevertretung Hornstorf am
Amt Neuburg 07.05.2018 Gemeinde Hornstorf P r o t o k o l l der 41. Sitzung der Gemeindevertretung Hornstorf am 03.05.2018 Beginn: Ende: Ort: anwesend: 19:30 Uhr 21:15 Uhr Gemeindezentrum Hornstorf Herr
MehrSTADT VELBERT. Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 20/2008 vom 8. September Jahrgang. Inhaltsverzeichnis:
STADT VELBERT Nr. 20/2008 vom 8. September 2008 16. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) Bekanntmachungen 2 Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 412 Hospital-/Löher
Mehröffentlich Bestätigung des Jahresabschlusses zum der Uckermärkischen Bühnen Schwedt als Eigenbetrieb der Stadt Schwedt/Oder
Vorlage Der Bürgermeister Fachbereich: ubs zur Vorberatung an: öffentlich nichtöffentlich Vorlage-Nr.: 46/14 Hauptausschuss Finanzausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Wirtschaftsausschuss Kultur-, Bildungs-
MehrGemeinde Schwabbruck Landkreis Weilheim-Schongau
Landkreis Weilheim-Schongau 4. Änderung des Bebauungsplanes Am Eschbach gemäß 30 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Entwurf in der Fassung vom 24.07.2017 4. Änderung Bebauungsplan Am Eschbach
MehrNiederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 15.12.2015 im Sitzungssaal des Rathauses, Steinau an der Straße Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 19:30 Uhr 22:21
MehrAMTSBLATT. INHALT Datum Titel Seite
166 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 18. Mai 2017 Nr. 21/2017 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 97 11.05.2017 Öffentliche Bekanntmachung der 34. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des
MehrAmtsblatt für die Stadt Lichtenau
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 13 Jahrgang 2013 ausgegeben am 21.10.2013 Seite 1 Inhalt 15/2013 Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Lichtenau zum 31.12.2012 16/2013
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
MehrGesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH
Gesellschaftsvertrag der Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Firma der Gesellschaft
MehrVorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin. Einbringung Beratung Beschlussfassung
Landeshauptstadt Stuttgart Referat Städtebau und Umwelt GZ: StU GRDrs 208/2017 Stuttgart, 24.03.2017 Bebauungsplan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften Leonhardsviertel im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte
MehrSatzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf vom )
Fachbereich Stadt- und Grünplanung Kundenbereich Stadtplanung Rastatt-Rauental Bebauungsplan Stockfeld Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf
MehrStadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung
MehrFluchtlinienplan 959 Oberkamper Straße Aufhebung des Fluchtlinienplanes
Nr. 19. September 2018 Inhaltsverzeichnis Fluchtlinienplan 959 Oberkamper Straße Aufhebung des Fluchtlinienplanes Bebauungsplan 820 Wettiner Straße / Adolf Vorwerk Straße / Sachsenstraße Aufhebung des
MehrHerausgeber: Hansestadt Stralsund I Der Oberbürgermeister Nr. 6 I 26. Jahrgang I
Herausgeber: Hansestadt Stralsund I Der Nr. 6 I 26. Jahrgang I 30.06.2016 Inhalt Feststellung der Eröffnungsbilanz 2 für das städtebauliche Sondervermögen "Altstadtinsel" Feststellung der Eröffnungsbilanz
MehrStadtrat der Stadt Quedlinburg Beschluss. öffentliche Sitzung vom Stadtrat der Stadt Quedlinburg
TOP 8.1 Gesellschafterbeschluss für die Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbh Quedlinburg - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 - sowie Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates
MehrLANDKREIS GOSLAR Nr. 25. Lfd. Nr. INHALT Seite(n) Bekanntmachungen
für den LANDKREIS GOSLAR Im 2. Halbjahr 2006 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 27.07., 31.08., 28.09., 26.10., 30.11. und 28.12. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig
Amtliches sblatt der Gemeinde Bestwig 41. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 18.08.2015 Nummer 4 Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister der Gemeinde
MehrBetriebssatzung des Eigenbetriebes Bebauen und Verwalten von Liegenschaften der Stadt Michelstadt
Betriebssatzung des Eigenbetriebes Bebauen und Verwalten von Liegenschaften der Stadt Michelstadt Aufgrund der 5, 51, 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
MehrOberbürgermeister Michael Jann
Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Großen Kreisstadt M O S B A C H 2. Juli 2012 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 2/2012 Sehr geehrte Damen
MehrVereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich
MehrStadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. 26. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich SO Solarpark Höflas
Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth 26. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich SO Solarpark Höflas Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 05.02.2018 Verfasser: Architektur- und Ingenieurbüro Dipl.-Ing.
MehrAmt/Abt.: 14 Vorlage für: am: Az.: /1 Stadtrat
Stadt Lindau (Bodensee) Amt/Abt.: 14 Vorlage für: am: Az.: 14-961/1 Stadtrat 14.12.2016 Datum: 02.12.2016 Drucksache: 1-099/2016 TOP: 7 öffentliche Sitzung Betreff: Sachverhalt in der Anlage Feststellung
MehrFinanzzwischenbericht 2012 (Drucks. 197) Der Gemeinderat nimmt vom Finanzzwischenbericht 2012 K e n n t n i s
Bekanntgabe der Beschlüsse und des Ergebnisses aus der Sitzung des Gemeinderats vom 12. Juli 2012 - Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach und Erste Bürgermeisterin Heidler - - 109 - Finanzzwischenbericht
MehrAMTLICHES KREISBLATT
AMTLICHES KREISBLATT Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke Minden, den 18. April 2018 Jahrgang 2018, Nr. 10 Sonderausgabe I n h a l t Seite A. Bekanntmachungen des Kreises Minden- Lübbecke 100 Erscheinungstermine
MehrGemeinde Ostseebad Binz
Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite
MehrBeratungsfolge Nichtöffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am
BU Nr. 222 / 2013 Beratungsfolge Nichtöffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 7.11.2013 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 28.11.2013 TOP 4. Anpassung der kommunalen Einvernehmensregelungen
MehrDrucksache Nr.: 0080/2008/DS =======================
Stadt Neumünster Neumünster, 13. Juni 2008 Der Oberbürgermeister Stadtplanung AZ: Drucksache Nr.: 0080/2008/DS ======================= Beratungsfolge Termin Status Behandlung Hauptausschuss 01.07.2008
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 482 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 43 Freitag, 20. Oktober 2017 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich
MehrAnlage Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk. Abschließende Darstellung
Anlage B 129. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk Abschließende Darstellung B 2 Stadt Bielefeld Stadtbezirk Brackwede 129. Flächennutzungsplan-Änderung
Mehr