6LW]XQJGHV*HPHLQGHUDWVDP0LWWZRFKXP8KU
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- Arthur Fleischer
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1 6LW]XQJGHV*HPHLQGHUDWVDP0LWWZRFKXP8KU 1. Korrektur des Beschlusses des Gemeinderates vom über das beratende Mitglied des Ortschaftsrats Sattelbach im Gemeinderat der Großen Kreisstadt Mosbach 2. Verleihung der Eigenschaft eines Ehrenkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Mosbach 3. Optimierung der Gebäudereinigung - Auftragsvergabe für die Fremdreinigung 4. Fragestunde der Einwohner 5. Verschiedenes
2 TOP 1 OEF GR-Drucksache-Nr. 68/2004 gefertigt: Hauptamt/Böer/Gf.RUUHNWXUGHV%HVFKOXVVHVGHV*HPHLQGHUDWHVYRP EHUGDVEHUDWHQGH 0LWJOLHGGHV2UWVFKDIWVUDWV6DWWHOEDFKLP*HPHLQGHUDWGHU*UR HQ.UHLVVWDGW0RV EDFK Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Beschluss vom für das gewählte beratende Mitglied des Ortschaftsrats Sattelbach im Gemeinderat ein Übertragungsfehler der Verwaltung zugrunde liegt und deshalb die Wahl nicht dem Vorschlag des Ortschaftsrats Sattelbach entspricht und zu korrigieren ist. Der Gemeinderat wählt auf Empfehlung des Ortschaftsrats Sattelbach als beratendes Mitglied des Ortschaftsrats Sattelbach im Gemeinderat Frau Johanna Lüders und als deren Stellvertreter Herrn Michael Stadtmüller. Für die konstituierende Sitzung des Gemeinderates am war vom Hauptamt zum Tagesordnungspunkt für die Benennung der beratenden Mitglieder der Stadtteile mit Ortschaftsverfassung in den Gemeinderat als Tischvorlage die GR-Drucksache Nr. 58a erstellt worden. In diese Vorlage ist versehentlich der Vorschlag für das beratende Mitglied aus dem Protokoll der Ortschaftsratssitzung Sattelbach vom falsch übertragen worden. Der Ortschaftsrat hat in dieser Sitzung beschlossen, als beratendes Mitglied in den Gemeinderat Frau Ortschaftsrätin Johanna Lüders und als deren Stellvertreter Herrn Ortschaftsrat Michael Stadtmüller vorzuschlagen. In die Tischvorlage fälschlicherweise aufgenommen worden sind die Namen der Ortschaftsräte Martin Schumpf und Jürgen Hauser. Um dem Votum des Ortschaftsrats Sattelbach gerecht zu werden, muss der Beschluss des Gemeinderats deshalb entsprechend abgeändert werden. Verwaltungskosten
3 TOP 2 OEF GR-Drucksache-Nr. 69/2004 gefertigt: Recht, Sicherheit, Ordnung /30/30-1/Joachim Weis 9HUOHLKXQJGHU(LJHQVFKDIWHLQHV(KUHQNRPPDQGDQWHQGHU)UHLZLOOLJHQ)HXHUZHKU 0RVEDFK Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Feuerwehrausschusses, Herrn Walter Spohn aufgrund 8 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Mosbach die Eigenschaft als Ehrenkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Mosbach zu verleihen. Der Feuerwehrausschuss der Freiwilligen Feuerwehr, Abt. Mosbach-Stadt hat einstimmig beschlossen, Herrn Walter Spohn für die Ernennung zum Ehrenkommandanten vorzuschlagen. Der Gesamtausschuss der Feuerwehr hat diesem Vorschlag zugestimmt. Herr Spohn trat am in die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Mosbach Stadt ein. In seiner 17- jährigen Amtszeit als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Mosbach hat sich Herr Stadtbrandmeister Walter Spohn um das Feuerwehrwesen der Großen Kreisstadt Mosbach besondere Verdienste erworben. Insbesondere die Neubauten der Feuerwehrgerätehäuser in Mosbach und Sattelbach sind seinem unermüdlichen Einsatz und Engagement zu verdanken. Als langjähriger Unterkreisführer vertrat er die Interessen der Feuerwehr über die Stadtgrenze hinaus. Sein besonderes Augenmerk galt auch den Städtepartnerschaften auf Feuerwehrebene. Nach 8 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung kann einem Kommandanten nach Beendigung seiner aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als Ehrenkommandant verliehen werden. Nachdem Herr Spohn aus Altersgründen mit Wirkung vom 23. Juli 2004 aus dem aktiven Dienst ausschied, schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag des Feuerwehrausschusses und Gesamtausschusses stattzugeben und ihm die Eigenschaft als Ehrenkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Mosbach zu verleihen. Die offizielle Ernennung soll im Rahmen der Verabschiedung am erfolgen. Keine.
4 TOP 3 OEF GR-Drucksache-Nr. 70 /2004 gefertigt: Hauptamt/Böer/Gf/ Gebäudemanagement/ Holdermüller 2SWLPLHUXQJGHU*HElXGHUHLQLJXQJ $XIWUDJVYHUJDEHI UGLH)UHPGUHLQLJXQJ Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich des Prüfungstestats des Rechnungsprüfungsamts: a) die Vergabe von 19 in der Auswertung der Ausschreibung näher bezeichneten Losen an die Firma BM Reinigungsdienste GmbH, Aschaffenburg zum Bruttoangebotspreis pro Jahr von ,17 ¼ b) die Vergabe von 6 in der Auswertung der Ausschreibung näher bezeichneten Losen an die Firma Hauck Ketsch zum Bruttoangebotspreis pro Jahr von ,64 ¼ c) den Verbleib von 18 in der Auswertung der Ausschreibung näher bezeichneten Losen bis auf Weiteres in Eigenreinigung, diese sollen sukzessive nach Ausscheiden der städtischen Reinigungskräfte ebenfalls in Fremdreinigung überführt werden. d) die Vergabe der Glasreinigung nach beschränkter Ausschreibung an die Firma Hauck Ketsch zum Bruttoangebotspreis pro Jahr von ,84 ¼SUR5HLQLJXQJ e) Mit der Grundreinigung wird der Dienstleister beauftragt, der auch mit der laufenden Unterhaltsreinigung befasst ist. Der Hauptausschuss hat sich in seinen Sitzungen am und am mit Maßnahmen zur Optimierung der Gebäudereinigung auseinandergesetzt. Er hat dabei beschlossen, - an die Firma Clean-Beratungsgesellschaft mbh Kenzingen den Auftrag zu erteilen, die Gebäudereinigung der Stadt Mosbach sowohl unter Qualitäts- als auch unter Kostengesichtspunkten zu optimieren und - ferner der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, unter Berücksichtigung des langfristigen Werterhalts der Gebäude die von der Firma aufgezeigten Wirtschaftlichkeitspotentiale möglichst umfassend auszuschöpfen (dabei aber am Beschluss des sozialverträglichen Abbaus des eigenen Personals und erst nachfolgende Überführung der Leistungen in Fremdreinigung festzuhalten). Unter dieser Prämisse ist die gesamte Unterhaltsreinigung der Stadt EU-weit ausgeschrieben worden. In die Ausschreibung wurden dabei die Reinigungsarbeiten für alle Objekte (auch wenn diese derzeit noch in Eigenreinigung verbleiben) einbezogen. Dies hat zu insgesamt 44 verschieden großen Losen geführt.
5 28 Dienstleister haben sich an der Ausschreibung beteiligt. Diese kommen alle aus der Region. Anhand der Stundenvergütungssätze konnte festgestellt werden, dass diese so auskömmlich sind, die beschäftigten Reinigungskräfte tarifgerecht zu bezahlen. Die Firma Clean-Consult empfiehlt nach der Auswertung der Angebote sowie Bildung wirtschaftlich sinnvoller Lose und unter Berücksichtigung der von der Stadt vorgegebenen sozialen Umsetzung: a) die Vergabe von 19 in der Auswertung der Ausschreibung näher bezeichneten Losen an die Firma BM Reinigungsdienste GmbH, Aschaffenburg zum Bruttoangebotspreis pro Jahr von ,17 ¼ b) die Vergabe von 6 in der Auswertung der Ausschreibung näher bezeichneten Losen an die Firma Hauck Ketsch zum Bruttoangebotspreis pro Jahr von ,64 ¼SUR Reinigung. c) den Verbleib von 18 in der Auswertung der Ausschreibung näher bezeichneten Losen bis auf Weiteres in Eigenreinigung, diese sukzessive nach Ausscheiden der städtischen Reinigungskräfte ebenfalls in Fremdreinigung überführt werden. d) die Vergabe der Glasreinigung nach beschränkter Ausschreibung an die Firma Hauck Ketsch zum Bruttoangebotspreis pro Jahr von ,84 ¼SUR5HLQLJXQJ Es wird ferner empfohlen mit der Grundreinigung (Los 44) den Dienstleister zu beauftragen, der auch mit der laufenden Unterhaltsreinigung befasst ist. Bei einer Gesamtvergabe aller fremd gereinigten Objekte im Bereich der Unterhaltsreinigung ergäbe sich gegenüber der vorgeschlagenen losweisen Vergabe kein Preisvorteil. Die Bruttoauftragssumme wäre hierbei vielmehr rund 7,83 % höher. Bei der Glasreinigung liegt das zweitgünstigste Angebot rund 3,66 % höher als das des vorgeschlagenen Reinigungsunternehmens. Herr Siegfried Höfflin von der Firma Clean-Beratungsgesellschaft wird für Fragen und umfassende Erläuterungen bei der Sitzung zur Verfügung stehen. Über die Einsparungen, die aus der Optimierung der Gebäudereinigung resultieren, wird die Verwaltung noch gesondert ausführlich berichten. Die Personalkosten der städtischen Reinigungskräfte sind im SN 4000 Personalausgaben - veranschlagt. Die Mittel für Fremdreinigung sind aus dem SN 5400 Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen zu bestreiten.
Ehrenordnung der Stadt Bretten Anlage 1. Ehrenordnung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bretten vom
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