Römisch-katholische S Y N O D E. des Kantons Zürich P R O T O K O L L. 1. Synoden-Sitzung vom 2. Juli :30 16:00 Uhr RATHAUS ZÜRICH

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1 Römisch-katholische S Y N O D E des Kantons Zürich P R O T O K O L L 1. n-sitzung vom 2. Juli :30 16:00 Uhr RATHAUS ZÜRICH 9. Amtsdauer Fax der vom 2. Juli 2015 Seite 1 von 19

2 Inhaltsverzeichnis 1. Eröffnung der Sitzung durch das älteste und das jüngste Mitglied der Bezeichnung der provisorischen Geschäftsleitung Entschuldigungen Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten der Wahl der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten und weiterer fünf Mitglieder der Geschäftsleitung Wahl der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten Wahl der weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung Erwahrung der Wahl der Synodalen Amtsgelübde der Synodalen Wahl der Mitglieder und der Präsidentin oder des Präsidenten der Geschäftsprüfungskommission Wahl der Mitglieder und der Präsidentin oder des Präsidenten der Finanzkommission Wahl der Mitglieder und der Präsidentin oder des Präsidenten der Sachkommission Bildung, Medien, Soziales (BiMeSo) Wahl der Mitglieder und der Präsidentin oder des Präsidenten der Sachkommission Seelsorge (SeSo) Vorschlag an den Synodalrat zur Vertretung der in die Begleitkommission Caritas Vorschlag für die Vertretung der im Seelsorgerat Wahl der Ombudspersonen der Personalombudsstelle Detailberatung Gegenüberstellung zu Ziffer III Schlussabstimmung Wahl der Mitglieder und der Präsidentin oder des Präsidenten des Synodalrates Wahl der Mitglieder des Synodalrates Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Synodalrates Amtsgelübde der Mitglieder des Synodalrates Mitteilungen der vom 2. Juli 2015 Seite 2 von 19

3 Die Amtsdauer wird mit einem feierlichen Gottesdienst in der Kirche Liebfrauen in Zürich eröffnet. Die Sitzung im Rathaus beginnt um Uhr. 1. Eröffnung der Sitzung durch das älteste und das jüngste Mitglied der Michael Fehr, jüngstes Mitglied der, begrüsst alle herzlich zur Sitzung. Als jüngstes Mitglied der erachtet er es als eine Ehre, zusammen mit Mario Gobba, dem Mitglied mit der längsten Lebenserfahrung, die Sitzung zu eröffnen. Ganz herzlich begrüsst werden alle Mitsynodalen, besonders die neu gewählten, welche fast die Hälfte der 101 Sitze einnehmen. Dann geht der Gruss an den Generalvikar, Dr. Josef Annen, an den Vertreter der Dekane, Peter Camenzind aus dem Dekanat Albis, an die Vertreterin des kantonalen Seelsorgerates, Albertina Kaufmann, an die wiederkandidierenden und neukandidierenden Personen für den Synodalrat und an die Vertreter der Presse sowie an alle Gäste auf der Tribüne. Mein Name ist Michael Fehr, ich bin 19 Jahre jung und vertrete die Pfarrei Dreikönigen aus dem Zürcher Stadtquartier Enge. Meine gesamte schulische Ausbildung durfte ich im Zürcher Kreis 2 absolvieren. An der Kantonsschule Enge habe ich vor exakt zwei Wochen meine letzte Prüfung abgelegt und vor drei Tagen den erfreulichen Bescheid bekommen, die Matura bestanden zu haben. Ich hoffe, Sie entschuldigen deshalb auch meine Abwesenheit ab heute Mittag, da ich ab spätestens Uhr an meiner Maturfeier teilnehmen sollte. Das Quartier und die Pfarrei bedeuten für mich etwas vom Schönsten, nämlich Heimat. Heimat ist für mich ein Gefühl und keine Ortschaft. Nicht zuletzt, weil meine Grossmutter, mein Vater und meine drei älteren Brüder und ich in diesem Quartier dieselbe Schule besuchten, die Kindheit verbrachten und meine Eltern sich da kennen gelernt haben. In der Kirche Dreikönigen war es auch, wo sich meine Eltern das Ja-Wort gaben und nebst meinem Vater auch seine vier Söhne die Taufe, Erstkommunion und die Firmung hatten. Als man mich an meiner besagten Firmung fragte, inwiefern ich mich weiter in der Kirche engagieren möchte, wusste ich zuerst mal keine Antwort. Ich will ganz ehrlich zu Ihnen sein, am Sonntagmorgen findet man mich öfters im Bett als in der Kirche und am Samstagabend schaue ich lieber Fussball oder gehe mit meinen Freunden in die Stadt, als dass ich das Wort zum Sonntag oder einer Rede von Papst Franziskus zuhöre. Das liegt nicht, wie meiner Generation oft vorgeworfen wird, am fehlenden Glauben oder Bekenntnis zur Religion. Wir haben heute in diesem Saal mehrere Generationen versammelt, wobei meine nicht so stark vertreten ist. Für die meisten Gleichaltrigen ist die Kirche ein alter Zopf, mit dem man sich nicht beschäftigen will. Ich habe mich schon oft gefragt: Ist es an der Zeit, etwas zu ändern, oder was ist die Aufgabe der jungen Generation und wer kümmert sich eigentlich um die Kirche in 50 oder 60 Jahren? Dass ich hier und heute vor Ihnen in meinem noch zarten Alter sitzen darf, ehrt mich sehr. Als mir der Job als Synodale angeboten wurde, wurde mir schnell klar, dass mir diese Aufgabe gefallen könnte. Genau wegen diesen offenen Fragen habe ich mich entschieden, die Aufgabe anzunehmen, und ich möchte in den nächsten vier Jahren versuchen, die Meinung einer jungen, motivierten und gläubigen Generation zu vertreten und vielleicht den Generationengraben zu verkleinern. Zum Schluss möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich bei der Pfarrei Dreikönigen, allen voran bei Karsten Riedl, für das Vertrauen zu bedanken. Bedanken möchte ich mich auch der vom 2. Juli 2015 Seite 3 von 19

4 bei meinen Fraktionskollegen der Fraktion Zürich. Ich freue mich auf spannende und intensive vier Jahre. Mario Gobba, ältestes Mitglied der, begrüsst die Synodalen wie folgt: Buon giorno! In der Sprache meines Heimatkantons Ticino möchte ich euch alle hier Versammelten herzlich willkommen heissen. Zum buon giorno wurde ich inspiriert von Papst Franziskus: Nach seiner Wahl zum Papst kam er vor die wartenden Gläubigen auf dem Petersplatz und eröffnete mit buona sera, und er hatte mit einem Schlag die Aufmerksamkeit und die Herzen der Wartenden auf seiner Seite. Mir genügt die Aufmerksamkeit Im Jahre 2013 konnte die Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich ihr 50- jähriges Jubiläum feiern. Wir sind also ein sehr junges Gebilde im Rahmen der über 2000 Jahre alten katholischen Kirche. Die wurde erst mit der Kirchenordnung von 1983 als legislatives Organ geschaffen. Dies analog zum Zürcher Kantonsrat, in dessen Ratssaal wir auch heute tagen. Die ist also die Legislative und damit im demokratischen System die oberste Behörde der Römisch-katholischen Körperschaft. In der ist jede Kirchgemeinde mit mindestens einem Abgeordneten vertreten. Sie wählt den Synodalrat als Exekutive und die Rekurskommission als judikative Behörde. Des Weiteren ist sie unter anderem zuständig für die Bewilligung der finanziellen Mittel, welche die Körperschaft auf der kantonalen Ebene aufwendet, sowie die Festlegung der Beiträge der Kirchgemeinden dafür. Ich bin ein überzeugter Anhänger dieses dualen Systems der geteilten Zuständigkeiten. Auffallend ist die Gegenläufigkeit des Strukturaufbaus: Hie das Kirchenrecht, welches von oben bestimmt, da das Staatskirchenrecht welches von unten von den Kirchgemeinden her aufgebaut ist. Dies akzentuiert sich besonders durch die zentralistische Definitionsmacht in Glaubensfragen und föderalistischer Gestaltungsmacht in Geldfragen. Dadurch fehlen uns die Mitwirkungsrechte in Fragen des Glaubens und des kirchlichen Lebens - und dem Bistum die Mitwirkungsrechte in Fragen des Geldes. Dualität, geteilte Zuständigkeiten eben. Dies erfordert meines Erachtens, dass pastorale Prioritäten und finanzielle Entscheide besonders gut aufeinander abgestimmt sein sollten. Als Konsequenz daraus sehe ich den Dialog auf Augenhöhe. Die uns anvertrauten Steuergelder und die damit verbundenen Auflagen einer treuhänderischen und transparenten Verwaltung fordern einen verantwortungsbewussten Umgang mit unserem Geld. Wir Synodale sind gemäss Amtsgelübde in unserem Abstimmungsverhalten nur unserem eigenen Gewissen verpflichtet, wir sind nicht Delegierte unserer Kirchgemeinden. Es steht also das Gesamtwohl der Körperschaft im Vordergrund. Peter Henrici, emeritierter Weihbischof, hat einmal gesagt: Die nmitglieder wirken indirekt an der Entfaltung des religiös-kirchlichen Lebens mit und erfüllen so eine echt apostolische Aufgabe vorausgesetzt, dass sie selbst ihr Mandat in diesem Sinne verstehen und wahrnehmen. Ich möchte meine Worte mit dem Spruch eine polnischen Philosophen aus dem 19. Jahrhundert schliessen: Die Zukunft erkennt man nicht, man schafft sie. Also packen wir s an. Ich wünsche uns allen noch eine erspriessliche Sitzung. Mario Gobba, ältestes Mitglied der, stellt fest, dass gemäss 7 der Geschäftsordnung der die Einladung und die Traktandenliste am 4. Juni 2015 rechtzeitig versandt wurden. Die restlichen Unterlagen für die Sitzung wurden mit dem zweiten Versand am 17. Juni 2015 zugestellt. Mehr als die Hälfte der Synodalen sind anwesend, womit die gemäss 10 der Geschäftsordnung der verhandlungsfähig ist. der vom 2. Juli 2015 Seite 4 von 19

5 2. Bezeichnung der provisorischen Geschäftsleitung Mario Gobba, ältestes Mitglied der, bezeichnet gemäss 3, Ziffer 2 der Geschäftsordnung der auf Empfehlung der bisherigen Geschäftsleitung die provisorische Geschäftsleitung wie folgt: Stimmenzählende: Marcel Barth Fraktion Zürich Gaby Pandiani Cäsar Pelloli Franco Razzai Fraktion Albis Fraktion Albis Fraktion Oberland Aktuar: Fritz Umbricht Fraktion Winterthur Protokollführerin ist Flavia Rianda. 3. Entschuldigungen Entschuldigt haben sich: 4 Mitglieder der Entschuldigt für den ganzen Tag haben sich: Theo Hagedorn, Hirzel-Schönenberg-Hütten Hans Peter Staub, Pfäffikon Leo Erwin Tönz, Zürich-Maria Lourdes Entschuldigt für den Nachmittag hat sich: Michael Fehr, Zürich-Dreikönigen 4. Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten der Auf Vorschlag der Fraktion Zürich und gemäss Wahlempfehlung der Interfraktionellen Konferenz vom 16. Juni 2015 kandidiert Alexander Jäger für das Präsidium der. Alexander Jäger, Zürich-Heilig Geist stellt sich kurz vor. Der Wahlvorschlag wird nicht vermehrt. Das Wort wird nicht verlangt. Der Tagespräsident informiert ordnungshalber über das Wahlverfahren: Das Wahlverfahren richtet sich nach dem Abschnitt XI. Wahlen auf den Seiten 21 und 22 der Geschäftsordnung der. Laut 101 wird der Präsident geheim und in geschlossener Versammlung gewählt. Laut 103, Ziffer 1 finden höchstens drei Wahlgänge statt. Im ersten und im zweiten Wahlgang entscheidet das absolute, im dritten Wahlgang das relative Mehr. Laut 104, Ziffer 2 kann das Auszählen der Stimmen ausserhalb des Ratssaals erfolgen. der vom 2. Juli 2015 Seite 5 von 19

6 Der Aktuar schlägt vor, dass die Stimmen für alle geheimen Wahlen im Zimmer des Regierungsrates ausgezählt werden. Die stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen zu. Der Weibel wird gebeten, die Türe geschlossen zu halten. Der Wahlgang ergibt folgendes Resultat: Zahl der Stimmenden 98 Eingegangene Wahlzettel 98 - leere Wahlzettel 7 Gültige Wahlzettel 91 Absolutes Mehr 46 Es erhielten Stimmen: Alexander Jäger 87 Vereinzelte 4 Gültige Stimmen 91 Gewählt ist: Alexander Jäger Alexander Jäger erklärt Annahme der Wahl. Alexander Jäger, Präsident der, dankt den Synodalen für das entgegengebrachte Vertrauen. Er nimmt die Wahl mit grosser Freude an und hofft, dass er die gerecht und zielstrebig leiten kann. Er dankt Generalvikar Dr. Josef Annen und allen seinen Mithelferinnen und Mithelfern, insbesondere dem Chor, für den schönen Eröffnungsgottesdienst. Ebenfalls dankt er den Tagespräsidenten, Mario Gobba und Michael Fehr, und allen Synodalen, welche die heutige Sitzung vorbereitet haben. Insbesondere Fritz Umbricht, Flavia Rianda und Monika Ritter für die Vorbereitungen vor Ort. Ein Dank geht auch an die Weibel für das Bereithalten des Rathauses. Als er im Jahr 2007 in die gewählt wurde, hätte er nicht gedacht, dass er einmal als Präsident gewählt würde. Dies insbesondere mit seinem liberalen Hintergrund und auch mit seinem Engagement in weiteren Gremien. Die Zeit, die für die aufgewendet wird, geht bei Berufstätigen in der Regel von der Freizeit ab. Trotzdem erachtet er solche Milizgremien, die vor allem in der Schweiz grosse Tradition haben, als sehr wichtig. Es muss aber darauf geachtet werden, dass die Gremien so organisiert werden, dass gerade Personen, welche im Arbeitsprozess stehen, die Möglichkeit haben, teilzunehmen. Nur so leben die und das duale System. Als ein Ziel für die Amtsdauer möchte Alexander Jäger die n-sitzungen effizient und fair leiten. Zudem möchte er die Synodalen zur Mitarbeit animieren und, als wichtigsten Punkt, die Zusammenarbeit mit den von der gewählten Synodalräten auf einem angenehmen und zielstrebigen Kurs führen zum Wohle der katholischen Kirche im Kanton Zürich. Für eine Zusammenarbeit benötigt es aber jeweils zwei Parteien. Die unter seiner Führung ist dafür offen, Alexander Jäger hofft, dass es die Synodalräte, die später gewählt werden, ebenfalls sein werden. der vom 2. Juli 2015 Seite 6 von 19

7 Unter Zusammenarbeit versteht er, sich auf gleicher Augenhöhe zu begegnen und nicht, wie in der katholischen Kirche teilweise üblich, dass oben gesagt wird, was unten getan werden muss. Alexander Jäger erinnert sich an einen Gottesdienst in Frankreich, bei dem Männer die wichtigen Rollen übernommen haben und die Frauen nur als Messdienerinnen oder für die Musik eingesetzt waren. Auch wenn diese Funktionen ebenso wichtig sind, erachtet Alexander Jäger das nicht als eine gute Zusammenarbeit und wünscht sich eine Situation, die etwas ausgeglichener ist. Er fordert die Synodalen auf, voran zu schreiten und durch ihr Vorbild der Katholischen Kirche im Kanton Zürich eine schöne Zukunft zu bereiten. Schön wäre es, wenn dies über Zürich hinaus strahlen würde. 5. Wahl der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten und weiterer fünf Mitglieder der Geschäftsleitung 5.1. Wahl der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten Auf Vorschlag der Fraktion Winterthur und gemäss Wahlempfehlung der Interfraktionellen Konferenz vom 16. Juni 2015 kandidiert als Vizepräsident der Felix Caduff. Felix Caduff, Turbenthal, stellt sich kurz vor. Der Vorschlag wird nicht vermehrt. Das Wort wird nicht verlangt. Der Weibel wird gebeten, die Türe geschlossen zu halten. Der Wahlgang ergibt folgendes Resultat: Zahl der Stimmenden 98 Eingegangene Wahlzettel 98 - leere Wahlzettel 4 Gültige Wahlzettel 94 Absolutes Mehr 48 Es erhielten Stimmen: Felix Caduff 92 Vereinzelte 2 Gültige Stimmen 94 Gewählt ist Felix Caduff. Felix Caduff nimmt die Wahl an und dankt für das Vertrauen. der vom 2. Juli 2015 Seite 7 von 19

8 5.2. Wahl der weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung Auf Vorschlag der Fraktionen und Wahlempfehlung der Interfraktionellen Konferenz vom 16. Juni 2015 kandidieren für die fünf weiteren Sitze in der Geschäftsleitung folgende Personen: Fraktion Albis Fraktion Oberland Fraktion Winterthur Fraktion Zürich Gaby Pandiani, neu Cäsar Pelloli, neu Franco Razzai, bisher Fritz Umbricht, bisher Marcel Barth, bisher Der Wahlvorschlag wird nicht vermehrt. Wenn gemäss 105, lit. a. der Geschäftsordnung der keine weiteren Vorschläge gemacht werden, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt. Die vorgeschlagenen Personen sind gewählt. Da sich die Geschäftsleitung noch nicht formell konstituiert hat, amtet als Tagesaktuar Fritz Umbricht. 6. Erwahrung der Wahl der Synodalen Bis und mit 14. Juni 2015 sind die Synodalen durch die stimmberechtigten Katholikinnen und Katholiken im Kanton Zürich gewählt worden. Es sind keine Rekurse eingegangen und auch keine mehr hängig. Somit kann festgestellt werden, dass die Wahlen rechtskräftig sind. Gemäss Art. 23, Ziffer 1 der Kirchenordnung darf die Mehrheit der nmitglieder nicht in einem Anstellungsverhältnis nach der Anstellungsordnung der Körperschaft stehen. Das nsekretariat hat dies durch die persönliche Befragung der Synodalen abgeklärt und festgestellt, dass nicht mehr als die Hälfte der Synodalen nach der Anstellungsordnung der Körperschaft angestellt sind. Präsenz um 11:17 Uhr: 98 Synodalen 7. Amtsgelübde der Synodalen Die Synodalen leisten das Amtsgelübde gemäss 4 der Geschäftsordnung der. Anmerkung der Protokollandin: Gemäss 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung der, kann das Amtsgelübde auch durch schriftliche Erklärung abgelegt werden. Die an der Sitzung nicht anwesenden Synodalen haben das Amtsgelübde auf schriftlichem Weg abgelegt. der vom 2. Juli 2015 Seite 8 von 19

9 8. Wahl der Mitglieder und der Präsidentin oder des Präsidenten der Geschäftsprüfungskommission Auf Vorschlag der Fraktionen und gemäss Wahlempfehlung der Interfraktionellen Konferenz vom 16. Juni 2015 kandidieren folgende Personen als Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission: Fraktion Albis Fraktion Oberland Fraktion Winterthur Fraktion Zürich Primus Kaiser, neu Mario Gobba, neu Rosmarie Tschudi, bisher Martin Murmann, neu Edith Wüst, neu Mauro Bernasconi, bisher Niklaus Julier, neu Für das Präsidium der Geschäftsprüfungskommission ist vorgeschlagen: Primus Kaiser, neu Die Wahlvorschläge werden nicht vermehrt. Gemäss 101, Ziffer 2 der Geschäftsordnung der werden die Mitglieder und Präsidien der ständigen Kommissionen offen gewählt, sofern die nicht die Durchführung des geheimen Wahlverfahrens beschliesst. Für die offene Wahl sind 105 und 106 der Geschäftsordnung der massgebend. Wenn gemäss 105, lit. a. keine weiteren Vorschläge gemacht werden, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt. Eine geheime Wahl wird nicht verlangt. Alexander Jäger erklärt die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten als gewählt. Die Gewählten nehmen die Wahl an. 9. Wahl der Mitglieder und der Präsidentin oder des Präsidenten der Finanzkommission Auf Vorschlag der Fraktionen und gemäss Wahlempfehlung der Interfraktionellen Konferenz vom 16. Juni 2015 kandidieren folgende Personen als Mitglieder der Finanzkommission: Fraktion Albis Fraktion Oberland Fraktion Winterthur Theo Hagedorn, neu (abwesend, entschuldigt) Silvia Koch, bisher Peter Brunner, neu Elmar Weilenmann, neu Alexander U. Lerch, neu der vom 2. Juli 2015 Seite 9 von 19

10 Fraktion Zürich Urs Fäh, neu Max Raemy, neu Für das Präsidium der Finanzkommission ist vorgeschlagen: Peter Brunner, neu Die Wahlvorschläge werden nicht vermehrt. Elmar Weilenmann, Wetzikon, ist der Ansicht, dass gewählt werden muss. Alexander Jäger, Präsident der, bezieht sich auf 105 und 106 der Geschäftsordnung der, die besagten, dass die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten als gewählt gelten, wenn keine weiteren Vorschläge gemacht werden. Die vorgeschlagenen Personen nehmen ihre Wahl an. Anmerkung der Protokollandin: Der an der Sitzung abwesende Theo Hagedorn erklärt nachträglich Annahme der Wahl. Alexander Jäger erklärt die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten als gewählt. 10. Wahl der Mitglieder und der Präsidentin oder des Präsidenten der Sachkommission Bildung, Medien, Soziales (BiMeSo) Auf Vorschlag der Fraktionen und gemäss Wahlempfehlung der Interfraktionellen Konferenz vom 16. Juni 2015 kandidieren folgende Personen als Mitglieder der Sachkommission BiMeSo: Fraktion Albis Fraktion Oberland Fraktion Winterthur Fraktion Zürich René Däschler, neu Judit Schilling, neu Hans Peter Staub, neu (abwesend, entschuldigt) Susanne Ruckstuhl, bisher Bruno Rüttimann, neu Priska Münzer, neu Sonja Virchaux, bisher Für das Präsidium der Sachkommission BiMeSo ist vorgeschlagen: Bruno Rüttimann, neu Die Wahlvorschläge werden nicht vermehrt. Das geheime Wahlverfahren wird nicht verlangt. Das Wort wird nicht verlangt. Die Vorgeschlagenen werden als gewählt erklärt. der vom 2. Juli 2015 Seite 10 von 19

11 Die Gewählten nehmen die Wahl an. Anmerkung der Protokollandin: Der an der Sitzung abwesende Hans Peter Staub erklärt nachträglich Annahme der Wahl. 11. Wahl der Mitglieder und der Präsidentin oder des Präsidenten der Sachkommission Seelsorge (SeSo) Auf Vorschlag der Fraktionen und gemäss Wahlempfehlung der Interfraktionellen Konferenz vom 16. Juni 2015 kandidieren folgende Personen als Mitglieder der Sachkommission SeSo: Fraktion Albis Fraktion Oberland Fraktion Winterthur Fraktion Zürich Hanna Karch, neu Elisabeth Schöniger, bisher Petra Zermin, neu Elvira Gilg, bisher Christine von Allmen, bisher Maria Decasper, bisher Christina Locher, neu Für das Präsidium der Sachkommission SeSo ist vorgeschlagen: Maria Decasper, neu Die Wahlvorschläge werden nicht vermehrt. Das geheime Wahlverfahren wird nicht verlangt. Die Gewählten nehmen die Wahl an. Die Vorgeschlagenen werden als gewählt erklärt. Der Präsident schlägt um Uhr vor, die Wahl des Synodalrates auf den Nachmittag zu verschieben, damit der Wahlvorgang nicht wegen der Mittagspause unterbrochen werden muss. Die spricht sich nicht gegen den Vorschlag aus, dieses Traktandum wird nach hinten verschoben. der vom 2. Juli 2015 Seite 11 von 19

12 12. Vorschlag an den Synodalrat zur Vertretung der in die Begleitkommission Caritas Die Begleitkommission Caritas ist eine Kommission des Synodalrates. Mit der Wahl der Mitglieder bringt die zu Handen des Synodalrates zum Ausdruck, dass die Delegierten von der für ihre Arbeit legitimiert sind ( 2 des Reglements der Begleitkommission Caritas). Auf Vorschlag der Fraktionen und gemäss Wahlempfehlung der Interfraktionellen Konferenz vom 16. Juni 2015 kandidieren folgende Personen für die Begleitkommission Caritas: Fraktion Albis Fraktion Oberland Fraktion Winterthur Fraktion Zürich Cornelia Filitz, bisher Gianni Arena, bisher Anita Oberlin, bisher Heidi Hürlimann, neu Die Wahlvorschläge werden nicht vermehrt. Die Vorgeschlagenen gelten als gewählt. 13. Vorschlag für die Vertretung der im Seelsorgerat Es ist Tradition, dass eine Vertretung der an den Sitzungen des Seelsorgerates teilnimmt. Gestützt auf die Kirchenordnung, Art. 27, Ziffer 1, lit. e wird die Vertretung in den Seelsorgerat gewählt. Die Geschäftsleitung schlägt zur Wahl vor: Felix Caduff, Vizepräsident der Das Wort wird nicht gewünscht. Felix Caduff ist gewählt. 14. Wahl der Ombudspersonen der Personalombudsstelle Der Bericht und Antrag des Synodalrates und derjenige der Geschäftsleitung der wurden den Synodalen am 17. Juni 2015 zugestellt. Die beiden Anträge sind identisch und lauten: I. Als Personalombudsfrau der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich wird auf gemeinsamen Vorschlag von Generalvikar und Synodalrat für die Amtsdauer RA lic. iur. Barbara Umbricht Lukas, geboren 1966,, gewählt. der vom 2. Juli 2015 Seite 12 von 19

13 II. III. IV. Als Personalombudsmann der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich wird auf gemeinsamen Vorschlag von Generalvikar und Synodalrat für die Amtsdauer Dr. Helmut Steindl, geboren 1955, 1717 St. Ursen, gewählt. Die Ausübung des Mandats und die Entschädigung dafür richten sich nach dem zwischen dem Synodalrat und den Personalombudspersonen in der Vereinbarung vom 1. September 2011 vereinbarten Mandatsvertrag. Die beiden Ombudspersonen erstatten zuhanden von, Generalvikar und Synodalrat einmal jährlich schriftlich Bericht über ihre Tätigkeit. Sie machen dabei Angaben zur Entwicklung und zur Geschäftstätigkeit der Personalombudsstelle, über statistische Werte, machen Hinweise auf festgestellte Mängel, Änderungsvorschläge und stellen ausgewählte Fälle zur Illustration dar. V. Mitteilung an die Gewählten, an Generalvikar Dr. Josef Annen und an den Synodalrat. Marcel Barth, Referent der Geschäftsleitung, erinnert an den Rechenschaftsbericht 2014 der Personalombudsstelle, welcher von der GPK geprüft und im Juni in der behandelt wurde. Die konnte in den letzten Jahren feststellen, dass die Ombudsstelle sehr wertvolle Arbeit für die Katholiken im Kanton Zürich geleistet hat. Die Geschäftsleitung ist davon überzeugt, dass Barbara Umbricht und Dr. Helmut Steindl zur Wiederwahl empfohlen werden können Detailberatung Ziffer I Als Personalombudsfrau der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich wird auf gemeinsamen Vorschlag von Generalvikar und Synodalrat für die Amtsdauer RA lic. iur. Barbara Umbricht Lukas, geboren 1966,, gewählt. Ziffer I wird ohne Wortmeldung genehmigt. Ziffer II Als Personalombudsmann der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich wird auf gemeinsamen Vorschlag von Generalvikar und Synodalrat für die Amtsdauer Dr. Helmut Steindl, geboren 1955, 1717 St. Ursen, gewählt. Ziffer II wird ohne Wortmeldung genehmigt. Ziffer III Die Ausübung des Mandats und die Entschädigung dafür richten sich nach dem zwischen dem Synodalrat und den Personalumbudspersonen in der Vereinbarung vom 1. September 2011 vereinbarten Mandatsvertrag. Mauro Bernasconi, Zürich-Witikon, stört an dieser Ziffer, dass der Mandatsvertrag aus dem Jahre 2011 nicht neu angepasst wird, wie das üblich wäre. Die GPK hat bei ihrem Gespräch mit den Ombudspersonen auch festgestellt, dass gewisse Anpassungen nötig sein könnten. Aus diesem Grund möchte er diese Ziffer ergänzen mit: "Der Synodalrat wird eingeladen, mit den beiden Ombudspersonen den bestehenden Mandatsvertrag neu auszuhandeln." der vom 2. Juli 2015 Seite 13 von 19

14 Der Synodalrat soll mit den Ombudspersonen den Mandatsvertrag diskutieren und schauen, ob, beziehungsweise wo Anpassungen notwendig sind. Sollte die dem nicht zustimmen, besteht die Gefahr, dass der Synodalrat darauf bestehen wird, dass die der Ziffer III zugestimmt hat und vier Jahre lang nichts daran geändert werden darf. Dann wäre eine Intervention der allenfalls mit einer Motion notwendig, was das Ganze verzögern würde. Mauro Bernasconi bittet, seinem Änderungsantrag zuzustimmen. Urs Fäh, Zürich-St. Josef, würde eigentlich davon ausgehen, dass die zu Wählenden wissen, zu welchen Bedingungen sie den Auftrag übernehmen. Er denkt, dass die Bedingungen jetzt nicht wieder völlig neu verhandelt werden können. Man sollte jetzt wählen und nicht gleich noch den Mandatsvertrag neu aushandeln. Mauro Bernasconi, Zürich-Witikon, erklärt, dass es ein ausdrücklicher Wunsch der Ombudspersonen ist, den Mandatsvertrag neu zu verhandeln Gegenüberstellung zu Ziffer III Antrag Synodalrat und Geschäftsleitung der : Die Ausübung des Mandats und die Entschädigung dafür richten sich nach dem zwischen dem Synodalrat und den Personalombudspersonen in der Vereinbarung vom 1. September 2011 vereinbarten Mandatsvertrag. Der Antrag erhält 33 Stimmen Antrag Mauro Bernasconi, Zürich-Witikon: Die Ausübung des Mandats und die Entschädigung dafür richten sich nach dem zwischen dem Synodalrat und den Personalombudspersonen in der Vereinbarung vom 1. September 2011 vereinbarten Mandatsvertrag. Der Synodalrat wird eingeladen, mit den beiden Ombudspersonen den bestehenden Mandatsvertrag neu auszuhandeln. Der Antrag erhält 57 Stimmen Die stimmt dem Änderungsantrag von Mauro Bernasconi zu. Ziffer IV Die beiden Ombudspersonen erstatten zuhanden von, Generalvikar und Synodalrat einmal jährlich schriftlich Bericht über ihre Tätigkeit. Sie machen dabei Angaben zur Entwicklung und zur Geschäftstätigkeit der Personalombudsstelle, über statistische Werte, machen Hinweise auf festgestellte Mängel, Änderungsvorschläge und stellen ausgewählte Fälle zur Illustration dar. Ziffer IV wird ohne Wortmeldung genehmigt. Ziffer V Mitteilung an die Gewählten, an Generalvikar Dr. Josef Annen und an den Synodalrat. Ziffer V wird ohne Wortmeldung genehmigt. der vom 2. Juli 2015 Seite 14 von 19

15 14.2. Schlussabstimmung Die beschliesst mit 83 Ja, 7 Nein und 6 Enthaltungen: I. Als Personalombudsfrau der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich wird auf gemeinsamen Vorschlag von Generalvikar und Synodalrat für die Amtsdauer RA lic. iur. Barbara Umbricht Lukas, geboren 1966,, gewählt. II. III. IV. Als Personalombudsmann der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich wird auf gemeinsamen Vorschlag von Generalvikar und Synodalrat für die Amtsdauer Dr. Helmut Steindl, geboren 1955, 1717 St. Ursen, gewählt. Die Ausübung des Mandats und die Entschädigung dafür richten sich nach dem zwischen dem Synodalrat und den Personalombudspersonen in der Vereinbarung vom 1. September 2011 vereinbarten Mandatsvertrag. Der Synodalrat wird eingeladen, mit den beiden Ombudspersonen den bestehenden Mandatsvertrag neu auszuhandeln. Die beiden Ombudspersonen erstatten zuhanden von, Generalvikar und Synodalrat einmal jährlich schriftlich Bericht über ihre Tätigkeit. Sie machen dabei Angaben zur Entwicklung und zur Geschäftstätigkeit der Personalombudsstelle, über statistische Werte, machen Hinweise auf festgestellte Mängel, Änderungsvorschläge und stellen ausgewählte Fälle zur Illustration dar. V. Mitteilung an die Gewählten, an Generalvikar Dr. Josef Annen und an den Synodalrat. Mittagspause von bis Uhr 15. Wahl der Mitglieder und der Präsidentin oder des Präsidenten des Synodalrates Zu wählen sind neun Mitglieder des Synodalrates und anschliessend die Präsidentin oder der Präsident. Mindestens ein Mitglied muss gemäss Art. 37, Ziffer 3 der Kirchenordnung dem geistlichen Stand angehören und in der Regel Priester sein (d.h. Priester oder Diakon). Für die Person geistlichen Standes hat das Seelsorgekapitel ein Vorschlagsrecht Wahl der Mitglieder des Synodalrates Auf Vorschlag der Fraktionen und gemäss Wahlempfehlung der Interfraktionellen Konferenz vom 16. Juni 2015 kandidieren folgende 9 Personen als Mitglieder: Fraktion Albis Fraktion Oberland Fraktion Winterthur Fraktion Zürich André Füglister, neu Raphael Meyer, neu Hanspeter Kündig, neu Ruth Thalmann-Gantner, bisher Franziska Driessen-Reding, bisher Dr. Benno Schnüriger, bisher Dr. Zeno Cavigelli, bisher Daniel Peter Otth, neu der vom 2. Juli 2015 Seite 15 von 19

16 Als Person geistlichen Standes schlägt das Seelsorgekapitel vor: Pfarrer Othmar Kleinstein, neu Weitere Personen, die ihre Kandidatur angemeldet haben, sind: Thomas Münch, neu Vera Newec Frigerio, neu Marcel Z graggen, neu Die Lebensläufe der Kandidierenden wurden den Synodalen zugestellt. Die Wahlvorschläge werden nicht vermehrt. Madeleine Kuster, Präsidentin der Fraktion Albis, erklärt auf Bitte der Fraktion, dass die Fraktion die von ihr nominierten Kandidaten, André Füglister und Raphael Meyer und auch die nominierten Kandidaten der anderen Fraktionen unterstützen werden. Die Kandidierenden, die nicht Mitglieder der sind, werden gebeten, den Saal zu verlassen. Der Weibel wird gebeten, die Türe geschlossen zu halten. Präsenz Uhr: 97 Anwesende Der Wahlgang für die Mitglieder des Synodalrates ergibt folgendes Resultat: Zahl der Stimmenden 97 Eingegangene Wahlzettel 97 Gültige Wahlzettel 97 Gültige Wahlzettel (x 9) 873 Abzüglich leere Stimmen 101 ungültige Stimmen 4 Gültige Stimmen 768 Absolutes Mehr 43 Stimmen erhielten: Franziska Driessen 90 Ruth Thalmann 86 Othmar Kleinstein 85 Daniel P. Otth 82 André Füglister 69 Vera Newec Frigerio 66 der vom 2. Juli 2015 Seite 16 von 19

17 Dr. Benno Schnüriger 65 Dr. Zeno Cavigelli 54 Raphael Meyer 54 Hanspeter Kündig 46 Thomas Münch 45 Marcel Z graggen 15 Vereinzelte 11 Gültige Stimmen 768 Gewählt sind: Franziska Driessen Ruth Thalmann Othmar Kleinstein Daniel P. Otth André Füglister Vera Newec Frigerio Dr. Benno Schnüriger Dr. Zeno Cavigelli Raphael Meyer Gewählt, aber als überzählig ausgeschieden, sind: Hanspeter Kündig Thomas Münch Nicht gewählt ist: Marcel Z graggen Die Gewählten erklären Annahme der Wahl Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Synodalrates Auf Vorschlag der Fraktion Winterthur und gemäss Wahlempfehlung der Interfraktionellen Konferenz vom 16. Juni 2015 kandidiert als Präsident des Synodalrates Dr. Benno Schnüriger, bisher. Der Wahlvorschlag wird nicht vermehrt. Präsenzabfrage Uhr: 97 Anwesende der vom 2. Juli 2015 Seite 17 von 19

18 Die Wahl ergibt folgendes Resultat: Zahl der Stimmenden 97 Eingegangene Wahlzettel 97 Gültige Wahlzettel 97 - leere Stimmen 1 Gültige Stimmen 96 Absolutes Mehr 49 Es erhielten Stimmen: Dr. Benno Schnüriger 49 Franziska Driessen-Reding 44 Vereinzelte 3 Gültige Stimmen 96 Gewählt ist Dr. Benno Schnüriger Dr. Benno Schnüriger erklärt Annahme der Wahl. 16. Amtsgelübde der Mitglieder des Synodalrates Die neu gewählten Mitglieder des Synodalrates legen das Amtsgelübde nach 6 bzw. 4 der Geschäftsordnung der ab. Dr. Benno Schnüriger, Präsident des Synodalrates, dankt im Namen des Synodalrates für das ausgesprochene Vertrauensvotum, auch wenn es bei ihm etwas knapp war. Die nächsten vier Jahre werden für alle eine Herausforderung sein. Im Synodalrat sind fünf neue Mitglieder, die ist fast zur Hälfte neu und die Kommissionen sind neu zusammengesetzt. Gemeinsam wird man diese Herausforderung annehmen und er ist zuversichtlich, dass die Zusammenarbeit gut sein wird. 17. Mitteilungen Alexander Jäger, Präsident der : Fotos für den Sitzplan Diejenigen Synodalen, die noch nicht für den Sitzplan fotografiert wurden, sollten sich mit ihrem Fraktionspräsidium in Verbindung setzen. Für die wiedergewählten Synodalen ist ein neues Foto freiwillig. der vom 2. Juli 2015 Seite 18 von 19

19 Synodalenschulung Für die Schulung werden wahlweise zwei Daten angeboten: Samstag, 5. September 2015, vormittags und Donnerstag, 17. September 2015, abends. Am Nachmittag des 5. September 2015 findet eine Schulung für die Kommissionsarbeit statt. Dazu sind alle Synodalen willkommen. In den nächsten Wochen wird die Einladung mit Anmeldemöglichkeit zugestellt. Termine Die für die Synodalen relevanten Termine sind soweit bekannt ersichtlich unter zh.kath.ch/synode Dr. Benno Schnüriger, Präsident des Synodalrates, hat keine Mitteilungen zu vermelden. Ende der Sitzung: Uhr Zürich, 2. Juli 2015 Für das Protokoll: Flavia Rianda Das Protokoll wurde an der Sitzung der Geschäftsleitung vom 18. November 2015 genehmigt. Alexander Jäger Präsident Fritz Umbricht Aktuar der vom 2. Juli 2015 Seite 19 von 19

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