Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

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1 Recyclingpapier aus 100% Altpapier Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Fragen-Antworten-Katalog (FAQ s) Hochwasserschutz Altbach Allgemeine Fragen zum Hochwasserschutz Altbach werden im ersten Abschnitt unter Punkt 1 beantwortet. Im folgenden Abschnitt unter Punkt 2 werden projektspezifische Fragen mit deren Beantwortung gelistet. 1. FAQ s HWS Altbach - allgemein FAQ s HWS Altbach projektspezifisch FAQ s Triftern FAQ s Anzenkirchen FAQ s Lengsham / Loderham FAQ s Hochwasserrückhaltebecken (HWRB Altbach)... 9 Standort Detterstraße Deggendorf Telefon / Telefax / Internet poststelle@wwa-deg.bayern.de

2 FAQ s HWS Altbach - allgemein Schützt der Hochwasserschutz vor allen zukünftigen Hochwassern? Nein. Gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern sollen Siedlungen vor einem 100-jährlichen Abflussereignis geschützt werden. Beim Bau von neuen Hochwasserschutzanlagen ist ein vorsorgender Klimazuschlag von 15 % zu berücksichtigen. Bei größeren Hochwassern (wie im Markt Triftern 2016) sind Überflutungen des geschützten Bereichs nicht auszuschließen. Zum Umgang mit dem Restrisiko werden verschiedene Strategien verfolgt: o Eine resiliente (überlastbare) Bauweise von Hochwasserschutzanlagen, Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements sollen den bei Überlastung entstehenden Schaden vermindern. Ergänzend: Wie wahrscheinlich ist es, dass im nächsten Jahr ein HQ 100 auftritt? o Eine Jährlichkeitsstatistik lässt sich nicht auf einzelne Jahre herunterbrechen. Auch ist sie unabhängig von bereits stattgefundenen Ereignissen. Ziel sollte es sein, das Schadenspotenzial im geschützten Gebiet nicht maßgeblich zu erhöhen und Vorsorge für den Extremfall zu treffen. (Versicherung, ergänzende Vorsorgemaßnahmen im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements). Siehe graphische Darstellung: Ist ein Schutz vor einem kleineren als einem hundertjährlichen Hochwasser möglich? Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt, führt nur Hochwasserschutzmaßnahmen mit dem Schutzgrad eines 100-jährlichen Abflussereignisses durch (siehe Landesentwicklungsprogramm Bayern), hinzu kommt ein Klimazuschlag von 15 %. Maßnahmen welche im Schutzgrad darunter liegen werden vom Freistaat Bayern grundsätzlich nicht finanziert.

3 - 3 - Kann der Hochwasserschutz auch als Objektschutz einzelner Gebäude verwirklicht werden? Nach Art. 39 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) besteht eine Ausbaupflicht für den Freistaat Bayern soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert. Dies ist bei einzelnen Objektschutzmaßnahmen nicht gegeben. Somit besteht keine Verpflichtung des Freistaats Bayern. Sind die Mauerhöhen durch mobile Elemente zu verringern? Abhängig von der Topographie des geschützten Gebietes ist ein sturzflutartiges Ansteigen des Wassers möglich. Da die Vorwarnzeiten vor Hochwasserereignissen im Markt Triftern sehr gering ausfallen, ist ein Schutz durch mobile Elemente nicht umsetzbar. Ist eine Überflutung durch das Grundwasser möglich? Grundwasser korrespondiert in Flussnähe in der Regel mit dem Flusswasserstand, daher erfolgt bei Hochwasser in der Regel ein starker Anstieg des Grundwassers. Ohne Gegenmaßnahmen würde sich bei einer langdauernden Hochwasserwelle im geschützten Bereich einer Hochwasserschutzanlage in etwa der gleiche Wasserstand einstellen wie im Fluss. Ziel des Hochwasserschutzes ist der Schutz vor oberflächlicher Überflutung (durch die fließende Welle, durch zu Tage tretendes Grundwasser). Das Ansteigen des Grundwassers bis zur Geländeoberkante (GOK) während eines Hochwassers ist daher zulässig und auch vielerorts Standard. Über der GOK austretendes Grundwasser wird gesammelt und in der Regel über ein Schöpfwerk in den Fluss abgeleitet. Bei stark durchlässigen Böden kann der Grundwasserzufluss so groß werden, dass er wirtschaftlich nicht mehr durch Schöpfwerke beherrscht werden kann. Dann ist ergänzend eine teilweise oder vollständige Abdichtung des Grundwasserleiters eine Lösungsmöglichkeit. Dies kann bei Hochwasserschutzmauern gleichzeitig als Gründung dienen. Eine (teilweise) Untergrundabdichtung kann auch aus statischen Gründen notwendig werden (Gefahr eines hydraulischen Grundbruchs ). Das Zusammenspiel von notwendiger Schöpfwerksleistung, Umfang der Untergrundabdichtung und statischen Ansprüchen ist ein Optimierungsprozess. Eine vollständige Abdichtung des Grundwasserleiters erfordert in der Regel dauerhafte Maßnahmen zur Regulierung des Grundwasserstands in Friedenszeiten.

4 - 4 - Umgang mit Kanalquerungen im Untergrund? Sofern die Leitungen für die Entwässerung noch notwendig sind müssen diese angepasst werden: o Einbau von Schiebern zur Absperrung während des Hochwassers. o Ableitung des im Kanal ankommenden Wassers während des Hochwassers zum Schöpfwerk. Unbekannte Leitungen werden im Rahmen der Tiefgründung unterbrochen und abgedichtet. Ist eine Flutung über Keller und Kanäle möglich? Diese Gefahr ist grundsätzlich vorhanden. Bei der Planung und Umsetzung müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden (Untergrundabdichtung, Rückstauklappen, Schieberbauwerke ). Kann eine Rückhaltung in den Oberläufen den technischen Hochwasserschutz ersetzen? Eine Rückhaltung kann bei den Verhältnissen im Markt Triftern die Situation lediglich entschärften, den technischen Schutz jedoch nicht ersetzten. Ein Rückhalt durch Entsiegelung, Renaturierung/Aufweitung von Gewässern wird ein Hochwasser in gewissem Maße puffern, jedoch in Triftern die Überflutungsgefahr nicht lösen können. Welche Freibordmaße sind erforderlich? Die DIN (Ausgabe 2013) definiert für überströmbare Hochwasserschutzsysteme, wie am Altbach geplant, einen Freibord von 20 cm. Bei Kreuzungsbauwerken wie Straßen- und/oder Fußgängerbrücken soll nach DIN (Ausgabe ) ein Freibord von etwa 50 cm zwischen Konstruktionsunterkante und dem Wasserspiegel des Bemessungshochwassers eingehalten werden. Auf welchen Abfluss wird der Hochwasserschutz bemessen? Auf welcher Höhe liegen der Bemessungswasserstand und die Oberkante der Schutzeinrichtung? Gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern von 2013 sollen Siedlungen vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis geschützt werden. Um die möglichen Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen wird in Bayern bei neuen Hochwasserschutzmaßnahmen zusätzlich ein vorsorgender Klimazuschlag in Höhe von 15% angesetzt.in Triftern entspricht dies nach Zusammenfluss von Eschbach und Altbach einem Abfluss von ca. 80,5 m³/s. Nach Zufluss des Haselbachs stromaufwärts stellt sich in Anzenkirchen ein Abfluss von 115 m³/s ein.

5 - 5 - Ist die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme gegeben? Stellt man die Kosten über den Betrachtungszeitraum (Kosten der Gesamtmaßnahme/Unterhalt/Reinvestition) von 100 Jahren dem Nutzenbarwert (gemäß Schadensermittlung) gegenüber, kann die Wirtschaftlichkeit zum aktuellen Zeitpunkt bestätigt werden. Wie lange werden die Bauzeit und damit einhergehende Beeinträchtigungen sein? Zum jetzigen Planungsstand (Vorentwurfsplanung) werden nur pauschale Ansatzwerte verwendet. Ein detaillierter Bauzeitenplan wird im Rahmen der Entwurfsplanung erstellt. Inwieweit einzelne Arbeiten voneinander abhängig sind, bzw. parallel laufen können, muss dann geklärt werden. Unter erster Abschätzung kann von einer reinen Bauzeit für die gesamten Maßnahmen am Altbach inkl. Hochwasserrückhaltebecken von ca. 5-7 Jahren ausgegangen werden. Wie sieht die Gestaltung der Hochwasserschutzwände aus? Ist bei der Ausführung der Mauern eine Verschönerung der Ansichtsseite, z.b. Natursteingestaltung, Bepflanzung, geplant? Gestalterische Fragestellungen sind Gegenstand der Entwurfsplanung. Grundsätzlich richtet sich der Aufwand für die Gestaltung nach dem Umfeld. Verblendungen der Hochwasserschutzmauer ist aus technischer Sicht grundsätzlich möglich. Jedoch ist darauf zu achten, dass jederzeit eine Zustandsbeurteilung der tragenden Teile möglich ist. Bepflanzungen unmittelbar an den Hochwasserschutzbauwerken sind in der Regel nicht vorgesehen. Diese erschweren den Unterhalt der Mauern erheblich. Des Weiteren können Beschädigungen durch Baumfall oder Durchwurzelungen entstehen. Ergeben sich Auswirkungen der Hochwasserschutzmaßnahme auf die An-, Ober- und Unterlieger? Im Rahmen der Vorentwurfsplanung für den Hochwasserschutz Triftern wurden die Auswirkungen der verschiedenen Varianten auf die Oberlieger, Anlieger und Unterlieger mit hydraulischen Berechnungen abgeschätzt. Zentrales Ergebnis ist, dass sich außerhalb der geplanten Hochwasserschutzmaßnahme, also unterstrom und oberstrom keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Da sich allerdings durch Umsetzung eines großen Rückhalts für die unterliegenden Ortschaften wesentliche Vorteile bei der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen ergeben, wurde die Maßnahme Triftern in ein Gesamtkonzept bis Anzenkirchen (HWS Altbach) ausgeweitet.

6 - 6 - Wie hoch werden die Mauern in den Ortschaften werden? Der Vorhabensträger versucht die Eingriffe innerorts so gering wie möglich zu halten. Dabei hat das Volumen des geplanten Rückhaltebeckens einen wesentlichen Einfluss auf die Mauerhöhen. Zudem spielen die jeweiligen bestehenden topographischen Bedingungen und die Ausbaubreite eine Rolle. Im weiteren Verlauf der Planungen können genauere Aussagen zu den jeweiligen Mauerhöhen getroffen werden. Bringen ein zusätzlicher Rückhalt oder Aufweitungen am Ulberinger-, Esch- oder Haselbach Reduktionen der Abflussmenge somit der Mauerhöhen mit sich? Rückhalt und Aufweitung von Gewässern bewirken, bei genügend vorhandenem Speicherraum, eine Verlangsamung und eine Abflachung der Abflussspitze. Die Untersuchungen der zusätzlichen Rückhalteflächen zeigt eine marginale Verringerung der erforderlichen Mauerhöhen. Die hierbei anfallenden Kosten der weiteren Rückhaltemaßnahmen sind nicht verhältnismäßig. Ein Effekt von vielen kleinen Rückhalteräumen ist bei kleinen bis mittleren Hochwassern gegeben. Bei seltenen bzw. extremen Hochwasserereignissen ist dieser sehr gering. siehe auch: Wird die Binnenentwässerung berücksichtigt? Grundsätzlich sollen mit einer Umsetzung des Hochwasserschutzes keine negativen Auswirkungen auf Dritte erfolgen. Dies bedeutet auch, dass die Binnenentwässerung ein fester und wichtiger Bestandteil der Hochwasserschutzplanung ist. (siehe auch: Ist eine Überflutung durch das Grundwasser möglich? Und Umgang mit Kanalquerungen im Untergrund?) Welche Maßnahmen sind bei der Variante Mauer entlang des Altbaches bzgl. der Brückenbauwerke, z.b. Pfarrkirchener Brücke, Irberbrücke, etc. erforderlich? Im Zuge der weiteren Planungen sind alle Brücken zu berücksichtigen. Zum Teil kann der Bestand der bestehenden Brücken (z.b. Pfarrkirchener Brücke) erhalten bleiben. Zum Teil müssen aber die Brücken (wie z.b. Irberbrücke) angepasst, bzw. neugebaut werden.

7 - 7 - Ist eine rechtliche Einklage der Grundstücke, die für den HWS benötigt werden möglich? Werden Enteignungsverfahren angestrebt und sind diese sinnvoll? Das Wasserwirtschaftsamt als Vorhabensträger versucht soweit wie möglich einvernehmliche Lösungen mit den Grundstückseigentümern zu erreichen. Sollte eine Enteignung im Sinne des Allgemeinwohls erforderlich sein, ist dies grundsätzlich möglich. Wieso wird seitens des WWAs nur der Gewässerabschnitt II. Ordnung betrachtet? Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, ist für Gewässer I. und II. Ordnung zuständig. Die Zuständigkeit für Gewässer III. Ordnung obliegt den Kommunen. Im Rahmen der Vorentwurfsplanung zum Hochwasserschutz Triftern wurden potentielle Standorte für Rückhaltemaßnahmen, insbesondere an Gewässerabschnitten III. Ordnung untersucht. Eine Rückhaltemaßnahme an einem Gewässer III. Ordnung ist in diesem Fall jedoch dem Hochwasserschutz einer Siedlung an einem Gewässer II. Ordnung zuzuordnen. Bei der Betrachtung eines Hochwasserschutzes für die Ortschaften Triftern bis Anzenkirchen erfolgte somit eine Verknüpfung der Gewässerordnungen II und III, wie von der Öffentlichkeit gefordert.

8 FAQ s HWS Altbach projektspezifisch 2.1. FAQ s Triftern Welche Lösung in Triftern ist kostengünstiger und welche technisch besser? Bypass oder Ausbau? Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind beide Varianten möglich und umsetzbar. Bezüglich der Kosten erweist sich die Ausbauvariante als die teurere der beiden Möglichkeiten. Die Realisierbarkeit der Bypass Variante ist wegen des Grunderwerbs fraglich. In wie weit bleibt der Baumbestand an den Uferböschungen in Triftern erhalten? Der Ausbaugrad des Altbachgerinnes und somit der Erhalt des Baumbestandes innerhalt Triftern ist von der Variantenwahl abhängig. Die Bypasslösung sowie ein Rückhalt ermöglichen einen größtmöglichen Erhalt FAQ s Anzenkirchen Kann der Durchfluss der Howanbrücke, zurzeit 100 m³, durch eine Absenkung der im östlichen Teil des Durchflusses belegten Steinfläche erhöht werden? In den weiteren Planungen werden mögliche Aufweitungen des Abflussquerschnittes im Bereich des Gewässerbettes Bestandteil sein. Inwieweit eine Aufweitung für das Bemessungshochwasser (HQ 100 zzgl. Klimafaktor), speziell im Bereich Anzenkirchen, erforderlich ist muss im Rahmen der Entwurfsplanung untersucht werden. Vor dem Anzenkirchner Wehr (Romberger) besteht die Möglichkeit eine große landwirtschaftliche Fläche westlich vom Bach bis zur Straße abzusenken und dadurch eine Überflutungsfläche - und Rückhaltung zu bilden. Stellt dies eine Möglichkeit zur zusätzlichen Rückhaltung dar? Nein. Bei Ausbaggern des Geländes seitlich eines Gewässers würde man auf das Grundwasser stoßen. Dies bedeutet eine Freilegung des Grundwassers. Da sich bei Antreffen des Grundwassers hier ein See ausbilden würde, wäre das erforderliche Rückhaltevolumen nicht gegeben.

9 FAQ s Lengsham / Loderham 2.4. FAQ s Hochwasserrückhaltebecken (HWRB Altbach) Die Flächen für das Rückstaubecken werden staatlicherseits erworben. Die Pflege dieser Flächen ist ggf. von der Gemeinde als unbare Leistung zu erbringen, um die Investitionskosten für die Gemeinde zu reduzieren. Kann die Gemeinde die Pflege der Flächen weitervergeben, z.b. an Landwirte? Es ist vorgesehen, die Dammaufstandsflächen und die häufig eingestauten Flächen im Stauraum zu erwerben. Da die Nutzung von häufig eingestauten Flächen sehr eingeschränkt ist, ist der Erwerb zu empfehlen. Die Pflege dieser Flächen kann von der Gemeinde übernommen werden und würde in diesem Fall als unbare Leistung auf die Beteiligtenleistung angerechnet werden. Wie die Gemeinde die Pflege durchführt und ob dabei Leistungen weitervergeben werden ist der Gemeinde überlassen Weitere Flächen im Stauraum sollen nicht erworben werden. Für die Inanspruchnahme dieser Flächen beim Einstau sollen Entschädigungsregelungen getroffen werden Wie oft wird das Becken eingestaut? Es ist vorgesehen, das Becken einzustauen, wenn In Triftern ein Hochwasserabfluss von etwa 50 m 3 /s überschritten würde. Dies entspricht etwa einem 20-jährlichen Hochwasser

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