ENTWURF EINES BERICHTS
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- Margarethe Brahms
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1 Europäisches Parlament Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 2015/2107(INI) ENTWURF EINES BERICHTS über den strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2015/2107(INI)) Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten Berichterstatter: Ole Christensen PR\ doc PE v01-00 In Vielfalt geeint
2 PR_INI INHALT Seite ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS...3 BEGRÜNDUNG...9 PE v /10 PR\ doc
3 ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zu dem strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2015/2107(INI)) Das Europäische Parlament, gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere die Präambel und die Artikel 3 und 6, gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 3, 6, 9, 20, 151, 152, 153, 154, 156, 159 und 168, unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 1, 3, 27, 31, 32 und 33, unter Hinweis auf die Europäische Sozialcharta vom 3. Mai 1996, insbesondere Teil I und Teil II Artikel 3, unter Hinweis auf die Erklärung von Philadelphia vom 10. Mai 1944 über die Ziele und Zwecke der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), unter Hinweis auf die Übereinkommen und Empfehlungen der IAO auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz, unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz 1, unter Hinweis auf die Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (Rahmenrichtlinie) und auf ihre Einzelrichtlinien 2, unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung 3, unter Hinweis auf die Richtlinie 2007/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 zur Änderung der Richtlinie 89/391/EWG des Rates und ihrer Einzelrichtlinien sowie der Richtlinien 83/477/EWG, 91/383/EWG, 92/29/EWG und 94/33/EG des Rates im Hinblick auf die Vereinfachung und Rationalisierung der Berichte über die praktische Durchführung 4, unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über einen strategischen Rahmen der ABl. L 354 vom , S. 70. ABl. L 183 vom , S. 1. ABl. L 299 vom , S. 9. ABl. L 165 vom , S. 21. PR\ doc 3/10 PE v01-00
4 EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (COM(2014)0332), unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel Die Arbeitsplatzqualität verbessern und die Arbeitsproduktivität steigern: Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (COM(2007)0062), unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts (COM(2008)0412), unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Umsetzung der Rahmenvereinbarung zu arbeitsbedingtem Stress, die von den Sozialpartnern geschlossen wurde (SEC(2011)0241), unter Hinweis auf die Strategie EUROPA 2020 Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (COM(2010)2020) und auf ihr Hauptziel, das darin besteht, das Beschäftigungsniveau in der Europäischen Union bis zum Ende des Jahrzehnts auf 75 % zu erhöhen, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. September 2001 zu Mobbing am Arbeitsplatz 1, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Februar 2005 zur Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 2, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2006 mit Empfehlungen an die Kommission zum Schutz der in Europa im Gesundheitsbereich tätigen Arbeitnehmer vor durch Blut übertragbaren Infektionen aufgrund von Verletzungen mit Injektionsnadeln 3, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zur Förderung von menschenwürdiger Arbeit für alle 4, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2008 zu der Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz , unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. März 2009 zur sozialen Verantwortung von Unternehmen in internationalen Handelsabkommen 6, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2011 zu der Halbzeitüberprüfung der Strategie der Europäischen Union für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz , ABl. C 77 E vom , S ABl. C 304 E vom , S ABl. C 303 E vom , S ABl. C 102 E vom , S ABl. C 41 E vom , S. 14. ABl. C 117 E vom , S Angenommene Texte, P7_TA(2011)0589. PE v /10 PR\ doc
5 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2013 zu asbestbedingten Gefährdungen der Gesundheit am Arbeitsplatz und Aussichten auf Beseitigung von sämtlichem noch vorhandenen Asbest 1, gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung, unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0000/2015), A. in der Erwägung, dass gute Gesundheit ein Grundrecht ist, das für sich einen positiven Wert hat; B. in der Erwägung, dass der Verwaltungsaufwand und die direkten Kosten, die Unternehmen infolge von Strategien zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz entstehen, deutlich geringer sind als der Aufwand und die Kosten in Verbindung mit Berufskrankheiten und Unfällen, die durch den EU-Regelungsrahmen verhindert werden sollen 2 ; C. in der Erwägung, dass der Anteil der Arbeitnehmer, die melden, dass ihre Gesundheit und Sicherheit durch ihre Arbeit gefährdet wird, in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist 3 ; D. in der Erwägung, dass die Beteiligung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene und Engagement auf Ebene der Geschäftsleitung für eine erfolgreiche Risikoprävention am Arbeitsplatz von Bedeutung sind 4 ; Der strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 1. betont, dass alle Arbeitnehmer unabhängig von der Größe des Arbeitgebers, dem zugrunde liegenden Vertrag oder dem Mitgliedstaats der Beschäftigung ein Recht auf das höchste Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz haben; 2. begrüßt, dass im strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz viele wichtige Aktionsbereiche identifiziert werden; betont in diesem Zusammenhang, dass nach der Überprüfung 2016 konkretere Legislativmaßnahmen in den Rahmen aufgenommen werden sollten; Angenommene Texte, P7_TA(2013)0093. Evaluation of the European strategy on Safety and Health at Work (Bewertung der europäischen Strategie zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz), Kommission (2013) und Socio-economic costs of accidents at work and work-related ill health (Sozioökonomische Kosten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten), Kommission (2012) ec.europa.eu/social/blobservlet?docid=7416&langid=en 5 th Working Conditions Survey, Overview Report (5. Erhebung über die Arbeitsbedingungen, zusammenfassender Bericht), Eurofound (2012) Worker representation and consultation on health and safety (Vertretung und Konsultation der Arbeitnehmer im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz), EU-OSHA (2012) PR\ doc 5/10 PE v01-00
6 3. fordert die Kommission auf, nach der Überprüfung des strategischen Rahmens der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2016 quantitative Ziele für die Reduzierung von Berufskrankheiten und Unfällen am Arbeitsplatz auf EU-Ebene festzulegen und anzuwenden und sich bei der Überprüfung des Rahmens auf die aktuellsten Forschungsergebnisse zu stützen; 4. betont, dass während des gesamten aktiven Lebens der Menschen für eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung gesorgt werden muss, um das Ziel eines aktiven und gesunden Alterns für alle Arbeitnehmer zu verwirklichen; Nationale Strategien 5. betont, dass nationale Strategien für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz wesentlich sind und zu Verbesserungen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in den Mitgliedstaaten beitragen, und betont, dass regelmäßige Berichterstattung über die erzielten Fortschritte gefördert werden sollte; sieht es als erforderlich an, weiterhin politische Strategien auf EU-Ebene einzuleiten und abzustimmen, um für ein hohes Maß an Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für alle Arbeitnehmer zu sorgen; 6. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die nationalen Strategien für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz uneingeschränkt transparent und offen für Beiträge der Sozialpartner sind; 7. fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, quantitative und messbare Ziele in ihre nationalen Strategien aufzunehmen; Durchführung und Einhaltung 8. erkennt an, dass die Situation, die besonderen Bedürfnisse und die mangelnde Einhaltung der Anforderungen durch Kleinst- und kleine Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auf Unternehmensebene berücksichtigt werden müssen; legt der Kommission, EU-OSHA und den Mitgliedstaaten nahe, weiterhin praktische Instrumente und Leitlinien zu entwickeln, durch die die Einhaltung der Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durch KMU verbessert wird; 9. fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, Initiativen zu ergreifen, um die Fertigkeiten von für Gesundheit und Sicherheit zuständigen Vertretern und Managern zu verbessern; fordert die Kommission auf, Leitlinien für die Beteiligung von Mitarbeitern bei der Umsetzung von Präventivmaßnahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auszuarbeiten; 10. weist darauf hin, dass eine Voraussetzung für gutes Management und gute Leistung von Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz eine dokumentierte Risikobeurteilung ist, die die Einsetzung geeigneter Präventivmaßnahmen ermöglicht; 11. fordert die Kommission auf, alle notwendigen Schritte zu ergreifen, um die Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in den Mitgliedstaaten zu überwachen; ist der Ansicht, dass die Ex-post-Beurteilung der praktischen Umsetzung der EU-Richtlinien zu Gesundheit und Sicherheit am PE v /10 PR\ doc
7 Arbeitsplatz in den EU-Mitgliedstaaten eine gute Gelegenheit dafür bietet, und erwartet, dass die Ergebnisse hinsichtlich einer unzureichenden Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften als Teil der Überprüfung des strategischen Rahmens berücksichtigt werden; Durchsetzung 12. ist der Ansicht, dass unbedingt für gleiche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU gesorgt werden muss und unlauterer Wettbewerb und Sozialdumping ausgeschlossen werden müssen; betont, dass Arbeitsaufsichtsbehörden eine Schlüsselrolle bei der Durchsetzung der Rechte der Arbeitnehmer auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung spielen; fordert die Mitgliedstaaten auf, der IAO- Empfehlung von mindestens einem Arbeitsaufseher auf Arbeitnehmer zu folgen und das Personal und die Ressourcen, die den Arbeitsaufsichtsbehörden zur Verfügung stehen, aufzustocken; Rechtsrahmen 13. begrüßt die Bemühungen, die Qualität des Rechtsrahmens zu verbessern; weist die Kommission jedoch darauf hin, dass die Einreichung von Richtlinien über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für das REFIT-Verfahren und Änderungen der Rechtsvorschriften transparent und unter Beteiligung der Sozialpartner erfolgen sollten und unter keinen Umständen zu einer Verringerung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz führen dürfen; Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen und neuer und sich abzeichnender Risiken 14. weist darauf hin, dass die Arbeitnehmer davor geschützt werden müssen, karzinogenen, mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen ausgesetzt zu werden; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie 2004/37/EG vorzulegen, in der weitere verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte eingeführt werden, und gemeinsam mit dem Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ein Beurteilungssystem zu entwickeln, das für die Beurteilung dieser verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerte anhand klarer und eindeutiger Kriterien verwendet werden kann; 15. weist darauf hin, dass viele Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz immer noch Asbest ausgesetzt sind; fordert die EU auf, eng mit den Sozialpartnern und den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu fördern und zu koordinieren, nationale Aktionspläne für die Verwaltung und die sichere Entfernung von Asbest zu entwickeln; 16. fordert die Kommission auf, Maßnahmen in Bezug auf eins der häufigsten arbeitsbedingten Gesundheitsprobleme in Europa zu ergreifen und einen Vorschlag für eine umfassende Richtlinie über Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) vorzulegen, um die wirksame Prävention zu verbessern und die Ursachen von MSE anzugehen; weist darauf hin, dass die Integration der Bestimmungen bestehender Richtlinien in eine umfassende Richtlinie zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Arbeitnehmern vor ergonomischen Risikofaktoren sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern nutzen kann; PR\ doc 7/10 PE v01-00
8 17. hebt hervor, dass bezüglich der Verbreitung und Nutzung von Nanomaterialien Unsicherheit besteht, und ist der Ansicht, dass die Risiken für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Verbindung mit Nanotechnologie weiter untersucht werden müssen; 18. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein Programm zur systematischen Überwachung psychosozialer Risiken, einschließlich Stress, zu entwickeln und umzusetzen; 19. fordert die Kommission auf, einen gezielten Ansatz zur Verbesserung der Gesundheitsund Sicherheitslage von Arbeitnehmern in prekären Beschäftigungsverhältnissen zu verabschieden und, wenn sie sich allgemein mit dieser Frage beschäftigt, die negativen Auswirkungen zu berücksichtigen, die prekäre Beschäftigungsverhältnisse auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz haben; 20. lenkt die Aufmerksamkeit der Kommission auf die Rolle, die die Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog bei der Bekämpfung sektorspezifischer Risiken für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz spielen können, indem sie unter Nutzung ihrer besten Kenntnisse der sektorspezifischen Lage Vereinbarungen zwischen den Sozialpartner ermöglichen; Statistische Daten 21. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Erhebung zuverlässiger und vergleichbarer Daten zu Berufskrankheiten und berufsbedingter Exposition zu verbessern, um bewährte Verfahren zu ermitteln und eine gemeinsame Datenbank zu berufsbedingter Exposition einzurichten; 22. betont, dass gemeinsame Begriffsbestimmungen für berufsbedingte Krankheiten festgelegt und EU-weite statistische Daten erhoben werden müssen, um Ziele für die Verringerung des Auftretens von Berufskrankheiten festzulegen; 23. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. PE v /10 PR\ doc
9 BEGRÜNDUNG Jedes Jahr sterben über 4000 Arbeitnehmer aufgrund von Arbeitsunfällen, und die Anzahl tödlich endender berufsbedingter Krankheiten beläuft sich jedes Jahr auf mehr als Gute Gesundheit ist ein Grundrecht in Europa, und obwohl in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Laufe der Jahre beträchtliche Fortschritte erzielt wurden, bestehen weiterhin gravierende Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer. Die arbeitsfähige Bevölkerung in vielen Mitgliedstaaten altert, und die demografischen Herausforderungen in Europa weisen darauf hin, dass eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung für alle Arbeitnehmer während des gesamten Arbeitslebens gefördert werden muss. Die wirtschaftlichen Vorteile ehrgeiziger Maßnahmen im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind gut dokumentiert und umfassen Produktivität und Beteiligung der Mitarbeiter sowie eine bessere Tragfähigkeit der Sozialschutzsysteme. Die wirtschaftlichen Kosten arbeitsbedingter Verletzungen und Krankheiten sind beträchtlich, und die extrem schwierige Art vieler neuer und sich abzeichnender Risiken macht es erforderlich, sofort Maßnahmen auf EU-Ebene zu ergreifen. Im strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz identifiziert die Kommission viele wichtige Herausforderungen, mit denen europäische Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz konfrontiert sind. Die Bewältigung dieser Herausforderungen ist von großer Bedeutung und erfordert den Einsatz legislativer und nicht legislativer Initiativen. Daher sollten zusätzliche konkrete Maßnahmen in den Rahmen aufgenommen werden, wenn das Ziel erreicht werden soll, für eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung für alle europäischen Arbeitnehmer zu sorgen. Umsetzung, Einhaltung und Durchsetzung Alle Arbeitnehmer haben unabhängig von der Größe des Arbeitgebers, dem Mitgliedstaat der Beschäftigung oder der Art des der Beschäftigung zugrunde liegenden Vertrags ein Recht auf das höchste Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen ist für viele Unternehmen der Hauptgrund, sich mit der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu beschäftigen und Präventivmaßnahmen einzusetzen, und der Anteil der Arbeitnehmer, die melden, dass ihre Gesundheit und Sicherheit durch ihre Arbeit gefährdet wird, ist innerhalb von Europa sehr unterschiedlich. Um die Gesundheits- und Sicherheitslage der Arbeitnehmer zu verbessern und für gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu sorgen, muss die Umsetzungsbilanz der Mitgliedstaaten verbessert werden. Die Ex-post-Beurteilung der praktischen Umsetzung der EU-Richtlinien zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sollte genutzt werden, um der möglicherweise unzureichenden Umsetzung der Rechtsvorschriften zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bei der Überarbeitung des strategischen Rahmens zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2016 Rechnung zu tragen. PR\ doc 9/10 PE v01-00
10 Wie im strategischen Rahmen der EU zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hervorgehoben wird, ist die Wirksamkeit des Managements im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Kleinst- und kleinen Unternehmen weiterhin eine Herausforderung. Daher müssen unbedingt Maßnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung und das wirksame Management von Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durch diese Unternehmen zu fördern. Auf nationaler Ebene spielen Arbeitsaufsichtsbehörden eine Schlüsselrolle für die wirksame Durchsetzung der Maßnahmen zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Unternehmen können von der Unterstützung und den Informationen, die Arbeitsaufseher in Bezug auf Präventivmaßnahmen und rechtliche Anforderungen geben, profitieren, und eine bessere Ausstattung mit Personal und Ressourcen ist entscheidend, damit Arbeitsaufsichtsbehörden ihre Pflichten erfüllen können. Sozialer Dialog, Arbeitnehmervertretung und Engagement auf Ebene der Geschäftsführung sind wichtig für die wirksame Prävention von Risiken am Arbeitsplatz, und sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten sollte mehr getan werden, um Schulungen für Gesundheits- und Sicherheitsvertreter bereitzustellen und deren Einsatz zu fördern. Neue und sich abzeichnende Risiken und berufsbedingte Krankheiten Der Arbeitsmarkt in Europa ist im Wandel begriffen. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse nehmen zu, und neue Formen der Beschäftigung sowie neue Technologien haben zu neuen Herausforderungen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz geführt, die noch gelöst werden müssen. Die negativen Auswirkungen, die prekäre Beschäftigungsbedingungen auf die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer in Europa haben, deuten darauf hin, dass ein gezielter Ansatz zur Verbesserung der Gesundheits- und Sicherheitslage dieser Arbeitnehmer erforderlich ist und dass dringend die Erfassung vergleichbarer Daten zu Berufskrankheiten und Expositionen verbessert werden muss und bewährte Verfahren in Bezug auf Prävention identifiziert werden müssen. Viele Arbeitnehmer sind an ihrem Arbeitsplatz immer noch Asbest ausgesetzt, und die Arbeitnehmer müssen unbedingt besser davor geschützt werden, karzinogenen und mutagenen Stoffen sowie ergonomischen Risikofaktoren ausgesetzt zu werden; dafür sind neue Initiativen auf EU-Ebene und eine bessere Integration von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz mit anderen Politikbereichen erforderlich. Schließlich muss auf psychosoziale Risikofaktoren eingegangen werden, die ein zunehmendes Problem für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Europa sind und als große Herausforderung angesehen werden. Das Management psychosozialer Risiken erfolgt in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich, und es werden Initiativen, einschließlich besserer Überwachung, benötigt, um die psychosoziale Arbeitsumgebung für Arbeitnehmer zu verbessern und Fehlzeiten zu verringern. PE v /10 PR\ doc
6535/15 cho/ik 1 DG B 3A
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