LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode
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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Feststellungsbescheide nach 69 SGB IX und ANTWORT der esregierung Bürger des es haben die Möglichkeit, über die Abteilung Soziales/Versorgungsamt des esamtes für Gesundheit und Soziales den Grad der Behinderung feststellen zu lassen. Grundlage ist 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). 1. Wie viele Feststellungsbescheide nach 69 SGB IX sind seit Beginn ihrer datenmäßigen Erfassung durch die Abteilung Soziales/Versorgungsamt des esamtes für Gesundheit und Soziales ergangen (bitte jahrweise, nach Dezernaten und der gängigen Altersgruppeneinteilung aufführen)? a) Bei wie vielen Anträgen wurde auf einen Grad der Behinderung unter 10 entschieden (bitte jahrweise, nach Dezernaten und der gängigen Altersgruppeneinteilung aufführen)? b) Wie schlüsselt sich die Gesamtzahl der Feststellungsbescheide auf die Grade der Behinderung auf (bitte jahrweise, nach Dezernaten und der gängigen Altersgruppeneinteilung aufführen)? c) Welche Behinderungen wurden berücksichtigt (bitte jahrweise, nach Dezernaten und der gängigen Altersgruppeneinteilung sowie mit absoluten Zahlen und Prozentanteilen aufführen)? Die Anzahl der Feststellungsbescheide ergibt sich aus der folgenden Übersicht. In der Statistik des LAGuS erfolgt keine Differenzierung nach Art der Behinderung und Altersgruppen. Die Ministerin für Soziales und Gesundheit hat namens der esregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. September 2009 beantwortet.
2 Drucksache 5/2762 tag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Gesamtbestandsstatistik Jahr 1 Versorgungsamt/Dezernat Neubran- Rostock Schwerin Stralsund denburg Zu a) Eine Feststellung gemäß 69 SGB IX ist nur zu treffen, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 20 vorliegt. Der esregierung sind daher keine Angaben möglich. Zu b) Die Aufschlüsselung der Gesamtzahlen der Feststellungsbescheide auf die Grade der Behinderung ist der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zu entnehmen. In der Statistik des LAGuS erfolgt keine Differenzierung nach Art der Behinderung und Altersgruppen. Zu c) Hierzu liegen der esregierung keine Angaben vor. 2. Wie hat sich die Zahl der Widersprüche gegen ergangene Feststellungsbescheide seit Beginn ihrer datenmäßigen Erfassung entwickelt (bitte jahrweise, nach Dezernaten, der gängigen Altersgruppeneinteilung sowie nach Grad und Art der Behinderung aufschlüsseln)? a) Wie viele der Widersprüche wurden positiv entschieden (bitte jahrweise, nach Dezernaten, Arten der Behinderung sowie den Ergebnissen aufführen)? b) Wie viele Widersprüche sind derzeit noch anhängig (bitte nach Dezernaten bzw. anderen Behörden des es aufschlüsseln)? 1 Stand jeweils Dezember 2
3 tag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/2762 Zu a) Die Zahl der Widersprüche ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. Die in der Frage erbetene Information der Aufteilung nach Dezernaten kann erst ab dem Jahr 2008 dargestellt werden. In der Statistik des LAGuS erfolgt keine Differenzierung nach Art der Behinderung und Altersgruppen. Jahr erhobene Widersprüche davon durch Abhilfe erledigt Dezernat erhobene Widersprüche 2008 davon durch Abhilfe erledigt Neubrandenburg Rostock Schwerin Stralsund Gesamt Zu b) Die Anzahl der anhängigen Widersprüche (Stichtag: 31. August 2009) ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. Dezernat anhängige Widersprüche am Neubrandenburg 358 Rostock 751 Schwerin Stralsund 816 Gesamt
4 Drucksache 5/2762 tag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode 3. In wie vielen Fällen trat in den gesundheitlichen Verhältnissen eine Besserung ein (bitte jahrweise, nach Dezernaten, gegliedert nach der gängigen Altersgruppeneinteilung und der Art der Behinderung aufführen)? Zu dieser Frage liegen der esregierung keine Angaben vor. 4. Wie hat sich seit Beginn der datenmäßigen Erfassung die Zahl der Folge- bzw. Änderungsanträge entwickelt (bitte jahrweise, nach Dezernaten, mit der gängigen Altersgruppenstruktur und der Art der Behinderung aufführen)? a) Welche weiteren Grade und Behinderungen ergaben sich aus der Bearbeitung der Änderungsanträge (bitte jahrweise nach Dezernaten, der gängigen Altersgruppeneinteilung und der Art der Behinderung aufschlüsseln)? b) In wie vielen Fällen blieb es beim im Zuge der Bearbeitung des Erstantrages festgestellten Grad der Behinderung (bitte jahrweise nach Dezernaten, der gängigen Altersgruppeneinteilung und der Art der Behinderung aufführen)? Folge- bzw. Änderungsanträge werden in der nachfolgenden Übersicht als Neufeststellungsbescheide bezeichnet. Die in der Frage erbetene Information der Aufteilung nach Dezernaten kann erst ab dem Jahre 2007 dargestellt werden. In der Statistik des LAGuS erfolgt keine Differenzierung nach Art der Behinderung und Altersgruppen. Die Bestandsentwicklung ab 1997 stellt sich wie folgt dar: Jahr Erstfeststellungen Neufeststellungen Summe
5 tag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/2762 Die Zahlen für die Jahre 2007 und 2008 teilen sich auf die Dezernate Neubrandenburg, Rostock, Stralsund und Schwerin wie folgt auf: 2007 Dezernat Erstfeststellungen Neufeststellungen Summe Neubrandenburg Rostock Schwerin Stralsund Summe Dezernat Erstfeststellungen Neufeststellungen Summe Neubrandenburg Rostock Schwerin Stralsund Summe Zu a) und b) Angaben zu den Teilfragen a) und b) liegen der esregierung nicht vor. 5. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von entsprechenden Anträgen seit Beginn der datenmäßigen Erfassung entwickelt (bitte jahrweise nach Dezernaten aufführen)? Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung bearbeiten, entwickelt (bitte jahrweise nach Dezernaten aufführen)? Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ist der als Anlage 2 beigefügten Übersicht zu entnehmen. 5
6 Drucksache 5/2762 tag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Die Entwicklung der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schwerbehinderten- Abschnitten der Dezernate des esamtes für Gesundheit und Soziales ist in der folgenden Übersicht dargestellt: Personalbestand in den Schwerbehindertenbereichen Jahr /Dezernat /Dezernat /Dezernat /Dezernat HRO NB ,5 14,0 18,5 14,5 62, ,0 14,0 17,5 15,5 63, ,0 13,0 17,5 14,5 60, ,0 14,0 18,5 15,5 63, ,0 14,0 18,5 16,0 63, ,5 14,0 18,5 14,0 62, ,5 13,0 17,5 15,5 61, ,5 13,0 18,5 16,0 63, ,5 14,0 19,5 16,0 65, ,5 16,0 20,0 16,0 66, ,5 17,0 20,0 14,0 65, ,5 17,0 22,0 15,0 68,5 6. In wie vielen Fällen haben Menschen, deren Grad der Behinderung 30 oder 40 beträgt, die also nach dem Gesetz nicht schwerbehindert sind, bei den Arbeitsagenturen die Gleichstellung beantragt (bitte jahrweise, nach Arbeitsagenturbezirken und der Art der Tätigkeit aufführen)? a) In wie vielen Fällen wurde dabei ein Arbeitsplatz erlangt (bitte jahrweise, nach Agenturbezirken, dem Grad der Behinderung und der Art der Tätigkeit aufführen)? b) In wie vielen Fällen wurde ein Arbeitsplatz behalten (bitte jahrweise, nach Agenturbezirken, dem Grad der Behinderung und der Art der Tätigkeit aufführen)? Zu dieser Frage liegen der esregierung keine Angaben vor. 6
7 tag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ Welche konkreten Schritte hat die esregierung bislang unternommen, um die Bürger des es darauf aufmerksam zu machen, dass sie den Grad einer Behinderung auf eben genannte Weise feststellen lassen können? Die esregierung und insbesondere die Versorgungsverwaltung in Mecklenburg- Vorpommern kommen ihrer Aufklärungs- und Informationspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des es umfassend nach. Neben den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichten Broschüren stehen die Publikationen des Integrationsamtes zur Verfügung und werden an vielen öffentlichen Stellen zur Mitnahme ausgelegt. Das esamt für Gesundheit und Soziales hat ein Informationsblatt für schwerbehinderte Menschen sowie verschiedene Merkblätter zum Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung und für die Zuerkennung der einzelnen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen sind, herausgegeben. Darüber hinaus steht allen Interessentinnen und Interessenten das Internetangebot des esamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Fachinformationen zur Verfügung. Weiterhin haben die Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen die Möglichkeit, Fachleute aus den Schwerbehinderten- Abschnitten der Dezernate des esamtes für Gesundheit und Soziales für Schulungsveranstaltungen anzufordern. Darüber hinaus halten die vom mitfinanzierten Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen Informationsmaterial vor und beraten entsprechend. 7
8 Drucksache 5/2762 tag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Anlage 1 (Zu Frage 1 b) Bestandsstatistik Zusammenfassung Dezember 1997 [1] [2] NB [3] HRO [4] [5] [6] 1. Schwerbehinderte zusammen Behinderte zusammen Summe (1 + 2) Dezember Schwerbehinderte zusammen Behinderte zusammen Summe (1 + 2)
9 tag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/2762 Dezember Schwerbehinderte zusammen Behinderte zusammen 9.943A Summe (1 + 2) Dezember Schwerbehinderte zusammen Behinderte zusammen Summe (1 + 2)
10 Drucksache 5/2762 tag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Bestandsstatistik Zusammenfassung Dezember Schwerbehinderte zusammen Behinderte zusammen Summe (1 + 2) Dezember Schwerbehinderte zusammen Behinderte zusammen Summe (1 + 2)
11 tag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/2762 Bestandsstatistik Zusammenfassung Dezember Schwerbehinderte zusammen Behinderte zusammen Summe (1 + 2) Dezember Schwerbehinderte zusammen Behinderte zusammen Summe (1 + 2)
12 Drucksache 5/2762 tag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Bestandsstatistik Zusammenfassung Dezember Schwerbehinderte zusammen Behinderte zusammen Summe (1 + 2) Dezember Schwerbehinderte zusammen Behinderte zusammen Summe (1 + 2)
13 tag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/2762 Bestandsstatistik Zusammenfassung Dezember Schwerbehinderte zusammen Behinderte zusammen Summe (1 + 2) Dezember Schwerbehinderte zusammen Behinderte zusammen Summe (1 + 2) [1] Grad der Behinderung [2] Versorgungsamt (jetzt Dezernat) [3] Neubrandenburg [4] Rostock [5] Schwerin [6] Stralsund 13
14 Drucksache 5/2762 tag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Anlage 2 (Zu Frage 5) Durchschnittliche Bearbeitungsdauer [1] Jahr [2] /Dezernat /Dezernat /Dezernat /Dezernat Neubrandenburg Rostock Schwerin Stralsund ,87 8,03 6,00 5,93 7, ,27 5,63 5,05 4,30 5, ,79 4,51 4,93 4,54 4, ,85 4,51 4,00 4,78 4, ,23 5,27 4,56 5,58 5, ,21 5,39 5,18 7,26 6, ,38 5,91 5,00 6,44 5, ,64 6,77 5,31 5,33 5, ,02 5,45 3,97 5,07 5, ,17 5,74 3,55 4,73 4, ,82 4,08 4,24 4,31 4, ,08 3,99 4,44 3,63 4,04 [1] in Monaten, Stand jeweils Dezember [2] Versorgungsamt 14
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