Die Feuerwehr im B - Einsatz

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1 Die Feuerwehr im B - Einsatz

2 Richtlinien für den Feuerwehreinsatz FwDV 500 Einheiten im ABC - Einsatz vfdb 10/02 Feuerwehr im B - Einsatz

3 Berücksichtigte Bestimmungen Arbeitsschutzgesetz Biostoffverordnung Gentechnikgesetz und Rechtsverordnungen Infektionsschutzgesetz Gefahrgutbeförderungsgesetz UVV Biologische Arbeitsstoffe UVV Gesundheitsdienst Tierseuchengesetz Pflanzenschutzgesetz

4 Geltungsbereich der vfdb 10/02 Feuerwehreinsätze in in Bereichen, in in denen mit biologischen Arbeitsstoffen umgegangen wird, sowie in in deren Gefahrenbereich. Alle Einsätze mit einer möglichen Infektionsgefährdung Es gelten die Bestimmungen des Arbeitsschutzes für nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen nach der Biostoffverordnung

5 Biologische Arbeitsstoffe Biologische Arbeitsstoffe = Mikroorganismen Bakterien Viren Pilze Parasiten Gentechnisch veränderte Organismen, Zellkulturen und humanpathogene Endoparasiten

6 Wirkung von B - Stoffen Wirkung von B- Stoffen auf den Menschen Toxische Wirkung Können Infektionen auslösen Sensibilisierende Wirkung Gefahr durch Kontamination Gefahr durch Inkorporation

7 B - Gefährdungspotentiale Toxizität Infektion (akut) z.b.: Botulinus, Ricin, Mycotoxine - akut - chronisch - mutagen - carcinogen - teratogen z.b.: Colera, Pocken, Milzbrand, Tetanus Allergie (chronisch) z.b.: Pollen, Pilzsporen

8 Gentechnik Gentechnik ist ist ein Teilgebiet der Biotechnologie und ermöglicht Eingriffe in in die Erbsubstanz (DNA) oder in in biochemische Steuerungsvorgänge von Lebewesen Man unterscheidet: Definition Gentechnik Die Die grüne Gentechnik: Agrar-Gentechnik (z.b. Herstellung von von resistenten Nutzpflanzen) Die Die gelbe (rote) Gentechnik: Medizin (( z.b. z.b. Insulinproduktion oder Krebstherapie) Die Die graue (weiße) Gentechnik: Chemie (z.b. Herstellung von von Enzymen), Mikrobiologie und und Umwelttechnik (Kläranlagen)

9 Risiken und Chancen Risiken der Gentechnik Mögliche negative Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht Unkontrollierte Verbreitung veränderter Organismen Die Kombinationsvielfalt der Genmanipulationen kann unbeabsichtigte Veränderungen ermöglichen Allergierisiken für den Menschen und mögliche Resistenzen gegen Medikamente (z.b. Penicillin) Aber: Der Der verantwortungsvolle Umgang mit mit Gentechnik bietet ein ein großes Potential für für Verbesserungen in in vielen Bereichen und und wird wird daher weiter forciert werden. Schutz bietet das das Gentechnikgesetz.

10 Drohende Gefahren Gefahren durch biologische Agenzien Vergangenheit Gegenwart Medizinische Einrichtungen Infektiöser Abfall Krankheiten (Seuchen) Biotechnologie Gegenwart Zukunft Formen der der Gentechnik Freisetzungen (Labor, Unfall) Virusmutationen Terroristische Anschläge Überw. bekannte Gefahr Unbekannte Gefahr

11 Unfallszenarien Brände und Unfälle in in Quarantänebereichen Brände und Unfälle in in Laboratorien und Produktionsstätten der Bio- und Gentechnik Externe Zerstörung von Einrichtungen Brände und Unfälle beim Transport von biologischem Material Anwendung von B Kampfmitteln ( B Terror, B Waffenforschung)

12 Aufgaben der Feuerwehr Aufgaben der Feuerwehr : Rettung von Menschen und Tieren aus verseuchten Bereichen Bergung von Leichen und Tierkadavern Brandbekämpfung und technischer Einsatz in in verseuchten Bereichen Entseuchung (Desinfektion, auch zum Eigenschutz) Mitwirkung beim vorbeugenden Katastrophenschutz

13 Feuerwehreinsatz bei Seuchen Seuchengeschehen: Feuerwehr in in Amtshilfe für die Gesundheitsbehörde bzw. Veterinärbehörde tätig Einsatz, Desinfektions- und Dekontaminationsmaßnahmen in in Abstimmung mit der zuständigen Behörde Merkblätter zu BSE und Vogelgrippe vfdb Merkblatt: Empfehlungen für den Feuerwehreinsatz bei Tierseuchen

14 Warnzeichen Warnzeichen Biogefährdung Für Anlagen, Räume und Transportbehälter z.t. ab Sicherheitsstufe 2 Pflicht ab Sicherheitsstufe 3**

15 Kennzeichnung Transport Gefahrgutkennzeichnung gemäß ADR/RID, Klasse Ansteckungsgefährliche Stoffe (nur gefährlich für Tiere) Ansteckungsgefährliche Stoffe (gefährlich für Menschen) Klinischer Abfall (unspezifisch) Gefahrzettel Bei Bei Einsätzen Einsätzen in in der der Transportkategorie Transportkategorie ist ist immer immer nach nach GG GG II II B zu zu handeln handeln!!

16 Kennzeichnung Transport Gefahrgutkennzeichnung gemäß ADR/RID, Klasse Gentechnisch veränderte Organismen Kein Infektionsrisiko! Gentechnisch veränderte Organismen können u.u. ökologische Schäden verursachen

17 Einsatzrichtlinien für den B Einsatz (gemäß FwDV 500 und vfdb 10/02)

18 Gefahrengruppen neu/alt Neubezeichnung gem. FwDV 500 // vfdb 10/02 Gefahrengruppe I B (früher: BIO I) I) Gefahrengruppe II II B (früher: BIO II) Gefahrengruppe III B (früher: BIO III)

19 Biologische Risiken Sicherheitsstufe (GenTG) Schutzstufe (BioStoffV) Risikogruppe Gefahrengruppe für den Feuerwehreinsatz Gesundheitsrisiko durch biologische Arbeitsstoffe Art Ansteckungsrisiko 1 I B Ohne Infektionsgefährdung sensibilisierende und toxische Wirkung möglich unwahrscheinlich 2 3** 3 4 II B III B Mit Infektionsgefährdung gering mäßig (i.d.r. nicht über den Luftpfad) mäßig bis hoch hoch

20 Risikogruppen Risikogruppen gemäß Biostoffverordnung (identisch mit mit Schutzstufen und und Sicherheitsstufen gem. GenTG) Risikogruppe 1 Biologische Arbeitsstoffe, bei bei denen es es unwahrscheinlich ist, ist, dass sie sie beim Menschen eine eine Krankheit verursachen Risikogruppe 2 Biologische Arbeitsstoffe, die die beim Menschen eine eine Krankheit verursachen und und eine eine Gefahr für für Beschäftigte darstellen können. Eine Verbreitung des des Stoffes in in der der Bevölkerung ist ist unwahrscheinlich, eine eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich.

21 Risikogruppen, Fortsetzung Risikogruppe 3 ** ** Bestimmte biologische Arbeitsstoffe der der Risikogruppe 3, 3, bei bei denen das das Infektionsrisiko begrenzt ist, ist, da da eine eine Infizierung über den den Luftweg normalerweise nicht erfolgen kann. Risikogruppe 3 Biologische Arbeitsstoffe, die die eine eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können und und eine eine ernste Gefahr für für Beschäftigte darstellen. Gefahr einer Verbreitung in in der der Bevölkerung, aber wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich. Risikogruppe 4 Biologische Arbeitsstoffe, die die eine eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und und eine eine ernste Gefahr für für Beschäftigte darstellen. Große Gefahr einer Verbreitung in in der der Bevölkerung. Wirksame Vorbeugung oder Behandlung i.d.r. nicht möglich.

22 Bedingungen für den B - Einsatz Einsatzbedingungen gemäß FwDV 500 I B: II II B: Einsatzkräfte dürfen ohne Sonderausrüstung tätig werden. Allgemeine Hygieneregeln sind sind zu zu beachten Einsatz nur nur mit mit Sonderausrüstung unter Einhaltung der der Schutz- und und Hygienemaßnahmen III B: Einsatz nur nur mit mit Sonderausrüstung unter Einhaltung der der Schutz- und und Hygienemaßnahmen und und nach Rücksprache mit mit fachkundiger Person (Anwesenheit zwingend bei bei R 4) 4)

23 Bio-Terrorismus Bei Einsätzen mit Verdacht auf vorsätzliche Freisetzung biologischer Agenzien oder ein außergewöhnliches Seuchengeschehen mit unbekanntem Erreger ist grundsätzlich nach Gefahrengruppe III III B zu verfahren Polizei und und Gesundheitsbehörden sind sind zu zu informieren Große Gebiete und Personengruppen können betroffen sein

24 Fachkundige Person

25 Fachkundige Person

26 Feuerwehrpläne Feuerwehrpläne (ab II II B) sollen enthalten: Verantwortliche Fachkundige Personen und deren ständige Erreichbarkeit Arten von Biologischen Arbeitsstoffen Bereichsgrenzen der Gefahrengruppe sowie sicherheitstechnische Einrichtungen Besondere Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen Hinweise auf Löschmittel, betriebseigene Kläranlagen, vorhandene Desinfektionsmittel, Sicherheitsschleusen, mögliche Standorte von Dekon-Stellen

27 Ausbildung für B - Einsätze Ab Gefahrengruppe II B ist eine Sonderausbildung für Einsatzkräfte erforderlich. Dabei sind folgende Themen zu behandeln: Allgemeine Einsatzmaßnahmen Schutz- und Hygienemaßnahmen Kennzeichnung von bio/gentechnischen Anlagen Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Biologische Arbeits- und Kampfstoffe Richtlinie 10/02 (Feuerwehr im B Einsatz) Richtlinie 10/4 (Dekontamination)

28 Besondere Einsatzmaßnahmen Ab Gefahrengruppe II II B sind besondere Einsatzmaßnahmen durchzuführen Bei Bei Anfahrt ist ist ein ein Mindestabstand von von m einzuhalten Gekennzeichnete Bereiche sind sind zunächst Absperrbereiche Kontaminierte Flächen sperren Ausbreitung durch Löschwasser verhindern Ventilationsmaßnahmen nur, nur, wenn unbedingt erforderlich Wenn möglich, Einsatzstellen nur nur über Schleusen betreten. Diese sollen möglichst für für Desinfektion benutzt werden. Ansonsten Desinfektion an an der der Absperrgrenze!

29 Einsatzgrundsätze Im einzelnen ist zu beachten: Jede Kontamination und und Verbreitung von von biologischen Gefahrstoffen ist ist zu zu vermeiden Schleusen dürfen nur nur nach Rücksprache mit mit fachkundigen Personen deaktiviert werden Türen und und Fenster möglichst geschlossen halten Wasser sparsam verwenden. Entstehungsbrände mit mit CO2 CO2 löschen Geschlossene Behälter mit mit unbekanntem Inhalt nicht öffnen Verwendung geeigneter Desinfektionsmittel Versuchstiere nur nur nach Rücksprache mit mit Fachpersonal retten

30 Erkundung

31 Ausrüstung der Feuerwehr Ausrüstung für B - Einsätze I I B: Standard-Feuerwehrausrüstung II II B und III III B: Sonderausrüstung Persönliche Sonderausrüstung Sonstige Sonderausrüstung

32 Persönliche Sonderausrüstung

33 Persönliche Sonderausrüstung

34 Persönliche Sonderausrüstung

35 Persönliche Sonderausrüstung Für eine Gruppe z.b. ist die persönliche Sonderausrüstung für 6 Einsatzkräfte bereitzuhalten An An sonstiger Sonderausrüstung benötigt die die Gruppe: 6 geeignete Atemfilter und und Masken (Angriffstrupp und und Sicherheitstrupp) 2 leichte Schutzanzüge und und Filtergeräte (Wassertrupp) 4 Handsprechfunkgeräte (GF, (GF, MA, MA, AT, AT, ST) ST) Absperrmaterial Arbeitsgeräte und und Verbrauchsmaterial

36 Sonstige Sonderausrüstung Arbeitsgeräte und und Verbrauchsmaterial als als Teil Teil der der sonstigen Sonderausrüstung : Desinfektionsmittel und und Geräte zum zum Auftragen Folienbeutel und und Säcke zum zum dichten Verpacken kontaminierter Ausrüstung und und sonstiger Materialien Klebeband zum zum Verschließen von von Folienbeuteln und und Fixieren Folienschweißgerät, Stift Stift zum zum Beschriften Kontaminations- und und Produktanhängekarten Folie zum zum Aufbau des des Dekonplatzes und und zum zum Abdecken kontaminierter Flächen Warnzeichen und und Gefahrzettel BIO Gefährdung

37 Besondere Einsatzsituationen

38 Besondere Einsatzsituationen Menschenrettung Bereiche der Sicherheits-/Schutzstufe oder Risikogruppe 4 dürfen ohne Anwesenheit des zuständigen Erlaubnisinhabers nach Infektionsschutzgesetz oder einer im Rahmen zwischen Betreiber und Feuerwehr geschlossenen Handlungsvereinbarung genannten fachkundigen Person auf keinen Fall betreten werden!

39 Checkliste für den B - Einsatz Checkliste für die Feuerwehr (Anlage 3 vfdb 10/02) siehe Tischvorlage!

40 Kampfstoffe für B - Waffen Biowaffenfähige Erreger (Beispiele) Milzbrand ( Anthrax ) Pest Botulismus Brucellose Ricin Pocken Ebola

41 Milzbrand Beispiel Milzbrand Erreger: Bacillus anthracis Anthrax Formen: Hautmilzbrand, Lungenmilzbrand, Darmmilzbrand Bildet auch unter ungünstigen Bedingungen Sporen, die außerordentlich widerstandsfähig sind und auch im Boden jahrzehntelang überleben und zu schweren Infektionen führen können

42 Übertragungswege von Milzbrand Hautmilzbrand: Entstehung bei direktem Hautkontakt mit tierischen Materialien (Wolle, Haut, Felle, Organe) Lungenmilzbrand: Inhalation von erreger- bzw. sporenhaltigen Stäuben oder Tröpfchennebel Darmmilzbrand: Verzehr von Fleisch erkrankter Tiere, wenn ungenügend gekocht Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist selten!

43 Milzbrand Inkubation: 1-7 Tage, im Schnitt 48 Stunden Diagnostik: Mikroskopisch, kulturell und biochemisch in: Speichel, Gewebe, Schleimhaut, Ausscheidungen Therapie: Antibiotika z.b. Penicillin, Tetracyclin, Erythromycin Prophylaxe: Ein Impfstoff steht zur Verfügung!

44 Desinfektion Ziel: Wirksame Desinfektionsmittel und verfahren für eine einfache und sichere Handhabung im Feuerwehreinsatz Möglichst vollständige Beseitigung bzw. massive Reduktion der Erregerkonzentration Verhinderung einer Ausbreitung bzw. einer Kontaminationsverschleppung

45 Desinfektionsmittel Anforderungen an Desinfektionsmittel: Universelle Verwendbarkeit gegen Bakterien, Viren und Pilze (Breitbandwirkung) Geringe Einwirkzeit (wenige Minuten) Unbedenkliche Rückstände, umweltverträglich Niedrige Anwendungskonzentration Geringe Aggressivität auf Gegenstände Lange Haltbarkeit

46 Desinfektionsmitel

47 Hygienemaßnahmen Besondere Hygienemaßnahmen bei B - Einsätzen Eine Verschleppung von Kontamination ist ab II B zu vermeiden, bei III B zu verhindern! Gegebenenfalls vollständige Bekleidungsabgabe Grundsätzlich sind alle unbedeckten Körperstellen zu desinfizieren Empfohlen: gründliche Reinigung (Dusche) und Desinfektion ab II B Essen, Trinken und Rauchen sind an der Einsatzstelle verboten! Dies gilt auch für den gesamten Bereitstellungsraum Hinweise fachkundiger Personen sind zu beachten (Anlagenbetreiber, Fachärzte, Gesundheitsbehörden)

48 Nachschlagewerke Zusätzlich: Beratende Institutionen

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53 Zusammenfassung Richtlinien für den B Einsatz: FwDV 500 und vfdb 10/02 Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen Wirkung: toxisch, infektiös, sensibilisierend Gentechnik ist Eingriff in die Erbsubstanz (Biotechnologie) Szenarien: Brände, Unfälle, Freisetzungen, Krieg und Terror Kennzeichnung von B Gefahrstoffen Einteilung in Gefahren- und Risikogruppen Ab IIB: Feuerwehrplan, spez. Einsatzmaßnahmen, Sonderschutz Besondere Einsatzsituation: Menschenrettung Besondere Hygienemaßnahmen bei B - Einsätzen Nachschlagewerke und andere Informationen

54 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

55 Einteilung in Gefahrengruppen

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