B Plan Nr. 58. Lärmtechnische Untersuchung

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1 P:\Projekte\0\.000 VERKEHR\.00 LÄRM\. Bad Bramstedt, B Plan Nr. \0 Bearbeitung\Bericht\Gewerbelärm nach DIN 9\00 g SG Gewerbe DIN 9, Bad Bramstedt, B Plan.docx Auftraggeber: Stadt Bad Bramstedt B Plan Nr. Gewerbegebiet Süd Lärmtechnische Untersuchung Stadt Bad Bramstedt Bleeck 9 Bad Bramstedt Gewerbelärm nach DIN 9 Bearbeitungsstand: 0. August 0 Verfasser: Wasser und Verkehrs Kontor GmbH Havelstraße 9 Neumünster Telefon Telefax Dipl. Ing. (FH) Katharina Schlotfeldt Dipl. Ing. (FH) Michael Hinz

2 Inhaltsverzeichnis Seite INHALTSVERZEICHNIS Allgemeine Angaben.... Aufgabenstellung.... Beschreibung der Situation... Schallschutz in der Bauleitplanung.... Allgemeines.... Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten.... Beurteilungszeiträume.... Immissionsorte / Gesamt Immissionswert.... Erläuterungen zur Emissionskontingentierung nach DIN Allgemeines Vorbelastung Festsetzungen..... Umsetzung der Festsetzungen im Genehmigungsverfahren... Lärmtechnische Berechnungen.... Gewerbelärm Kontingentierung..... Bestimmung der Immissionsorte..... Berechnungen... Zusammenfassung und Empfehlung.... Ausgangssituation.... Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnung.... Empfehlung... Literaturverzeichnis... ABBILDUNGSVERZEICHNIS Bild.: Entwurf B Plan Nr. (Stand:.0.0)... Bild.: Übersichtslageplan... TABELLENVERZEICHNIS Tabelle.: Orientierungswerte nach DIN 00 / Immissionsrichtwerte nach TA Lärm... 9 Tabelle.9: Maßgebliche Immissionsorte... Tabelle.: Zusatzkontingente...

3 Anhangsverzeichnis Seite ANHANGSVERZEICHNIS Berechnungsgrundlagen... Anhang Lageplan mit Schallquellen, Gebietsnutzungen und Immissionsorten... Anhang. Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnungen... Anhang Geräuschkontingentierung... Anhang. Festsetzungshinweise... Anhang Lageplan mit empfohlenen Festsetzungen... Anhang.

4 Allgemeine Angaben Seite Allgemeine Angaben. Aufgabenstellung In der Stadt Bad Bramstedt ist über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. die Entwicklung von Gewerbegebietsflächen geplant. Die Erschließung des B Planes Nr. soll an den als Bundesstraße B klassifizierten Lohstücker Weg erfolgen. Das Wohnen ist im Geltungsbereich des B Planes Nr. soll ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen mit gewerblicher Nutzung ist zu gewährleisten, dass die zukünftigen Lärmemissionen der anzusiedelnden Unternehmen keine Konflikte mit angrenzenden schutzwürdigen Nutzungen auslösen. Dies wird durch die Festsetzungen von Emissionskontingenten nach der DIN 9 [] ermöglicht. Durch die lärmtechnische Untersuchung sind daher die zu überplanenden Flächen zu kontingentieren. Die Berechnung erfolgt nach DIN 9 []. Dabei dürfen die Gesamt Immissionswerte in der Regel nicht höher sein als die Immissionsrichtwerte der TA Lärm []; als Anhalt gelten die Orientierungswerte des Beiblattes zur DIN 00 [].. Beschreibung der Situation Der B Plan Nr. Gewerbegebiet Süd ist südlich des Lohstücker Weges (B ) und östlich der Bundesstraße B 0 angeordnet. Südlich und westlich grenzt der Geltungsbereich des B Planes an landwirtschaftliche Flächen. Die Erschließung des B Planes soll an den Lohstücker Weg erfolgen. In Bild. wird der Entwurf zum B Plan Nr. gezeigt. In der nahen Nachbarschaft der zu überplanenden Flächen befinden sich keine gewerblichen Nutzungen, die als Vorbelastung im Sinne der DIN 9 [] zu berücksichtigen sind. Im Untersuchungsbereich sind schutzbedürftige Nutzungen durch die vorhandene Wohnbebauung vorhanden. Diese wird entsprechend der vorhandenen Bebauungspläne und des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Bramstedt eingestuft. Südlich und südwestlich des Geltungsbereiches des B Planes Nr. ist eine Mischfläche (M) entsprechend des F Planes auf der Nordseite der Segeberger Straße und im Zuge des Siggenweges ausgewiesen. Im Rahmen der lärmtechnischen Berechnungen wird für diese jedoch der Schutzanspruch von allgemeinen Wohngebieten (WA) zugrunde gelegt, da dort überwiegend von einer Wohnnutzung auszugehen ist. Westlich des Geltungsbereiches auf der Westseite der AKN Bahnstrecke befindet sich der Geltungsbereich des B Planes Nr. 0 Lohstücker Weg mit der Gebietsausweisung allgemeines Wohngebiet (WA) zwischen den Straßen Butendoor und Vogelstange. Im nördlichen Bereich ist ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung Verbrauchermarkt angeordnet; aufgrund der Nutzung ist dieses nicht schutzbedürftig.

5 Allgemeine Angaben Seite Nördlich des Lohstücker Weges (B ) sind die B Pläne Nr. Matthiasbad, Nr. Bimöhler Straße / Warnemünder Ring und Nr. Südlich Bimöhler Straße mit örtlichen Bauvorschriften als allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt. Die Bebauung im Zuge des Lohstücker Weges (B ) westlich, des Brunnenweges nordöstlich und des Schapbrooker Weges östlich des Geltungsbereiches des B Planes Nr. befindet sich im Außenbereich nach BauGB [] und wird der Schutzkategorie Mischgebiet (MI) zugeordnet. Die Lage des Untersuchungsbereiches zu benachbarten Nutzungen ist aus Bild. ersichtlich. Anhang. zeigt zusätzlich die Grenzen der jeweiligen Geltungsbereiche. Bild.: Entwurf B Plan Nr. (Stand: 0.0.0)

6 Allgemeine Angaben Seite Bild.: Übersichtslageplan

7 Schallschutz in der Bauleitplanung Seite Schallschutz in der Bauleitplanung. Allgemeines Zur angemessenen Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes in der Bauleitplanung nach Abs. BauGB [] wird üblicherweise die Anwendung der DIN 00 [] mit den im Beiblatt zur DIN 00 [] genannten Orientierungswerten empfohlen. Die Orientierungswerte sind dabei aber weder Bestandteil der Norm, noch sind sie Grenzwerte. Sie sind als sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Die Berücksichtigung der Belange des Schallschutzes erfolgt nach den Kriterien der DIN 00, Teil [] in Verbindung mit dem Beiblatt [] unter Beachtung folgender Gesichtspunkte: Nach Abs. und Abs. Nr. BauGB [] sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Nach 0 BImSchG [] ist die Flächenzuordnung so vorzunehmen, dass schädliche Umwelteinwirkungen u.a. auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Konkreter wird im Beiblatt [] zur DIN 00 [] in diesem Zusammenhang ausgeführt: In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Über den Abwägungsspielraum gibt es keine Regelungen.. Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten Um bereits in der Phase der Bauleitplanung sicherzustellen, dass auch bei enger Nachbarschaft von Gewerbe und Wohnen die Belange des Schallschutzes betreffende Konflikte vermieden werden, stehen verschiedene planerische Instrumente zur Verfügung. Von besonderer Bedeutung sind: die Gliederung von Baugebieten nach in unterschiedlichem Maße schutzbedürftigen Nutzungen bzw. Einhaltung von ausreichenden Abständen zu schutzbedürftigen Gebieten, falls die Einhaltung von ausreichenden Abständen zu schutzbedürftigen Gebieten nicht möglich ist, Emissionsbeschränkungen durch Festsetzung von Emissionskontingenten, Maßnahmen der Grundrissgestaltung und der Anordnung von Baukörpern derart, dass dem ständigen Aufenthalt von Personen dienende Räume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten hin orientiert werden. Lärmerzeugende Räume werden so angeordnet, dass sie abseits zu schutzbedürftigen Räumen liegen oder durch Baukörper abgeschirmt werden.

8 Schallschutz in der Bauleitplanung Seite Die Errichtung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwänden oder wällen zwischen Wohn und Gewerbegebieten ist aufgrund der flächenhaften Ausdehnung der Schallquellen auf den Grundstücken nicht bzw. nur bedingt geeignet. Zum einen ist ein Lärmschutz der Obergeschosse der Wohnhäuser in der Regel nur durch städtebaulich unverträglich hohe Abschirmungen zu erreichen, zum anderen entsteht aufgrund der Einhaltung der notwendigen Grenzabstände zu den Nachbargrundstücken ein zusätzlicher Platzbedarf. Die Aufstellung von Lärmschutzanlagen kann zwischen den unmittelbar nebeneinander liegenden Wohn und Gewerbegrundstücken sinnvoll sein. Dadurch werden die ebenerdig stattfindenden lärmemittierenden Vorgänge auf den Betriebsgrundstücken zu den unteren Geschossen und Außenwohnbereichen der direkten Nachbarschaft wirksam abgeschirmt.. Beurteilungszeiträume Die Lärmeinwirkungen werden anhand eines Beurteilungspegels bewertet. Hierzu werden Geräusche mit stark schwankendem Schallpegel auf den Pegel eines konstanten Geräusches umgerechnet, der in dem Beurteilungszeitraum der Schallenergie des tatsächlichen Geräusches entspricht. Die Beurteilungszeiträume sind wie folgt definiert: Tag: von 0.00 bis.00 Uhr: eine Beurteilungszeit von Stunden Nacht: von.00 bis 0.00 Uhr: eine Beurteilungszeit von Stunden. Immissionsorte / Gesamt Immissionswert Lage der Immissionsorte Die maßgeblichen Immissionsorte im Einwirkungsbereich des B Planes Nr. werden an Gebäuden außerhalb der Geltungsbereiche in Höhe des jeweiligen Geschosses festgelegt. Bei unbebauten Flächen, auf denen Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen entstehen können, liegen die Immissionsorte an den Bebauungsgrenzen. Gesamt Immissionswert Der Gesamt Immissionswert eines betroffenen Gebietes im Sinne der DIN 9 [] ist ein nach Planungsabsicht der Kommune festgelegter Wert. Diesen darf der Beurteilungspegel aus der Summe der einwirkenden Geräusche von innerhalb wie außerhalb des Plangebietes gelegenen Betrieben und Anlagen nicht überschreiten. Entsprechend der DIN 9 [] ist der Gesamt Immissionswert (L GI ) für alle schutzbedürftigen Gebiete festzulegen. Dabei darf der Gesamt Immissionswert in der Regel nicht höher sein als die Immissionsrichtwerte der TA Lärm []. Als Anhalt für die Festlegung gelten die Orientierungswerte des Beiblattes zur DIN 00 []. Die Orientierungswerte gemäß des Beiblattes zur DIN 00 [] sind maßgeblich für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden. Diese werden je Gebietsnutzung in Tabelle. dargestellt. Für das Untersuchungsgebiet sind die Zeilen und maßgeblich.

9 Schallschutz in der Bauleitplanung Seite 9 Tabelle.: Orientierungswerte nach DIN 00 / Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Nr. Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS), Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Orientierungswert Immissionsrichtwert DIN 00 Nutzungsart TA Lärm Tag Nacht Tag Nacht 0 db(a) db(a) Reine Wohngebiete (WR) 0 db(a) db(a) db(a) 0 db(a) db(a) db(a) besondere Wohngebiete (WB) 0 db(a) 0 db(a) Nutzungsart Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) 0 db(a) db(a) Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) db(a) 0 db(a) Friedhöfe, Kleingartenanlagen und 0 db(a) / Parkanlagen ) besondere Wohngebiete (WB) ) 0 db(a) 0 db(a) / db(a) Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD), 0 db(a) db(a) Kerngebiete (MK) ) / / / Urbane Gebiete (MU) db(a) db(a) Gewerbegebiete (GE), db(a) 0 db(a) Gewerbegebiete (GE) db(a) 0 db(a) Kerngebiete (MK) sonstige Sondergebiete, Kurgebiete, bei db(a) bis db(a) soweit sie schutzbedürftig Krankenhäusern und db(a) db(a) db(a) bis db(a) sind, je nach Nutzungsart Pflegeanstalten 9 / / / Industriegebiete (GI) ) 0 db(a) 0 db(a) ) Unt er Punkt. der TA Lärm werden diese Gebietsarten nicht gesondert auf gef ührt. ) In der DIN 00 werden Kerngebiete (M K) wie Gewerbegebiete (GE) beurteilt. ) In der DIN 00 werden keine Industriegebiete aufgeführt.. Erläuterungen zur Emissionskontingentierung nach DIN 9.. Allgemeines Die rechtlichen Regelungen des BauGB [] und des BImSchG [] liefern als Teil der Umweltvorsorge Vorgaben für die städtebauliche Planung. Der in 0 BImSchG [] angestrebte räumliche Schallschutz erfolgt im Wesentlichen durch Abstände und Staffelung der Nutzung in Abhängigkeit der Schutzansprüche. Eine weitere Möglichkeit bietet jedoch auch die Regelung der Intensität der Flächennutzung über die Festsetzung von Emissionskontingenten. Das hierfür anzuwendende Verfahren wird über die DIN 9 [] geregelt. Die Geräuschkontingentierung verfolgt das Ziel, bereits auf der planungsrechtlichen Ebene im Sinne einer Lärmvorsorge sicherzustellen, dass die maximal zulässigen Immissionswerte an schutzbedürftiger Bebauung auch bei späterer summarischer Einwirkung der Geräusche von Gewerbe und Industriegebieten nicht überschritten werden. Dabei dient der Bebauungsplan der grundsätzlichen Überprüfung der Vereinbarkeit zwischen emittierenden und schutzbedürftigen Nutzungen. Für jede anzusiedelnde Anlage ist im weiteren Schritt im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm [] an der nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung nachzuweisen.

10 Schallschutz in der Bauleitplanung Seite 0 Die Geräuschkontingentierung soll dabei dem Windhundprinzip, der vollständigen Ausnutzung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm [] durch den ersten sich ansiedelnden Betrieb, vorgreifen. Ebenso soll einer Folge des in der TA Lärm [] verankerten Relevanzkriteriums vorgebeugt werden, denn es kann zwar die Zulassung eines jeden einzelnen Betriebes nach dem Relevanzkriterium erfolgen, aber dennoch provoziert eine Vielzahl von so zugelassenen Betrieben eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes. Denn in Abschnitt.., Abs. der TA Lärm [] heißt es: Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf [ ] nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens db(a) unterschreitet (= Irrelevanzkriterium). Bereits vier Betriebe, die diese Anforderung erfüllen, schöpfen den Immissionsrichtwert der jeweiligen Schutzkategorie aus. Werden weitere Betriebe zugelassen, die entsprechend der Vorgaben der TA Lärm [] ebenfalls das Irrelevanzkriterium erfüllen, hat dies Überschreitungen der Immissionsrichtwerte zur Folge. Durch die Festsetzung von Emissionskontingenten gemäß DIN 9 [] kann verhindert werden, dass eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben möglich ist, da jeder Teilfläche eine fest definierte Emission je Quadratmeter Grundstücksfläche zugewiesen wird. Aus diesen Emissionen werden Immissionsbeiträge an den maßgebenden Immissionsorten in den außerhalb des Geltungsbereiches umliegenden Gebieten berechnet. Die Summe aller Immissionsbeiträge der Teilflächen muss die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm [] gewährleisten. Dieses Verfahren unterbindet, dass der erste sich ansiedelnde Betrieb die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [] ganz ausschöpft und die sich später ansiedelnden Betreibe dann nur zulässig sind, wenn deren Lärmpegel um db(a) unter dem zulässigen Immissionsrichtwert des Immissionsortes liegt... Vorbelastung Die Vorbelastung im Sinne der DIN 9 [] ergibt sich aus allen tatsächlich vorhandenen und planungsrechtlich zulässigen Lärmimmissionen von gewerblichen Anlagen. Sie umfasst die tatsächlichen Lärmimmissionen der Gewerbebetriebe und die planungsrechtlich zulässigen Gewerbelärmimmissionen aus anderen Plangebieten. Die Erhebung der Vorbelastung kann bei neuen Gewerbegebieten im Umfeld von bestehenden gewerblichen Anlagen schwierig sein, da die zum Zeitpunkt der Planung vorhandenen und somit messtechnisch erfassbaren Lärmimmissionen erheblich von den sich entsprechend der Genehmigungsbescheide ergebenden zulässigen Lärmimmissionen abweichen können. Im Umfeld des B Planes Nr. ist keine Vorbelastung vorhanden.

11 Schallschutz in der Bauleitplanung Seite.. Festsetzungen Die DIN 9 [] empfiehlt die Form der Festsetzung der Emissionskontingente (und Zusatzemissionskontingente) und die Festsetzung der Rechenmethode zur Ermittlung der zulässigen Lärmimmissionen... Umsetzung der Festsetzungen im Genehmigungsverfahren Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Betriebsansiedlung ist die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente nach DIN 9 [], Abschnitt durchzuführen. Hierfür ist folgende Vorgehensweise zur Umsetzung der Festsetzungen erforderlich:. Festlegung von maßgebenden Immissionsorten in Bereichen mit schutzbedürftigen Nutzungen außerhalb des betrachteten Bebauungsplanes.. Übernahme der Emissionskontingente und der Zusatzkontingente aus den Festsetzungen im B Plan. Das Emissionskontingent (mit Zusatzkontingent) regelt, wie viel Lärm emittiert werden darf. Erstreckt sich ein Betriebsgrundstück über mehrere Teilflächen, denen unterschiedliche Emissions und Zusatzkontingente zugeordnet sind, sind die Berechnungen für die Summe der einzelnen Teilflächen durchzuführen.. Berechnung der Immissionskontingente an den maßgebenden Immissionsorten aus den festgesetzten Emissionskontingenten und den Zusatzkontingenten nach Punkt. Das Immissionskontingent gibt an, wie laut ein Betrieb an jedem beliebigen Immissionsort außerhalb des Bebauungsplanes sein darf. Bei der Berechnung werden keine Abschirmungen, Reflexionen oder andere akustische Parameter berücksichtigt. Das Immissionskontingent entspricht für die Teilfläche dem Immissionsrichtwert, den das Vorhaben nicht überschreiten darf.. Berechnung der Beurteilungspegel gemäß TA Lärm [] an maßgebenden Immissionsorten mit Berücksichtigung von Abschirmungen, Reflexionen, Bodendämpfung, Ruhezeitenzuschlägen, Einzeltonzuschlägen, usw. Dabei werden die Emissionen der einzelnen Vorgänge des Betriebes bzw. der Anlage berücksichtigt.. Anschließend ist der nach Punkt berechnete maximal mögliche Pegel (Immissionskontingent) mit dem nach Punkt berechneten Beurteilungspegel zu vergleichen. Der Betrieb ist dann zulässig, wenn die nach TA Lärm [] zu erwartenden Lärmimmissionen die Immissionskontingente nicht überschreiten, d.h. der Beurteilungspegel am Immissionsort nicht größer ist als der maximal mögliche Pegel (Immissionskontingent). Ein Vorhaben erfüllt auch die schalltechnischen Voraussetzungen, wenn der Beurteilungspegel die Immissionsrichtwerte an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens db(a) unterschreitet.

12 Lärmtechnische Berechnungen Seite Lärmtechnische Berechnungen Für die Modellierung der Situation wird der Entwurf des B Planes Nr. vom der AC Planergruppe verwendet. Ferner fließen Informationen aus den rechtsgültigen Bebauungsplänen und des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Bramstedt in das Modell ein.. Gewerbelärm Kontingentierung Die Flächen innerhalb des Untersuchungsbereiches werden für die Bestimmung der Emissionskontingente entsprechend des zur Verfügung gestellten Entwurfes unterteilt. Zusätzlich wird die Fläche GE aufgrund der großen Ausdehnung in zwei Teilflächen eingeteilt. Die Teilflächen gehen als Flächenschallquellen in einer Höhe von,0 m in die Berechnung ein. Luft und Bodendämpfung sowie Reflexionen werden dabei gemäß DIN 9 [] nicht zum Ansatz gebracht. Weiterhin werden abschirmende Gebäude nicht berücksichtigt. Zum Schutz von nachbarschaftlichen Nutzungen innerhalb des B Planes Nr. wird das maximale Gesamtkontingent auf db(a)/m² begrenzt. Ein Emissionskontingent von db(a)/m² entspricht dem Planungspegel der DIN 00 [] für Industriegebiete (GI)... Bestimmung der Immissionsorte Die Ermittlung der Emissionskontingente erfolgt für Immissionsorte außerhalb des Geltungsbereiches des hier zu betrachteten B Planes. Die Beschreibung der benachbarten Gebiete ist im Abschnitt. enthalten. Die Lage der innerhalb der zu schützenden Gebiete vorhandenen maßgeblichen Immissionsorte ist Anhang. zu entnehmen. Diese werden in der folgenden Tabelle. aufgelistet. Tabelle.: Maßgebliche Immissionsorte Name IO Lage des Immissionsortes (IO) Gebietsnutzung Ach. Achtern Dieck WA Bru0. Brunnenweg MI Erl0. Erlenhorststraße WA Ham. Hamwinsel MI Loh9. Lohstücker Weg 9 MI Nec. Neckargemündeweg WA Sch0. Schapbrooker Weg WA Seg0. Segeberger Straße (MI) WA Sega. Segeberger Straße a (MI) WA Sig0b. Siggenweg b (MI) WA Vog0c. Vogelstange c WA Vog0h. Vogelstange 0h WA

13 Lärmtechnische Berechnungen Seite.. Berechnungen Die Kontingentierung wird entsprechend DIN 9 [] vorgenommen. Die Ergebnisse der Berechnungen sind Anhang. zu entnehmen. Unter Berücksichtigung der Emissionskontingente von db(a)/m² bis db(a)/m² tags und zwischen db(a)/m² und 0 db(a)/m² nachts können die Gesamt Immissionswerte an der schutzbedürftigen Bebauung außerhalb des Geltungsbereiches eingehalten werden. Zur Ermöglichung der maximal möglichen Schallemission aus dem Geltungsbereich des B Planes Nr. wird die Erhöhung der Emissionskontingente gemäß Nummer A. der DIN 9 [] bis zum Maximalwert von db(a)/m² vorgenommen. Im Beurteilungszeitraum TAG dies entspricht einem Zusatzkontingente von db(a)/m². Zur Berücksichtigung derzeit nicht absehbarer zukünftiger Entwicklungsmöglichkeiten anderweitiger Gebiete außerhalb des Geltungsbereiches werden die Zusatzkontingente für den Beurteilungspegel NACHT um db(a) abgemindert, um die zulässigen Immissionswerte nicht bereits durch den B Plan Nr. gänzlich auszuschöpfen. Zum Schutz der direkt angrenzenden Bebauung Siggenweg/ Segeberger Straße werden für diese keine Zusatzkontingente vergeben. Die Zusatzkontingente werden in Tabelle. für die in Anhang. und Anhang. gezeigten Gebiete bestimmt. Tabelle.: Zusatzkontingente Gebiet mögl. Zusatzkontingent gew. Zusatzkontingent L EK,T,zus L EK,N,zus L EK,T,zus L EK,N,zus [db(a)/m²] [db(a)/m²] [db(a)/m²] [db(a)/m²] B Plan Nr. B Plan Nr. 9 9 B Plan Nr. 9 9 Brunnenweg Hamwinsel (südl. B Plan) Lohstücker Weg 9 9 Schapbrooker Weg 9 Siggenweg/Segeberger Str Vogelstange Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach der DIN 9 [], Abschnitt. Für die Immissionsorte, die sich in den im Anhang. und Anhang. gezeigten Gebieten befinden, darf bei der Prüfung mit den Gleichungen () und () das Emissionskontingent L EK der einzelnen Flächen durch L EK +L EK,zus ersetzt werden. Der Nachweis ist im Genehmigungsverfahren für jeden einzelnen sich ansiedelnden Betrieb zu führen. Ein textlicher Festsetzungsvorschlag der Emissionskontingente und Zusatzkontingente wird im Abschnitt. vorgenommen.

14 Lärmtechnische Berechnungen Seite Ergänzende Hinweise: Die Emissionskontingente haben keine unmittelbare schalltechnische Bedeutung für die zu installierenden realen Schallquellen eines Betriebes. Die im Einzelfall physikalisch realisierbaren Schallleistungen können deutlich größer sein als die im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingente. Die Emissionskontingente ermöglichen die Berechnung eines von der Grundstücksgröße abhängigen Immissionsanteils bzw. beitrags an einem außerhalb des Geltungsbereiches gelegenen Immissionsort. Die Einhaltung dieses Anteils ist im Genehmigungsverfahren nachzuweisen. Erst an dieser Stelle sind Abschirmungen oder Emissionsminderungen der einzelnen Schallquellen zur Einhaltung der berechneten Anteile vorzunehmen.

15 Zusammenfassung und Empfehlung Seite Zusammenfassung und Empfehlung. Ausgangssituation In der Stadt Bad Bramstedt ist über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. die Entwicklung von gemischten Gewerbegebietsflächen geplant. Die Erschließung des B Planes Nr. soll an den als Bundesstraße B klassifizierten Lohstücker Weg erfolgen. Das Wohnen ist im Geltungsbereich des B Planes Nr. soll ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen mit gewerblicher Nutzung ist zu gewährleisten, dass die zukünftigen Lärmemissionen der anzusiedelnden Unternehmen keine Konflikte mit angrenzenden schutzwürdigen Nutzungen auslösen. Dies wird durch die Festsetzungen von Emissionskontingenten nach der DIN 9 [] ermöglicht. Durch die lärmtechnische Untersuchung sind daher die zu überplanenden Flächen zu kontingentieren. Die Berechnung erfolgt nach DIN 9 []. Dabei dürfen die Gesamt Immissionswerte in der Regel nicht höher sein als die Immissionsrichtwerte der TA Lärm []; als Anhalt gelten die Orientierungswerte des Beiblattes zur DIN 00 [].. Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnung Zum Schutz von nachbarschaftlichen Nutzungen innerhalb des B Planes Nr. wird planerisch das maximale Gesamtkontingent auf db(a)/m² begrenzt. Ein Emissionskontingent von db(a)/m² entspricht dem Planungspegel der DIN 00 [] für Industriegebiete (GI). Unter Berücksichtigung der Emissionskontingente von db(a)/m² bis db(a)/m² tags und 0 db(a)/m² bis db(a)/m² nachts können die Gesamt Immissionswerte an der schutzbedürftigen Bebauung außerhalb des Geltungsbereiches sowie innerhalb der Geltungsbereiche eingehalten bzw. unterschritten werden. Zur Ermöglichung der maximal möglichen Schallemission aus dem Geltungsbereich des B Planes Nr. wurde die Erhöhung der Emissionskontingente durch die Festsetzung von Zusatzkontingenten vorgenommen. Im Beurteilungszeitraum TAG ist ein Zusatzkontingent von db(a)/m² und im Beurteilungszeitraum NACHT von bis db(a)/m² möglich. Tabelle. zeigt die Zusatzkontingente je festgelegtes Gebiet. Ergänzende Hinweise: Zur Berücksichtigung derzeit nicht absehbarer zukünftiger Entwicklungsmöglichkeiten anderweitiger Gebiete außerhalb des Geltungsbereiches wurden die Zusatzkontingente für den Beurteilungspegel NACHT um db(a) abgemindert, um die zulässigen Immissionswerte nicht bereits durch den B Plan Nr. gänzlich auszuschöpfen. Zum Schutz der direkt angrenzenden Bebauung Siggenweg/ Segeberger Straße wurden für diese keine Zusatzkontingente vergeben.

16 Zusammenfassung und Empfehlung Seite. Empfehlung Es ist die Festsetzung von Emissionskontingenten nach DIN 9 [] innerhalb des Geltungsbereiches des B Planes Nr. vorzunehmen. Die Empfehlung wird in Form eines Festsetzungstextes formuliert. Anhang. zeigt die in den Teil A: Planzeichnung des Bebauungsplanes zu übernehmenden Festsetzungen. In der Planzeichnung sind die Grenzen der betrachteten Teilflächen und die Gebiete festzusetzen. Innerhalb des B Planes Nr. sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Lärmemissionen soweit begrenzt sind, dass die Emissionskontingente L EK gemäß DIN 9 tags ( Uhr) von bzw. db(a)/m² und nachts ( Uhr) von 0 bzw. db(a)/m² nicht überschritten werden. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach der DIN 9, Abschnitt. Für die im Lageplan dargestellten Gebiete erhöhen sich die Emissionskontingente L EK um die in der folgenden Tabelle dargestellten Zusatzkontingente L EK,zus. Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 9, Abschnitt, wobei in den Gleichungen () und () für außerhalb des Geltungsbereiches gelegene Immissionsorte im jeweiligen Gebiet L EK durch L EK + L EK,zus zu ersetzen ist. Diese Summe darf einen Wert von maximal db(a)/m² tags und nachts nicht überschreiten. Gebiet Zusatzkontingent L EK,T,zus L EK,N,zus [db(a)/m²] [db(a)/m²] B Plan Nr. B Plan Nr. B Plan Nr. Brunnenweg Hamwinsel (südl. B Plan) Lohstücker Weg Schapbrooker Weg 9 Siggenweg/Segeberger Str. 0 0 Vogelstange Bei der Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens sind Immissionsorte außerhalb des Geltungsbereiches des B Planes Nr. zu berücksichtigen. Die Berechnung der Immissionsanteile an den maßgebenden außerhalb des Geltungsbereiches gelegenen Immissionsorten aus den festgesetzten Emissionskontingenten und den Zusatzkontingenten ist nach Vorgaben der DIN 9 ohne Berücksichtigung von Abschirmungen, Reflexionen oder anderen akustischen Parametern durchzuführen. Ein Betrieb ist zulässig, wenn der nach TA Lärm berechnete Beurteilungspegel Lr am jeweils betrachteten Immissionsort innerhalb der oben genannten Gebiete den Immissionsanteil einhält oder unterschreitet, der aus dem für das Betriebsgrundstück festgesetzten Emissionskontingent zzgl. Zusatzkontingent berechnet wird.

17 Zusammenfassung und Empfehlung Seite Ein Vorhaben ist auch dann zulässig, wenn der nach TA Lärm berechnete Beurteilungspegel Lr am jeweils betrachteten Immissionsort den Immissionsrichtwert nach TA Lärm um mindestens db(a) unterschreitet. Für Immissionsorte innerhalb des B Planes sind die allgemeingültigen Regelungen der TA Lärm zu berücksichtigen. Zusätzliche Hinweise: Die Vorgaben der TA Lärm für Immissionsorte innerhalb des Geltungsbereiches haben zur Folge, dass eine vollständige Ausschöpfung der ermittelten Zusatzkontingente in besonderen Fällen nicht möglich ist, wenn in der betreffenden Richtung auf dem benachbarten Grundstück innerhalb des Geltungsbereiches schutzbedürftige Räume angeordnet sind. Da die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für schutzbedürftige Räume auch auf benachbarten gewerblichen Grundstücken zu gewährleisten ist, gilt in diesem Fall das ermittelte Emissionskontingent von db(a)/m² tags und nachts und entspricht damit dem Immissionsrichtwert TAG der TA Lärm für Gewerbegebiete. Aufgestellt: Neumünster, 0. August 0 i.a. Katharina Schlotfeldt Dipl. Ing. (FH) ppa. Michael Hinz Dipl. Ing. (FH) Wasser und Verkehrs Kontor

18 Literaturverzeichnis Seite Literaturverzeichnis [] Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS) im DIN und VDI, DIN 9 Geräuschkontingentierung, Dezember 00. [] TA Lärm, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz, 999. [] DIN Deutsches Institut für Normung e.v., DIN 00, Beiblatt, 9. [] Baugesetzbuch, 99. [] DIN Deutsches Institut für Normung e.v., DIN 00, 00. [] BGBl. I S.0, Bundes Immissionsschutzgesetz BImSchG,

19 Legende Geltungsbereich Baugrenze Immissionsort Allgemeine Wohngebiete Mischgebiete 9 0 A 0 0 A B A 9A Schallquellen zu kontingentierende Fläche Maßstab : m Bearbeiter: Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH Havelstraße - 9 Neumünster Tel.: 0 / Fax.: 0 / 0-99 internet: info@wvk.sh Stadt Bad Bramstedt B-Plan Nr. "Gewerbegebiet Süd" Lärmtechnische Untersuchung Gewerbelärm nach DIN 9 Anhang:. Darstellung der Situation 9B 0a-l - Immissionsorte, Gebietsnutzungen, zu kontingentierende Flächen - Aufgestellt: Neumünster, 0. August 0 Projekt-Nr.:. Bearbeiter: K. Schlotfeldt, M. Hinz Harm-St Brunnenweg B-Plan Nr. Bru A WA B-Plan Nr. A B MI 0 Erl0. Brügmann-Ring Achtern Dieck König-Christian-Straße Nec WA Holm B-Plan Nr. Alt. Holm stian-straße MI Lohstücker Weg Junkerstieg 9 Osterau RRB Loh9. B, Lohstücker Weg Sandweg SO B0 ABCDE F ABCDEF ED C B A elstange B, Lohstücker Weg Planstraße B Planstraße A Vog0c. CBA GE GE. 0H0G0F0E0D0C0B0A ABCDEF CBA GE GE a Vogelstange B-Plan Nr. Vog0h. GE b WA GE b Planstraße A Siggenweg / Segeberger Str. GE GE a GE. Seg0. GE a WA Sega. 0 Segeberger Straße EDCBA E B0 A DCB A A Sig0b. B 9 9 A B A B A B F ED C BC BC A FE D CBA 0 Siggenweg A a-d BC 0 9 BA B A BA 0 Sommerstedter Straße BA 0 MI MI in ca. 0 m Entfernung in ca. 0 m Hamwinsel Schapbrooker Weg Entfernung Ham. Sch

20 Stadt Bad Bramstedt, B-Plan Nr. "Gewerbegebiet Süd" Lärmtechnische Untrsuchung, Gewerbelärm nach DIN 9 Geräuschkontingentierung Kontingentierung für: Tageszeitraum Immissionsort Alt. Bru0. Erl0. Ham. Loh9. Nec. Sch0. Seg0. Sega. Sig0b. Vog0c. Vog0h. Gesamtimmissionswert L(GI),0 0,0,0 0,0 0,0,0,0,0,0,0,0,0 Geräuschvorbelastung L(vor) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Planwert L(PI),0 0,0,0 0,0 0,0,0,0,0,0,0,0,0 Teilpegel Teilfläche Größe [m²] L(EK) Alt. Bru0. Erl0. Ham. Loh9. Nec. Sch0. Seg0. Sega. Sig0b. Vog0c. Vog0h. GE 99,9,0,,,,,,0,0,,,0,0 GE.,, 9,,,9,, 9,,,,,, GE. 9, 9,,,9 0, 0,,0,0,,,9 9, 9, GE, 9,9,,9 9,9,9,,,,,,,9 Immissionskontingent L(IK),9,0,,0 0,,,0 9,,,,0, Unterschreitung,,0 9,,0 9, 9,,0,, 0,,0, Anhang. Seite Projekt-Nr.:. SoundPLAN.0

21 Stadt Bad Bramstedt, B-Plan Nr. "Gewerbegebiet Süd" Lärmtechnische Untrsuchung, Gewerbelärm nach DIN 9 Geräuschkontingentierung Kontingentierung für: Nachtzeitraum Immissionsort Alt. Bru0. Erl0. Ham. Loh9. Nec. Sch0. Seg0. Sega. Sig0b. Vog0c. Vog0h. Gesamtimmissionswert L(GI) 0,0,0 0,0,0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Geräuschvorbelastung L(vor) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Planwert L(PI) 0,0,0 0,0,0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Teilpegel Teilfläche Größe [m²] L(EK) Alt. Bru0. Erl0. Ham. Loh9. Nec. Sch0. Seg0. Sega. Sig0b. Vog0c. Vog0h. GE 99,9 0,0,,,,,,0,0 9, 9,,0,0 GE., 0,,,,9,,, 0,,, 9, 9, GE. 9, 0, 9,,9,,,0,0, 9,,9,, GE,,9,,9,9,9, 0,,,,,,9 Immissionskontingent L(IK),9,0 0,,0, 0,,0,, 9,,0, Unterschreitung,,0 9,,0 9, 9,,0,, 0,,0, Anhang. Seite Projekt-Nr.:. SoundPLAN.0

22 Stadt Bad Bramstedt, B-Plan Nr. "Gewerbegebiet Süd" Lärmtechnische Untrsuchung, Gewerbelärm nach DIN 9 Geräuschkontingentierung Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L,EK nach DIN 9 weder tags ( Uhr) noch nachts ( Uhr) überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 9, Abschnitt. Emissionskontingente Teilfläche L(EK),T L(EK),N GE 0 GE. 0 GE. 0 GE Anhang. Seite Projekt-Nr.:. SoundPLAN.0

23 9 9 0 A A 9 9 A 9 A A A A A A A A 0-0 B A 0 0 A A B C D 0 9 0A 0B B b A 0 A 9A A b A A nhof 0A0B0C0D A 9 A A A A A A 9 F 0 F ED C B A FE D CBA 0a-l BA BA A B B A A B BA BC 9A 0 9B 0 a-d 9 A A 0 A BC A A B B Schule / / Rathaus / Osterau / RRB ABCD ABCDEF EDCBA EDCBA Vogelstange Am Kà hlerhof Stadt Bad Bramstedt, B-Plan Nr. "Gewerbegebiet Süd" Lärmtechnische Untrsuchung, Gewerbelärm nach DIN 9 Geräuschkontingentierung Für die im Lageplan dargestellten Gebiete erhöhen sich die Emissionskontingente L,EK um die in der Tabelle dargestellten Zusatzkontingente L,EK,zus. Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 9, Abschnitt, wobei in den Gleichungen () und () für Immissionsorte im jeweiligen Gebiet das Emissionskontingent L,EK der einzelnen Teilflächen durch L,EK+L,EK,zus zu ersetzen ist. Ein Betrieb ist zulässig, wenn der nach TA Lärm berechnete Beurteilungspegel Lr am jeweils betrachteten Immissionsort der unten genannten Gebiete den Immissionsanteil einhält oder unterschreitet, der aus dem für das Betriebsgrundstück festgesetzten Emissionskontingent zzgl. Zusatzkontingent berechnet wird. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 9:00-, Abschnitt. An der Kirc Mühlenstraße Bleeck 0 Bleeckertwiete Mühlenstraße Ochsenweg Lohstücker Weg Parkstraße An der Hudau Raamakerstieg Matthias-Heesch-Stra Schlüskamp Butendoor An der Hudau 9 An der Hudau Schlüskamp -b 0 C B 9 Am Badesteig Lohstücker Weg A B B C GF EDCBA hristian-straße Kà nig-christian-straße Butendoor Strietkamp 9 ABCDE 0H0G0F0E0D0C0B0A ABCDEF Vogelstange Junkerstieg EDCBA E DC B A Oskar-Alexander-Straße Segeberger Straße Sommerstedter Straße BA Achtern Dieck Lohstücker Weg B, Lohstücker Weg Siggenweg/Segeberger Str. Brügmann-Ring Siggenweg B-Plan Nr. Hamwinsel Planstraße A B-Plan Nr. Planstraße B GE GE a GE b Planstraße A B, Lohstücker Weg GE a GE b GE a B-Plan Nr. B0 B0 Holm Holm Brunnenweg Schapbrooker Weg Gebiete mit Zusatzkontingenten Fläche EK,zus,T EK,zus,N B-Plan Nr. B-Plan Nr. 9 9 B-Plan Nr. 9 9 Brunnenweg Hamwinsel (südl. B-Plan) Lohstücker Weg 9 9 Schapbrooker Weg Siggenweg/Segeberger Str. 0 0 Vogelstange Schapbrooker Weg Reiherstieg Hamwinsel (südl. B-Plan) Anhang. Seite Projekt-Nr.:. SoundPLAN.0

24 Legende 9 0 A 0 0 A B A 9A /0 Geltungsbereich Baugrenze Festzusetzende Fläche Allgemeine Wohngebiete Mischgebiete Emissionskontingent tags/nachts in db(a)/m² Maßstab : m Bearbeiter: Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH Havelstraße - 9 Neumünster Tel.: 0 / Fax.: 0 / 0-99 internet: info@wvk.sh Stadt Bad Bramstedt B-Plan Nr. "Gewerbegebiet Süd" Lärmtechnische Untersuchung Gewerbelärm nach DIN 9 Anhang:. Empfohlene Festsetzungen 9B 0a-l - Gewerbelärm - Aufgestellt: Neumünster, 0. August 0 Projekt-Nr.:. Bearbeiter: K. Schlotfeldt, M. Hinz Zusatzkontinget Gebiet TAG LEK,zus NACHT LEK,zus B-Plan Brunnenweg Nr. db(a)/m²] [db(a)]/m² B-Plan Nr. B-Plan Nr B-Plan Nr B-Plan Nr. Brunnenweg Hamwinsel (südl. B-Plan) Lohstücker Weg Schapbrooker Weg 9 Siggenweg/Segeberger Str. 0 0 Vogelstange 0 Harm-St Brügmann-Ring Achtern Dieck König-Christian-Straße A A B Holm B-Plan Nr. Holm stian-straße Lohstücker Weg Junkerstieg 9 Osterau RRB B, Lohstücker Weg Sandweg B elstange B, Lohstücker Weg Planstraße B Planstraße A ABCDE F ABCDEF ED C B A 0H0G0F0E0D0C0B0A ABCDEF CBA CBA GE a /0 GE Vogelstange B-Plan Nr. /0 GE b 9 Planstraße A / GE b Siggenweg / Segeberger Str. GE a GE a Segeberger Straße 0 EDCBA E B0 A DCB A A B A B 9 9 A B A B F ED C BC BC Siggenweg A A a-d BC 0 Sommerstedter Straße FE D CBA 0 9 BA B A BA 0 BA 0 Hamwinsel in ca. 0 m Schapbrooker Weg Entfernung in ca. 0 m Entfernung

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