Herzlich willkommen!
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- Matthias Pfaff
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1 Herzlich willkommen! 1
2 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, Münster Voigt@ggua.de Gefördert durch:
3 Übersicht I 2011 Sicherung des Lebensunterhalts Kindergeld Elterngeld Unterhaltsvorschuss Wohngeld Krankenversicherung Hilfe zur Pflege Eingliederungshilfe 3
4 Sicherung des Lebensunterhalts
5 5 Abs. 1 AufenthG Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass 1. der Lebensunterhalt gesichert ist, ( ). 5
6 5 Abs. 3 AufenthG In den Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach 24 oder 25 Absatz 1 bis 3 ist von der Anwendung der Absätze 1 und 2, in den Fällen des 25 Absatz 4a und 4b von der Anwendung des Absatzes 1 Nr. 1 bis 2 und 4 sowie des Absatzes 2 abzusehen. In den übrigen Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Kapitel 2 Abschnitt 5 kann von der Anwendung der Absätze 1 und 2 abgesehen werden. 6
7 9 Abs. 2 AufenthG 2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn 1. er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt, 2. sein Lebensunterhalt gesichert ist, 3. er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet ( ). Ausnahmen nur, wenn er sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann. ( 9 Abs. 2 Satz 6 AufenthG) 7
8 2 Abs. 3 AufenthG Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann. Nicht als Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gilt der Bezug von: 1. Kindergeld, 2. Kinderzuschlag, 3. Erziehungsgeld, 4. Elterngeld, 5. Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, 8
9 2 Abs. 3 AufenthG Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann. Nicht als Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gilt der Bezug von: 6. öffentlichen Mitteln, die auf Beitragsleistungen beruhen oder die gewährt werden, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen und 7. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. 9
10 Herr J. ist allein stehend und hat eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 3 AufenthG. Er möchte eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Er verdient Euro brutto bzw. 750 Euro netto monatlich. Er hat eine Warmmiete von 340 Euro. Wird das mit der Niederlassungserlaubnis klappen? 10
11 Die neue Flüchtlings-NE
12 Die Anerkennung im Asylverfahren Asylberechtigung gem. Art. 16a GG AE 25 Abs. 1 AufenthG drei Jahre Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gem. 3 AsylG AE 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG drei Jahre Zuerkennung des subsidiären Schutzes gem. 4 AsylG AE 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 AufenthG ein Jahr, bei Verlängerung für zwei Jahre Abschiebungsverbot gem. 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG AE 25 Abs. 3 AufenthG Mindestens ein Jahr Ab 19. März 2018? Nur aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen NE 26 Abs. 3 Satz 1 o. 3 NE 26 Abs. 3 Satz 1 o. 3 NE 26 Abs. 4 NE 26 Abs. 4
13 Die Niederlassungserlaubnisse 26 Abs. 3 S.1 26 Abs. 3 S Abs. 4 5 Jahre AE inkl. Asylverf. 3 Jahre AE inkl. Asylverf. Kein Widerruf Kein Widerruf - 5 Jahre AE inkl. Asylverf. überwiegende LUS weit überwiegende LUS ÖSoO, RuGO, Wohnraum ÖSoO, RuGO, Wohnraum Vollständige LUS, 60 Monate Rentenbeiträge ÖSoO, RuGO, Wohnraum A2 GERR C1 GERR B1 GERR Krankheit, Behinderung ursächlich dann keine LUS, A2, RuGO - Krankheit, Behinderung ursächlich dann keine LUS, B1, RuGO keine LUS Rentenalter - -
14 Kindergeld
15 Frage Frau H. hat eine Duldung und die armenische Staatsangehörigkeit. Sie hat ein gerade in Deutschland geborenes Kind mit einem Mann, der die italienische Staatsangehörigkeit besitzt und seit etwa zehn Jahren in Deutschland lebt und arbeitet. Sie lebt nicht mit ihm zusammen. Hat sie Anspruch auf Kindergeld? 15
16 Kindergeld 62 Abs. 2 EStG und 1 Abs. 3 BKGG: Kindergeld erhält, wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat. 16
17 Kindergeld Ausgeschlossen sind Personen mit Aufenthaltserlaubnissen nach 16 AufenthG (Aufenthalt zum Zweck des Studiums) sowie nach 18 Abs. 2 AufenthG, falls die Zustimmung zur Beschäftigung nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden durfte (etwa Saisonarbeitnehmer). Mit 17 AufenthG erhält man Kindergeld, wenn die Aufenthaltserlaubnis mehr als sechs Monate gültig ist. 17
18 Kindergeld Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs. 1 des AufenthG wegen eines Krieges im Heimatland oder nach den 23a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG müssen für einen Kindergeldanspruch als weitere Voraussetzungen sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten und im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig sein (wobei auch ein Minijob zählt), laufende Geldleistungen nach dem SGB III beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen. 18
19 Kindergeld Aufenthaltsgestattung oder Duldung: kein Anspruch auf Kindergeld. Außer: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Bosnien, Serbien, Montenegro und Kosovo sowie aus Algerien, Marokko und Tunesien Staatsangehörige der Türkei: Eine Kindergeldberechtigung besteht unabhängig vom Vorliegen des Arbeitnehmerstatus und unabhängig vom Aufenthaltsstatus bereits dann, wenn der Betreffende sich seit mindestens sechs Monaten in Deutschland aufhält ail/index.htm?dfcontentid=l dstbai718449
20 Kindergeld Nach Zuerkennung eines Schutzstatus: Kindergeldanspruch. Entscheidend: Zeitpunkt des BAMF-Bescheids. Anerkannte Flüchtlinge sowie subsidiär Geschützte können Kindergeld sogar rückwirkend für die Zeit des Asylverfahrens beziehen ab dem Zeitpunkt, an dem sie seit sechs Monaten in Deutschland lebten. Vgl: Bundeszentralamt für Steuern: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (2016), S. 26. Zu finden hier: stanweisung_node.html 20
21 Frage Der 19jährige B. hat eine Duldung und ist aus Marokko. Er absolviert eine betriebliche Ausbildung und verdient dabei rund 600 Euro netto. Hat er Anspruch auf Kindergeld? 21
22 Kindergeld Kindergeld wird für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Geburtstag gezahlt ( 32 EStG). Anspruchsberechtigt sind jedoch die Eltern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt dafür in Deutschland haben müssen. Nur, wenn die Eltern tot oder verschollen sind, hat das Kind selbst einen Anspruch nach dem BKGG 22
23 Kindergeld Das Sozialgericht Mainz hat am entschieden, dass ein Kind oder junger Erwachsener selbst dann Kindergeld für sich selbst beanspruchen kann, obwohl noch telefonischer Kontakt zu einem Elternteil im Ausland besteht: Unkenntnis vom Aufenthalt der Eltern habe derjenige, der nicht jederzeit wisse, wo sich die Eltern gerade aufhalten und in der Folge sozial wie eine Vollwaise dastehe. Der Gesetzgeber habe die betreffende gesetzliche Regelung ausdrücklich dafür geschaffen, alleinstehenden Kindern, die von ihren Eltern oder anderen keine Hilfe zu erwarten haben, Kindergeld an Eltern statt zu gewähren. Der Kläger könne nicht jederzeit wissen, wo sich seine obdachlose Mutter im Iran aufhalte. Diese wiederum könne ihm keinerlei Unterstützung zukommen lassen. (Sozialgericht Mainz, Urteil vom , Aktenzeichen 14 KG 1/15) 23
24 Kindergeld Hier gibt es ausführliche Infos, alle Antragsformulare und Merkblätter in verschiedenen Sprachen zum Kindergeld: Hier gibt es die Dienstanweisungen zum Kindergeld: Fachaufsicht/Familienkassen/Dienstanweisung/Dienst anweisung_node.html 24
25 Kindergeld Hier gibt es gute Infos zur Frage eines Erlasses von Kindergeldrückforderungen: justament.de/data/documents/kurzmitteilung- Praxistipps-SGB-II-2017-Nr.-2.pdf Hier gibt es eine Übersicht u.a. zur Höhe des Kindergeldes: len_und_uebersichten/arbeitshilfe_sgb_ii- Regelsaetze_2018.pdf 25
26 Kindergeld Das Bundesverfassungsgericht wird sich voraussichtlich in diesem Jahr mit der Frage beschäftigen, ob der Ausschluss vom Kindergeld für Personen mit Gestattung und Duldung sowie bestimmten Aufenthaltserlaubnissen verfassungswidrig sind: tuelles/fgaktuell/vorlagebeschluesse-an-dasbundesverfassungsgericht-zum-kindergeld-fuerauslaender-veroeffentlicht html 26
27 Elterngeld
28 Frage Herr und Frau J. haben Aufenthaltserlaubnisse nach 25 Abs. 3 AufenthG. Sie leben seit vier Jahren in Deutschland und sind nicht erwerbstätig. Haben sie Anspruch auf Elterngeld für ihr gerade geborenes Kind? 28
29 Elterngeld 1 Abs. 7 BEEG: Elterngeld erhält, wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat. 29
30 Elterngeld Ausgeschlossen sind Personen mit Aufenthaltserlaubnissen nach 16 AufenthG (Aufenthalt zum Zweck des Studiums) sowie nach 18 Abs. 2 AufenthG, falls die Zustimmung zur Beschäftigung nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden durfte (etwa Saisonarbeitnehmer). Mit 17 AufenthG erhält man Elterngeld, wenn die Aufenthaltserlaubnis mehr als sechs Monate gültig ist. 30
31 Elterngeld Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs. 1 des AufenthG wegen eines Krieges im Heimatland oder nach den 23a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG müssen für einen Elterngeldanspruch als weitere Voraussetzungen sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten und im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig sein (wobei auch ein Minijob zählt), laufende Geldleistungen nach dem SGB III beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen. BSG, Urteil vom 10. Juli 2012, 1 BvL 2/10 31
32 Elterngeld Aufenthaltsgestattung oder Duldung: kein Anspruch auf Elterngeld. Außer: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Algerien, Marokko, Tunesien, Türkei pflichtversichert in einem System der Sozialversicherung (z. B. Unfallversicherung bei Minijob). Ein Anspruch besteht auch für deren Familienangehörige, die selbst nicht die genannten Staatsangehörigkeiten haben müssen. vgl.: Richtlinien zum Elterngeld, S
33 Elterngeld Weitere Informationen zum Elterngeld gibt es auf der Seite des Bundesfamilienministeriums: eistungen/elterngeld/elterngeld-undelterngeldplus/
34 Unterhaltsvorschuss
35 Unterhaltsvorschuss Frau J. hat eine Duldung. Ihre 16jährige Tochter lebt mit ihr seit vier Jahren in Deutschland und hat eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 3 AufenthG. Sie ist nicht erwerbstätig, der Vater lebt nicht in Deutschland. Sie fragt, ob sie einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss geltend machen kann? Sie fragt, ob sie Kindergeld erhalten kann? 35
36 Unterhaltsvorschuss Seit dem kann Unterhaltsvorschuss auch bis zum 18. Geburtstag sowie über die Bezugsdauer von sechs Jahren hinaus erbracht werden. 36
37 Unterhaltsvorschuss 1 Abs. 2a UhVorschG: Unterhaltsvorschuss erhält, wenn der Elternteil oder das Kind selbst eine Niederlassungserlaubnis besitzt oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat. 37
38 Unterhaltsvorschuss Ausgeschlossen sind Personen mit Aufenthaltserlaubnissen nach 16 AufenthG (Aufenthalt zum Zweck des Studiums) sowie nach 18 Abs. 2 AufenthG, falls die Zustimmung zur Beschäftigung nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden durfte (etwa Saisonarbeitnehmer). Mit 17 AufenthG erhält man Unterhaltsvorschuss, wenn die Aufenthaltserlaubnis mehr als sechs Monate gültig ist. 38
39 Unterhaltsvorschuss Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs. 1 des AufenthG wegen eines Krieges im Heimatland oder nach den 23a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG müssen für einen Unterhaltsvorschuss als weitere Voraussetzungen sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten und im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig sein (wobei auch ein Minijob zählt), laufende Geldleistungen nach dem SGB III beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen. Richtlinien zum UhVorschG, S. 44ff 39
40 Unterhaltsvorschuss Aufenthaltsgestattung oder Duldung: kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Außer: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Algerien, Marokko, Tunesien, Türkei pflichtversichert in einem System der Sozialversicherung (z. B. Unfallversicherung bei Minijob). Ein Anspruch besteht auch für deren Familienangehörige, die selbst nicht die genannten Staatsangehörigkeiten haben müssen. Richtlinien zum UhVorschG, S. 48ff 40
41 Unterhaltsvorschuss Der Unterhaltsvorschuss erhöht sich um die Summe des Kindergeldes, wenn kein Kindergeld bezogen wird. Für ein zwölfjähriges Kind liegt der Mindestunterhalt bei 467 Euro. Der Unterhaltsvorschuss liegt somit bei 273 Euro, wenn Kindergeld bezogen wird und bei 467 Euro, wenn kein Kindergeld bezogen wird. Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und Elterngeld Sind ausländerrechtlich unschädliche Sozialleistungen. 41
42 Unterhaltsvorschuss Herr D. ist russischer Studierender und hat eine Aufenthaltserlaubnis nach 16 Abs. 1 AufenthG zum Zweck des Studiums. Er hat seine sechsjährige Tochter im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland geholt, sie hat eine Aufenthaltserlaubnis nach 32 AufenthG. Die Mutter ist unbekannt. Besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss? 42
43 Unterhaltsvorschuss Weitere Infos: Eine gute Arbeitshilfe zum Unterhaltsvorschuss gibt es hier: Sozialrecht-Justament_korrigiert.pdf Eine Arbeitshilfe zum Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Ausländer*innen gibt es hier: nd_uebersichten/unterhaltsvorschuss.pdf Die Richtlinien zum Unterhaltsvorschuss gibt es hier: 43 G_RL_ pdf
44 Jugendhilfe
45 Jugendhilfe ( 6 Abs. 2 SGB VIII) (2) Ausländer können Leistungen nach diesem Buch nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. ( ). 45
46 Jugendhilfe Aus der Kommentierung zu 6 Abs. 2 SGB VIII (juris Praxiskommentar-SGB VIII / Lange): 46
47 Jugendhilfe Für die Dauer eines Asylverfahrens, für das dem Betreffenden eine Aufenthaltsgestattung erteilt worden ist, ist die Begründung eines g. A. regelmäßig zu bejahen ( ). (juris Praxiskommentar SGB VIII) Für alle Minderjährigen sind die Ansprüche auf alle Leistungen der Jugendhilfe zudem unmittelbar aus dem Haager Minderjährigenschutzabkommen und dem Haager Kinderschutzübereinkommen abzuleiten. 47
48 Jugendhilfe Das Sorgerecht für den 15 jährigen Flüchtling wurde der 21 jährigen Schwester übertragen. Beide wurden inzwischen anerkannt. Die Schwester erhält SGB II Leistungen, der 15 jährige jedoch nicht. Das Jobcenter verweist (bislang mündlich) auf 10 SGB VIII wonach Maßnahmen des Jugendamtes vorrangig sind (hier: Sicherstellung des Lebensunterhaltes als Annex zur Maßnahmen der Jugendhilfe). 48
49 Jugendhilfe Das Jugendamt bestätigt mir allerdings folgendes: ( ) Nach Rücksprache mit der ASD-Teamleiterin, Frau G., liegt bei A. kein erzieherischer Bedarf vor. Ein solcher wurde auch nicht durch den Vormund vorgetragen und es wurde auch kein Jugendhilfeantrag gestellt. Auf Nachfrage von Frau B. erklärte auch Herr K., der ehrenamtliche Betreuer der Familie, dass s. E. kein erzieherischer Bedarf bestehe. Die Familie käme gut klar. Es ist daher keine Rechtsgrundlage für die Gewährung stat. Jugendhilfe nach dem SGB VIII gegeben. Die Finanzierung des Lebensunterhalts als Annex zur stat. Jugendhilfeleistung kommt daher ebenfalls nicht in Betracht. ( ) 49
50 Jugendhilfe Pflegeeltern erhalten zum Unterhalt für Ihr Pflegekind Pflegegeld. Darüber hinaus wird das Kind auf der Steuerkarte der Pflegeeltern eingetragen. Ebenso haben die Pflegeeltern Anrecht auf das Kindergeld und alle damit einhergehenden Ansprüche. Wir empfehlen sofort mit der Pflegevereinbarung der Eltern einen Antrag auf Einrichtung einer Vollzeitpflege, 33 SGB VIII, mit der Folge einer Pflegegeldzahlung bei dem für Sie zuständigen Jugendamt zu stellen. Artikel von Kanzlei Nussmann: Pflegschaft für minderjährige fremde oder verwandte Kinder 50
51 Jugendhilfe Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (B-UMF) hat eine Arbeitshilfe zur Beantragung von Hilfe für junge Volljährige erstellt: 18 - und dann? Arbeitshilfe zur Beantragung von Hilfen für junge Volljährige 51
52 Wohngeld
53 Wohngeld Auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung und Duldung können Wohngeld beantragen ( 3 Abs. 5 Nr. 4 WoGG) allerdings (vereinfacht ausgedrückt) nur dann, wenn sie in einer Mietwohnung wohnen (also nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, eine Obdachloseneinrichtung reicht hingegen aus) ( 3 WoGG; Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu WoGG, Randziffer 3.13) und keinen Anspruch auf BAB haben ( 20 Abs. 2 WoGG; Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum WoGG, Randziffer 20.21) und keine Leistungen nach 3 oder 2 AsylbLG beziehen ( 7 53 Abs. 1 Nr. 8 WoGG).
54 Krankenversicherung
55 Asylverfahren (Gestattung, BüMA, Ankunftsnachweis) Erste 15 Monate Ab 16. Monat Anerkennung (Aufenthaltserlaubnis) AsylbLG Grundleistungen ( 3 AsylbLG) Zuständig: Sozialamt / Arbeitsagentur Gesundheitsleistungen 4 und 6 AsylbLG AsylbLG Analogleistungen ( 2 AsylbLG) Zuständig: Sozialamt / Arbeitsagentur Gesundheitsleistungen analog SGB V mit egk SGB II (Hartz IV) Zuständig: Jobcenter Gesundheitsleistungen GKV: SGB V mit egk SGB VIII (Anspruch)
56 Asylverfahren (Gestattung, BüMA, Ankunftsnachweis) Ablehnung (Duldung) Erste 15 Monate 3 AsylbLG Ab 16. Monat: 2 AylbLG AsylbLG Grundleistungen ( 3 AsylbLG) Zuständig: Sozialamt / Arbeitsagentur Gesundheitsleistungen 4 und 6 AsylbLG AsylbLG Analogleistungen ( 2 AsylbLG) Zuständig: Sozialamt / Arbeitsagentur Gesundheitsleistungen analog SGB V mit egk Leistungseinschränkungen als Sanktion möglich ( 1a AsylbLG) Vorrangig: SGB VIII (Anspruch)
57 Krankenversicherung Herr K. hat eine Duldung und hat versicherungspflichtig gearbeitet. Nun hat er den Job verloren. Er fragt, ob er in der Krankenkasse bleiben kann und wer die Beiträge übernimmt? Er fragt, ob seine Frau ebenfalls über ihn versichert werden kann? 57
58 Krankenversicherung Eine Krankenversicherungspflicht entsteht nach 5 SGB V auch für Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung z. B.: versicherungspflichtiger Beschäftigung Alg I-Bezug Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung Studierende Praktikant*innen, die ein im Rahmen einer schulischen Ausbildung vorgeschriebenes unbezahltes Praktikum absolvieren. 58
59 Krankenversicherung 188 Abs. 4 SGB V: Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. 59
60 Krankenversicherung Die Beiträge übernimmt das Sozialamt über 6 AsylbLG oder über 2 AsylbLG i. V. m. 32 SGB XII. Eine beitragsfreie Familienversicherung besteht nach 10 SGB V für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner*innen und Kinder. Diese ist auch für Personen mit einer Duldung / Gestattung möglich. 60
61 Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege
62 Asylverfahren (Gestattung, BüMA, Ankunftsnachweis) Erste 15 Monate Ab 16. Monat Anerkennung (Aufenthaltserlaubnis) Eingliederungshilfe 6 AsylbLG Hilfe zur Pflege 6 AsylbLG Gesundheitsleistungen 4 und 6 AsylbLG Eingliederungshilfe analog 53ff SGB XII (Ermessen) Hilfe zur Pflege analog 61ff SGB XII (Anspruch) Gesundheitsleistungen analog SGB V mit egk Eingliederungshilfe 53ff SGB XII (i. d. R. Anspruch) Hilfe zur Pflege 61ff SGB XII Nach zwei Jahren GKV: SGB XI Gesundheitsleistungen GKV: SGB V mit egk SGB VIII (Anspruch)
63 Asylverfahren (Gestattung, BüMA, Ankunftsnachweis) Ablehnung (Duldung) Erste 15 Monate Ab 16. Monat Eingliederungshilfe 6 AsylbLG Hilfe zur Pflege 6 AsylbLG Gesundheitsleistungen 4 und 6 AsylbLG Eingliederungshilfe analog 53ff SGB XII (Ermessen) Hilfe zur Pflege analog 61ff SGB XII (Anspruch) Gesundheitsleistungen analog SGB V mit egk Leistungseinschränkungen möglich ( 1a AsylbLG) Für Menschen mit Behinderungen wohl nicht zulässig! SGB VIII (Anspruch)
64 Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege Nach Anerkennung als Flüchtling oder Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis besteht in aller Regel kein Anspruch mehr auf Leistungen nach dem AsylbLG, sondern nach dem SGB II / XII. 64
65 Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege Entscheidender Paragraf ist dann für Eingliederungsleistungen 23 SGB XII (1) Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege nach diesem Buch zu leisten. Die Vorschriften des Vierten Kapitels bleiben unberührt (Grundsicherung bei Erwerbsminderung). Im Übrigen kann Sozialhilfe geleistet werden, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist. 65
66 Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege Entscheidender Paragraf ist dann für Eingliederungsleistungen 23 SGB XII Die Einschränkungen nach Satz 1 gelten nicht für Ausländer, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder eines befristeten Aufenthaltstitels sind und sich voraussichtlich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten. ( ) 66
67 Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege Entscheidender Paragraf ist dann für Eingliederungsleistungen 23 SGB XII Grundsätzlich steht jede Aufenthaltserlaubnis einer Aufenthaltsverfestigung offen. Ausnahmen können lediglich sein: 16 und 17 AufenthG. Für humanitäre Aufenthaltserlaubnisse dürfen die Einschränkungen wohl nicht angewandt werden. 67
68 Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege Maren Gag / Barbara Weiser Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht 68
69 Ausbildungsförderung
70 Beispiel: F. ist 18 Jahre alt und aus Guinea. Er hat eine Aufenthaltsgestattung, das heißt sein Asylverfahren läuft noch. Er lebt seit knapp zwei Jahren in Deutschland. Er hat eine Ausbildung als Friseur begonnen. Das Ausbildungsentgelt reicht nicht aus, daher hat er BAB beantragt. Die Arbeitsagentur schreibt: Da Sie keine gute Bleibeperspektive haben, lehnen wir BAB ab. Das Sozialamt schreibt: Da Sie eine dem Grunde nach förderfähige Ausbildung absolvieren, lehnen wir Leistungen nach 2 AsylbLG ab.
71 Mit Gestattung
72 Asylsuchende mit Gestattung / Ankunftsnachweis Wer ist das nochmal? gute Bleibeperspektive, Schutzquote mind. 50 Prozent, ( 131 Abs. 1 SGB III) Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Somalia, Afghanistan (bis ) Alle anderen BAB Ja (nach 15 Monaten) Nein? BvB Ja (nach drei Monaten) Nein? BAföG nein Nein AbH Ja (nach drei Monaten) Nein? ASA Ja (nach drei Monaten) Nein? BaE nein nein 72
73 Für Afghanistan gibt es eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom : 8_Afghanistan_Zugang_SGB_III.e 002_.pdf
74 Es gibt mittlerweile mehrere positive Entscheidungen des LSG Berlin-Brandenburg, die im Eilverfahren BAB auch Asylsuchenden aus anderen Herkunftsstaaten zugesprochen haben: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. November 2017 L 18 AL 182/17 B ER LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2018 L 14 AL 5/18 B ER. BVerfG, Beschluss vom 28. September BvR 1510/17).
75 Mit Duldung
76 Geduldete Alle, unabhängig vom Herkunftsland! Wer ist das nochmal? BAB Ja (nach 15 Monaten) Ja (nach 15 Monaten) BvB Nach sechs Jahren Nach sechs Jahren BAföG Ja, nach 15 Monaten Ja, nach 15 Monaten AbH Ja (nach 12 Monaten) Ja (nach 12 Monaten) ASA Ja (nach 12 Monaten) Ja (nach 12 Monaten) BaE nein nein 76
77 Leistungen nach AsylbLG
78 Asylverfahren (Gestattung, BüMA, Ankunftsnachweis) Erste 15 Monate Ab 16. Monat Anerkennung (Aufenthaltserlaubnis) AsylbLG Grundleistungen ( 3 AsylbLG) Zuständig: Sozialamt / Arbeitsagentur Gesundheitsleistungen 4 und 6 AsylbLG AsylbLG Analogleistungen ( 2 AsylbLG) Zuständig: Sozialamt / Arbeitsagentur Gesundheitsleistungen analog SGB V mit egk SGB II (Hartz IV) Zuständig: Jobcenter Gesundheitsleistungen GKV: SGB V mit egk SGB VIII (Anspruch)
79 Asylverfahren (Gestattung, BüMA, Ankunftsnachweis) Ablehnung (Duldung) Erste 15 Monate 3 AsylbLG Ab 16. Monat: 2 AylbLG AsylbLG Grundleistungen ( 3 AsylbLG) Zuständig: Sozialamt / Arbeitsagentur Gesundheitsleistungen 4 und 6 AsylbLG AsylbLG Analogleistungen ( 2 AsylbLG) Zuständig: Sozialamt / Arbeitsagentur Gesundheitsleistungen analog SGB V mit egk Leistungseinschränkungen als Sanktion möglich ( 1a AsylbLG) SGB VIII (Anspruch)
80 In den ersten 15 Monaten: Auch während einer Ausbildung / Studium / EQ: AsylbLG- Grundleistungen nach 3! Schreiben des BMAS vom 26. Februar 2016: AsylbLG-Grundleistungen auch während einer Ausbildung oder einem Studium
81 Ab dem 16. Monat: Leistungsausschluss bei dem Grunde nach förderfähigen Ausbildungen gem. 22 Abs. 1 Satz 1 SGB XII anders als im SGB II! Härtefallregelung 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII eröffnet jedoch Ermessen! In besonderen Härtefällen können Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel als Beihilfe oder Darlehen gewährt werden.
82 22 SGB XII Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel. In besonderen Härtefällen können Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel als Beihilfe oder Darlehen gewährt werden.
83 In Niedersachsen gibt es einen Erlass vom zur Anwendung der Härtefallregelung: content/uploads/2017/10/ erlass- H%C3%A4rtefallregelung-%C2%A7-22-SGB- XII.pdf Das Landessozialgericht Niedersachsen hat positiv entschieden: L 8 AY 1/18 B ER, Beschluss vom
84 In Niedersachsen gibt es einen Erlass vom zur Anwendung der Härtefallregelung:
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Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
Duldung für die Ausbildung nach negativem Ausgang des Asylverfahrens?
Duldung für die Ausbildung nach negativem Ausgang des Asylverfahrens? Wer ist das nochmal? Anspruch auf Erteilung einer Duldung für die Ausbildung? gute Bleibeperspektive Syrien, Eritrea, Irak, Iran Mittlere
Arbeitshilfen zum Ausbildungsförderung
GGUA-PROJEKT-BÜRO Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.v. Arbeitshilfen zum Ausbildungsförderung Claudius Voigt Südstrasse 46 48153 Münster
Integration durch Ausschluss?
Integration durch Ausschluss? Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1 Für
Infos zum BAföG, Antragsformulare, Adressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung finden sich hier:
Liebe Flüchtlinge, liebe KollegInnen, eine gute Nachricht zum neuen Jahr: das 22. BAföG-Änderungsgesetz wurde am 31.12.2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 01.01.2008 in Kraft getreten:
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Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
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Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
Herzlich willkommen! 1. Die Aufenthaltspapiere für Drittstaatsangehörige 2. Arbeitsmarktzugang 3. Ausbildungsförderung
Herzlich willkommen! Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche
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Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
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Herzlich willkommen! 1 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche Qualifizierung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net 2 Aufenthalt nach
Herzlich willkommen! I Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)
Herzlich willkommen! Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1 1 Projekt AQ
Von diesen Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich > siehe nächste Seite.
Aufenthaltsverfestigung bei einem Aufenthalt nach 25 Abs. 1 (Asylberechtigung) oder Abs. 2 Satz 1 1. Alt. (Flüchtlingseigenschaft) (Anmerkung: Paragraphen ohne Gesetzesnennung sind im Folgenden solche
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Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
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Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26
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Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v.
Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v., Postfach 16 04, 49006 Osnabrück Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v. Ansprechpartnerin: Dr. Barbara Weiser Telefon-Durchwahl 0541 349698-19 bweiser@caritas-os.de
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Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Migrationsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert durch:
Abkürzungsverzeichnis 13. Einleitung 19
Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 19 Teil 1: Sozialleistungen für geflüchtete Menschen 22 1. Einführung 22 2. Grundlagen des Asylrechts 24 2.1 Grundbegriffe 24 2.2 Ablauf des Asylverfahrens 25 2.3 Überblick
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Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Migrationsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert durch:
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Herzlich willkommen! www.netzwerk-iq.de I 2011. Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)
Herzlich willkommen! Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche
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Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
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Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
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