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2 Seite 2 / Nummer 10 Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler D-2005-Junioren erreichen Endspiel in Neubulach Beim Hallenturnier des SC Neubulach wurden die D-Junioren des Jahrgangs 2005 der SGM Oberes Teinachtal (Bereich Neuweiler) erst im Endspiel geschlagen. In den Vorrundenspielen gewannen sie gegen die SGM Stadtgebiet Wildberg sowie gegen den VFL Herrenberg jeweils mit 1:0. Im Spiel gegen den SC Neubulach reichte ein torloses Unentschieden um ins Finale zu gelangen. Dort scheiterte das Team am glänzend aufgelegten Team des VfL Nagold und musste sich mit 2:4 Toren geschlagen geben. Torschützen für die SGM waren Daniel Lux (2 Tore), Jordan Schmidtke und Alexander Greule Aus unserer Gemeinde SGM Oberes Teinachtal Das Bild zeigt die Mannschaft nach dem Endspiel in Neubulach. Hintere Reihe von links: Jordan Schmidtke, Pit Bürkle, Daniel Lux und Nico Schaible. Vordere Reihe von links: Alexander Greule, Sabrina Kalmbach und Stefan Kalmbach. Jahrgang 2006 des D-Teams mit 2. Platz in Neubulach Beim Hallenturnier in Neubulach, das nach dem Jahrgang aufgeteilt war, wurde der jüngere Jahrgang der D- Junioren der SGM Oberes Teinachtal Zweiter. Alle vier Spiele in der Gruppenphase wurden zu Null gewonnen. Gegner waren der VfL Nagold 1 (1:0, Torschütze Niklas Aichele), die SGM Nordschwarzwald (1:0, Luis Lörcher), der SC Neubulach 2 (2:0, Luis Lörcher und Michael Schaible) und der SV Bondorf (2:0, Luis Lörcher und Nico Rühle). Als Gruppenerster war somit das Endspiel erreicht. Dort zeigte es sich aber, dass der SV Böblingen doch eine Nummer zu groß war und so ging die Begegnung mit 0:5 Toren verloren. Trotzdem ist der erreichte zweite Platz eine super Leistung auf die die Spieler stolz sein können. Auf dem Bild sehen sind hinten von links Nico Rühle und Niklas Savic; vorne Luis Lörcher, Michael Schaible, Niklas Aichele und Maximilian Langenstein.

3 Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler Nummer 10 / Seite 3 Herbstrose feierte 2-Jähriges Am vergangenen Sonntag wurde in der Tagespflege Herbstrose in Neuweiler das zweijährige Bestehen gefeiert. Viele Gäste waren zum Jubiläum gekommen und ließen sich bei einem Weißwurstfrühstück mit Brezel und Weizenbier oder aber bei Kaffee und Kuchen verwöhnen. Mit einer oktoberfestähnlichen Dekoration, weiß-blauen Tischdecken, Luftballons und Salzstangen auf den Tischen, hatten die Mitarbeiter die Räume toll für das Fest geschmückt. Auch am Eingang waren Girlanden in weißblau angebracht worden. Viele Tagesgäste waren mit ihren Angehörigen gekommen und auch Gäste aus Neuweiler und den Ortsteilen haben zu einem erfolgreichen, gut besuchten Tag beigetragen. Von den Besuchern gab es für die Mitarbeiter der Tagespflege und den vielen ehrenamtlichen Helfern, welche unermüdlich im Einsatz waren, viel Lob, worüber man sich natürlich freute. Das Team der Herbstrose möchte sich auf diesem Weg für die vielen Kuchen bedanken, welche gebacken wurden und auch für die Mithilfe vor und nach dem Fest. Alles in allem ein sehr gelungenes Jubiläum. Gemeindebücherei Osterbasteln für Kinder am 14. März Am Mittwoch, 14. März 2018, findet in der Gemeindebücherei im Rathaus in Neuweiler wieder ein Bastelnachmittag für Kinder von Klasse 1 bis 4 statt. Von 14:30 bis 16:00 Uhr werden Oster-Bastelarbeiten gefertigt. Mitzubringen sind eine Schere und Klebstoff. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine Anmeldung im Rathaus in Neuweiler, Telefon , ab Freitag, 9. März, erforderlich. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung FFH-VO) Das Regierungspräsidium Karlsruhe beabsichtigt, zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH- Gebiete) eine Verordnung gemäß 36 Absatz 2 des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz NatSchG) vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt mehrfach geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und weiterer Vorschriften vom (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4), zu erlassen.

4 Seite 4 / Nummer 10 Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler Anlass hierfür ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013; FFH-Richtlinie), welche - zusammen mit der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013) Grundlage für die Errichtung des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes mit der Bezeichnung NATURA 2000 ist. Innerhalb dieses Schutzgebietsnetzes sollen durch den Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen die biologische Vielfalt und das europäische Naturerbe bewahrt werden. Gemäß Artikel 4 Absatz 4 FFH-Richtlinie sind die FFH-Gebiete von den Mitgliedsstaaten als besondere Schutzgebiete auszuweisen. Dies erfolgt in Baden-Württemberg durch gebietsbezogene Bestimmungen des Landesrechts im Sinne des 32 Absatz 4 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434). Das nach 36 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 in Verbindung mit 23 Absatz 8 NatSchG für die Ausweisung zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe kommt mit dem Erlass einer Rechtsverordnung den europarechtlichen Verpflichtungen nach. Der Erlass soll mittels einer Sammelverordnung in Übersichtskarten sowie in Detailkarten mit genauer Abgrenzung der FFH- Gebiete im Maßstab 1:5.000 einschließlich der gebietsweise konkretisierten Erhaltungsziele für die in den FFH-Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten erfolgen. Dies bedeutet, dass alle FFH-Gebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe in einer Verordnung ausgewiesen werden. Regierungsbezirksübergreifende FFH-Gebiete werden von demjenigen Regierungspräsidium ausgewiesen, in dessen Bezirk der überwiegende Flächenanteil des regierungsbezirksübergreifenden FFH-Gebiets liegt ( 36 Absatz 3 NatSchG in Verbindung mit 23 Absatz 8 Satz 2 Halbsatz 1 NatSchG). Der räumliche Geltungsbereich der Sammelverordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe erstreckt sich daher auf den Landkreis Rottweil und den Ortenaukreis im Regierungsbezirk Freiburg sowie auf die Landkreise Böblingen, Heilbronn, Ludwigsburg und den Main-Tauber-Kreis im Regierungsbezirk Stuttgart. Die 48 zu verordnenden FFH-Gebiete betreffen 196 von 216 Gemeinden im Regierungsbezirk Karlsruhe sowie 11 Gemeinden im Regierungsbezirk Freiburg und 9 im Regierungsbezirk Stuttgart. Die im Bereich der FFH-Gebiete bestehenden Schutzgebietsverordnungen bleiben weiterhin gültig. Der Entwurf der Verordnung mit der Anlage 1, die die festgelegten FFH-Gebiete näher bestimmt und die die in den jeweiligen FFH-Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten sowie die zugehörigen lebensraumtyp- und artspezifischen Erhaltungsziele festlegt, und der Anlage 2, die die Übersichtskarten und Detailkarten zur Gebietsabgrenzung der FFH-Gebiete enthält, liegt in Papierform beim Regierungspräsidium Karlsruhe (Karl-Friedrich-Straße 17, Karlsruhe, 2. OG, Raum 321) für die Dauer von zwei Monaten, in der Zeit vom 09. April 2018 bis einschließlich 08. Juni 2018 während der Sprechzeiten zur kostenlosen Einsicht durch jedermann aus. Ergänzend wird der Verordnungsentwurf einschließlich der zwei Anlagen für die Dauer der öffentlichen Auslegung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter Bekanntmachung/Seiten/Bekanntmachungen-FFH-VO.aspx veröffentlicht. Des Weiteren wird der Verordnungsentwurf einschließlich der zwei Anlagen für die Dauer der öffentlichen Auslegung bei den folgenden räumlich betroffenen Naturschutzbehörden bei den Stadtkreisen und Landratsämtern im Regierungsbezirk Karlsruhe zur kostenlosen Einsicht während der Sprechzeiten elektronisch bereitgestellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz, Briegelackerstraße 8, Baden-Baden, 3. OG, Zimmer 310, Landratsamt Calw, Vogteistraße 42-46, Calw, Haus C, Zimmer C 507, Landratsamt Enzkreis, Amt für Baurecht und Naturschutz, Östliche-Karl-Friedrich-Straße 58, Pforzheim, 1. OG, Zimmer 102, Landratsamt Freudenstadt, Bau- und Umweltamt, Herrenfelder Straße 14, Freudenstadt, 2. OG, Zimmer 245, Stadtverwaltung Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, Heidelberg, Zimmer 2.24, Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2, Karlsruhe, 5. OG, Zimmer H 05 31, Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt, Lammstraße 7, Karlsruhe, 1. OG, Zimmer D 117, Stadt Mannheim, Technisches Rathaus-ColliniCenter, Collinistraße 1, Mannheim, Beratungszentrum Bauen und Umwelt, Erdgeschoss, Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Neckarelzer Straße 7, Mosbach, Hauptgebäude (Geb. 8), Zimmer 8.001, Stadt Pforzheim, Amt für Umweltschutz, Luisenstraße 29, Pforzheim, 3. OG, Zimmer 306, Landratsamt Rastatt, Am Schlossplatz 5, Rastatt, Kunden-Service-Center, Eingangsbereich, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Muthstraße 4, Sinsheim, 2. OG, Zimmer 224. Auf Grund regierungsbezirksübergreifender FFH-Gebiete wird der Verordnungsentwurf einschließlich der Anlagen für die Dauer der öffentlichen Auslegung auch bei den Naturschutzbehörden der folgenden Landratsämter im Regierungsbezirk Freiburg elektronisch bereitgestellt: Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz, Badstraße 20, Offenburg, 2. OG, Zimmer 268 A, Landratsamt Rottweil, Landwirtschaftsamt, Johanniterstraße 25, Rottweil, Erdgeschoss, Eingangsbereich. Auf Grund regierungsbezirksübergreifender FFH-Gebiete wird der Verordnungsentwurf einschließlich der Anlagen für die Dauer der öffentlichen Auslegung auch bei den Naturschutzbehörden der folgenden Landratsämter im Regierungsbezirk Stuttgart elektronisch bereitgestellt: Landratsamt Böblingen, Landwirtschaft und Naturschutz/ Energieagentur, Parkstraße 16, Böblingen, Gebäudeteil D, 4. OG, vor Zimmer D 432 Landratsamt Heilbronn, Bauen, Umwelt und Nahverkehr, Kaiserstraße 1, Heilbronn, 2. OG, Zimmer K219, Landratsamt Ludwigsburg, Kreishaus, Fachbereich 22 Umwelt, Hindenburgstraße 40, Ludwigsburg, Ebene 6, Zimmer 620, Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Umweltschutzamt, Schmiederstraße 21, Tauberbischofsheim, Haus II, Zimmer 111. Rechtsverbindlich sind nur das bei dem Regierungspräsidium Karlsruhe durchgeführte Verfahren und die dort öffentlich ausgelegten Unterlagen in Papierform. Bedenken, Anregungen und Anmerkungen zu dem Verordnungsentwurf einschließlich der Anlagen können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch (unter Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung Umwelt, Referat 55, Karl-Friedrich-Straße 17, Karlsruhe oder unter der -Adresse FFHVO@rpk.bwl.de) beim Regierungspräsidium Karlsruhe vorgebracht werden. Hierzu kann das auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe bereitgestellte Formular verwendet werden. Karlsruhe, den 15. Februar 2018 Regierungspräsidium Karlsruhe

5 Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler Nummer 10 / Seite 5 Bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Rettungsdienst: 112 Allgemeiner Notfalldienst: Kinderärztlicher Notfalldienst: Augenärztlicher Notfalldienst: Ärztliche Notfallpraxis im Krankenhaus Calw Samstag, Sonn- und Feiertage von 8-22 Uhr Ärztliche Notfallpraxis im Krankenhaus Nagold Samstag, Sonn- und Feiertage von 8-22 Uhr Kinder- und Jugendärztliche Notfallpraxis im Krankenhaus Freudenstadt, Karl-von-Hahn-Straße 120 Samstag, Sonn- und Feiertage von 9-15 Uhr Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Der Zahnarzt ist von 10 bis 11 Uhr und von 16 bis 17 Uhr in der Praxis anwesend, in der übrigen Zeit telefonisch erreichbar - bitte unbedingt vorher anmelden. 10. März, 8 Uhr, bis 12. März 2018, 8 Uhr: Dr. Stefan Hahn, Heimbergstraße 16, Althengstett, Telefon Krankenpflegestation Neuweiler Dienst für alle Neuweiler Ortsteile hat am 10./11. März 2018: Schwester Beate Gallagher, Telefon 1485, Handy Kontaktdaten der Diakoniestation Teinachtal, Hindenburgstr Rathaus Liebelsberg, Neubulach, in deren Rahmen die Krankenpflegestation Neuweiler arbeitet, sind: Geschäftsführung: Roland Fleck, Tel ; Pflegedienstleitung (PDL): Tel ; Mo. - Fr. 8 bis 12 Uhr und Die. / Do. 14 bis Uhr Einsatzleitung Nachbarschaftshilfe (EL): Helene Rothfuß, Tel ; Mo. - Fr. 8 bis 12 Uhr und Mo. / Mi. 14 bis Uhr Beratungsstunde der Diakonie: mittwochs (EL) 15 bis 16 Uhr donnerstags (PDL) 15 bis 16 Uhr Bürozeiten in Neubulach-Liebelsberg: Mo. - Fr., 8 bis 12 und Mo. - Do. 14 bis Uhr Tagespflege Herbstrose Miteinander & Füreinander in der Gemeinde Neuweiler e.v. (MFN), Tulpenstraße 13, Neuweiler Kontaktdaten: Leitung: Hannelore Rack, Tel , HRack@gmx.de Tagesbetreuung-Unterstützung für pflegende Angehörige, häusliche Betreuung Beratung für pflegende Angehörige montags 16 bis Uhr oder nach Vereinbarung Apotheken-Bereitschaftsdienst... außerhalb der üblichen Öffnungszeiten haben (jeweils von 8.30 bis 8.30 Uhr) geöffnet am: 10. März 2018 Burg-Apotheke, Schwarzwaldstraße 59, Calw-Altburg, Telefon März 2018 Kur Apotheke Schömberg, Liebenzeller Straße 3, Schömberg, Telefon Tierärztlicher Bereitschaftsdienst... für Groß- und Kleintiere ab Vorabend 20 Uhr haben, falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist, am: 10./11. März 2018: Roland Biet, Mühlenstraße 32, Nagold-Hochdorf, Telefon Tierarztpraxis Althengstett, Gottlieb-Braun-Straße 7, Althengstett, Telefon Hilfs- und Beratungsdienste Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation: Fachambulanz für Abhängigkeitserkrankungen mit Fachstelle für Suchtprävention und Gesundheitsförderung, Jugend- und Drogenberatung in der Bahnhofstraße 31, Calw, Telefon , Fax: Frauenhaus Calw: Telefon Telefonseelsorge: Telefon Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen : Aktuelle Veranstaltungen Donnerstag, , von morgens bis zum frühen Nachmittag, Marktstraße und Rathausplatz in Neuweiler: Frühjahrsmarkt Donnerstag, , ab Uhr, Kirche in Breitenberg: Seniorennachmittag der Kirchengemeinde Breitenberg- Oberkollwangen Freitag, , 19 Uhr, Musiksaal der Waldschule: Bildvortrag mit Lesung über das Buch Die Gralsspur von Calw von Hans-Georg Heide Samstag, , 9 Uhr, Computerraum der Waldschule: Beginn eines VHS-Kurses Fit in Microsoft Office Samstag, , Uhr, Waldschulhalle Neuweiler: Hauptversammlung der Gesamtwehr Sonntag, , Uhr, Kirche Zwerenberg: Posaunengottesdienst Sonntag, , 14 Uhr, Heimatmuseum Neuweiler: Offenes Museum Mittwoch, , ab 10 Uhr, ab den Haltestellen in allen Ortsteilen: Ausfahrt des Seniorenkreises Freitag, , 20 Uhr, Schützenhaus Neuweiler: Hauptversammlung der Sportschützengilde Neuweiler Samstag, , 9 Uhr, Alle Ortsteile: Altpapiersammlung der Klasse 8/9 der Waldschule Samstag, , 10 Uhr, Waldschulhalle Neuweiler: Flohmarkt rund ums Kind Samstag, , 10 Uhr, Feuerwehrmagazin in Zwerenberg: VHS-Kurs Fotografieren mit der Spiegelreflexkamera für Anfänger Samstag, , 15 Uhr, Chemiesaal der Waldschule: Beginn eines VHS-Kurses Wir nähen Patchwork-Geschenke Samstag, , 19 Uhr, Hirsch in Breitenberg: Hauptversammlung Füreinander & Miteinander Herzliche Glückwünsche Folgenden älteren Mitbürgern der Gemeinde Neuweiler gelten herzliche Glückwünsche zum Geburtstag: am 14. März 2018: Franz Gögele, Neuweiler-Agenbach, er wird 80 Jahre alt; am 15. März 2018: Willi Friedrich Haller, Neuweiler-Breitenberg, er wird 75 Jahre alt. Impressum: Herausgeber: Gemeinde Neuweiler - Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt, Tel , Fax , Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Martin Buchwald, Marktstraße 7, Neuweiler, für die Spalte»Was sonst noch interessiert«und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt. Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel , info@gsvertrieb.de, Internet:

6 Seite 6 / Nummer 10 Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler Brille gefunden Beim Rathaus Neuweiler wurde eine Brille als Fundsache abgegeben, welche in der Friedhofstraße 11 vor ca. drei Wochen gefunden wurde. Der Eigentümer kann diese zu den üblichen Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Freitag 8.30 bis 12 Uhr, Mittwoch 7.30 bis 12 Uhr, Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr) im Rathaus Neuweiler, Zimmer 2, abholen. Deutsche Rentenversicherung Für Arbeitgeber: Neue Seminare zur Sozialversicherung Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet auch 2018 wieder Seminare zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen an. Das kostenfreie Angebot richtet sich an Arbeitgeber, Mitarbeiter in Personalbüros und Steuerberater. Im Raum Nordschwarzwald finden die Seminare an folgenden Terminen statt: Seminar»Aushilfen praxisnah (Versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung mit vielen Beispielen)«: 12. Juni 2018 von 14 bis 17 Uhr in Pforzheim, Zähringerallee 3 (Landratsamt Enzkreis, Großer Sitzungssaal) und 13. Juni 2018 von 14 bis 17 Uhr in Freudenstadt, Wallstraße 10 (Haus des Handwerks, Großer Sitzungsraum). Seminar»Grundsätzliches zur Betriebsprüfung (Führung der Entgeltunterlagen, Aufzeichnungspflichten, Auswertung eines Lohnsteuerprüfberichtes, Erhebung von Säumniszuschlägen, Neuerungen)«: 17. Juli 2018 von 14 bis 17 Uhr in Pforzheim, Zähringerallee 3 (Landratsamt Enzkreis, Großer Sitzungssaal) und 18. Juli 2018 von 14 bis 17 Uhr in Freudenstadt, Wallstraße 10 (Haus des Handwerks, Großer Sitzungsraum). Bitte beachten Sie: Die Teilnehmerzahl an den Seminaren ist begrenzt. Berücksichtigt werden Interessenten in der Reihenfolge der Anmeldung. Anmeldeschluss ist der 12. April Die Seminare werden landesweit in allen Regionen angeboten. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www. deutsche-rentenversicherung-bw.de. Über den Bereich»Wichtige Links«kommen Sie direkt zu den Anmeldeformularen für die Arbeitgeberseminare. Weitere Auskunft erhalten Sie auch über das kostenlose Service-Telefon unter Geburt Standesamtliche Mitteilungen Am 5. Februar 2018 wurde in Freudenstadt das Kind Amelie Eckhard der Eltern Stefan Eckhard und Julia Eckhard, geb. Haag, wohnhaft in Neuweiler-Zwerenberg, geboren. Redaktionsschluss Redaktionsschluss für die donnerstags erscheinende Gemeindezeitung ist am Montag zuvor um 10 Uhr; später eingehende Berichte können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Landratsamt gibt bekannt Abfuhrtermine stehen an In der Gemeinde Neuweiler stehen laut Abfallkalender folgende Abfuhrtermine an: - Gelbe Tonne/Gelber Sack für Agenbach am heutigen Donnerstag, 8. März Gelbe Tonne/Gelber Sack für Breitenberg, Gaugenwald, Hofstett, Neuweiler, Oberkollwangen und Zwerenberg am Freitag, 9. März 2018 Übung der Bundeswehr vom 18. bis 22. März 2018 Im Gemeindegebiet findet im Zeitraum vom 18. bis 22. März 2018 eine Übung der Bundeswehr statt. Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Gleichzeitig wird besonders auf die Gefahren eventuell liegengebliebener Sprengmittel, Fundmunition und dergleichen hingewiesen. Sollten derartige Gegenstände aufgefunden werden, ist die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. Das Sammeln, der Erwerb und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und ziehen strafrechtliche Folgen nach sich. Frösche und Kröten sind demnächst wieder unterwegs Nach dem Winter kommt nun bald wieder die Zeit, in der die Amphibien sich auf Wanderung in Richtung ihrer Laichplätze begeben. Das Landratsamt bittet deshalb alle Verkehrsteilnehmer, verstärkt auf entsprechende Verkehrszeichen zu achten und die Fahrweise anzupassen. Viele Frösche, Kröten und Lurche werden jedes Frühjahr beim Überqueren von Straßen überfahren. Um die Tiere zu schützen, errichten ehrenamtliche Amphibienhelfer mit Unterstützung der Bauhöfe und Straßenmeistereien Zäune an den Wanderwegen entlang der Straßen. Die Tiere werden von fleißigen Helfern eingesammelt und sicher über die Straße zu ihren Fortpflanzungsgewässern gebracht. An solchen Stellen stehen Verkehrsschilder mit einem Hinweis auf die Amphibienwanderung, häufig in Verbindung mit Geschwindigkeitsbeschränkungen. Mit vorsichtiger und angemessener Fahrweise kann jeder Verkehrsteilnehmer zum Schutz der Amphibienhelfer und zum Überleben der Amphibien beitragen. Es können jedoch nicht überall Schutzmaßnahmen durch ehrenamtliche Helfer durchgeführt werden. Wenn lebende oder überfahrene Tiere auf der Straße auffallen, sollten Autofahrer besonders umsichtig und aufmerksam sein. Nicht nur die Autoreifen stellen eine tödliche Gefahr für die Amphibien dar. Bereits ab 30 Kilometern pro Stunde entsteht unter einem Auto ein hoher Unterdruck, der die Tiere tötet. Im Hinblick auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer werden die Geschwindigkeitsbeschränkungen zusätzlich durch Verkehrskontrollen überwacht. Was die Landwirte interessiert Informationsveranstaltungen für Landwirte zum Gemeinsamen Antrag 2018 Die Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz des Landratsamts Calw lädt alle Landwirte, die einen Gemeinsamen Antrag stellen, zu folgenden Informationsveranstaltungen ein: Dienstag, , Clubhaus-Restaurant 1. FC Calmbach, Mörikestraße 32, Bad Wildbad-Calmbach Donnerstag, , Gasthaus Krone, Hauptstraße 1, Neuweiler-Breitenberg Dienstag, , Restaurant Zum Bierkönig, Heimberg 1, Althengstett Donnerstag, , Sportheim, Ebhausen Beginn ist jeweils um 20 Uhr. Themen der Veranstaltungen sind Neuerungen und Änderungen bei den verschiedenen Maßnahmen und Förderverfahren der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie ein Rückblick auf das Antragsverfahren Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Tourismus Interessante Veranstaltungen anderswo... Freitag, 9. März 19 Uhr, Calwer Vesperkirche: Brenz Band, das einzigartige Beispiel von gelungener Inklusion. Menschen mit und ohne Behinderung überzeugen bei ihren Auftritten mit einer Bandbreite an Musik von Mozart bis hin zu den Beatles, Calw, Stadtkirche, Marktplatz, Eintritt frei, Spenden erbeten

7 Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler Nummer 10 / Seite 7 20 Uhr, Jazz am Schießberg - Lukas Diller Quintett, Konzert, Calw, Forum am Schießberg, Hermann Hesse Gymnasium 21 Uhr, Saal51 - Hollywood Rose - a Tribute to Guns n' Roses, Calw-Hirsau, Liebenzeller Straße 51 Samstag, 10. März Uhr, 11. Frühjahrskunstmarkt des Kunstkreises Calw, Calw-Hirsau, Kursaal, Aureliusplatz 12, weiterer Termin: Sonntag, 11. März Uhr, Abendliche Klosterführung mit gregorianischer Musik und Fackelschein, Treffpunkt: "Kloster Hirsau - Haupteingang - Unterer Torbogen, Wildbader Straße, Anmeldung bei der Stadtinformation Calw erforderlich!, Tel / :30 Uhr Musikalische Lesung "Tango familial" mit Ute Steinheber und Pianistin Renate Laich-Knausenberger, Neubulach, Rathaus im Bürgersaal. Eintritt frei, Spende erwünscht. Montag, 12. März 12:30-13:30 Uhr Vesperkirche Calw: STIMM3, Die Gruppe STIMM3 bereichert das Mittagessen mit fröhlichem Gesang, Calw, Stadtkirche, Marktplatz 19 Uhr, Vesperkirche Calw: Vortrag Autoland ist abgebrannt? mit Andreas Hiller und Paul Schobel, Calw, Stadtkirche, Marktplatz 19 Uhr, Wir können nicht allen helfen - Ein Grüner über Integration und die Grenzen der Belastbarkeit, Vortrag mit Boris Palmer, Eintritt frei, eine vorherige Anmeldung aus organisatorischen Gründen erforderlich! Calw, vhs Volkshochschule, Kirchplatz 3 Dienstag, 13. März 19:30 Uhr, Manuel Andrack: Lebenslänglich Fußball Vortrag, Calw, vhs Volkshochschule, Kirchplatz 3 Mittwoch, 14. März 8-18 Uhr, Krämermarkt, Calw, Innenstadt Donnerstag, 15. März 14:30 Uhr Nachmittag der Begegnung mit Bürgermeisterin Petra Schupp "Neues und Wissenwertes aus Neubulach" und den Sängerfreunden Liebelsberg, Neubulach, Ev. Gemeindehaus, Mörikestraße 3 19:30 Uhr Autorenlesung mit Janice Jakait "Tosende Stille" - Eine Frau rudert über den Atlantik und findet sich selbst. Neubulach, Rathaus, Bürgersaal, vhs-veranstaltung, 6. Weitere Informationen: ServiceCenter Bad Liebenzell Tel , info@bad-liebenzell.de, Teinachtal-Touristik Bad Teinach-Zavelstein für Teinachtal Tel , info@teinachtal.de, Stadtinformation Calw Tel , stadtinformation@calw.de, Wer an dieser Ausfahrt teilnehmen möchte, sollte sich bis Montag, den 12. März 2018 bei den entsprechenden Personen verbindlich anmelden. Es sind dies in den Ortsteilen: Agenbach Anni Lörcher (Telefon 7543), Breitenberg Hilde Nonnenmann (7806), Gaugenwald Hilde Röhrle ( ), Hofstett und Neuweiler Hedi Lörcher (1339), Oberkollwangen Helene Gauß (1707), Zwerenberg Horst Raddatz (932017). Die Abfahrtszeiten in den Ortsteilen sind: Gaugenwald Uhr, Zwerenberg Uhr, Hofstett Uhr, Neuweiler Uhr, Breitenberg Uhr, Oberkollwangen Uhr, Agenbach Uhr. Feuerwehr Hauptversammlung der Gesamtwehr am 10. März Am Samstag, 10. März 2018 findet in der Waldschulhalle in Neuweiler die Hauptversammlung der Gesamtwehr Neuweiler statt. Beginn ist um Uhr. Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen: 1. Begrüßung Gesamtkommandant; 2. Jahresbericht Gesamtkommandant; 3. Jahresbericht der Jugendwehr; 4. Jahresbericht der Alterswehr; 5. Grußworte der Gäste; 6. Bericht des Kassierers; 7. Bericht der Kassenprüfer; 8. Entlastung durch den Bürgermeister; 9. Wahlen (Kassier / Schriftführer; 10. Ehrungen; 11. Verschiedenes - Termine Bilderschau Aktuelles für Senioren Fahrt nach Besenfeld Das Bild zeigt einen Teil der Teilnehmer an der Februarausfahrt. Der Seniorenkreis Neuweiler lädt alle Senioren herzlich ein, an der monatlichen Ausfahrt am Mittwoch, den 14. März 2018 teilzunehmen. Vorgesehen ist eine Fahrt nach Besenfeld ins Hotel Sonnenblick.

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