Arbeitsschutzorganisation der Einrichtung
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- Waltraud Weiner
- vor 5 Jahren
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1 1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Arbeitsschutzorganisation der Einrichtung Einrichtung/Abteilung:... Gefährdungsbeurteilung erstellt durch... Datum... Unterschrift der Leitung der Einrichtung/Abteilung Schutz besonderer Beschäftgungsgruppen personenbezogene) Maßnahmen durchgeführt: Mutterschutz Jugendarbeitsschutz 1. Werden die Arbeitsplätze hinsichtlich der Gefährdung für werdende oder stillende Mütter beurteilt und werden die besonderen Schutzmaßnahmen für diesen Personenkreis beachtet? 2. Steht für werdende und stillende Mütter im Arbeitsbereich eine Liege zur Verfügung, auf der sie sich bei Bedarf jederzeit ausruhen können? 3. Werden die Arbeitsplätze hinsichtlich der Gefährdung für Jugendliche (Alter: Jahre) beurteilt und werden die besonderen Schutzmaßnahmen für diesen Personenkreis beachtet? (Arbeitsplätze und Tätigkeiten mit Gefahren für Jugendliche vgl. JArbSchG 22 ff.) 2. Organisation 1. Wird bei Auftragsvergabe dem Auftragnehmer schriftlich aufgegeben, die in 2 Abs.1 und 2 BGV A1 bezeichneten Vorschriften und Regeln zu beachten? ( 5 BGV A1) 2. Wird bei Vergabe von Aufträgen an andere Unternehmer bei einer möglichen gegenseitigen Gefährdung von eigenem und Fremdpersonal eine koordinierende Person bestimmt? ( 6 Abs. 1 BGV A1) 3. Sind Sicherheitsbeauftragte bestellt? (Vgl. 20 BGV A1) personenbezogene) Maßnahmen durchgeführt:
2 2 4. Wenn Pflichten im Arbeitsschutz auf zuverlässige und fachkundige Mitarbeiter übertragen worden sind, ist dieses mit schriftlicher Bestätigung des Verpflichteten und mit eindeutiger Festlegung des Verantwortungsbereichs und der Befugnisse erfolgt? ( 13 BGV A1; 13 Abs. 2 ArbSchG) 5. Werden gefährliche Arbeiten nur geeigneten Personen, denen die damit verbundenen Gefahren bekannt sind, übertragen? (Vgl. 7 und 8 BGV A1) 6. Werden gefährliche Arbeiten nicht allein bzw. bei Alleinarbeit nur unter sichergestellter Überwachung durchgeführt? ( 8 BGV A1) 3. Unterweisung 1. Werden die Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung vor Beginn ihrer Tätigkeit und ansonsten mindestens einmal jährlich unterwiesen? (vgl. 4 Abs.1 BGV A1) Unterweisungsthemen sind z.b. das Verhalten im Gefahrfall (Brandfall, Gebäuderäumung) die Lage der Fluchtwege und Notausgänge die Lage und Bedienung vorhandener Sicherheitseinrichtungen (z.b. Feuerlöscher, Wandhydranten, Notduschen, Augenduschen, Gasabsperrung, wichtige Telefonnummern) spezifische Gefährdungen und Maßnahmen am Arbeitsplatz (vgl. spezifischen Arbeitsschutzvorschriften und Beurteilungsbögen) 2. Werden die Unterweisungen dokumentiert? 4. Erste-Hilfe- System 1. Sind ausgebildete Ersthelfer in ausreichender Anzahl vorhanden und wird die Ausbildung regelmäßig wiederholt? (Ausbildungskurse werden regelmäßig vom Betriebsärztlichen Dienst organisiert) 2. Ist Erste-Hilfe-Material in ausreichender Menge vorhanden und wird dieses nach Ablauf des Verfalldatums ausgetauscht?
3 3. Sind auf den Telefonen die Notrufnummern angegeben? 3 5. Unfälle und Schadensfälle 1. Werden Arbeits- und Wegeunfälle mittels Unfallanzeige über die zuständige Personalverwaltung dem Unfallversicherungsträger gemeldet? 2. Ist sichergestellt, dass besondere Schadensereignisse (z.b. Unfall mit mehreren verletzten Personen, Brände oder Explosionen, Zerknall von Druckbehältern, Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen, Freisetzung von radioaktiven Stoffen) unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Unfallversicherungsträger (VBG) sowie der Fachkraft für Arbeitssicherheit angezeigt werden? 6. Prüfungen Werden prüfpflichtige Einrichtungen / Arbeitsmittel vor Inbetriebnahme und danach regelmäßig von einer befähigten Person / Sachverständigen / zugelassenen Überwachungsstelle auf ordnungsgemäßen Zustand und sichere Funktion geprüft? Beispiele für prüfpflichtige Einrichtungen / Arbeitsmittel: 1. Druckbehälter, bestimmte Rohrleitungen 2. Einrichtungseigene Druckgasflaschen; Gasabfüllanlagen 3. Sicherheitseinrichtungen, z.b. 3.1 Gaswarnanlagen 3.2 Notschalter 4. Absaugeinrichtungen, Abzüge bzw. Digestorien 5. Ortsbewegliche elektrische Betriebsmittel 6. Flüssigkeitsstrahler, Hochdruckreiniger 7. Zentrifugen 8. Krane 9. Winden, Hub- und Zuggeräte 10. Hebebühnen 11. Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb (z.b. Traversen, Vakuumheber, Ketten, Hebebänder, Schäkel, Kranhaken)
4 12. Flurförderzeuge (Gabelstapler, Hubwagen, usw.) 13. Leitern und Tritte Bühnen und Studios: sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen sowie Versenkeinrichtungen 15. Flüssiggas-Anlagen und Flüssiggas-Verbrauchsanlagen (Flüssiggas = Propan, Propen, Butan, Buten und Gemische) 16. Schutzausrüstungen gegen Absturz; Schienen von Steigschutzeinrichtungen 17. Kraftbetriebene Regale und Schränke oder solche mit kraftbetriebenen Innerichtungen 18. Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore 19. Laboratorien: u.a. Gasarmaturen und leitungen, Notduschen, Druckbehälter und Versuchsautoklaven (auch Glas) 20. Bäder: u.a. Chlorungsanlagen, Ozonanlagen, Hubböden 21. Persönliche Schutzausrüstung: u.a. Atemschutzgeräte, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung Weitere einrichtungsspezifische Prüfungen: 7. Mindestanforderungen an Arbeitsstätten 1. Besitzt jeder Arbeitsraum, in dem einzelne Beschäftigte mehr als zwei Stunden täglich tätig sind, eine Sichtverbindung nach außen? (Diese Forderung gilt nicht für Räume, die aus betrieblichen Gründen dunkel zu halten sind, z.b. Dunkelkammern in Fotolaboratorien) 2. Sind die Arbeitsräume ausreichend mit Frischluft belüftbar? 3. Stehen für Frauen und Männer Toiletten mit Handwaschbecken in ausreichender Anzahl zur Verfügung? 4. Sind Fluchtwege und Notausgänge gekennzeichnet und jederzeit ohne Schlüssel benutzbar?
5 5 Quellen: BGV A1: Grundsätze der Prävention ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung BGV A3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGV B2: Laserstrahlung i. V. m. BGI 832 BGV D6: Krane BGV D8: Winden, Hub- und Zuggeräte BGV D27: Flurförderzeuge BGV-D36: Leitern und Tritte BGV C1: Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung BGV D5: Chlorung von Wasser BGV D34: Verwendung von Flüssiggas BGR 198: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz BGR 234: Lagereinrichtungen und geräte ASR A1.6: Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände ASR A1.7: Türen und Tore BGI 850-0: Sicheres Arbeiten in Laboratorien BGR 108: Betrieb von Bädern BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz BGR 190: Benutzung von Atemschutzgeräten BGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen BGR 189: Benutzung von Schutzkleidung BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Betriebssicherheitsverordnung Mutterschutzgesetz Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Jugendarbeitsschutzgesetz Arbeitsschutzgesetz Stand:
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