Nr Februar Jahrgang. Gleichstrompassage Süd-Ost soll durch den Landkreis führen

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1 Mitteilungsblatt für den Markt Pyrbaum mit amtlichen Bekanntmachungen Nr Februar Jahrgang Gleichstrompassage Süd-Ost soll durch den Landkreis führen Zwischen den blauen Linien verläuft der geplante Trassenkorridor (Karte: Fa. Amprion GmbH) Mit Schreiben vom 13. Januar 2014 wurde die Marktgemeinde Pyrbaum ebenso wie alle anderen Landkreisgemeinden von der Fa. Amprion GmbH (Dortmund) über den geplanten Verlauf der Gleichstrompassage Süd-Ost informiert, die von Lauchstädt (Sachsen-Anhalt) nach Meitingen (nördlich von Augsburg) führen soll. Demnach würde die zur Umsetzung der Energiewende geplante 450 Kilometer lange 500-KV-Leitung (zum Vergleich: aktuell verläuft durch Postbauer-Heng eine 220-KV-Wechselstromleitung) oberirdisch auf ca. 65 Meter hohen Stahlmasten von der Gemeinde Berg her kommend östlich von Postbauer-Heng, Pavelsbach und Möning vorbei in Richtung Freystadt geführt werden. Hierzu fand am 29. Januar 2014 in Nürnberg für die Vertreter der Kommunen eine Informationsveranstaltung statt, wobei die Stimmung äußerst angespannt war und es sich hier schon abzeichnete, dass sowohl die betroffenen Gemeindevertreter als auch der überwiegende Teil deren Bürger sämtliche ihnen offenstehenden Möglichkeiten nutzen werden, um von dieser Stromtrasse verschont zu bleiben. So haben sich auch im Landkreis Neumarkt die zehn betroffenen Kommunen unter Federführung des Landrats zu einer Interessensgemeinschaft zusammengeschlossen und ihren massiven Protest gegenüber der Staatsregierung kundgetan. Obwohl nach aktuellem Planungsstand die Trasse nicht durch den Markt Pyrbaum verlaufen und das Genehmigungsverfahren aufgrund der Proteste vorerst ausgesetzt werden soll, werden wir die weitere Entwicklung sehr aufmerksam verfolgen und ggf. über notwendige Schritte beraten. Weitere Informationen und Pläne sind im Internet auf den Seiten der Fa. Amprion unter sowie auf den Seiten der Bundesnetzagentur unter abrufbar.

2 Amtliche Bekanntmachungen KOMMUNALWAHLEN BAYERN AM 16. MÄRZ 2014 Laden Speichern Leeren Drucken Inhalt Export Die Wahlleiterin/Der Wahlleiter der Gemeinde/des Marktes/der Stadt Nach Anlage 14 Teil 1 GLKrWO Pyrbaum Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats Stadtrats am Sonntag, 16. März 2014 Der Wahlausschuss hat für die oben bezeichnete Wahl die folgenden Wahlvorschläge zugelassen: Ordnungszahl Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) 01 Christlich-Soziale Union in Bayern e.v. (CSU) 02 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 04 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 05 Freie Wähler Pyrbaum (FW) 06 Christlich Freie Wähler Seligenporten-Rengersricht (CFW) 07 Freie Wähler Schwarzach Die Angaben zu den sich bewerbenden Personen der einzelnen Wahlvorschläge ergeben sich aus der/den nachfolgend abgedruckten Anlage/n Nr. 1 bis Nr. 6. Für die oben bezeichnete Wahl liegt kein gültiger Wahlvorschlag vor. Folgende Wahlvorschläge sind miteinander verbunden: Wahlvorschlag Nr. Kennwort ist verbunden mit Wahlvorschlag Nr. Kennwort Wahlvorschlag Nr. Kennwort ist verbunden mit Wahlvorschlag Nr. Kennwort Wahlvorschlag Nr. Kennwort ist verbunden mit Wahlvorschlag Nr. Kennwort Die verbundenen Wahlvorschläge werden bei der Sitzverteilung zunächst wie ein Wahlvorschlag behandelt. Anschließend werden die auf die verbundenen Wahlvorschläge entfallenen Sitze auf die beteiligten Wahlvorschläge verteilt. Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen. Datum Pyrbaum, Forster, Gemeindewahlleiter Unterschrift Angeschlagen am: Abgenommen am: (Amtsblatt, Zeitung) Veröffentlicht am: im/in der WL-G-048 KW I Seite 1 Zutreffendes bitte ankreuzen X oder in Druckschrift ausfüllen! Nachdruck, Nachahmung und kopieren verboten! Markt Pyrbaum 2 Februar 2014

3 Markt Pyrbaum 3 Februar 2014

4 Markt Pyrbaum 4 Februar 2014

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6 Markt Pyrbaum Anlage 16 (zu 53 GLKrWO) Zutreffendes ankreuzen oder in Druckschrift ausfüllen Wahlbekanntmachung für die Wahl des Gemeinderats, ersten Bürgermeisters, Kreistags, Landrats am Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr. 2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden: 2.1 Im Abstimmungsraum: Die Gemeinde ist in 7 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23. Februar 2014 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist Die Gemeinde ist in keine Sonderstimmbezirke eingeteilt Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlzelle des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmung möglich ist Die Wahlbenachrichtigung ist bei Bürgermeister- und Landratswahlen aufzubewahren, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird. 2.2 Durch Briefwahl: Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies bei der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft) beantragen und erhält dann folgende Unterlagen: Einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl, einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel, einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, ein Merkblatt für die Briefwahl. Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht. 3. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Pyrbaum, Marktplatz 1, Pyrbaum zusammen. 4. Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel: Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Sie sind als Muster anschließend an diese Bekanntmachung abgedruckt. Gegebenenfalls aufgedruckte Strichcodes dienen ausschließlich der Erleichterung der Stimmenauszählung. 4.1 Wahl des Gemeinderats und des Kreistags: Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze der Verhältniswahl. Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden. Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kennzeichnen. Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet. Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen. Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen werden. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben Sofern die Stimmzettel keinen oder nur einen Wahlvorschlag enthalten, gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl. Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Das sind doppelt so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder oder Kreisräte zu wählen sind. Bei der Mehrheitswahl kann jede Bewerberin oder jeder Bewerber nur eine Stimme erhalten. Wenn der Stimmzettel nur einen Wahlvorschlag enthält, können die Stimmberechtigten die auf dem Stimmzettel vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber dadurch wählen, dass sie den Wahlvorschlag oder den Namen der Bewerberinnen und Bewerber in eindeutig bezeichnender Weise kennzeichnen. Sie können vorgedruckte Bewerberinnen und Bewerber streichen; in diesem Fall erhalten die übrigen Bewerberinnen und Bewerber je eine Stimme, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberechtigten können Stimmen an andere wählbare Personen vergeben, indem sie diese in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügen. Falls sie dadurch die ihnen zustehende Stimmenzahl überschritten haben, müssen sie eine entsprechende Anzahl vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber streichen. Wenn der Stimmzettel keinen Wahlvorschlag enthält, vergeben die Stimmberechtigten ihre Stimmen dadurch, dass sie wählbare Personen in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich eintragen. Gewählt sind die Personen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen. 4.2 Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats: Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ist erläutert, wie die Stimmzettel zu kennzeichnen sind. 4.3 Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehrfach so zu falten, dass der Inhalt verdeckt ist. 5. Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Sind sie des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage, ihr Stimmrecht auszuüben, können sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. 6. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs). Datum Unterschrift Forster, Gemeindewahlleiter Angeschlagen am: abgenommen am: (Amtsblatt, Zeitung) Veröffentlicht am: im Markt Pyrbaum 6 Februar 2014

7 Markt Pyrbaum Anlage 1 (zu 17 GLKrWO) Verwaltungsgemeinschaft Zutreffendes ankreuzen oder in Druckschrift ausfüllen Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Gemeinderats, ersten Bürgermeisters, Kreistags, Landrats am Die Wählerverzeichnisse für die Stimmbezirke werden an den Werktagen während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom (20. Tag vor dem Wahltag) bis zum (16. Tag vor dem Wahltag) von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr und von Montag bis Mittwoch in der Zeit von Uhr bis Uhr und am Donnerstag von Uhr bis Uhr im Rathaus Pyrbaum, Marktplatz 1, Pyrbaum, Zimmer Nr. 1 - Bürgerbüro für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder eine Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Meldegesetz eingetragen ist. 2. Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann innerhalb der oben genannten Einsichtsfrist Beschwerde einlegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 23. Februar 2014 eine Wahlbenachrichtigung mit einem Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann. 4. Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Stimmbezirk abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird. 5. Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben 5.1 bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, 5.2 bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen, 5.3 durch Briefwahl, wenn ihm eine Stimmabgabe im Wahlkreis nicht möglich ist. 6. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag 6.1 Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. 6.2 Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis nicht eingetragen sind, wenn sie nachweisen, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis oder die Frist für die Beschwerde wegen der Richtigkeit und der Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses versäumt haben, oder ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der in Nr genannten Antrags- oder Beschwerdefristen entstanden ist, oder ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und sie nicht in einem Wählerverzeichnis eingetragen wurden. 7. Der Wahlschein kann bis zum 14. März 2014, Uhr, im Rathaus Pyrbaum, Marktplatz 1, Pyrbaum, Zimmer Nr. 1 - Bürgerbüro schriftlich oder mündlich, nicht aber fernmündlich, beantragt werden. Der mit der Wahlbenachrichtigung übersandte Vordruck kann verwendet werden. In den Fällen der Nr. 6.2 können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. 8. Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen gesonderten Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. 9. Die Wahlberechtigten erhalten mit dem Wahlschein einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl, einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel, einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, ein Merkblatt für die Briefwahl. 10. Der Wahlschein, die Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten zugesandt. Sie können auch an die Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt werden. Anderen Personen als den Wahlberechtigten dürfen der Wahlschein, die Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor der Aushändigung der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung der Unterlagen das 16. Lebensjahr vollendet haben; auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder die Unterlagen selbst abholen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass sie entsprechend dem Willen der wahlberechtigten Person handelt. 11. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 12. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle einsenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl. Datum Unterschrift Forster, Gemeindewahlleiter Angeschlagen am: abgenommen am: (Amtsblatt, Zeitung) Veröffentlicht am: im Markt Pyrbaum 7 Februar 2014

8 Der Wahlleiter des Landkreises Anlage 15 (zu 51 GLKrWO) Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am Der Wahlausschuss hat für die Wahl des Landrats die folgenden Wahlvorschläge zugelassen: Ordnungszahl Nr. Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) Bewerber oder Bewerberin (Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl.: akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil) Jahr der Geburt Christlich-Soziale Union in Bayern e.v. (CSU) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Freie Wähler / UPW (FW/UPW) Gailler, Willibald 1. Bürgermeister Kreichwichstraße 22, Freystadt stellv. Landrat Lippmann, Dirk Lehrer Wiesengrund 3, Pyrbaum Marktrat Müller, Günter Betriebswirt Ringstraße 21, Berngau Gemeinderat Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen gez. Wiesenberg stv. Wahlleiter Angeschlagen am: abgenommen am: Veröffentlicht am: im: Amtsblatt des Landkreises Der Wahlleiter des Landkreises Anlage 14 Teil 1 (zu 51 GLKrWO) Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am Der Wahlausschuss hat für die Wahl des Kreistags die folgenden Wahlvorschläge zugelassen: Ordnungszahl Nr. Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) 01 Christlich-Soziale Union in Bayern e.v. (CSU) 02 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 04 Bündnis 90/Die Grünen (Grüne) 05 Freie Wähler / UPW (FW/UPW) 06 Freie Demokratische Partei (FDP) Die Angaben zu den sich bewerbenden Personen der einzelnen Wahlvorschläge ergeben sich aus der nachfolgend abgedruckten Anlage. Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen gez. Wiesenberg stv. Wahlleiter Angeschlagen am: abgenommen am: Veröffentlicht am: im: Amtsblatt des Landkreises Markt Pyrbaum 8 Februar 2014

9 Der Wahlleiter des Landkreises Anlage 14 Teil 2 (zu 51 GLKrWO) Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am Für die Wahl des Kreistags wurden beim Wahlvorschlag: Ordnungszahl 01 Kennwort Christlich-Soziale Union in Bayern e.v. (CSU) folgende sich bewerbende Personen zugelassen: Lfd.- Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl. akad. Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt 101 Gailler, Willibald Bürgermeister, Kreichwichstraße 22, Freystadt, stellv. Landrat 102 Füracker, Albert 1968 Staatssekretär, Degerndorf A 7, Lupburg, stellv. Landrat, Marktrat 103 Löhner, Albert 1948 Landrat, Altenhofweg 73, 92318, Bezirksrat 104 Hierl, Susanne 1973 Rechtsanwältin, Heinrich-Böll-Ring 38, Berg b., Gemeinderätin 105 Karl, Alois 1950 Bundestagsabgeordneter, Grimmstraße 1, 92318, Kreisrat 106 Deß, Albert 1947 Europaabgeordneter, Hauptstraße 21, Berngau, Kreisrat 107 Jawurek, Helmut 1963 Geschäftsführer, Eggenstraße 18, 92318, Kreisrat, Stadtrat 108 Eisenreich, Ludwig Bürgermeister, Sommerkellerweg 4, Greding 109 Bauer, Josef Bürgermeister, Dr.-Schrettenbrunner-Straße 16, Parsberg, Kreisrat 110 Werner, Ilse 1956 Geschäftsführerin, Griesstetter Straße 9, Dietfurt a.d. Altm., Kreisrätin, 2. Bürgermeisterin 111 Kraus, Bernhard Bürgermeister, Birkenweg 14, Velburg, Kreisrat 112 Scherer, Alois Bürgermeister, Burgstraße 21, Deining, Kreisrat 113 Kratzer, Horst Bürgermeister, Bayernstraße 15, Postbauer-Heng 114 Rackl, Heidi 1957 Fachkauffrau, Pöllinger Hauptstraße 39 A, 92318, Kreisrätin 115 Klein, Stilla 1959 Meisterin der ländl. Hauswirtschaft, Kettenbacher Weg 2, Berg b., Kreisrätin, ehrenamtl. Richterin 116 Dr. Federhofer, Maximilian 1983 Jurist, Breslauer Straße 22 a, Dr. Hundsdorfer, Martin Bürgermeister, Am Brunnenholz 1, Mühlhausen 118 Meier, Eduard Bürgermeister, Dorfstraße 19, Seubersdorf i.d.opf. 119 Glas, Bernd 1952 Busunternehmer, Hauptstraße 50, Pyrbaum, 3. Bürgermeister 120 Lahner, Helmut 1948 Realschuldirektor a.d., Caritasstraße 5, 92318, Kreisrat, Stadtrat 121 Ernst, Ferdinand 1971 Sparkassenbetriebswirt, Saarlandstraße 41, 92318, Stadtrat 122 Dr. Bärtl, Wolfgang 1956 Facharzt für Orthopädie, Kohlenbrunnermühlstraße 33, Braun, Peter Bürgermeister, Dippersrichter Straße 1, Lauterhofen, Kreisrat 124 Kellermeier, Josef Bürgermeister, Premerzhofen 16, Breitenbrunn 125 Delacroix, Gerlinde 1954 Lehrerin, Waldstraße 5, Berching, Kreisrätin, 2. Bürgermeisterin 126 Schick, Roswitha 1959 Baumarktleiterin, Auf der Miß 48, Freystadt, Stadträtin Der Wahlleiter des Landkreises Anlage 14 Teil 2 (zu 51 GLKrWO) Lfd.- Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl. akad. Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt 127 Rödl, Ulrike 1968 Verwaltungsangestellte, Schweningerstraße 69, Feihl, Richard 1958 Krankenpfleger, Heinrich-Böll-Ring 52, Berg b., Kreisrat, 3. Bürgermeister 129 Schmid, Martin 1950 Landwirtschaftsmeister, Schweinkofen 20, Dietfurt a.d. Altm., Kreisrat, Stadtrat 130 Zehender, Jochen 1976 Bauingenieur, Edith-Stein-Straße 34, Parsberg, Dipl.-Ing. (FH), Kreisrat, Stadtrat 131 Dr. Schmidt-Pfeiffer, Susanne 1973 Steuerberaterin, Schmidmühle 1, Sengenthal 132 Wild, Wolfgang Bürgermeister, Reichertshofer Straße 11, Berngau 133 Franz, Gottfried 1958 Küchenleiter, Eispertshofen 18, Pilsach, Gemeinderat 134 Kollroß, Reinhold 1959 Lagerverwalter, Hitzendorf 6, Hohenfels, Marktrat 135 Ochsenkühn, Markus 1975 Handwerksmeister, Dreichlinger Straße 2 a, 92318, Stadtrat 136 Dr. Kölbl, Alois 1960 Rechtsanwalt, Lährer Weg 29, Pröpster, Erich 1952 Bankdirektor i.r., Kemnather Straße 42, Postbauer-Heng 138 Deß, Maria 1972 Erlebnisbäuerin, Richthof 5, Freystadt 139 Denk, Maria 1946 Geschäftsführerin a.d., Auf der Lüss 31, Sengenthal, ehrenamtl. Richterin 140 Feichtmeier, Michael 1957 Landwirt, Deininger Straße 8, Deining, 2. Bürgermeister, ehrenamtl. Richter 141 Edenharder, Peter 1988 Unternehmer, Anzengruberstraße 17 h, Huth, Julian 1994 Student, Prälat-Triller-Straße 10, Kohl, Jürgen 1980 Maler- und Lackierermeister, Velburger Straße 18, Seubersdorf i.d.opf. 144 Müller, Stephan 1965 Unternehmer, Lindelburger Straße 6, Pyrbaum, Marktrat 145 Stigler, Angelina 1987 Lehramtsanwärterin, Flurstraße 17, Mühlhausen 146 Pfeiffer, Sabine 1967 Fachoberlehrerin, Oberweickenhof 30, Velburg 147 Lang, Xaver 1970 Bankfachwirt, Maximilianstraße 18, Lauterhofen, Marktrat 148 Wycisk, Horst 1959 Apotheker, Adalbert-Stifter-Straße 13, Parsberg 149 Hollweck, Peter 1977 Landwirtschaftsmeister, Ammelhofen 1, Pilsach 150 Frenzel, Karl-Heinz 1953 Wirtschaftsingenieur, Bahnhofstraße 9, Berching, Dipl.-Ing. (FH), Stadtrat 151 Hübschmann, Pia 1967 Verwaltungsangestellte, Wiesenstraße 14, Bögerl, Richard 1964 Bauingenieur, Am Sonnenberg 25, Mühlhausen, Dipl.-Ing. (FH), 2. Bürgermeister 153 Silberhorn, Diane 1982 Diplom-Wirtschaftsingenieurin (FH), Alte Seer Straße 3, Parsberg 154 Hoidn, Robert 1958 Kriminalhauptkommissar, Schützenweg 4, Lupburg, Marktrat 155 Hollweck, Peter 1972 Tankstellenbetreiber, Untere Hauptstraße 1 a, Deining, Gemeinderat 156 Meier, Stephan 1991 Student, Pöllinger Hauptstraße 24, Brock, Reinhard 1968 Mesner, Am Mariahilfberg 1, Stephan, Franz Bürgermeister, Grögling 11, Dietfurt a.d. Altm., Kreisrat Markt Pyrbaum 9 Februar 2014

10 Der Wahlleiter des Landkreises Anlage 14 Teil 2 (zu 51 GLKrWO) Lfd.- Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl. akad. Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt 159 Bradl, Hans Bürgermeister a.d., Neumarkter Straße 19, Postbauer-Heng, Kreisrat 160 Köstler, Josef Bürgermeister a.d., Pointweg 11, Breitenbrunn, Kreisrat Der Wahlleiter des Landkreises Anlage 14 Teil 2 (zu 51 GLKrWO) Für die Wahl des Kreistags wurden beim Wahlvorschlag: Ordnungszahl 02 Kennwort Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) folgende sich bewerbende Personen zugelassen: Lfd.- Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl. akad. Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt 201 Lippmann, Dirk 1971 Lehrer, Wiesengrund 3, Pyrbaum, Marktrat 202 Braun, Carolin 1961 Angestellte, Mallerstetter Straße 9, Dietfurt a.d. Altm., stellv. Landrätin, Stadträtin 203 Himmler, Helmut Bürgermeister, Am Grabengarten 2, Berg b., Kreisrat 204 Schierl, Barbara-Marion 1975 Betriebsinformatikerin, Brunnenstraße 6 b, Berching, Kreisrätin 205 Jung, Erwin 1943 Rettungsassistent i.r., Kolpingstraße 8, Parsberg, Stadtrat 206 Späth, Erna 1955 Rentenberaterin, Kettenbacher Weg 9, Berg b., Kreisrätin, Gemeinderätin 207 Großhauser, Stefan 1961 Hauptschullehrer, Hohenwiesäcker 39, Freystadt, Kreisrat, Stadtrat 208 Mayer, Josef 1944 Lehrer i.r., Egerlandstraße 5, Berching, Kreisrat, Stadtrat 209 Stagat, Günther 1960 Pharmazeutischer Dokumentator, Am Altenweiher 47, 92318, Stadtrat 210 Urbanski, Corinna 1984 Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Wildbadstraße 7, 92318, Master of Arts 211 Meyer, Michael 1953 Baufacharbeiter, Birkenstraße 1, Pilsach 212 Maget, Theresia 1954 Fachoberlehrerin i.r., Fichtenstraße 6, Seubersdorf i.d.opf., Gemeinderätin 213 Gabler, Andreas 1984 Verwaltungswirt, Thüringer Weg 15, Breitenbrunn, Marktrat 214 Feierler-Egner, Gabriele 1959 Rechtsanwaltsfachangestellte, Wiesenstraße 2, Deining, Gemeinderätin 215 Rödl, Franz 1956 Sparkassenfachwirt, Rudolf-Schmid-Straße 11, Parsberg, Stadtrat 216 Steuer, Marianne 1952 Hauswirtschaftsgehilfin i.r., Am Gmaisberg 22, Hohenfels 217 Preißl, Anton 1959 Jurist, Hauptstraße 5 a, Lauterhofen, Marktrat 218 Hierl, Gerhard 1957 Geschäftsführer, Rosenstraße 10 a, Postbauer-Heng, Marktrat 219 Gatzhammer, Helmut 1960 Physiotherapeut, Buchenstraße 2, Lupburg, Marktrat 220 Seibold, Franz 1954 selbstständiger Versicherungsfachmann, Dantersdorf 15, Velburg 221 Heßlinger, Lothar 1960 Feinwerkmechaniker, Flurstraße 11, Stagat, Gisela 1961 Krankenschwester, Am Altenweiher 47, Foitzik, Johannes 1960 Abteilungsleiter Entwicklung, Am Altenweiher 51, Plankermann, Ursula 1945 Rentnerin, Tyrolsberger Straße 18, 92318, Stadträtin 225 Kanzler, Ernst 1957 technischer Angestellter, Pöllinger Straße 19, Wolrab, Robert 1961 Realschullehrer, Moosweiherstraße 20, 92318, Dipl.-Ing. (FH) 227 Sinzinger, Christian 1990 Student, Am Sulzental 23, Parsberg 228 März, Manuel 1980 Beamter, Brennerbergweg 2, Parsberg 229 Eglmaier, Alexander 1986 Gewerkschaftssekretär, Am Schwalbenberg 11, Parsberg, Master of Science Markt Pyrbaum 10 Februar 2014

11 Der Wahlleiter des Landkreises Anlage 14 Teil 2 (zu 51 GLKrWO) Lfd.- Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl. akad. Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt 230 Hierl, Josef 1952 Großhandelskaufmann, Parsberger Straße 12, Parsberg, Stadtrat 231 Beiderbeck, Martin 1989 Student, Am Schwalbenberg 15, Parsberg 232 Girullis, Martha 1954 Prüferin, Auf der Breiten 1, Hohenfels, Markträtin 233 Heptner, Stefan 1967 Krankenpfleger, Steinweg 1, Lupburg 234 Geißler, Notburga 1950 Pädagogin i.r., Petersberger Straße 5, Seubersdorf i.d.opf., Dipl.-Päd. 235 Hahn, Ludwig 1955 Kommunikationsberater, Pfarrer-Färber-Straße 5, Seubersdorf i.d.opf. 236 Eglmeier, Wolfgang 1968 Technischer Sachbearbeiter, Kramergasse 3, Seubersdorf i.d.opf. 237 Seitz, Josef 1954 Stukkateur, Höhendorn 20, Lauterhofen, Marktrat 238 Bengl, Margot 1948 Rentnerin, Hölzlweg 20, Berg b. 239 Späth, Georg 1955 Prüfdienstleiter, Kettenbacher Weg 9, Berg b., 2. Bürgermeister 240 Schmidt, Marcel 1985 Maurermeister, Röthenbacher Straße 19, Pyrbaum 241 Lehmeier, Roland 1961 Geschäftsleiter, Kapellenstraße 4, Pyrbaum, Marktrat 242 Lippmann, Bernd 1963 Rechtsanwalt, Dürrenhembacher Weg 5, Pyrbaum 243 Kett, Alfred 1937 Techniker, Seligenportener Straße 23, Freystadt 244 Wolf, Hans-Joachim 1953 Diplom-Ingenieur (FH), Martinistraße 20, Freystadt 245 Fesich, Wolfgang 1947 Informatiker i.r., Ignaz-Günther-Straße 4, 92318, Dipl.-Ing. 246 Foitzik, Claudia 1961 Bürokauffrau, Am Altenweiher 51, Koll, Alexander 1992 Bäcker, Friedenstraße 26, Wolrab, Irmgard 1960 Sonderschullehrerin, Moosweiherstraße 20, 92318, Dipl.-Päd. (univ.) 249 Gebhard, Martin 1990 Elektroniker, Ohmstraße 9, Zimmermann, Gesche 1942 Rentnerin, Feßmeyerstraße 1, Brandenburger, Karl-Heinz 1949 Pensionist, Richard-Fuchs-Straße 8, 92318, Stadtrat 252 Plankermann, Nickel 1970 Mediendesigner, Dr.-Otto-Schedl-Straße 18 b, Hain, Elisabeth 1957 Krankenschwester, Forstergasse 4, Berching 254 Losehand, Helmut 1942 Diplom-Ingenieur i.r., Eichenweg 1, Breitenbrunn 255 Losehand, Lydia 1950 Softwareentwicklerin i.r., Eichenweg 1, Breitenbrunn 256 Haußner, Andreas 1955 Messtechniker, Auf der Hohen Straße 13, Dietfurt a.d. Altm. 257 Goldschmidt, Eva 1952 Sozialpädagogin, Im Sägfeld 6, Dietfurt a.d. Altm., Dipl.-Soz.-Päd. (FH) 258 Meier, Matthias 1990 Student, Breitenbrunner Straße 6, Dietfurt a.d. Altm. 259 Lindl, Gerhard 1957 Polizeibeamter, Ziegeleiweg 4, Dietfurt a.d. Altm., Stadtrat 260 Holzner, Franz 1953 Polizeibeamter i.r., Kurpfalzstraße 3, Pyrbaum Der Wahlleiter des Landkreises Anlage 14 Teil 2 (zu 51 GLKrWO) Für die Wahl des Kreistags wurden beim Wahlvorschlag: Ordnungszahl 04 Kennwort Bündnis 90/Die Grünen (Grüne) folgende sich bewerbende Personen zugelassen: Lfd.- Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl. akad. Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt 401 Steinbauer-Erler, Sigrid 1955 Diplom-Sozialpädagogin, Johann-Mois-Ring 30, 92318, Kreisrätin 402 Dr. Schlusche, Roland 1956 Tierarzt, Haagweg 3, Velburg, Kreisrat, Stadtrat 403 Werft, Monika 1959 Diplom-Pädagogin, Eichenstraße 22, Pyrbaum 404 Ehemann, Erwin 1952 Öko-Landwirt, Oberndorf A 17, Freystadt, Kreisrat, Oberndorf 405 Stehrenberg, Johanna 1957 Med.-techn. Assistentin, Hochwaldstraße 12, 92318, Stadträtin, Höhenberg im Tal 406 Leykam, Thomas 1982 Diplom-Rechtspfleger (FH), Friedenstraße 26, 92318, Stadtrat 407 Bayer, Gabriele 1959 Pflegereferentin, Bahnhofstraße 4, Postbauer-Heng, Bezirksrätin, Markträtin 408 Reischl, Markus 1973 Angestellter, Fliederweg 8, Dietfurt a.d. Altm. 409 Neufert, Christel 1953 Kinder-Krankenschwester, Wagnergasse 8, Parsberg 410 Klappenberger, Arno-Karl 1957 Forstbeamter, Am Kirchplatz 2, Seubersdorf i.d.opf., Eichenhofen 411 Minet, Angelika 1949 Lehrerin a.d., Roßthal 12, Berching 412 Fick, Wolfgang 1955 Kameramann, Eichenstraße 22, Pyrbaum 413 Sülzle-Thoma, Helga 1956 Geschäftsführerin, Möningerberg 1 a, Freystadt, Möning 414 Loré, Friedrich 1958 Archäologe, Bergstraße 25, Parsberg, Magister M.A., Stadtrat 415 Wild, Karin 1965 Erzieherin, Mussinanstraße 116 a, Schkutow, Reinhard 1955 Angestellter, Neuwiesenstraße 22 b, Postbauer-Heng 417 Hör, Martha 1971 Diplom-Restauratorin, Schweninger Straße 6, Rasche-Remling, Bernhard 1958 Diplom-Theologe r.k., Bräugasse 14, Meierhöfer, Angelika 1960 Mediengestalterin, Röthenbacher Straße 26 a, Pyrbaum, Oberhembach 420 Krusche, Stefan 1968 Berufsbetreuer, Leutenbacher Straße 24, Deining 421 Loré, Helga 1959 Künstlerin, Bergstraße 25, Parsberg 422 Sonntag, Peter 1965 Heilerziehungspfleger, Hauptstraße 11, Pyrbaum, Seligenporten 423 Schkutow, Karin 1955 Angestellte, Neuwiesenstraße 22 b, Postbauer-Heng 424 Goletz, Gerhard 1967 Gärtner, Wolfganger Straße 16, Velburg 425 Sebiger, Petra 1983 Lehrerin, Simonstraße 1, Postbauer-Heng, Pavelsbach 426 Kerkien, Jürgen 1954 Angestellter, Am Vogelherd 10, Velburg 427 Ohms, Silvia 1980 Nachhaltigkeitsbeauftragte, Kneippstraße 7 a, 92318, Dipl.-Umweltwiss., Woffenbach 428 Rohmann, Klaus 1949 Rentner, Johann-Mois-Ring 12, 92318, Altenhof 429 Maucher, Hedwig 1955 Krankenschwester, Neumarkter Straße 9, Pyrbaum Markt Pyrbaum 11 Februar 2014

12 Der Wahlleiter des Landkreises Anlage 14 Teil 2 (zu 51 GLKrWO) Lfd.- Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl. akad. Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt 430 Ehrnsperger, Johann 1955 Fachkaufmann für Logistik, Dr.-Karl-Eibl-Straße 9, Parsberg 431 Eisele, Doris 1967 Diplom-Biologin, An der Heide 4, Postbauer-Heng, An der Heide 432 Thoma, Hans 1955 General-Manager, Möningerberg 1 a, Freystadt, Möning 433 Meier-Bakkar, Petra 1966 Yogalehrerin, Schulstraße 2 e, 92318, Höhenberg im Tal 434 Sailer, Manfred 1959 Diplom-Verwaltungswirt (FH), Windbergstraße 11, Velburg 435 Borrmann, Heike 1956 Lehrerin, Am Siegenbach 2, Postbauer-Heng 436 Gruber, Karl 1953 Bauingenieur, Ollertshof 1, Velburg, Dipl.-Ing. (FH), Ollertshof 437 Zimmermann, Ingrid 1967 Altenpflegerin, Schießstättenweg 1, Neufert, Martin 1950 Restaurator, Wagnergasse 8, Parsberg 439 Fieber, Roswitha 1963 Krankenpflegehelferin, Frankenstraße 11 a, Postbauer-Heng 440 Wild, Horst 1963 Diplom-Finanzwirt (FH), Mussinanstraße 116 a, 92318, Bachelor of Arts, Altenhof 441 Schkutow-Barnhill, Sonja 1993 Auszubildende, Neuwiesenstraße 22 b, Postbauer-Heng 442 Radschinsky, Erwin 1956 Polizeibeamter, Starenweg 3, 92318, Hasenheide 443 Nickel-Bielaczek, Kerstin 1959 Sonderschullehrerin, Pfalzgrafenstraße 7, Berg b. 444 Klar, Martin 1972 Grabungstechniker, Burgstraße 8, Parsberg 445 Salja-Axtmann, Katharina 1976 Krankenschwester, Raiffeisenstraße 14, Postbauer-Heng 446 Wähner, Rudolf 1957 Historiker, Beerenschlag 7, Pyrbaum, Master of Arts 447 Pantze, Ursula 1941 Heilpraktikerin, Dr.-Eberle-Straße 6 a, Schmidt, Gerhard 1956 Diplom-Informatiker, Zimmererstraße 15, Borke-Thoma, Eva 1985 Musikpädagogin, Paul-Keller-Straße 46, Borrmann, Carsten 1962 Ingenieur, Am Siegenbach 7 b, Postbauer-Heng 451 Schlerf, Anja 1967 Augenoptikerin, Pointgasse 9, Zimmermann, Rainer 1964 Vermögensberater, Schießstättenweg 1, Zistler, Gabriele 1964 Verwaltungsangestellte, Dresdner Straße 28, Werner, Michael 1951 Geschäftsführer, Ringstraße 10, Pyrbaum, Dipl.-Ing. (FH) 455 Schulte-Weber, Elisabeth 1966 Pharmazeutisch technische Assistentin, Föhrenweg 60, Schurig, Hans-Peter 1957 Vertriebsleiter, Am Holzfeld 24 a, Pyrbaum, Seligenporten 457 Hirschberg, Lisa 1994 Auszubildende, Von-Hornstein-Straße 2, Postbauer-Heng 458 Pfahl, Hubert 1952 Ingenieur, Bodelschwinghstraße 6, Neufert, Hendrikje 1979 Diplom-Restauratorin, Wagnergasse 8, Parsberg 460 Dr. Guttenberger, Josef 1953 Diplom-Meteorologe, Hinterer Markt 10, Velburg Der Wahlleiter des Landkreises Anlage 14 Teil 2 (zu 51 GLKrWO) Für die Wahl des Kreistags wurden beim Wahlvorschlag: Ordnungszahl 05 Kennwort Freie Wähler / UPW (FW/UPW) folgende sich bewerbende Personen zugelassen: Lfd.- Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl. akad. Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt 501 Müller, Günter 1962 Betriebswirt, Ringstraße 21, Berngau, Gemeinderat 502 Thumann, Thomas 1965 Oberbürgermeister, Holzheimer Hauptstraße 24 a, 92318, Bezirksrat, Kreisrat 503 Hollweck, Siglinde 1959 Hauswirtschafterin, Thann 18, Berching, Kreisrätin, 3. Bürgermeisterin 504 Graf, Bernhard Bürgermeister, Holzheim 4, Hohenfels 505 Belzl, Guido Bürgermeister, Klosterhof 6 a, Pyrbaum, Kreisrat 506 Forster, Michael 1955 Diplom-Verwaltungsbetriebswirt, Am Anger 2 a, Parsberg, Kreisrat, Stadtrat 507 Penkala, Matthias 1990 Student, Martinistraße 26, Freystadt 508 Zeltner, Stefan 1974 Verwaltungsfach- und -betriebswirt, Vorstadtstraße 6, Pyrbaum, 2. Bürgermeister 509 Dorner, Ruth 1960 Bildungsreferentin, Rainbügl 4 b, 92318, Bürgermeisterin 510 Betz, Peter 1962 Amtsrat im Notardienst, Tulpenweg 5 a, Seubersdorf i.d.opf., Kreisrat, Gemeinderat 511 Düring, Franz 1950 Bäckermeister, Untere Marktstraße 2, 92318, Kreisrat, 2. Bürgermeister 512 Wolf, Adolf Bürgermeister, Danlohe 1, Pilsach 513 Knaus, Klaus-Josef 1970 Heimleiter, Argula-von-Grumbach-Straße 17, Dietfurt a.d. Altm., MAS, Stadtrat 514 Gerngroß, Hans 1955 Polizeihauptkommissar, Kleinberghausen 13, Freystadt, Dipl.-Verw.Wirt (FH), Kreisrat, Stadtrat 515 Lang, Ludwig 1958 Elektroingenieur, Meilergstell 3, Lauterhofen, Dipl.-Ing. (FH), Marktrat 516 Kinskofer, Tobias 1979 Psychiatriepfleger, Bergstraße 11, Parsberg, ehrenamtl. Richter 517 Bogner, Hans 1961 Betriebsprüfer, Kettenbacher Weg 8, Berg b., Gemeinderat 518 Lehmeier, Bernhard 1955 Bauingenieur, Dresdner Straße 74, 92318, Stadtrat 519 Kolb, Thomas 1971 Rechtsanwalt, Am Zwieberg 31, Mühlhausen, Gemeinderat 520 Meier, Martin 1979 Polizeibeamter, Pöllinger Straße 53, Häring, Ludwig 1951 Busunternehmer, Neumarkter Straße 40, Postbauer-Heng, Marktrat 522 Würz, Christopher 1988 Bürokaufmann, Bergstraße 2 a, Sengenthal 523 Binder, Gerhard 1965 Heimleiter, Haarbergweg 32, Berching 524 Weidinger, Regina 1963 Fotografenmeisterin, Martinistraße 11, 92318, Kreisrätin 525 Maier, Konrad 1969 Landwirt, Parsberger Straße 43, Lupburg, Marktrat 526 Bierschneider, Jakob 1953 Polizeibeamter a.d., Unterer Espenweg 16, 92318, Stadtrat 527 Barth, Johann 1973 Industriefachwirt, Buchbergstraße 28, Berngau 528 Meier, Franz-Xaver 1954 Sozialversicherungsangestellter, Wintergasse 22, Deining 529 Solfrank, Karl 1954 Sparkassenbetriebswirt, Am Buchberg 10, Seubersdorf i.d.opf., Gemeinderat Markt Pyrbaum 12 Februar 2014

13 Der Wahlleiter des Landkreises Anlage 14 Teil 2 (zu 51 GLKrWO) Lfd.- Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl. akad. Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt Gradl, Erwin selbstständiger Kaufmann, Zum Stadtturm 12 d, Velburg, Stadtrat Segerer, Stefan Bauunternehmer, Kirchplatz 5, Velburg, Stadtrat Nißlbeck, Ulrike Schneiderin, Amberger Straße 1, Pilsach, 3. Bürgermeisterin Heyn, Bernd Versuchstechniker, Kemnather Straße 6, Breitenbrunn, Marktrat Dr. med. Schwarz-Aldorf, Ingrid Ärztin für Allgemeinmedizin, Heinrich-von-Stein-Straße 169, Freystadt Deß, Thomas Zimmermeister, Bahnhofweg 8, Freystadt, ehrenamtl. Richter Gietl, Johann Bankangestellter i.r., Frauengasse 1, Dietfurt a.d. Altm., Stadtrat Meier, Reinhard Angestellter, Am Kaiseracker 6, Lauterhofen, Marktrat, Feuerwehrkommandant Hopf, Hans-Jürgen Polizeibeamter, Ringstraße 29, Parsberg, Stadtrat Schmid, Josef Polizeibeamter, Kerschhofener Straße 1, Parsberg, Kreisrat, Stadtrat Burger, Wolfgang Verwaltungsbeamter, Alte Seer Straße 20, Parsberg Sichert, Alois Kraftfahrer, Berger Straße 8, Berg b., Gemeinderat Gradl, Peter Student, Am Henger Kühanger 1, Postbauer-Heng Schmidt, Monika Computermedienpädagogin, Neumarkter Straße 28, Pyrbaum, Markträtin, ehrenamtl. Richterin Zehnder, Gaby Sozialversicherungsfachangestellte, Eisbühlstraße 3 a, Pyrbaum, Markträtin Dechant, Karin Zollhauptsekretärin, Ziegelhütte 8 a, Hohenfels, Markträtin Seelus, Johannes Vermessungsbeamter, Sommerbergweg 4, Dietfurt a.d. Altm., Dipl.-Ing. (FH), Stadtrat Mayr, Bernd selbstständiger Unternehmer, Finkenweg 2, Dietfurt a.d. Altm. Schindler, Sigrid Lehrerin, Kanalweg 20, Mühlhausen Mirbeth, Georg Land- und Gastwirt, Kirchweg 11, Lupburg, Marktrat Keckl, Werner Bauingenieur, Obere Hauptstraße 41, Deining, Dipl.-Ing. (univ.), Gemeinderat Dürr, Alois Zimmermeister, Daßwanger Weg 10, Seubersdorf i.d.opf., Kreisrat Geitner, Martin Bauzeichner, Inzenhofer Straße 6, Lauterhofen Bauer, Josef Zusteller, Seligenportener Straße 13, Freystadt, Stadtrat Distler, Andreas Medizinischer Bademeister, Deininger Weg 14 a, Horvath, Franz-Xaver Kaufmann i.r., Altenhofweg 52, Haubner, Julia Studentin, Friedenstraße 8 b, Schauer, Sebastian Sozialwirt, Plauener Straße 4, 92318, Bachelor of Arts Paulus, Johann landwirtschaftlicher Unternehmensberater, Burgundenstraße 12, 92318, Dipl.-Ing. (FH) Hortolani, Rainer pädagogischer Mitarbeiter, Kopernikusring 5, 92318, Stadtrat Bayerl, Rudi Sonderschulkonrektor a.d., Kurfürst-Philipp-Straße 10, 92318, stellv. Landrat, Stadtrat Der Wahlleiter des Landkreises Anlage 14 Teil 2 (zu 51 GLKrWO) Für die Wahl des Kreistags wurden beim Wahlvorschlag: Ordnungszahl 06 Kennwort Freie Demokratische Partei (FDP) folgende sich bewerbende Personen zugelassen: Lfd.- Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl. akad. Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt 601 Hoerkens, Helga 1949 Konrektorin a.d., EFA-Straße 20, 92318, Kreisrätin, Stadträtin 602 Pomsel, Enrico 1976 Leitender Angestellter, Caritasstraße 18, 92318, Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) 603 Schreiner, Manfred 1953 selbstständiger Fahrlehrer, Wappersdorfer Straße 28, Mühlhausen, Kreisrat, Gemeinderat 604 Burger-Sippl, Silvia 1965 Industriefachwirtin, Schloßstraße 42, Deining 605 Fuhrmann, Peter 1973 selbstständiger Unternehmer, Dr.-Otto-Schedl-Straße 21, Böll, Clemens 1972 Kaufmann, Schleusenweg 12, Mühlhausen 607 Aumann, Gernot 1942 Rentner, Remontenstraße 1, 92318, Dipl.-Kfm. (univ.) 608 Weinhold, Tareq 1971 Abteilungsleiter, Dr.-Grabmann-Straße 6, 92318, Dipl.-Ing. (FH) 609 Salzer, Roman 1982 Wirtschaftsjurist, Margaritenweg 9 a, Sengenthal 610 Kriegeskorte, Arndt 1952 selbstständiger Maschinenbauingenieur, Nürnberger Straße 6, Pyrbaum 611 Rudersdorf-Knorr, Dagmar 1942 Hausfrau, Zwickauer Straße 4, Dietrich, Antje 1963 Büchereiangestellte, Roseggerstraße 34, Sperr, Wieland 1966 Heimleiter, Bühlstraße 18, Berg b. 614 Kriegeskorte, Elisabeth 1954 Fotografin, Nürnberger Straße 6, Pyrbaum 615 Schreiner, Fabian 1989 Automobilkaufmann, Wappersdorfer Straße 28, Mühlhausen 616 Jacob, Tino 1975 examinierter Altenpfleger, Lärchenweg 5, Breitenbrunn 617 Götz, Beate 1965 freischaffende Künstlerin, Wappersdorfer Straße 63, Mühlhausen 618 Dr. med. Köferl, Franz 1951 Urologe, Brunnenstraße 28, Rudersdorf, Friedemann 1938 Rentner, Zwickauer Straße 4, 92318, Dipl.-Ing. (TU) 620 Altinok, Sedat 1968 selbstständiger Unternehmer, Moosweg 11, Schüren, Reinhard 1953 Unternehmensberater, Unterwall 18, Berg b., Dipl.-Kfm. 622 Emmerling, Karl-Walter 1948 Rentner, Kerkhofen 25, Mühlhausen, Gemeinderat 623 Reger, Markus 1974 kaufmännischer Angestellter, Hermann-Stehr-Straße 18 A, 92318, Dipl.-Kfm. 624 Gottschalk, Joachim 1961 Vertriebsleiter, Grasweg 7, Pilsach, Dipl.-Kfm. Markt Pyrbaum 13 Februar 2014

14 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 Seniorenzentrum Pyrbaum Am Herrnbühl Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses über die Änderung Der Marktrat des Marktes Pyrbaum hat am die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 Seniorenzentrum Am Herrnbühl beschlossen. Durch die geplante Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Das Änderungsverfahren erfolgt deshalb im vereinfachten Verfahren gem. 13 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll (13 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Mit der Änderungsplanung wurde das Architekturbüro ghsw Architekten, August-Mohl-Straße 13, Hof und für die Änderung des Grünordnungsplanes die Planungsgemeinschaft Hegemann und Wöppel aus Tauberbischofsheim beauftragt. Geplante Änderung Erläuterung: Aufgrund der Neuplanung des Seniorenzentrums wird die Gebäudeanordnung geändert und der Standort für ein Ärztehaus neu festgesetzt. Die überbaubare Fläche wird dadurch jedoch nicht vergrößert. Pyrbaum, Belzl, 1. Bürgermeister Bekanntmachungshinweise Neues aus dem Marktrat (Sitzung vom ) Erfreulicher Abschluss für das Haushaltsjahr 2013 In der letzten Marktratssitzung informierten Kämmerin Daniela Meixner und Geschäftsleiter Richard Forster über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses So schließt der Gesamthaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 13,8 Mio ab (8,9 Mio im Verwaltungshaushalt, 4,9 Mio im Vermögenshaushalt). Im Verwaltungshaushalt fi elen dabei auf der Einnahmenseite die Einkommensteuerbeteiligung ( ) als auch die Personalkostenzuschüsse ( ) höher aus als im Haushalt veranschlagt. Auf der Ausgabenseite konnten u.a. Minderausgaben bei den Unterhalts- und Betriebskosten ( ) verzeichnet werden, so dass letztendlich eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2,3 Mio ( ) verbucht werden konnte. Im Vermögenshaushalt fi elen v.a. aufgrund der Tatsache, dass diverse eingeplante Bauprojekte sich verzögerten oder noch nicht im erwarteten Umfang abgerechnet wurden sowohl die entsprechenden Einnahmen (Zuwendungen) als auch Ausgaben geringer aus als geplant. Zudem führte die für 2013 noch unerwartet hohe Zahl von Grundstücksverkäufen im Baugebiet Waldstraße zu Mehreinnahmen beim Grundstückserwerb als auch bei den entsprechenden Erschließungskosten. (Weiter Seite 15) Fenster Haustüranlagen Innentüren Fliegengitter Rollläden Jalousien Sonnenschutz Markisen Terrassendächer Garagen- und Industrietore Antriebe Feuerabschlüsse Rauchabschlüsse Ihr Fachberater vor Ort: Udo Konnerth Windmühle 10a Pyrbaum Telefon: info@cm-bauelemente.com Internet: Ausstellung: Diebacher Str. 11e Nürnberg Markt Pyrbaum 14 Februar 2014

15 Aufgrund dieser Entwicklung musste im Vermögenshaushalt der Rücklagenbetrag entgegen dem Haushaltsanschlag nicht vermindert (Ansatz ), sondern konnte um 3,7 Mio auf ein Rekordniveau von nunmehr 8,1 Mio erhöht werden. Nachdem der Kernhaushalt des Marktes zudem schuldenfrei ist kann die Marktgemeinde damit durchaus positiv in die Zukunft blicken. Festsetzung der Wahlhelferentschädigung Die Entschädigung für die ehrenamtlichen Wahlhelfer betrug bei den Wahlen im letzten Jahr 45,-- in den normalen Wahlbezirken bzw. 35,-- in den Briefwahlbezirken (Hintergrund: die Briefwahlbezirke waren erst ab dem Nachmittag besetzt, wogegen die normalen Wahlbezirke bereits ab 8.00 Uhr besetzt sein mussten). Nachdem die Bürger immer mehr von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen und speziell bei den Kommunalwahlen die ehrenamtlichen Wahlhelfer in den Briefwahlbezirken stark gefordert sind hat der Marktrat die Wahlhelferentschädigung für die Kommunalwahl am auf einheitlich 50,-- je Wahlhelfer festgesetzt. Änderung des Bebauungsplanes für Pflegeeinrichtung Wie mehrfach berichtet laufen die Vorbereitungen für die Errichtung einer Pfl egeeinrichtung in vollen Zügen. Nachdem die aktuellen Planungen für die Pfl egeeinrichtung vollständig neu entwickelt wurden ergibt sich die Notwendigkeit, dass der am in Kraft getretene Bebauungsplan Seniorenzentrum Pyrbaum Am Herrnbühl den neuen Gegebenheiten im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB angepasst werden muss. Mit der Änderungsplanung wurde das Architekturbüro ghsw ARCHITEK- TEN aus Hof/Saale beauftragt, welches bereits schon mit den Planungen für die Pfl egeeinrichtung betraut ist. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Umplanungen bei den Freifl ächenanlagen wurden dem Landschaftsarchitekten Wöppel (Treuchtlingen) übertragen. Allgemeines ILEK Schwarzachtalplus Einladung zur Abschlusspräsentation Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir möchten Sie ganz herzlich zur Abschlusspräsentation des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes der Zukunftsregion Schwarzachtalplus am Montag, den von Uhr in der Bürgerhalle Schwarzenbruck, Johann-Degelmann-Straße 7a einladen. Die neun Kommunen (Altdorf, Berg, Burgthann, Feucht, Leinburg, Postbauer-Heng, Pyrbaum, Schwarzenbach und Winkelhaid) aus den Landkreisen Nürnberger Land und haben durch den Zusammenschluss als Zukunftsregion Schwarzachtalplus den Blick über den Kirchturm gewagt. Nach über einem Jahr intensiver Planungsarbeit und Abstimmung mit Bürgern, Experten und Fachstellen liegt nun ein umfangreicher Abschlussbericht das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept, kurz ILEK genannt vor. Auf Grundlage eines gemeinsamen Entwicklungsleitbildes ist ein Projektkatalog entstanden, in dem Projekt- und Maßnahmenvorschläge für das Allianzgebiet, aber auch für die einzelnen Orte formuliert sind. Die Vorschläge sind sehr unterschiedlich, einzelne können sofort, andere mitteloder auch erst langfristig umgesetzt werden. Allen Projekten gemeinsam ist jedoch das Ziel, unse-re Region zukunftsfähig zu machen. Das ILEK wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken gefördert und wird zukünf-tig für alle neun Kommunen ein Türöffner zur Umsetzung von Projekten, z.b. im Rahmen von Dorferneuerung und Flurneuordnung, sein. Darüber hinaus bildet das ILEK die Grundlage für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden sowie Förderpro-gramme im Rahmen der EU-Strukturförderung. In der Abschlusspräsentation werden Ihnen durch die beauftragten Planungsbüros SCHIRMER ARCHITEKTEN & STADTPLANER sowie WGF Landschaft die wichtigsten Ergebnisse aus dem ILEK vorgestellt. Darüber hinaus werden wir Sie über erste Schlüsselprojekte informieren. Wir als Bürgermeister der Zukunftsregion Schwarzachtalplus möchten uns für die bisherige Unter-stützung bedanken. Mit der Abschlusspräsentation soll nun der Startschuss für die baldige Umset-zung gemeinsamer Projekte gegeben werden. Ihre Bürgermeister der Schwarzachtalplus-Kommunen Kommunalwahl am Beantragung Briefwahl über Internet Ab der Kommunalwahl 2014 ist es möglich die Briefwahlunterlagen im Internet zu beantragen. Sobald Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigungsbriefe zugestellt wurden (bis spätestens ), steht Ihnen auf unserer Internetseite der entsprechende Link zur Verfügung. Öffentlicher Personennahverkehr Mobil dank neuem Rufbus-System (Linie 506) Die Anmeldungen müssen spätestens 60 Minuten vor dem gewünschten Fahrtantritt eingegangen sein. Tel. 0800/ Die aktuellen Fahrpläne der für den Gemeindebereich eingesetzten Linien (504, 505, 506, 508, 516) sind im Internet unter abrufbar (oben links Fahrbahndownload auswählen; Suchbegriff Linie oder Ort eingeben; Suche starten; Seite nach unten scrollen; Ergebnisse werden angezeigt). Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Mikrozensus 2014 im Januar gestartet Interviewer bitten um Auskunft Auch im Jahr 2014 wird in Bayern und dem gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres rund Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Wohnsituation befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Im Jahr 2014 fi ndet im Freistaat und im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2014 enthält zudem noch Fragen zur Wohnsituation. Neben der Wohnfl äche und dem Baualter der Wohnung werden unter anderem die Heizungsart und die Höhe der zu zahlenden Miete sowie die Nebenkosten erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, fi nden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als Haushalte zu befragen. Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspfl icht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpfl ichtet. Statt an der Befragung per Interview Markt Pyrbaum 15 Februar 2014

16 teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden. Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2014 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Die Feuerwehren des Marktes Pyrbaum Einsätze im Januar x Verkehrsregelung 1 x Sonstige Tätigkeit Bei den 2 Einsätzen der Feuerwehren Schwarzach und Seligenporten waren 4 Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen im Dienst. Es wurden insgesamt 5 Einsatzstunden von den Feuerwehrmännern und Feuerwehrfrauen geleistet. Abfallbeseitigung Die Termine sind ganzjährig auf der Homepage des Marktes unter Bau, Umwelt & Verkehr; Abfallwirtschaft veröffentlicht) Rote Tonnen im Bauhof für verbrauchte Druckerpatronen Ab Januar besteht zukünftig die Möglichkeit, im Bauhof während der Öffnungszeiten leere Tintenpatronen, Tonerkartuschen, Trommeleinheiten, Faxpatronen und verbrauchte Fixiereinheiten zu entsorgen. Hierfür werden vom Landkreis 3 rote 240-Liter-Tonnen bereitgestellt. Der Landkreis Neumarkt informiert zur Erweiterung der Biomüllabfuhr Wie Sie vielleicht schon wissen, beabsichtigt der Landkreis Neumarkt i.d.opf. die Biomüllabfuhr im Landkreis zu erweitern. Hintergrund ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, wonach Bioabfälle ab 2015 grundsätzlich getrennt vom Restmüll erfasst werden müssen. Dies ist gerade wegen der Rückgewinnung von wertvollen Pfl anzennährstoffen sehr sinnvoll. Auch der Landkreis Neumarkt möchte die Bioabfall-Sammelmenge steigern, um den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gerecht zu werden. Wir wollen allerdings keinen fl ächendeckenden Zwang zur Benutzung einer separaten Biotonne ausüben, sondern setzen auf die freiwillige Kooperation der Bürgerinnen und Bürger. Die pauschale und zwangsweise Einführung der Biotonne erscheint uns nicht zielführend. Viele Bürgerinnen und Bürger kompostieren ihre Bioabfälle selber und betreiben damit bereits echte Kreislaufwirtschaft im eigenen Garten. Was ist für die Zukunft geplant? Dort wo die Biomüllabfuhr bereits angeboten wird, wollen wir die Sammelmengen und den Anschlussgrad an die Bioabfallsammlung deutlich erhöhen. Zusätzlich wollen wir das Sammelgebiet auf weitere Orte mit ausreichendem Potential für eine getrennte Sammlung erweitern. Bei einer genügenden Zahl von Interessenten wird die Biomüllabfuhr auch in Gebieten und Orten durchgeführt wo sie bisher noch nicht angeboten wurde. In den folgenden Orten wird die Biomüllabfuhr bereits durchgeführt: Stadt Neumarkt mit den Ortsteilen Hasenheide, Höhenberg im Tal, Holzheim, Pölling, Woffenbach. Die Orte Berching, Breitenbrunn, Deining, Dietfurt, Lupburg, Parsberg, Seubersdorf, Velburg, (jeweils ohne Ortsteile), Hohenfels mit Großbissendorf. Die Orte Berngau, Freystadt, Mühlhausen, Sengenthal (jeweils ohne Ortsteile), Post-bauer-Heng mit Kemnath, Pyrbaum mit Seligenporten. Die Orte Lauterhofen, Pilsach (jeweils ohne Ortsteile), Berg mit Meilenhofen. Biomüllabfuhr wird attraktiver Wir haben die Gebühren für die Biomüllabfuhr deutlich gesenkt. Schon für weniger als einen Euro pro Woche können Sie nun das ganze Jahr wöchentlich Ihren Biomüll entsorgen. Künftig beschafft der Landkreis Biotonnen und stellt sie den Nutzern kostenlos zur Verfügung, so wie Sie es schon von der Papiertonne gewohnt sind. Auch die Auslieferung der Tonnen ist kostenfrei. Neue 60-Liter Biotonne wird eingeführt Für Grundstücke bzw. Haushalte mit geringeren Biomüllmengen bieten wir nun eine Biotonne mit 60 Litern Füllvolumen zu einer sehr günstigen Jahresgebühr von nur 48 Euro an. Sie ist für Einzelhaushalte genauso geeignet wie für kleinere Wohnanlagen, für die bisher eine 120-Liter Biotonne zu groß war. Neue Vorsortiergefäße Für alle Biotonnen werden auch neue, kleinere Vorsortiergefäße eingeführt mit denen der Bioabfall bequem im Haushalt gesammelt werden kann. Zur bequemen und hygienischen Sammlung gibt es künftig für jede Biotonne ein entsprechendes Kontingent an kostenlosen Papiertüten. Biotonnen jetzt beim Landkreis bestellen! Sie können Ihre Biotonne ab sofort beim Landkreis bestellen. Die Gefäße werden ab März ausgeliefert. Auch wenn in Ihrem Ort derzeit noch keine Biomüllabfuhr erfolgt, teilen Sie uns bitte Ihr Interesse an der Biomüllsammlung mit. Liegen ausreichend Bestellungen aus einer Ortschaft vor, wird das Abfuhrgebiet für die Biomüllabfuhr entsprechend erweitert und Biomüll auch in Ihrem Ort gesammelt. Für weitere Informationen steht Ihnen das Team der Abfallwirtschaft zur Verfügung. Sie erreichen uns unter Telefon 09181/ , -219, -239 So sehen die neuen Gebühren für die Biomüllabfuhr aus: Biobeutel im Zehnerpack, Gebühr reduziert von 4,80 auf 4,00 Biotonne 60 Liter neu eingeführt, Jahresgebühr nur 48.- Biotonne 120 Liter, Gebühr reduziert von auf 96.- Biotonne 240 Liter, Gebühr reduziert von auf Verkauf der Müllmarken 2014 Wie in den Jahren zuvor geben die örtlichen Geldinstitute die Müllmarken an eigene Kunden per Bankeinzug ab. Es besteht die Möglichkeit, die Gebührenmarken über das Internet unter zu ordern, welche gegen Bankeinzug per Post zugestellt werden oder telefonisch unter 09181/ auch direkt beim Landratsamt zu bestellen. Bürger, die kein Konto bei den örtlichen Banken haben, können die Marken für die Papier- und Restmülltonnen bei der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten gegen Barzahlung noch bis längstens erwerben. Die Gebühren sind erfreulicherweise konstant geblieben Eine 50/60 Liter-Müllmarke kostet 60 Euro, für 120 Liter bezahlen Sie 90 Euro und die 240 Liter-Marke erhalten Sie für 180 Euro. Die Gebührenmarken für die 1100 l-restmülltonne (870 ), ermäßigte Gebührenmarken und die Windeltonne können weiterhin nur über das Landratsamt (Tel / ) erworben werden. Die Marken müssen bis spätestens Mitte Februar 2014 auf den Müllgefäßen angebracht sein! Ist dies nicht der Fall, werden die Tonnen nicht mehr entleert. Bei Fragen können Sie sich an das Landratsamt, Abfallbeseitigung unter / wenden. Entleerung der Restmüllbehälter 2014 Tour 23 In den Ortsteilen Pyrbaum und Rengersricht werden die Restmüllbehälter im Jahr 2014 grundsätzlich freitags in den geraden Wochen geleert. Tour 28 In den Ortsteilen Seligenporten, Schwarzach, Pruppach, Neuhof, Dennenlohe, Dürnhof, Asbach, Birkenlach, Münchsmühle, Straßmühle, Faberhof, Neumühle und Oberhembach werden die Restmüllbehälter im Jahr 2014 grundsätzlich freitags in den geraden Wochen geleert. Biomüll-Abfuhr Die Biomüllabfuhr fi ndet für den Ortsteil Pyrbaum grundsätzlich freitags statt. Biomüllbeutel werden im Bürgerbüro des Rathauses in Pyrbaum zum Verkauf angeboten (10er-Rollen zu 4,80 ). Markt Pyrbaum 16 Februar 2014

17 BESTATTUNGEN Auf eigene Weise Abschied nehmen Eine rechtzeitige Vorsorge gewährleistet, dass im Trauerfall alles nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen geregelt ist. Die gesicherte Finanzierung entlastet die Angehörigen. Ganz nach den individuellen Ansprüchen und Möglichkeiten können eigene Wünsche rund um die Bestattung festgelegt werden. Wir sind bemüht die Bestattungskosten zu minimieren, deshalb bieten wir einen sehr günstigen Preis für eine Feuerbestattung. Burgthann-Unterferrieden, Endleinstr. 13, Tel / Umweltgerecht und zukunftssicher heizen Schneiderei: Maßanfergung Änderung und vieles mehr Salerei: Polsterarbeiten Gürtel, Taschen und vieles mehr Tel: Termine nach Absprache! Wir freuen uns auf Sie! Raingasse 1, Pyrbaum/OT Rengersricht Kachelofenbau GmbH Kachelöfen und Kamine Kaminöfen u. Reparaturen Wir wünschen allen schöne Weihnachten und ein gesundes neues Jahr Eichenstraße Pyrbaum Telefon: 09180/13 67 Fax: 09180/ nach telefonischer Vereinbarung FLIESEN NATURSTEINE Wir planen Ihr Bad mit 3D und Fotorealistik-! AUSSTELLUNG BERATUNG VERKAUF VERLEGUNG RENOVIERUNG Öffnungszeiten der Ausstellung: Samstag von 9.00 bis Uhr und nach Vereinbarung Pyrbaum-Seligenporten Möninger Str. 38 Tel / Fax / Mobil / bayer.fliesen@t-online.de Möbel aus Holz vom Schreinerso individuell macht s keiner! Fragen Sie uns, wir planen und fertigen individuell für Sie! Anfertigung von: Fenstern aus Holz und Kunststoff Haus- und Zimmertüren Wintergärten Möbelanfertigung von Küchen, Wohn- und Badezimmermöbeln Garderoben Glaserarbeiten Schwarzacher Straße Pyrbaum-Seligenporten Telefon (09180) 636 Telefax (09180) 3190 Besuchen Sie uns auch im Internet unter e.scherer@schreinerei-scherer.info Markt Pyrbaum 17 Februar 2014

18 Gelbe Säcke Gebiet 59 Markt Pyrbaum, die Ortsteile: Seligenporten, Schwarzach Gebiet 60 Markt Pyrbaum mit den Ortsteilen: Pyrbaum, Dennenlohe, Dürnhof, Oberhembach, Neuhof, Neumühle, Münchsmühle, Pruppach, Straßmühle, Faberhof, Birkenlach, Asbach, Rengersricht Entleerung der Blauen Tonne Altpapier Bezirk 21 Markt Pyrbaum mit den Ortsteilen: Pyrbaum, Oberhembach, Neumühle Bezirk 22 Markt Pyrbaum, die Ortsteile: Dennenlohe, Dürnhof, Rengersricht, Seligenporten, Schwarzach, Pruppach, Straßmühle, Faberhof, Birkenlach, Asbach, Münchsmühle, Neuhof Es wird gebeten, dass die Behälter ab 6.00 Uhr zur Abfuhr bereitgestellt werden. (Die Termine sind ganzjährig auf der Homepage des Marktes unter Bau, Umwelt & Verkehr ; Abfallwirtschaft veröffentlicht) Öffnungszeiten im Wertstoffhof in Pyrbaum Mittwoch Uhr von bis Freitag Uhr von bis Uhr von bis Samstag Uhr ganzjährig Uhr von bis Problemmüll richtig entsorgen Für Fragen zur Problemmüllsammlung und zur richtigen Entsorgung von Problemabfällen steht Ihnen die Abfallberatung im Landratsamt gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an. Telefon: 09181/ Problemmüllsammlung 2014 Samstag, von Uhr Bauhof Lindelburger Weg Adressen für Ver- und Entsorgung Bezeichnung Anschrift Telefon Rest- und Sperrmüllabfuhr...Fa. Edenharder, Neumarkt /47630 Biomüllabfuhr...Fa. Edenharder, Neumarkt /47630 Grüner Punkt...Fa. Edenharder, Neumarkt /47630 Kühlgeräte-Entsorgung...Landratsamt Neumarkt / Elektronik Schrott...Christliche Arbeiterhilfe (CAH) Goldschmidstr. 54, Neumarkt /46350 Landratsamt Neumarkt / Stromversorgung...Bayernwerk AG Störungsnummer / konkrete Fragen wie Baustrom und Hausanschluss / Netzcenter Parsberg /950-0 Internet Gasversorgung...Bayernwerk AG Störungsnummer / Zähler und Messeinrichtungen / Sammeltonne für Altfett/Öl...Fa. Lesch, Äußere Nürnberger Str. 31, Thalmässing /874 Sammeltonne für Speisefett/ Öl und PU-Schaumdosen...Wertstoffhof Blomenhof /42200 Wohngift-Telefon / Geschirrverleih...Hausmeister Walter Kahr / Bauschutt...Landratsamt Neumarkt / Kühl- und Elektrogeräte Kühl- und Elektrogeräte aller Art können im Wertstoffhof abgegeben werden. Auch die Christliche Arbeitnehmerhilfe (CAH) nimmt von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis Uhr und am Freitag von 7.30 Uhr bis Uhr Elektrogeräte aus privater Herkunft kostenlos an. Die Abholung pro Großgerät durch die CAH erfolgt gegen eine Gebühr von 10,- (Tel / ). Anlieferadresse in Neumarkt, Goldschmidstr. 54. Öffnungszeiten der Erd- und Steindeponie Pollanten Die Deponie ist jeweils am Dienstag und Donnerstag von Uhr und Uhr geöffnet. Die Termine werden im Internet unter und in den Tageszeitungen veröffentlicht. Öffnungszeiten am Wertstoffhof Blomenhof Dienstag und Freitag von Uhr und Uhr Samstag von Uhr Uhr Verschiedenes Außensprechtage des Amtes für Versorgung und Familienförderung Die Sprechtage fi nden jeweils in der Zeit von bis Uhr an jedem 3. Dienstag im Monat im Gesundheitsamt Neumarkt, Dr.-Grundler- Straße 1, statt, so am: Dienstag, Dienstag, Telefonisch unter der Nr. 0175/ erreichbar oder unter 0941/ VDK-Sprechtage Der VdK berät und unterstützt in allen sozialrechtlichen Fragen und begleitet Sie durch den Paragraphendschungel des Sozialrechts. Die Sprechtage fi nden wie gewohnt jeweils am 1. Dienstag des Monats in der Zeit von Uhr statt. Nach telefonischer Terminabsprache berät auch jederzeit der VdK Kreisverband, erreichbar unter Tel / Sprechtage der Rentenversicherungsträger Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und die Landesversicherungsanstalten haben einen Kooperationsvertrag geschlossen und beraten künftig in allen Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung im Landratsamt jeden Montag, Dienstag und Mittwoch in der Zeit von 8.30 bis Uhr und von bis Uhr. Telefonische Terminvergabe ausschließlich über die kostenfreie Telefonnummer: 0800/ Wehrdienstberatung Informationen über eine Berufsausbildung oder eine berufsnahe Verwendung, ein Studium und die Wehrpfl icht in der Bundeswehr Wann: In der Regel jeden zweiten Donnerstag im Monat in der Zeit von 9.00 bis Uhr (bitte erkundigen Sie sich vorher unter den unten angegebenen Rufnummern) Wo: Landratsamt Neumarkt, Zimmer Nr. B 372 Terminvereinbarung unter Tel.: 0941/ oder 0941/ am Beratungstag: unter der Tel.-Nr. 0151/ Markt Pyrbaum 18 Februar 2014

19 Schaubrennen Sa. 15. und 22 Februar 2014 jeweils v Uhr schauen, informieren u. probieren Destille Lutter Bachstraße 10a, Schwarzach mehr VORSORGLICH. Inspektion, Wartung, Reparatur Ihr Auto Herzog Team erinnert Sie an wichtige Termine und kümmert sich um die Sicherheit Ihres Wagens - damit Sie sich zu jeder Zeit vollkommen auf Ihr Fahrzeug verlassen können. HILFSBEREIT. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um s Auto. Mit Pannenhilfe, eigenem Abschlepp-/Bergungsdienst und vielen Ersatzfahrzeugen helfen wir Ihnen auch im Ernstfall mobil zu bleiben. Rund um die Uhr, versteht sich! 100% SERVICE 100% AUDI 100% og Werkstatttest sehr gut Bereits zum wiederholten Mal wurde das Autohaus Herzog in Allersberg von der Audi AG für seine besonderen Leistungen im Service ausgezeichnet. In diesem Jahr war es ein Audi Werkstatt-Test, der mit einem exzellenten Ergebnis absolviert wurde. Auf die Frage, warum man diese herausragenden Ergebnisse werblich nicht stärker betont, antwortet der Geschäftsführer Roland Herzog bescheiden: Wir tun nur das was unsere Kunden von uns erwarten und geben jeden Tag unser Bestes. Auto Herzog GmbH Rother Str Allersberg Tel / info@auto-herzog.de Lindelburger Straße Pyrbaum Tel.: 09180/6 10 Fax: 09180/ info@seifert-heiztechnik.de 24 Std.-Notfallnummer: 0171/ Hurra! Hurra! Der Fasching ist wieder da! Sind gute Laune und tolle Feiern für Sie wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Am Rosenmontag mit Live Musik! Warmes und kaltes Schmankerl-Büffet! Mitternachtseisbuffet! 25,00 pro Person! Wir freuen uns auf Sie! Ihre Familie Dietrich Wann: Rosenmontag Wo: Gaststätte Am Felsenkeller Am Sportplatz Pyrbaum Beginn: 19:00 Uhr Reservierung: 09180/1744 FAHRSCHULE Kohlmann GmbH Neumarkt Altdorf Burgthann Pyrbaum Anmeldung jederzeit in Pyrbaum bei unserem Fahrlehrer / / Herrn Peter Pflug, Tel.: 0171 / Gartenweg 6, Pyrbaum Markt Pyrbaum 19 Februar 2014

20 Ansprechpartner für private Waldbesitzer des Amtes für Landwirtschaft und Forsten Private Waldbesitzer aus dem Gemeindebereich können sich an das Amt für Landwirtschaft und Forsten, jeweils mittwochs, von Uhr bis Uhr in Neumarkt i. d OPf., Kapuzinerstr. 6 1/3, wenden. Telefonisch ist das Amt erreichbar unter der Nummer 09181/ oder mobil bei Frau Monika Meiler, Tel. 0151/ Wanderkarte Pyrbaum erhältlich Voll im Trend liegt das Wanderangebot des Marktes Pyrbaum für eine sinnvolle und aktive Freizeitgestaltung. In der im Rathaus erhältlichen kostenlosen Wanderkarte sind 6 reizvolle Genusswanderungen durch die Pyrbaumer Wälder beschrieben, die Lust darauf machen, seine Heimat neu zu erleben. Freizeitkarte des Landkreises erhältlich Für alle die gerne in der näheren Region zwischen Nürnberg und Regensburg Radeln und Wandern möchten, bietet die neue Freizeitkarte des Landkreises attraktive Informationen und Tourenvorschläge. Die Karte ist in der Kasse des Rathauses für eine Gebühr von 1,50 erhältlich. Fahnenverkauf im Rathaus In der Kasse des Marktes sind wieder Fahnen mit Marktwappen im Siebdruck in den Gemeindefarben rot/grün/gelb als Querbanner in der Größe 0,90 x 1,50 m vorrätig. Die Fahnen können in der Marktkasse zum Preis von 15, /Stück erworben werden. Heimatpflege Der siebte Sammelband unter dem Titel Die Schulen Pyrbaum und Seligenporten ist neu erschienen. Insgesamt sind folgende geschichtliche Abhandlungen über unsere Gemeinde erhältlich: Band 1: über die ehemalige Grafschaft der Wolfsteiner Band 2: Seligenporten Kloster und Wappen Band 3: Handel und Handwerk Band 4: 40 Jahre Großgemeinde Band 5: Fremde bei uns und die Nachkriegszeit Band 6: Heilberufe und Pyrbaum Band 7: Die Schulen Pyrbaum und Seligenporten Die Geschichtsbände sind ab sofort käufl ich gegen eine Gebühr in Höhe von 10,- /Stück in der Kasse des Marktes Pyrbaum erhältlich. Streetwork Postbauer-Heng / Pyrbaum (auch auf facebook) Wir besuchen euch an euren Treffpunkten, halten mit euch Kontakt und stehen euch als Berater zur Seite. Jeder hat mal ein kleines Problem oder sogar eine Krise und dann haben wir gerne ein offenes Ohr für euch. Egal ob in Beziehungen, bei Problemen mit Ämtern oder in der Ausbildung wir stehen euch mit Rat und Tat zur Seite. Wir kennen uns mit Suchtproblemen aus und helfen schwierige Lebenslagen begleitend zu überwinden. Auf Wunsch läuft die Beratung auch anonym ab und wir geben nichts über euch weiter. Offene Beratung (auch ohne Anmeldung) Jeden Mittwoch von Uhr, oder nach Vereinbarung im Jugendtreff Seven Eure Streetworker (Sozialarbeiterin u. Sozialpädagoge), Maike Wittenburg und Nils Hüttinger Kontakt: Ihr erreicht uns im Jugendtreff SEVEN, Centrum 7 Postbauer- Heng, Tel.: 0160/ , streetwork@postbauer-heng.de Zumba-Party mit Britta und Janina Wo? Im Jugendtreff Basement, Allersberger Straße 3, Pyrbaum Wann? Donnerstag, , von Uhr Kosten? 2, Euro Für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren. Bitte bequeme Sportkleidung tragen und etwas zu trinken nicht vergessen. Alaaf und Hellau die närrische Zeit ist da Wenn Sie Anregungen für tolle Kostüme und Schminkideen suchen, dann blättern Sie doch mal Bücher aus unserem Bestand durch. z.b.: Spaß beim Schminken und Verkleiden Tolle Schminkideen und Verkleidungen Schminken und Verkleiden Fasching, Fastnacht, Karneval Schminken für Kinder Kunterbunte Kinderfeste Kinderpartys Kinderfeste einfach und lustig.. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Feiern Von der Jugendbuch-Triologie Die Tribute von Panem von Suzanne Collins wurden bereits zwei Titel verfi lmt und im Kino und Fernsehen gezeigt. Die Bücher dazu fi nden Sie in unserer Bücherei!!! Lesen und mehr!!! Ihr Büchereiteam Kunstforum: Patchwork-Arbeiten Betreutes Wohnen zu Hause Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Drei Begriffe, die in aller Munde sind, aber was ist was und wie gehe ich damit um? Diese Fragen werden den Leitungen des Betreuten Wohnens zu Hause und der ökumenischen Nachbarschaftshilfe in Pyrbaum oft gestellt. Um hier eine umfassende und fachlich fundierte Auskunft zu geben, veranstaltet das Betreute Wohnen zu Hause Pyrbaum und die ökumenische Nachbarschaftshilfe einen Informationsnachmittag am Montag, den , um 16 Uhr, im Feuerwehrhaus in Pyrbaum. Die Informationen werden durch Frau Stephanie Prockl für die Patientenverfügung und durch die Seniorenbeauftragte Frau Karin Larsen-Lion im Rahmen von 2 Vorträgen weiter gegeben. Beim anschließenden Kaffeeund Kuchengenuss kann dann über diese Möglichkeiten diskutiert und gesprochen werden. Außerdem stellen die Orthopädischen Werkstätten Urban GmbH Möglichkeiten vor, Treppen auch mit Gehbehinderungen zu erklimmen. Diese sind vor Ort und können direkt ausprobiert werden. Die Ehrenamtlichen des Betreuten Wohnens zu Hause und der Nachbarschaftshilfe laden Sie zu dieser Veranstaltung herzlichst ein. Betreutes Wohnen zu Hause ökumenische Nachbarschaftshilfe Pyrbaum Schafkopfrennen am Betreutes Wohnen zu Hause lädt Sie herzlich am Dienstag den in der Sportbar PAUL+A, Neumarkter Straße 25, Pyrbaum, zum Karteln ein. Ab Uhr heißt es: Raus mit dem Alten!. Es wird mit dem Plus/Minusprinzip ein Kurzer gespielt. Um Uhr wird es für 9.30 ein leckeres Abendessen, inklusive Getränk geben. Es gibt keinen Einsatz, aber dafür tolle Preise. Also kommen Sie vorbei und lassen Sie sich das nicht entgehen. Markt Pyrbaum 20 Februar 2014

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