Ornithologisches Sachverständigengutachten zum geplanten Windpark-Standort bei Mauchenheim (Verbandsgemeinde Alzey-Land, Rheinland-Pfalz)

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1 Ornithologisches Sachverständigengutachten zum geplanten Windpark-Standort bei Mauchenheim (Verbandsgemeinde Alzey-Land, Rheinland-Pfalz) Linden, Januar 2016 Büro für faunistische Fachfragen Korn & Stübing GbR Matthias Korn, Dipl.-Biol. Stefan Stübing, Dipl.-Biol. Rehweide 13 Am Eichwald Linden Bad Nauheim Tel.: Tel.: Mail: Mail: Bearbeitung: Dr. Julia Sommerfeld, Dipl.-Biologe Matthias Korn Auftraggeber: BayWa r.e. Wind GmbH, Herzog-Heinrich-Str. 13, München Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt

2 Inhaltsverzeichnis Seiten 1 EINLEITUNG VÖGEL UND WINDKRAFT VÖGEL UND WINDKRAFT ALLGEMEIN WEA-spezifische Auswirkungen WEA-unspezifische Auswirkungen BETROFFENE GRUPPEN Brutvögel Gastvögel Zugvögel UNTERSUCHUNGSGEBIET UND VORHABEN GEBIETSBESCHREIBUNG GRENZEN DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES VORHABEN METHODEN, DURCHGEFÜHRTE FELDARBEIT ERFASSUNG DER BRUT- UND GROßVÖGEL ERFASSUNG DES HERBSTLICHEN VOGELZUGES ERFASSUNG DER RASTVÖGEL BRUTVÖGEL: ERGEBNISSE UND BEWERTUNG ÜBERBLICK ARTBEZOGENE DARSTELLUNG Feldlerche Alauda arvensis Grauammer Emberiza calandra Mäusebussard Buteo buteo Rebhuhn Perdix perdix Wachtel Coturnix coturnix BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN II

3 5.3 ZUSAMMENFASSUNG BRUTVÖGEL GASTVÖGEL: ERGEBNISSE UND BEWERTUNG ÜBERBLICK ARTBEZOGENE DARSTELLUNG Kiebitz Vanellus vanellus Kornweihe Circus cyaneus Mäusebussard Buteo buteo Merlin Falco columbarius Rohrweihe Circus aeroginosus Rotmilan Milvus milvus Schwarzmilan Milvus migrans ZUSAMMENFASSUNG HERBSTLICHER VOGELZUG: ERGEBNISSE UND BEWERTUNG KRANICHZUG Ergebnisse Beurteilung möglicher Konflikte ÜBRIGER VOGELZUG Ergebnisse Beurteilung möglicher Konflikte ZUSAMMENFASSUNG VOGELZUG Kranichzug Übriger Vogelzug GESAMTBEURTEILUNG UND FAZIT BRUTVÖGEL GASTVÖGEL ZUGVÖGEL FAZIT LITERATUR (EINSCHLIEßLICH DER ANHÄNGE) BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN III

4 10 ANHANG ZUGVOGELERHEBUNG NACH KORN, STÜBING UND GRUNWALD BRUTVOGELKARTE MAUCHENHEIM BRUTVOGELKARTE - FELDLERCHEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET KARTE DER RASTVÖGEL MAUCHENHEIM KARTE DER ZUGROUTEN MAUCHENHEIM BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN IV

5 1 Einleitung In der Verbandsgemeinde Alzey-Land, östlich von Mauchenheim und südwestlich der Stadt Alzey, plant die Firma BAYWA R.E. WIND GMBH die Errichtung eines Windparks mit fünf Anlagen. Bei dem Planungsraum handelt es sich um einen großen Offenlandbereich, umgeben von Landwirtschaftsflächen, angrenzend an die Bundesautobahn A63 sowie an die Landstraße L401. Die fünf geplanten WEA verfügen über eine Nabenhöhe von über 140 m und einen Rotordurchmesser von über 50 m. Das BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN wurde beauftragt, ein Sachverständigengutachten zu erstellen, das die Problematik Vogelwelt Windenergieanlagen am geplanten Standort auf der Grundlage bisher bekannter wissenschaftlicher Erkenntnisse behandelt. Ziel der Untersuchung war es, die ornithologische Bedeutung des Gebiets im Hinblick auf die Errichtung der geplanten WEA zu den diesbezüglich wichtigen Zeiträumen im Jahr zu ermitteln. Hierbei war zu überprüfen: Welche Brutvogelarten treten im Raum und der näheren Umgebung auf? Welche Arten rasten in welchen Anzahlen im Planungsgebiet? Welche Bedeutung erlangt das Zuggeschehen und wie verlaufen die überwiegend genutzten Flugrouten im weiteren Untersuchungsraum? Kann es durch die Errichtung von WEA zu einer Störung der untersuchten Gruppen oder des Zugverlaufs kommen? Wenn ja, sind diese Störungen als erheblich einzustufen und sind in diesem Fall störungsmindernde Maßnahmen möglich? Im Gutachten werden mögliche Konfliktbereiche herausgearbeitet und eine Bewertung des Standorts aus vogelkundlichen Gesichtspunkten vorgenommen, insbesondere auch im Hinblick auf artenschutzrechtliche Belange vorbehaltlich der konkret hierfür benötigten Prüfschritte. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 5

6 2 Vögel und Windkraft 2.1 Vögel und Windkraft allgemein Nachfolgend soll in knapp zusammengefasster Form der derzeitige Wissenstand zum Thema Vögel und Windkraft dargestellt werden. Im Bewertungsteil wird hierauf konkret Bezug genommen, indem dort die im Hinblick auf die Errichtung von WEA relevanten Arten detailliert betrachtet werden. Dabei muss unterschieden werden zwischen: a) WEA-spezifischen Auswirkungen (Kollisionsrisiko, Meide-Effekte) und b) sonstigen WEA-unspezifischen, allgemein bau- und anlagebedingten Auswirkungen (vor allem Flächenverbrauch und baubedingte Störungen). Während sich die WEAspezifischen Auswirkungen nur bei Arten, die eine spezielle Empfindlichkeit gegenüber diesen Wirkfaktoren aufweisen, negativ auswirken können, müssen bei den WEA-unspezifischen Auswirkungen alle planungsrelevanten bzw. artenschutzrechtlich relevanten Arten betrachtet werden, soweit es infolge der Planung zu potenziellen Beeinträchtigungen kommen kann. In Hinblick auf WEA-spezifischen Auswirkungen wurden mittlerweile zahlreiche Untersuchungen publiziert, die es ermöglichen, das Gefährdungspotenzial der unterschiedlichen Vogelarten durch WEA besser einstufen zu können. Als besonders wichtige, zusammenfassende Arbeiten sind zu nennen: (HANDKE 2000; KORN & SCHERNER 2000; BERGEN 2001a, 2001b; STÜBING 2002, 2004, 2011; REICHENBACH 2003, 2004; HÖTKER ET AL. 2004; KORN, STÜBING, ET AL. 2004; REICHENBACH ET AL. 2004; HORCH & KELLER 2005; HÖTKER 2006, 2009; MAMMEN ET AL. 2009; RASRAN, DÜRR, ET AL. 2009; RASRAN, HÖTKER, ET AL. 2009; ILLNER 2011, 2012; LANGGEMACH & DÜRR 2015). Als weitere wichtige Erfahrungswerte sind die weit über 200 durch das BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN (BFF) durchgeführten Standortgutachten zu entweder geplanten oder schon bestehenden Windparks anzusehen (darunter auch mehrere Monitoring-Untersuchungen). Die möglichen Problemfelder Vögel Windenergieanlagen sind folgendermaßen gekennzeichnet: WEA-spezifische Auswirkungen Die WEA-spezifischen Vogelverluste, insbesondere durch Kollisionen ( Vogelschlag ), vereinzelt auch durch Barotraumata, sind, von Ausnahmen abgesehen, relativ gering, da sie nur punktuell bzw. auf vergleichsweise kleiner Fläche wirken. Diesbezüglich sind die Gesamtverluste weitaus geringer als die Verluste an Freileitungen oder im Straßen- und Schienenverkehr, da sich diese Trassen auf sehr große Strecken und Flächen auswirken. Auch an anderen punktuellen Strukturen wie Sendemasten, Türmen oder Glasscheiben an Gebäuden kann es zu deutlich höheren Verlusten kommen. Nur in Einzelfällen kann es, zumeist durch die Situation vor Ort bedingt (kleinräumige topographiebedingte Zugverdichtungen, Einflugschneisen, näheres Horstumfeld, intensiv genutzte Nahrungsund Jagdgebiete), zu höheren Verlusten durch Anflüge kommen. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 6

7 Einige Arten sind überproportional stark von Kollisionen betroffen. In Deutschland sind dies vor allem Rotmilan und Seeadler, darüber hinaus auch Geier, Steinadler und manche andere, vor allem größere Greifvogelarten. Hingegen wurden z. B. bei Störchen, Reihern, Enten und den meisten Watvogelarten bisher nur wenige Kollisionsopfer nachgewiesen, was zumindest teilweise mit dem Meideverhalten dieser Arten zusammenhängen dürfte bzw. mit der bisher überwiegenden Errichtung von WEA im Offenland. Windenergieanlagen können bei bestimmten Vogelarten zu Meideeffekten führen (Abstandshaltung infolge Feindmeideverhalten, Luftverwirbelungen, Schattenwurf oder Geräuschemissionen). In der Folge kann es zur Entwertung und somit zu einer reduzierten Nutzung bis hin zur Aufgabe von Rast- oder Brutgebieten bzw. Durchzugsräumen kommen. Für Rastvögel sind diese Lebensraumverluste im Regelfall stärker ausgeprägt als für Brutvögel, da sich die Brutvögel in einem gewissen Ausmaß an die WEA gewöhnen können. Dabei gibt es nicht nur Verhaltensunterschiede zwischen den Arten, sondern auch innerhalb von Arten. Während brütende Feldlerchen beispielsweise kein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen, reagieren durchziehende Individuen empfindlicher. Die Intensität dieser Lebensraumentwertung kann zudem durch die Landschaftsstruktur bestimmt werden: während z.b. rastende Kiebitze im weithin offenen Flachland gegenüber WEA bei Bedarf entsprechend ihrer Fluchtdistanz ausweichen können, um sich mit zunehmender Gewöhnung unter Umständen sogar wieder anzunähern, ist den Tieren in waldreichen Gegenden diese Möglichkeit nur selten gegeben. Oft begrenzen Wälder, Gehölze oder das Landschaftsrelief den möglichen Ausweichraum. Gewöhnungsleistungen sind in einem solchen Fall kaum, eine Aufgabe des Rastplatzes dagegen eher zu erwarten. Das eigentliche Zuggeschehen kann grundsätzlich überall beeinträchtigt werden, weil zumindest in Mitteleuropa keine Orte ohne Vogelzug bekannt sind. Allerdings erlangen Beeinträchtigungen nur an Konzentrationspunkten mit Zugverdichtungen oder kleinräumigen, topographiebedingten Zugverdichtungen einen elementaren Rahmen, da hier im Vergleich zu durchschnittlich überflogenen Bereichen eine ungleich höhere Anzahl von Individuen betroffen ist WEA-unspezifische Auswirkungen Die anlagebedingten Flächenverluste durch Windenergieanlagen sind sehr gering und daher im ackerbaulich genutzten Offenland im Hinblick auf Vögel als vernachlässigbar einzustufen. Innerhalb von Waldflächen, die in letzter Zeit zunehmend beplant werden, kann es jedoch, vor allem durch den baubedingten Flächenverbrauch, zu Beeinträchtigungen kommen, insbesondere wenn alte Waldbestände betroffen sind. Baubedingte Störungen sind aufgrund der vergleichsweise kurzen Bauzeit im Regelfall ebenfalls vernachlässigbar. Bei größeren Windparks mit längerer Baudauer, sowie im Umfeld störungsempfindlicher Arten, kann es jedoch zu relevanten Beeinträchtigungen kommen, die sich üblicherweise durch bauzeitliche Reglungen auf ein verträgliches Maß absenken lassen. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 7

8 Bezüglich WEA-spezifischer Auswirkungen kann es darüber hinaus, insbesondere im Bereich größerer, zusammenhängender und bisher wenig erschlossener Wälder, zu weiteren indirekten Auswirkungen und Störpotential durch ggf. benötigte infrastrukturelle Erschließungsmaßnahmen (Ausbau und Nutzung von Zufahrtswegen etc.) sowie betriebsbedingt zunehmender Frequentierung, z.b. im Rahmen von Kontrolloder Reparaturfahrten, kommen. Aus diesen Darstellungen lässt sich ableiten, dass mögliche Konflikte bzw. Beeinträchtigungen durch WEA daher art-, situations- und lebensraumspezifisch und somit einzelfallbezogen betrachtet und prognostiziert werden müssen. Diesbezüglich sind vor allem die artenschutzrechtlichen Erfordernisse gemäß 44 (1) BNatSchG zu beachten und dabei zu prüfen, ob das Eintreten der dort genannten Verbotstatbestände ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus sind innerhalb bzw. im relevanten Umfeld von Natura 2000-Gebiete (im Regelfall bei EU-Vogelschutzgebieten) die Erfordernisse des 34 BNatSchG im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung zu beachten und dabei zu prüfen, ob erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie ausgeschlossen werden können. 2.2 Betroffene Gruppen Konflikte mit WEA kann es bei Brutvögeln, Gastvögeln und Zugvögeln geben, weshalb diese Gruppen im Folgenden jeweils näher betrachtet werden Brutvögel Brutvögel bleiben für eine lange Zeit in einem Gebiet. Für einige Arten dieser Gruppe wurde beobachtet, dass sie sich an WEA gewöhnen oder von vornherein kein Meideverhalten zeigen und so teilweise in unmittelbarer Anlagen-Nähe brüten. Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den Arten. Für manche Arten scheint ein Meideverhalten gänzlich zu fehlen, einige halten gewisse Abstände zu den Anlagen, und andere Arten zeigen wiederum ein ausgeprägtes Meideverhalten bei Einhaltung sehr großer Abstände zu den Anlagen (STÜBING 2011). Als empfindliche Arten bzw. Artengruppen gelten derzeit Wasservögel, Reiher, einige Greifvogelarten, Wachtel, Wachtelkönig, evtl. Eulen sowie evtl. Raubwürger als einzige Singvogelart. Weitere besondere Arten (wie z.b. Großtrappe, Wiedehopf) müssen speziell betrachtet werden, sofern sie in einem Planungsraum vorkommen. Von Kollisionen sind gerade diejenigen Arten überproportional betroffen, die kein Meideverhalten zeigen und regelmäßig in Rotorhöhe (hier über 90 m über dem Boden) fliegen, wie beispielsweise einige Greifvogelarten. Windkraftempfindliche Arten Im vorliegenden Fall sind diesbezüglich in erster Linie die von der LAG-VSW (LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (LAG-VSW) 2007) genannten Arten zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden im konservativen Ansatz weitere von Illner bezüglich des Kollisionsrisikos genannte Arten (Stufen 1 bis 3 mit Nachweis oder Hinweis eines substanziellen, vorhandenen oder potenziellen Risikos ) betrachtet (ILLNER 2012). Außerdem sind im Hinblick auf WEA-unspezifische Auswirkungen (primär in Folge möglicher baubedingter Beeinträchtigungen) vor allem folgende Arten bzw. Artengruppen zu betrachten: BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 8

9 Störungsempfindliche Arten: Wasservögel, Gänse, Limikolen, Schreitvögel, Greif- und Großvögel sowie Uhu und Koloniebrüter im Horst- bzw. Kolonieumfeld. Arten, die durch Flächenverbrauch betroffen sein können: Dies ist in erster Linie bei Brutvogelarten des Waldes möglich, die Altholzbestände für ihre oft langjährig genutzten Höhlen oder Horste benötigen (vor allem Großspechte, Greifvögel oder sonstige bedeutsame Höhlenbrüter) und bei denen der benötige Flächenverbrauch zu einer Zerstörung der Fortpflanzungsstätte im Sinne des 44 (1) Nr. 3 führen kann. Für alle frei- oder bodenbrütende Arten, die alljährlich neue Nester bauen und dabei auch den Neststandort wechseln, können Beeinträchtigungen durch Zerstörung der Fortpflanzungsstätte ausgeschlossen werden, soweit die Lebensraumausstattung der näheren Umgebung, wie im vorliegenden Fall gegeben, im Wesentlichen erhalten bleibt Gastvögel Gastvögel sind Vögel, die nicht in dem Gebiet brüten, sondern umherstreifen (z. B. Nichtbrüter, Vögel mit verlorener Brut, Wintergäste) oder sich auf dem Durchzug befinden und das Gebiet zur Rast und Nahrungssuche nutzen. Da sich die Gastvögel nur für eine kurze Zeit in dem Gebiet aufhalten, können sie sich nicht oder nur schwer an die Störung durch WEA gewöhnen, weshalb sie generell als wesentlich empfindlicher gegenüber WEA gelten als Brutvögel (HÖTKER ET AL. 2004; REICHENBACH ET AL. 2004; REICHENBACH & STEINBORN 2006; STÜBING 2011). Die Flächen, auf welchen die Anlagen erbaut werden, werden durch die meisten Gastvögel fast vollständig gemieden (HORCH & KELLER 2005); dadurch geht Lebensraum verloren, was sich besonders auf rastende Vögel während des Zuges und auf Wintergäste stark negativ auswirken kann (REICHENBACH & STEINBORN 2006). Für manche Arten wurde nachgewiesen, dass sie sehr große Meidungsabstände von bis zu 800 Metern zu den WEA einhalten (HÖTKER ET AL. 2004; REICHENBACH ET AL. 2004; REICHENBACH & STEINBORN 2006). Als besonders empfindlich gelten nach dem derzeitigen Kenntnisstand Arten, die große, offene Flächen oder Gewässer aufsuchen, d.h. Gänse und Watvögel und insbesondere der Kiebitz (SCHREIBER 2000; REICHENBACH & STEINBORN 2006). Für den Graureiher, den Kranich und einige Entenarten wurde in einigen Untersuchungen ebenfalls ein weiträumiges, deutliches Meideverhalten gegenüber WEA festgestellt, weshalb die Arten zu den besonders empfindlichen Gastvogelarten gezählt werden sollten (HORCH & KELLER 2005). Sehr große Ansammlungen anderer Arten wie Tauben oder Stare können ebenfalls betroffen sein (HORCH & KELLER 2005). Einige wenige Gastvogelarten sind durch Kollision überproportional betroffen (vgl. Abschnitt zu den Brutvögeln). WEA-unspezifische Auswirkungen (vor allem baubedingte Störungen) können bei störungsempfindlichen Gastvögeln zwar grundsätzlich zu relevanten Beeinträchtigungen führen. Im vorliegenden Fall spielt dies jedoch keine entscheidende Rolle, da Waldflächen im Gegensatz zu Offenland und Wasserflächen keine besondere Bedeutung für Rastvogelarten besitzen, so dass hier mögliche Beeinträchtigungen von Gastvögeln von vornherein ausgeschlossen werden können. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 9

10 2.2.3 Zugvögel Allgemeiner Vogelzug Verhaltensänderungen gegenüber WEA Die bislang umfangreichste Studie zum Thema Vogelzug und WEA im Mittelgebirgsraum (STÜBING 2001, 2011), durchgeführt im hessischen Vogelsberg an zehn Windparks bei mehr als Durchzüglern, führte zu folgenden Ergebnissen. Insgesamt 55 % der Durchzügler zeigten Verhaltensänderungen beim Passieren der WEA, wobei bis zu einer Entfernung von 350 Metern fast alle, bis zu 550 Metern dann etwa die Hälfte und bis 750 Meter nur noch wenige Tiere den Anlagen auswichen. Die Ausweichbewegungen der Durchzügler korrelierten dabei offensichtlich mit der Ausdehnung und Stärke der durch die WEA verursachten Luftverwirbelungen (Nachlaufströmung). Vereinzelt zeigen kleine Trupps keinerlei Verhaltensänderungen (STÜBING 2001). Dieser Anteil scheint mit Zunahme von deutlich höheren WEA zuzunehmen. Kontrollen im relativ ebenen Rheinhessischen Hügelland im Jahr 2009 zeigten, dass eine deutlich größere Zahl von Kleinvögeln WEA in sehr geringer Flughöhe unterfliegen. Vermutlich bewegen sich niedrig fliegende Durchzügler bei Nabenhöhen der Anlagen der neuen Generation von 100 bis 140 m nur noch selten im Bereich der Nachlaufströmungszone. Ob dies auch in den Mittelgebirgen zutrifft, muss jedoch noch überprüft werden. Kollision Die Gefahr der Kollision ist nach den vorliegenden Studien (vgl. Kap. 2.1) für den Großteil der Zugvögel als gering einzustufen. Fazit Das Zuggeschehen kann zwar grundsätzlich überall beeinträchtigt werden, weil zumindest in Mitteleuropa keine Orte ohne Vogelzug bekannt sind. Jedoch erlangen Beeinträchtigungen nur an Konzentrationspunkten mit kleinräumigen Zugverdichtungen einen elementaren Rahmen, da hier im Vergleich zu durchschnittlich überflogenen Bereichen eine ungleich höhere Anzahl von Individuen betroffen ist. Von der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten wurde daher gefordert, die Zugkonzentrationskorridore freizuhalten (LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (LAG-VSW) 2007). BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 10

11 Sonderfall Kranichzug Da der Kranich in bestimmten Situationen empfindlich auf WEA reagieren kann und er traditionell in großer Zahl im Frühjahr und Herbst durch Rheinland-Pfalz zieht, sind Beeinträchtigungen durch WEA prinzipiell möglich. Kollisionen sind aber nach Dürr (DÜRR 2015) so gut wie auszuschließen. Durch Mitteleuropa ziehen im Herbst aktuell etwa Kraniche (PRANGE 2010), nach Kraft (KRAFT 2010) sollen es alleine im Mittelhessischen Raum im Herbst zwischen Individuen sein und im Herbst 2012 konnten in Hessen gut durchziehende Tiere nachgewiesen werden (eigene Daten), die dann auch über Rheinland-Pfalz ziehen. Im Frühjahr dürfte die Zahl aufgrund von Winterverlusten etwas geringer sein. Verhaltensänderungen gegenüber WEA Aufbauend auf einer Studie von (KORN ET AL. 2006) wird folgende Einschätzung zur Verhaltensänderung von ziehenden Kranichen gegenüber WEA vorgenommen: Kraniche zeigen eine hohe Sensibilität bei einer Distanz von Metern zur nächstgelegenen WEA. Darüber hinaus zeigen sie eine geringe Sensibilität gegenüber WEA, die sich bis zu Metern entfernt befinden. Im Durchzugsgebiet wurden Abstandshaltungen von nur 300 bis 700 Metern nachgewiesen (BRAUNEIS 1999). Unter besonders geeigneten Bedingungen (gute Sicht, Rückenwind) wurde sogar ein unbeeinflusstes Zuggeschehen beobachtet (STÜBING 2001). Die geringsten Einflüsse sind bei hoch ziehenden Kranichen zu beobachten. Hierbei ist selbst während des direkten Überfluges ab mehr als doppelter WEA-Gesamthöhe mit geringer oder keiner Störung zu rechnen (FEIGE mdl., (STÜBING 2001)). Vor allem aufgrund ungünstiger Sichtverhältnisse wie Nebel oder Regen zeigen tief fliegende Kraniche starke Verhaltensänderungen (BRAUNEIS 1999). Nach (KAATZ 1999) und (STÜBING 2001) scheuen tief fliegende Kraniche nicht zwangsläufig vor WEA, sofern die äußeren Bedingungen günstig sind (gute Sicht, Rückenwind und damit ausbleibende Luftverwirbelungen). FEIGE (mdl.) vermutet sogar, dass WEA als Landmarken zur Orientierung genutzt werden. Die Empfindlichkeit sinkt während der Nahrungssuche am Boden, evtl. aufgrund einer Konkurrenzsituation um geeignete Nahrungsgebiete, und nach einem langen Aufenthalt im Umfeld der WEA während der Rast (FEIGE mdl.). Durch WEA ausgelöste Notlandungen oder Umkehrzug in die Herkunftsrichtung wurden bislang nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen festgestellt (FEIGE mdl., (BRAUNEIS 1999)). Die Umwege, die den Tieren durch das Ausweichen vor WEA entstehen, betragen je Windpark meist nur einige 100 Meter. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 11

12 Anzahl Kraniche (GRUNWALD ET AL. 2007) untersuchen seit dem Jahr 2006 das Reaktionsverhalten von Kranichen gegenüber WEA. Nach bisherigen Ergebnissen der Studie passieren die meisten Kraniche die WEA- Standorte ungehindert. Es wurden keine erheblichen Beeinträchtigungen wie Zugumkehr oder -abbruch festgestellt. In wenigen Fällen wurden leichte Kursabweichungen sowie Höhengewinne dokumentiert (s. Abbildung 1). Durchschnittlich betrugen die Flughöhen an den WEA- Standorten etwa 450 Meter (n = 486 Trupps; ), so dass ein Überfliegen der Anlagen in den meisten Fällen schon aufgrund der Flughöhe ohne Reaktion (Umfliegen oder Höhengewinn) möglich war. Kollision Kollisionen von Kranichen mit WEA sind offenbar sehr selten. Bisher wurden in Deutschland lediglich 14 Kraniche gefunden, die mit WEA kollidierten (DÜRR 2015). Da es sich beim Kranich um einen Vogel von auffälliger Körpergröße handelt, ist zu vermuten, dass die Dunkelziffer recht gering ist. Während des Zuges sind Kollisionen nicht auszuschließen, wenn widrige Witterungsbedingungen wie Nebel oder starker Regen herrschen. Es ist denkbar, dass WEA in dichtem Nebel übersehen werden und es zu Kollisionen kommt Verhaltenskategorie Abbildung 1 Verhaltens-Reaktion von Kranichen auf WEA 1 1 Dabei bedeutet 0: Keine Reaktion; 1: schwache Änderung der Zugrichtung (<45 ); 2: starke Änderung der Zugrichtung (>45 ), deutliches Umfliegen der Anlagen; 3: Kreisen im Bereich vor den Anlagen mit folgendem Über-/Umfliegen der WEA; 4: Schleifenflug vor den WEA mit folgendem Über-/Umfliegen der WEA; 5: Höhengewinn im Geradeausflug mit folgender Überquerung der WEA; 6: Zugumkehr bzw. Kursabweichung > 90 ; 7: Zugabbruch. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 12

13 3 Untersuchungsgebiet und Vorhaben 3.1 Gebietsbeschreibung Das Untersuchungsgebiet befindet sich als Teil der Verbandsgemeinde Alzey-Land südöstlich von Mauchenheim. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine überwiegend ackergeprägte, offene Kulturlandschaft mit geringem Baumbestand. Durch das Plangebiet führt von Nordosten nach Südwesten die Landesstraße L 401, ein Teil des Plangebietes grenzt an die Bundesautobahn A 63 (Abb. 2). Die geplanten Anlagenstandorte liegen alle auf Ackerland. Baumreihen, Hecken und dichtes Buschwerk finden sich meist nur entlang der Landstraße, Bundesautobahn und kleineren Feldwegen. Topografisch befinden sich die geplanten WEA Standorte im Bereich von 298 bis 308 m ü. NN. Abbildung 2 Luftbild des Plangebietes ( Google Earth). Das Plangebiet ist rot-umrandet. Westlich von Mauchenheim erstreckt sich das Landschaftsschutzgebiet Rheinhessische Schweiz, während sich südöstlich von Mauchenheim und der A 63 das 3650 ha große EU-Vogelschutzgebiet Ackerplateau zwischen Ilbesheim und Flomborn (VSG ) erstreckt. Das Vogelschutzgebiet grenzt somit unmittelbar an das Plangebiet, wird von diesem jedoch räumlich durch die A 63 getrennt. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 13

14 Im Natura-2000 Datenblatt wird das VSG wie folgt beschrieben: Ausgedehnte Plateaufläche des Rheinhessischen Tafel- und Hügellandes. Es handelt sich um die größte ungegliederte und zugleich störungsärmste Offenlandfläche in Rheinland-Pfalz. Beim Anbau dominieren Getreide und Zuckerrüben. Als ausgedehnte Kultursteppe ohne Bebauung (lediglich eine querende Landstraße) ist das Plateau Sammelbecken für zahlreiche rastende Vogelarten des Offenlandes. So beherbergt es die größten Mauser- und Schlafplätze von Rohr- und Wiesenweihe in Rheinland-Pfalz (bzw. Südwestdeutschland), daneben treten auch Korn- und Steppenweihen auf. Die Wiesenweihe hat schon im Gebiet gebrütet und die Brutdichten von Wachtel, Schafstelze und Grauammer sind außergewöhnlich hoch. Als Zielarten sind Rohr- und Wiesenweihe genannt, als Erhaltungsziele: Erhaltung oder Wiederherstellung der Offenlandschaft mit landwirtschaftlicher Nutzung als störungsarmes und bedeutsames Mauser-, Rast- und Brutgebiet. 3.2 Grenzen des Untersuchungsgebietes Als Grenze für die Erfassung aller relevanten Brutvögel wurde der allgemein übliche Radius von 500 m für Kleinvögel und 3000 m für Großvögel (insbesondere Weihen Circus sp. und Milane Milvus sp.) um die geplanten Standorte zu Grunde gelegt. 3.3 Vorhaben Der Vorhabenträger sieht die Errichtung von 5 Windenergieanlagen neueren Typs mit einer Gesamthöhe von etwa 200 m vor, die in einem Offenlandbereich südöstlich von Mauchenheim errichtet werden sollen. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 14

15 4 Methoden, durchgeführte Feldarbeit 4.1 Erfassung der Brut- und Großvögel Der Aufwand für die Untersuchungen richtet sich im Wesentlichen dem Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz vom September 2012 (VSW & LUWG 2012). Zur Erfassung der Brutvögel wurde 2015 nach Vorgabe der VSW (RICHARZ ET AL. 2012) eine umfassende Revierkartierung der relevanten Arten in einem Radius von 500 m um die geplanten Anlagen durchgeführt, wobei gefährdete Arten und solche, die gegenüber WEA als empfindlich gelten, im Vordergrund standen. Um den artenschutzrechtlichen Belangen zu genügen, wurden darüber hinaus alle weiteren Arten erfasst, die gemäß den Angaben des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (SPORBECK & SCHMOLL 2011) nicht zu den ungefährdeten und ubiquitären Vogelarten gehören, soweit es vorhabenbedingt zu möglichen Beeinträchtigungen kommen kann. Alle weiteren ungefährdeten Arten wurden zudem qualitativ erfasst. Um die relevanten Brutvögel zu kartieren, wurde das Plangebiet an insgesamt 8 Exkursionstagen zur Brutzeit begangen (Tabelle 1). Dämmerungs- bzw. nachtaktive Arten wie Wachteln wurden an zwei weiteren Exkursionsterminen zu den entsprechenden Tageszeiten durchgeführt. Darüber hinaus wurden die Flugbewegungen von tagaktiven Großvögeln in einem weiteren Radius von mindestens m kontrolliert, wobei der Schwerpunkt auf der Erfassung von Weihen Circus sp. und Milanen Milvus sp. lag. Hier erfolgten an 18 Exkursionstagen Kontrollen von verschiedenen Standorten rund um das Untersuchungsgebiet (Tabelle 1). Die Art der Erfassung der Brutvogelarten und Großvögel orientierte sich am Methodenhandbuch des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten (SÜDBECK ET AL. 2005). Tabelle 1 Termine der Exkursionen zur Vogelerfassung im Untersuchungsgebiet Mauchenheim sowie Bearbeitungsschwerpunkt und jeweiliger Zähler im Jahr 2014 und 2015 Datum Schwerpunkt Zähler Datum Schwerpunkt Zähler Rastvogelkontrolle T. Sacher Brutvogelkontrolle E. Barnickel Rastvogelkontrolle T. Sacher Brutvogelkontrolle E. Barnickel Rastvogelkontrolle T. Sacher Brutvogelkontrolle E. Barnickel Rastvogelkontrolle T. Sacher Brutvögel (nachts) E. Barnickel Rastvogelkontrolle T. Sacher Brutvögel (nachts) E. Barnickel Rastvogelkontrolle M. Korn Großvogelkontrolle E. Barnickel Rastvogelkontrolle T. Sacher Großvogelkontrolle E. Barnickel Rastvogelkontrolle T. Sacher Großvogelkontrolle E. Barnickel Rastvogelkontrolle T. Sacher Großvogelkontrolle E. Barnickel Rastvogelkontrolle T. Sacher Großvogelkontrolle E. Barnickel Rastvogelkontrolle T. Sacher Großvogelkontrolle E. Barnickel Rastvogelkontrolle M. Korn Großvogelkontrolle E. Barnickel Rastvogelkontrolle E. Barnickel Großvogelkontrolle E. Barnickel BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 15

16 Datum Schwerpunkt Zähler Datum Schwerpunkt Zähler Rastvogelkontrolle E. Barnickel Großvogelkontrolle E. Barnickel Rastvogelkontrolle E. Barnickel Großvogelkontrolle E. Barnickel Rastvogelkontrolle E. Barnickel Großvogelkontrolle E. Barnickel Rastvogelkontrolle E. Barnickel Großvogelkontrolle E. Barnickel Rastvogelkontrolle E. Barnickel Großvogelkontrolle E. Barnickel Brutvogelkontrolle E. Barnickel Großvogelkontrolle M. Korn Brutvogelkontrolle E. Barnickel Großvogelkontrolle E. Barnickel Brutvogelkontrolle E. Barnickel Großvogelkontrolle E. Barnickel Brutvogelkontrolle E. Barnickel Großvogelkontrolle E. Barnickel Brutvogelkontrolle M. Korn Rastvogelkontrolle T. Sacher 4.2 Erfassung des herbstlichen Vogelzuges Der herbstliche Vogelzug wurde an acht Tagen im Herbst 2014 erfasst (Tabelle 2), wobei die Erfassung des allgemeinen Zuggeschehens während des Aktivitätsmaximums der meisten Arten in den ersten vier Stunden nach Sonnenaufgang (GATTER 2000) im Vordergrund stand. Die Zählungen erfolgten an zwei Standorten (s. Anhang 10.5). Um den Einfluss der geplanten WEA auf das allgemeine Zuggeschehen beurteilen zu können, ist es notwendig zu wissen, wie stark bestimmte Bereiche von welchen Arten genutzt werden. Die meisten Vogelarten nutzen auf ihrem Zug keine direkten traditionellen Zugkorridore. Durch topografische Gegebenheiten werden jedoch kleinräumig bestimmte Bereiche häufiger genutzt als andere (horizontale oder vertikale Zugverdichtung). Neben Art und Anzahl wurden deshalb ebenfalls die Flugrouten der Vögel dokumentiert (Route 1 6; s. Anhang 10.5). Jeder beobachtete Vogel wurde einer dieser Routen zugeteilt. Eine genauere Beschreibung der Erfassungsmethode findet sich im Anhang (Anhang 10.1). Tabelle 2 Termine der Exkursionen zur Zugvogelerfassung im Untersuchungsgebiet Mauchenheim. Datum Zähler Windrichtung Windstärke (bft) Bewölkung (%) Temperatur ( C) T. Sacher NO T. Sacher W M. Korn N T. Sacher SW T. Sacher W T. Sacher SW T. Sacher SW T. Sacher O NO BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 16

17 4.3 Erfassung der Rastvögel An acht Exkursionsterminen wurden die Offenlandflächen im Untersuchungsgebiet im Anschluss an die morgendliche Zugvogelerfassung auf Rastvögel kontrolliert; zusätzlich erfolgten vier weitere Termine im August und Anfang September (u.a. Suche nach Mornellregenpfeifern), davon drei in 2014 und eine in Insgesamt erfolgten somit elf Rastvogelkontrollen im Jahr 2014 und sieben im Frühjahr und eine im Sommer 2015 (Tabelle 1). Hierbei ist zu beachten, dass natürlich auch bei den Brutvogelkontrollen immer alle Rastvögel mit notiert werden. Ziel der Rastvogelkontrollen war es, das Artenspektrum und die Häufigkeit der einzelnen Arten zu erfassen und zu ermitteln, welche Bereiche in welchem Umfang von den einzelnen Vogelarten genutzt wurden (s. Anhang 10.4). Die Rastvogelkontrollen fanden meist an solchen Tagen statt, an denen (für z. B. Kiebitze) an bekannten Rastplätzen in Hessen und Rheinland-Pfalz tatsächlich auch Zugrast nachgewiesen wurde (eigene Daten), so dass die Erfassungschancen auch für diese manchmal nur wenige Tage rastenden Vogelarten als optimal eingestuft werden können. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 17

18 5 Brutvögel: Ergebnisse und Bewertung 5.1 Überblick Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet inkl. seines erweiterten Umfeldes 52 Vogelarten innerhalb der Brutsaison registriert. Davon brüten 32 Arten im engeren Untersuchungsgebiet, d.h. innerhalb des 500 m Radius um die geplanten WEA. Die übrigen 20 Arten traten nur als Nahrungsgäste/Gastvögel auf (Tabelle 3). Von den 32 Brutvogelarten im engeren Untersuchungsgebiet stehen laut der Roten Liste für Rheinland-Pfalz (SIMON ET AL. 2014) zwei Arten auf der Vorwarnliste (RL Kategorie V; außerhalb der eigentlichen Roten Liste stehend, Gefährdung aber bei anhaltendem Trend zu befürchten) und sechs weitere Arten werden als gefährdet (RL Kategorie 3) oder stark gefährdet (RL Kategorie 2) eingestuft. Die zwei Arten, die auf der Vorwarnliste stehen und im engeren Untersuchungsgebiet brüten, sind Bluthänfling Carduelis cannabina und Klappergrasmücke Sylvia curruca. Als gefährdet werden Feldlerche Alauda arvensis, Feldsperling Passer montanus und Wachtel Coturnix coturnix aufgeführt. Stark gefährdete Brutvögel innerhalb des 500 m Radius sind Baumpieper Anthus trivialis, Grauammer Emberiza calandra und Rebhuhn Perdix perdix. Im südlichen Bereich des Plangebietes, zwischen der Bahntrasse und der Bundesautobahn A 63, brütet zudem ein Paar Mäusebussarde Buteo buteo innerhalb des 500 m Radius (s. Anhang 10.2). Ein weiteres Paar brütet östlich von Mauchenheim in ca. 600 m Entfernung zu den geplanten WEA. Es konnten keine weiteren bemerkenswerten oder gefährdeten Arten im 500 m Radius nachgewiesen werden. Rot- und Schwarzmilan sowie Kornweihe Circus cyaneus und Rohrweihe C. aeruginosus wurden lediglich als Nahrungsgäste bzw. als durchziehende Individuen erfasst. Nachweise der Wiesenweihe Circus pygargus fehlten völlig. Hierbei erfolgten von den Milanen und der Rohrweihe regelmäßige Flüge auch in den äußeren Umkreis der geplanten WEA, ohne das es sich hierbei aber um besonders wichtige Hauptnahrungsgebiete handeln würde. Mögliche Brutvorkommen dieser Arten sind im Umkreis bis 2 km nicht bekannt, bei den Rohrweihen handelt es sich um übersommernde Tiere. Von den festgestellten Brutvogelarten werden im folgenden Abschnitt nur diejenigen näher betrachtet, die nach der Roten Liste Rheinland-Pfalz (SIMON ET AL. 2014) gefährdet oder nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind, sowie jene Arten, die gemäß (ILLNER 2012) ebenfalls als kollisionsgefährdet einzustufen sind (Arten der Stufen 2 bis 3 mit Nachweis oder Hinweis auf ein Risiko ) und daher im konservativen Ansatz ergänzend betrachtet werden. Dies betrifft folgende Arten: Feldlerche, Grauammer, Rebhuhn, Wachtel und Mäusebussard (s. Anhang 10.2 und 10.3). Baumpieper, Bluthänfling, Klappergrasmücke und Feldsperling werden nicht vertiefend betrachtet, da diese Arten als unempfindlich gegenüber WEA eingestuft werden (s. Kapitel 2). BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 18

19 Planungsrel. Windkraftrel. Großvogel Durch die detaillierte artspezifische Betrachtung soll eine mögliche Gefährdung durch die fünf geplanten WEA ermittelt werden. Ferner soll bestimmt werden, ob Aspekte der Brutvogelfauna der Errichtung der WEA entgegenstehen und wie ggf. Abstandshaltungen oder Ausgleichsmaßnahmen definiert werden müssen. Tabelle 3 Gesamtliste der 2014/2015 im Untersuchungsgebiet Mauchenheim nachgewiesenen Vogelarten (Brut- und Rastvögel sowie Nahrungsgäste) in alphabetischer Reihenfolge. Deutscher und Wissenschaftlicher Artname Radius (500 m) Brutpaare (500 m) RL RLP Artspezifische Betrachtung Amsel Turdus merula BV -- Bachstelze Motacilla alba BV/N -- Baumpieper Anthus trivialis BV 4 x 2 nein, unempfindlich Bluthänfling Carduelis cannabina BV 3 x V nein, unempfindlich Buchfink Fringilla coelebs BV - Dohle Corvus monedula Ü 0 * Elster Pica pica BV -- Feldlerche Alauda arvensis BV 68 x 3 Möglicherweise, baubedingt Feldsperling Passer montanus BV 1 x 3 nein, unempfindlich Girlitz Serinus serinus Ü/Z 0 * Goldammer Emberiza citrinella BV 17 * Grauammer Emberiza calandra BV 5 x 2 Graureiher Ardea cinerea N 0 x x x * Möglicherweise, anlagen- und baubedingt Grünfink Carduelis chloris BV -- * Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros R 0 * Heckenbraunelle Prunella modularis BV -- * Hohltaube Columba oenas N/R 0 * Jagdfasan Phasianus colchicus BV ++ Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes N/Z 0 * Klappergrasmücke Sylvia curruca BV 1 x V nein, unempfindlich Kohlmeise Parus major BV - * Kormoran Phalacrocorax carbo Ü/Z 0 x x x * Lachmöwe Larus ridibundus Ü/Z 0 x x x 1 Mauersegler Apus apus N 0 * Mäusebussard Buteo buteo BV 1 (x) (x) * ja, ILLNER (2012) Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla BV -- Nachtigall Luscinia megarhynchos BV 3 * Rabenkrähe Corvus corone BV - * Rebhuhn Perdix perdix BV 1 x 2 Möglicherweise, baubedingt Ringeltaube Colomba palumbus BV - * Rohrweihe Circus aeruginosus N 0 x (x) x 3 Rotkehlchen Erithacus rubecula BV - Rotmilan Milvus milvus N 0 x x x V BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 19

20 Planungsrel. Windkraftrel. Großvogel Deutscher und Wissenschaftlicher Artname Radius (500 m) Brutpaare (500 m) RL RLP Artspezifische Betrachtung Saatkrähe Corvus frugilegus N 0 * Schwanzmeise Aegithalos caudatus BV -- * Schwarzkehlchen Saxicola rubicola BV 1 * Schwarzmilan Milvus migrans N/Z 0 x x x * Singdrossel Turdus philomelos BV -- Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus R/Z 0 Star Sturnus vulgaris R/Z 0 Steinschmätzer Oenanthe oenanthe R 0 1 Stieglitz Carduelis carduelis BV 3 * Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris BV 1 * Tannenmeise Parus ater R/Z 0 Turmfalke Falco tinnunculus N 0 (x) (x) * Wacholderdrossel Turdus pilaris BV 1 * Wachtel Coturnix coturnix BV 2 x x 3 Möglicherweise, baubedingt Wiesenpieper Anthus pratensis R 0 1 Wiesenschafstelze Motacilla flava BV 17 * Zaunkönig Troglodytes troglodytes BV - Zilpzalp Phylloscopus collybita BV - Abkürzungen: BV = Brutvogel, Ü = überfliegend; N = Nahrungsgast; Z = durchziehend; R = rastend. Häufigkeitsklassen häufiger Arten: ++ = sehr häufig; + häufig; - = selten; -- = sehr selten. Planungsrelevante Art: x = auf jeden Fall zu betrachten/kartieren; (x) ggf. zu betrachten/kartieren. Windkraftrelevante/-empfindliche Art: x = auf jeden Fall zu betrachten/kartieren; (x) ggf. zu betrachten/kartieren. Großvogel: x = Art mit großem Aktionsradius (auf jeden Fall zu betrachten/kartieren); (x) Art mit großem Aktionsradius (ggf. zu betrachten/kartieren). Rote Liste Einstufung: 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; * = zur Zeit nicht gefährdet. RL RLP = Rote Liste Rheinland-Pfalz 5.2 Artbezogene Darstellung Im folgenden Abschnitt werden die relevanten fünf gefährdeten und/oder WEA-empfindlichen Arten betrachtet und dabei geprüft, ob die im Kapitel 2 genannten WEA-spezifischen und WEAunspezifischen Wirkfaktoren zu möglichen Beeinträchtigungen führen können. Diese Analyse erlaubt somit die Aussage, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände im Sinne des 44 BNatSchG ausgeschlossen werden können oder nicht, bzw. ob und welche Maßnahmen umzusetzen sind, um diese zu vermeiden. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 20

21 Die Angaben, die hinter den Artnamen in Klammern stehen, stellen die jeweilige Einstufung dar, wobei RL RP/D Rote Liste Rheinland-Pfalz (SIMON ET AL. 2014) bzw. Deutschland (SÜDBECK ET AL. 2007) bedeuten. Die Gefährdungskategorien der Roten Listen bedeuten: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Art der Vorwarnliste, * zur Zeit nicht gefährdet (außerhalb der eigentlichen Roten Liste stehend, Gefährdung aber bei anhaltendem Trend zu befürchten). Um die Bedeutung der Vorkommen einschätzen zu können, erfolgt eine Einteilung, die sich im Wesentlichen am prozentualen Anteil des rheinland-pfälzischen Bestandes orientiert. Dabei wird im Regelfall ein Vorkommen als lokal bedeutsam eingestuft, wenn es mindestens 0,1 % des Landes- Bestandes aufweist, als regional bedeutsam, wenn mindestens 1 % erreicht werden. Hierbei handelt es sich jedoch um kein starres Schema. Sofern Vorkommen besondere Schwerpunkte oder sehr hohe Dichten aufweisen, kann auch eine höhere Bedeutungsstufe angegeben werden. Die Reihenfolge der Artdarstellungen erfolgt aus pragmatischen Gründen alphabetisch, spiegelt also keine Bewertungseinstufung bezüglich der Bedeutung der Vorkommen oder möglicher Konflikte wieder Feldlerche Alauda arvensis RL RP/D: 3/3, besonders geschützt Lebensweise Die Feldlerche ist die typische Brutvogelart offener, bevorzugt ebener Landwirtschaftsflächen, wobei Acker- ebenso wie Grünlandlebensräume besiedelt werden (BAUER ET AL. 2005a). Sie siedelt in Ackerflächen mit hoher Bodenwertzahl in höheren Dichten Konfliktpotential mit WEA Die Feldlerche kam in allen bislang deutschlandweit untersuchten Windparks als häufiger Brutvogel vor (BACH ET AL. 1999; BRAUNEIS 1999; KORN & SCHERNER 2000; LOSKE 2000; STÜBING 2001; STÜBING & BOHLE 2001; KETZENBERG ET AL. 2002; REICHENBACH ET AL. 2004), eine Gefährdung durch die Errichtung der WEA kann daher ausgeschlossen werden. Es sind bisher 87 Kollisionsopfern bekannt geworden, davon vier in Rheinland-Pfalz (DÜRR 2015), im Anbetracht des deutschlandweiten Bestandes von über 1,6 Millionen Paaren ein sehr geringer Anteil. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 21

22 Vorkommen im Gebiet, Bedeutung Die Feldlerche kommt als regelmäßiger und häufigster Brutvogel im Planungsgebiet vor. 68 Revierpaare wurden innerhalb eines Radius von 500 m um die geplanten WEA festgestellt (s. Anhang 10.3). Ihre Einstufung als gefährdete Art beruht auf einem lang anhaltenden, durch die Intensivierung der Landwirtschaft bedingten Bestandsrückgang seit den 1960ern (BAUER & BERTHOLD 1996). Bei einem deutschen Bestand von mindestens 1,4 Millionen Paaren (GEDEON ET AL. 2014) und einem Bestand von Brutpaare in Rheinland-Pfalz (SIMON ET AL. 2014) ist das Vorkommen als lokal bedeutsam einzustufen Bewertung des Konfliktpotentials am geplanten Standort Für die Feldlerche stellt die Errichtung von WEA keinen Konflikt dar, da die Art während der Brutzeit wenig dadurch beeinflusst wird. Als mehrmals im Jahr brütender Bodenvogel wechselt die Feldlerche ihren Nistplatz, auch in Abhängigkeit von der angebauten Feldfrucht (PÄTZOLD 1983; BAUER ET AL. 2005a). Der geringe Verlust an Lebensraum, der durch die Errichtung der WEA entsteht, kann durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden (Feldvogelfenster, Brache- und Blühstreifen, etc.), wie auch für die Wachtel vorgeschlagen (s. Kapitel 5.2.5), zumal sich im weiteren Umfeld zahlreiche Ackerflächen befinden, die sich aufwerten lassen. Kollisionen mit dem Mast, oder in seltenen Fällen mit den in über 90 m über dem Boden drehenden Rotoren, sind nicht auszuschließen, treten aber nach den Erfahrungen aus Brandenburg lediglich in einer derart geringen Größenordnung auf, dass sie den guten Erhaltungszustand der lokalen Population nicht zu beeinträchtigen vermögen Grauammer Emberiza calandra RL RP/D: 2/3, streng geschützt Lebensweise Die Grauammer ist ein Brutvogel offener, bevorzugt ebener (Acker-) Landschaften mit einzelnen Bäumen, Büschen oder Leitungen als Singwarten und dichter Bodenvegetation als Nestdeckung (BAUER ET AL. 2005a). Sie besiedelt überwiegend die Ackerflächen mit hoher Bodenwertzahl Konfliktpotential mit WEA Untersuchungen am Windpark im rheinland-pfälzischen Ober-Flörsheim zeigten, dass Grauammern das Gebiet ohne sichtbare Störungen bis an die WEA-Masten nutzten. Angepflanzte Gehölze um die Anlagen wurden bevorzugt als Singwarten genutzt (KORN & STÜBING 2000, 2001, 2011). Störungen sind wie bei vielen anderen Singvögeln nicht zu erwarten (HÖTKER 2006). BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 22

23 Dies zeigen auch die Ergebnisse bei Untersuchungen zum Ortolan, einer östlich verbreiteten Ammer, die mit der Grauammer zu vergleichen ist. Hier konnte kein Einfluss der WEA auf die Verteilung der Reviere festgestellt werden (STEINBORN & REICHENBACH 2012). Bislang wurden 28 Grauammern als Kollisionsopfer verzeichnet, bis auf zwei Ausnahmen alle in Brandenburg (DÜRR 2015), wo sich der Bestand seit Jahren wieder soweit erholt hat, dass Winterschwärme von z.t. mehr als Vögeln auftreten. Die Mehrzahl der Grauammern verunglückte hier beim Anflug an die Masten (DÜRR 2011) Vorkommen im Gebiet, Bedeutung Es wurden im Umkreis von 500 m um die geplanten wie bestehenden Anlagen fünf Brutpaare festgestellt, fünf weitere Reviere im Untersuchungsraum mit einem Abstand von m. Die aktuellen Revierzentren/Gesangsplätze der Männchen sind alle mehr als 200 m von den geplanten WEA entfernt (s. Anhang 10.2), zudem sind einge durch die Bundesautobahn von den geplanten Standorten getrennt. In der Roten Liste Rheinland-Pfalz bzw. Deutschland wird die Grauammer als stark gefährdet bzw. gefährdet eingestuft (SÜDBECK ET AL. 2007; SIMON ET AL. 2014). In Deutschland brüten zwischen Paare mit kurzfristig gleich bleibendem Bestand nach langfristig starkem Rückgang (SÜDBECK ET AL. 2007). In Rheinland-Pfalz brüten zwischen Paare (SIMON ET AL. 2014). Das Vorkommen im Planungsgebiet hat somit lokale Bedeutung Bewertung des Konfliktpotentials am geplanten Standort Wegen eines fehlenden Meideverhaltens gegenüber WEA ist keine Beeinträchtigung der Vorkommen zu erwarten. Zudem werden die Bereiche der geplanten Anlagen westlich der Bundesautobahn nicht von Grauammern besiedelt, alle Paare brüten östlich der Autobahn. Kollisionen mit dem Mast, aber nicht mit den in über 90 m über dem Boden drehenden Rotoren, sind nicht auszuschließen, treten aber nach den Erfahrungen aus Brandenburg lediglich in einer derart geringen Größenordnung auf, dass sie den guten Erhaltungszustand der lokalen Population nicht zu beeinträchtigen vermögen. Um die möglichen Anflüge von Grauammern zu reduzieren bzw. zu vermeiden, sollten die Masten rundherum mit Gehölzen bepflanzt werden. Hierbei sollten u.a. auch schnellwachsende Bäume 2. Ordnung eingesetzt werden Mäusebussard Buteo buteo RL RP/D: */*, streng geschützt Lebensweise Der Mäusebussard ist ebenso ein Charaktervogel des Offenlandes wie der Wälder. Er brütet fast ausschließlich in Bäumen. Die Jagd findet zumeist im Offenland statt, wo er vor allem Kleinsäuger fängt. Bevorzugt werden Flächen mit höherem Grünlandanteil (BAUER ET AL. 2005b). BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 23

24 Konfliktpotential mit WEA Mäusebussarde zeigen geringes Scheuch- bzw. Meideverhalten gegenüber Windparks (REICHENBACH & SCHADEK 2003; HÖTKER ET AL. 2004; REICHENBACH ET AL. 2004), so dass ein baubedingter Habitatverlust bzw. Beeinträchtigung nicht zu erwarten ist. In der bundesweiten Liste der Kollisionsopfer sind bisher 373 Individuen registriert (DÜRR 2015). Der Mäusebussard ist somit das häufigste Schlagopfer in Deutschland. Gemessen an der Gesamtzahl der Mäusebussarde in Deutschland (s. Kapitel ), die durch eine große Zahl nördlicher und östlicher Durchzügler und Wintergäste ergänzt wird, ist dies jedoch selbst im Hinblick auf eine große Dunkelziffer nicht gefundener Opfer eine geringe Anzahl. Nach Untersuchungen von Holzhüter & Grünkorn (HOLZHÜTER & GRÜNKORN 2006) sind auch bei einer hohen Windparkdichte keine negativen Auswirkungen auf die Siedlungsdichte und den Bruterfolg der Mäusebussarde zu verzeichnen Vorkommen im Gebiet, Bedeutung Im Untersuchungsgebiet wurde innerhalb des 500 m Radius um die geplanten WEA, d.h. in ca. 400 m Entfernung zur WEA 01, ein Brutpaar des Mäusebussards nachgewiesen (s. Anhang 10.2). Ein weiteres Paar wurde in ca. 600 m Entfernung zur nächstgelegenen WEA 04. Bundesweit gibt es von dieser häufigen Art Brutpaare (SÜDBECK ET AL. 2007), in Rheinland-Pfalz wird der Bestand ganz aktuell auf Paare (SIMON ET AL. 2014) geschätzt. Dem Vorkommen im Untersuchungsgebiet kommt daher lediglich eine lokale Bedeutung zu Bewertung des Konfliktpotentials am geplanten Standort Es werden aufgrund der nur gering ausgeprägten Störwirkung und der angesichts der Häufigkeit der Art geringen Kollisionswahrscheinlichkeit keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Vorkommen im Untersuchungsgebiet und die lokale Population erwartet. Kein Brutpaar siedelt in weniger als 400 m Entfernung zu einer der geplanten WEA. Zwar können Kollisionen nicht vollkommen ausgeschlossen werden, doch werden diese, wenn überhaupt, nur so vereinzelt stattfinden, dass angesichts der Brutpopulation im Umfeld keine populationsrelevante Bedeutung zu erwarten ist. Es wird keine Brutstätte durch den Eingriff direkt zerstört Rebhuhn Perdix perdix RL RP/D: 2/2, besonders geschützt Lebensweise Obwohl die ursprünglichen Lebensräume des Rebhuhns Steppen, Waldsteppen und Heidegebiete umfassten, brüten Rebhühner heute im Offenland mit kleinstrukturierten Ackerflächen oder Grünland (BAUER ET AL. 2005b). Meist bewegt sich das Rebhuhn schreitend vorwärts, es kann aber auch schnell laufen. Rebhühner fliegen meist in niedriger Höhe, wobei die Tiere längere Gleitstrecken einlegen können. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 24

25 Altvögel bevorzugen pflanzliche Nahrung wie grüne Pflanzenteile, Getreidekörner und die Samen von Wildkräutern Konfliktpotential mit WEA Ein Meideverhalten gegenüber WEA liegt offensichtlich nicht vor, da mehrfach beobachtet wurde, dass der unmittelbare Bereich um die Anlagen zur Balz und Nahrungsaufnahme genutzt wird (KRUCKENBERG 2002; MENZEL 2002; REICHENBACH ET AL. 2004). In der bundesweiten Datei zu den Vogelschlagopfern sind bislang fünf Rebhühner aufgeführt (DÜRR 2015). Das Risiko einer Kollision mit WEA ist für Rebhühner demzufolge sehr gering und bezieht sich angesichts der meist sehr geringen Flughöhe vermutlich eher auf einen Mastanflug Vorkommen im Gebiet, Bedeutung Im Untersuchungsgebiet wurde ein Revierpaar des Rebhuhns gefunden, welches in ca. 400 m Entfernung zu WEA 04 liegt (s. Anhang 10.2). Bundesweit gibt es etwa bis Paare (SÜDBECK ET AL. 2007). In der Roten Liste Rheinland-Pfalz bzw. Deutschland wird das Rebhuhn als stark gefährdet eingestuft (SIMON ET AL. 2014, SÜDBECK ET AL. 2007). In Rheinland-Pfalz wird der Bestand aktuell auf Brutpaare geschätzt (SIMON ET AL. 2014). Der Bestand nimmt bundesweit ab, was auf eine intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung zurückzuführen ist (BAUER ET AL. 2005b). In Anbetracht dessen kommt dem Brutpaar im Untersuchungsgebiet eine lokale Bedeutung zu Bewertung des Konfliktpotentials am geplanten Standort Da es keine Konflikte zwischen Rebhühnern und WEA gibt, werden keine nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf diese Art erwartet. Zudem werden die Rebhühner von den Kompensationsflächen für die Wachteln profitieren (s. Kapitel ) Wachtel Coturnix coturnix RL RP/D: 3/*, besonders geschützt Lebensweise Die Wachtel ist ein Vogel offener Feld- und Wiesenflächen mit hoher, Deckung gebender Krautschicht (BAUER ET AL. 2005b). Sie ist in Mitteleuropa ein verbreiteter Brutvogel mit jährlich stark fluktuierenden Beständen, der in Afrika überwintert und erst ab April, verstärkt dann im Juni in den Brutgebieten erscheint. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 25

26 Konfliktpotential mit WEA Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist bei der Wachtel insgesamt von einem Meideverhalten gegenüber WEA auszugehen. Der eingehaltene Mindestabstand zur nächstgelegenen Anlage (innerhalb von Windparks) betrug in mehreren Fällen in unterschiedlichen Naturräumen übereinstimmend zwischen 200 und 350 m (MÜLLER & ILLNER 2001; HÖTKER 2006; REICHENBACH & STEINBORN 2006; MÖCKEL & WIESNER 2007), so dass in einem entsprechenden Radius um die zu errichtenden Anlagen von einem vollständigen Lebensraumverlust für die Wachtel auszugehen ist. Nur in Brandenburg wurden auch geringere Abstände festgestellt. Ein erhöhtes Kollisionsrisiko besteht nicht, in der bundesweiten Datei zu Vogelschlagopfern ist bislang nur ein Schlagopfer aufgeführt (DÜRR 2015), obwohl diese Art ein ausgeprägter Zugvogel ist und auch nachts zieht (BAUER ET AL. 2005b). Dementsprechend ist vor allem das Meideverhalten gegenüber WEA bei der Art zu beachten Vorkommen im Gebiet, Bedeutung Es wurde, angrenzend an den 500 m Radius des geplanten Windparks bzw. der geplanten WEA 05, ein Rufrevier der Wachtel festgestellt (s. Anhang 10.2). Bundesweit gibt es etwa bis Paare (SÜDBECK ET AL. 2007), für Rheinland-Pfalz wird der Bestand aktuell auf Brutpaare (SIMON ET AL. 2014) geschätzt. Der Bestand nimmt bundesweit ab, was auf eine intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung zurückzuführen ist (BAUER ET AL. 2005b). Der Gesamtbestand ist in Anbetracht der Größe des Untersuchungsgebietes als durchschnittlich gering einzustufen; dies führt angesichts des gesamtdeutschen Bestandes zu keiner Bedeutung Bewertung des Konfliktpotentials am geplanten Standort Prinzipiell stellt das Vorkommen der Wachtel angesichts des großen Landes- und Bundesbestandes kein Ausschlusskriterium für die Errichtung von WEA dar (LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (LAG-VSW) 2015), zumal sich die Reviere bei dieser Art in Abhängigkeit von der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung jährlich neu verteilen (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1994; BAUER ET AL. 2005b). Im direkten Umfeld von WEA kommt es jedoch durch das Meiden der Anlagen zu einem Habitatverlust. Da das festgestellte Rufrevier sich allerdings in keiner kritischen Entfernung zu den geplanten WEA befand, ist eine Verlagerung nur dann zu erwarten, wenn aufgrund der sich verändernden landwirtschaftlichen Nutzung eine Neuverteilung des Revieres erfolgt. Ein möglicher Verlust ist jedoch über Ausgleichsflächen zu kompensieren, so dass der Erhaltungszustand des lokalen Brutpaares nicht beeinträchtigt wird. Es sollten für die Wachtel außerhalb des Einflussbereichs der WEA sowie von Straßen und vertikalen Hindernissen optimal gestaltete Ausgleichsflächen von ca. 0,5 ha (wie z.b. Brachen, Getreideäcker mit Lerchenfenstern und doppelt breiter Saatstreifen) hergestellt werden. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 26

27 5.3 Zusammenfassung Brutvögel Im Untersuchungsgebiet konnten im Frühjahr und Sommer insgesamt 32 Brutvogelarten im engeren Untersuchungsgebiet festgestellt werden, weitere 22 Arten traten als Gastvögel auf (s. Kapitel 6). Die geringe Anzahl an Brutvogelarten hängt mit dem geringen Bestand an Gehölzen im Untersuchungsgebiet zusammen. Die zusammenfassende Bewertung des Konfliktpotenzials in Folge des geplanten Eingriffs ist in Tabelle 4 dargestellt. Für die Brutvögel im Untersuchungsgebiet werden, mit Ausnahme der Wachtel, für deren unstete Vorkommen aber geeignete Ausgleichsmaßnahmen möglich sind, und der Grauammer (Schutz vor Mastzusammenstoß), keine nachteiligen Auswirkungen durch den geplanten Windpark erwartet. Der direkte Lebensraumverlust durch die Errichtung der WEA muss allgemein ausgeglichen werden. Somit kann auch in Hinblick auf artenschutzrechtliche Belange das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. 44 (1) Nr. 3 BNatSchG für alle Vogelarten ausgeschlossen werden. Dies gilt jedoch nur unter der bereits gemäß 39 BNatSchG zu beachtenden Vorgabe, dass die Rodung von Gehölzen ausnahmslos nur während der Periode ab Anfang Oktober bis Ende Februar erfolgen darf. Allerdings sind Gehölze im zentralen Untersuchungsgebiet kaum vorhanden, so dass es hier kaum Konflikte geben dürfte. Zudem sollte als Minimierungsmaßnahme ein Bauzeitverbot für die Zuwegung und die Stellflächen innerhalb der Brutzeit der möglicherweise betroffenen Arten angeordnet werden. Tabelle 4 Möglicher Einfluss des geplanten Windparks auf das Vorkommen der gefährdeten oder bemerkenswerten Arten im Planungsgebiet Art Gefährdung / Vertreibung durch WEA, allgemein nach Literatur Gefährdung im Planungsraum Kompensation möglich Negative Auswirkung auf Lokalpopulation möglich Feldlerche Ja Nein - Nein Nein Grauammer ja Ja Ja Nein Nein Mäusebussard Ja Nein Nein Nein Nein Rebhuhn Nein Nein - Nein Nein Wachtel Ja Ja Ja Nein Nein Ausschluss für WEA im Planungsraum nach Kompensation BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 27

28 6 Gastvögel: Ergebnisse und Bewertung 6.1 Überblick Von den WEA-relevanten Gastvögeln konnten im Herbst 2014 sowie im Frühjahr 2015 im 500 m Radius um die geplanten Anlagen keine bemerkenswerten Vogelarten festgestellt werden. Als bemerkenswerte WEA-relevante Gastvögel konnten im weiteren Umfeld die folgenden Arten beobachtet werden: Kiebitz Vanellus vanellus, Merlin Falco columbarius, Rohr- und Kornweihe, Mäusebussard Buteo buteo, Grauammer sowie Feldlerche (s. Anhang 10.4). Bis auf Grauammer und Feldlerche werden diese Arten anschließend einzeln auf mögliche Beeinträchtigungen durch die geplanten WEA betrachtet. Rastende Feldlerchen meiden einen Bereich von etwa 100 m um vorhandene WEA während der Rast und Nahrungsaufnahme (STÜBING 2001); sie werden im vorliegenden Fall nicht vertiefend betrachtet, da die geringste festgestellte Entfernung von größeren Trupps zu den geplanten Anlagen mehr als 100 m betrug (mit max Feldlerchen). Einzelne Feldlerchen oder kleine Trupps können auf allen Flächen im Untersuchungsgebiet vorkommen. Eine nachhaltige Beeinträchtigung durch die geplanten WEA kann hiermit ausgeschlossen werden, insbesondere da ein ausreichend großer Raum zum Ausweichen vorhanden ist. Weitere Singvogelarten wie der Bluthänfling werden ebenfalls nicht vertiefend betrachtet, da bei dieser Art, übereinstimmend mit den Literaturangaben, eine nur geringe bis fehlende Meidedistanz zu bestehenden WEA beobachtet werden konnte und eine erhebliche Beeinträchtigung durch die vorliegende Planung daher weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Zudem wurden Bluthänflinge nur in großer Entfernung (> m) zu den geplanten WEA festgestellt. Weitere windkraft-empfindliche Arten, die während der Brutzeit und Großvogelkontrolle als Gastvögel im Untersuchungsgebiet auftraten und hier vertiefend betrachtet werden, sind der Rotmilan Milvus milvus und der Schwarzmilan Milvus migrans. Keine genauere Betrachtung erfolgt für die Einzelnachweise von 2 Raufußbussarden Buteo lagopus, die südlich der Autobahn auftraten und von 16 rastenden Kranichen Grus grus, die in mehr als 2 km Entfernung südwestlich von Ilbesheim für wenige Stunden rastenden. Diese Vorkommen sind ohne größere Bedeutung da es sich um Einzelereignisse von Arten handelt, die sicherlich nicht regelmäßig hier vorkommen, Zudem waren sie weit außerhalb der Einflussbereiche der geplanten WEA. 6.2 Artbezogene Darstellung Die Reihenfolge der Artdarstellungen erfolgt aus pragmatischen Gründen alphabetisch und spiegelt somit keine Bewertungseinstufung bezüglich der Bedeutung der Vorkommen oder möglicher Konflikte wieder. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 28

29 6.2.1 Kiebitz Vanellus vanellus RL RLP/D: 1/2, streng geschützt Konfliktpotential mit WEA Die Scheuchwirkung von WEA ist bei Kiebitzen stark ausgeprägt (HÖTKER ET AL. 2004). Der Meideabstand steigt mit der Anlagenhöhe (HÖTKER ET AL. 2004; HÖTKER 2006); er beträgt maximal etwa 800 m bei einer Anlagenhöhe von 140 m. Andere Autoren geben Meideabstände von m an, wobei größere Trupps offenbar eine größere Distanz zu WEA einhalten als Einzelvögel oder kleinere Gruppen (HANDKE ET AL. 1999, 2004a, 2004b; BERGEN 2001b; REICHENBACH 2004; MÖCKEL & WIESNER 2007; STEINBORN & REICHENBACH 2011). In der bundesweiten Datei zu den Vogelschlagopfern an WEA wurden bislang 18 Totfunde der Art registriert (DÜRR 2015), wobei die Dunkelziffer höher liegen dürfte Vorkommen im Gebiet, Bedeutung Im engeren Untersuchungsgebiet (500-m Radius um die geplanten WEA) wurden nur einmal wenige rastenden oder nach Nahrung suchenden Kiebitze festgestellt. Ein Trupp von sechs Individuen war südwestlich der südlichsten geplanten WEA. In einer Entfernung von ca m um die Anlagen wurden drei rastende Kiebitz-Trupps mit sieben, acht bzw. 57 Individuen festgestellt. Weitere Kiebitz-Vorkommen mit max. 28 Individuen wurden in ca m Entfernung erfasst (s. Anhang 10.4). Der Brutbestand in Rheinland-Pfalz umfasst lediglich Paare (SIMON ET AL. 2014), deutschlandweit sind es zwischen Paare (SÜDBECK ET AL. 2007). Auch wenn die Rasttrupps in den letzten Jahren deutlich kleiner geworden sind, kann man erst bei der regelmäßigen Nutzung von mehr als 100 Kiebitzen von einem regional bedeutsamen Rastplatz sprechen. Das Rastvorkommen des Kiebitzes im Gebiet hat daher nur lokale Bedeutung Bewertung des Konfliktpotentials am geplanten Standort Aufgrund des ausgeprägten Meideverhaltens des Kiebitzes und des schwachen Vorkommens der Art im Untersuchungsgebiet, insbesondere innerhalb des 500 m Radius um die Anlagen, ist mit keiner Kollision an den geplanten WEA zu rechnen. Es sind zudem keine regional bedeutsamen Rastplätze im Untersuchungsgebiet vorhanden. Die weiter östlich und südlich gelegenen Ackerflächen sowie das angrenzende VSG Ackerplateu zwischen Ilbesheim und Flomborn bieten ferner ausreichende Ausweichmöglichkeiten für nach Rastplätzen suchende Kiebitze. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 29

30 6.2.2 Kornweihe Circus cyaneus RL RLP/D: 1/2, streng geschützt Konfliktpotential mit WEA Kruckenberg gibt ohne Belege eine Beeinträchtigungen der Kornweihe an (KRUCKENBERG 2002), und Brauneis beschreibt einige Beobachtungen von gegenüber WEA ausweichenden Kornweihen (fünf Fälle zwischen 300 und 350 m sowie einer von 500 m) bzw. Rohrweihen (zweimal um 150 m); diese Daten liegen auch der Bearbeitung durch GNOR (ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER 2001) zugrunde. Abgesehen davon liegen keine Hinweise für ein Meiden von WEA-Standorten durch diese Arten vor. Bergen (BERGEN 2001a) konnte während Vorher-Nachher-Untersuchungen keine Beeinflussung feststellen, seine Stichprobe war für eine statistische Absicherung jedoch zu klein. Kaatz (KAATZ 1999) stellte ein Individuum in nur 60 m Entfernung fest. Stübing (STÜBING 2001) beobachtete drei Kornweihen im Vogelsberg, wie sie in 90 m und zweimal in 800 m Entfernung unbeeinflusst an den WEA vorbei flogen. In weiteren 18 Fällen beobachtete er Kornweihen in Entfernungen von 100 bis m von WEA ohne Anzeichen einer auf die Anlagen zurückzuführenden Verhaltensänderung. Ein Hinweis auf ein gewisses Meideverhalten könnte die Beobachtung sein, dass Nahrungsgebiete in der weiteren Umgebung gegenüber den Nahrungsflächen innerhalb von Windparks bevorzugt werden, wenn diese ungefähr gleichwertig sind. Bei einem sehr guten, bzw. besseren Nahrungsangebot im Windpark wird dieser aber häufig und regelmäßig zur Jagd aufgesucht (MÖCKEL & WIESNER 2007). Bislang wurde in Deutschland noch keine Kornweihe als Kollisionsopfer registriert (DÜRR 2015), was auf ein geringes Kollisionsrisiko der Art hindeutet Vorkommen im Gebiet, Bedeutung Während der Rastvogelzählung wurde einmalig eine Kornweihe in > m östlich der geplanten Anlagen festgestellt (s. Anhang 10.4). In Rheinland-Pfalz brüten nur noch 0 2 Paare (LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ (LUWG) 2013). Bundesweit sind es zwischen 52 und 66 Paare, wobei die meisten Individuen in Norddeutschland brüten (MEBS & SCHMIDT 2006; SÜDBECK ET AL. 2007). Als Wintergast und Durchzügler ist die Kornweihe dagegen noch häufiger in ganz Deutschland anzutreffen (BAUER ET AL. 2005b; MEBS & SCHMIDT 2006). Im Untersuchungsgebiet ist das beobachtete einmalige Auftreten dieser Art von keiner lokalen Bedeutung Bewertung des Konfliktpotentials am geplanten Standort Sowohl die niedrige Anzahl an beobachteten Kornweihen als auch das geringe Meideverhalten und das vermutlich niedrige Kollisionsrisiko lassen bei der Kornweihe keine negativen Auswirkungen im Untersuchungsgebiet durch die geplanten WEA erwarten. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 30

31 6.2.3 Mäusebussard Buteo buteo RL RP/D: */*, streng geschützt Konfliktpotential mit WEA Von WEA ausgehende Scheuchwirkungen oder Meideverhalten sind beim Mäusebussard nicht bekannt. In der bundesweiten Liste der Kollisionsopfer steht die Art mit 373 Kollisionsopfern an erster Stelle (DÜRR 2015). Gemessen an der Gesamtzahl der Mäusebussarde in Deutschland ist dies, selbst im Hinblick auf eine große Dunkelziffer nicht gefundener Opfer, eine geringe Anzahl. Nach Untersuchungen von Holzhüter und Grünkorn (HOLZHÜTER & GRÜNKORN 2006) sind auch bei einer hohen Windparkdichte keine negativen Auswirkungen auf die Siedlungsdichte und den Bruterfolg der Mäusebussarde zu verzeichnen Vorkommen im Gebiet, Bedeutung Im Herbst 2014 wurden rastende Mäusebussarde in Trupps von jeweils maximal vier, sechs und 15 Individuen festgestellt. Die geringste Entfernung von mehr als 2 Individuen zu den geplanten WEA betrug hierbei 500 m (s. Anhang 10.4). Einzeltiere erschienen auf fast allen Flächen auch im Nahbereich der geplanten WEA. Das Auftreten der Art ist stark an die Populationsentwicklung der Beutetiere (v.a. Feld- aber auch Waldmäuse) gekoppelt, was zu einem unterschiedlich starken Auftreten in bestimmten Jahren führen kann (MEBS & SCHMIDT 2006). Bundesweit wird der Brutbestand dieser Art auf Brutpaare geschätzt (SÜDBECK ET AL. 2007), in Rheinland-Pfalz wird der Bestand aktuell auf Paare (SIMON ET AL. 2014) geschätzt. Das Rastvorkommen im Gebiet hat somit keine lokale Bedeutung Bewertung des Konfliktpotentials am geplanten Standort Angesichts des Fehlens größerer Ansammlungen von Mäusebussarden, dem hohen Brutbestand in Deutschland und dem recht geringen Meideverhalten ist im Untersuchungsgebiet kein erhöhtes Konfliktpotential aufgrund der Windparkplanung zu erkennen. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 31

32 6.2.4 Merlin Falco columbarius Streng geschützt Konfliktpotential mit WEA Der Merlin ist ein Brutvogel von Taiga und Waldtundrenzone. Auf dem Durchzug in die Überwinterungsgebiete in Europa und Nordafrika ist er regelmäßiger Durchzügler in Deutschland, jedoch keine häufig anzutreffende Art. In den Rastgebieten halten sich die Vögel überwiegend im Offenland mit einzelnen Gebüsch- und Baumreihen auf (BAUER ET AL. 2005b). Nach der Fundkartei für Vogelschlagopfer an WEA sind bisher nur zwei Totfunde bekannt (DÜRR 2015). Bisher fehlen Studien zum Verhalten des Merlins gegenüber WEA. Für die Art auf dem Zug wird bisher lediglich von einer geringen Barrierewirkung ausgegangen. Reichenbach und Steinborn (REICHENBACH & STEINBORN 2004) beobachteten einen Minimalabstand rastender Merline zu bestehenden WEA von 500 m. Es gibt keine Vorgaben der LAG-VSW (LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (LAG-VSW) 2014) bezüglich der Mindestabstände von WEA zu Rastvorkommen des Merlins. Der Turmfalke als nah verwandte Art gilt als wenig empfindlich gegenüber WEA und zeigt kein ausgeprägtes Meideverhalten gegenüber bestehenden Anlagen (HÖTKER ET AL. 2004). Zum Teil sind sogar Bruten im Mastkopf laufender Anlagen bekannt Vorkommen im Gebiet, Bedeutung Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt fünf Beobachtungen mit jeweils einem Merlin Falco columbarius verzeichnet. Die Merline wurde alle in großer Entfernung (> m) oder zumindest mehr als 200 m Entfernung zu den geplanten Anlagen festgestellt (s. Anhang 10.4). Dem Vorkommen kommt somit lokale Bedeutung zu Bewertung des Konfliktpotentials am geplanten Standort Der Merlin kommt im Untersuchungsgebiet ausschließlich als Rastvogel und Durchzügler vor. Es ist nicht auszuschließen, dass es bei Individuen dieser Art zu einem geringen Meideverhalten gegenüber den Anlagen kommen kann. Aufgrund des nur vereinzelten Auftretens des Merlins als Rastvogel im Gebiet sowie der im weiteren Umfeld ausreichend vorhandenen Ausweichflächen ist von einer Beeinträchtigung der Art durch die geplanten WEA nicht auszugehen. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 32

33 6.2.5 Rohrweihe Circus aeroginosus RL RLP/D: 3/*, streng geschützt Konfliktpotential mit WEA Das Meideverhalten der Rohrweihe während der Rast ist als gering einzuschätzen, denn die Art jagt häufig innerhalb von Windparks (KORN & STÜBING, unveröffentl. Daten). Für einige Individuen wurden allerdings Abstandshaltungen von mehr als 100 m beobachtet (MÖCKEL & WIESNER 2007). Für ziehende Individuen ist eine deutliche Barrierewirkung vorhanden und ein weiträumiges Umfliegen findet statt (n = 4 Studien, (HÖTKER ET AL. 2004)). In der bundesweiten Fundkartei sind 22 Kollisionsopfer aufgeführt, was auf ein geringes Kollisionsrisiko deutet (DÜRR 2015) Vorkommen im Gebiet, Bedeutung Bei der Rohrweihe liegt nur eine einzige Beobachtung vor, die mehr als ein rastendes Individuum betrifft. In > m Entfernung zu der südlichsten geplanten WEA konnten zwei Tiere zusammen gesehen werden (s. Anhang 10.4). Bei allen Rastvogelkontrollen gab es jedoch Nachweise von Einzelindividuen, die das Gebiet bei der Jagd durchflogen. Hierbei wurde lediglich der Autobahnbereich nicht tangiert. Sie war daher nach dem Mäusebussard die häufigste Greifvogelart im Untersuchungsgebiet. In Rheinland-Pfalz brüten zwischen 40 und 60 Paare (SIMON ET AL. 2014), deutschlandweit sind es Paare (SÜDBECK ET AL. 2007). Die großen Rastvorkommen im südlich angrenzenden Vogelschutzgebiet mit seinen großen Schlafplatzgesellschaften sind landesweit von Bedeutung, die Flächen im Untersuchungsgebiet erlangen jedoch nur eine lokale Bedeutung Bewertung des Konfliktpotentials am geplanten Standort Rohrweihen können über allen Ackerflächen im Rheinhessischen Hügelland regelmäßig angetroffen werden. Aufgrund des zahlenmäßig geringen Auftretens der Rohrweihe im Untersuchungsgebiet (keine Schlafplatzgesellschaften oder Vorsammelplätze) und eines generell geringen Kollisionsrisikos der Art ist mit keinen Konflikten aufgrund der neu geplanten WEA zu rechnen Rotmilan Milvus milvus RL RLP/D: V/*, streng geschützt Konfliktpotential mit WEA Meideverhalten gegenüber vorhandenen WEA oder Scheuchwirkungen wurden beim Rotmilan bislang in zwei Studien beschrieben (BRAUNEIS 1999; GHARADJEDAGHI & EHRLINGER 2001), während kein Meideverhalten in vier weiteren Studien vorgefunden wurde (KORN & SCHERNER 1997; BERGEN 2001a; KORN & STÜBING 2001; STÜBING 2001). BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 33

34 Auf ein weitgehend fehlendes Meideverhalten deuten ebenfalls die hohe Anzahl an Totfunden dieser Art in Windparks, sowie die häufigen Beobachtungen jagender Rotmilane in unmittelbarer Nähe von WEA (KORN & SCHERNER 1997; KORN & STÜBING 2000; STÜBING 2001). Da das Nahrungsangebot und die Nahrungsverfügbarkeit im nahe gelegenen Umfeld der WEA sowie entlang der Verbindungswege oft attraktiv ist (vor allem in Ackerlandschaften), und Rotmilane diese Gebiete daher gezielt aufsuchen, ist das Kollisionsrisiko dort größer (MAMMEN ET AL. 2009; RASRAN, HÖTKER, ET AL. 2009; GELPKE & HORMANN 2010; DÜRR 2011). Regelmäßige Verluste seltener Arten wie die des Rotmilans durch Kollision aufgrund fehlender Scheu vor den Anlagen können regional zu einer Gefährdung der betroffenen Art führen. Im Hinblick auf die artenschutzrechtlichen Belange des 44 (1) Nr. 1 BNatSchG sind auch individuelle Verluste zu berücksichtigen Vorkommen im Gebiet, Bedeutung Im Untersuchungsgebiet tritt der Rotmilan mit 1 2 Individuen sehr unregelmäßig als Nahrungsgast auf. Über den gesamten Zeitraum der Großvogelkontrollen wurden nur 29 Flugbewegungen erfasst. Bis zu einem Radius von m um die geplanten WEA wurde zudem keine Brut nachgewiesen. In Rheinland-Pfalz brüten schätzungsweise Rotmilane (SIMON ET AL. 2014), bundesweit sind es Paare (SÜDBECK ET AL. 2007). Dem Vorkommen dieser Art als Nahrungsgast mit 1 2 Individuen kommt somit keine lokale Bedeutung zu Bewertung des Konfliktpotentials am geplanten Standort Aufgrund der artspezifischen Ökologie sind WEA-spezifische Beeinträchtigungen, vor allem ein erhöhtes Kollisionsrisiko, grundsätzlich möglich. In einem Umkreis von > m um die geplanten WEA konnte kein Rotmilan-Revier festgestellt werden. Eine aktuelle Studie von Pfeiffer und Meyburg (PFEIFFER & MEYBURG 2015) stellte anhand von mit GPS-ausgerüsteten Tieren fest, dass sich Männchen und Weibchen während der Brutzeit zur Nahrungssuche zwischen 1,1 und 507,1 km 2 von ihrem Brutplatz entfernten. Die Distanz stieg mit sich verschlechterndem Nahrungsangebot. Die im Untersuchungsgebiet festgestellten nahrungssuchenden Rotmilane könnten daher in großer Entfernung zu den geplanten WEA brüten, was auch die seltenen Beobachtungen erklären könnte. Relevante Beeinträchtigungen des Vorkommens der Rotmilane sind daher mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos wie auch WEAunspezifische Auswirkungen (durch Flächeninanspruchnahme oder Störungen) sind somit nicht zu erwarten. Mögliche Verbotstatbestände im Sinne des 44 BNatSchG sind für diese Art somit nicht zu prognostizieren. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 34

35 6.2.7 Schwarzmilan Milvus migrans RL RLP/D: */*, streng geschützt Konfliktpotential mit WEA Vom Schwarzmilan liegen bundesweit 36 gemeldete Kollisionsopfer vor (DÜRR 2015). Scheuchwirkungen liegen offensichtlich wie beim Rotmilan nicht vor. Angesichts des mit bis Paaren gegenüber dem Rotmilan nur etwa halb so großen Bundesbestandes und der Tatsache, dass sich der Schwarzmilan nur von März bis September im Brutgebiet aufhält, ist jedoch eine proportional größere Dunkelziffer anzunehmen Vorkommen im Gebiet, Bedeutung Im Untersuchungsgebiet wurde die Art sowohl während der Brutvogel- als auch der Großvogelkontrollen als Nahrungsgast nachgewiesen. Bei den Beobachtungen handelte es sich überwiegend um 1 2 nahrungssuchende Individuen. Ein häufiges Vorkommen dieser Art im Untersuchungsgebiet lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Im Umkreis von mindestens 2 km sind keine Brutvorkommen der Art bekannt. In Rheinland-Pfalz brüten schätzungsweise Paare (SIMON ET AL. 2014). Dem geringen Vorkommen nahrungssuchender Tiere kommt somit keine lokale Bedeutung zu Bewertung des Konfliktpotentials am geplanten Standort Der Schwarzmilan kommt im Untersuchungsgebiet ausschließlich als Nahrungsgast vor. Die Anzahl der während der Großvogelkontrollen erfassten Schwarzmilan-Flugbewegungen betrug lediglich sieben, wobei sich hier keine Individuen unterscheiden lassen. Als Nahrungsgebiet kommt den geplanten WEA-Standorten daher nur eine geringe Bedeutung zu, zumal im weiteren Umfeld der geplanten Anlagen auch zukünftig noch ausreichende Flächen zur ungefährdeten Nahrungssuche vorhanden sind. Aufgrund des sehr seltenen Auftretens des Schwarzmilans im Untersuchungsgebiet ist mit keinen Konflikten aufgrund der neu geplanten WEA zu rechnen. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 35

36 6.3 Zusammenfassung Als bemerkenswerte, WEA-relevante Gastvögel wurden im Herbst 2014 und Frühjahr 2015 Merlin, Korn- und Rohrweihe, Mäusebussarde sowie Kiebitze beobachtet. Weitere während der Brutzeit rastende oder nahrungssuchende WEA-empfindliche Arten waren Rotmilan und Schwarzmilan. Bemerkenswerte rastende Singvögel, die als Gastvögel erfasst wurden und teils auch als Brutvögel im Gebiet auftreten, waren Grauammer, Feldlerche und Bluthänfling. Diese wurden nicht vertiefend betrachtet, da diese Arten, übereinstimmend mit den Literaturangaben, nur geringe bis fehlende Meidedistanzen zu bestehenden WEA aufwiesen und eine erhebliche Beeinträchtigung durch die vorliegende Planung daher weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Nicht weiter beachtete wurden zudem Kranich und Raufußbussard sowie die Hohltaube, da sie nur selten auftraten bzw. in großer Distanz zu den geplanten WEA vorkamen; die Autobahnahen Ackerflächen sind für diese Arten eher suboptimale Rastplätze. Für keine der genannten Arten hat das Untersuchungsgebiet eine besondere Funktion als Rastgebiet, keine Art erlangt hier mehr als eine lokale Bedeutung. Daher können durch die Errichtung der geplanten WEA auch keine negativen Auswirkungen auf die Rastvogelarten prognostiziert werden. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 36

37 7 Herbstlicher Vogelzug: Ergebnisse und Bewertung 7.1 Kranichzug Ergebnisse Das Untersuchungsgebiet liegt am südlichen Rand der in Deutschland stark genutzten südwestlichen Kranichzugroute, welche in Hessen und in Rheinland-Pfalz vom Marburg-Gießener Lahntal über die Wetterau bis zum Südrand des Taunus verläuft (KORN ET AL. 2000, 2001, 2002, 2003; KORN, KREUZIGER, ET AL. 2004; KREUZIGER ET AL. 2006; KRAFT 2010; CIMIOTTI ET AL. 2013). Während der Zugvogelerfassung im Untersuchungsgebiet wurden einmalig 103 Kraniche am entlang der Routen 1 und 3 beobachtet (s. Tabelle 5 und Tabelle 6 sowie Anhang 10.5). Unter Berücksichtigung der bekannten Kranich-Hauptzugroute in Deutschland bzw. Hessen und Rheinland-Pfalz ist dies eine geringe Anzahl an Tieren. Eine durch das BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN durchgeführte Kranich-Zählung im ca. 30 km nordöstlich gelegenen Nierstein (Landkreis Mainz-Bingen) am ergab insgesamt von Nordost nach Südwest ziehende Kraniche in einem Zeitraum von nur 5 Stunden (KORN & STÜBING UNVERÖFFENTL. DATEN). Allerdings ist nur ein Anteil von 20 % (1673 Ind.) anschließend auch über das Untersuchungsgebiet gezogen. Der verbleibende größere Anteil an Kranichen (80 %) zog nördlich von Mauchenheim in Richtung Südwest Beurteilung möglicher Konflikte Im Herbst findet der Durchzug über Rheinland-Pfalz meist in großer Höhe statt. Die am erfassten 103 Individuen zogen entlang der Routen 1 und 3 über das Untersuchungsgebiet hinweg, wobei Route 3 mitten durch die geplanten WEA führt. Während der Kranichzählung am zogen die Kraniche in einer durchschnittlichen Flughöhe von 680 m über das Untersuchungsgebiet, wodurch eine Beeinträchtigung des Zuggeschehens durch die WEA auszuschließen ist. Allerdings ist zu beachten, dass während letzterer Zählung optimales Zugwetter vorlag (Wind aus Nordost mit der Stärke 1 2 bft, Sicht über 20 km und nur bis max. 30 % Bewölkung). Die vorherrschenden Wetterbedingungen während der Zugvogelzählungen im Herbst 2014 waren deutlich schlechter (s Tabelle 2), was die nur sehr geringe Anzahl an ziehenden Kranichen erklären könnte. Bei ungünstigen Wetterbedingungen ist es möglich, dass Kraniche in deutlich tieferen Flughöhen ziehen und somit möglicherweise durch die WEA beeinflusst werden. Da sich die geplanten WEA allerdings in insgesamt recht flachem Gelände befinden (ca. 300 m ü. NN), auch aus größerer Entfernung gut sichtbar sind und das Untersuchungsgebiet zudem am südlichen Rand der Hauptzugroute liegt, sind ein erhöhtes Kollisionsrisiko wie auch erhebliche Störungen bei günstigen Wetterbedingungen vor Ort auszuschließen bzw. bei ungünstigen Wetterbedingungen als sehr gering einzustufen. Hinsichtlich des Kranichzugs sind demnach keine Restriktionen für den geplanten Windpark zu fordern. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 37

38 7.2 Übriger Vogelzug Ergebnisse Die Ergebnisse der Kontrollen 2014 sind in alphabetischer Reihenfolge der Arten in Tabelle 5 (geordnet nach Zähltag) und in Tabelle 6 (geordnet nach Flugrouten) aufgeführt; Anhang 10.5 gibt die Lage der Flugrouten wieder Allgemeines Zugaufkommen im Untersuchungsgebiet Insgesamt wurden an sieben verwertbaren Zähltagen Durchzügler aus 47 Arten festgestellt. Diese Anzahl ergibt bei 29 verwertbaren Zählstunden einen Durchschnitt von 422 Individuen pro Stunde. Frühere Zählungen im Bereich Flomborn ergaben 2011 einen Wert von 322 Individuen pro Stunde (BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN, unveröffentlicht). Die Erfassungstermine vom bis zum sind durch eine sehr unterschiedliche Anzahl von nachgewiesenen Individuen gekennzeichnet, was aber typisch für den Verlauf des Herbstzuges ist. Während bis Anfang Oktober nur wenige Individuen gezählt wurden, wurde am mit insgesamt 1210 ziehenden Individuen ein erstes Maximum erreicht. Die höchste und zweithöchste Anzahl an Individuen wurden am und mit insgesamt 5658 und 3030 Individuen verzeichnet. Insgesamt war das Aufkommen an Durchzüglern jedoch recht durchschnittlich (s. Abbildung 3) Mauchenheim Summe Individuenzahl & Stundenwert nach Datum Summe von Anzahl Stundenwert Abbildung 3 Durchschnittliche Anzahl der je Zählstunde und Tag erfassten Zugvögel sowie die Gesamtzahl der durchgezogenen Individuen je Zähltag BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 38

39 Amsel Bachstelze Baumfalke Baumpieper Bergfink Bergpieper Birkenzeisig Blaumeise Bluthänfling Buchfink Eichelhäher Erlenzeisig Feldlerche Gebirgsstelze Gimpel Girlitz Goldammer Goldregenpfeifer Graugans Graureiher Grünfink Heckenbraunelle Heidelerche Hohltaube Kernbeisser Kiebitz Kohlmeise Kormoran Kranich Mehlschwalbe Misteldrossel Rauchschwalbe Ringdrossel Ringeltaube Rohrammer Rotdrossel Rotmilan Saatkrähe Schafstelze Schwarzspecht Singdrossel Sperber Star Stieglitz Turmfalke unbest. < Taube Wacholderdrossel Wiesenpieper Die häufigste festgestellte Art war der Buchfink Fringilla coelebs mit Individuen (25 %), dicht gefolgt von der Ringeltaube Columba palumbus mit Individuen (22 %), sowie der Feldlerche mit Individuen (20 %). Zusammen entsprechen diese drei Arten knapp drei Viertel aller Durchzügler (Tabelle 5 bzw. Abbildung 4). An vierter Stelle wurden Stare gezählt (11 %) Mauchenheim Summe Individuenzahl nach Art Abbildung 4 Gesamtanzahl der Individuen der im Untersuchungsgebiet erfassten Zugvogelarten Windkraftempfindliche Arten traten, mit Ausnahme des Kormorans mit 172 Individuen und der Hohltaube mit 246 Individuen, nur in geringer Anzahl auf, nämlich 10 Rotmilane, 11 Kiebitze, jeweils 1 Baum- und Turmfalke, 1 Graureiher und 3 Graugänse (s. Tabelle 5). Die Anzahl dieser windkraftempfindlichen Arten entspricht lediglich ca. 3.6 % aller Durchzügler. Tabelle 5 Anzahl der beobachteten Durchzügler am geplanten WEA-Standort bei Mauchenheim im Herbst 2014, aufgelistet nach Untersuchungstagen Art Erfassungstermin Amsel Bachstelze Baumfalke 1 1 Baumpieper 3 3 Bergfink Bergpieper 2 2 Birkenzeisig Blaumeise Bluthänfling Buchfink BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 39

40 Art Erfassungstermin Eichelhäher 7 7 Erlenzeisig Feldlerche Gebirgsstelze Gimpel 2 2 Girlitz 1 1 Goldammer 1 1 Goldregenpfeifer 2 2 Graugans 3 3 Graureiher 1 1 Grünfink Heckenbraunelle Heidelerche Hohltaube Kernbeisser Kiebitz Kohlmeise Kormoran Kranich Mehlschwalbe 3 3 Misteldrossel Rauchschwalbe Ringdrossel 5 5 Ringeltaube Rohrammer Rotdrossel Rotmilan Saatkrähe Schafstelze Schwarzspecht 1 1 Singdrossel Sperber Star Stieglitz Turmfalke 1 1 unbest. < Taube Wacholderdrossel Wiesenpieper BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 40

41 Räumlicher Verlauf des Vogelzuges im Gebiet Ziel der Untersuchung ist es neben der allgemeinen Einstufung der Bedeutung des Untersuchungsgebiets als Zugraum festzustellen, welche Bereiche besonders stark frequentiert werden (s. Tabelle 6 sowie Anhang 10.5). Aus den erhobenen Daten ist erkennbar, dass das Zuggeschehen im gesamten Untersuchungsgebiet überwiegend von Nordosten nach Südwesten verläuft. Tabelle 6 Anzahl der beobachteten Durchzügler am geplanten WEA-Standort bei Mauchenheim im Herbst 2014, aufgelistet nach Routen Art Zugroute Amsel Bachstelze Baumfalke 1 1 Baumpieper Bergfink Bergpieper 2 2 Birkenzeisig Blaumeise Bluthänfling Buchfink Eichelhäher 7 7 Erlenzeisig Feldlerche Gebirgsstelze Gimpel 2 2 Girlitz 1 1 Goldammer 1 1 Goldregenpfeifer 2 2 Graugans 3 3 Graureiher 1 1 Grünfink Heckenbraunelle Heidelerche Hohltaube Kernbeisser Kiebitz Kohlmeise Kormoran Kranich Mehlschwalbe 3 3 Misteldrossel Rauchschwalbe Ringdrossel 5 5 Ringeltaube BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 41

42 Art Zugroute Rohrammer Rotdrossel Rotmilan Saatkrähe Schafstelze Schwarzspecht 1 1 Singdrossel Sperber Star Stieglitz Turmfalke 1 1 unbest. < Taube Wacholderdrossel Wiesenpieper Dabei verteilte sich das Zuggeschehen im Bereich des Untersuchungsgebietes annähernd gleichmäßig. Insbesondere waren dort keine Zugverdichtungen oder stärker beflogenen Räume zu erkennen. Die Routen 1, 3, 4 und 5 wurden von knapp 80 % der Durchzügler genutzt (s. Abbildung 5). Auf den Routen 2 und 6 zogen insgesamt 20 % der Individuen. Durchziehende Feldlerchen, die teils ein ausgeprägtes Meideverhalten gegenüber WEA aufwiesen (STÜBING 2001), nutzten zu knapp 45 % Route 5, welche in ca m Entfernung zu den geplanten WEA liegt, und zu ca. 25 % Route 4, welche in m Entfernung zu den geplanten WEA liegt. Ein ausgeprägtes Meideverhalten gegenüber den geplanten WEA im Untersuchungsgebiet ist daher nicht zu erwarten. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 42

43 Mauchenheim Summe Individuenzahl nach Route Abbildung 5 Summe der Individuen je Zugroute Beurteilung möglicher Konflikte Allgemeines Zugaufkommen im Untersuchungsgebiet Im Mittel zogen 422 Individuen pro Stunde über das Untersuchungsgebiet. Um die Größenordnung dieses Wertes besser einschätzen zu können, ist ein Vergleich mit anderen Untersuchungen sinnvoll. Die nachfolgende Übersicht zum Zuggeschehen ist als Vergleichsbasis (GRUNWALD ET AL. 2007) entnommen (Abbildung 6). In der Datenbank unseres Büros ist inzwischen eine Datenbasis von 241 Zählstandorten (2000 bis 2014) erfasst. An insgesamt 284 Standorten mit Zählstunden (entspricht ca Datensätzen) wurden etwa 4,9 Millionen Zugvögel nach der Methode gezählt, die auch bei der vorliegenden Untersuchung angewandt wurde (s. Anhang 10.1). Aus den Daten ergibt sich, dass die durchschnittliche Zugintensität des sichtbaren Tagzuges in Südwest-Deutschland etwa 628 Vögel pro Stunde beträgt (Mitte September bis Mitte November; Abbildung 6). Die Mittelgebirge werden insgesamt nicht gemieden. Teilweise sind die durchschnittlichen Zugintensitäten sogar höher als in benachbarten Ebenen. Nur bezogen auf die Nördliche Rheinebene (19 Zählstandorte) liegt der Schnitt sogar bei 685 Ind./h. Mit 422 Ind/h. wird der Standort bei Mauchenheim nur unterdurchschnittlich frequentiert. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 43

44 Individuen/Stunde Zugfrequenzen Hessen & Rheinland-Pfalz 241 Standorte; Mittelwert: 628 Ind./h Abbildung 6 Zugfrequenz an 241 Standorten in SW-Deutschland, roter Balken = Mittelwert Insgesamt wurden 48 Arten nachgewiesen. Nach der Untersuchung von Grunwald et al. (GRUNWALD ET AL. 2007) entspricht das Mittel in Südwestdeutschland 40 bis 45 Arten, so dass der Standort genau innerhalb dieses Mittelmaßes liegt. Die Artenzahl im Untersuchungsgebiet ist damit als durchschnittlich einzustufen, zumal 17 Arten mit weniger als 10 Individuen nachgewiesen wurden. Bei Betrachtung der planungsrelevanten windkraftempfindlichen Arten zeigt sich, dass im Untersuchungsgebiet, bis auf Ausnahme des Kormorans und der Hohltaube, nur wenige Arten in geringen Anzahlen durchzogen. Buchfink, Ringeltaube und Feldlerche dominierten zu fast drei Viertel das herbstliche Zuggeschehen Räumlicher Verlauf des Vogelzuges im Untersuchungsgebiet Aus den Kartierungen geht klar hervor, dass sich das Zuggeschehen weitgehend homogen über das gesamte Untersuchungsgebiet von Nordost nach Südwest erstreckt und keine topografisch bedingte Verdichtung ersichtlich wird, aus der ein erhöhtes Konfliktpotenzial abgeleitet werden könnte. Feldlerchen, die nachweisbar ein Meideverhalten gegenüber bestehenden WEA zeigen (STÜBING 2001), zogen mit einem Anteil von ca. 70 % in Entfernungen von > 400 m östlich der geplanten WEA vorbei. Eine Auswirkung auf ihr Zuggeschehen ist somit nicht abzuleiten. Der Energieaufwand für das Ausweichen vor den Anlagen ist für Kleinvögel deutlich geringer. Im Untersuchungsgebiet sind keine besonders stark ausgeprägten Strukturen und topographischen Eigenschaften als Leitlinien vorhanden, welche die Auswahl bestimmter Routen verstärken würden. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 44

45 Durchziehende Individuen werden daher ggf. auf andere, an den Anlagen vorbeiführende Routen ausweichen können. Dieses Ausweichen wird aber nur geringfügig ausgeprägt sein, so dass der zusätzlich nötige Energieaufwand aus naturschutzfachlicher Sicht vertretbar ist. Weiterhin ist davon auszugehen, dass die überwiegend auf diesen Routen ziehenden, deutlich flexibleren Singvögel die hohen Anlagen zum großen Teil unterfliegen werden. 7.3 Zusammenfassung Vogelzug Kranichzug Obwohl der Kranichzug im Herbst entlang des Untersuchungsgebietes möglicherweise stark ausgeprägt ist, sind keine schwerwiegenden Beeinträchtigungen durch die geplanten WEA zu erwarten. Kraniche ziehen vorwiegend in großen Höhen über Rheinland-Pfalz, so dass sie unbeeinträchtigt die WEA passieren können. Selbst bei ungünstigen Wetterbedingungen sind die Anlagen im relativ flachen Untersuchungsgebiet gut sichtbar, so dass ziehende Kraniche ggf. die Anlagen entlang der anderen Zugrouten umfliegen können. Hinsichtlich des Kranichzugs sind demnach keine Restriktionen für den geplanten Windpark zu fordern Übriger Vogelzug Im Untersuchungsgebiet wurde 2014 ein unterdurchschnittliches Zuggeschehen mit 442 Ind/h erfasst, das überwiegend von nur drei Arten geprägt war, die zusammen etwa drei Viertel des zahlenmäßigen Gesamtaufkommens ausmachten: Buchfink, Ringeltaube und Feldlerche. Etwas weniger als die Hälfte der Zugvögel (45 %) wird auch in Zukunft nach dem Bau der Anlagen das Gebiet ungestört passieren können. Da das Zugverhalten allerdings stark von der örtlichen Witterung beeinflusst wird, lässt sich eine genaue Prozentanzahl gestörter/ungestörter Zugvögel nicht festlegen. Durchzügler, die überwiegend die Routen 1, 2 und 5 nutzen, werden durch die geplanten WEA womöglich beeinflusst. Auf diesen Routen konnten im Verlauf der herbstlichen Zugbeobachtungen 2014 überwiegend Singvögel und nur wenige Großvögel beobachtet werden. Da hier ausreichend Raum zur Verfügung steht und es keine Hindernisse gibt und die WEA schon aus großer Entfernung zu sehen sind, können negative Auswirkungen auf den Vogelzug ausgeschlossen werden. Aufgrund dieser Ergebnisse wird davon ausgegangen, dass aus Sicht der Zugvögel keine Restriktionen für die hier geplanten WEA erforderlich sind. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 45

46 8 Gesamtbeurteilung und Fazit In der Verbandsgemeinde Alzey-Land, östlich von Mauchenheim, plant die Firma BAYWA R.E. WIND GMBH die Errichtung eines Windparks mit fünf Anlagen. Das BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN wurde beauftragt, ein Sachverständigengutachten zu erstellen, das die Problematik Vogelwelt Windenergieanlagen am geplanten Standort auf der Grundlage bisher bekannter wissenschaftlicher Erkenntnisse behandelt. Bei dem Untersuchungsgebiet handelt es sich um einen großen Offenlandbereich, der intensiv landwirtschaftlich genutzt wird. Das Gebiet wird durch die Landesstraße L 401 aufgeteilt und grenzt im östlichen Bereich an die Bundesautobahn A 63. Weitere Landwirtschaftsflächen befinden sich in unmittelbarer Nähe um das Gebiet. Im Rahmen der Untersuchungen erfolgten eine Brutvogelkartierung, eine Rastvogelkartierung sowie eine Zugvogelkartierung gemäß den allgemein anerkannten methodischen Vorgaben. Insgesamt wurden im Jahr 2014 und 2015 im Untersuchungsgebiet 40 Exkursionen zur Erfassung der Brut-, Rast- und Zugvögel durchgeführt. 8.1 Brutvögel Aufgrund des geringen Baum- und Heckenbestandes wurden im engeren Umfeld des Untersuchungsgebietes (Radius von 500 m um die geplanten WEA) nur 32 Brutvogelarten festgestellt. Von diesen Arten sind gemäß Angaben der LAG-VSW (LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (LAG-VSW) 2015) keine als besonders Windkraft-empfindlich eingestuft. Als Windkraft-empfindliche Art gemäß Illner (ILLNER 2012) wurde ausschließlich der Mäusebussard vertiefend betrachtet, da diese Art als kollisionsgefährdet gilt. Störungsempfindliche Brutvogelarten, die in Hinblick auf mögliche baubedingte Beeinträchtigungen zu beachten sind und in der Roten Liste Rheinland-Pfalz stehend, wurden vertiefend betrachtet. Es waren dies: Feldlerche, Grauammer, Rebhuhn und Wachtel. Die Konfliktanalyse zeigte, dass keine nachteiligen Auswirkungen durch den geplanten Windpark auf die dort vorkommenden Brutvogelarten zu erwarten sind. Ausnahmen bilden lediglich die Wachtel, für deren unstetes Vorkommen geeignete Ausgleichsmaßnahmen möglich sind, und die Grauammer, zu deren Schutz vor Mastzusammenstoß die Umgebung rund um die Masten bepflanzt werden muss. Somit kann auch in Hinblick auf artenschutzrechtliche Belange das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. 44 (1) Nr. 3 BNatSchG für alle Vogelarten ausgeschlossen werden. Gemäß 39 BNatSchG gilt es dennoch, die Vorgabe zu beachten, dass die Rodung von Gehölzen ausnahmslos nur während der Periode ab Anfang Oktober bis Ende Februar erfolgen darf. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 46

47 8.2 Gastvögel Bei allen nachgewiesenen Gastvögeln ist kein erhöhtes Konfliktpotential durch den Bau der geplanten WEA zu erwarten. Als bemerkenswerte oder WEA-relevante Gastvögel wurden folgende Arten erfasst: Merlin, Kornweihe und Rohrweihe, Kiebitz sowie Mäusebussard. Nicht näher betrachtet wurden Kranich, Raufußbussard, Hohltaube und Singvogelschwärme, da sie alle nur in größerer Entfernung zu den geplanten WEA auftraten. Zusätzlich wurden während der Brutzeit jeweils 1 2 nahrungssuchende Rotmilane bzw. Schwarzmilane im Untersuchungsgebiet festgestellt. Insgesamt ist eine Beeinträchtigung der erwähnten Arten durch die geplanten WEA nicht zu erwarten. Bis auf die unregelmäßig im Gebiet vorkommenden Milane rasteten die meisten bedeutsamen Arten in > m Entfernung zu den geplanten Anlagen. Ausweichmöglichkeiten für nach Rastplätzen suchende Arten bieten zudem die östlich und weiter südlich gelegenen Ackerflächen. 8.3 Zugvögel Während der Zugvogelkartierung im Herbst 2014 wurden lediglich zwei von Nordost nach Südwest ziehende Kranichtrupps mit insgesamt 103 Individuen erfasst. Es ist nicht auszuschließen, dass die für diese Region geringe Anzahl an ziehenden Kranichen mit den suboptimalen Wetterbedingungen, die während der Kartierungen vorherrschten, zusammenhängt. Im darauffolgenden Jahr (Herbst 2015) wurden in weniger als 5 Stunden > ziehende Kraniche unweit des Untersuchungsgebietes erfasst. Aufgrund der generell hohen Zughöhe der Tiere (im Durchschnitt 680 m in 2015), sowie der Lage des Untersuchungsgebietes (südlich der südwestlichen Hauptzugroute in Deutschland) und dessen topographischer Beschaffenheit, ist eine Beeinträchtigung des Kranichzuges durch die geplanten WEA nicht zu erwarten. Mit insgesamt Durchzüglern aus 47 Arten und einem Durchschnitt von 422 Individuen pro Stunde (Kraniche wurden separat gewertet) wurde ein unterdurchschnittliches Zuggeschehen erfasst, dass zudem primär durch das Auftreten des Buchfinken, der Ringeltaube und der Feldlerche geprägt war. Allein diese drei Arten umfassten knapp drei Viertel aller Zugvögel. Darüber hinaus erreichten nur der Kormoran mit 172 Individuen, die Hohltaube mit 246 Individuen, der Rotmilan mit 10 Individuen und der Kiebitz mit 11 Individuen etwas höhere Zahlen. Weniger als die Hälfte der Zugvögel (45 %) wird auch in Zukunft, nach dem Bau der Anlagen, das Gebiet ungestört passieren können. Durchzügler, die überwiegend die Routen 1, 2 und 5 nutzen, werden durch die geplanten WEA womöglich beeinflusst. Auf diesen Routen wurden im Herbst 2014 überwiegend Singvögel beobachtet (mit Ausnahme der Ringeltaube, welche als windkraftunempfindlich gilt), die unter geringem Energieaufwand ggf. auf andere, an den Anlagen vorbeiführende Routen ausweichen können. Daher sind negative Auswirkungen auf den Vogelzug ausgeschlossen. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 47

48 8.4 Fazit Aus ornithologisch-naturschutzfachlicher, sowie auch aus artenschutzrechtlicher Sicht im Hinblick auf Vögel, steht der Errichtung der geplanten Windenergieanlagen im Offenlandbereich östlich von Mauchenheim vorbehaltlich folgender Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen nichts entgegen: Bepflanzung mit Gehölzen (u.a. auch schnellwachsende Bäume 2. Ordnung) rund um die Masten. Optimal gestaltete Ausgleichsflächen außerhalb des Einflussbereichs von WEA, Straßen und vertikalen Hindernissen wie z.b. Brachen, Getreideäcker mit Lerchenfenstern und doppelt breiter Saatstreifen. Gemäß 39 BNatSchG zu beachtenden Vorgabe, dass die Rodung von Gehölzen ausnahmslos nur während der Periode ab Anfang Oktober bis Ende Februar erfolgen darf. Matthias Korn Linden, 18. Januar 2016 BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 48

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56 10 Anhang 10.1 Zugvogelerhebung nach Korn, Stübing und Grunwald Die Scan-Zugrouten-Methode Im Gegensatz zu nicht standardisierten Zählungen verschiedener ehrenamtlicher Vogelkundler, deren Zählergebnisse durch uneinheitliche Methoden, Zählintensitäten, Erfassungsbereiche, Konzentrationsphasen etc. leider nur eingeschränkt miteinander vergleichbar sind, bedingt die beschriebene neue Methode ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit über Bearbeiter und Standorte hinweg. Ziel ist es, Daten von verschiedenen Zählstandorten und verschiedenen Zählern zu vergleichen. Dabei werden nur versierte und ausgebildete Zugvogelzähler eingesetzt. Die Artbestimmung während des meist nur kurzen optischen und/oder akustischen Kontaktes mit den überfliegenden Durchzüglern setzt ein hohes Maß an Erfahrung voraus. Die Artbestimmung erfolgt anhand einer Kombination akustischer Merkmale mit Details im Flug- bzw. Schwarmverhalten (vgl. GATTER 2000, 2002). Kurzfassung Der Herkunftshorizont der Durchzügler (in aller Regel im Nordosten) wird in drei gleich große Abschnitte geteilt und diese Teilbereiche von Westen nach Osten für jeweils fünf Minuten ununterbrochen auf ziehende Vögel hin abgesucht ( Scan ). Nach 15 Minuten beginnt eine neue Zähleinheit; insgesamt werden so, beginnend bei Sonnenaufgang, jeweils vier Stunden Erfassungen durchgeführt. Detailliert ist die Methode in folgendem Exkurs dargestellt: Vorbemerkung Als Grundsatz gilt: Alle Flächen sollen unter vergleichbaren Bedingungen erfasst werden, wobei einer möglichst hohen Gesamtvogelzahl eine vergleichbare Erfassung aller Untersuchungsgebietsabschnitte im Ergebnis gleichgestellt ist. Allgemein: Grundsätzlich je Zähltag 4 h Zugvogelzählung und anschließend 2 h Rastvogelzählung. Vorbereitung: Zu jedem Zähltermin werden 8 Feldbögen, ein "Fragebogen" sowie eine durchgehend über alle Zählungen verwendete Gebietskarte benötigt. Zählung: BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 56

57 Jedes UG wird von möglichst einem (falls die vollständige Erfassung so nicht möglich sein sollte von maximal 2) durchgehend genutzten Zählpunkt(en) aus untersucht. Zählpunkte immer möglichst zentral im UG und mit maximaler Rundumsicht auswählen. Sollten 2 Zählpunkte nötig sein, so ist in 30-minütigem Rhythmus zwischen den Standorten zu wechseln. Wurde z. B. am mit Standort A morgens begonnen, so ist am nächsten Zähltag mit Standort B zu beginnen. Zählbeginn für jeden Zähler verbindlich und tageweise einer gelieferten Tabelle entnehmen, grundsätzlich etwa von Sonnenaufgang bis 4 h danach. Notieren der Zählergebnisse in 15-minütigem Rhythmus auf beiliegenden Feldbögen Während der Zählung selbst ist ein gleichmäßiges Absuchen aller UG-Teilbereiche ganz wichtig, weshalb ein "Scannen" des Luftraumes/Horizonts in Herkunftsrichtung der Durchzügler in gleichem Rhythmus durchzuführen ist. Dazu ist in der Gebietskarte, in der auch die Flugrouten eingetragen sind, auf Höhe des Beobachtungspunktes eine NW-SE-Linie zu zeichnen und der davon NE liegende Ankunftsbereich der Durchzügler in 3 gleichgroße Abschnitte à 60 Grad einzuteilen. Diese 3 Teilabschnitte werden beginnend mit dem im N nun in gleichbleibender Reihenfolge (N/NE/E bzw. 1/2/3) jeweils für 5 Minuten unter Dauerbeobachtung gehalten. Nach dem 3. Abschnitt beginnt der nächste 15-Minuten-Abschnitt auf den Feldbögen wieder mit dem ersten 60-Grad-Abschnitt der Zählung, usf. Kleinere Horizontausschnitte können, je nach Größe, auch in zwei (dann jeder 7,5 Minuten) oder gar nur einem Abschnitt (dann durchgehend) untersucht werden. Abweichungen vom "Scannen": Seltenheiten können ggf. auch länger verfolgt werden. Beim Verhören der Rufe von Seltenheiten oder (wenn im aktuellen "Scan-Abschnitt" gerade kein Zug erfolgt) auch häufigen Arten können diese auch außerhalb des gerade aktuellen "Scan-Abschnitts" gesucht werden. Solche Daten werden jedoch im Feldbogen durch Einkreisen gekennzeichnet. Welche Vögel werden notiert? Grundsätzlich alle als Durchzügler erkennbaren Tiere, unabhängig von der Entfernung, Kranich und Ringeltaube also auch noch in 10 km Entfernung oder mehr. Definition für Zweifelsfälle: Gerader Streckenflug in die klassische Zugrichtung, also (SE) S/SW (W/NW). Diese Definition ist eigentlich nur bei Staren/Schwalben wg. Schlafplatzflügen und den allgegenwärtigen Ringeltauben sowie einigen Finken problematisch (Abflüge von Starenschlafplätzen sind oft an schnell aufeinanderfolgenden, "mehrgipfligen" Durchflügen zu erkennen, die sich nicht in langgezogenen Bändern oder Wolken, sondern in die Breite gezogenen "halbkreisförmigen Sicheln" bewegen). Auch aus dem Gebiet abziehende oder zur Rast einfallende Tiere werden als Durchzügler betrachtet (aber nur einmal notiert und bei selteneren, interessanten Arten zusätzlich als Rastvögel eingetragen). Auch unbestimmte Vögel werden in den entsprechenden Stellen der Feldbögen eingetragen. Wie werden die Durchzügler notiert? Soweit möglich immer truppweise, nicht mehrere aufeinander folgende Trupps derselben Art je Route summiert. Sollte ein solches Summieren notwendig werden, weil einfach zu viele Tiere ziehen und durch das ständige Notieren einzelner Trupps -zig andere unbeobachtet durchziehen, einfach Artweise aufsummieren und dies in den Feldbögen durch ein vorangestelltes Summenzeichen festhalten. Zugrufe: Lediglich verhörte Vögel in der "Rufe-Spalte" der Feldbögen mittels Strichliste ("IIII"), ohne Angabe der Route oder Höhe. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 57

58 Zugrouten: Eine wesentliche Aufgabe ist das Herausarbeiten von über- oder unterproportional beflogenen UG-Teilen, sog. Routen. Dazu werden die Flugrichtungen der Durchzügler in mitgeführte Karten eingetragen und diese so visualisierten Routen chronologisch mit Nummern versehen. Um Auswertungsschwierigkeiten zu vermeiden, sollten diese Routen/Nummern über alle Zähltage beibehalten werden. Im Feldbogen werden dann alle Tiere, die z. B. entlang der auf der Karte festgehaltenen Route 1 entlangfliegen, während aller Zählungen dann in der Routenspalte 1 eingetragen. Festlegung der Routen in der Karte bzw. im Feld: Grundsätzlich gilt, dass zwar eine größtmögliche Genauigkeit anzustreben ist, diese jedoch nicht übertrieben werden soll. So sollten alle als lokale Leitlinie möglichen Strukturen (Höhenzug, Hangkante, Tal, Waldrand, Hecke etc.) als Route in der Karte notiert werden, wobei jedoch nicht mehr als jeweils etwa 5 nach W bzw. E definiert werden sollten. In den meisten Fällen ist eine Routenfestlegung nach folgendem Schema sinnvoll: Entlang aller geländemorphologisch deutlichen Unebenheiten sollten Routen vergeben werden, also z. B. längs eines Höhenrückens, auf dem sich der Beobachter postiert, sowie jeweils im W bzw. E an den anschließenden Hängen, in den darauffolgenden Tälern, an den nächsten Hängen etc. Ggf. können auch Waldränder/Heckenstreifen etc. als Leitlinien wirken. Auch in einigen Kilometern Entfernung ziehende Vögel sollten ungefähren Routen zugeordnet werden, damit eine grobe Einschätzung möglich wird. Sehr hoch ziehende Vögel (in Höhen von etwa m): Oft können Durchzügler in Höhen registriert werden, in denen Leitlinien keine Rolle mehr spielen. Trotzdem ziehen sie oft/meist entlang der in den Karten definierten Routen. Solche Tiere werden im Feldbogen für die betreffende Route notiert, jedoch mit einem * markiert. Im mittleren Scan soll je Durchgang für etwa eine Minute ein spezieller "Höhenscan" durchgeführt werden, um sehr hohen Zug ggf. wahrzunehmen. Dazu das Fernglas "einfach in die Wolken halten" und kontrollieren, ob mit bloßem Auge nicht mehr wahrnehmbare Vogeltrupps sehr hoch ziehen. Die selbst unter Benutzung des Fernglases an der Sichtbarkeitsgrenze fliegenden Vögel (nach eigenen Beobachtungen grob geschätzt: m Flughöhe) erhalten im Bogen eine Markierung mit ***, die grob geschätzt im Raum von etwa 500 m Höhe ziehenden zwei **, so dass mit den m hohen Tieren (*) ein dreistufiges System entsteht. Gerade die ***-Vögel lassen sich als Singvögel artlich kaum bestimmen, sollten sich jedoch meist noch Artengruppen zuordnen lassen (Finken, Pieper, Drossel etc.; bitte im Bogen vermerken). Zum Abschluss der Zugzählung eine möglichst detaillierte Einschätzung des Zugtages auf dem "Fragebogen". Einzelne Zähltermine können aufgrund durchgehenden Nebels (in solch einem Fall möglichst exponierten Alternativstandort in der Umgebung [1-3 km] ohne/über Nebel aufsuchen und hier zählen), Dauerregens o. ä. in der Auswertung überhaupt nicht zu verwerten sein. Dies darf von den 8 Zähltagen nur zweimal der Fall sein, da mit sechs guten Zähltagen ausreichende Aussagen zur Frequentierung und zu den lokalen Zugrouten möglich sind. Die ersten Ergebnisse von fünf Jahren der solchermaßen standardisierten Zählungen wurden auf der DO-G Tagung im Oktober 2007 in Gießen vorgestellt (GRUNWALD ET AL. 2007; STÜBING ET AL. 2007). BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 58

59 Interpretation der Ergebnisse Am Ende des Erfassungszeitraumes liegen somit Arten- und Individuensummen für die einzelnen Routen und Tage vor. Vor deren Gebrauch sind folgende Einschränkungen wichtig (die ggf. im jeweiligen bewertenden Abschnitt durchgeführt werden): Eine exakte Quantifizierung der einzelnen Trupps ist bis zu Schwarmgrößen von etwa 250 Tieren durch das Auszählen der Einzelindividuen gut möglich. Größere Gruppen können meist nicht mehr ausgezählt werden, sie werden so genau wie möglich geschätzt. Dieses Vorgehen erklärt auch die nur scheinbar exakten Summen für einzelne Arten, Tage oder Routen: Zwei geschätzte Gruppen von 500 und 350 Tieren sowie drei einzelne Durchzügler ergeben den Wert 853. Diese Methode erfasst lediglich den sichtbaren Tagzug. Nachtzieher, die jedoch allgemein deutlich höher und meist über dem Einflussbereich der WEA ziehen (s. o.), und Tagzieher in großen Höhen (ebenfalls außerhalb des Einflussbereichs) können so nicht bzw. nur eingeschränkt berücksichtigt werden (Diskussion s. GATTER 2000). Die Erfassungsgenauigkeit hängt von der jeweiligen Zugintensität ab. An schwachen Zugtagen können deutlich mehr im Idealfall annähernd alle Individuen erfasst werden als an guten oder "Massenzugtagen". Dann ziehen die Tiere oft in solchen Mengen, dass allein während eines kurzen Blicks z. B. in einen Talabschnitt einzelne Trupps unentdeckt in größerer Höhe durchziehen können. Während die Artbestimmung auch in solchen Momenten exakt durchgeführt werden kann (und muss), nimmt die Genauigkeit der Zahlenangaben zwangsläufig ab. Nicht alle einsehbaren Bereiche können mit gleicher Genauigkeit bearbeitet werden, mit zunehmender Entfernung zum Beobachtungspunkt nimmt die Untererfassung vor allem kleiner Singvögel deutlich zu. Auch im Höhenbereich von mehr als 100 m über Grund sind größere Ungenauigkeiten unvermeidlich. Auch schwache Zugtage liefern bei deutlicher Bevorzugung bestimmter Routen wichtige Hinweise bzgl. der Nutzung des Bereichs durch Zugvögel, da nicht zu erwarten ist, dass an starken Zugtagen andere Wege beflogen werden. Die Aussagemöglichkeiten bzgl. der Nutzungsintensität des Gesamtgebietes sind an schwachen Zugtagen allerdings sehr deutlich eingeschränkt. Für die Bewertung der Befunde muss demnach berücksichtigt werden, dass an starken Zugtagen deutlich mehr Individuen durchgezogen sind, als die ermittelten Werte enthalten, und dass die Summen von weiter entfernten Routen eine stärkere Untererfassung enthalten als näher gelegene. Mehrfachzählungen kommen hingegen nicht vor, da lediglich die eindeutig ziehenden Tiere erfasst werden. Auch Daten von schwachen Zugtagen können bzgl. der Routennutzung ausgewertet werden. BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 59

60 10.2 Brutvogelkarte Mauchenheim BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 60

61 10.3 Brutvogelkarte - Feldlerchen im Untersuchungsgebiet BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 61

62 10.4 Karte der Rastvögel Mauchenheim BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 62

63 10.5 Karte der Zugrouten Mauchenheim BÜRO FÜR FAUNISTISCHE FACHFRAGEN 63

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