Gewerberaummietrecht. 04. September 2018 IHK zu Leipzig RA Andreas Atzenbeck
|
|
- Sebastian Dressler
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gewerberaummietrecht 04. September 2018 IHK zu Leipzig
2 Gewerberaummietrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter Schriftform Mietminderung Konkurrenzschutz Schadenersatz Nebenkosten Schönheitsreparaturen Kündigung
3 Allgemeine Geschäftsbedingungen Fall 1 zu Schriftformheilungsklauseln: Mietvertrag (4. Juli 2006) über Gewerberäume befristet bis zum 31. Dezember 2017 zur Nutzung als Büroräume. In 9 A Nr. 4 enthielt der Formularvertrag folgende Klausel: Jede Partei kann eine Neufestsetzung der letztmalig geschuldeten Grundmiete verlangen, wenn sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland, Basisjahr 2000 = 100, um mehr als 4 Prozent nach den Feststellungen des statistischen Bundesamtes gegenüber aa. dem Zeitpunkt des Mietabschlusses oder bb. der letzten Mietänderung erhöht oder erniedrigt.
4 Allgemeine Geschäftsbedingungen Außerdem war in 45 des Formularvertrags das Folgende geregelt: "1. Sollte dieser Vertrag oder seine Nebenabreden ganz oder teilweise nicht der Schriftform des 550 BGB genügen, a. so kann keine Partei das vorzeitige Kündigungsrecht des 550 Satz 2 BGB geltend machen. Beide Parteien verpflichten sich in diesem Fall, alles Notwendige zu tun, um die Schriftform herbeizuführen. b. Das gleiche gilt für Ergänzungen und Nachträge. ( )
5 Allgemeine Geschäftsbedingungen Mit Schreiben vom 27. Dezember 2012 teilte der Kläger (Vermieter) den Beklagten mit, dass sich der Verbraucherpreisindex seit der letzten Mieterhöhung um mehr als vier Prozent verändert habe, und bat darum, die monatliche Grundmiete ab dem 1. April 2013 auf 2.273,60 anzupassen. Dem kamen die Beklagten nach, indem sie ab April 2013 die höhere Miete zahlten. Im Jahre 2013: Auszug der Beklagten, die an einen Pflegedienst untervermieteten; der Kläger verweigerte jedoch die Zustimmung zu dieser Untervermietung. Daraufhin kündigten die Beklagten mit Schreiben vom 12. Februar 2014 fristlos und stellten die Mietzahlungen ein. VM klagt auf weitere Mietzahlung. Zu Recht? BGH, Urteil vom 11. April XII ZR 43/17
6 Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen = alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei (dem Vertragspartner) bei Abschluss eines Vertrages stellt verwenden Unternehmen AGB gegenüber Verbrauchern, unterliegen diese bereits beim ersten Mal der gerichtlichen Kontrolle
7 Allgemeine Geschäftsbedingungen Sogenannte Schriftformheilungsklauseln sind mit der nicht abdingbaren Vorschrift des 550 BGB unvereinbar und daher unwirksam. Sie können deshalb für sich genommen eine Vertragspartei nicht daran hindern, einen Mietvertrag unter Berufung auf einen Schriftformmangel ordentlich zu kündigen BGH, Urteil vom 11. April XII ZR 43/17
8 Allgemeine Geschäftsbedingungen Weitere Rechtsprechung: Eine Klausel zur automatischen Verlängerung eines Vertrags. ist wegen fehlender Transparenz unwirksam, wenn bei Vertragsbeginn nicht eindeutig feststeht, bis wann die Kündigung zur Abwendung der Verlängerung spätestens ausgesprochen werden BGH, Urteil vom 28. März XII ZR 18/17
9 Allgemeine Geschäftsbedingungen Weitere Rechtsprechung: 1 Für die Ausübung einer Verlängerungsoption genügt ein Telefax. 2 Wird eine dritte Person bevollmächtigt, für den Vermieter Mietverhältnisse zu kündigen und beenden, ist sie auch bevollmächtigt, Vertragsverlängerungen seitens der Mieter zu widersprechen. 3 Für die Frage, ob eine Zurückweisung i.s.d. 174 Satz 1 BGB unverzüglich erfolgt ist..unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern KG, Beschluss vom U 91/17
10 Allgemeine Geschäftsbedingungen 4 Die Zurückweisung einer Kündigung ist nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne das Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls nicht mehr unverzüglich i.s.d. 174 Satz1 BGB. 5 Das Gleiche gilt bei der Erklärung eines Widerspruchs gegen eine Vertragsverlängerung. KG, Beschluss vom U 91/17
11 Gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter Allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter
12 Gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter Fall: Gewerbl. Mietvertrag enthält Klausel: Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird. Willenserklärungen eines Mieters sind auch für die anderen Mieter verbindlich. Die Mieter gelten als zur Vornahme und Entgegennahme solcher Erklärungen als gegenseitig bevollmächtigt. Die Kündigung eines Mieters bewirkt die Kündigung des gesamten Mietverhältnisses. Ein Mieter kündigt das MV; der Mitmieter ist der Auffassung, die Klausel sei unwirksam, der MV hätte von beiden Mietern gekündigt werden müssen.
13 Gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter Zur Frage der Wirksamkeit einer uneingeschränkten gegenseitigen Bevollmächtigung KG, Urteil vom U 169/16
14 Schriftform Allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter Schriftform 550 BGB Form des Mietvertrags Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig.
15 Schriftform Sogenannte Schriftformheilungsklauseln sind mit der nicht abdingbaren Vorschrift des 550 BGB unvereinbar und daher unwirksam. Sie können deshalb für sich genommen eine Vertragspartei nicht daran hindern, einen Mietvertrag unter Berufung auf einen Schriftformmangel ordentlich zu kündigen. BGH, Urteil vom 11. April XII ZR 43/17
16 Schriftform a) Dem Schriftformerfordernis des 550 Satz 1 BGB kann auch gemäß 126 Abs. 2 Satz 2 BGB entsprochen werden, wonach es genügt, wenn über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen werden und jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet. b) Für die Einhaltung der Schriftform des 550 Satz 1 BGB ist es dann ausreichend, wenn die Vertragsparteien gleichlautende Vertragsurkunden unterzeichnen. Eines Zugangs dieser Urkunden beim jeweiligen Vertragspartner bedarf es insoweit nicht BGH, Urteil vom 7. März XII ZR 129/16
17 Schriftform Fall: Vermieter unterschreibt und faxt Mietvertrag; Mieter unterzeichnet Faxkopie und faxt zurück Schriftform gewahrt BGH, Urteil vom 7. März XII ZR 129/16
18 Schriftform Digitaler Abschluss von Mietverträgen? Unterschreiben-Scannen-Mailen Ausdrucken-Gegenzeichnen-Unterschreiben-Scannen-Mailen BGH? Übertragung von BGH, Urteil vom 7. März XII ZR 129/16?
19 Mietminderung Allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter Schriftform Mietminderung 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
20 Mietminderung Fall: Vermieter vermietet Flächen zum Betrieb eines Modegeschäfts. Der MV enthält keine Regelungen bezüglich geschuldeter Raumtemperaturen. Es werden regelmäßig Temperaturen von über 26 C bzw. von unter 20 C gemessen. Der Mieter beruft sich auf Minderung und zahlt eine um bis zu 25 % reduzierte Miete. Der Vermieter klagt auf Nachzahlung der Miete. Mit Erfolg? OLG Rostock, Urteil vom U 78/16
21 Mietminderung Weitere Rechtsprechung Ist der Mieter zur Zahlung der Geschäftsraummiete ab Übergabe der Räume verpflichtet, ist die Miete wegen eines Mangels der Mietsache nach Ablauf der dem Mieter gesetzten Ausbaufrist bis zur Eröffnung des Geschäftszentrums vollständig gemindert, wenn es dem Vermieter nicht gelingt, das Geschäftszentrum bis zum Ablauf der Ausbaufrist eröffnungsfähig fertig zu stellen. KG, Urteil vom U 121/15
22 Mietminderung Symptomrechtsprechung zu Mängeln gilt auch im Gewerberaummietrecht Der Mieter genügt seiner Darlegungslast bereits bei Darlegung eines konkreten Sachmangels. Das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung oder einen bestimmten Minderungsbetrag braucht er nicht vorzutragen. Er muss über die Mangelsymptome hinaus die Ursache der Symptome nicht bezeichnen. BGH, Beschluss vom XII ZR 59/14
23 Gewerberaummietrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter Schriftform Mietminderung Konkurrenzschutz
24 Konkurrenzschutz Fall: Im Gewerberaummietvertrag wurde zu Gunsten des Mieters ein Konkurrenzschutz bzgl. kein Eisdielenbetrieb vereinbart. Der Vermieter vermietet dann benachbarte Ladeneinheit an einen türkischen Lebensmittelladen, der dort auch ein kleines Bistro betrieb. Beide bieten Getränke (Kaffee etc.) und Süßspeisen an. Der Mieter sah dadurch den Konkurrenzschutz verletzt und kündigte das Mietverhältnis. Zu Recht?
25 Konkurrenzschutz Zum Umfang des Konkurrenzschutzes OLG Rostock, Urteil vom U 78/16
26 Konkurrenzschutz Umfang des Konkurrenzschutzes Kieferorthopäde = Zahnarzt? OLG Frankfurt, Urteil vom U 111/17
27 Gewerberaummietrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter Schriftform Mietminderung Konkurrenzschutz Schadenersatz
28 Schadenersatz Schadenersatz I. Schuldverhältnis II. Pflichtverletzung (z. B. Schlechtleistung/Schutzpflichtverletzung etc.) III. Vertretenmüssen 276 I BGB: grds. Vorsatz und Fahrlässigkeit IV. Rechtsfolge: Ersatz des Schadens, 249 ff. BGB Kausalität Problem: was gilt, wenn Schaden auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten eingetreten wäre
29 Schadenersatz Fall: Undichtigkeit in Gewerbehallendach; Mieter wird informiert, dieser reagiert aber nicht; VM verbringt Sachen des Mieters in andere Halle, Mieter stellt Mietzahlung ein; VM klagt auf Mietzahlung/Nutzungsentschädigung Mit Erfolg? OLG Dresden, Urteil vom U 1426/16
30 Schadenersatz Fall: VM stellt nach Beendigung MV fest, dass der Mieter den Boden der Halle kontaminierte; VM fordert vom Mieter deswegen Schadenersatz, ohne vorher eine Nachfrist zu setzen. Mit Erfolg? BGH, Urteil vom XII ZR 79/17
31 Gewerberaummietrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter Schriftform Mietminderung Konkurrenzschutz Schadenersatz Nebenkosten
32 Nebenkosten Grundsatz 535 BGB: Vermieter gewährt Gebrauch - Mieter zahlt Miete im Sinne v. Kaltmiete von 535 BGB abweichende Vereinbarung der Übernahme weiterer Kosten neben der Miete für die Gewährung des Gebrauchs durch den Mieter bedarf stets einer ausdrücklichen, inhaltlich klar bestimmten Vereinbarung!
33 Nebenkosten Fall: VM und M streiten bei einer Lüftungsheizung über die Verteilung der der Kosten für Strom für den Lüftungszähler. VM rechnet über Verbrauchseinheiten ab. Zu Recht? OLG Frankfurt, Urteil vom U 57/17
34 Nebenkosten Formell ordnungsgemäße Abrechnung: Darstellung der Gesamtkosten Angabe Verteilerschlüssel Errechnung Anteil Mieter Abzug der Vorauszahlungen
35 Nebenkosten Hilfsantrag auf Erstattung von möglichen Guthaben setzt voraus: Belegeinsicht Begründung im Einzelnen nach Grund und Höhe, welche Abrechnungspositionen Mieter nicht anerkennen will
36 Gewerberaummietrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter Schriftform Mietminderung Konkurrenzschutz Schadenersatz Nebenkosten Schönheitsreparaturen
37 Schönheitsreparaturen Fall: M hat VM eine Bürgschaft auf erstes Anfordern als Mietsicherheit gestellt, Rückgabe erfolgt im Juni 2016, Im Februar 2017 nimmt VM den Bürgen wegen Schönheitsreparaturenkosten in Anspruch; Bank zahlt die Summe aus, M fordert von VM die Rückzahlung des Bürgschaftsbetrages. Zu Recht? OLG Oldenburg, Beschluss vom U 104/17
38 Gewerberaummietrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter Schriftform Mietminderung Konkurrenzschutz Schadenersatz Nebenkosten Schönheitsreparaturen Kündigung
39 Kündigung Der die stillschweigende Verlängerung eines Mietverhältnisses nach Ablauf der Mietzeit hindernde Widerspruch kann konkludent, schon vor Beendigung des Mietverhältnisses und damit jedenfalls auch mit der Kündigung erklärt werden. Eine konkludente Widerspruchserklärung muss den Willen, die Fortsetzung des Vertrags abzulehnen, eindeutig zum Ausdruck bringen BGH, Urteil vom 24. Januar XII ZR 120/16
40 Kündigung Nutzungsentgelt: Umsatzsteuerpflicht? BGH, Urteil vom 24. Januar XII ZR 120/16
41 Kündigung Weitere Rechtsprechung: Einer auf 569 Absatz 1 BGB (Benutzung der Mietsache mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden) gestützte fristlose Kündigung steht nicht entgegen, dass der Mieter die Mietsache längere Zeit rügelos genutzt hat. OLG Düsseldorf, Beschluss vom , 10 U 202/15
42 Kündigung Der unbedingte Kündigungsverzicht in einer Schriftformheilungsklausel ist auch zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien gem. 134 BGB nichtig. Die Urkundeneinheit zur Wahrung der Schriftform gebietet die Unterzeichnung der wesentlichen Erklärungen auf einem Dokument. LG Krefeld, Urteil vom , 2 O 86/14
43 Kündigung Vorzeitige Schlüsselrückgabe: Entfall der Mietzahlungspflicht? AG Berlin-Mitte, Urteil vom , 124 C 45/17
44 Vermieterpfandrecht Vermieterpfandrecht: Frist für Bekanntmachung der Versteigerung? OLG Frankfurt, Beschluss vom , 24 W 63/17
45 Gewerberaummietrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter Schriftform Mietminderung Konkurrenzschutz Schadenersatz Nebenkosten Schönheitsreparaturen Kündigung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Gewerberaummietrecht. 05. September 2017 IHK zu Leipzig RA Andreas Atzenbeck
05. September 2017 IHK zu Leipzig 0173-3561497 andreas.atzenbeck@googlemail.com Allgemeine Geschäftsbedingungen Aufklärungspflicht des Vermieters Schriftform Mietminderung Schadenersatz Nebenkosten Schönheitsreparaturen
MehrMietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21
Mietrecht Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21 Das Mietrecht ist geregelt in: 535 bis 580a BGB Es ist zu unterscheiden: - Mietrecht allgemeiner Teil (
MehrVoraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte
Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters 1. Mietvertrag 2. Mangel a) Sachmangel, 536 I b) Rechtsmangel, 536 III c) Rechtsfolgen der zugesicherten Eigenschaft, 536 II, was mehr als Beschaffenheitsvereinbarung
MehrKARIEF.COM JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL
Schriftformheilungsklauseln sind generell unzulässig! Wenn ein Mietvertrag wirksam mit einer festen Laufzeit von mehr als einem Jahr abgeschlossen werden soll, dann muss er dem in 550 BGB enthaltenen Schriftformerfordernis
MehrVertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes
Vertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes Der Fahrschulinhaber nachfolgend Vermieter genannt, schließt mit dem Fahrschulinhaber nachfolgend Mieter genannt, folgenden Mietvertrag 1 Mietgegenstand
MehrUntermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet.
Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer und - nachfolgend Hauptmieter genannt Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer - nachfolgend Untermieter genannt 1
MehrLesen/Schreiben: UNTERMIETVERTRAG. 1 Mietsache. nachfolgend Vermieter genannt folgende Wohnung angemietet:... Anschrift der Wohnung
UNTERMIETVERTRAG Zwischen Vorname, Name Anschrift: nachfolgend Hauptmieter genannt und Vorname, Name Anschrift: nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1. Der Hauptmieter
MehrMalte Monjé. Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter
Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- u Wohnungseigentumsrecht Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter S. 1 Wann kann der Vermieter
MehrInhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25
Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse
MehrGewerberaummietrecht HERZLICH WILLKOMMEN! Gewerberaummietrecht
HERZLICH WILLKOMMEN! Gewerberaummietrecht Gewerberaummietrecht Merz & Stöhr Partnerschaftsgesellschaft mbb Rechtsanwälte Rechtsanwalt Andreas Atzenbeck Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Comeniusstraße
MehrDr. Rainer Tietzsch, Benjamin Raabe: Vorschlag Änderung der 536, 543, 556 b, 569, 573, 573 d, 574, 574 a BGB 272, 308 a ZPO
Dr. Rainer Tietzsch, Benjamin Raabe: Vorschlag Änderung der 536, 543, 556 b, 569, 573, 573 d, 574, 574 a BGB 272, 308 a ZPO 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln (1) Hat die Mietsache zur Zeit
MehrWoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr163_10 letzte Aktualisierung: 04.07.2011 BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 163/10 WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573 Mietrecht: Formularvertraglicher
MehrDas Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.
-1- Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt
MehrPrüfungsschritte der Kündigung. I. Kündigungsgrund
Zivilrecht Schuldrecht BT I Übersichten Prüfungsschritte der 1. des Mieters I. sgrund Mietverhältnis auf bestimmte Zeit nur möglich (vgl. BGH NJW 2007, 2177) Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit () (ordentliche)
MehrMiete. Kommentar. Hubert Blank. Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht
Miete Kommentar Von Hubert Blank Richter am Landgericht a.d. und Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 5., völlig neubearbeitete Auflage 2017 Vorwort zur 5. Auflage... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis...
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 15.01.2019 Version: 201901-01 SEITE 2 VON 5 Teil 1 Vermietungen 1 Übergabe und Rückgabe (1) Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern
MehrMietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)
MIETRECHT Urteile Mietrecht 2013 Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung (BGH, Urteil vom 26.9.2012 VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) Zu entscheiden war der Fall, dass der
MehrName, Vorname. Anschrift Anschrift nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietsache. Anschrift:.
Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Hauptmieter genannt und Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES XII ZR 134/02 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 5. November 2003 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
MehrUNTERMIETVERTRAG. Zwischen. Name, Vorname: Anschrift: - nachfolgend Hauptmieter genannt. und. Name, Vorname: Anschrift:
UNTERMIETVERTRAG Zwischen - nachfolgend Hauptmieter genannt und - nachfolgend Untermieter genannt - wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietgegenstand 1. Der Hauptmieter hat von - nachfolgend
MehrAktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht. DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser! DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien Aktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold
Mehr536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
Nachfolgend eine nichtamtliche Wiedergabe der neugefassten 536, 555a bis 555f sowie 559, 559b BGB. Die hochgestellten Zahlen in eckigen Klammern geben die Sätze innerhalb der Absätze an. Maßgeblich ist
MehrBlank/Börstinghaus. Miete. Kommentar von. 3., völlig neubearbeitete Auflage. 4! ms ...
... Blank/Börstinghaus Miete Kommentar von Hubert Blank Richter am Landgericht a. D. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 3., völlig neubearbeitete Auflage 4! ms Verlag C. H. Beck München 2008 Literatur-
MehrErfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen
Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Werkvertragsrecht: Mangelbegriff Gesetzeslage: 633 BGB (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn
MehrHochschuldozent Dr. Elmar Mand Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler
Hochschuldozent Dr. Elmar Mand B beauftragt Bauunternehmer U mit dem Bau eines Einfamilienhauses. Infolge eines Fehlers des Poliers des U bei der Fundamentsicherung kommt es nach vier Jahren zu Setzrissen
MehrInformationsblatt für private Träger der Wohlfahrtspflege. bmjv.de
Informationsblatt für private Träger der Wohlfahrtspflege zur Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Anmietung von Wohnraum zur Weitervermietung bmjv.de Informationsblatt für private Träger der Wohlfahrtspflege
MehrDienstverträge. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil
Dienstverträge Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil (Dienstverpflichteter) zur Leistung versprochener Dienste und der andere (Dienstberechtigter) zur Gewährung der
Mehr» Schriftform im Gewerberaummietrecht«
7. Pantaenius-Immobilientagung am 5. November 2009 in Hamburg» Schriftform im Gewerberaummietrecht«RA Jan-Hendrik Schmidt, Hamburg S. 1 550 BGB [Form des Mietvertrags] 1 Wird der Mietvertrag für längere
MehrWohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen!
Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen! Die Vereinbarung und Abwicklung von Mietverhältnissen mit Studierenden verläuft nach unserer Erfahrung in der Regel unproblematisch.
MehrCornelius Bartenbach Haesemann & Partner
1 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Fachbereich Immobilienwirtschaft I RA Paul M. Kiss Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner KÖLN Bismarckstraße 11-13, 50672 Köln, Tel. +49 221 951900, koeln@cbh.de
MehrNewsletter Real Estate August 2017
Aktuelle Rechtsprechung Die Wirksamkeit von sogenannten Schriftformheilungsklauseln oder Schriftformergänzungsklauseln beschäftigt weiterhin die Gerichte. Der BGH hat mit seinem Urteil vom 30. April 2014
MehrLiebe Leser, Nehmen Sie sich also noch 5 Minuten, bevor Sie den Mietvertrag vorschnell an Ihren künftigen Mieter abschicken. Viel Erfolg wünscht Ihnen
Mietverträge Liebe Leser, Als Vermieter müssen Sie sorgfältig arbeiten. Fehler im Mietvertrag können Sie schnell bares Geld kosten. Vermeiden Sie daher unvollständige und unwirksame Verträge. Ganz schnell
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 12. November 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 270/07 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. November 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:
Mehrinterna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum
Studieren in der Schweiz Petra Breitsameter/Christian Grolik Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum 1 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Study
MehrDie wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Dürfen Vermieter Problemmietern kündigen? Einem Mieter kann nur dann gekündigt werden, wenn es einen handfesten Kündigungsgrund gibt. Ein solcher
MehrGelbe Erläuterungsbücher. Miete. Kommentar. von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus
Gelbe Erläuterungsbücher Miete ommentar von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus RiAG Ulf P. Börstinghaus, Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstages, ist einer der renommiertesten Mietrechtler überhaupt,
MehrKonversationsübung im Bürgerlichen Recht * Sommersemester 2005 * Lösungsskizze Fall 20
Anspruch des P gegen S aus 441 IV, I, 437 Nr. 2 1 auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Kaufpreises P könnte einen Anspruch auf Erstattung des zu viel gezahlten Kaufpreises auf Grund von Minderung haben.
MehrDer Bundesgerichtshof (BGH) 1 befasste sich kürzlich mit einer interessanten. Annahme des Mietvertrages führte.
-1- ZUSTANDEKOMMEN EINES MIETVERTRAGES AUCH OHNE UNTERZEICHNUNG DES VERTRAGES Zum konkludenten Eintritt eines Ehegatten als weiterer Mieter in den von seinem Ehepartner und dem Vermieter geschlossenen
MehrErgänzende Vertragsauslegung im Mietrecht: Langjähriger beiderseitiger Kündigungsverzicht anstelle unwirksamer Befristung
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr388_12 letzte Aktualisierung: 17.9.2013 BGH, 10.7.2013 - VIII ZR 388/12 BGB 137, 573c, 575 Ergänzende Vertragsauslegung im Mietrecht: Langjähriger beiderseitiger
MehrInhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Bürgerliches Gesetzbuch
Abkürzungsverzeichnis... XIII 1. Bürgerliches Gesetzbuch Untertitel 1. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags... 1 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln...
Mehr1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung des Conference Centers (TP-CC) im Technologiepark Heidelberg (Stand: August 2015) 1 Anwendungsbereich 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 14/04 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 16. März 2005 P o t s c h, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ:
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 108/02 Nachschlagewerk: ja VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 27. November 2002 M a y e r, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
MehrKündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen
en 2016: An welche Fristen sich Mieter und halten müssen Foto: B. Wylezich - Fotolia.com Tschüss Mieter: Wer eine Wohnung vermietet, muss früher oder später damit rechnen, dass sein lieb gewonnener Mieter
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES XII ZR 43/17 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. April 2018 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:
MehrLeitsatz: OLG Dresden, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 08. November 2013, Az.: 5 U 1101/13
Leitsatz: Bei einem Mietvertrag auf bestimmte Zeit mit Verlängerungsklausel ist die Willenserklärung, mit welcher die Vertragspartner die - bei Untätigkeit automatisch eintretende - Vertragsverlängerung
MehrBeck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 9., neu bearbeitete Auflage
Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen Mietrecht Kommentar von Bernhard Gramlich 9., neu bearbeitete Auflage Mietrecht Gramlich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrMieterschutz stärken Kündigungsschutz verbessern Kündigung Vertragsverstoß. Netzwerk Mieten & Wohnen Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Mieterschutz stärken Kündigungsschutz verbessern Kündigung Vertragsverstoß Netzwerk Mieten & Wohnen Rechtsanwalt Benjamin Raabe www.jrr-berlin.de Mieterhöhung als Kündigungsfalle Vermieterin erhöht Mieter
MehrBootsliegeplatz Mietvertrag
Bootsliegeplatz Mietvertrag Zwischen der Interessengemeinschaft der Olper Angler e. V., als Vermieter und (Name, Vorname) (Anschrift) (Telefon) als Mieter wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1 Mietobjekt
MehrKündigung im Mietrecht
Kündigung im Mietrecht - Trennung vom Mieter - Referent: Dr. Andreas Stangl - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht - Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht - Schlichter nach BaySchlG - Dozent
MehrRechtliche Probleme des Fogging. - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht -
Rechtliche Probleme des Fogging - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht - Referent: Rechtsanwalt Josef Piontek Vorstand Haus & Grund Mannheim Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
MehrMietvertrag - Muster Stand: Februar 2019
Wir sind ein Netzwerk von TOP Immobilienmakler in Deutschland Mietvertrag - Muster Stand: Februar 2019 Wir bewerten Ihre Immobilie kostenlos vor Ort Wohnraummietvertrag Die Parteien Name Adresse Tel -
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 21. März 2007 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES XII ZR 255/04 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 21. März 2007 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 20. Dezember 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 112/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 20. Dezember 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:
MehrAktuelle Gerichtsurteile in der Wohnungswirtschaft
Aktuelle Gerichtsurteile in der Wohnungswirtschaft BGH-Entscheidung 1: Der BGH hatte einmal mehr über einen Sachverhalt zu entscheiden, dessen Lösung eigentlich auf der Hand liegt: wenn ein Vermieter von
MehrMietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013
Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013 Der Mietvertrag DER MIETVERTRAG Die Kosten Gesamtkosten: Maklerprovision zwei Nettokaltmieten Nettokaltmiete:
MehrDie rechtssichere Kündigung von Mietverhältnissen
XIX. Thüringer Immobilientag Die rechtssichere Kündigung von Mietverhältnissen Rechtsanwalt Stephan Scharlach Miet- und Wohnungseigentumsrecht Immobilienverwaltungsrecht Maklerrecht Bau- und Architektenrecht
MehrDNotI Deutsches Notarinstitut
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 22u40_06 letzte Aktualisierung: 04.07.2006 OLG Köln, 04.07.2006-22 U 40/06 BGB 535, 305c, 307 Überbindung nicht bezifferter Hausverwaltungskosten in AGB eines
MehrVertrag über die Untervermietung eines Fahrschulraumes
Vertrag über die Untervermietung eines Fahrschulraumes Der Fahrschulinhaber nachfolgend Untervermieter genannt, schließt mit dem Fahrschulinhaber nachfolgend Untermieter genannt, folgenden Untermietvertrag
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 10. November 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 300/09 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 10. November 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:
MehrDritter Abschnitt Schiffsüberlassungsverträge
TK Lexikon Arbeitsrecht Handelsgesetzbuch 553-569 Dritter Abschnitt Schiffsüberlassungsverträge 553-556 Erster Unterabschnitt Schiffsmiete HI3712143 HI3712144 553 Schiffsmietvertrag HI3712145 (1) Durch
MehrMietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar.
Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar von Bernhard GramIich Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart
MehrProf. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010 ( 21/T2, )
Prof. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010 ( 21/T2, 3.6.2010) E. Folgen der Nicht- oder Schlechterfüllung der Vermieterpflichten I. Erfüllungsanspruch, 535 I Anspruch auf Nachbesserung von Mängeln,
MehrMietvertrag über einen Standplatz auf dem Gäubodenvolksfest 2018
Mietvertrag über einen Standplatz auf dem Gäubodenvolksfest 2018 zwischen der Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Roman Preis, Am Hagen 75, 94315
MehrWeitere wichtige Urteile im Jahr ) Urteil des BGH vom (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit
Weitere wichtige Urteile im Jahr 2009 I. Schönheitsreparaturen Urteil des BGH vom 18.02.2009 (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit Der BGH hatte folgende Regelung in vorformulierten
MehrMandantenveranstaltung Die Mietsicherheit beim Verkauf der Immobilie. Philipp J. Scheerans
Mandantenveranstaltung 2019 Die Mietsicherheit beim Verkauf der Immobilie Philipp J. Scheerans Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht S. 1 Übersicht I. Basics Mietsicherheiten
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 120/11 VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 23. November 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:
MehrI N F O R M A T I O N S B R I E F
SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Aktuelle Rechtsprechung
MehrMietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)
Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-
MehrHenrike Butenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Kanzlei Müller & Hillmayer. Kanzlei Müller & Hillmayer
Henrike Butenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kanzlei Müller & Hillmayer Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de Rechtsanwälte Müller & Hillmayer Kanzlei
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Miete
Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete I. Mietgegenstand Der Vermieter vermietet dem Mieter Arbeitsgeräte, Werkzeuge oder Hilfsmittel zur Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit. Der Mietgegenstand wird
MehrMietrechtstage Berchtesgaden Abwicklung von Geschäftsraummietverhältnissen
Mietrechtstage Berchtesgaden 2016 Abwicklung von Geschäftsraummietverhältnissen I. Einleitung Emmerich NZM 2009, 16 Entgeltthese Chaos bis hierher und nicht weiter I. Einleitung 1. Der Mieter ist verpflichtet,
MehrMieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter
Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter Rechtsanwalt Kelleners & Albert Rechtsanwälte in Partnerschaft 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft, IHK
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH RheinEnergieSTADION Südstadion Öffentl. Golfanlage Roggendorf Reit- & Baseballstadion Albert-Richter-Radbahn Sportpark
MehrZivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 4 Seite 1 von 11
Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 4 Seite 1 von 11 Wichtige Probleme des Mietrechts Hinweis: Mietrecht wird im Examen gerne geprüft, gerade in Verbindung mit aktueller Rechtsprechung (z.b.
MehrDer Kündigungsverzicht: Ein kleiner Fall mit wichtigen Aspekten
Der Kündigungsverzicht: Ein kleiner Fall mit wichtigen Aspekten BGH, Beschluss vom 23. August 2016 - VIII ZR 23/16 1 An sich könnte man meinen, dass der VIII. Senat des BGH alles Wichtige zum Kündigungsverzicht
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. Zu den Pflichten des Mieters nach Widerruf einer Untermieterlaubnis.
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 5/13 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 4. Dezember 2013 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrMietvertrag. Der Vermieter überlässt dem Mieter im Objekt Brennerstraße 42, Weimar, die Nutzungseinheiten.zur Miete.
Mietvertrag Zwischen business apartment weimar gbr vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Bialas und Julia Gräfin Dohna diese ggf. vertreten durch eine(n) von Ihnen beauftragte(n) Mitarbeiter(in) Brennerstraße
MehrDIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen!
DIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen! Eva Hüttl Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Stand 11/2016 Anpassungsbedarf bei AGB s Arbeitsverträge
MehrWegweiser. 1 Die Mietrechtsreform im Überblick. 2 Mietverträge rechtssicher abschließen Mieten zu Ihren Gunsten vereinbaren
Teil Seite 1 Autorenverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis CD 1 Die Mietrechtsreform im Überblick 1/1 Neu versus alt 1/2 Ihre Rechte als Vermieter Neuerungen zu Ihren Gunsten durchsetzen 2 Mietverträge
MehrMietvertrag für Garagen und Stellplätze
Weitere Formulare, Verträge, Arbeitshilfen etc. erhalten Sie unter www.arbeitshilfen-online.de WiSoft, jegliche Haftung für die Nutzung ist ausgeschlossen. Das Kopieren ist nicht erlaubt. WiSoft formularservice
MehrGelbe Erläuterungsbücher. Miete. Kommentar. von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus
Gelbe Erläuterungsbücher Miete ommentar von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus RiAG Ulf P. Börstinghaus, Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstages, ist einer der renommiertesten Mietrechtler überhaupt,
MehrImmobilienrecht Gewerberaummietrecht Wohnraummietrecht Maklerrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht Privates Baurecht
Urachstraße 3 D 79102 Freiburg i. Br. Tel. 0761 / 7 03 93 16 Fax 0761 / 7 03 93 99 Immobilienrecht Gewerberaummietrecht Wohnraummietrecht Maklerrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht Privates Baurecht Aktuelle
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 118/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Februar 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat
MehrVoraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte
Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters 1. Mietvertrag 2. Mangel a) Sachmangel, 536 I b) Rechtsmangel, 536 III c) Rechtsfolgen der zugesicherten Eigenschaft, 536 II, was mehr als Beschaffenheitsvereinbarung
MehrGERÄTEMIETVERTRAG. Mietgegenstand
GERÄTEMIETVERTRAG zwischen der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim vertreten durch die Landrätin, - nachfolgend Vermieter genannt - und Herrn/Frau/Firma wird folgender
MehrVertragsgestaltung: Der Mietvertrag. Dr. Naoki D. Takei
Vertragsgestaltung: Der Mietvertrag Dr. Naoki D. Takei 2 Vertragsgestaltung Der Mietvertrag Naoki D. Takei Begriff/ Interessenlage Begriff: Entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Nur (bewegliche
MehrModulabschlussklausur Z I (Wiederholungstermin) Sachverhalt. Fragestellungen und Bearbeitervermerk. Unruhiger Papagei
Modulabschlussklausur Z I (Wiederholungstermin) Unruhiger Papagei Sachverhalt Manfred Marder (M) ist im September 2010 in eine von Valentin Vogel (V) vermietete 3 Zimmer Wohnung eingezogen. Der Vertrag
MehrHinweis: Im Falle des Bestehens einer Minderung ist davon auszugehen, dass 20 Prozent Mietminderung angemessen sind.
Übung im Privatrecht II Sommersemester 2013 Fall 4: Des einen Lust des andren Frust (in freier Anlehnung an AG Rendsburg Az.: 18 (11) C 766/94 und AG Warendorf Az. 5 C 414/97) M ist Mieter einer Wohnung
MehrDas gewerbliche Mietverhältnis in der Insolvenz des Mieters
Das gewerbliche Mietverhältnis in der Insolvenz des Mieters 39. Reutlinger Insolvenzforum am 28.04.2017 Mike Kirchner Rechtsanwalt www.voelker-gruppe.com 1. Das notleidende Mietverhältnis 2. Der Insolvenzeröffnungsantrag
MehrMieterhöhung und ihre Spezifika
Mieterhöhung und ihre Spezifika Index-, Staffel- und Vergleichsmiete. Prof. Dr. Markus Artz Universität Bielefeld Das System der Vergleichsmiete 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (1)
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 223/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 4. April 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:
MehrMietvertrag (Mietgegenstand zur Gänze vom Mietrechtsgesetz (MRG) ausgenommen)
Seite 1 zwischen Mietvertrag (Mietgegenstand zur Gänze vom Mietrechtsgesetz (MRG) ausgenommen) Herr/Frau/Familie Adresse als Eigentümer und Vermieter (in der Folge Vermieter genannt) und Herr/Frau/Familie
MehrMuster eines Geschäftsraummietvertrages *)
Muster eines Geschäftsraummietvertrages *) Zwischen (Vermieter) und (Mieter) wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende
Mehr1.1.2 Pflichten des Mieters Folge bei Pflichtverstoß. Mangelbegriff
Mangelbegriff 1.1.2 Pflichten des Mieters Die Hauptpflicht des Mieters besteht darin, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu zahlen ( 535 Abs. 2 BGB). Die Fälligkeit der Mietzahlung ergibt sich für Mietverträge
MehrInhalt Vorwort 15 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? Worauf ist bei Abschluss des Mietvertrags zu achten? 33
Inhalt Vorwort 15 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 17 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 17 1.2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Was muss der Vermieter bei der Auswahl der Bewerber
MehrKindertagespflege - Kündigung in Recht und Vertrag Köln M. Taprogge-Essaida
Kindertagespflege - Kündigung in Recht und Vertrag Köln M. Taprogge-Essaida Dienstvertrag, 611 BGB ff. 614 -Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung ist nachder Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die
Mehr