Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamtes
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- Gerhardt Hartmann
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1 Für Mensch & Umwelt Mittwchs im MUEEF Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamtes René Weinandy Fachgebiet Lärmminderung im Verkehr
2 Gliederung Grundzüge des Fluglärmschutzgesetzes Evaluatin des Fluglärmschutzgesetzes Stand und Bewertung der Lärmwirkungsfrschung Stand und Bewertung der Luftfahrt- und Flugbetriebstechnik Strategie zur Lärmminderung im Luftverkehr Fazit und Handlungsempfehlungen 2
3 Grundzüge des Fluglärmschutzgesetzes Festsetzung vn Lärmschutzbereichen an Verkehrsflughäfen, größeren Verkehrslandeplätzen und verschiedenen militärischen Flugplätzen Lärmschutzbereiche: Tag-Schutzzne 1 (TSZ 1) Tag-Schutzzne 2 (TSZ 2) Nacht-Schutzzne (NSZ) Ksten-Erstattung bauliche Schallschutzmaßnahmen in TSZ 1 und NSZ Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwhnbereich in TSZ 1; nur bei Neu- der wesentlichen Ausbauvrhaben Regelung der Einzelheiten in drei Rechtsverrdnungen 3
4 Grundzüge des Fluglärmschutzgesetzes Fluglärmschutzgesetz Rechtsverrdnungen 1. FlugLSV Ermittlung des Lärmschutzbereichs 2. FlugLSV Bauakustische Anfrderungen Erstattungsregelung 3. FlugLSV Entschädigungsregelung für den Außenwhnbereich (nur Neubau- der wesentl. Ausbauvrhaben) AzD Datenerfassung AzB Fluglärmberechnung 4
5 Evaluatin des Fluglärmschutzgesetzes 2 Abs. 3 FluLärmG: Die Bundesregierung erstattet spätestens im Jahre 2017 und spätestens nach Ablauf vn jeweils weiteren zehn Jahren dem Deutschen Bundestag Bericht über die Überprüfung der in Absatz 2 genannten Werte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsfrschung und der Luftfahrttechnik. Kalitinsvertrag vn CDU, CSU und SPD zur 18. Legislaturperide: Die Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes werden wir in dieser Legislaturperide überprüfen. Fluglärmschutzbericht 2017 der Bundesregierung: Federführung BMUB mit Unterstützung durch UBA 5
6 Evaluatin des Fluglärmschutzgesetzes Bundesregierung interpretierte diesen Auftrag umfassender: Grundsätzlich lässt sich aus heutiger Sicht sagen, dass allein vn einer Absenkung der Lärmwerte zur Abgrenzung der Schutzznen, in denen Ansprüche auf baulichen Schallschutz vn Whnungen und schutzbedürftigen Einrichtungen bestehen und Baubeschränkungen gelten, keine vllständige Lösung der Lärmprbleme erwartet werden kann. Vr diesem Hintergrund werden derzeit für eine spürbare Verbesserung der Fluglärmsituatin in der Umgebung der Flughäfen in Deutschland umfassendere Lösungsansätze geprüft, wie sie auch im Kalitinsvertrag für die laufende Legislaturperide angesprchen sind [Auszug aus der Beantwrtung einer Kleinen BT-Anfrage der Fraktin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BT-Drucksache18/240] 6
7 Evaluatin des Fluglärmschutzgesetzes Gutachten zur Evaluatin der 2. FlugLSV (2015): fluglaermschutzverrdnung Laufendes Frschungsvrhaben Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vr Fluglärm Analyse Ausgangssituatin: rechtliche Rahmenbedingungen, Stand der Festsetzung der Lärmschutzbereiche Umfassende Akteursbefragung (Landesbehörden, ADF, ADV, BVF, DFS): Erfahrungen, Defizite, Verbesserungsvrschläge Infrmatinsveranstaltung , Abschluss Ende
8 Evaluatin des Fluglärmschutzgesetzes Fluglärmschutzbericht 2017 des Umweltbundesamtes: des-umweltbundesamtes BMUB: Entwurf Fluglärmschutzbericht der Bundesregierung Abstimmung Fluglärmschutzbericht mit anderen Bundesressrts Endfassung Fluglärmschutzbericht der Bundesregierung Weiterleitung Fluglärmschutzbericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag 8
9 9
10 Beurteilung der Ksten des Fluglärmschutzgesetzes 10
11 Beurteilung der Ksten des Fluglärmschutzgesetzes Arbeitsgruppe zu den Kstenflgen der Nvelle des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (2005): Zivile Flugplatzunternehmer 614 Mi. der - bei Ausbau Verkehrsflughäfen Bremen und Köln/Bnn - ca. 738 Mi. Militärische Flugplätze und Luft/Bden-Schießplätze: UBA- Kstenschätzung 75 Mi. bis 95 Mi. Bislang an zivilen und militärischen Flugplätzen: 18 Mi. für bauliche Schallschutzmaßnahmen ausgegeben, dazu werden nch 45 Mi. in den nächsten Jahren erwartet Weiterhin: 87 Mi. für finanzielle Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwhnbereichs ca. 151 Mi. niedriger als ursprünglich erwartet 11
12 Stand und Bewertung der Lärmwirkungsfrschung Menschen fühlen sich bei gleicher akustischer Belastung heute stärker durch Fluglärm belästigt als nch vr 10 bis 15 Jahren Langfristige, chrnische Belastung durch Fluglärm - insbesndere in der Nacht - erhöht Risik an Herz-Kreislauf-Erkrankungen swie an Bluthchdruck zu erkranken Nächtliche Belastungen durch Fluglärm sind besnders gravierend Tag-/Nachtrandstunden bedürfen besnderem Schutz 12
13 Stand und Bewertung der Lärmwirkungsfrschung Erhöhtes Risik für Herz-Kreislauf-Erkrankungen ab: L Aeq,Tag 60 db(a); L Aeq,Nacht 50 db(a) Erhebliche Belästigung ab: L Aeq,Tag 55 db(a); L Aeq,Nacht 45 db(a) Belästigung ab: L Aeq,Tag 50 db(a); L Aeq,Nacht 40 db(a) Chrnischer Fluglärm wirkt sich negativ auf kgnitive Entwicklung vn Kindern aus Neuer Risikfaktr: psychische Störungen 13
14 Stand und Bewertung der Luftfahrt- und Flugbetriebstechnik Entwicklung der Geräuschemissinen ziviler Luftfahrzeuge Abbildung erstellt auf Datengrundlage EASA jet aerplanes nise database (Issue 24 f 10/12/2015) der Eurpean Aviatin Safety Agency 14
15 Stand und Bewertung der Luftfahrt- und Flugbetriebstechnik Deutliche Unterschreitungen des ICAO-Kapitel-4-Lärmgrenzwerts; z.b. Airbus A380 Luftfahrzeuge werden zunehmend leiser Neueste Verkehrsflugzeuge, wie Being der Airbus A , unterschreiten bereits den erst ab dem Jahr 2018 gültigen verschärften ICAO-Kapitel-14-Lärmgrenzwert weitere Senkung Lärmgrenzwerte auf internatinaler Ebene erfrderlich, um Luftfahrzeug- und Triebwerksherstellern frühzeitig ambitinierte Zielwerte vrzugeben 15
16 Stand und Bewertung der Luftfahrt- und Flugbetriebstechnik Lärmminderungsptenzial weiterentwickelter Flugverfahren Steilstartverfahren: durch hhen Triebwerksschub und relativ steilem Steigwinkel wird möglichst schnell gestiegen Abstand zwischen Emissinsquelle (Luftfahrzeug) und Immissinsrt am Bden wird vergrößert Cut-Back-Verfahren: Triebwerksschub wird während des Steigflugs zeitweilig reduziert hat geringere Geräuschemissin, aber auch niedrigere Flughöhe als Steilstartverfahren zur Flge Lärmptimierte Nutzung des Bahnsystems 16
17 Strategie zur Lärmminderung im Luftverkehr Akteursbefragung: Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vr Fluglärm Luftverkehrswirtschaft: größtenteils kein Änderungsbedarf am bisherigen FluLärmG Fluglärm-Betrffene: Überarbeitung AzD/AzB inklusive Aktualisierung der Luftfahrzeugtypen und Flugverfahren Siedlungssteuerung als wenig effektiv kritisiert, aber Verständnis für betrffene Kmmunen Zielknflikt Siedlungsbeschränkungsbereichen vs. Aufrechterhaltung kmmunaler Funktinen (z. B. Angebt Kindergarten-Plätzen) 17
18 Strategie zur Lärmminderung im Luftverkehr Vrgelagerte Instrumente: Verkehrsvermeidung und Verlagerung Kurzstreckenluftverkehr auf umweltschnendere Verkehrsmittel (insbes. Bahn) Reduzierung der Geräuschemissinen am Luftfahrzeug Triebwerks- und Zellenumströmungsgeräusch Lärmmindernde Flugverfahren Start- und Landeverfahren Ortschaften mehr der weniger weit umfliegen; Flächennavigatin 18
19 Strategie zur Lärmminderung im Luftverkehr Raumplanerische Maßnahmen Passiver Schallschutz / Erstattungsregeln Erhöhung der Anzahl der Anspruchsberechtigten Erhöhung der Kstenerstattung für Lärmschutzmaßnahmen Betriebsbeschränkungen 19
20 Strategie zur Lärmminderung im Luftverkehr Lärmkntingentierung: Festsetzung eines bestimmten Lärmschutzzieles bei gleichzeitiger Liberalisierung des Einsatzes der Einzelinstrumente Ermittlung der Belastung und Knfliktanalyse Festsetzung der Minderungsanfrderungen ( Lärmbergrenze ) Ist Sll: keine Minderungsaktin erfrderlich Fluglärm kann bei Ist < Sll nch zunehmen Ist > Sll: nur geringfügige Überschreitung Sll-Ziel muss in daraufflgenden Jahr erreicht werden Ist >> Sll: Sll-Ziel ist kurzfristig nicht erreichbar dieses ist mittelfristig zu erfüllen und schrittweise jährlich anzunähern 20
21 Fazit und Handlungsempfehlungen Nvellierung FluLärmG 2007 vs. FluLärmG 1971 erhebliche Frtschritte: Deutliche Erweiterung des Anwendungsbereichs Größere LSB aufgrund abgesenkter Schutzznengrenzwerte Differenzierung Tag- / Nachtbelastung: zwei TSZ und eine NSZ Erstattung Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen durch den Flugplatzhalter in TSZ 1 und NSZ finanzielle Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwhnbereichs innerhalb TSZ 1 des LSB bei Neu- und Ausbauflugplätzen Anwendung eines mdernen Fluglärm-Berechnungsverfahrens, das praxisgerecht und durch Testaufgaben qualitätsgesichert ist 21
22 Fazit und Handlungsempfehlungen Aktuelle Erkenntnisse Lärmwirkungsfrschung / Akteursbefragung deutlich weitergehender Handlungsbedarf Verbesserungen im Rahmen des bestehenden FluLärmG 1. Schritt: Aktualisierung des Fluglärm-Berechnungsverfahrens und Klarstellungen der FluLärmG-Regelungen, insbesndere durch: Überprüfung und Weiterentwicklung des Fluglärm- Berechnungsverfahrens (AzB) inklusive der Ergänzung der Luftfahrzeug-Datenbasis swie entsprechende Überarbeitung der Regelungen zur Datenerhebung (AzD) Klarstellungen und Auslegungshinweise zum FluLärmG und zugehörigen FlugLSV in Anleitungstexten außerhalb gesetzlicher Nrmen 22
23 Fazit und Handlungsempfehlungen 2. Schritt: Grundlegende Nvellierung des FluLärmG und zugehörigen FlugLSV unter Beibehaltung des bisherigen Reglungsrahmens, insbesndere durch: Verschärfung und Weiterentwicklung Schutzznengrenzwerte und damit tendenziell größere LSB Verbesserung der grundlegenden Maßstäbe zur LSB-Berechnung (Sigma-Regelung, NAT, etc.) Verbesserung der Anfrderungen und Erstattungsregelungen bzgl. des passiven Schallschutzes Erhöhung der Rechtssicherheit, z. B. im Hinblick auf präzise Vrgaben zum einzuhaltenden Lärmschutzniveau Verankerung vn Lärmminimierungsgebten Rechtliche Klärung des Rangverhältnisses aktivem vs. passivem Lärmschutz 23
24 Fazit und Handlungsempfehlungen Empfehlungen für ein weiterentwickeltes FluLärmG: Absenkung der Schutzznengrenzwerte: TSZ 1: 50 db(a) TSZ 2: 45 db(a) NSZ: 40 db(a) Einführung eines wirkungsbezgenen Maximalpegel-Kriteriums vn weniger als einer zusätzlichen Aufwachreaktin Gleiche Schutzznengrenzwerte für zivile und militärische Flugplätze, swie Bestands- und Ausbauflugplätze 24
25 Fazit und Handlungsempfehlungen Aber: vrgeschlagene grundlegende Änderungen des FluLärmG auch mit Nachteilen verbunden: deutliche Absenkung der bestehenden Schutzznengrenzwerte: LSB zwar deutlich vergrößert, aber kaum Wirkung, weil mit größeren Abstand vm Flugplatz Fluglärmimmissinen abnehmen eingebaute Fenster in entfernteren Whngebäuden sind für Schallschutz bereits ausreichend dimensiniert Regelungen FluLärmG für Erstattung vn Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen würden in meisten Fällen ins Leere laufen FluLärmG keine Möglichkeit, Fluglärm zu begrenzen der zu mindern 25
26 Fazit und Handlungsempfehlungen Daher übergerdnetes Knzept zum Schutz vr Fluglärm erfrderlich Integriertes Luftverkehrsknzept, das das Luftverkehrsgesetz berücksichtigt und sich auch am Lärmschutz der Anwhnerinnen und Anwhner rientiert integraler Bestandteil muss ambitinierte Lärmminderungsstrategie sein Lärmkntingentierung vn 6:00 bis 22:00 Uhr Aus Gründen des präventiven Gesundheitsschutzes vn 22:00 bis 6:00 Uhr kein regulärer Flugbetrieb an stadtnahen Flughäfen 26
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit René Weinandy
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