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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter, Dorothee Menzner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2218 Lärmschutzmaßnahmen an Verkehrsflughäfen in Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller MitdervomDeutschenBundestagam30.Juni2006undvomBundesratam 7.Juli2006beschlossenenFöderalismusreformhatderBundinfolgedesWegfallsderErforderlichkeitsklauselnach 72Abs.2desGrundgesetzes (GG) nun größere gesetzgeberische Kompetenzen beim Lärmschutz. BereitsvordieserGrundgesetzänderunghatdieBundesregierungeinenGesetzentwurfzurVerbesserungdesSchutzesvorFluglärminderUmgebungvon Flugplätzen (Bundestagsdrucksache16/508)beschlossen.DerDeutscheBundestaghatdarübernochnichtabschließendberaten.DieserGesetzentwurfwar fürdenausschussfürumwelt,naturschutzundreaktorsicherheitderanlass, am8.mai2006eineöffentlicheanhörungvonsachverständigeneinzuberufen.dabeiwieseneinigedersachverständigenaufdringendnotwendigeaktive Lärmschutzmaßnahmenhin,umdenentstehendenFluglärmanderQuellezu mindern.wesentlichwarinderanhörungzudemdiefrage,abwelchengrenzwertenanwohneransprücheeinerseitsaufentschädigungenfürdielärmbelastungundandererseitsaufkostenerstattungenfürbaumaßnahmenzumpassiven Lärmschutz haben sollten. Vorbemerkung der Bundesregierung InderBundesrepublikDeutschlandgibtes17,bzw.wenndieFlughäfendes FlughafensystemsBerlineinzelngezähltwerden,19internationaleVerkehrsflughäfen.DadieDarstellungdererfragtenAngabenfüralleVerkehrsflughäfen denrahmenderbeantwortungdeutlichsprengenwürde,wurdenexemplarisch ausdeninternationalenverkehrsflughäfendievierflughäfenmitdemhöchsten Passagieraufkommen (Frankfurt/Main,München,Düsseldorf,Köln/Bonn),ein FlughafenmitSchwerpunktFrachtverkehr (Leipzig/Halle)sowieeinmittelgroßer Flughafen (Nürnberg) zur Beantwortung ausgewertet. GrundsätzlichsindAngabenüberdieBetriebszeiten/Nachtflugbeschränkungen, -verbotederdeutschenflughäfenauchimluftfahrthandbuchdeutschlandveröffentlicht. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 4. August 2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DadieAbgrenzungderFragenvoneinandernichtimmermöglichistbzw.nicht alleaspektefürjedenflughafenrelevantsind,wurdendieantworten soweit praktikabel zusammengefügt. 1.BeabsichtigtdieBundesregierung,ihregrößeregesetzgeberischeKompetenzbeimLärmschutzdurchdievomDeutschenBundestagam30.Juni 2006undvomBundesratam7.Juli2006beschlosseneFöderalismusreform imbereichdesfluglärmsfürweitergehendegesetzgeberischeinitiativen, insbesondereeineänderungdesvorliegendenentwurfsfüreinfluglärmgesetz zu nutzen? Wenn ja, welche Regelungen sind geplant? Wenn nein, weshalb nicht? DieBundesregierungsiehtindemWegfallderErforderlichkeitsprüfungfürdie konkurrierendegesetzgebungimbereichlärmbekämpfungunddamitineiner größerengesetzgeberischenkompetenzdesbundesbeiderlärmbekämpfung keineveranlassungfüreineänderungdesvonderbundesregierungvorgelegten EntwurfseinesGesetzeszurVerbesserungdesSchutzesvorFluglärminder UmgebungvonFlughäfen (Bundestagsdrucksache16/508vom2.Februar 2006).AusderBegründungdesGesetzentwurfsistzudenGesetzgebungskompetenzendesBundeszuentnehmen,dassangesichtsdesseinerNaturnachüberregionalenundinternationalenLuftverkehrsunddesWettbewerbszwischenden VerkehrsflughäfenunddengrößerenVerkehrslandeplätzenbundesweitvor allemeinheitlicheanforderungenandieregelungenüberbaulichebeschränkungenimflugplatzumlandundüberpassivenschallschutzsowieentsprechendeerstattungsansprücheerforderlichsind,umsowohlgleichewettbewerbsbedingungenzwischendenunternehmendergrößerenzivilenflugplätze alsaucheinengleichwertigenschutzderbevölkerungvorfluglärmsicherzustellen.danachkonntezudemgesetzentwurfdieerforderlichkeitfürdasgesetzgebungsrechtdesbundesimsinnedesbisherigenartikels72abs.2des GrundgesetzesproblemlosangenommenwerdenundindenGesetzentwurfalle vorgesehenen Regelungen aufgenommen werden. 2.ZuwelchengenauenZeitengeltenfürdiedeutschenVerkehrsflughäfen NachtflugverboteodersonstigeRegelungenzumSchutzderAnwohnervor nächtlichem Fluglärm? a)istdiediesbezüglicheübersichtderbundesvereinigunggegenfluglärm e.v.aufausschussdrucksachedesausschussesfürumwelt,naturschutz und Reaktorsicherheit 16(16)23, S. 33, zutreffend? b)anwelchendeutschenverkehrsflughäfengibteslärmkontingentefür Nachtflüge, und wie sind diese genau ausgestaltet? 3.ZuwelchengenauenZeitengeltenfürdiedeutschenVerkehrsflughäfen EinschränkungendesFlugverkehrsindenTagesrandzeitenfrühmorgens und spätabends, und welche Regelungen gelten jeweils genau? DieFragen2und3werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. Flughafen Frankfurt/Main DerFlughafenFrankfurt/MainistinderÜbersichtderBundesvereinigunggegenFluglärme.V.inderDrucksachedesAusschussesfürUmwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit 16(16)23*, S. 33, nicht erfasst.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/2370 Nachtflugbeschränkungen Flughafen Frankfurt/Main: 1.LuftfahrzeugeohneLärmzulassungnachAnhang16zumICAO-Abkommen (ICAO:InternationaleZivilluftfahrtorganisation)dürfenwederstarten noch landen. 2.Luftfahrzeuge,lärmzertifiziertnachAnhang16,Band1,TeilII,Kapitel2 zum ICAO-Abkommen, dürfen von Uhr bis Uhr Ortszeit an allen Wochentagen, zusätzlichfreitagsab20.00uhrortszeitbismontags08.00uhrortszeit weder starten noch landen. 3.FürLuftfahrzeuge,lärmzertifiziertnachAnhang16,Band1,TeilII,Kapitel 3 zum ICAO-Abkommen, gelten folgende Einschränkungen: 3.1StartsundLandungenvonFlügen,dienichtspätestensamVortagvomFlugplankoordinatorkoordiniertwurden (Ad-hoc-Charter,insbesondereEinzelflügeausbestimmtenAnlässenohneöffentlichesInteresse)sindnichtzulässig von Uhr bis Uhr Ortszeit. 3.2StartsundLandungenzurDurchführungvonÜbungs-,Überprüfungs-und Trainingsflügen sind nicht zulässig von Uhr bis Uhr Ortszeit. 3.3LandungenfüralleArtenvonFlügensindnichtzulässigvon00.00Uhrbis 05.00Uhr Ortszeit. Flughafen München DieaufSeite33derDrucksache16(16)23*getroffenenAussagensindbezüglichdesFlughafensMünchennichtvollzutreffend.DortgiltkeinBewegungskontingent sondern ein Lärmkontingent. ZumSchutzderAnwohnervornächtlichemFluglärmgeltenamFlughafen Nachtflugbeschränkungen.DerFlugbetriebistjeweilszwischen22.00Uhrund 06.00Uhr beschränkt. AmFlughafenMünchenunterliegendieNachtflugbewegungeninihrerGesamtheiteinemLärmkontingent.FürdieDurchschnittsnachteinesKalenderjahresist dasmaximalelärmvolumenfürallestartsundlandungenaufn eq =105festgesetzt.DasLärmvolumenbestehtausderSummedernachLärmauswirkungen gewichtetenstart-undlandungszahlen.diegewichtungnachlärmauswirkungengeschiehtinderweise,dassdieflugzeugtypenentsprechendihrerschallleistunginsechsgruppeneingeteiltwerden,wobeidiegruppe3diestandardgruppedarstellt,währendsichdieleiserenflugzeugeindengruppen1,2und6, die lauteren in den Gruppen 4 und 5 befinden. Für die Tagesrandzeiten gilt am Flughafen München folgende Regelung: Von 22.00Uhr bis 23.30Uhr dürfen biszu28flugbewegungenimgewerblichenlinien-undcharterverkehr geplantwerden.beivorliegeneinesbesonderenverkehrsinteressesdürfen Interkontinentalflüge auch bis Uhr geplant werden; Landungen (iminterkontinentalverkehrauchstarts)mitflugzeugenvon Luftfahrtunternehmen,dieinMüncheneinenSchwerpunktdesWartungsbetriebes unterhalten, durchgeführt werden; StartsundLandungenmitFlugzeugen,dieanjedereinzelnenLärmmessstelleinderUmgebungdesFlughafensMünchenimMittelkeinenhöheren Einzelschallpegel als 75 db(a) erzeugen, stattfinden.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Von Uhr bis Uhr dürfenverspätetestartsundlandungendurchgeführtwerden,wennderplanmäßigestartoderdieplanmäßigelandungvor22.00uhrbzw.vor23.30uhr stattfinden sollte. Von 05.00Uhr bis 06.00Uhr dürfen innerhalbder28planbarenflügeimgewerblichenlinien-undcharterverkehr Landungen durchgeführt werden, StartszuÜberführungsflügenundLandungenimInterkontinentalverkehr mitluftfahrzeugenvonluftfahrtunternehmen,dieinmüncheneinen Schwerpunkt des Wartungsbetriebes unterhalten, erfolgen, StartsundLandungenmitFlugzeugen,dieanjedereinzelnenLärmmessstelleinderUmgebungdesFlughafensMünchenimMittelkeinenhöheren Einzelschallpegel als 75 db(a) erzeugen, stattfinden, verfrühtelandungendurchgeführtwerden,soferndieplanmäßigeankunftszeit nach Uhr liegt. Flughafen Nürnberg DerFlughafenNürnbergistinderÜbersichtderBundesvereinigunggegen Fluglärm e. V. in der Drucksache 16(16)23*, S. 33 nicht erfasst. ZumSchutzderAnwohnervornächtlichemFluglärmgeltenamFlughafen NürnbergNachtflugbeschränkungen.DerFlugbetriebistjeweilszwischen 22.00Uhr und 06.00Uhr beschränkt. DieNachtflugregelungfürdenFlughafenNürnbergsiehtfürdieTagesrandzeiten folgende Regelung vor: StartsundLandungenbeiVerspätungenimLinienverkehrundimBedarfsluftverkehrsindbis23.00Uhrzulässig.SofernStartsundLandungenmitFlugzeugmusterndurchgeführtwerden,dieinderjeweilsgeltendenBonuslistedesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung (BMVBS)enthalten sind, gelten hierfür keine Einschränkungen während der Nachtzeit. Flughafen Düsseldorf DerFlughafenDüsseldorfistinderÜbersichtderBundesvereinigunggegen Fluglärm e. V. in der Drucksache 16(16)23*, S. 33 nicht erfasst. Folgende Nachtflugregelungen bestehen am Flughafen Düsseldorf: Startverbote Uhr (21.50 Uhr off blocks) bis Uhr für Strahlflugzeuge, 22.00Uhr (21.50Uhroffblocks)bis06.00UhrfürPropellerflugzeugeohne Lärmzeugnis. Landeverbote Uhr bis Uhr für Propellerflugzeuge ohne Lärmzeugnis, 02.00Uhrbis06.00UhrfürStrahlflugzeuge,dienichtaufderBonuslistedes BMVBS stehen, Uhr bis Uhr für Strahlflugzeuge Kapitel 3 Bonusliste. Verspätungstoleranz für alle Fluggesellschaften bis Uhr. FürachtFluggesellschaftenmitWartungsschwerpunktamFlughafenDüsseldorfsindverspäteteLandungeninderZeitbis0.00Uhrundvon05.00Uhr bis 06.00Uhr zulässig.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/2370 BeschränkungderplanbarenLandungenfürdieersteNachtstunde (22.00Uhr bis23.00uhr):25indersommerflugplanperiode,15inderwinterflugplanperiode. An den Flughäfen in NRW gelten keine Lärmkontingente. Es gelten folgende Einschränkungen in den Tagesrandzeiten: Start-undLandeverbotefürStrahlflugzeugeKapitel2undNon-Annex16von Uhr bis 8.00 Uhr und Uhr bis Uhr. Flughafen Köln/Bonn DerFlughafenKöln/BonnistinderÜbersichtderBundesvereinigunggegen Fluglärm e. V. in der Drucksache 16(16)23*, S. 33 nicht erfasst. Folgende Nachtflugregelungen bestehen am Flughafen Köln/Bonn: Nachtflugverbot (22.00Uhrbis06.00Uhr)fürStrahlflugzeuge,dienichtauf derbonus-listedesbmvbsstehen.eineübergangsregelungfürvorhandenestrahlflugzeugederlogistikunternehmen,dienichtaufderbonus-liste stehen, lief am 31. Oktober 2002 aus; Nachtflugverbot (22.00Uhrbis06.00Uhr)fürPropellerflugzeugeohne Lärmzeugnis; BeschränkungeninderNachtzeit (Start-undLandeverbote)füreinzelne Bahnen (An- und Abflugbereiche). 4.HatdieimGesetzentwurfderBundesregierungenthalteneÄnderungdes LuftverkehrsgesetzeseineAuswirkungsowohlaufbestehendealsauchauf zukünftige Nachtflugverbote und sonstige aktive Lärmschutzmaßnahmen? Flughafen Leipzig/Halle Es gelten folgende Nachtflugregelungen: 24-h-Betrieb mit Kapitel 3 Flugzeugen, keineausbildungs-undübungsflügenachts,ansonn-undfeiertagenganztägig, Ausnahme:mitZustimmungderBehördeanWerktagenbis23.00UhrbeiErfordernisfürErwerboderVerlängerungderNachtflugerlaubnis/-Berechtigung, TriebwerksprobeläufebisMaximalpegelvon50dB(A)außenund35dB(A) innen im Nachtschutzgebiet, keine Einschränkungen in den Tagesrandzeiten. WesentlicherZweckdeso.g.Gesetzentwurfsistes,inderUmgebungdergrößerenFlugplätzebaulicheNutzungsbeschränkungenundbaulichenSchallschutz zumschutzderallgemeinheitvorerheblichenbelästigungendurchfluglärm sicherzustellen.dergesetzentwurfsiehtdazuunteranderemdieerstattungvon AufwendungenfürbaulicheSchallschutzmaßnahmenanWohngebäudenund beimneubauundbeiderwesentlichenbaulichenerweiterungeinesflugplatzes EntschädigungenfürBeeinträchtigungendesAußenwohnbereichsvor. Dieimo.g.GesetzentwurfenthalteneÄnderungdesLuftverkehrsgesetzeshat keineauswirkungensowohlaufbestehendealsauchaufzukünftigenachtflugverbote und sonstige aktive Lärmschutzmaßnahmen. RegelungenzuNachtflugverbotenundsonstigenaktivenLärmschutzmaßnahmenenthältdasLuftverkehrsrechtbereits,unteranderemdurchdieMöglichkeit der Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5.FürwelchedeutschenVerkehrsflughäfengeltenlärmdifferenzierteLandegebühren? Flughafen Frankfurt/Main SchonimJahr2001wurdefürdenFlughafenFRAeinesog.Lärmkomponente derstart-undlandeentgelteeingeführt,dereneinteilungaufdenmitderfluglärmmessanlage ermittelten Lärmdaten basiert. Flughafen München EsgibtlärmdifferenzierteLandeentgelte.DasLandeentgeltbemisstsichdabei unabhängigvondenjeweiligeneinsatzkriteriennachderhöchsten,indenzulassungsunterlagenverzeichnetenabflugmassedesluftfahrzeugs (MTOM). ZudemistamVerkehrsflughafenMünchenbeiLandungeinlärmorientiertes Grundentgelt zu entrichten. Flughafen Nürnberg EsgibtlärmdifferenzierteLandeentgelteamFlughafenNürnberg.DasLandeentgeltbemisstsichdabeiunabhängigvondenjeweiligenEinsatzkriteriennach derhöchsten,indenzulassungsunterlagenverzeichnetenabflugmassedes Luftfahrzeugs (MTOM). Flughafen Leipzig/Halle AmFlughafenLeipzig/HallegeltenlärmdifferenzierteLandeentgeltenachden Annex 16 Lärmkategorien der ICAO bzw. nach der Bonusliste des BMVBS. Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn InNordrhein-WestfalengeltenanallenFlughäfenlärmdifferenzierteLandeentgelte. 6.PlantdieBundesregierungauchimHinblickaufdiedurchdieFöderalismusreformnungrößeregesetzgeberischeKompetenzbeimLärmschutz, einebundeseinheitlicheregelungfürdieeinführunglärmdifferenzierter Landegebühren? Wenn ja, welche Vorgaben sind geplant? Wenn nein, weshalb nicht? DieLärmbelastunginderUmgebungderVerkehrsflughäfeninDeutschlandist aufgrundderörtlichengegebenheiten (Bevölkerungsstrukturund-dichtein Flughafennähe,geographischeRandbedingungenusw.)sehrunterschiedlich. Somitistesfolgerichtig,fürjedenFlughafeneinindividuellesLärmschutzkonzeptunterBerücksichtigungverschiedenerOptionen (lärmdifferenziertelandeentgelte,nachtflugbeschränkungenusw.)zuerstellen.diesemansatzfolgend, plantdiebundesregierungzurzeitkeinebundeseinheitlicheregelungfürdie Einführung lärmdifferenzierter Landegebühren.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ AnwelchendeutschenVerkehrsflughäfenhabenAnwohnerabwelchem wie berechneten Grenzwert einen Anspruch auf a) eine Entschädigung für die Belastung durch Fluglärm und/oder b) eine Erstattung für Lärm mindernde Baumaßnahmen? c)welcheentschädigungs-und/odererstattungsregelungengeltenjeweils? Flughafen München InnerhalbdeskombiniertenTag-undNachtschutzgebieteshabendieHauseigentümerAnspruchaufSchallschutz.SchutzzielistaufderGrundlagedesKriteriumseinersechsmaligenÜberschreitungdesMaximalpegelsvon70dB(A) außendieverhinderungvonhöhereneinzelpegelnals55db(a)imrauminnerenbeigeschlossenenfenstern.vomflughafenunternehmersinddieerforderlichenzusätzlichenbaulichenschallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, Schallschutzlüfter) dem Hauseigentümer/Erbbauberechtigten zu erstatten. Flughafen Nürnberg EigentümerundErbbauberechtigteimNachtschutzgebietdesFlughafensNürnbergerhaltenfürdauerhaftgenutzteSchlafräumevomFlughafenunternehmer AufwendungsersatzfürdieerforderlichenSchallschutzmaßnahmen.Kriterium fürdenschutzist,dasszwischen22.00uhrund06.00uhrbeigeschlossenen Fenstern nicht mehr als sechsmal 55 db(a) im Innenraum auftreten. DarüberhinausgiltfürdenTagschutzimTagschutzgebieteinfreiwilliges SchutzprogrammdesFlughafenunternehmers.Schutzzielhierbeiistzwischen 06.00Uhrund22.00UhrdieVermeidungvonmehralszwölfFluglärmereignissen über 55 db(a) im Inneren von Aufenthaltsräumen. Flughafen Düsseldorf Am Flughafen Düsseldorf gelten folgende Regelungen: ErstattungvonbaulichenSchallschutzmaßnahmenimTagschutzgebiet (Grenzwert: L eq3 60 db(a)), ErstattungvonbaulichenSchallschutzmaßnahmenanSchlafräumenim Nachtschutzgebiet (Grenzwert: L max 8 71dB(A)), ErstattungschallgedämmterBelüftungsgeräteinSchlafräumeninnerhalbder Nacht-Kontur L eq3 50 db(a), Außenwohnbereichsentschädigung (Grenzwert: L eq3 65 db(a)). Flughafen Köln/Bonn AufGrundlageeinesfreiwilligenpassivenSchallschutzprogrammsErstattungvonbaulichenSchallschutzmaßnahmenanSchlafräumenimNachtschutzgebiet (Grenzwert L max 6 75dB(A)). Flughafen Leipzig/Halle Grenzwert für Entschädigung Fluglärmbelastung: Übernahmeanspruch: Leq 58,7dB(A) nachts außen Entschädigung Außenwohnbereich: Leq 65dB(A) tags außen.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Grenzwert für die Erstattung baulicher Schallschutz: Tagschutzgebiet: Leq 60 db(a) außen und Maximalpegel db(a) außen Nachtschutzgebiet: DLR-Kriterium immittelwenigeralseinezusätzlicheaufwachreaktion unterzugrundelegungeinerpegeldifferenzvoninnen/außenvon15db(a) (beigekipptemfenster)und25db(a)beigeschlossenemfensterund ausreichenderbelüftung)unterberücksichtigungeineszuschlagsvon 1,4dBaufjedesFluggeräuschimZeitraumzwischen2.00Uhrund 6.00Uhr, beibesondersschutzbedürftigeneinrichtungen/personenistdiepegeldifferenz 28dB(A), Maximalpegel im Mittel 1 80 db(a) außen und >65 db(a) innen. Erweitertes Nachtschutzgebiet (unter Berücksichtigung Bodenlärm): Leq >30dB(A) innen. Erstattungs-/Entschädigungsregelungen: Planfeststellungsbeschluss AusbaudesVerkehrsflughafensLeipzig/Halle Start-/Landebahn Süd mit Vorfeld vom 4. November 2004 Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 9. Dezember Aufgrundderindemo.g.GesetzentwurfvorgesehenenÄnderungdesGesetzes zumschutzgegenfluglärmwerdenindiesemgesetzzukünftigabschließend füralleinseinenanwendungsbereichfallendenflughäfenundflugplätzeansprücheauferstattungvonaufwendungenfürbaulicheschallschutzmaßnahmengeregelt.gleichesgiltentsprechendfüransprücheaufentschädigungfür BeeinträchtigungendesAußenwohnbereichsbeimNeu-undAusbauvonFlughäfenundFlugplätzen.DieErstattungs-undEntschädigungsregelungensollen durch Rechtsverordnung konkretisiert werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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