Flugplätzen (Bundestagsdrucksache16/508)beschlossen.DerDeutscheBundestaghatdarübernochnichtabschließendberaten.DieserGesetzentwurfwar
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- Wolfgang Koch
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter, Dorothee Menzner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2218 Lärmschutzmaßnahmen an Verkehrsflughäfen in Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller MitdervomDeutschenBundestagam30.Juni2006undvomBundesratam 7.Juli2006beschlossenenFöderalismusreformhatderBundinfolgedesWegfallsderErforderlichkeitsklauselnach 72Abs.2desGrundgesetzes (GG) nun größere gesetzgeberische Kompetenzen beim Lärmschutz. BereitsvordieserGrundgesetzänderunghatdieBundesregierungeinenGesetzentwurfzurVerbesserungdesSchutzesvorFluglärminderUmgebungvon Flugplätzen (Bundestagsdrucksache16/508)beschlossen.DerDeutscheBundestaghatdarübernochnichtabschließendberaten.DieserGesetzentwurfwar fürdenausschussfürumwelt,naturschutzundreaktorsicherheitderanlass, am8.mai2006eineöffentlicheanhörungvonsachverständigeneinzuberufen.dabeiwieseneinigedersachverständigenaufdringendnotwendigeaktive Lärmschutzmaßnahmenhin,umdenentstehendenFluglärmanderQuellezu mindern.wesentlichwarinderanhörungzudemdiefrage,abwelchengrenzwertenanwohneransprücheeinerseitsaufentschädigungenfürdielärmbelastungundandererseitsaufkostenerstattungenfürbaumaßnahmenzumpassiven Lärmschutz haben sollten. Vorbemerkung der Bundesregierung InderBundesrepublikDeutschlandgibtes17,bzw.wenndieFlughäfendes FlughafensystemsBerlineinzelngezähltwerden,19internationaleVerkehrsflughäfen.DadieDarstellungdererfragtenAngabenfüralleVerkehrsflughäfen denrahmenderbeantwortungdeutlichsprengenwürde,wurdenexemplarisch ausdeninternationalenverkehrsflughäfendievierflughäfenmitdemhöchsten Passagieraufkommen (Frankfurt/Main,München,Düsseldorf,Köln/Bonn),ein FlughafenmitSchwerpunktFrachtverkehr (Leipzig/Halle)sowieeinmittelgroßer Flughafen (Nürnberg) zur Beantwortung ausgewertet. GrundsätzlichsindAngabenüberdieBetriebszeiten/Nachtflugbeschränkungen, -verbotederdeutschenflughäfenauchimluftfahrthandbuchdeutschlandveröffentlicht. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 4. August 2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DadieAbgrenzungderFragenvoneinandernichtimmermöglichistbzw.nicht alleaspektefürjedenflughafenrelevantsind,wurdendieantworten soweit praktikabel zusammengefügt. 1.BeabsichtigtdieBundesregierung,ihregrößeregesetzgeberischeKompetenzbeimLärmschutzdurchdievomDeutschenBundestagam30.Juni 2006undvomBundesratam7.Juli2006beschlosseneFöderalismusreform imbereichdesfluglärmsfürweitergehendegesetzgeberischeinitiativen, insbesondereeineänderungdesvorliegendenentwurfsfüreinfluglärmgesetz zu nutzen? Wenn ja, welche Regelungen sind geplant? Wenn nein, weshalb nicht? DieBundesregierungsiehtindemWegfallderErforderlichkeitsprüfungfürdie konkurrierendegesetzgebungimbereichlärmbekämpfungunddamitineiner größerengesetzgeberischenkompetenzdesbundesbeiderlärmbekämpfung keineveranlassungfüreineänderungdesvonderbundesregierungvorgelegten EntwurfseinesGesetzeszurVerbesserungdesSchutzesvorFluglärminder UmgebungvonFlughäfen (Bundestagsdrucksache16/508vom2.Februar 2006).AusderBegründungdesGesetzentwurfsistzudenGesetzgebungskompetenzendesBundeszuentnehmen,dassangesichtsdesseinerNaturnachüberregionalenundinternationalenLuftverkehrsunddesWettbewerbszwischenden VerkehrsflughäfenunddengrößerenVerkehrslandeplätzenbundesweitvor allemeinheitlicheanforderungenandieregelungenüberbaulichebeschränkungenimflugplatzumlandundüberpassivenschallschutzsowieentsprechendeerstattungsansprücheerforderlichsind,umsowohlgleichewettbewerbsbedingungenzwischendenunternehmendergrößerenzivilenflugplätze alsaucheinengleichwertigenschutzderbevölkerungvorfluglärmsicherzustellen.danachkonntezudemgesetzentwurfdieerforderlichkeitfürdasgesetzgebungsrechtdesbundesimsinnedesbisherigenartikels72abs.2des GrundgesetzesproblemlosangenommenwerdenundindenGesetzentwurfalle vorgesehenen Regelungen aufgenommen werden. 2.ZuwelchengenauenZeitengeltenfürdiedeutschenVerkehrsflughäfen NachtflugverboteodersonstigeRegelungenzumSchutzderAnwohnervor nächtlichem Fluglärm? a)istdiediesbezüglicheübersichtderbundesvereinigunggegenfluglärm e.v.aufausschussdrucksachedesausschussesfürumwelt,naturschutz und Reaktorsicherheit 16(16)23, S. 33, zutreffend? b)anwelchendeutschenverkehrsflughäfengibteslärmkontingentefür Nachtflüge, und wie sind diese genau ausgestaltet? 3.ZuwelchengenauenZeitengeltenfürdiedeutschenVerkehrsflughäfen EinschränkungendesFlugverkehrsindenTagesrandzeitenfrühmorgens und spätabends, und welche Regelungen gelten jeweils genau? DieFragen2und3werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. Flughafen Frankfurt/Main DerFlughafenFrankfurt/MainistinderÜbersichtderBundesvereinigunggegenFluglärme.V.inderDrucksachedesAusschussesfürUmwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit 16(16)23*, S. 33, nicht erfasst.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/2370 Nachtflugbeschränkungen Flughafen Frankfurt/Main: 1.LuftfahrzeugeohneLärmzulassungnachAnhang16zumICAO-Abkommen (ICAO:InternationaleZivilluftfahrtorganisation)dürfenwederstarten noch landen. 2.Luftfahrzeuge,lärmzertifiziertnachAnhang16,Band1,TeilII,Kapitel2 zum ICAO-Abkommen, dürfen von Uhr bis Uhr Ortszeit an allen Wochentagen, zusätzlichfreitagsab20.00uhrortszeitbismontags08.00uhrortszeit weder starten noch landen. 3.FürLuftfahrzeuge,lärmzertifiziertnachAnhang16,Band1,TeilII,Kapitel 3 zum ICAO-Abkommen, gelten folgende Einschränkungen: 3.1StartsundLandungenvonFlügen,dienichtspätestensamVortagvomFlugplankoordinatorkoordiniertwurden (Ad-hoc-Charter,insbesondereEinzelflügeausbestimmtenAnlässenohneöffentlichesInteresse)sindnichtzulässig von Uhr bis Uhr Ortszeit. 3.2StartsundLandungenzurDurchführungvonÜbungs-,Überprüfungs-und Trainingsflügen sind nicht zulässig von Uhr bis Uhr Ortszeit. 3.3LandungenfüralleArtenvonFlügensindnichtzulässigvon00.00Uhrbis 05.00Uhr Ortszeit. Flughafen München DieaufSeite33derDrucksache16(16)23*getroffenenAussagensindbezüglichdesFlughafensMünchennichtvollzutreffend.DortgiltkeinBewegungskontingent sondern ein Lärmkontingent. ZumSchutzderAnwohnervornächtlichemFluglärmgeltenamFlughafen Nachtflugbeschränkungen.DerFlugbetriebistjeweilszwischen22.00Uhrund 06.00Uhr beschränkt. AmFlughafenMünchenunterliegendieNachtflugbewegungeninihrerGesamtheiteinemLärmkontingent.FürdieDurchschnittsnachteinesKalenderjahresist dasmaximalelärmvolumenfürallestartsundlandungenaufn eq =105festgesetzt.DasLärmvolumenbestehtausderSummedernachLärmauswirkungen gewichtetenstart-undlandungszahlen.diegewichtungnachlärmauswirkungengeschiehtinderweise,dassdieflugzeugtypenentsprechendihrerschallleistunginsechsgruppeneingeteiltwerden,wobeidiegruppe3diestandardgruppedarstellt,währendsichdieleiserenflugzeugeindengruppen1,2und6, die lauteren in den Gruppen 4 und 5 befinden. Für die Tagesrandzeiten gilt am Flughafen München folgende Regelung: Von 22.00Uhr bis 23.30Uhr dürfen biszu28flugbewegungenimgewerblichenlinien-undcharterverkehr geplantwerden.beivorliegeneinesbesonderenverkehrsinteressesdürfen Interkontinentalflüge auch bis Uhr geplant werden; Landungen (iminterkontinentalverkehrauchstarts)mitflugzeugenvon Luftfahrtunternehmen,dieinMüncheneinenSchwerpunktdesWartungsbetriebes unterhalten, durchgeführt werden; StartsundLandungenmitFlugzeugen,dieanjedereinzelnenLärmmessstelleinderUmgebungdesFlughafensMünchenimMittelkeinenhöheren Einzelschallpegel als 75 db(a) erzeugen, stattfinden.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Von Uhr bis Uhr dürfenverspätetestartsundlandungendurchgeführtwerden,wennderplanmäßigestartoderdieplanmäßigelandungvor22.00uhrbzw.vor23.30uhr stattfinden sollte. Von 05.00Uhr bis 06.00Uhr dürfen innerhalbder28planbarenflügeimgewerblichenlinien-undcharterverkehr Landungen durchgeführt werden, StartszuÜberführungsflügenundLandungenimInterkontinentalverkehr mitluftfahrzeugenvonluftfahrtunternehmen,dieinmüncheneinen Schwerpunkt des Wartungsbetriebes unterhalten, erfolgen, StartsundLandungenmitFlugzeugen,dieanjedereinzelnenLärmmessstelleinderUmgebungdesFlughafensMünchenimMittelkeinenhöheren Einzelschallpegel als 75 db(a) erzeugen, stattfinden, verfrühtelandungendurchgeführtwerden,soferndieplanmäßigeankunftszeit nach Uhr liegt. Flughafen Nürnberg DerFlughafenNürnbergistinderÜbersichtderBundesvereinigunggegen Fluglärm e. V. in der Drucksache 16(16)23*, S. 33 nicht erfasst. ZumSchutzderAnwohnervornächtlichemFluglärmgeltenamFlughafen NürnbergNachtflugbeschränkungen.DerFlugbetriebistjeweilszwischen 22.00Uhr und 06.00Uhr beschränkt. DieNachtflugregelungfürdenFlughafenNürnbergsiehtfürdieTagesrandzeiten folgende Regelung vor: StartsundLandungenbeiVerspätungenimLinienverkehrundimBedarfsluftverkehrsindbis23.00Uhrzulässig.SofernStartsundLandungenmitFlugzeugmusterndurchgeführtwerden,dieinderjeweilsgeltendenBonuslistedesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung (BMVBS)enthalten sind, gelten hierfür keine Einschränkungen während der Nachtzeit. Flughafen Düsseldorf DerFlughafenDüsseldorfistinderÜbersichtderBundesvereinigunggegen Fluglärm e. V. in der Drucksache 16(16)23*, S. 33 nicht erfasst. Folgende Nachtflugregelungen bestehen am Flughafen Düsseldorf: Startverbote Uhr (21.50 Uhr off blocks) bis Uhr für Strahlflugzeuge, 22.00Uhr (21.50Uhroffblocks)bis06.00UhrfürPropellerflugzeugeohne Lärmzeugnis. Landeverbote Uhr bis Uhr für Propellerflugzeuge ohne Lärmzeugnis, 02.00Uhrbis06.00UhrfürStrahlflugzeuge,dienichtaufderBonuslistedes BMVBS stehen, Uhr bis Uhr für Strahlflugzeuge Kapitel 3 Bonusliste. Verspätungstoleranz für alle Fluggesellschaften bis Uhr. FürachtFluggesellschaftenmitWartungsschwerpunktamFlughafenDüsseldorfsindverspäteteLandungeninderZeitbis0.00Uhrundvon05.00Uhr bis 06.00Uhr zulässig.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/2370 BeschränkungderplanbarenLandungenfürdieersteNachtstunde (22.00Uhr bis23.00uhr):25indersommerflugplanperiode,15inderwinterflugplanperiode. An den Flughäfen in NRW gelten keine Lärmkontingente. Es gelten folgende Einschränkungen in den Tagesrandzeiten: Start-undLandeverbotefürStrahlflugzeugeKapitel2undNon-Annex16von Uhr bis 8.00 Uhr und Uhr bis Uhr. Flughafen Köln/Bonn DerFlughafenKöln/BonnistinderÜbersichtderBundesvereinigunggegen Fluglärm e. V. in der Drucksache 16(16)23*, S. 33 nicht erfasst. Folgende Nachtflugregelungen bestehen am Flughafen Köln/Bonn: Nachtflugverbot (22.00Uhrbis06.00Uhr)fürStrahlflugzeuge,dienichtauf derbonus-listedesbmvbsstehen.eineübergangsregelungfürvorhandenestrahlflugzeugederlogistikunternehmen,dienichtaufderbonus-liste stehen, lief am 31. Oktober 2002 aus; Nachtflugverbot (22.00Uhrbis06.00Uhr)fürPropellerflugzeugeohne Lärmzeugnis; BeschränkungeninderNachtzeit (Start-undLandeverbote)füreinzelne Bahnen (An- und Abflugbereiche). 4.HatdieimGesetzentwurfderBundesregierungenthalteneÄnderungdes LuftverkehrsgesetzeseineAuswirkungsowohlaufbestehendealsauchauf zukünftige Nachtflugverbote und sonstige aktive Lärmschutzmaßnahmen? Flughafen Leipzig/Halle Es gelten folgende Nachtflugregelungen: 24-h-Betrieb mit Kapitel 3 Flugzeugen, keineausbildungs-undübungsflügenachts,ansonn-undfeiertagenganztägig, Ausnahme:mitZustimmungderBehördeanWerktagenbis23.00UhrbeiErfordernisfürErwerboderVerlängerungderNachtflugerlaubnis/-Berechtigung, TriebwerksprobeläufebisMaximalpegelvon50dB(A)außenund35dB(A) innen im Nachtschutzgebiet, keine Einschränkungen in den Tagesrandzeiten. WesentlicherZweckdeso.g.Gesetzentwurfsistes,inderUmgebungdergrößerenFlugplätzebaulicheNutzungsbeschränkungenundbaulichenSchallschutz zumschutzderallgemeinheitvorerheblichenbelästigungendurchfluglärm sicherzustellen.dergesetzentwurfsiehtdazuunteranderemdieerstattungvon AufwendungenfürbaulicheSchallschutzmaßnahmenanWohngebäudenund beimneubauundbeiderwesentlichenbaulichenerweiterungeinesflugplatzes EntschädigungenfürBeeinträchtigungendesAußenwohnbereichsvor. Dieimo.g.GesetzentwurfenthalteneÄnderungdesLuftverkehrsgesetzeshat keineauswirkungensowohlaufbestehendealsauchaufzukünftigenachtflugverbote und sonstige aktive Lärmschutzmaßnahmen. RegelungenzuNachtflugverbotenundsonstigenaktivenLärmschutzmaßnahmenenthältdasLuftverkehrsrechtbereits,unteranderemdurchdieMöglichkeit der Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen.
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5.FürwelchedeutschenVerkehrsflughäfengeltenlärmdifferenzierteLandegebühren? Flughafen Frankfurt/Main SchonimJahr2001wurdefürdenFlughafenFRAeinesog.Lärmkomponente derstart-undlandeentgelteeingeführt,dereneinteilungaufdenmitderfluglärmmessanlage ermittelten Lärmdaten basiert. Flughafen München EsgibtlärmdifferenzierteLandeentgelte.DasLandeentgeltbemisstsichdabei unabhängigvondenjeweiligeneinsatzkriteriennachderhöchsten,indenzulassungsunterlagenverzeichnetenabflugmassedesluftfahrzeugs (MTOM). ZudemistamVerkehrsflughafenMünchenbeiLandungeinlärmorientiertes Grundentgelt zu entrichten. Flughafen Nürnberg EsgibtlärmdifferenzierteLandeentgelteamFlughafenNürnberg.DasLandeentgeltbemisstsichdabeiunabhängigvondenjeweiligenEinsatzkriteriennach derhöchsten,indenzulassungsunterlagenverzeichnetenabflugmassedes Luftfahrzeugs (MTOM). Flughafen Leipzig/Halle AmFlughafenLeipzig/HallegeltenlärmdifferenzierteLandeentgeltenachden Annex 16 Lärmkategorien der ICAO bzw. nach der Bonusliste des BMVBS. Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn InNordrhein-WestfalengeltenanallenFlughäfenlärmdifferenzierteLandeentgelte. 6.PlantdieBundesregierungauchimHinblickaufdiedurchdieFöderalismusreformnungrößeregesetzgeberischeKompetenzbeimLärmschutz, einebundeseinheitlicheregelungfürdieeinführunglärmdifferenzierter Landegebühren? Wenn ja, welche Vorgaben sind geplant? Wenn nein, weshalb nicht? DieLärmbelastunginderUmgebungderVerkehrsflughäfeninDeutschlandist aufgrundderörtlichengegebenheiten (Bevölkerungsstrukturund-dichtein Flughafennähe,geographischeRandbedingungenusw.)sehrunterschiedlich. Somitistesfolgerichtig,fürjedenFlughafeneinindividuellesLärmschutzkonzeptunterBerücksichtigungverschiedenerOptionen (lärmdifferenziertelandeentgelte,nachtflugbeschränkungenusw.)zuerstellen.diesemansatzfolgend, plantdiebundesregierungzurzeitkeinebundeseinheitlicheregelungfürdie Einführung lärmdifferenzierter Landegebühren.
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ AnwelchendeutschenVerkehrsflughäfenhabenAnwohnerabwelchem wie berechneten Grenzwert einen Anspruch auf a) eine Entschädigung für die Belastung durch Fluglärm und/oder b) eine Erstattung für Lärm mindernde Baumaßnahmen? c)welcheentschädigungs-und/odererstattungsregelungengeltenjeweils? Flughafen München InnerhalbdeskombiniertenTag-undNachtschutzgebieteshabendieHauseigentümerAnspruchaufSchallschutz.SchutzzielistaufderGrundlagedesKriteriumseinersechsmaligenÜberschreitungdesMaximalpegelsvon70dB(A) außendieverhinderungvonhöhereneinzelpegelnals55db(a)imrauminnerenbeigeschlossenenfenstern.vomflughafenunternehmersinddieerforderlichenzusätzlichenbaulichenschallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, Schallschutzlüfter) dem Hauseigentümer/Erbbauberechtigten zu erstatten. Flughafen Nürnberg EigentümerundErbbauberechtigteimNachtschutzgebietdesFlughafensNürnbergerhaltenfürdauerhaftgenutzteSchlafräumevomFlughafenunternehmer AufwendungsersatzfürdieerforderlichenSchallschutzmaßnahmen.Kriterium fürdenschutzist,dasszwischen22.00uhrund06.00uhrbeigeschlossenen Fenstern nicht mehr als sechsmal 55 db(a) im Innenraum auftreten. DarüberhinausgiltfürdenTagschutzimTagschutzgebieteinfreiwilliges SchutzprogrammdesFlughafenunternehmers.Schutzzielhierbeiistzwischen 06.00Uhrund22.00UhrdieVermeidungvonmehralszwölfFluglärmereignissen über 55 db(a) im Inneren von Aufenthaltsräumen. Flughafen Düsseldorf Am Flughafen Düsseldorf gelten folgende Regelungen: ErstattungvonbaulichenSchallschutzmaßnahmenimTagschutzgebiet (Grenzwert: L eq3 60 db(a)), ErstattungvonbaulichenSchallschutzmaßnahmenanSchlafräumenim Nachtschutzgebiet (Grenzwert: L max 8 71dB(A)), ErstattungschallgedämmterBelüftungsgeräteinSchlafräumeninnerhalbder Nacht-Kontur L eq3 50 db(a), Außenwohnbereichsentschädigung (Grenzwert: L eq3 65 db(a)). Flughafen Köln/Bonn AufGrundlageeinesfreiwilligenpassivenSchallschutzprogrammsErstattungvonbaulichenSchallschutzmaßnahmenanSchlafräumenimNachtschutzgebiet (Grenzwert L max 6 75dB(A)). Flughafen Leipzig/Halle Grenzwert für Entschädigung Fluglärmbelastung: Übernahmeanspruch: Leq 58,7dB(A) nachts außen Entschädigung Außenwohnbereich: Leq 65dB(A) tags außen.
8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Grenzwert für die Erstattung baulicher Schallschutz: Tagschutzgebiet: Leq 60 db(a) außen und Maximalpegel db(a) außen Nachtschutzgebiet: DLR-Kriterium immittelwenigeralseinezusätzlicheaufwachreaktion unterzugrundelegungeinerpegeldifferenzvoninnen/außenvon15db(a) (beigekipptemfenster)und25db(a)beigeschlossenemfensterund ausreichenderbelüftung)unterberücksichtigungeineszuschlagsvon 1,4dBaufjedesFluggeräuschimZeitraumzwischen2.00Uhrund 6.00Uhr, beibesondersschutzbedürftigeneinrichtungen/personenistdiepegeldifferenz 28dB(A), Maximalpegel im Mittel 1 80 db(a) außen und >65 db(a) innen. Erweitertes Nachtschutzgebiet (unter Berücksichtigung Bodenlärm): Leq >30dB(A) innen. Erstattungs-/Entschädigungsregelungen: Planfeststellungsbeschluss AusbaudesVerkehrsflughafensLeipzig/Halle Start-/Landebahn Süd mit Vorfeld vom 4. November 2004 Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 9. Dezember Aufgrundderindemo.g.GesetzentwurfvorgesehenenÄnderungdesGesetzes zumschutzgegenfluglärmwerdenindiesemgesetzzukünftigabschließend füralleinseinenanwendungsbereichfallendenflughäfenundflugplätzeansprücheauferstattungvonaufwendungenfürbaulicheschallschutzmaßnahmengeregelt.gleichesgiltentsprechendfüransprücheaufentschädigungfür BeeinträchtigungendesAußenwohnbereichsbeimNeu-undAusbauvonFlughäfenundFlugplätzen.DieErstattungs-undEntschädigungsregelungensollen durch Rechtsverordnung konkretisiert werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5508 16. Wahlperiode 29. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
MehrAussagen zu Modellrechnungen zur Armutsfestigkeit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und so genannter Riester-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8614 16. Wahlperiode 18. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
MehrDas Bundesministerium der Verteidigung als Drittmittelgeber für Hochschulen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2431 16. Wahlperiode 22. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Paul Schäfer (Köln), Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter
Mehrderbundgroßaktionärist keineneinflussaufdiedtag (Antwortzu Frage13).AußerdembeantwortetsiedieFrage14nicht,dielautete: Wird
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5308 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, weiterer
MehrAusbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1940 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes A. Problem und Ziel DieRichtlinie2003/33/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/711 17. Wahlperiode 12. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und
MehrVorbemerkung der Fragesteller DerEntwurfeinesStaatsvertrageszumGlücksspielwesenwurde trotzvielseitigerkritik,u.a.vondereuropäischenkommission
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6551 16. Wahlperiode 02. 10. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Parr, Joachim Günther (Plauen), Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
MehrMaßnahmennachdemFinanzmarktstabilisierungsgesetzzurückgreifenkönnten.DieAufgabederAutobankenbestehtüblicherweisedarin,Kundenden
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11998 16. Wahlperiode 17. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
MehrVorbemerkung der Fragesteller Mitgliederdersogenanntenno-name-crewhabennacheigenenAngabennebendemzentralenServerfürdasObservationsprogramm
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6829 17. Wahlperiode 23. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Petra Pau, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
Mehr39ProzenteinTrassenzubaubedarfzwischen1700km (beinutzungvon Hochtemperaturseilen,TAL)und3600kmimÜbertragungsnetzbesteht.In
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6289 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Ralph Lenkert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
Mehrder Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10549 16. Wahlperiode 10. 10. 2008 Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill und der Fraktion DIE LINKE. Windfall Profits im
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainder Steenblock, Hans Josef Fell und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/292
Deutscher Bundestag Drucksache 16/344 16. Wahlperiode 05. 01. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainder Steenblock, Hans Josef Fell und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
MehrNachAngabeneinesfrüherenManagerseinesSicherheitsdienstleistungsunternehmensbietetauchdieNPD
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12963 17. Wahlperiode 02. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImKabinettbeschlusszumPaktfürBeschäftigungundStabilitätinDeutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12580 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Alexander Bonde, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WievielelandwirtschaftlicheBetriebeinDeutschlandhabennachEinschätzung der Bundesregierung ein Hofnachfolge-Problem?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11464 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WiesiehtderderzeitigePlanungsstandderCSAR-KerngruppederBundeswehr
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4354 16. Wahlperiode 20. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10276
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10472 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
MehrDienstwagen in Deutschland Steuerliche Behandlung, Zulassung und CO 2 -Ausstoß
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10478 16. Wahlperiode 06. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10098
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10166 16. Wahlperiode 26. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm und der Fraktion
MehrErfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
MehrProbleme der Umsatzbesteuerung und des Verbraucherschutzes bei Onlinespielen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7592 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding
MehrBerechnung und Verwendung der Risikoüberschüsse aus sogenannten Riester-Verträgen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9243 16. Wahlperiode 21. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Katja Kipping, Jan Korte, weiterer Abgeordneter
MehrArmutleben (MonitorJugendarmut2010,BundesarbeitsgemeinschaftKatholischeJugendsozialarbeite.V.).AberauchindenStadtstaatenBerlin,Bremen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9462 17. Wahlperiode 27. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrPatenschaften zwischen Einheiten der Bundeswehr und Städten, Gemeinden und Landkreisen (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/2688)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4239 17. Wahlperiode 13. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10013
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10147 16. Wahlperiode 21. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und
MehrStand der Stromsparinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrZukunft der dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10668 17. Wahlperiode 12. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Barbara Höll, Herbert Behrens, weiterer
MehrDienunaufderInternetplattformWikiLeaksveröffentlichtenmilitärischenGeheimdokumenteüberdenEinsatzinAfghanistanwerfenFragennachdem
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2884 17. Wahlperiode 08. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Omid Nouripour, Katja Keul, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5580 16. Wahlperiode 11. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen A. Problem und Ziel EinwirtschaftlichesBedürfnisfürdieAufrechterhaltungdesFreihafensBremen
Mehrbereits2009davorgewarnt,dasssichdenmarktteilnehmernaufdenbörsenmärktenfürelektrizitätvielfältigemöglichkeitenzurwohlfahrtsschädigenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4469 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehrzurförderungderselbständigkeitvon1999wurdenzweizieleverfolgt:diejenigen,dietatsächlichbeschäftigtundnurzumscheinselbständigewaren,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5819 16. Wahlperiode 25. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/7919 16. Wahlperiode 29. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Waitz, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Karl Addicks,
MehrNationaler Allokationsplan 2008 bis 2012 Anfrage Teil I Extraprofite und Strompreise
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2205 16. Wahlperiode 12. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, weiterer Abgeordneter
MehrInternetauftritt des Bundesministeriums der Finanzen The RAP-P R der Nation says: I love cash
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9669 16. Wahlperiode 18. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer
MehrNicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8114 17. Wahlperiode 12. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dorothee Menzner, Eva Bulling-Schröter, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6659 17. Wahlperiode 22. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehre.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/8694 16. Wahlperiode 02. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrDeutschlandnachwievorineinerschwierigenHaushaltslage.Somitstellt sichdiefrage,inwelchemumfanggeradederaufkommunalegebäudegerichteteteildesco
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8165 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Gesine Lötzsch, Eva Bulling-Schröter, weiterer
MehrUmsetzungsschwierigkeiten beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2272 16. Wahlperiode 20. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2889 17. Wahlperiode 09. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
Mehrnurdiepolitischenundwirtschaftlichenrisikenbereitslaufenderrüstungsgeschäfteab.solcheausfuhrgewährleistungensindoftvoraussetzungdafür,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1756 16. Wahlperiode 06. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Heike Hänsel, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12086 16. Wahlperiode 27. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Florian Toncar, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11528 16. Wahlperiode 22. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1249 17. Wahlperiode 26. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11870 16. Wahlperiode 06. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/844 17. Wahlperiode 24. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10969 17. Wahlperiode 12. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/6116 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6050 17. Wahlperiode 31. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/1569
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MehrFörderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Elektromobilität
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12483 16. Wahlperiode 26. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
Mehrmöglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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