Transport, Import und Export radioaktiver Stoffe aus und zu deutschen Atomanlagen durch deutsche Häfen
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- Helge Kurzmann
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dorothee Menzner, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7913 Transport, Import und Export radioaktiver Stoffe aus und zu deutschen Atomanlagen durch deutsche Häfen Vorbemerkung der Fragesteller DurchverschiedeneAnfragen (u.a.andenhamburgersenatunddenstadtrat Rostock)wurdebekannt,dasseinregerGüterverkehrvonradioaktivenStoffenzwischendeutschenundausländischenHäfenstattfindet.Unterden ausländischenhäfenscheintbesondersst.petersburgeinewichtigerollezu spielen,auchwennderexportvonuranhexafluoridnachst.petersburg2009 offiziell eingestellt wurde. NachneuerenErkenntnissenwerdenjährlich100bis150solcherFässerim russischenangarskundicht (AnfragevonSwetlanaSlobinaandenBundesministerfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheitimJahr2011).UranhexafluoridgiltalssehrgefährlicherStoff,daerbereitsmitgeringenMengen WasserzuFlusssäurereagiert,welchestarkätzendist.Nachverschiedenen PresseberichtensindSicherheitsbehördenoftmalsnichtüberdenTransport vonradioaktivenstoffeninformiert.diesbetrifftsowohltransporteradioaktiver Stoffe auf der Schiene, Straße und im Schiffsverkehr. AufdeutscherSeitesinddieUrananreicherungsanlageGronauunddieBrennelementefertigunginLingenAbsendersowieAdressat.NachAuskunftder BetreiberkonzernespielendieUrananreicherungsanlageGronauunddie BrennelementefabrikLingenfürdieVersorgungderdeutschenAtomkraftwerkenureineuntergeordneteRolle.SoexportiertdieUrananreicherungsanlage Gronau ca. 97 Prozent ihres angereicherten Urans ins Ausland. EsgibtaberaucheineReihevonTransittransportenvonbzw.zudenHäfen. Bekanntwurdenbisheru.a.AtomtransporteindieSchweizundnachFrankreich. VordiesemHintergrundbittenwirdieBundesregierungumdetaillierteAuskunftüberTransport,ImportundExportradioaktiverStoffeundTransportbehälterdieserStoffeinundausdeutschenAtomanlagenunddeutschenHäfen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit vom 8. Dezember 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WelcheradioaktivenStoffeund/oderradioaktivkontaminierteBehälter (Uranhexafluorid,Uranoxid,Brennelemente)werdenausRusslandnach Deutschlandeingeführt (bitteumeineangabederisotopenzusammensetzung,derentsprechendenbezeichnungderstoffe z.b. Feed, Product,demVerwendungszweckundderjährlichumgeschlagenen Menge)? DatenüberdieEinfuhrvonUraninFormvonUranhexafluorid,Uranoxid, Brennelementenetc.ausRusslandeinschließlichderenKategorisierunggemäß VertragzurGründungderEuropäischenAtomgemeinschaft (Euratom) (Anreicherungsgrad,woraussichdieEigenschaften Feed respektive Product ebensoergebenwiederverwendungszweck),findensichindenvombundesministeriumfürumwelt,naturschutzundreaktorsicherheit (BMU)herausgegebenenJahresberichten UmweltradioaktivitätundStrahlenbelastung inteil B, Kapitel V-1.2, Tabelle FindetbeidiesenTransporteneinWechseldesBesitzersderradioaktiven Stoffe statt? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt? DerjeweiligeGenehmigungsinhabermussdieerforderlichenGenehmigungsvoraussetzungenerfüllen unabhängigvondenbesitzverhältnissenandenradioaktiven Stoffen. 3.WerdeninDeutschlandradioaktiveStofferussischerFirmeninderenAuftrag verarbeitet? ÜberdieEigentumsverhältnisseaninDeutschlandzuverarbeitendenradioaktiven Stoffen liegen der Bundesregierung in der Regel keine Angaben vor. 4.WohinundinwelchemZustandgelangendieausRusslandeingeführten radioaktivenstoffenachihrerverarbeitungbzw.lagerungindeutschland (bitteumeineangabederzielorteundadressatenmiteineraufschlüsselung nach Stoff, Verwendung und Menge siehe auch Frage 1)? DatenüberAusfuhrenradioaktiverStoffeeinschließlichderenKategorisierung gemäßeuratomfindensichebenfallsindenvombmuherausgegebenenjahresberichten UmweltradioaktivitätundStrahlenbelastung inteilb,hierkapitelv-1.3,tabelle1.3-3.imübrigenwirdaufdieantwortzufrage1verwiesen. 5.WerdenausweiterenLändernradioaktiveStoffeund/oderradioaktivkontaminierteBehälternachDeutschlandeingeführt (wennja,bittenachherkunftsländernunddeninfrage1genanntenkriterienundzielortenaufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 6.FindetauchbeideninFrage5aufgeführtenTransportenradioaktiver StoffeeinBesitzerwechselinDeutschlandoderaneineranderenStelledes Transportwegs statt? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ InwieweiterfolgendieindenFragen1und5genanntenTransporteüber den See-, Land- oder Luftweg? IndemZeitraumseit1.Januar2009fandenausRusslandnachDeutschland fünftransportevonkernbrennstoffenaufderstraße,45kombiniertestraßenundseetransportesowiezweitransporteperluftstatt.ausweiterenländern nachdeutschlandfandenimgleichenzeitraumeintransportvonkernbrennstoffenpereisenbahn,175transporteperstraße,24kombiniertestraßen-und Seetransporte und ein kombinierter Straßen- und Bahntransport statt. 8.WelchedeutschenHäfenwerdenfürdieEinfuhrunddenUmschlagder radioaktiven Stoffe genutzt? TransportemitUmschlagfürdenSeeverkehrwerdeninderRegelüberdieHäfen Hamburg, Bremerhaven und Rostock durchgeführt. 9.WerdenauchausländischeHäfenfürdieEinfuhrradioaktiverStoffeaus Russland genutzt? Wenn ja, welche? NachKenntnisderBundesregierungwerdenausländischeHäfenfürdieEinfuhrvonradioaktivenStoffengenutzt.Esistjedochnichtbekannt,welcheSeehäfen das im Einzelnen sind. 10.WelcheatomarenAnlageninDeutschlandoderinanderenLändernsind dasendzielderindenfragen1und5spezifiziertentransportemitradioaktivenstoffen,undzuwelchemverwendungszweckwerdensiedorthin geliefert (bittenachradioaktivemstoffaufschlüsseln siehefragen1 und 5, Einfuhrhafen, Anlage und Verwendungszweck)? DasBundesamtfürWirtschaftundAusfuhrkontrollemeldetdieEmpfänger eingeführterradioaktiverstoffemonatlichandiefürdiejeweiligeanlagezuständigeatomrechtlicheaufsichtsbehörde.alsinländischeempfängerdesin FragestehendenMaterialssinddieUrananreicherungsanlagenderFirma URENCOinGronauunddieBrennelementefabrikderFirmaAdvancedNuclearFuelsGmbH (ANF)inLingenzunennen.DerVerwendungszweckergibt sichausderinderantwortzufrage1genanntentabelle.dasbeiderfirma URENCOangelieferteUranhexafluoridwirdinderRegelangereichert;diebei derfirmaanfangeliefertenkernbrennstoffedieneninderregelderherstellung von Brennelementen. DatenüberAusfuhrendesinFragestehendenMaterialseinschließlichdessen KategorisierunggemäßEuratomfindensichebenfallsindenvomBMU herausgegebenenjahresberichten UmweltradioaktivitätundStrahlenbelastung in Teil B, hier Kapitel V-1.3, Tabelle DieDifferenzenzwischendenobenerwähntenEinfuhr-undAusfuhrtabellen ergebensichdurchdielieferungenvonangereichertemuranderfirma URENCOandieFirmaANFbzw.ausderLieferungfrischerBrennelemente der Firma ANF an deutsche Kernkraftwerke.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.WerdenradioaktiveStoffevondeutschenSeehäfenausnachRussland verschifft? Wennja,umwelchesMaterialauswelchenatomarenAnlagenhandeltes sich,undüberwelchedeutschenhäfenerfolgtderumschlag (bittewiein Frage 1 aufschlüsseln)? IndemZeitraumseit1.Januar2009wurdendieinnachfolgenderTabellegenannten Kernbrennstoffe nach Russland über deutsche Häfen befördert. Material/MengeHafen: UO 2 Pellets/ ca. 2120kg Uran Hamburg Unbestrahltes Uran (U 3 O 8 )/ca kg UranHamburg 12. Wer wird in Russland durch in Deutschland ansässige Firmen beliefert? WemgehörendietransportiertenradioaktivenStoffe (bitteaufschlüsseln)? AngabenzudenEmpfängernstellenunternehmensbezogeneDatendarund werdendeshalbnichtaufgeführt.imübrigenwirdaufdieantwortzufrage3 verwiesen. 13.InwelcheweiterenLänderfindenTransporteradioaktivenMaterialsüber deutschehäfenstatt (bittenachstoffen,lieferndenfirmen/anlagensowie Empfängerländern und Empfängerfirmen aufschlüsseln)? IndemZeitraumseit1.Januar2009wurdenKernbrennstoffegemäßnachfolgender Tabelle über deutsche Häfen befördert. MaterialHafen Brennelemente/ Brennstäbe Hamburg, Rostock MTR-BrennelementeBremerhaven Uranverbindungen (UO 2, Uranylnitrat)Hamburg angereichertes Uranhexafluorid (UF 6 )Hamburg, Rostock UF 6 HeelsHamburg Pu-Be-QuellenBremerhaven Kontaminierte ReststoffeHamburg AngabenzudenEmpfängernstellenunternehmensbezogeneDatendarund werden deshalb nicht aufgeführt.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WelcheTransportfirmen (Speditionen,Reedereienundggf.Eisenbahnunternehmen)sindmitdenTransportenradioaktiverStoffezwischen Deutschland und Russland beauftragt? DieBeauftragungderTransportfirmenerfolgtdurchdenInhaberderatomrechtlichenBeförderungsgenehmigung.DerartigeTransportewerdenvoneiner VielzahlvonFirmendurchgeführt.EsstehtdabeigrundsätzlichinderunternehmerischenEntscheidungdesInhabersderatomrechtlichenBeförderungsgenehmigung,welcheTransportfirmeneralsSpediteurbzw.Frachtführereinschaltet. AngabenzudenTransportfirmenstellenunternehmensbezogeneDatendarund werden deshalb nicht aufgeführt. 15. Welche Auflagen und Vorschriften gelten für diese Transporte? FürdieBeförderunggefährlicherGüter,einschließlichradioaktiverStoffe,geltendetaillierteverbindlicheVorschriften,diejeweilsfüreinenVerkehrsträger durchübereinkommenüberdereninternationalebeförderungfestgelegtwurden.diesevorschriftensindmitdenverkehrsträgerübergreifendenun-empfehlungenüberdiebeförderunggefährlichergüterharmonisiert.diedarinenthaltenenanforderungenfürdieradioaktivenstoffeberuhenaufdenempfehlungenderinternationalenatomenergie-organisation (IAEO)überdiesichere Beförderung von radioaktivem Material. AufgrundderRichtlinie2008/68/EGdesEuropäischenParlamentsunddes Ratesvom24.September2008überdieBeförderunggefährlicherGüterim BinnenlandsinddiesevorgenanntenVorschriftenfürdieinternationaleBeförderungauchfürdeninnerstaatlichenunddeninnergemeinschaftlichenVerkehr zur Anwendung zu bringen. ZusätzlichsindBeförderungenvonKernbrennstoffeninDeutschlandgemäß denanforderungendesatomgesetzesunddesuntergesetzlichenregelwerks zugenehmigen.damitwerdenauchsämtlicheinternationalenvorschriftenzur Sicherheit und Sicherung von Kernbrennstofftransporten umgesetzt. 16.WelcheVorschriftenwerdenangewandt,wenndiesezwischenDeutschland und den Empfänger- oder Ursprungsländern abweichen? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. Nein. 17.GibtesbesondereRegelungen,Vorschriften,GenehmigungsvoraussetzungenoderAnmeldepflichtenfürTransportemitradioaktivenStoffen durch den Nord-Ostsee-Kanal? Wenn ja, welche? 18.WievieleTransportemitradioaktivenStoffendurchdenNord-Ostsee- Kanal wurden in den Jahren 2009, 2010 und 2011 durchgeführt? IndenJahren2009bis2011wurden51Kernbrennstofftransportedurchden Nord-Ostsee-Kanaldurchgeführt.WeitereInformationenliegenderBundesregierung nicht vor.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19.Welchedeutschenund/oderinternationalenBehördensindfürdieBewertungdesGefahrenpotenzialsdertransportiertenradioaktivenStoffeund diejeweiligentransportgenehmigungenzuständig,undnachwelchen Kriterien wird das Gefährdungspotenzial bewertet? DiegrundsätzlicheBewertungdesGefahrenpotenzialsderradioaktivenStoffe istdurchdieklassifizierungsvorschriftenderinderantwortzufrage15beschriebenenübereinkommeninweltweitharmonisierterweisevorgegeben. DieKlassifizierungderradioaktivenStoffeimEinzelfallerfolgtaufgrunddort vorgegebenerkriterien,diesichinsbesondereaufdieaktivitätoderspezifische AktivitätderineinemVersandstückenthaltenenRadionuklideunddenAggregatzustandbeziehen.AnderFortschreibungdergrundlegendenEmpfehlungen deriaeosinddieiaeo-mitgliedstaatenbeteiligt,seitensdeutschlandwirken seitensderbehördendasbundesministeriumfürverkehr,bauundstadtentwicklung,dasbundesministeriumfürumwelt,naturschutzundreaktorsicherheit,dasbundesamtfürstrahlenschutz (BfS)unddieBundesanstaltfürMaterialforschungund-prüfung (BAM)mit.AlszuständigenationaleBehördenin AusführungderVorschriftenderinternationalenÜbereinkommensindinden deutschen Gefahrgutverordnungen BfS und BAM festgelegt. 20.WiesehenNotfallmaßnahmenfürTransporteradioaktiverStoffeaufHoher See und in internationalen Gewässern oder Hafenanlagen aus? InformationenüberNotfallmaßnahmensindinderRegelungfürdieBeförderungverpacktergefährlicherGüterimSeeverkehr,demInternationalMaritime DangerousGoodsCode (IMDG-Code),derimRahmendesSOLAS-Übereinkommens (InternationalConventionfortheSafetyofLifeatSea)international verbindlichist,vorgeschrieben.weitergehendeunddortzitierteanweisungen findensichimems-leitfadenfürunfallbekämpfungsmaßnahmenfürschiffe, diegefährlichegüterbefördernunddemleitfadenfürmedizinischeerste- Hilfe-MaßnahmenbeiUnfällenmitgefährlichenGütern (MfAG).DieAnwendungdesIMDG-CodeistfürdeutschesStaatsgebietinderGefahrgutverordnungSeegeregelt.FürweitergehendeNotfallmaßnahmensinddiejeweiligen Küstenländerzuständig.AnersterStelleseihierdasMaritimeLagezentrum (Havariekommando)inCuxhaven,einegemeinsameEinrichtungdesBundes undderküstenländer,genannt.dashavariekommandogewährleisteteingemeinsamesunfallmanagementaufnord-undostseeundbündeltdieverantwortungfürdieplanung,vorbereitung,übungunddurchführungvonmaßnahmenzurverletztenversorgung,zurschadstoffunfallbekämpfung,zur Brandbekämpfung,zurHilfeleistungundzurGefahrenabwehrbezogenenBergungbeikomplexenSchadenslagenaufSee.BeikomplexenSchadenslagen wirdeinhavariestabeinberufen,derdaseinheitlicheundkoordiniertevorgehenallereinsatzkräftedesbundesundderküstenländerermöglicht.inder EinsatzorganisationbesetzendieMitarbeiterdesKompetenzzentrumsdenHavariestab.MitdemHavariestabwirddieunmittelbare,zielgerichteteundumfassendeBekämpfungderAuswirkungenundFolgewirkungenvonmaritimen SchadensereignissenuntereinereinheitlichenundstrukturiertenFührungsichergestellt.DasHavariekommandobedientsichdabeialleraufSeeundim KüstenbereichzuständigenBehördenundsonstigerEinrichtungendesBundes und der Länder (siehe auch Antwort zu Frage 28). 21.WelcheNotfallmaßnahmengibteszumSchutzderSchiffsbesatzungen, Hafenarbeiter und der Bevölkerung? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WelcheSchiffestehenfüretwaigeNotfallmaßnahmenaufdeutschem Seegebiet bereit? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 23. Wie lange dauert ggf. eine Verlegung dieser Schiffe an den Einsatzort? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 24.WelchedeutschenundwelcheausländischenSpeditionenführendie Transporteeinzuführenderbzw.auszuführenderradioaktiverStoffeüber deutsche Seehäfen durch? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 25.TransportierendeutscheSpeditionenradioaktiveMaterialienauchzuausländischen Seehäfen? Wennja,umwelcheSpeditionenhandeltessich,undzuwelchenHäfen transportieren sie von wo welche radioaktiven Stoffe? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 26.WievielederartigeTransportehatesindenJahren2009,2010und2011 gegeben (bitte aufschlüsseln)? DerBundesregierungliegensolcheInformationennurvor,sofernsiedasdeutsche Hoheitsgebiet betreffen. 27.WeristfürdieGenehmigungdieserTransportezuständig (bittenachart des radioaktiven Materials aufschlüsseln)? FürdieErteilungderBeförderungsgenehmigungfürKernbrennstoffegemäß 4desAtomgesetzesistdasBundesamtfürStrahlenschutzzuständig.DieErteilungderBeförderungsgenehmigungenfürsonstigeradioaktiveStoffeobliegt fürstraßen-undbinnenschifffahrtstransporteaufdeutschemhoheitsgebietden zuständigenbehördenderbundesländer,fürdeneisenbahntransportdem Eisenbahn-Bundesamt. 28.WiesehenNotfallmaßnahmenundVorsorgeentlangderStraßentransportstrecken (Autobahn,Bundesstraßen,Landstraßen,innerstädtischer Verkehr, Bahnstrecken etc.) aus? DurchAnforderungenimGefahrgutrechtfürdenStraßen-,Eisenbahn-und Binnenschiffsverkehristsichergestellt,dassbeiZwischenfällenvorOrterste MaßnahmenbeieinemUnfalloderNotfalldurchdieMitgliederderFahrzeugbesatzung/Triebfahrzeugführergetroffenwerden,insbesonderediezuständigen Behörden informiert werden. WeitergehendeAnordnungenkönnenauchindenBeförderungsgenehmigungen getroffenwerden.diefestlegungvonggf.erforderlichenmaßnahmenzumkatastrophenschutz (einschließlichnotfallpläne)liegtdabeiinderzuständigkeit der Länder.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode FallserforderlichkannzusätzlicheHilfedurchdieKerntechnischeHilfsdienst GmbH (KHG)angefordertwerden.DerKHGwurdevondenBetreibern deutscherkernkraftwerke,derbrennstoffkreislaufindustrieunddengroßforschungszentrengegründet.sieistinderlage,nachunfällenumfangreiche Bergungstechnik einzusetzen. 29.Welchedeutschenund/oderinternationalenBehördenentscheidenüber Notfallpläne für Unfälle mit radioaktiven Stoffen? DieErstellungvonspeziellenNotfallplänenliegtinderVerantwortungderjeweiligenzuständigenBehördenderBundesländeroderimFallevoninternen Notfallplänen für Rangierbahnhöfe des Eisenbahninfrastrukturunternehmers. 30.AufwelchenStreckenwerdendieindenFragen1,5,12und14angesprochenenradioaktivenStoffetransportiert (bittedieroutenjeweilsin ihremverlaufvomabsenderbiszumempfängerindeutschlandaufschlüsseln)? GrundsätzlichkannjederAntragstellerdasgesamteöffentlicheVerkehrsnetz zurdurchführungdertransportenutzen.fürdenstraßenverkehrwerdenbevorzugtbundesautobahnenundfürdeneisenbahnverkehrdiehauptgüterstrecken genutzt. 31.WelchedeutschenundausländischenBehördenwerdenimVorfeldüber dietransporteradioaktiverstoffeüberdenseeweginformiert,umggf. Notfallmaßnahmen einleiten zu können? EineAuflageindenatomrechtlichenBeförderungsgenehmigungenbetrifftdie Meldepflicht.DanachsindallezuständigenBehördendervomTransportberührtenBundesländerbzw.dasEisenbahnbundesamtvorderTransportdurchführung zu informieren. 32.WelcheTransportevonLeerbehältern,dieradioaktivstrahlenkönnen, finden ins oder vom Ausland aus statt? IndemZeitraumseit1.Januar2009fanden15Inlandtransporte,119Exporte, zweiimporteund33transittransportevonuf 6 Heels (entleertebehältermit Restmengen an UF 6 ) statt. 33.WelchesicherheitsrelevantenVorkommnissemitTransportenmitradioaktivenStoffenüberdeutscheHäfensindderBundesregierungbekannt (aufsee,imhafenoderaufdenjeweiligentransitstreckenanland) (bitteggf.nachartundortdesvorkommnis,möglichenschädenundergriffenen Maßnahmen detailliert erläutern und aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind keine derartigen Vorkommnisse bekannt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7923 17. Wahlperiode 25. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6846 17. Wahlperiode 19. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12364 17. Wahlperiode 19. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Hans- Josef Fell, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3448 17. Wahlperiode 25. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Vogt, Peter Friedrich, Dirk Becker, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/358 17. Wahlperiode 22. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14786 17. Wahlperiode 24. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Konstantin von Notz, Beate Walter-Rosenheimer,
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10099 16. Wahlperiode 07. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
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MehrFehlende Rentenversicherungsbeiträge der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3389 17. Wahlperiode 25. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfken, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/3571 16. Wahlperiode 24. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Horst Meierhofer, Michael Kauch, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/2568. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2568 16. Wahlperiode 12. 09. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter
MehrPosition der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Hilfspakets für Griechenland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2302 17. Wahlperiode 25. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Michael Schlecht, Alexander Ulrich, Dr. Diether
Mehramrussischenbestimmungsort,deratomanlagemajak,herrschendenbedingungenstehenseitlängeremindermedialenkritik
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4138 17. Wahlperiode 08. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6829 17. Wahlperiode 23. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Petra Pau, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
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