Segelfluggruppe Bad Ragaz (SGBR) Tarifliste gültig ab 23.Mai 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Segelfluggruppe Bad Ragaz (SGBR) Tarifliste gültig ab 23.Mai 2015"

Transkript

1 Segelfluggruppe Bad Ragaz (SGBR) Tarifliste gültig ab 23.Mai Grundsätze Ein Pilot mit Flugtätigkeit mit Privat-Segelflugzeug ab Bad Ragaz wird einer Kategorie B oder C zugeteilt, unabhängig davon ob er Student ist oder gleichzeitig noch Anteile an einem Motorsegler hat. Die Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Die Pauschalrechnung kann auf Wunsch in zwei Raten bezahlt werden. Wenn von Flugzeug-Anteilen die Rede ist, gilt dies gleichermassen für Motorsegler und Segelflugzeuge. Alle Preise verstehen sich netto in CHF. 2. Jahrespauschalen Kategorien A Pilot ohne Eigentumsanteil an einem Flugzeug B Pilot mit mind. 2/3 Anteilen an Privat-Segelflugzeug 900 C Pilot mit mind. 1/3 Anteil an einem Flugzeug D Schüler, Lehrlinge, Studenten (Alter max. 25 Jahre) 680 FM Motorsegler oder Pilot mit Touring Motor Glider (TMG) ohne Flugtätigkeit 350 mit Privat-Segelflugzeug ab Bad Ragaz (mit Berechtigung Passiv-Segelflieger) SP Schlepp-Pilot ohne Segelflieger - Aktivität 100 P Passive: Piloten mit wenig Soloflügen pro Jahr auf Club-Flugzeugen 350 Gönner Ehemalige Piloten ohne Flug- Aktivitäten und Nicht-Mitglieder 50 Gast Pilot, der schon Mitglied in einem anderen Segelflugverein ist und mit eigenem Flugzeug in Bad Ragaz starten will Pauschalen pro: Tag 40.00, 7-Tage , 14-Tage , Monat Erläuterungen zu Status Passive und Motorsegler o Passiv-Mitglieder 1. Der Zweck dieser Kategorie ist, einem Mitglied vorübergehend zu ermöglichen, seine Lizenz mit wenig Zeitaufwand zu erhalten um danach wieder in den Aktivstatus zu treten. Flugpraxis und Streckenflugbedingungen vorausgesetzt, soll das Mitglied auch in diesem Status Passagierflüge mit der DG Orion machen können, wenn es bereit ist, einen angemessenen Preis zu bezahlen. o 2. Passive mit genügend Flugpraxis sollen auch Passagierflüge mit der DG Orion machen können. Dafür wurden die Chartergebühren den kalkulatorischen Kosten der Flugzeuge angepasst. Motorsegler 1. Motorsegler mit genügend Flugpraxis sollen auch Flugzeuge der Segelfluggruppe benutzen können, zu den Bedingungen von Passiven. Tarifliste Segelfluggruppe Bad Ragaz V2.docx Thomas Thuli, :56, Page 1

2 3. Aufnahme als Mitglied der SGBR Eintrittsgebühr Für Aktive und Motorsegler (zahlbar in 2 Raten) 400 Kautionen für alle Piloten mit Flugaktivität mit Segelflugzeug der SGBR (zahlbar in 3 Raten) für Schlepp-Piloten (zahlbar in 3 Raten) Aufnahme als Schüler der SGBR Kaution, zahlbar vor Antritt der Schulung Tarife Flugbetrieb Anpassung des Schlepptarifes abhängig vom Benzinpreis Der Vorstand hat die Kompetenz, bei Schwankungen ab 5 Rp./Liter die Schleppkosten laufend entsprechend zu erhöhen oder zu reduzieren. Referenzpreis ist CHF 2.20/Liter. Tarife Schüler Flugzeugschlepp Segelflugzeug-Charterung (max. 66 = 40.00) o ASK 21, DG-505 Orion 0.60 / Min o ASK 23, Astir CS 0.60 / Min Tarife Aktive (Kat.: A, B, C, D und Ehrenmitglieder) Flugzeugschlepp o Segelflug o Organisierte PAX (Gruppen) und PAX mit Gutschein Segelflugzeug-Charter ist in der Pauschale inbegriffen Tarife Segelflug für Passive Kat. P Flugzeugschlepp Segelflugzeug-Charterung o DG-505 Orion 1.80 / Min o ASK / Min o ASK 23, Pilatus B4, Astir CS 1.00 / Min Startpauschale pro Schlepp mit Club-Segelflugzeug Startpauschale pro Schlepp mit Privat-Segelflugzeug Tarife Segelflug für Motorsegler Kategorie FM Flugzeugschlepp Segelflugzeug-Charterung o DG 500 Elan, DG-505 Orion 1.80 / Min o LS4, LS / Min o ASK / Min o ASK 23, Pilatus B4, Astir CS 1.00 / Min Startpauschale pro Schlepp mit Club-Segelflugzeug Startpauschale pro Schlepp mit Privat-Segelflugzeug Tarifliste Segelfluggruppe Bad Ragaz V2.docx Thomas Thuli, :56, Page 2

3 Tarife für Flüge mit Schleppflugzeug für Passagierflüge für Umschulung, Checkflüge für Trainingsvolten Tarife Rückschlepp Gäste (bei Aussenlandungen) Rückschlepps in Startrichtung 12 sind grundsätzlich verboten! Flugzeugschlepp Startpauschale pro Schlepp 3.50 / Min 2.50 / Min 2.50 / Min Tarife Gäste mit eigenem Flugzeug Flugzeugschlepp (Minutenpreis + Benzinzuschlag) Tages-, Wochen- oder Monatspauschale gem. Gästereglement (Art. 2) Geschenk-Gutscheine Flugzeugschlepp Pauschale pro Schulungs- oder Checkflug Unabhängig von der Kategorie des Piloten ist bei von einem Fluglehrer überwachten Flug (Schulung, Umschulung und Checkflug) die Startpauschale zu entrichten / Flug 5. Segelflugzeug-Charterung (ausserhalb Bad Ragaz) nur an Aktivmitglieder gem. Ausleihreglement ASK 23, Pilatus B4, Astir CS LS4 ASK 21, LS8 DG 500 Elan, DG-505 Orion Studenten und Lehrlinge erhalten eine anteilmässige Reduktion von 50% gemäss Ausleihreglement / Tag / Tag / Tag / Tag 6. Vergütung von Baustunden für Segelflugzeugunterhalt Gutschriften für Ressort-Verantwortliche für Hilfskräfte Belastungen Belastung abhängig von Mitgliederkategorie Befreiung für Vorstandsmitglieder, Fluglehrer und Schlepp-Piloten / Std / Std Kategorie Faktor Kategorie Faktor A, D 1.00 C 0.5 B 0.25 FM, P Benützung Baulokal durch Mitglieder Das Baulokal steht auch Mitgliedern zur Benützung frei (Wartung privater Flugzeuge). Die Verfügbarkeit des Lokals ist mit dem Materialchef abzusprechen und zu koordinieren. Pro Tag ist eine Benutzungsgebühr von CHF 50. fällig. Tarifliste Segelfluggruppe Bad Ragaz V2.docx Thomas Thuli, :56, Page 3

4 7. Selbstbehalte bei Flugzeugschäden bei Schäden an Segelflugzeugen bei Schäden am Schleppflugzeug Die Schadenskommission legt den Betrag pro Schadenereignis definitiv fest. Die Spesen und Umtriebe übernimmt der Verursacher Anhängerparkplätze 8.1. Gemäss Vertrag mit der DocAir vom beginnt die Mietdauer jeweils am 1. Mai und dauert bis am 30. April des Folgejahres Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird Für die Mitglieder der SGBR bedeutet das, dass eine Kündigung spätestens am 15. Januar beim Kassier eintreffen muss Bei einer verspäteten Kündigung ist die volle Jahresmiete fällig. 9. Regelungen gemäss Statuten und Reglement 9.1. Austritt, Passivstatus Der Übertritt vom Aktiv- zum Passivmitglied oder der Austritt kann nur durch schriftliche Erklärung an den Vorstand auf Ende des Vereinsjahres erfolgen. Die schriftliche Erklärung muss spätestens vor der jährlichen Hauptversammlung beim Obmann eintreffen. Eine Reduktion der Beitragspflicht (Pauschale) kann nur gewährt werden, wenn das Mitglied während mindestens fünf Monaten am Fliegen durch Krankheit oder Auslandaufenthalt verhindert ist Segelflugzeug-Charterung (für Lager und Wettbewerbe) Anträge für die Miete von Gruppenflugzeugen müssen mindestens zwei Monate im Voraus schriftlich mit Begründung an den Vorstand gerichtet werden Einschränkungen - Flugzeuge können für maximal zwei Wochenendtage (Samstag, Sonntag) gemietet werden. - Während des Sommerlagers können keine Gruppenflugzeuge gemietet werden. - Es dürfen maximal 2 Einsitzer und 1 Doppelsitzer vom Platz weg sein Entscheid über Mietanträge - Der Vorstand kann zu den obigen Punkten in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen (z.b. Wettbewerbe, RAL), bzw. den Verleih einschränken. Bei mehrfachen Anfragen entscheidet der Vorstand. - Zentrale Wettbewerbe gelten als Ausnahme, weil bei ihnen Dauer und Zeitpunkt vom Organisator festgelegt sind Entnahme und Rückgabe des Flugzeuges - Ein Übernahme- und Rückgabeprotokoll mit folgendem Inhalt ist mit einem Vorstandsmitglied zuhanden des Kassiers zu erstellen: Liste der Ausrüstungsgenstände bei Übergabe / Rücknahme des Flugzeugs. Berichte über besondere Vorfälle. Tarifliste Segelfluggruppe Bad Ragaz V2.docx Thomas Thuli, :56, Page 4

5 Bei Übergabe / Rücknahme sichtbare Schäden und Mängel (Kontrollflug empfehlenswert) Aufzeichnung der Flugtätigkeit ausserhalb LSZE (Starts und Landungen) Schadensregelung Bei Schäden beurteilt die Schadenskommission im üblichen Verfahren jeden Fall Berechnung der Mietkosten Tage, an denen das Flugzeug während des Flugbetriebes in Bad Ragaz nicht zur Verfügung steht, werden dem Ausleiher/Ausleiherin verrechnet. Wenn das Flugzeug vor Ablauf der beabsichtigten Charter-Dauer zurückgebracht wird, werden nur die Tage ab Abreise (vor 1800 Uhr) und inkl. Rückreise (nach 1000 Uhr) belastet. Dasselbe gilt bei späterer Abreise, wenn das Flugzeug für Flugbetrieb in Bad Ragaz zur Verfügung stand. Tage, an denen zwischendurch (im Lager, RM, etc. z.b. wegen Regen) nicht geflogen wurde, können nicht abgezogen werden Tage ohne Flugbetrieb in Bad Ragaz (schlechtes Wetter, Flugverbot, etc.) können nicht an die Mietdauer angerechnet und von den Mietkosten abgezogen werden. Dieses Risiko trägt der Ausleiher Flugdienstleitung Der FDL organisiert den Flugbetrieb gemäss den Weisungen des Betriebsreglements. Die Mitglieder der SGBR sind gemäss der jährlichen Einteilung des Aktuars zum Dienst verpflichtet. Abtausch zwischen Mitgliedern ist gestattet. Erscheint ein Mitglied nicht zum Dienst, ist der Kassier der SGBR verpflichtet, ein Bussgeld gem. FDL-Reglement einzuziehen. Änderungen vorbehalten. Bei Widerspruch mit den Statuten oder dem Reglement gelten die Statuten und das Reglement. Revidiert und genehmigt an der GV 2015, SGBR, Kassier Thomas Thuli : Charter gem. Reglement für Passive korrigiert; Kapitel 8 hinzugefügt, Tht : Baulokalmietpreis in Kapitel 6 ergänzt, Tht Tarifliste Segelfluggruppe Bad Ragaz V2.docx Thomas Thuli, :56, Page 5

Segelfluggruppe Bad Ragaz (SGBR) Tarifliste gültig ab 23.Mai 2015

Segelfluggruppe Bad Ragaz (SGBR) Tarifliste gültig ab 23.Mai 2015 Segelfluggruppe Bad Ragaz (SGBR) Tarifliste gültig ab 23.Mai 2015 1. Grundsätze Ein Pilot mit Flugtätigkeit mit Privat-Segelflugzeug ab Bad Ragaz wird einer Kategorie B oder C zugeteilt, unabhängig davon

Mehr

Segelfluggruppe Bad Ragaz (SGBR) Tarifliste gültig ab 23.Mai 2015

Segelfluggruppe Bad Ragaz (SGBR) Tarifliste gültig ab 23.Mai 2015 Segelfluggruppe Bad Ragaz (SGBR) Tarifliste gültig ab 23.Mai 2015 1. Grundsätze Ein Pilot mit Flugtätigkeit mit Privat-Segelflugzeug ab Bad Ragaz wird einer Kategorie B oder C zugeteilt, unabhängig davon

Mehr

Geschäftsordnung. des Luftsportvereins Quakenbrück e.v. - Fassung vom 26. Januar 2007 (Mit dieser Fassung werden alle vorherigen Fassungen ungültig)

Geschäftsordnung. des Luftsportvereins Quakenbrück e.v. - Fassung vom 26. Januar 2007 (Mit dieser Fassung werden alle vorherigen Fassungen ungültig) Geschäftsordnung des Luftsportvereins Quakenbrück e.v. - Fassung vom 26. Januar 2007 (Mit dieser Fassung werden alle vorherigen Fassungen ungültig) zu 7 der Satzung des Luftsportvereins Quakenbrück e.v.

Mehr

SPORTFLIEGERCLUB RIEDELBACH / TAUNUS E.V.

SPORTFLIEGERCLUB RIEDELBACH / TAUNUS E.V. Gebührenordnung 1. Aufnahmegebühr Ordentliche Mitglieder: 930 * Mitglieder unter 18 bzw. bis zum 25. Lebensjahr in der Ausbildung: 360 * *Die Aufnahmegebühr wird in den ersten drei Kalenderjahren jeweils

Mehr

Luftsportverein Hameln e. V. Mitglied im Deutschen Aero-Club Landesverband Niedersachsen e. V. 02/2016

Luftsportverein Hameln e. V. Mitglied im Deutschen Aero-Club Landesverband Niedersachsen e. V. 02/2016 Gebührenstufe Punkte Gebührenordnung Fluggebühren Punkteregelung Windenstart ( ) Zeitgeb. 1Std. ( /min) Zeitgeb. > 1 Std. ( /min.) Nicht- Vereinsflugzeug ( /Windenstart) Sonderstatus 0 7,30 0,31 0,31 7,30

Mehr

Hannoverscher Aero Club e.v. Gebührenordnung gültig ab

Hannoverscher Aero Club e.v. Gebührenordnung gültig ab 1 Allgemein Hannoverscher Aero Club e.v. Gebührenordnung gültig ab 01.04.2018 1.1 Aufnahmegebühr und Monatsbeiträge Mitgliedschaft Aufnahmegebühr Umsteigegebühr Monatsbeitrag 1.1.1 Flieger ** 150,00 150,00

Mehr

STATUTEN. Art. 2 Der SRZ bezweckt die Pflege und Förderung des Squash-Sportes.

STATUTEN. Art. 2 Der SRZ bezweckt die Pflege und Förderung des Squash-Sportes. STATUTEN I. Name, Sitz, Zweck Art. 1 Unter dem Namen SQUASH CLUB SWISSAIR ZÜRICH, nachstehend SRZ genannt, besteht mit Sitz in Bassersdorf ein Verein im Sinne von Art. 60 ff., ZGB. Art. 2 Der SRZ bezweckt

Mehr

Richtlinien für die Durchführung des Flugbetriebes beim Flugsportverein Kaiserslautern e.v. (Benutzungsordnung)

Richtlinien für die Durchführung des Flugbetriebes beim Flugsportverein Kaiserslautern e.v. (Benutzungsordnung) Richtlinien für die Durchführung des Flugbetriebes beim Flugsportverein Kaiserslautern e.v. () 1. Flugbetrieb 1.1. Der Flugbetrieb findet an Wochenenden und an Feiertagen in Lachen- Speyerdorf statt. Flugbetrieb

Mehr

4) Zu anstehenden Arbeiten werden die Mitglieder eingeladen beziehungsweise aufgeboten (siehe Anhang Arbeits-einladungen

4) Zu anstehenden Arbeiten werden die Mitglieder eingeladen beziehungsweise aufgeboten (siehe Anhang Arbeits-einladungen Segelfluggruppe Basel Fricktal ARBEITSREGLEMENT Allgemeines 1) Dieses Reglement betrifft alle Arbeitseinsätze zugunsten der SGBF, welche nicht in direktem Zusammenhang mit dem eigenen Flugbetrieb stehen.

Mehr

Gebührenordnung Stand 27. April 2018, alle Beträge in EURO ( )

Gebührenordnung Stand 27. April 2018, alle Beträge in EURO ( ) Gebührenordnung Stand 27. April 2018, alle Beträge in EURO ( ) Aufnahmegebühren 1. Kinder von Mitgliedern bis 12 Jahre gebührenfrei 2. Mitglieder bis 17 Jahre einmalig 150,00 3. Mitglieder von 18 bis 24

Mehr

Unter dem Namen Delta-/Para-Club Hohwacht besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, mit Sitz in Lauwil BL.

Unter dem Namen Delta-/Para-Club Hohwacht besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, mit Sitz in Lauwil BL. l. Name und Sitz des Vereins Art. 1. II. Art. 2. Art. 3. III. Art. 4. Art. 5. IV. Art. 6. Art. 7. Unter dem Namen Delta-/Para-Club Hohwacht besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen

Mehr

Statuten des Tennisclub Herisau. (Gegründet am 5. Mai 1928)

Statuten des Tennisclub Herisau. (Gegründet am 5. Mai 1928) Statuten des Tennisclub Herisau (Gegründet am 5. Mai 1928) Ausgabe 2007 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Der Tennisclub Herisau bezweckt die Pflege und Förderung des Tennisspiels und der Geselligkeit im Rahmen

Mehr

Aktivmitglieder sind stimm- und spielberechtigt. Passivmitglieder sind weder spiel- noch stimmberechtigt.

Aktivmitglieder sind stimm- und spielberechtigt. Passivmitglieder sind weder spiel- noch stimmberechtigt. Statuten März 2016 NAME, SITZ UND ZWECK Name, Sitz und Zweck Anschlüsse Artikel 1 Unter dem Namen Tennisclub Berg besteht, mit Sitz in Berg TG, ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Der Club bezweckt

Mehr

Segelfluggruppe Bad Ragaz

Segelfluggruppe Bad Ragaz Segelfluggruppe Bad Ragaz Schleppbetriebsreglement Einleitung Die Segelfluggruppe Bad Ragaz, nachfolgend SGBR genannt, betreibt Motorflugzeuge, welche gemäss den nachfolgend beschriebenen Richtlinien im

Mehr

Line Dance Wittenbach

Line Dance Wittenbach Line Dance Wittenbach Statuten des Vereins Line Dance Wittenbach Art. 1: Name, Ort Der Verein lautet auf den Namen Line Dance Wittenbach. Der Sitz des Vereins befindet sich in Wittenbach. Art. 2: Sinn,

Mehr

Luftsportclub INTERFLUG Berlin e.v.

Luftsportclub INTERFLUG Berlin e.v. Gebührenordnung des LSC IF e.v. für das Geschäftsjahr 2017 1. Beiträge/Aufnahmegebühren 1.1. Jahresbeitrag: Gültig ab 01.01.2017, Beschluss der MHV am 12.03.2017 Aktive Mitglieder 440,00 Aktive Mitglieder

Mehr

Der Segelflugverein 1930 Grafenwöhr e.v. bietet seinen Mitgliedern:

Der Segelflugverein 1930 Grafenwöhr e.v. bietet seinen Mitgliedern: 1 Richtlinien : Stand vom 01. 01. 2007 Der Segelflugverein 1930 Grafenwöhr e.v. bietet seinen Mitgliedern: 1. Ausbildung zum Segelflugzeugführer mit vereinseigenen Segelflugzeugen im Winden- und/oder im

Mehr

Anlage 1 Gebührenkatalog ab dem Geschäftsjahr 2013

Anlage 1 Gebührenkatalog ab dem Geschäftsjahr 2013 Anlage 1 Gebührenkatalog ab dem Geschäftsjahr 2013 Gebührenart Gebühr/ monatlich in Euro und Cent Clubbeitrag monatlich: Einschließlich enthaltener Flugpauschale von 180,00 Euro jährlich - nicht in das

Mehr

STATUTEN DER. Statuten TGW November 10

STATUTEN DER. Statuten TGW November 10 STATUTEN DER Statuten TGW November 10 1 1. Name 1.1 Unter dem Namen Tauchgruppe Widnau, nachstehend TGW genannt, besteht seit 1976 ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Mehr

DACHVERBAND sportglarnerland.ch STATUTEN

DACHVERBAND sportglarnerland.ch STATUTEN DACHVERBAND sportglarnerland.ch STATUTEN 1. Rechtliche Grundlagen 1.1 Der Dachverband sportglarnerland.ch, gegründet am 13. September 2012, mit Sitz in Glarus, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

Hallen-Tennis-Club Appenzell (gegründet 1990) Statuten 1995

Hallen-Tennis-Club Appenzell (gegründet 1990) Statuten 1995 Hallen-Tennis-Club Appenzell (gegründet 1990) Statuten 1995 I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen HALLEN-TENNIS-CLUB APPENZELL, nachfolgend HTC Appenzell genannt, besteht ein Verein im Sinne von

Mehr

Reglement Mitglieder

Reglement Mitglieder Reglement Mitglieder Inhaltsverzeichnis 1. Swiss-Ski-Mitgliedschaft... 3 1.1. Clubmitglieder (Art. 7, Swiss-Ski Statuten)... 3 1.1.1. JO, Jugendorganisation (Art. 7.1, Swiss-Ski Statuten)... 3 1.1.2. Junioren

Mehr

Unter dem Namen Rahmespränger besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Unter dem Namen Rahmespränger besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Statuten 1. Name Unter dem Namen Rahmespränger besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. 2. Sitz Der Sitz des Vereins Rahmespränger ist in Winterthur. 3. Zweck 3.1. Radfahren Der Verein Rahmespränger

Mehr

STATUTEN. Jede natürliche, mündige Person, die aktiv an Training und Spiel teilnehmen will, ist Aktivmitglied.

STATUTEN. Jede natürliche, mündige Person, die aktiv an Training und Spiel teilnehmen will, ist Aktivmitglied. STATUTEN I. Name / Sitz / Zweck Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 II. Der Verein Volleyball Papiermühle ist ein im Jahre 1998 aus dem Satus Papiermühle entstandener Verein gemäss Art. 60 ff des Zivilgesetzbuches

Mehr

AFG FLUG - REGLEMENT Ausgabe 15. März 2016

AFG FLUG - REGLEMENT Ausgabe 15. März 2016 AFG FLUG - REGLEMENT Ausgabe 15. März 2016 Dieses Reglement ist zur besseren Verständlichkeit in der männlichen Form abgefasst, es gilt jedoch gleichberechtigt für beide Geschlechter. Alle erwähnten AFG-internen

Mehr

S T A T U T E N DES FRAUENSPORTVEREINS BONADUZ

S T A T U T E N DES FRAUENSPORTVEREINS BONADUZ S T A T U T E N DES FRAUENSPORTVEREINS BONADUZ 1. NAME UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen Frauensportverein Bonaduz besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Art.

Mehr

Vereinsstatuten Horgner Dolphins - Hockey Club Horgen

Vereinsstatuten Horgner Dolphins - Hockey Club Horgen Statuten-Änderung: 9. September 2017 I. Name und Sitz Art. 1 - Name und Sitz Unter dem Namen "HORGNER DOLPHINS - HOCKEY CLUB HORGEN" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins

Mehr

Statuten Tennis-Club Froburg,Trimbach (Abschrift vom r.b.)

Statuten Tennis-Club Froburg,Trimbach (Abschrift vom r.b.) Statuten Tennis-Club Froburg,Trimbach (Abschrift vom 02.03.2000 r.b.) 1. Name, Sitz, Zweck Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Unter dem Namen Tennis-Club Froburg besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB

Mehr

Statuten. Verein Maibärfonds Bad Ragaz

Statuten. Verein Maibärfonds Bad Ragaz Statuten des Verein Maibärfonds Bad Ragaz Ragaz Stand: 06.03.2009 Statuten des Verein Maibärfonds Bad Ragaz Allgemeines Name/Sitz Art. 1.1: Unter dem Namen Verein Maibärfonds Bad Ragaz besteht ein Verein

Mehr

Bedingungen der Segelfluggruppe 2013

Bedingungen der Segelfluggruppe 2013 www.fve.de Bedingungen der Segelfluggruppe 2013 Stand: 04.04.2013 1. Unser Angebot Die Segelfluggruppe der Flugsportvereinigung Erlangen (FVE) betreibt den Flugsport gemeinnützig, entsprechend ihrer Tradition

Mehr

ASKÖ Flugsportverein LINZ

ASKÖ Flugsportverein LINZ ASKÖ Flugsportverein Linz Informationsbroschüre ASKÖ Flugsportverein LINZ Betriebsstätten Linz-Ost und Scharnstein 2005 Arten der Mitgliedschaft A-Mitglieder Arbeitsleistung und Flugbetriebsdienste - keine

Mehr

STATUTEN DER SCHWEIZERISCHEN F18HT-VEREINIGUNG sail fast and light!

STATUTEN DER SCHWEIZERISCHEN F18HT-VEREINIGUNG sail fast and light! STATUTEN DER SCHWEIZERISCHEN F18HT-VEREINIGUNG sail fast and light! I. NAME UND ART 1. Die Schweizerische F18HT-Vereinigung ist ein Verein, für den die Bestimmungen von Art. 60ff ZGB gelten, soweit nicht

Mehr

Gründungsstatuten. Statuten. des Vereins. Arc rí. Waldbogenschützen Huttwil

Gründungsstatuten. Statuten. des Vereins. Arc rí. Waldbogenschützen Huttwil Statuten des Vereins Arc rí Waldbogenschützen Huttwil Version: Gültig ab: 09. März 2011 Änderungen: 25. August 2017 1 1 Name, Sitz und Zweck Artikel 1 Der mit Sitz in Huttwil bestehende Verein Arc rí Waldbogenschützen

Mehr

Statuten des Vereins "gospelsingers.ch"

Statuten des Vereins gospelsingers.ch Statuten des Vereins "gospelsingers.ch" Zürich, März 2013 gospelsingers.ch 1 I Sitz und Zweck Name und Sitz Art. 1 Zweck Art. 2 Unter dem Namen "gospelsingers.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff

Mehr

Laientheater Wiesendangen. Statuten

Laientheater Wiesendangen. Statuten Laientheater Wiesendangen Statuten - 2 - Statuten des Laientheaters Wiesendangen I. Allgemeines 1 Unter dem Namen Laientheater Wiesendangen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS GEBÜHRENREGLEMENT HALLENBAD. Noch nicht rechtskräftig! Vom 1. November 2016

INHALTSVERZEICHNIS GEBÜHRENREGLEMENT HALLENBAD. Noch nicht rechtskräftig! Vom 1. November 2016 Seite 1/6 Noch nicht rechtskräftig! GEBÜHRENREGLEMENT HALLENBAD Vom 1. November 2016 INHALTSVERZEICHNIS 1. Eintrittspreise... 2 2. Miete Anlagen... 3 2.1. Definition Tarifarten und Faktoren... 3 2.2. Allgemeine

Mehr

Sie können beim Luftsportverband Salzburg folgende Lizenzen erwerben:

Sie können beim Luftsportverband Salzburg folgende Lizenzen erwerben: Ausbildungsziele: Sie können beim folgende Lizenzen erwerben: GPL Klasse I Führung von ein- und zweisitzigen Segelflugzeugen, einsitzig geflogen GPL Klasse II Führung von zweisitzigen Segelflugzeugen,

Mehr

Flugreglement. 1 Modellflugplatz. 2 Zugelassene Modellflugzeuge. 3 Flugzeiten. 3.1 Laute Flugmodelle

Flugreglement. 1 Modellflugplatz. 2 Zugelassene Modellflugzeuge. 3 Flugzeiten. 3.1 Laute Flugmodelle Modellflugplatz "Beichfeld" in Walperswil der Modellfluggruppe Täuffelen des SMV im Aeroclub der Schweiz. (Neuauflage des Reglements vom Oktober 2004) 1 Modellflugplatz Der Modellflugplatz «Beichfeld»

Mehr

Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Der Austritt erfolgt auf die nächste Generalversammlung.

Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Der Austritt erfolgt auf die nächste Generalversammlung. STATUTEN Art. 1. Art. 1.1. Art. 1.2. GRUNDLAGEN Name und Sitz Unter dem Namen OKJA-BL (Verein offene Kinder & Jugendarbeit Baselland und Region) besteht ein Verein nach Art. 60ff ZGB. Der Verein hat Sitz

Mehr

SQUASH CLUB FRICKTAL STATUTEN

SQUASH CLUB FRICKTAL STATUTEN SQUASH CLUB FRICKTAL STATUTEN 1 Name und Sitz Unter dem Namen "SQUASH CLUB FRICKTAL" (in folgenden SCF ) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der SCF hat seinen

Mehr

Ausbildung für verschiedene Startarten mit Segelflugzeugen

Ausbildung für verschiedene Startarten mit Segelflugzeugen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Sicherheit Flugbetrieb Richtlinie 318.14.180 D Gegenstand: Ausbildung für verschiedene

Mehr

Statuten des Vereins beraber Bern

Statuten des Vereins beraber Bern Statuten des Vereins beraber Bern I. Name und Sitz Art. 1 Name und Sitz Unter der Bezeichnung Verein beraber Bern besteht ein Verein im Sinne von Art. 60-79 ZGB. II. Zweck und Ziel Art. 2 Zweck Der Verein

Mehr

Marketing-Erfolg im Segelflug

Marketing-Erfolg im Segelflug Marketing-Erfolg im Segelflug Generalversammlung Olten 1. März 2014 Agenda Hypothesen über den Segelflug Ausgangslage Schänis 2002 Vision Kompetenz-Center Segelflug Praktische Massnahmen Resultate nach

Mehr

Finanzreglement des TTC Wädenswil 2018/2019

Finanzreglement des TTC Wädenswil 2018/2019 Finanzreglement des TTC Wädenswil 2018/2019 1. Allgemeines Das vorliegende Finanzreglement schliesst an die gültigen Statuten des Tischtennis-Clubs Wädenswil an und ergänzt diese. 2. Finanzkompetenzen

Mehr

Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich

Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich Art. 1 Name, Sitz, Rechtsform Unter dem Namen Verein Neujahrsmarathon Zürich (VNZ) besteht seit 2004, mit Sitz in Zürich, ein Verein im Sinne von Art. 60 ff,

Mehr

2. Flottenerneuerung Flottenkonzept Auswahlverfahren, Probeflüge Erneuerungsplan, Finanzplanung Beschaffungsantrag Vorstand Entscheid

2. Flottenerneuerung Flottenkonzept Auswahlverfahren, Probeflüge Erneuerungsplan, Finanzplanung Beschaffungsantrag Vorstand Entscheid 1. Traktanden 1. Begrüssung Präsenzkontrolle Traktandenliste 2. Flottenerneuerung Flottenkonzept Auswahlverfahren, Probeflüge Erneuerungsplan, Finanzplanung Beschaffungsantrag Vorstand Entscheid 3. Material

Mehr

Stadt Rheineck. Reglement für die Benützung des Feuerwehdepots im Städtli

Stadt Rheineck. Reglement für die Benützung des Feuerwehdepots im Städtli Stadt Rheineck Reglement für die Benützung des Feuerwehdepots im Städtli Vom Stadtrat genehmigt am 7. Dezember 1988 Reglement über die Benützung des Feuerwehrdepots im Städtli Grundsatz 1. Allgemeines

Mehr

Der Gründungstag des Vereins

Der Gründungstag des Vereins 28.08. Der Gründungstag des Vereins kein eigenes Gelände, Halle, Werkstatt und Clubheim Flugbetrieb in den Saarwiesen, Kell, Bexbach und Thionville Flugzeugpark: Segelflug-Doppelsitzer Ka 2 Rhönlerche

Mehr

Segelflug Ich bin wie der Adler lebe in hohen Gefilden in Felskathedralen, die in den Himmel reichen.

Segelflug Ich bin wie der Adler lebe in hohen Gefilden in Felskathedralen, die in den Himmel reichen. Segelflug 2018 Ich bin wie der Adler lebe in hohen Gefilden in Felskathedralen, die in den Himmel reichen. Ich bin wie der Falke Tau auf meinen Flügeln die Sonne wird sie trocknen, wenn der Tag erwacht.

Mehr

Statuten Swim Regio Solothurn gegründet am 29. Oktober 2012

Statuten Swim Regio Solothurn gegründet am 29. Oktober 2012 Statuten Swim Regio Solothurn gegründet am 29. Oktober 2012 Statuten SRSO vom 12. September 2017 Seite 1 STATUTEN des Vereins SWIM REGIO SOLOTHURN gegründet am 29. Oktober 2012 Die geschriebene Form gilt

Mehr

SCHULGELDREGLEMENT. Montessori-Schule Luzern (MSL) der Montessori-Schule Luzern (MSL) Seite 1. Schulgeldreglement der

SCHULGELDREGLEMENT. Montessori-Schule Luzern (MSL) der Montessori-Schule Luzern (MSL) Seite 1. Schulgeldreglement der der Montessori-Schule Luzern (MSL) Seite 1 Schulgeldreglement der Montessori-Schule Luzern (MSL) 1. Grundsatz Zur Gewährleistung einer sozial ausgewogenen Struktur ist das Schulgeld für Kindergarten, Primar-

Mehr

Fragen zur Umwandlung

Fragen zur Umwandlung Fragen zur Umwandlung VO 1178/2011 und deren Übersetzung ins Deutsche lassen viele Fragen offen Herr Hey im BMVBS sammelt Anfragen von LBA und RegPräs und klärt mit EASA Einige Unklarheiten konnten bereits

Mehr

Segelfluggruppe Glarnerland

Segelfluggruppe Glarnerland Segelfluggruppe Glarnerland Ausserordentliche GV 15.09.2017 Entschuldigt: Fritz Tresch, Christoph Riesen, Ronald Luijten, Alex Luijten, Benno Moser, Christof Müller, Ivo Lehmann, Fred Hörler, Herbert Schifferle,

Mehr

Das stille Abenteuer über der Saar

Das stille Abenteuer über der Saar Das stille Abenteuer über der Saar 40 Jahre LSC Chronik und Ausblick 1 Eckpunkte der Vereinsgeschichte Gründung 1965 Flugbetrieb - ohne eigenen Flugplatz - mit eigenem Flugplatz in Dillingen-Diefflen ab

Mehr

Statuten des Schwimmclubs Chur

Statuten des Schwimmclubs Chur Statuten des Schwimmclubs Chur Art. 1 Name/ Rechtsform Unter dem Namen Schwimm Club Chur besteht ein Verein, der politisch und konfessionell neutral ist, und für den die Bestimmungen von Art. 60ff ZGB

Mehr

TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU STATUTEN DES TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU

TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU STATUTEN DES TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU www.ttc-wollerau.ch Postfach 603 8832 Wollerau STATUTEN DES TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU I. Name und Zweck 1. Unter dem Namen Tischtennis Club Wollerau' (TTC Wollerau) besteht ein

Mehr

Marketing-Erfolgsrezepte für den Segelflug

Marketing-Erfolgsrezepte für den Segelflug Marketing-Erfolgsrezepte für den Segelflug Österreichischer Segelfliegertag 19. Oktober 2013 Agenda Hypothesen über den Segelflug Ausgangslage in Schänis 2002 Vision für SchänisSoaring: Kompetenz-Center

Mehr

STATUTEN PFADI WINTERTHUR HANDBALL. Winterthur, April 2005

STATUTEN PFADI WINTERTHUR HANDBALL. Winterthur, April 2005 STATUTEN PFADI WINTERTHUR HANDBALL Winterthur, April 2005 Ersetzt Statuten Ausgabe September 2003 Inhaltsverzeichnis Artikel 1 Name und Sitz 3 Artikel 2 Vereinszweck 3 Artikel 3 Verbände 3 Artikel 4 Vereinsjahr

Mehr

Artikel 1 Der Basketball Club Olympiakos Zürich (BCO) ist ein Verein nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Artikel 1 Der Basketball Club Olympiakos Zürich (BCO) ist ein Verein nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. STATUTEN des Basketball Clubs Olympiakos Zürich KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Rechtsform Der Basketball Club Olympiakos Zürich (BCO) ist ein Verein nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Mehr

Die Statuten des Triathlon Clubs Vaduz

Die Statuten des Triathlon Clubs Vaduz Die Statuten des Triathlon Clubs Vaduz I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name Unter dem Namen Triathlon Club Vaduz (TriV) besteht ein Sportclub, welcher Mitglied des Triathlon Verbandes des Fürstentums Liechtenstein

Mehr

Leonberger Modellbau-Club e. V.

Leonberger Modellbau-Club e. V. Leonberger Modellbau-Club e. V. LMC Postfach 1538, 71229 Leonberg Telefon 07152/43688 Satzung des LMC I. NAME SITZ UND ZWECK DES VEREINS 1: Name : Der am 20.Januar 1979 gegründete Verein trägt den Namen

Mehr

Segelflug Ich bin wie der Adler lebe in hohen Gefilden in Felskathedralen, die in den Himmel reichen.

Segelflug Ich bin wie der Adler lebe in hohen Gefilden in Felskathedralen, die in den Himmel reichen. Segelflug 2017 Ich bin wie der Adler lebe in hohen Gefilden in Felskathedralen, die in den Himmel reichen. Ich bin wie der Falke Tau auf meinen Flügeln die Sonne wird sie trocknen, wenn der Tag erwacht.

Mehr

Ausbildung für verschiedene Startarten mit Segelflugzeugen

Ausbildung für verschiedene Startarten mit Segelflugzeugen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Sicherheit Flugbetrieb Richtlinie 318.14.180 D Ausbildung für verschiedene Startarten mit

Mehr

Winterthur WARRIORS American Football Club

Winterthur WARRIORS American Football Club Vereinsstatuten Winterthur Warriors Seite 1 von 6 Winterthur WARRIORS American Football Club Gegründet am 28. August 1987 Statuten I. Name, Sitz und Zweck Art.1: Unter dem Namen American Football Club

Mehr

TENNISCLUB SONNENBERG. Statuten

TENNISCLUB SONNENBERG. Statuten TENNISCLUB SONNENBERG Statuten 1. Name und Sitz Unter dem Namen Tennisclub Sonnenberg besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs.

Mehr

2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig.

2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig. Statuten I. Name, Sitz und Zweck 1 Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen "Spielgruppe Arbon-Frasnacht" besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am Wohnort des Präsidenten.

Mehr

Statuten des Reitverein Glärnisch

Statuten des Reitverein Glärnisch Statuten des Reitverein Glärnisch gegründet 1935 genehmigt durch die 77. Hauptversammlung vom 27.Januar 2012 Reitverein Glärnisch Statuten 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen "Reitverein Glärnisch" besteht

Mehr

STATUTEN. Der Verein bezweckt die Wahrnehmung und Förderung gemeinsamer Interessen der Vereinsmitglieder.

STATUTEN. Der Verein bezweckt die Wahrnehmung und Förderung gemeinsamer Interessen der Vereinsmitglieder. 1. Name STATUTEN 1.1. Unter dem Namen GTS / FJR - Club Suisse besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB, soweit nicht nachstehend eine andere Regelung getroffen wird. 1.2. Die Dauer des Vereins ist

Mehr

Statuten des Kavallerie-Reitvereins Brandis

Statuten des Kavallerie-Reitvereins Brandis Statuten des Kavallerie-Reitvereins Brandis Alle Bezeichnungen in diesen Statuen beziehen sich sowohl auf das weibliche wie männliche Geschlecht, ungeachtet der gewählten Formulierung. 1. Name / Sitz /

Mehr

Shanty-Crew Tribschenhorn Luzern

Shanty-Crew Tribschenhorn Luzern A. Name und Sitz Art. 1.1 Art 1.2 Unter dem Namen Shanty-Crew Tribschenhorn Luzern, im weiteren SCTL genannt, ist der Chor ein Verein im Sinne von Art 66.ff. des ZGB und eine autonome Sektion des Segelclubs

Mehr

Interventionsverhalten

Interventionsverhalten Interventionsverhalten Welche Situationen erfordern im Flugbetrieb eine Intervention (auch ausserhalb der Schulung)? mögliche Beispiele: Interventionen am Boden (ihr beobachtet, dass ein startendes Flugzeug

Mehr

Die neuen EASA Vorschriften 9. März 2013/ HRi

Die neuen EASA Vorschriften 9. März 2013/ HRi Ziel Diese Präsentation soll klar machen, dass sich etwas ändert im Bereich der Ausweise für Segelflugpiloten. Der Schwerpunkt liegt bei den Auswirkungen auf die Piloten der SGL, also Personen, welche

Mehr

STATUTEN DES TC BAAR

STATUTEN DES TC BAAR STATUTEN DES TC BAAR Die nachfolgenden Statuten gelten für beide Geschlechter. Zu Gunsten eines besseren Leseflusses wird grundsätzlich die männliche Form verwendet. I. Name, Sitz, Zweck Art. 1 Unter dem

Mehr

Statuten Revision vom 21. Mai 2015

Statuten Revision vom 21. Mai 2015 Statuten Revision vom 21. Mai 2015 Artikel 1 1. ORGANISATION 1.1. Name und Sitz Unter dem Namen Schachklub Swissair wurde der Verein am 12. August 1954 gegründet. Mit der GV vom 5. Juni 2003 wurde der

Mehr

REGLEMENT Mitgliederbeiträge und obligatorische Arbeitsleistungen

REGLEMENT Mitgliederbeiträge und obligatorische Arbeitsleistungen Mitgliederbeiträge und obligatorische Arbeitsleistungen Version: 06-17 1 1. Grundlage Als Grundlage für dieses Reglement gelten: - Art. 14 Abs. 2 der Statuten von Chur Unihockey - Entsprechende Beschlüsse

Mehr

Vereinsstatuten des STV Hagendorn (gegründet 1948)

Vereinsstatuten des STV Hagendorn (gegründet 1948) Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name Unter dem Namen "STV Hagendorn" (nachfolgend "STVH") besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Er ist politisch und konfessionell neutral. Art. 2 Sitz Der Sitz des

Mehr

REGLEMENT TURNVEREIN USTER VOLLEYBALL

REGLEMENT TURNVEREIN USTER VOLLEYBALL REGLEMENT TURNVEREIN USTER VOLLEYBALL Im vorliegenden Reglement wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur die männliche Sprachform verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer miteingeschlossen.

Mehr

Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona)

Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) 1. Name und Sitz Unter dem Namen Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Olten. Er ist

Mehr

Statuten. Statuten des Kavallerievereins Dübendorf & Umgebung. Neufassung Artikel 1 - Zweck

Statuten. Statuten des Kavallerievereins Dübendorf & Umgebung. Neufassung Artikel 1 - Zweck Statuten Statuten des Kavallerievereins Dübendorf & Umgebung Neufassung 2004 Artikel 1 - Zweck Der Verein bezweckt die Förderung des Reitsports sowie die Pflege des kameradschaftlichen Geistes, die Koordination

Mehr

Pilotenbriefing 2017

Pilotenbriefing 2017 Pilotenbriefing 2017 Der Chef hat das Wort Safey Officer Materialwart/Materialwärterin/-wärtin? Saisonbriefing... Gemäss unseren drei Sicherheitssäulen Motorflug / TMG PILOTENBRIEFING 2017 Flight Safety

Mehr

Vereinsstatuten des Volleyballclub Schaffhausen INHALTSVERZEICHNIS

Vereinsstatuten des Volleyballclub Schaffhausen INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS 1 NAME UND SITZ 2 ZWECK 3 MITGLIEDER Art. 4 Aktive mit Lizenz Art. 5 Aktive ohne Lizenz Art. 6 JuniorInnen Art. 6 Minivolleyball Art. 7 Ehrenmitglieder Art. 8 Passivmitglieder 4 EINTRITT

Mehr

Statuten EHC Kandersteg

Statuten EHC Kandersteg Statuten EHC Kandersteg Inhaltsübersicht I. Name und Sitz Art. 1 II. Zweck Art. 2 III. Mitglieder Art. 3 14 IV. Finanzen/Haftung Art. 15 17 V. Organisation Art. 18 33 VI. Schlussbestimmungen Art. 34 36

Mehr

VEREINS-STATUTEN. Innovative EYE. (Innovative Education, Youth and Entertainment)

VEREINS-STATUTEN. Innovative EYE. (Innovative Education, Youth and Entertainment) VEREINS-STATUTEN Innovative EYE (Innovative Education, Youth and Entertainment) I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen Innovative EYE (Innovative Education, Youth and Entertainment) besteht ein Verein

Mehr

Association of Ayurveda Professionals World Wide - AAPWW. Statuten I. NAME UND SITZ. Art. 1

Association of Ayurveda Professionals World Wide - AAPWW. Statuten I. NAME UND SITZ. Art. 1 Association of Ayurveda Professionals World Wide - Statuten I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "Association of Ayurveda Professionals World Wide (aapww)" besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60

Mehr

S t a t u t e n des Tennisclub Möhlin, mit Sitz in 4313 Möhlin/AG * * *

S t a t u t e n des Tennisclub Möhlin, mit Sitz in 4313 Möhlin/AG * * * TC Möhlin Batastrasse 40 Postfach 286 4313 Möhlin S t a t u t e n des Tennisclub Möhlin, mit Sitz in 4313 Möhlin/AG * * * Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher

Mehr

Verband der Betreibungsbeamten des Kantons Aargau (gegründet 21. Mai 1916) Statuten

Verband der Betreibungsbeamten des Kantons Aargau (gegründet 21. Mai 1916) Statuten Verband der Betreibungsbeamten des Kantons Aargau (gegründet 21. Mai 1916) Statuten Statuten des Verbands der Betreibungsbeamten des Kantons Aargau I. Name, Sitz und Zweck 1 Unter der Bezeichnung "Verband

Mehr

Informationen zum Schnupperkurs Segelfliegen

Informationen zum Schnupperkurs Segelfliegen Informationen zum Schnupperkurs Segelfliegen Voraussetzungen: Mindestalter 14 Jahre Einverständnis der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) normale körperliche Verfassung (ggf. durch Hausarzt oder

Mehr

Entgeltordnung für den Sonderlandeplatz (SLP) Bamberg-Breitenau (EDQA) Teil l Lande- und Nutzungsentgelte

Entgeltordnung für den Sonderlandeplatz (SLP) Bamberg-Breitenau (EDQA) Teil l Lande- und Nutzungsentgelte Entgeltordnung für den Sonderlandeplatz (SLP) Bamberg-Breitenau (EDQA) Nach Abstimmung mit den Stadtwerken Bamberg Verkehrs- und Park GmbH wird für die Benutzung des Sonderlandeplatzes Bamberg-Breitenau

Mehr

Pilotenbriefing 2007 Flugplatz Fricktal-Schupfart Für alle Segelfliegerinnen und Segelflieger. Andreas Duppenthaler Ronald Stauffer

Pilotenbriefing 2007 Flugplatz Fricktal-Schupfart Für alle Segelfliegerinnen und Segelflieger. Andreas Duppenthaler Ronald Stauffer Pilotenbriefing Flugplatz Fricktal-Schupfart Für alle Segelfliegerinnen und Segelflieger Andreas Duppenthaler Ronald Stauffer Themen Schwerpunkte für die Saison Tango-Sektoren der TMA Basel Departure Briefing

Mehr

Stadtjodler im Fürstenland Gossau, Postfach, 9201 Gossau SG

Stadtjodler im Fürstenland Gossau, Postfach, 9201 Gossau SG , Postfach, 9201 Gossau SG www.stadtjodler.ch info@stadtjodler.ch Reglement über Ehrungen und Auszeichnungen vom 06. Februar 2004 Reglement über Ehrungen und Auszeichnungen Seite 2 Inhaltsverzeichnis I.

Mehr

Kurzanleitung AirportData

Kurzanleitung AirportData Kurzanleitung AirportData Flugdienst Für die Erfassung während dem Flugbetrieb Startliste Für die Erfassung von abgeschlossenen Flügen nach dem Flugbetrieb. Kurzanleitung AirportData: Flugdienst Programm

Mehr

Gebührenordnung des Luftsportverein Eichsfeld - Göttingen e.v. 1. Aufnahmegeld: 1.1 allgemein:

Gebührenordnung des Luftsportverein Eichsfeld - Göttingen e.v. 1. Aufnahmegeld: 1.1 allgemein: Gebührenordnung des Luftsportverein Eichsfeld - Göttingen e.v. 1. Aufnahmegeld: 1.1 allgemein: a) Segel- und Motorsegelflug, Motorflug, Ultraleichtflug 300,00 b) Modellflug 25,00 1.2 ermäßigt Die Ermäßigung

Mehr

Gebührenordnung des Pasewalker Luftsportclubs Die Ueckerfalken" e.v.

Gebührenordnung des Pasewalker Luftsportclubs Die Ueckerfalken e.v. Gebührenordnung des Pasewalker Luftsportclubs Die Ueckerfalken" e.v. 1 Gebühren für Mitglieder 1.1 Aufnahmegebühr Mitglieder mit geregeltem Einkommen Ermäßigte Aufnahmegebühr * 100,00 50,00 Diese wird

Mehr

Sicher in die neue Flugsaison

Sicher in die neue Flugsaison Ende Januar lud Roland Bieri, Safety Officer des Segelflugverbandes der Schweiz (SFVS), zum jährlichen Safety Workshop nach Bern ein. Alle wichtigen Dokumente dazu sind auf der Website des Segelflugverbandes

Mehr