Produkt- und Leistungsbeschreibung
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- Friederike Beckenbauer
- vor 5 Jahren
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1 Anlage 3 Produkt- und 3.1 Produktbeschreibung Für alle in der Anlage 3 aufgeführten Zubehörteile und Zurüstungen gelten die Qualitätsstandards des Hilfsmittelverzeichnisses nach 139 SGB V sowie die Vorgaben der Obersten Landesbehörden. 19 Krankenpflegeartikel /3xxx Behindertengerechte Betten motorisch verstellbar Produktbeschreibung Erstversorgungspauschale Folgeversorgungspauschale Standardmatratze (Mindestanforderung) Zubehör und Zurüstungen bei medizinischer Notwendigkeit (aber nicht gesondert abrechenbar) der 19 des Hilfsmittelverzeichnisses und den gültigen Rechtsvorschriften; max. Patientengewicht 165 kg Liegeflächenmaße 90 x 200 cm/ 100 x 200 cm wie Erstversorgungspauschale Größe und Patientengewicht entsprechend dem Pflegebett - Höhe mindestens 12 cm, bei zweischichtigem Aufbau Oberschicht mindestens 4 cm, BMI 11 bis 41, max. 3,0 kpa bei zweischichtigem Aufbau 4,0 kpa - offenporiger Kaltschaum RG 40 kg/m³ mit nach DIN EN ISO mit prophylaktischen Dekubituseinschnitten im Matratzenkörper zur Scherkraftreduzierung und optimalen Druckverteilung mit entsprechendem Randabstand beidseitig zur Seitenstabilisierung, nach Ökotextstandard 100 (Produktklasse1), schwerentflammbar nach DIN EN 597 Teil 1 und 2 - Trikotmatratzenhülle bei 95 waschbar, schwer entflammbar nach DIN EN Jahre Garantie auf Produktionsfehler und Rückstellvermögen Bettgalgen, Standardmatratze, Seitengitter, Seitengittererhöhung,- polster, Aufrichthilfen, Bettverkürzungen, Bettverlängerungen, Gewährleistungszeitraum 1 Jahr 1 Jahr Seite 1 von 8
2 19 Krankenpflegeartikel /7xxx Kinder-/ Kleinwüchsigenbetten, Behindertengerechte Betten (Schwerlast) Produktbeschreibung Neuverkauf Wiedereinsatz der 19 des Hilfsmittelverzeichnisses und der gültigen Rechtsvorschriften wie Neuverkauf Zubehör (bei Bedarf) Zurüstungen (bei Bedarf) Sicherheitstechnische (STK) Turnus gemäß Herstellervorgaben; nicht ansetzbar beim Wiedereinsatz; Transport Rückholung, Reinigung und/oder Desinfektion Verschrottung Es gelten die Regelungen des Hilfsmittelpoolverfahrens. Wiedereinsatz vor Neuanschaffung (gesonderte Anerkenntniserklärung erforderlich) Seite 2 von 8
3 19 Krankenpflegeartikel xxx/ xxx Einlegerahmen Produktbeschreibung Erstversorgungspauschale Folgeversorgungspauschale Standardmatratze (Mindestanforderung) Zurüstungen bei medizinischer Notwendigkeit (aber nicht gesondert abrechenbar) der 19 des Hilfsmittelverzeichnisses und der gültigen Rechtsvorschriften; max. Patientengewicht 165 kg; Liegeflächenmaße 90 x 200 cm, 100 x 200 cm wie Erstversorgungspauschale Größe und Patientengewicht entsprechend dem Einlegerahmen - Höhe mindestens 12 cm, bei zweischichtigem Aufbau Oberschicht mindestens 4 cm, BMI 11 bis 41, max. 3,0 kpa bei zweischichtigem Aufbau 4,0 kpa - offenporiger Kaltschaum RG 40 kg/m³ mit nach DIN EN ISO mit prophylaktischen Dekubituseinschnitten im Matratzenkörper zur Scherkraftreduzierung und optimalen Druckverteilung mit entsprechenden Randabstand beidseitig zur Seitenstabilisierung, nach Ökotextstandard 100 (Produktklasse1), schwerentflammbar nach DIN EN 597 Teil 1 und 2 - Trikotmatratzenhülle bei 95 waschbar, schwer entflammbar nach DIN EN Jahre Garantie auf Produktionsfehler und Rückstellvermögen Bettgalgen, Standardmatratze, Aufrichthilfen, feste Seitengitter (einseitig) bei Bedarf Gewährleistungszeitraum 1 Jahr 1 Jahr Seite 3 von 8
4 Für alle in der Anlage 3 aufgeführten Zubehörteile und Zurüstungen gelten die Qualitätsstandards des Pflegehilfsmittel- Verzeichnisses nach 78 SGB XI sowie die Vorgaben der Obersten Landesbehörden. 50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege xxx Behindertengerechte/ Pflegebetten, motorisch verstellbar Produktbeschreibung Erstversorgungspauschale Folgeversorgungspauschale Standardmatratze (Mindestanforderung) Zubehör und Zurüstungen bei medizinischer Notwendigkeit (aber nicht gesondert abrechenbar) der 50 des Pflegehilfsmittel- Verzeichnisses und den gültigen Rechtsvorschriften; max. Patientengewicht 165 kg Liegeflächenmaße 90 x 200 cm/ 100 x 200 cm wie Erstversorgungspauschale Größe und Patientengewicht entsprechend dem Pflegebett - Höhe mindestens 12 cm, bei zweischichtigem Aufbau Oberschicht mindestens 4 cm, BMI 11 bis 41, max. 3,0 kpa bei zweischichtigem Aufbau 4,0 kpa - offenporiger Kaltschaum RG 40 kg/m³ mit nach DIN EN ISO mit prophylaktischen Dekubituseinschnitten im Matratzenkörper zur Scherkraftreduzierung und optimalen Druckverteilung mit entsprechendem Randabstand beidseitig zur Seitenstabilisierung, nach Ökotextstandard 100 (Produktklasse1), schwerentflammbar nach DIN EN 597 Teil 1 und 2 - Trikotmatratzenhülle bei 95 waschbar, schwer entflammbar nach DIN EN Jahre Garantie auf Produktionsfehler und Rückstellvermögen Bettgalgen, Standardmatratze, Seitengitter, Seitengittererhöhung,- polster, Aufrichthilfen, Bettverkürzungen, Bettverlängerungen Gewährleistungszeitraum 1 Jahr 1Jahr Seite 4 von 8
5 50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege / 2xxx und xxx Behindertengerechte/ Pflegebetten, motorisch verstellbar - Schwerlast, Kinder-/ Kleinwüchsigenbetten, Produktbeschreibung Neuverkauf Wiedereinsatz Zubehör (bei Bedarf) Zurüstungen (bei Bedarf) der 50 des Pflegehilfsmittel- Verzeichnisses und der gültigen Rechtsvorschriften wie Neuverkauf Sicherheitstechnische (STK) Turnus gemäß Herstellervorgaben; nicht ansetzbar beim Wiedereinsatz; Transport Rückholung, Reinigung und/oder Desinfektion Verschrottung Es gelten die Regelungen des Hilfsmittelpoolverfahrens. Wiedereinsatz vor Neuanschaffung (gesonderte Anerkenntniserklärung erforderlich) Seite 5 von 8
6 50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege xxx motorisch bedienbare Einlegerahmen Produktbeschreibung Erstversorgungspauschale Folgeversorgungspauschale der 50 des Pflegehilfsmittel- Verzeichnisses und der gültigen Rechtsvorschriften; max. Patientengewicht 165 kg; Liegeflächenmaße 90 x 200 cm, 100 x 200 cm wie Erstversorgungspauschale Matratze (Mindestanforderung) Zurüstungen bei medizinischer Notwendigkeit (aber nicht gesondert abrechenbar) Größe und Patientengewicht entsprechend dem Einlegerahmen - Höhe mindestens 12 cm, bei zweischichtigem Aufbau Oberschicht mindestens 4 cm, BMI 11 bis 41, max. 3,0 kpa bei zweischichtigem Aufbau 4,0 kpa - offenporiger Kaltschaum RG 40 kg/m³ mit nach DIN EN ISO mit prophylaktischen Dekubituseinschnitten im Matratzenkörper zur Scherkraftreduzierung und optimalen Druckverteilung mit entsprechenden Randabstand beidseitig zur Seitenstabilisierung, nach Ökotextstandard 100 (Produktklasse1), schwerentflammbar nach DIN EN 597 Teil 1 und 2 - Trikotmatratzenhülle bei 95 waschbar, schwer entflammbar nach DIN EN Jahre Garantie auf Produktionsfehler und Rückstellvermögen Bettgalgen, Standardmatratze, Aufrichthilfen, feste Seitengitter (einseitig) bei Bedarf Gewährleistungszeitraum 1Jahr 1 Jahr Seite 6 von 8
7 Produktbeschreibung Gewährleistungszeitraum 50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege xxx Spezielle Pflegebetttische Versorgungspauschale Anforderungen) der Produktuntergruppe der 50 des Pflegehilfsmittel- Verzeichnisses und der gültigen Rechtsvorschriften lebenslang je Versorgungsfall Seite 7 von 8
8 Die im Rahmen der Hilfsmittelversorgung zu erbringenden Leistungen beinhalten neben der fachgerechten Versorgung gemäß der Produktbeschreibung die in der Anlage zum Vertrag genannten damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Hierzu zählen insbesondere: Beratung, Anlieferung, Montage, Anpassung, Wartung, Reparatur und Abholung sowie eine umfassende Einweisung des Anspruchsberechtigten oder einer von ihm beauftragten Person in den sachgerechten Gebrauch des Hilfsmittels. Die Um- bzw. Aufrüstung und die Umversorgung mit einem gleichartigen Hilfsmittel laut Produktbeschreibung sind während des gesamten Versorgungszeitraumes kostenfrei sicherzustellen. Bei jeder Versorgung ist eine neue Matratze zu verwenden; der Wiedereinsatz von Matratzen ist nicht zulässig. 2. Bei entlassungsbedingter Versorgung nach einer stationären Behandlung hat der Leistungserbringer den Anspruchsberechtigten darüber aufzuklären, dass das gelieferte Hilfsmittel bis zur endgültigen Entscheidung der AOK im Eigentum des Leistungserbringers bzw. der AOK bleibt. 3. Der Leistungserbringer informiert den Anspruchsberechtigten über den Eigentumsvorbehalt sowie die leistungsrechtlichen Modalitäten zu diesem Vertrag und lässt sich den Empfang des gebrauchs- und funktionsfähigen Hilfsmittels vom Anspruchsberechtigten oder einer von ihm beauftragten Person schriftlich bestätigen. 4. Der Leistungserbringer verpflichtet sich zur Einhaltung des Medizinproduktegesetzes (MPG) und der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV).Überprüfungen, Wartungen und Sicherheitstechnische n sind zu dokumentieren. 5. Sofern eine notwendige Reparatur eines Hilfsmittels nicht unmittelbar durchgeführt werden kann, stellt der Leistungserbringer einen geeigneten Ersatz unentgeltlich zur Verfügung. Seite 8 von 8
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