Produkt- und Leistungsbeschreibung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Produkt- und Leistungsbeschreibung"

Transkript

1 Anlage 3 Produkt- und 3.1 Produktbeschreibung Für alle in der Anlage 3 aufgeführten Zubehörteile und Zurüstungen gelten die Qualitätsstandards des Hilfsmittelverzeichnisses nach 139 SGB V sowie die Vorgaben der Obersten Landesbehörden. 19 Krankenpflegeartikel /3xxx Behindertengerechte Betten motorisch verstellbar Produktbeschreibung Erstversorgungspauschale Folgeversorgungspauschale Standardmatratze (Mindestanforderung) Zubehör und Zurüstungen bei medizinischer Notwendigkeit (aber nicht gesondert abrechenbar) der 19 des Hilfsmittelverzeichnisses und den gültigen Rechtsvorschriften; max. Patientengewicht 165 kg Liegeflächenmaße 90 x 200 cm/ 100 x 200 cm wie Erstversorgungspauschale Größe und Patientengewicht entsprechend dem Pflegebett - Höhe mindestens 12 cm, bei zweischichtigem Aufbau Oberschicht mindestens 4 cm, BMI 11 bis 41, max. 3,0 kpa bei zweischichtigem Aufbau 4,0 kpa - offenporiger Kaltschaum RG 40 kg/m³ mit nach DIN EN ISO mit prophylaktischen Dekubituseinschnitten im Matratzenkörper zur Scherkraftreduzierung und optimalen Druckverteilung mit entsprechendem Randabstand beidseitig zur Seitenstabilisierung, nach Ökotextstandard 100 (Produktklasse1), schwerentflammbar nach DIN EN 597 Teil 1 und 2 - Trikotmatratzenhülle bei 95 waschbar, schwer entflammbar nach DIN EN Jahre Garantie auf Produktionsfehler und Rückstellvermögen Bettgalgen, Standardmatratze, Seitengitter, Seitengittererhöhung,- polster, Aufrichthilfen, Bettverkürzungen, Bettverlängerungen, Gewährleistungszeitraum 1 Jahr 1 Jahr Seite 1 von 8

2 19 Krankenpflegeartikel /7xxx Kinder-/ Kleinwüchsigenbetten, Behindertengerechte Betten (Schwerlast) Produktbeschreibung Neuverkauf Wiedereinsatz der 19 des Hilfsmittelverzeichnisses und der gültigen Rechtsvorschriften wie Neuverkauf Zubehör (bei Bedarf) Zurüstungen (bei Bedarf) Sicherheitstechnische (STK) Turnus gemäß Herstellervorgaben; nicht ansetzbar beim Wiedereinsatz; Transport Rückholung, Reinigung und/oder Desinfektion Verschrottung Es gelten die Regelungen des Hilfsmittelpoolverfahrens. Wiedereinsatz vor Neuanschaffung (gesonderte Anerkenntniserklärung erforderlich) Seite 2 von 8

3 19 Krankenpflegeartikel xxx/ xxx Einlegerahmen Produktbeschreibung Erstversorgungspauschale Folgeversorgungspauschale Standardmatratze (Mindestanforderung) Zurüstungen bei medizinischer Notwendigkeit (aber nicht gesondert abrechenbar) der 19 des Hilfsmittelverzeichnisses und der gültigen Rechtsvorschriften; max. Patientengewicht 165 kg; Liegeflächenmaße 90 x 200 cm, 100 x 200 cm wie Erstversorgungspauschale Größe und Patientengewicht entsprechend dem Einlegerahmen - Höhe mindestens 12 cm, bei zweischichtigem Aufbau Oberschicht mindestens 4 cm, BMI 11 bis 41, max. 3,0 kpa bei zweischichtigem Aufbau 4,0 kpa - offenporiger Kaltschaum RG 40 kg/m³ mit nach DIN EN ISO mit prophylaktischen Dekubituseinschnitten im Matratzenkörper zur Scherkraftreduzierung und optimalen Druckverteilung mit entsprechenden Randabstand beidseitig zur Seitenstabilisierung, nach Ökotextstandard 100 (Produktklasse1), schwerentflammbar nach DIN EN 597 Teil 1 und 2 - Trikotmatratzenhülle bei 95 waschbar, schwer entflammbar nach DIN EN Jahre Garantie auf Produktionsfehler und Rückstellvermögen Bettgalgen, Standardmatratze, Aufrichthilfen, feste Seitengitter (einseitig) bei Bedarf Gewährleistungszeitraum 1 Jahr 1 Jahr Seite 3 von 8

4 Für alle in der Anlage 3 aufgeführten Zubehörteile und Zurüstungen gelten die Qualitätsstandards des Pflegehilfsmittel- Verzeichnisses nach 78 SGB XI sowie die Vorgaben der Obersten Landesbehörden. 50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege xxx Behindertengerechte/ Pflegebetten, motorisch verstellbar Produktbeschreibung Erstversorgungspauschale Folgeversorgungspauschale Standardmatratze (Mindestanforderung) Zubehör und Zurüstungen bei medizinischer Notwendigkeit (aber nicht gesondert abrechenbar) der 50 des Pflegehilfsmittel- Verzeichnisses und den gültigen Rechtsvorschriften; max. Patientengewicht 165 kg Liegeflächenmaße 90 x 200 cm/ 100 x 200 cm wie Erstversorgungspauschale Größe und Patientengewicht entsprechend dem Pflegebett - Höhe mindestens 12 cm, bei zweischichtigem Aufbau Oberschicht mindestens 4 cm, BMI 11 bis 41, max. 3,0 kpa bei zweischichtigem Aufbau 4,0 kpa - offenporiger Kaltschaum RG 40 kg/m³ mit nach DIN EN ISO mit prophylaktischen Dekubituseinschnitten im Matratzenkörper zur Scherkraftreduzierung und optimalen Druckverteilung mit entsprechendem Randabstand beidseitig zur Seitenstabilisierung, nach Ökotextstandard 100 (Produktklasse1), schwerentflammbar nach DIN EN 597 Teil 1 und 2 - Trikotmatratzenhülle bei 95 waschbar, schwer entflammbar nach DIN EN Jahre Garantie auf Produktionsfehler und Rückstellvermögen Bettgalgen, Standardmatratze, Seitengitter, Seitengittererhöhung,- polster, Aufrichthilfen, Bettverkürzungen, Bettverlängerungen Gewährleistungszeitraum 1 Jahr 1Jahr Seite 4 von 8

5 50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege / 2xxx und xxx Behindertengerechte/ Pflegebetten, motorisch verstellbar - Schwerlast, Kinder-/ Kleinwüchsigenbetten, Produktbeschreibung Neuverkauf Wiedereinsatz Zubehör (bei Bedarf) Zurüstungen (bei Bedarf) der 50 des Pflegehilfsmittel- Verzeichnisses und der gültigen Rechtsvorschriften wie Neuverkauf Sicherheitstechnische (STK) Turnus gemäß Herstellervorgaben; nicht ansetzbar beim Wiedereinsatz; Transport Rückholung, Reinigung und/oder Desinfektion Verschrottung Es gelten die Regelungen des Hilfsmittelpoolverfahrens. Wiedereinsatz vor Neuanschaffung (gesonderte Anerkenntniserklärung erforderlich) Seite 5 von 8

6 50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege xxx motorisch bedienbare Einlegerahmen Produktbeschreibung Erstversorgungspauschale Folgeversorgungspauschale der 50 des Pflegehilfsmittel- Verzeichnisses und der gültigen Rechtsvorschriften; max. Patientengewicht 165 kg; Liegeflächenmaße 90 x 200 cm, 100 x 200 cm wie Erstversorgungspauschale Matratze (Mindestanforderung) Zurüstungen bei medizinischer Notwendigkeit (aber nicht gesondert abrechenbar) Größe und Patientengewicht entsprechend dem Einlegerahmen - Höhe mindestens 12 cm, bei zweischichtigem Aufbau Oberschicht mindestens 4 cm, BMI 11 bis 41, max. 3,0 kpa bei zweischichtigem Aufbau 4,0 kpa - offenporiger Kaltschaum RG 40 kg/m³ mit nach DIN EN ISO mit prophylaktischen Dekubituseinschnitten im Matratzenkörper zur Scherkraftreduzierung und optimalen Druckverteilung mit entsprechenden Randabstand beidseitig zur Seitenstabilisierung, nach Ökotextstandard 100 (Produktklasse1), schwerentflammbar nach DIN EN 597 Teil 1 und 2 - Trikotmatratzenhülle bei 95 waschbar, schwer entflammbar nach DIN EN Jahre Garantie auf Produktionsfehler und Rückstellvermögen Bettgalgen, Standardmatratze, Aufrichthilfen, feste Seitengitter (einseitig) bei Bedarf Gewährleistungszeitraum 1Jahr 1 Jahr Seite 6 von 8

7 Produktbeschreibung Gewährleistungszeitraum 50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege xxx Spezielle Pflegebetttische Versorgungspauschale Anforderungen) der Produktuntergruppe der 50 des Pflegehilfsmittel- Verzeichnisses und der gültigen Rechtsvorschriften lebenslang je Versorgungsfall Seite 7 von 8

8 Die im Rahmen der Hilfsmittelversorgung zu erbringenden Leistungen beinhalten neben der fachgerechten Versorgung gemäß der Produktbeschreibung die in der Anlage zum Vertrag genannten damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Hierzu zählen insbesondere: Beratung, Anlieferung, Montage, Anpassung, Wartung, Reparatur und Abholung sowie eine umfassende Einweisung des Anspruchsberechtigten oder einer von ihm beauftragten Person in den sachgerechten Gebrauch des Hilfsmittels. Die Um- bzw. Aufrüstung und die Umversorgung mit einem gleichartigen Hilfsmittel laut Produktbeschreibung sind während des gesamten Versorgungszeitraumes kostenfrei sicherzustellen. Bei jeder Versorgung ist eine neue Matratze zu verwenden; der Wiedereinsatz von Matratzen ist nicht zulässig. 2. Bei entlassungsbedingter Versorgung nach einer stationären Behandlung hat der Leistungserbringer den Anspruchsberechtigten darüber aufzuklären, dass das gelieferte Hilfsmittel bis zur endgültigen Entscheidung der AOK im Eigentum des Leistungserbringers bzw. der AOK bleibt. 3. Der Leistungserbringer informiert den Anspruchsberechtigten über den Eigentumsvorbehalt sowie die leistungsrechtlichen Modalitäten zu diesem Vertrag und lässt sich den Empfang des gebrauchs- und funktionsfähigen Hilfsmittels vom Anspruchsberechtigten oder einer von ihm beauftragten Person schriftlich bestätigen. 4. Der Leistungserbringer verpflichtet sich zur Einhaltung des Medizinproduktegesetzes (MPG) und der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV).Überprüfungen, Wartungen und Sicherheitstechnische n sind zu dokumentieren. 5. Sofern eine notwendige Reparatur eines Hilfsmittels nicht unmittelbar durchgeführt werden kann, stellt der Leistungserbringer einen geeigneten Ersatz unentgeltlich zur Verfügung. Seite 8 von 8

Anlage 1 zu dem Vertrag über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln gemäß 78 Abs. 1 SGB XI vom

Anlage 1 zu dem Vertrag über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln gemäß 78 Abs. 1 SGB XI vom Anlage 1 zu dem Vertrag über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln Produktbeschreibung: Produktgruppe 50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege Produktart motorisch verstellbare

Mehr

zwischen dem Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel Bayern e.v. (FAB), Westenriederstr. 18/I, München und den Pflegekassen

zwischen dem Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel Bayern e.v. (FAB), Westenriederstr. 18/I, München und den Pflegekassen Vertrag nach 78 Abs. 1 S. 2 SGB XI über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten) in Bayern vom 05.12.2002 in der Fassung vom 10.09.2008 zwischen dem Fachverband für Orthopädie-Technik

Mehr

Allgemeines zu Versorgungspauschalen

Allgemeines zu Versorgungspauschalen Allgemeines zu Versorgungspauschalen Soweit die Durchführung der Versorgung im Rahmen einer Versorgungspauschale vorgesehen ist, sind die nachfolgenden Regelungen zu beachten. Sind in den jeweiligen Preisvereinbarungen

Mehr

Angebotsformular. Hilfsmittelbezeichnung. Motorisch verstellbare Betten / Niederflurbetten, Einlegerahmen

Angebotsformular. Hilfsmittelbezeichnung. Motorisch verstellbare Betten / Niederflurbetten, Einlegerahmen Angebotsformular zur öffentlichen Bekanntmachung der AOK Bayern, einen Vertrag über die Versorgung mit Betten, Mobilitätshilfen und Treppenfahrzeugen schließen zu wollen AC / TK 15 020XX AC / TK 15 020YY

Mehr

Vertrag. gemäß 127 Abs. 2 SGB V. zwischen der. AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (nachfolgend AOK) und

Vertrag. gemäß 127 Abs. 2 SGB V. zwischen der. AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (nachfolgend AOK) und Vertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (nachfolgend AOK) und Anschrift Fa. + IK (nachfolgend Leistungserbringer) zur Versorgung mit

Mehr

Vertrag über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten) gemäß 78 Abs. 1 SGB XI. zwischen der

Vertrag über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten) gemäß 78 Abs. 1 SGB XI. zwischen der Vertrag über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten) gemäß 78 Abs. 1 SGB XI zwischen der Pflegekasse der AOK Bremen/Bremerhaven und der Pflegekasse der Handelskrankenkasse

Mehr

Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 21 (Blutdruckmessgeräte) zwischen. einerseits

Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 21 (Blutdruckmessgeräte) zwischen. einerseits Seite 1 von 5 Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 21 (Blutdruckmessgeräte) zwischen einerseits der Knappschaft, Bochum, vertreten durch die Regionaldirektion Saarbrücken, St.

Mehr

Anlage 17 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln.

Anlage 17 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln. Anlage 17 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln - Version 2018 - Es gelten die im Hilfsmittelverzeichnis zu der Produktgruppe 09 festgelegten

Mehr

Anlage 19 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln.

Anlage 19 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln. Anlage 19 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln - Version 2018 - Es gelten die im Hilfsmittelverzeichnis zu den Produktgruppen 01,

Mehr

Vertrag über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegebetten und Pflegebetttischen / Bettnachttischen mit verstellbarer Platte.

Vertrag über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegebetten und Pflegebetttischen / Bettnachttischen mit verstellbarer Platte. AC/TK 15 06 221 AC/TK 19 06 221 Vertrag über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegebetten und Pflegebetttischen / Bettnachttischen mit verstellbarer Platte zwischen AOK - Die Gesundheitskasse

Mehr

Nachtragsvereinbarung. zum. Dienstleistungsvertrag. Versorgungspauschalen

Nachtragsvereinbarung. zum. Dienstleistungsvertrag. Versorgungspauschalen Nachtragsvereinbarung vom 01.06.2014 zum Dienstleistungsvertrag Versorgungspauschalen vom 01.11.2006 in der Fassung vom 15.03.2014 Nachtragsvereinbarung zum Dienstleistungsvertrag Versorgungspauschalen

Mehr

Anlage Sauerstofftherapie LEG Gegenstand der Anlage

Anlage Sauerstofftherapie LEG Gegenstand der Anlage Anlage Sauerstofftherapie LEG 19 91 501 1. Gegenstand der Anlage Diese Anlage regelt die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln zur Sauerstofftherapie, Zubehör, medizinischem Sauerstoff

Mehr

- Version LEGS:

- Version LEGS: Anlage 19 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln - Version 2018 - Es gelten die im Hilfsmittelverzeichnis zu den Produktgruppen 01,

Mehr

Vertrag über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten)

Vertrag über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten) Vertrag über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten) zwischen der Pflegekasse der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Kolumbusstr. 2 30519 Hannover, vertreten

Mehr

V e r t r a g über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegebetten

V e r t r a g über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegebetten V e r t r a g über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegebetten zwischen der Landesinnung für Orthopädietechnik in Sachsen-Anhalt Albrechtstr. 48, 06844 Dessau (nachfolgend Leistungserbringer

Mehr

Anlage 13 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln.

Anlage 13 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln. Anlage 13 zum über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln - Version 2018 - Versorgung mit Hilfsmitteln zur Inhalations- und Atemtherapiegeräte im papierlosen

Mehr

Vertrag über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten)

Vertrag über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten) Vertrag über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten) zwischen der Pflegekasse der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Kolumbusstr. 2 30519 Hannover, vertreten

Mehr

Vertrag. nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus - Anwendungsort Ganzkörper - zwischen

Vertrag. nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus - Anwendungsort Ganzkörper - zwischen Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus - Anwendungsort Ganzkörper - zwischen AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. Kopenhagener Straße 1 44269 Dortmund - nachfolgend

Mehr

Kategorie 1 PG /

Kategorie 1 PG / Anlage 13a zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln Versorgung mit Hilfsmitteln zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen (CPAP - Geräte

Mehr

Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Absauggeräten. zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V.

Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Absauggeräten. zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V. Anlage 5.01.2 vereinbarung für die Versorgung mit Absauggeräten zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse

Mehr

Verfahren über die Versorgung der Versicherten der AOK Sachsen- Anhalt mit wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln ab

Verfahren über die Versorgung der Versicherten der AOK Sachsen- Anhalt mit wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln ab Verfahren über die Versorgung der Versicherten der AOK Sachsen- Anhalt mit wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln ab 01.11.2006 Die AOK Sachsen-Anhalt hat 1994 einen Hilfsmittelpool errichtet, der neben anderen

Mehr

Versorgung mit Hilfsmitteln zur Versorgung der Tracheotomie / Laryngektomie LEGS: 19 00 112

Versorgung mit Hilfsmitteln zur Versorgung der Tracheotomie / Laryngektomie LEGS: 19 00 112 Anlage 19 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln Versorgung mit Hilfsmitteln zur Versorgung der Tracheotomie / Laryngektomie LEGS: 19

Mehr

ThevoSoft. Bedienerhandbuch ThevoSoft... 3

ThevoSoft. Bedienerhandbuch ThevoSoft... 3 ThevoSoft Bedienerhandbuch ThevoSoft... 3 Sehr geehrte Nutzer, Sie haben mit ThevoSoft eine Anti-Dekubitus-Matratze erworben, die höchsten Qualitätsansprüchen aus ambulanter und stationärer Pflege gerecht

Mehr

Vertrag. nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Badehilfen. zwischen. AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. Kopenhagener Straße Dortmund

Vertrag. nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Badehilfen. zwischen. AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. Kopenhagener Straße Dortmund Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Badehilfen zwischen AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. Kopenhagener Straße 1 44269 Dortmund - nachfolgend AOK NW genannt - und Innung für Orthopädie-Technik

Mehr

Vertrag. nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus - Anwendungsort Ganzkörper - zwischen

Vertrag. nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus - Anwendungsort Ganzkörper - zwischen Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus - Anwendungsort Ganzkörper - zwischen AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. Kopenhagener Straße 1 44269 Dortmund - nachfolgend

Mehr

Vertrag über die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten) entsprechend 78 Abs. 1 SGB XI

Vertrag über die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten) entsprechend 78 Abs. 1 SGB XI Vertrag über die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten) entsprechend 78 Abs. 1 SGB XI zwischen Landesinnung für Orthopädie-Technik Sachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts gesetzlich vertreten

Mehr

Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Mobilitätshilfen. zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V.

Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Mobilitätshilfen. zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V. Anlage 5.22.2 Preisvereinbarung für die Versorgung mit zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse in

Mehr

Anlage 12 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln.

Anlage 12 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln. Anlage 12 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln - Version 2018 - Es gelten die im Hilfsmittelverzeichnis zu der Produktgruppe 03 festgelegten

Mehr

Anlage 1 zu dem Vertrag über eine 5- jährige Versorgungspauschale Krankenfahrzeuge

Anlage 1 zu dem Vertrag über eine 5- jährige Versorgungspauschale Krankenfahrzeuge Anlage 1 zu dem Vertrag über eine 5- jährige Versorgungspauschale mit Krankenfahrzeugen Produktbeschreibung: Produktgruppe 18 Krankenfahrzeuge Produktarten Standardrollstühle/Leichtgewichtrollstühle Hilfsmittelpositionsnummern

Mehr

Gebrauchsanweisung Matratzenauflage 5

Gebrauchsanweisung Matratzenauflage 5 Gebrauchsanweisung Matratzenauflage 5 INHALT Einleitung 3 Konformitätserklärung 4 Sicherheitshinweise 4 Lieferumfang 4 Zweckbestimmung 4 Indikation/ Kontraindikation 4 Schaumkern 5 Bezug 5 Transport und

Mehr

pri medical Medizinprodukte Matratzen Adipositas Bedarf

pri medical Medizinprodukte Matratzen Adipositas Bedarf Medizinprodukte Matratzen Adipositas Bedarf Schwerlastmatratzen zur Dekubitusprophylaxe und - therapieunterstützung pri-medicalgmbh Hauptstraße 9 A-2630 Ternitz Tel. & Fax: +43 2630 / 32353 bis 180 kg

Mehr

Anlage 1 - PG 05 (Bandagen) - zum Vertrag vom zwischen einerseits

Anlage 1 - PG 05 (Bandagen) - zum Vertrag vom zwischen einerseits - Seite 1 von 6 - Anlage 1 - PG 05 (Bandagen) - zum Vertrag vom 23.09.2013 zwischen einerseits der Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz Jagdschänkenstr. 50, 09117 Chemnitz sowie der Sozialversicherung

Mehr

VERTRAGSSTECKBRIEF Rehatechnik

VERTRAGSSTECKBRIEF Rehatechnik VERTRAGSSTECKBRIEF Rehatechnik 01.04.2012 Vertragsgruppe PG 04, 10, 11, 18, 19, 20, 26, 28, 32, 33, 50 Vertrag Versorgung der Versicherten in der Rehatechnik Gesetzliche Grundlage Vertragspartner 127 Abs.

Mehr

Anlage 19. Vereinbarung über die Lieferung von. Krankenpflegeartikeln (Produktgruppe und ) sowie

Anlage 19. Vereinbarung über die Lieferung von. Krankenpflegeartikeln (Produktgruppe und ) sowie Anlage 19 Vereinbarung über die Lieferung von Krankenpflegeartikeln (Produktgruppe 19.40.04 und 19.99.01) sowie Spülsystemen (Produktgruppe 03.36.01) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": 11 96 004 für

Mehr

Gebrauchsanweisung. MED 12 Klinikmatratze

Gebrauchsanweisung. MED 12 Klinikmatratze Gebrauchsanweisung MED 12 Klinikmatratze INHALT Einleitung 3 Konformitätserklärung 4 Sicherheitshinweise 4 Lieferumfang 4 Zweckbestimmung 4 Indikation/ Kontraindikation 4 Matratzenkern 5 Bezug 5 Transport

Mehr

Hinweise zur Anwendung der Preisliste

Hinweise zur Anwendung der Preisliste Hinweise zur Anwendung der Preisliste 1) Der in der letzten Spalte angegebene Umsatzsteuersatz betrifft immer die en und die damit in Verbindung stehenden Zubehöre. Rückhol- und n und die damit in Verbindung

Mehr

Vertrieb über Geschäftslokal

Vertrieb über Geschäftslokal Weitere apothekentypische Versorgungsbereiche, für die ein Antrag auf Bestandsschutz möglich ist. (spätere Präqualifizierung im Rahmen einer Erweiterung möglich) Vertrieb über Geschäftslokal 01 B 01.24.01.0

Mehr

Vereinbarung über die Versorgung mit Orthesen der Produktgruppe 23 (Fuß)

Vereinbarung über die Versorgung mit Orthesen der Produktgruppe 23 (Fuß) Seite 1 von 6 Vereinbarung über die Versorgung mit Orthesen der Produktgruppe 23 (Fuß) zwischen der Knappschaft, Bochum, vertreten durch die Regionaldirektion Saarbrücken, St. Johanner Str. 46-48, 66111

Mehr

Leitfaden für Vertragsbeitritte gemäß 127 Abs. 2a SGB V

Leitfaden für Vertragsbeitritte gemäß 127 Abs. 2a SGB V Leitfaden für Vertragsbeitritte gemäß 127 Abs. 2a SGB V 1. Allgemeines... 2 2. Hinweise zum Vertragsbeitritt... 2 3. Spezielle Hinweise zu bestimmten Verträgen... 3 3.1 Verträge mit verschiedenen Verbänden...

Mehr

Vertrag über die Versorgung mit behindertengerechten Betten und Pflegebetten

Vertrag über die Versorgung mit behindertengerechten Betten und Pflegebetten Vertrag über die Versorgung mit behindertengerechten Betten und Pflegebetten zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt Lüneburger Str. 4 39106 Magdeburg - nachfolgend AOK

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten Erstellt: 02.05.2008 Medizinprodukte Information

Mehr

Präqualifizierung von Ergotherapeuten

Präqualifizierung von Ergotherapeuten Präqualifizierung von Ergotherapeuten Prüfung festgelegter Eignungskriterien mit dem Ziel, ohne weitere Zulassungsprüfungen Hilfsmittellieferverträgemit allen Krankenkassen eingehen zu können 1 Rechtsgrundlage

Mehr

75,00 75,00. Gehgestelle 2 Gehwagen 1

75,00 75,00. Gehgestelle 2 Gehwagen 1 Anlage 4a der Vereinbarung über die Lieferung von Gehgestelle Reziproke Gehgestelle Gehgestelle mit zwei Rollen Gehwagen Abrechnungsnummer 10.46.01.0 10.46.01.1 10.46.01.2 10.46.02.0 beschreibung Zubehör

Mehr

Schaumstoffmatratzen. zur Dekubitusprophylaxe und Therapieunterstützung

Schaumstoffmatratzen. zur Dekubitusprophylaxe und Therapieunterstützung Schaumstoffmatratzen zur Dekubitusprophylaxe und Therapieunterstützung Vorwort Allgemeine Informationen Dauerhaft den Markt begleiten. Produktentwicklung ist ein stetiger Prozess. Deshalb befasst sich

Mehr

Stand: Vertrag

Stand: Vertrag Stand: 23.03.17 Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Adaptivrollstühlen zwischen AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. Kopenhagener Straße 1 44269 Dortmund - nachfolgend AOK NW genannt -

Mehr

Pflegebetten. Plegebett H3 und H4 / AKS. Pflegebett Dali II /Burmeier. Hebepflegerahmen B4 Compact /AKS

Pflegebetten. Plegebett H3 und H4 / AKS. Pflegebett Dali II /Burmeier. Hebepflegerahmen B4 Compact /AKS Pflegebetten Plegebett H3 und H4 / AKS Das aks-h-bett gibt es in 3-geteilter (H3) und 4-geteilter Version (H4). H3 = Gesamthöhe und Kopfteil elektrisch verstellbar und Fußteil über Raster H4 = wie H3 zusätzlich

Mehr

Clinic-Master / Vital-Master B C R. Medizinproduktebuch. Walitschek Medizintechnik GmbH 2013 Rev. 1

Clinic-Master / Vital-Master B C R. Medizinproduktebuch. Walitschek Medizintechnik GmbH 2013 Rev. 1 B C R Medizinproduktebuch B C R R 1 Hersteller/manufacturer: Walitschek Medizintechnik GmbH Fuldablick 3 D-34355 Staufenberg Tel: 05543 4558 Email: info@clinic-master.com B C R 0044 2 Inhalt Medizinproduktebuch

Mehr

Vertrag. nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Sondenund Trinknahrung, Verbandmitteln und Hilfsmitteln zur enteralen Ernährung.

Vertrag. nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Sondenund Trinknahrung, Verbandmitteln und Hilfsmitteln zur enteralen Ernährung. Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Sondenund Trinknahrung, Verbandmitteln und Hilfsmitteln zur enteralen Ernährung zwischen AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. Kopenhagener Straße 1 44269

Mehr

Hapeka Matratzen Schaumstoff

Hapeka Matratzen Schaumstoff Hapeka Matratzen Schaumstoff Sondermaße möglich BESONDERHEITEN - 10 Viscorelax/Viscorelax soft Das effiziente Lagerungssystem Dekubitus- und Schmerztherapie Unterstützung des Körperschemas Erhaltung der

Mehr

ÖGSV Fachtagung 2013 Thea Enko

ÖGSV Fachtagung 2013 Thea Enko ÖGSV Fachtagung 2013 Thea Enko Leitlinie zur Auswahl von aufbereitbaren Medizinprodukten Ziel: Beschaffung optimieren Fehlkäufe vermeiden Hilfestellung bei der Beschaffung von aufbereitbaren Medizinprodukten

Mehr

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege. Informationen für Patienten, Angehörige und private Pflegepersonen

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege. Informationen für Patienten, Angehörige und private Pflegepersonen Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege Informationen für Patienten, Angehörige und private Pflegepersonen Was viele nicht wissen: Pflegebedürftige haben in der Regel einen Anspruch

Mehr

Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel?

Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel? Pflegehilfsmittel ( 40 SGB XI) Viele Erkrankungen und alterstypische Abbauprozesse sind mit mehr oder weniger schweren Beeinträchtigungen und mit einem Hilfebedarf verbunden. Ein Pflegehilfsmittel leistet

Mehr

Pflegebettmatratzen. und Komfortmatratzen

Pflegebettmatratzen. und Komfortmatratzen Pflegebettmatratzen und Komfortmatratzen Vorwort Allgemeine Informationen Dauerhaft den Markt begleiten. Produktentwicklung ist ein stetiger Prozess. Deshalb befasst sich unser Produktmanagement dauerhaft

Mehr

Beitritte zu vdek-verträgen sind nur über den vdek möglich. Bitte wenden Sie sich direkt an den vdek.

Beitritte zu vdek-verträgen sind nur über den vdek möglich. Bitte wenden Sie sich direkt an den vdek. Wichtige Hinweise zum Beitritt Gesetzliche Krankenversicherung Produktmanagement Hilfsmittel 0032 20 Postfach 10 14 44 20009 Hamburg Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg hilfsmittelmanagement@dak.de www.dak-leistungserbringer.de

Mehr

QVH Audit-Checkliste: Grundlegende Anforderungen

QVH Audit-Checkliste: Grundlegende Anforderungen 1 Zulassung gemäß 126 SGB V für die Gruppe 1, Gruppe 2 oder Gruppe 3 und Einhaltung der persönlichen, räumlichen und sachlichen Zulassungsvorrausetzungen Hinweis - Gruppe 1: Abgabe von handwerklich individuell

Mehr

Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie

Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie Anlage 5.14.2 Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg

Mehr

Timmy-Betten, für besondere Anforderungen Die gute Zugänglichkeit von allen vier Seiten zeichnet die Kinderpflegebetten Timmy aus

Timmy-Betten, für besondere Anforderungen Die gute Zugänglichkeit von allen vier Seiten zeichnet die Kinderpflegebetten Timmy aus Timmy-Betten, für besondere Anforderungen Die gute Zugänglichkeit von allen vier Seiten zeichnet die Kinderpflegebetten Timmy aus Das Kinderpflegebett Timmy ist für Kinder mit schweren und schwersten Erkrankungen

Mehr

Anlage 14. Vereinbarung über die Lieferung von. Inhalationshilfen/Inhalationsgeräten. (Produktgruppe , und

Anlage 14. Vereinbarung über die Lieferung von. Inhalationshilfen/Inhalationsgeräten. (Produktgruppe , und Anlage 14 Vereinbarung über die Lieferung von Inhalationshilfen/Inhalationsgeräten (Produktgruppe 14.24.01, 14.24.02 und 14.24.03) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": 11 96 002 1 Gegenstand der Anlage

Mehr

Vertrag gemäß 78 Abs. 1 Satz 2 SGB XI und 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Pflegebetten (PG 50) und behindertengerechten Betten (PG 19)

Vertrag gemäß 78 Abs. 1 Satz 2 SGB XI und 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Pflegebetten (PG 50) und behindertengerechten Betten (PG 19) Vertrag gemäß 78 Abs. 1 Satz 2 SGB XI und 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Pflegebetten (PG 50) und behindertengerechten Betten (PG 19) zwischen der Pflegekasse bei der AOK PLUS Die Gesundheitskasse

Mehr

Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)

Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Fortschreibung des Pflegehilfsmittelverzeichnisses nach 78 Abs. 2 SGB XI i. V. m. 139 SGB V vom 18.01.2017 Vorbemerkungen

Mehr

Kostenerstattung. Kostenfreie Pflegehilfsmittel bis zu 40,- im Monat für die häusliche Pflege

Kostenerstattung. Kostenfreie Pflegehilfsmittel bis zu 40,- im Monat für die häusliche Pflege Monatliche Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel Kostenfreie Pflegehilfsmittel bis zu 40,- im Monat für die häusliche Pflege Prüfen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel. Beantragen

Mehr

Anlage 1 - Vergütungsvereinbarung ab

Anlage 1 - Vergütungsvereinbarung ab Anlage 1 - Vergütungsvereinbarung ab 01.11.2016 zum Vertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Systemen zur Schlafapnoebehandlung 1.) Abrechnungsentgelt (Pauschalen) bei Systemen zur Schlafapnoebehandlung

Mehr

Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)

Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Fortschreibung der des Hilfsmittelverzeichnisses nach 139 SGB V vom 18.01.2017 Vorbemerkungen Der GKV-Spitzenverband erstellt

Mehr

Anlage PG 03. (Versorgungsbereich 03 A) Schlüssel Leistungserbringergruppe :

Anlage PG 03. (Versorgungsbereich 03 A) Schlüssel Leistungserbringergruppe : Anlage PG 03 Vereinbarung über die Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 03 Applikationshilfen zur transanalen Irrigation des Darms, Zubehör und Verbrauchsmaterialien (Produktuntergruppen 03.36.01 und 03.99.99)

Mehr

Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag. Frau / Herr...

Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag. Frau / Herr... Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag Zwischen Pflegebedürftige[r] Frau / Herr... und dem Pflegedienst... wird vereinbart : Vorbemerkung : Ziel

Mehr

Risikobasierte Wartungsplanung

Risikobasierte Wartungsplanung Medizintechnik Service Zentrum Risikobasierte Wartungsplanung Wümek 2018 Ullrich Römmelt Leiter Medizintechnik Service Zentrum Instandhaltung nach Herstellervorgaben Fristen Umfang 2 Instandhaltung nach

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der Versorgung mit Kommunikationshilfen

Rechtliche Rahmenbedingungen der Versorgung mit Kommunikationshilfen Rechtliche Rahmenbedingungen der Versorgung mit Kommunikationshilfen 2. Symposium Unterstützte Kommunikation in der Praxis Frankfurt/M., 11. September 2009 GKV-Spitzenverband Abteilung Gesundheit - Hilfsmittel

Mehr

Anlage 1 Vereinbarung über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Stomaversorgung PG29/PG15/PG05

Anlage 1 Vereinbarung über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Stomaversorgung PG29/PG15/PG05 Anlage 1 Vereinbarung über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Stomaversorgung PG29/PG15/PG05 1 von 10 1 Gegenstand der Anlage 1. Diese Anlage regelt den Ablauf und die Preise der Versorgung der Versicherten

Mehr

InvaService durchdacht und professionell für unsere Partner

InvaService durchdacht und professionell für unsere Partner INVAservice InvaService durchdacht und professionell für unsere Partner 1 Jetzt handeln. invacare. INVACARE SERVICEBEREICHE Inhalt 3 INVACARE IST IHR zuverlässiger PARTNER. Inhalt Seite InvaService INVAservice

Mehr

Gesonderte AGB der AOK Hessen / Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten

Gesonderte AGB der AOK Hessen / Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten 1 Gesonderte AGB der AOK Hessen / Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten 1.) Allgemeines Die Bestimmungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach 128 SGB V sind zu beachten. Es dürfen nur Hilfsmittel abgegeben

Mehr

Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege

Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege zwischen der Pflegekasse bei der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK-Landesverband NORDWEST, zugleich für die

Mehr

(5) Die Auslieferung/Übergabe des Hilfsmittels ist unverzüglich nach der Genehmigung beziehungsweise der Übergabe der vertragsärztlichen Verordnung vo

(5) Die Auslieferung/Übergabe des Hilfsmittels ist unverzüglich nach der Genehmigung beziehungsweise der Übergabe der vertragsärztlichen Verordnung vo (5) Die Auslieferung/Übergabe des Hilfsmittels ist unverzüglich nach der Genehmigung beziehungsweise der Übergabe der vertragsärztlichen Verordnung vorzunehmen. (6) Für die ggf. erforderliche Anpassung

Mehr

After Sales Service Medizinproduktebuch Bestandsübersicht Arbeitsplatz. Immer auf der sicheren Seite.

After Sales Service Medizinproduktebuch Bestandsübersicht Arbeitsplatz. Immer auf der sicheren Seite. After Sales Service Medizinproduktebuch Bestandsübersicht Arbeitsplatz. Immer auf der sicheren Seite. Vertrieb/distribution: KaVo Dental GmbH & Co. KG Bahnhofstraße 20 D-88447 Warthausen Tel.: 0 73 51

Mehr

Vertrag gemäß 127 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V. BKK Novitas Schifferstraße Duisburg. (im folgenden BKK genannt)

Vertrag gemäß 127 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V. BKK Novitas Schifferstraße Duisburg. (im folgenden BKK genannt) Vertrag gemäß 127 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V zwischen der BKK Novitas Schifferstraße 92-100 47059 Duisburg (im folgenden BKK genannt) und den Innungen für Orthopädie-Technik Nord, Niedersachsen/Bremen

Mehr

Vertrag Nr Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmittel gegen Dekubitus

Vertrag Nr Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmittel gegen Dekubitus Vertrag Nr. 123 Anlage 5.11.2 vereinbarung für die Versorgung mit zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse

Mehr

Ihr Spezialist für Produkte der Augenheilkunde

Ihr Spezialist für Produkte der Augenheilkunde Ihr Spezialist für Produkte der Augenheilkunde www.lumed-gmbh.de Unser Unternehmen Die LUMed GmbH ist mit Ihren Produkten und Dienstleistungen Ihr Spezialist für die Augenheilkunde. Unsere jahrelange Erfahrung

Mehr

Hilfsmittel gewusst wie? RELATIONSHIP MANAGEMENT HARTMUT BLANK

Hilfsmittel gewusst wie? RELATIONSHIP MANAGEMENT HARTMUT BLANK Hilfsmittel gewusst wie? HARTMUT BLANK Ideen für mehr Lebensqualität. Wissenswertes zur Thomas Holding: Gegründet: 1935 als Möbelgeschäft Standort: Bremervörde ca. 230 Mitarbeiter Familienbetrieb, der

Mehr

Bezeichnung: Pflege- und Mobilationsbett Belletto 3082 Vis-a-Vis, Art.-Nr. Belletto 3082 Vis-a-Vis

Bezeichnung: Pflege- und Mobilationsbett Belletto 3082 Vis-a-Vis, Art.-Nr. Belletto 3082 Vis-a-Vis 50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege Positionsnummer: 50.45.01.4001 Pflege- und Mobilationsbett Belletto 3082 Vis-a-Vis, Art.-Nr. Belletto 3082 Vis-a-Vis Völker AG Konstruktionsmerkmale: Pflegebett

Mehr

Fortschreibung 4 der Empfehlungen gemäß 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V Änderungen und Begründungen. Allgemein

Fortschreibung 4 der Empfehlungen gemäß 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V Änderungen und Begründungen. Allgemein en und en Allgemein Gemäß 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V können Vertragspartner 1 der Krankenkassen i. S. v. 127 SGB V nur Leistungserbringer sein, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige

Mehr

Service und Wartung. Miete, die interessante Variante. Wir sind für Sie unterwegs!

Service und Wartung. Miete, die interessante Variante. Wir sind für Sie unterwegs! Service und Wartung Miet-Angebot Binder Rehab AG 1 Wir sind für Sie unterwegs! Miete, die interessante Variante Binder Rehab AG Heim- und Spitalbedarf Durisolstrasse 12 CH-5612 Villmergen T +41 56 618

Mehr

Vorfußentlastungsschuh

Vorfußentlastungsschuh Vorfußentlastungsschuh PRODUKTINFORMATION GEBRAUCHSANWEISUNG Sehr geehrte Kunden, April 2016 wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in ein Produkt von inocare. Wir gratulieren Ihnen zu Ihrer Entscheidung.

Mehr

Medizinproduktebuch. nach 7 MPBetreibV. Anschrift des Betreibers: Bezeichnung des Medizinproduktes:

Medizinproduktebuch. nach 7 MPBetreibV. Anschrift des Betreibers: Bezeichnung des Medizinproduktes: Medizinproduktebuch nach 7 MPBetreibV Anschrift des Betreibers: Bezeichnung des Medizinproduktes: Ansprechpartner / Beauftragter für das Medizinprodukt: Gliederung: MPI - Produktbezeichnung / Identifikation

Mehr

Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen -

Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen - Anlage 1 Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen - AOK-Bundesverband, Bonn-Bad Godesberg BKK Bundesverband, Essen IKK-Bundesverband,

Mehr

Gebrauchsanweisung Nackenkissen

Gebrauchsanweisung Nackenkissen Gebrauchsanweisung Nackenkissen INHALT Einleitung 3 Konformitätserklärung 4 Sicherheitshinweise 4 Lieferumfang 4 Zweckbestimmung 4 Indikation/ Kontraindikation 4 Kissenschaumkern 5 Bezug 5 Transport und

Mehr

Pflege-Info 10. Anwendung der Bettennorm DIN EN :2010 bei Spezial-Matratzen

Pflege-Info 10. Anwendung der Bettennorm DIN EN :2010 bei Spezial-Matratzen Anwendung der Bettennorm DIN EN 60601-2-52:2010 bei Spezial-Matratzen Liebe Leserinnen und Leser, die Bettennorm DIN EN 60601-2-52:2010 sorgt immer wieder für Missverständnisse in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Mehr

- Zusammenarbeit mit. Kostenträgern in der Region. - Prozessabläufe Regionale Besonderheiten. Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit

- Zusammenarbeit mit. Kostenträgern in der Region. - Prozessabläufe Regionale Besonderheiten. Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit - Zusammenarbeit mit Kostenträgern in der Region - Prozessabläufe Regionale Besonderheiten Regionale Gegebenheiten in der Zusammenarbeit mit Kostenträgern 1. Vertragsvereinbarungen zwischen Leistungserbringern

Mehr

Vertrag gemäß 127 Sozialgesetzbuch V über eine 5- jährige Versorgungspauschale mit Krankenfahrzeugen Standard und Leichtgewicht

Vertrag gemäß 127 Sozialgesetzbuch V über eine 5- jährige Versorgungspauschale mit Krankenfahrzeugen Standard und Leichtgewicht Vertrag gemäß 127 Sozialgesetzbuch V über eine 5- jährige Versorgungspauschale mit Krankenfahrzeugen Standard und Leichtgewicht zwischen der AOK Die Gesundheitskasse im Saarland - im Folgenden AOK Saarland

Mehr

AirForm II Bedienungsanleitung

AirForm II Bedienungsanleitung AirForm II Bedienungsanleitung Inhalt Bitte lesen Sie die Gebrauchsanweisung vor der Anwendung einer Matratze genau durch und beachten Sie die notwendigen Informationen zur sicheren Anwendung! Inhaltsverzeichnis

Mehr

A N T R A G 1. zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V

A N T R A G 1. zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Stand: 22.08.2018 A N T R A G 1 zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Produktgruppe 19 Krankenpflegeartikel: 19.40.05. Bettschutzeinlagen (Krankenunterlagen)

Mehr

Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)

Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Fortschreibung der Produktgruppe 18 "Kranken-/ Behindertenfahrzeuge" des Hilfsmittelverzeichnisses nach 139 SGB V vom 13.11.2018

Mehr

Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen -

Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen - Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen - AOK-Bundesverband, Bonn-Bad Godesberg BKK Bundesverband, Essen IKK-Bundesverband, Bergisch

Mehr

Copyright spectrumk. Pflegekurse. Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

Copyright spectrumk. Pflegekurse. Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Pflegekurse Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Was ist eine individuelle Schulung Angehöriger? Die Pflegekassen haben Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit

Mehr

6. Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln. Vereinbarung

6. Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln. Vereinbarung 6. Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die Einzelheiten der Versorgung Vereinbarung zwischen der AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten

Mehr

Vereinbarung über die Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln bei Schlafapnoe und COPD

Vereinbarung über die Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln bei Schlafapnoe und COPD Vereinbarung über die Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln bei Schlafapnoe und COPD 2009 zwischen AOK Die Gesundheitskasse in Hessen Basler Straße 2 61352 Bad Homburg v. d. H. - im Folgenden AOK Hessen

Mehr

Gebrauchsanweisung. Schlafkissen

Gebrauchsanweisung. Schlafkissen Gebrauchsanweisung Schlafkissen INHALT Einleitung 3 Konformitätserklärung 4 Sicherheitshinweise 4 Lieferumfang 4 Zweckbestimmung 4 Indikation/ Kontraindikation 4 Kissenschaumkern 5 Bezug 5 Transport und

Mehr

Praxistag für Leitungskräfte Überblick über die Auswirkungen des PHG auf die stationäre Pflege

Praxistag für Leitungskräfte Überblick über die Auswirkungen des PHG auf die stationäre Pflege Praxistag für Leitungskräfte Überblick über die Auswirkungen des PHG auf die stationäre Pflege RA Hinrich Christophers MBA, DES 11. März 2016 I. Zahlen Palliativ- und Hospizgesetz - 715.000 Geburten in

Mehr

GebrauchsanleitunG für KubiVent-ProduKte

GebrauchsanleitunG für KubiVent-ProduKte Gebrauchsanleitung für KUBIVENT-Produkte Sehr geehrter Nutzer eines medizinischen KUBIVENT-Produktes! Sie haben eine hochwertige Lösung zur prophylaktischen/therapeutischen Linderung Ihrer Beschwerden

Mehr