Einkaufsrecht aktuell
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- Alma Ida Baumhauer
- vor 7 Jahren
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1 Einkaufsrecht aktuell - Kompaktes Basiswissen - Dr. Andreas Stangl
2 Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragstypen 4. Rechtsgrundlagen für Einkaufsverträge 5. Vertragsgestaltung und Abwicklung 6. Störungen in der Vertragsabwicklung 7. Sondervorschriften für Kaufleute 8. Insolvenz des Lieferanten 9. Zusammenfassung
3 Einleitung
4 Einkaufsrecht aktuell Einleitung Sensibilisierung für Vertragsprobleme, Unfälle passieren am Schreibtisch Unterscheidung Vertragstypen Schwerpunkt Kaufrecht - Vertragsgestaltung (AGB) - Vertragsabwicklung/ -beendigung - Vertragsstörungen Sonderrechte der Kaufleute Seite 4
5 Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragstypen 4. Rechtsgrundlagen für Einkaufsverträge 5. Vertragsgestaltung und Abwicklung 6. Störungen in der Vertragsabwicklung 7. Sondervorschriften für Kaufleute 8. Insolvenz des Lieferanten 9. Zusammenfassung
6 Vertragsbeziehungen
7 Vertragsbeziehungen Allgemein Auftraggeber (Bauherr, Generalunternehmer) Hersteller - Importeur 631 BGB Unternehmer am Bau Auftragnehmer Käufer 433 BGB Verkäufer - Lieferant 433 BGB Auftraggeber Verkäufer 433 BGB Käufer - Verbraucher - Unternehmer 631 BGB Auftragnehmer (Nachunternehmer) Seite 5
8 Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragstypen 4. Rechtsgrundlagen für Einkaufsverträge 5. Vertragsgestaltung und Abwicklung 6. Störungen in der Vertragsabwicklung 7. Sondervorschriften für Kaufleute 8. Insolvenz des Lieferanten 9. Zusammenfassung
9 Vertragstypen
10 Vertragstypen Allgemein Vertragstyp Beispiele Veräußerungsverträge Kauf, Tausch, Schenkung Gebrauchsüberlassungsverträge Miete, Leihe, Sach- und Gelddarlehensverträge Tätigkeit im Dienst oder Interesse eines Anderen Dienstvertrag, Werkvertrag, Maklervertrag, Auslobung, Auftrag, Verwahrung Sicherung und Bestärkung einer Schuld Bürgschaft, Anerkenntnis, Vergleich Seite 7
11 Kaufvertragsrecht
12 Vertragstypen Kaufvertragsrecht Anwendungsbereich der 433 ff. BGB Sachkauf Tausch, - Rechte und - sonstige Gegenstände Werklieferungsvertrag 433 Abs. 1 BGB 453 BGB 480 BGB 651 S. 1 BGB Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat. Bei nicht vertretbaren Sachen ergänzend Werkvertragsrecht, 651 S. 3 BGB Seite 8
13 Dienstvertragsrecht
14 Vertragstypen Dienstvertragsrecht Anwendungsbereich des Dienstvertragsrechts, 611 BGB Gegenstand des Dienstvertrages können Dienste jeglicher Art sein, für die der Dienstverpflichtete ein Entgelt verlangen kann. Der Dienstvertrag ist daher ein gegenseitiger Vertrag. Pflichten des Dienstverpflichteten: - Tätigwerden (und Einhaltung entsprechender Sorgfaltspflichten) - Treuepflicht (insb. im Arbeitsrecht) Pflichten des Dienstberechtigten: - Zahlung der Vergütung - Fürsorgepflicht (insb. im Arbeitsrecht) Seite 11
15 Vertragstypen Dienstvertragsrecht Anwendungsbereich des Dienstvertragsrechts, 611 BGB Der Dienstvertrag ist vom Werkvertrag abzugrenzen: Dienstvertrag Werkvertrag Dienstverpflichteter schuldet nur die Tätigkeit als solche. Unternehmer schuldet nicht nur die Tätigkeit, sondern auch den Erfolg der Tätigkeit. Seite 11
16 Werkvertragsrecht
17 Vertragstypen Werkvertragsrecht Anwendungsbereich des Werkrechts, 631 ff. BGB Herstellung unbeweglicher Sachen Reparaturarbeiten an beweglichen und unbeweglichen Sachen Geistige Tätigkeit Unkörperlicher Arbeitserfolg Erstellung von Individualsoftware Herstellung beweglicher Sachen, 651 BGB Grundsatz: Kaufrecht Seite 12
18 Werklieferungsvertrag
19 Vertragstypen Werklieferungsvertrag Anwendungsbereich des Werklieferungsvertrages, 651 BGB Herstellung oder Erzeugung beweglicher Sachen vertretbare Sachen Kaufvertragsrecht, 433 ff. BGB nicht vertretbare Sachen Kaufvertragsrecht, 433 ff. BGB ergänzend: BGB: Mitwirkungspflicht Besteller BGB: Kündigung des Unternehmers BGB: Verantwortlichkeit des Bestellers BGB: Kündigung des Bestellers BGB: Kostenanschlag Seite 15
20 Mietvertragsrecht
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