Kommunaler Richtplan Verkehr
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- Rainer Bäcker
- vor 6 Jahren
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1 Kanton Zürich Volkswirtschaftsdirektion Amt für Verkehr Kommunaler Richtplan Verkehr Merkblatt 1
2 Dieses Merkblatt soll den Städten und Gemeinden 1 als Arbeits- und Orientierungshilfe bei (Teil-)Revisionen ihres kommunalen Richtplans Verkehr dienen. Es konkretisiert nicht nur das Thema Abstimmung von Siedlung und Verkehr 2, sondern weist auch auf diejenigen Themen hin, die bei den Vorprüfungen und der Genehmigung kommunaler Richtpläne Verkehr durch die kantonalen Fachstellen und -ämter besondere Beachtung finden. Bedeutung Der kommunale Richtplan Verkehr ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Raumplanung. Er konkretisiert zum einen die Vorgaben des kantonalen und regionalen Richtplans. Zum anderen enthält er die kommunalen verkehrlichen Festlegungen 3 und ist nach der kantonalen Genehmigung behördenverbindlich auch für den Kanton. Damit ist er ein zentrales Instrument für die Belange des Verkehrs in nachgelagerten Planungen und Verfahren (Nutzungs- und Sondernutzungsplanungen und damit auch für Baubewilligungen, Planungen für Strassen, Velo- und Fusswegnetze). Ausserdem erfüllt er bei der Abstimmung von Siedlung und Verkehr eine wichtige Aufgabe. Er kann idealerweise auch im Rahmen eines gesamtheitlichen, themenübergreifenden kommunalen Richtplans überarbeitet werden. Inhalte Der kommunale Richtplan Verkehr soll konkrete und verbindliche Aussagen zu folgenden Themen enthalten. Je nach Ausgangslage ist es empfehlenswert, dem kommunalen Richtplan Verkehr ein kommunales Gesamtverkehrskonzept zu Grund zu legen (siehe Seite 6). Abstimmung mit übergeordneten Planungen Erklärungen, ob bzw. inwiefern der kommunale Richtplan Verkehr die folgenden Planungen grundsätzlich unterstützt. Abweichungen sind zu begründen: Kantonaler Richtplan Regionaler Richtplan sonstige gesetzliche Grundlagen Kantonales Gesamtverkehrskonzept (GVK 2018, empfehlend) Für Gemeinden, die Teil eines Agglomerationsprogramms sind, gelten die diesbezüglich mit dem Kanton getroffenen Vereinbarungen. Analyse Darstellung der Entwicklung von Bevölkerung und Beschäftigten inkl. einer Trendprognose Ermittlung des gegebenenfalls zusätzlichen Verkehrsaufkommens Gesamtverkehrsstrategie Ziele, nach denen sich das Verkehrsangebot und die -nachfrage in der Gemeinde weiterentwickeln sollen. Die Ziele berücksichtigen den kommunalen Beitrag zur Erreichung des Modalsplit-Ziels, wie es im regionalen bzw. kantonalen Richtplan definiert ist. Falls die Gemeinde in einem Perimeter des Agglomerationsprogramms liegt, sind die darin enthaltenen verkehrlichen Ziele ebenfalls zu berücksichtigen. Grundsätze und Stossrichtungen, wie die Ziele erreicht werden unter Berücksichtigung aller wesentlichen Verkehrsarten (MIV, ÖV, Veloverkehr, Fussverkehr, Parkierung). Dies umfasst insbesondere: Aussagen, dass/wie das zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen mit den heutigen und/oder geplanten Kapazitäten auf der Strasse und im ÖV bewältigt werden kann 4 Aussagen zur ÖV-Erschliessung (massgeblich dabei bleibt das Fahrplanverfahren), sowie dessen Anbindung an das Fuss- und Velowegnetz Aussagen zum Velowegnetz sowie zu kommunalen Veloverbindungen, ergänzend zu den übergeordneten Veloverbindungen 1 Im Folgenden als «Gemeinden» bezeichnet. 2 Vgl. Checkliste des Amts für Raumentwicklung für den Erläuternden Bericht nach Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV). 3 Vgl. 31 PBG mit der Bezeichnung «Verkehrsplan». 4 Gegebenenfalls unter Bezugnahme auf den entsprechenden Nachweis (kommunales Gesamtverkehrskonzept, das allfällige Massnahmen wie etwa Verkehrslenkung/-dosierung, Erhöhung Knotenkapazitäten, Massnahmen des Mobilitätsmanagements o.ä. beinhaltet, siehe Abschnitt «Kommunales Gesamtverkehrskonzept als Grundlage»). 2
3 Verkehrliche Ziele und Erschliessungsgrundsätze für bestimmte Gebiete und Areale im Fall von Neuentwicklungen bzw. als Grundlage dafür, um in der Nutzungsplanung Bestimmungen zu Mobilitätskonzepten aufzunehmen Aussagen zur siedlungsverträglichen Gestaltung von Gemeindestrassen Bedeutung nachfrageorientierter Massnahmen (z.b. des Mobilitätsmanagements) Weitere, nicht direkt auf den Verkehr bezogene, sich aber darauf auswirkende Stossrichtungen (z.b. die Erhöhung der Qualität der öffentlichen Räume und der Sicherheit zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs) Strassenverkehr Darstellung der übergeordneten Festlegungen im kantonalen und regionalen Richtplan: übergeordnete Strassen Umgestaltung Strassenraum (falls vorhanden) Festlegung von Bestand und geplanten Massnahmen: kommunale Strassen (mindestens Groberschliessung und Wege von kommunaler Bedeutung) Strassenraumaufwertung auf kommunalen Strassen (gegebenenfalls) Tempo 30- und Begegnungszonen auf kommunalen Strassen (gegebenenfalls) Öffentlicher Verkehr Darstellung der übergeordneten Festlegungen im kantonalen und regionalen Richtplan inkl. Bustrassee (falls vorhanden) Festlegung von Bestand und geplanten Massnahmen: bestehende oder zu verlegende Haltestellen des öffentlichen Verkehrs Massnahmen zur Busbevorzugung, die über den regionalen Richtplan hinausgehen (gegebenenfalls) 3
4 Kanton Zürich Fachstelle Fuss- und Wanderwege Merkblatt Kommunale Fusswegnetzplanung Kommunale Fusswegnetzplanung Merkblatt 1 Hinweise für die Erarbeitung des Themas im kommunalen Richtplan Verkehr beinhaltet das Merkblatt «Kommunale Fusswegnetzplanung»: Fussverkehr Darstellung der übergeordneten Festlegungen im regionalen Richtplan: Fuss- und Wanderwegenetz Festlegung von Bestand und geplanten Massnahmen zum kommunalen Fusswegnetz Merkblatt Kommunale Velonetzplanung Hinweise für die Erarbeitung des Themas im kommunalen Richtplan Verkehr beinhaltet das Merkblatt «Kommunale Velonetzplanung»: Veloverkehr Darstellung der übergeordneten Festlegungen im regionalen Richtplan: Veloverbindungen Festlegung von Bestand und geplanten Massnahmen: kommunales Velowegnetz Veloparkierungsanlagen inkl. Bike+Ride 4
5 Parkierung Darstellung der übergeordneten Festlegungen im regionalen Richtplan: regionale Parkierungsanlagen inkl. Park+Ride (falls vorhanden) Festlegung von Bestand und geplanten Massnahmen zu den kommunalen Parkierungsanlagen 5 inkl. Park+Ride Güterverkehr Darstellung der übergeordneten Festlegungen im kantonalen und regionalen Richtplan (falls vorhanden): Güterumschlaganlagen Verladeanlagen für Kies- und Aushub Anschlussgleise gegebenenfalls Festlegung von Bestand und geplanten Massnahmen: Umschlaganlagen von kommunaler Bedeutung Standorte von Logistikzentren nicht im regionalen Richtplan enthaltene Anschlussgleise 5 Die Umsetzung findet im Rahmen der BZO bzw. der kommunalen Parkplatzverordnung statt. 5
6 Kommunales Gesamtverkehrskonzept als Grundlage Speziell in dichten urbanen Räumen stellt die Entwicklung des Gesamtverkehrssystems in Abstimmung mit der Siedlungsentwicklung eine beträchtliche Herausforderung dar. In komplexen Situationen (hoher Siedlungsdruck, knappe Verkehrskapazi täten) wird die Erarbeitung eines kommunalen Gesamtverkehrskonzeptes als Grundlage für die Überarbeitung des kommunalen Richtplans Verkehr empfohlen. Darüber hinaus können die Ergebnisse und Erkenntnisse aus einem kommunalen Gesamtverkehrskonzept direkt in die Planungen des kommunalen Verkehrsnetzes (Strassen, Velo- und Fussverkehr, Parkierung), in das Fahrplanverfahren des ZVV sowie in die grundeigentümerverbindlichen Nutzungsplanungen einfliessen. Ein kommunales Gesamtverkehrskonzept liefert in der Regel folgende Inhalte. Vorgehen und Inhalte eines kommunalen Gesamtverkehrskonzepts 1. Analyse Ist und Trend Bestand ÖV, MIV, Veloverkehr, Fussverkehr, Parkierung, ggf. nachfrageorientierte Massnahmen (Mobilitätsmanagement) Erwartete Entwicklung in den nächsten 15 Jahren bzgl. Verkehrs angebot und -nachfrage vor dem Hintergrund der erwarteten Siedlungsentwicklung (Anzahl Einwohner und Beschäftigte) 2. Handlungsbedarf Stärken und Schwächen des bestehenden/geplanten Verkehrs angebots vor dem Hintergrund der erwarteten Nachfrageentwicklung Ableitung des Handlungsbedarfs 3. Zielsetzungen Ziele für die nächsten 15 Jahre unter Berücksichtigung der übergeordneten Zielsetzungen, inkl. Quantifizierte Menge sowie räumliche und modale Verteilung (Anteil MIV, ÖV, Velo- und Fussverkehr) eines allfällig erwarteten Verkehrswachstums im Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung Beitrag der Gemeinde zur Erreichung der Modalsplit-Ziele des regionalen Richtplans und gegebenenfalls zu den verkehrlichen Zielen des Agglomerationsprogramms Aussagen zu sonstigen verfolgten Stossrichtungen mit Bezug zum Verkehr 4. Massnahmen Kommunale Massnahmen, welche die Gemeinde in den Bereichen Strasse, ÖV, Veloverkehr, Fussverkehr, Parkierung sowie evtl. Mobilitätsmanagement zur Bewältigung des Vekehrswachstums und zur Erreichung der Ziele ergreifen will, inkl. Aussagen zum Zusammenwirken mit massgeblichen Massnahmen von Kanton und gegebenenfalls Bund Nachweis, dass die Massnahmen ausreichen, um das allfällig erwartete Verkehrswachstum mit den Kapazitäten auf Strasse und im ÖV zu bewältigen 6
7 Hilfsmittel Das AFV bietet den Gemeinden für die Überarbeitung des kommunalen Richtplans Verkehr bzw. für die Erarbeitung eines kommunalen Gesamtverkehrskonzepts folgende Hilfsmittel an: GIS-Browser-Tool «Monitoring Siedlung und Verkehr»: Ein in der Intranet-Version des kantonalen GIS-Browsers (mit Zugang für Gemeinden) anwendbares Arbeitsinstrument, das die Möglichkeit bietet, siedlungs- und verkehrsplanungsrelevante räumliche Zusammenhänge bedarfsorientiert zu visualisieren, z.b. Nutzungsdichten, Verkehrsschwachstellen und Verkehrsaufkommen. Ein Infoblatt ist im GIS-Browser als Download abrufbar. ( Auswertungen des kantonalen Gesamtverkehrsmodells (GVM): Teilauswertungen oder Abgabe des GVM mit dem jeweils verfügbaren Prognosehorizont an Städte, Gemeinden und/oder Ingenieurbüros für vertiefende Auswertungen (Kontaktadresse: Merkblatt Kommunale Fusswegnetzplanung ( Merkblatt Kommunale Velonetzplanung ( ÖV-Güteklassen ( ein Infoblatt ist im GIS-Browser als Download abrufbar) 7
8 Herausgeberin und Bezug Kanton Zürich Volkswirtschaftsdirektion Amt für Verkehr Gesamtverkehr Neumühlequai 10 CH-8090 Zürich Version 1.0, November 2018 Download: Grafik/Layout: Works Design, Zürich Fotos & Abbildungen: Kanton Zürich, Amt für Verkehr
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