Update: Rechtsprechung im privaten Baurecht. Eva Strauss Rechtsanwältin

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1 Update: Rechtsprechung im privaten Baurecht Eva Strauss Rechtsanwältin

2 Grundsatzurteil BGH, Urteil vom VII ZR 46/17 Kein Schadensersatz (mehr) auf Basis fiktiver Mängelbeseitigungskosten im Bauvertragsrecht Kompetenz durch Spezialisierung 2

3 Bisher Wenn Mangel nicht beseitigt wird, Schadensberechnung auf Grundlage fiktiver Mängelbeseitigungskosten Schaden = Mangel des Werks selbst Höhe = Beseitigungskosten ohne Umsatzsteuer Unerheblich, ob der Betrag für Mängelbeseitigung tatsächlich verwendet wird Kompetenz durch Spezialisierung 3

4 Der Fall Verlegung von Natursteinplatten im Außenbereich eines neu errichteten Hauses Architekt - Planung & Überwachung Unternehmer - Ausführung (VOB/B-Vertrag) Mängel nach Abnahme - Gewährleistungsansprüche Mängel nicht beseitigt Kompetenz durch Spezialisierung 4

5 Verfahrensgang 1. Instanz Unternehmer - Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung Architekt - (kleiner) Schadensersatz 2. Instanz Verkauf des Objekts während des Verfahrens Klage umgestellt - Zahlung von Schadensersatz in Höhe fiktiver Mängelbeseitigungskosten Revision zur Schadenshöhe zugelassen Kompetenz durch Spezialisierung 5

6 Revision BGH Wie ist der Schaden zu bemessen, wenn der Besteller auf die Beseitigung der Werkmängel verzichtet? Kompetenz durch Spezialisierung 6

7 Rechtsprechungsänderung Bisherige Rechtsprechung wird ausdrücklich aufgegeben kein Vermögensschaden in Form und Höhe der nur fiktiven Aufwendungen - erst nach tatsächlicher Beseitigung und Kostentragung Mangel = Leistungsdefizit = Schaden Aber keine Aussage zur Schadenshöhe Kompetenz durch Spezialisierung 7

8 Begründung Bisher oft Überkompensation und nicht gerechtfertigte Bereicherung des Bestellers Besteller nutzt Werk mit nur geringen Nutzungseinbußen weiter, lässt Mängel nicht beseitigen, erhält aber einen Ersatz, der nicht selten deutlich höher ausfällt als der vereinbarte Werklohn, mit dem die Parteien das mangelfreie Werk bewertet haben BGH: Kein Ersatz mehr für nicht getroffene Dispositionen Kompetenz durch Spezialisierung 8

9 Schadensbemessung ohne Mängelbeseitigung maßgeblich: mangelbedingter Minderwert Vermögensbilanz Differenz des hypothetischen Wertes ohne Mangel im Vergleich zum tatsächlichen Wert des Werkes mit Mangel Bei Veräußerung der Sache - Schadensersatz anhand konkretem Mindererlös ermitteln Kompetenz durch Spezialisierung 9

10 Schadensbemessung ohne Mängelbeseitigung alternativ: Minderwert schätzen dabei: Wertungen des Minderungsrechts berücksichtigen Minderwert orientiert sich an vereinbarter Vergütung (bspw. Vergütungsanteile, die auf mangelhafte Leistung entfallen) maximal: Höhe der Vergütung BGH: ausreichende Kompensation Kompetenz durch Spezialisierung 10

11 Schadensbemessung bei Mängelbeseitigung Wird Mängelbeseitigung doch durchgeführt: Schaden = tatsächliche Kosten für Mängelbeseitigung Vor Ausführung + Bezahlung = Befreiungsanspruch Kompetenz durch Spezialisierung 11

12 Flexibilität Geltendmachung von Schadensersatz schließt Rückkehr zum Kostenvorschuss nicht aus, wenn Mängelbeseitigung doch gewollt ist Schutz des Bestellers wg. Nachteilen/Risiken einer Vorfinanzierung prozessual keine Klageänderung Kompetenz durch Spezialisierung 12

13 Nunmehr Schadensersatz gewähren, Überkompensation vermeiden Differenzierung, ob Mängel beseitigt werden oder nicht Höhe des Schadensersatzes bemisst sich nach Minderwert Kompetenz durch Spezialisierung 13

14 Architektenhaftung Schadensbemessung entsprechend o.g. Maßstäben Bei Mängelbeseitigung: zusätzlicher Anspruch gegen Architekten auf Vorfinanzierung zweckgebundener und abzurechnender Betrag Kompetenz durch Spezialisierung 14

15 Praxishinweis Entscheidung künftig zu beachten!!! Stärkere Differenzierung zwischen Mängelrechten Festlegung spätestens im Verfahren, ob Mängel beseitigt werden oder nicht Übertragbarkeit der Rechtsprechung nicht ausgeschlossen Kompetenz durch Spezialisierung 15

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kompetenz durch Spezialisierung 16

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