LANDlAG RhE~ ir'j!and-pfalz 17/ VORLAGE. Budgetbericht: Anpassungen im Hinblick auf Prägnanz und Aufgabenkritik

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1 MINISTERIUM DER FINANZEN An den Präsidenten des Landtags Rheinland-Pfalz Herrn Hendrik Hering, MdL Platz der Mainzer Republik Mainz LANDlAG RhE~ ir'j!and-pfalz 17/ VORLAGE DIE MINISTERIN Kaiser-Friedrich-Straße Mainz Postfach Mainz Telefon Telefax Doris.Ahnen@fm.rlp.de Oktober 2017 Mein Aktenzei~hen / Telefon I Fax Budgetbericht: Anpassungen im Hinblick auf Prägnanz und Aufgabenkritik Sehr geehrter Herr Präsident, beigefügt übersende ich Ihnen Entwürfe und Beschlussvorschläge zu Anpassungen am Budgetbericht der Landesregierung mit der Bitte um Weiterleitung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die Landesregierung unterrichtet den Landtag zu den Stichtagen 30. Jwni und 31. Dezember über den Stand, die Ergebnisse und die Instrumente der Budgetierung ( 6 Abs. 6 Landeshaushaltsgesetz 2017/2018- LHG). ln diesem Rahmen wird auch über die erteilten Leistungsaufträge ( 7 Abs. 4 LHG, 7b Abs. 4 Landeshaushaltsordnung - LHO), über die Proj~kte zur Kosten- und Leistungsrechnung ( 7.Abs. 3 U~O) sowie über den Stand der Selbstbewirtschaftungsmittel ( 15 Abs. 2 LHO i.v.m. Vermerk zu Kap ) berichtet, Letzteres ausschließlich im Bericht zum 31. Dezember. Die konkrete derzeitige Ausgestaltung des Berichts geht auf Abstimmungen mit dem Haushalts- und Finanzausschuss zui"cick. Tag der Deutschen Einheit. Mainz Oktober 2017

2 Rheinlandpfalz MINISTERIUM DER FINANZEN Die Modifikationen im beigefügten EntwUrf verfolgen zwei Zielsetzungen: Zum einen, den Landtag prägnanter und konzentrierter zu informieren. Dies betrifft die äußere Form des Berichts. Zum anderen, im Sinne einer Aufgabenkritik den Budgetbericht auf seinen. Zweck zu fokussieren und Doppelstrukturen bei verschiedenen Informationsformen (Haushaltsrechnung etc.) zu vermeiden. Dies berührt auch die Inhalte des Berichts. Zu den möglichen Anpassungen im Einzelnen: a) Budgetierte Ausgaben Die Lesbarkeit des Berichts wird hier wie auch sonst erhöht, indem die Übersichten aus den Anlagen in den Bericht integriert und dabei auf wesentliche Informationen konzentriert werden. Details können, soweit sie im Einzelfall von Interesse sind, wie. bisher in den Ausschussberatungen nachgeliefert werden. Neu ist eine Darstellung zur mittelfristigen Entwicklung bei den Personalausgaben im Bericht zum 31. Dezember (Abschnitt A.3.). Hinweis: Die Zahlen im vorgelegten Berichtsentwurf wurden nicht mit der gleichen Genauigkeit ermittelt wie sonst. Die Zahlen des veröffentlichten Berichts zum konnten dabei nicht einfach übernommen werden, zumal im Jahr 2015 noch keine Trennung zwischen steuerbaren und nicht-steuerbaren Personalausgaben erfolgte und der Einzelplan 15 noch nicht bestand. b) Leistungsaufträge... Auf die Leistungsaufträge soll künftig verzichtet werden. Den Zweck, Verwaltungsleistungen öffentlich zu dokumentieren, erfüllen die amtliche Statistik, diverse Fachberichte und auch die Beantwortung parlamentarischer Anfragen in ausreichender Form. 2 Tag der Deutschen Einheit Mainz Oktober 2017

3 Rheinlandpfalz MINISTERIUM DER FINANZEN Der Rechnungshof sieht das Instrument der Leistungs1:wfträge seit Langem kritisch. (vgl. Jahresbericht 2005, Nr. 18, Drucksache 14/4810; Jahresbericht 2010,,Nr. 18 und Nr. 21, Drucksache 15/4200; Jahresbericht 2011, Nr. 5, Drucksache 15/5290). c) Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) Die Darstellung zur KLR soll ausschließlich im Bericht zum 31. Dezember erfolgen. Sie soll die aktuellen Neuerungen in knapper Form wiedergeben, ohne Wiederholungen zu den Vorjahren. Wenn es im Berichtszeitraum keine Neuerungen gibt, dann kann der Abschnitt zur KLR entfallen. d) Selbstbewirtschaftungsmittel Zu den Selbstbewirtschaftungsmitteln wird bereits bisher ausschließlich zum 31. Dezember berichtet. Die Darstellung wird im Entwurf übersichtlicher gestaltet. e) Turnus des Berichts. Nach intensiver Abwägung soll neben' dem Stichtag 31. Dezember auch am Bericht zum 30. Juni festgehalten werden. Um eine schnellere Zuleitung an den Haushalts- und Finanzausschuss zu ermöglichen, wird der Bericht zum 30. Juni wie folgt gestrafft: Bei den budgetierten Bereichen konzentriert sich der Bericht auf die Prognosen zum laufenden Jahr bezogen auf das Jahresende. Der Personalbestand wird nicht aus dem Bericht zum 31. Dezember \Niederholt. Die Ausführungen zur KLR entfallen hier. und bleiben dem Bericht zum 31. Dezember vorbehalten. 3 Tag der. Deutschen Einheit Mainz Oktobe(Z017

4 Rheinlandpfalz MINISTERIUM DER FINANZEN '. f) Änderungen bei Gesetzen und Vorschriften Um die Voraussetzungen für die vorgeschlagene Berichtsform zu schaffen, ist für den Regierungsentwurf zum Haushalt 2019/2020 Folgendes vorgesehen: ln der Regelung des 6 Abs. 6 LHG entfällt die Passage, die im folgenden Satz durchgestrichen ist: " Die Landesregierung unterrichtet den Landtag einzelplanweise über den Stand und die Ergebnisse der Anwendung der Absätze 1 bis 3 und den ak tuellen Entwicklungsstand der Instrumente nach Absatz 5 zu den Stichtagen 30. Juni und 31. Dezember." Der Bericht zu den technischen Instrumenten der Budgetierung (Datenbanken etc.), der sich 20 Jahre nach deren Einführung weitgehend wiederholt, kann damit entfallen. Die Regelung des 7 LHG bzgl. Leistungsaufträgen entfällt zum Haushalt Auch die Beschreibung der Leistungsaufträge in den Vorworten der Einzelpläne fällt weg und wird ersetzt durch die Festlegung, dassdie Leistungsaufträge zum abgeschlossen sind. Weitere Gesetzesänderungen sirid nicht erforderlich (bzgl. KLR vgl. 7 Abs. 3 und 4 LHO). Das Finanzministerium steht bei Anregungen und für Abstimmungen zu den beigefügten Entwürfen gerne zur Verfügung. Abschließend darf ich zu den Anpassungen am Budgetbericht folgende Beschlussvorschläge unterbreitef"!, die ggf. im Hinblick auf die Ergebnisse der vorgenannten Ab"' stimmungen zu modifizieren sind: 1. Der Budgetbericht der Landesregierung einschließlich der Berichte zur Kostenund Leistungsrechnung sowie zu den Selbstbewirtschaftungsmitteln soll ab dem Berieht zum entsprechend den dieser Vorlage beigefügten Entwürfen erstellt werden. 4 Tag der Deutschen Ein heit Mainz Oktober 2017

5 MINISTERIUM DER FINANZEN 2. Soweit gemäß Landeshaushaltsgesetz 2017/2018 für die Zeit bis zum eine Unterrichtun'g über den Entwicklungsstand der Instrumente der Budgetlerung ( 6 Abs. 6) sowie über die erteilten Leistungsaufträge ( 7 Abs. 4) vorgegeben ist, kann dies in kurzer Form im Berichtsteil erfolgen, d.h. ohne Anlagen und ohne detaillierte Ausführungen oder Tabellen. 3. Die vorgesehenen Modifikationen zum Landeshaushaltsgesetz 2019/2020- Verzicht auf Leistungsaufträge und Beendigung der Unterrichtung zu den Instrumenten der Budgetierung -werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit freundlichen Grüßen l Doris Ahnen. Anlagen Budgetbericht Entwürfe zu möglichen Anpassungen 5 Tag der Deutschen Einheit Mainz Oktober 2017

6 Rheinlandpfalz MINISTERIUM DER FINANZEN BUDGET.BERICHT des Landes Rheinland-Pfalz zum 31. Dezember 2015 Entwurf zu möglichen Anpassungen

7 Inhalt Zusammenfassung... 1 A. Budgetierte Ausgabenbereiche... : Personalausgaben, steuerbar ( 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LHG) L Personalausgaben, nicht-steuerbar ( 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LHG) Mittelfristige Entwicklung der Personalausgaben Personalbestand in Vollzeitäquivalenten Personal in Ausbildung Sächliche Verwaltungsausgaben, budgetiert( 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LHG) Bauinvestitionen ( 6 Abs. 1 Satz 1 Nr.4 LHG) Sachinvestitionen, budgetiert( 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LHG) Kosten- und Leistungsrechnung C. Selbstbewirtschaftungsmittel Rechtsgrundlagen... 14

8 Zusammenfassung Die Budgets wurden im Haushaltsjahr 2015 in allen Bereichen eingehalten (Teii.A). Einen Überblick vermittelt folgende Tabelle (Beträge in Mio. Euro): Haushaltsjahr Budgetierte Ausgaben-bereiche Ist Soll Ist Soll./.Ist Personalausgaben (HGr. 4) steuerbar nicht-steuerbar Sachausgaben, budgetiert (OGr. 51 bis 54) Bauinvestitionen (HGr. 7) Investitionen sonst, budgetiert (OGr. 81 und 82) Der Personalbestand in Vollzeitäquivalenten ist um 92 auf gestiegen (+0, 13 %). Die Kosten- und Leistungsrechnung wurde im Bereich der Justizvollzugsanstalten weiter implementiert (Teil C). Die Selbstbewirtschaftungsmittel sind im Jahr 2015 per Saldo um 1,3 Mio. Euro g.estiegen (+ 7,1 %) (Teil D). Die Zahlen sind hier wie im Folgenden gerundet., 1

9 A. Budgetierte Ausgabenbereiche 1. Personalausgaben, steuerbar ( 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LHG) Für den gesamten Kernhaushalt des Landes wurden im Haushaltsjahr 2015 Minderausgaben von 224,4 Mio. Euro erzielt. Die Werte nach Einzelplänen stellen sich wie folgt dar (Beträge in Mio. Euro): Haushaltsjahr Einzelplan Ist Ansatz Soll Ist Soll./. Ist 01 LT 13,1 13,6 14,1 13,5 0,6 02 StK 14,6 14,5 15,8 15,3 0,5 03 Md I 637,7 631,2 653,1 646,6 6,5 04 FM 278,2 278,1 279,1 257,9 21,2 05 JM 350,6 349,7 359,4 353,3 6,1 06 MSAGD 70,7 71,8 78,3 71,0 7,3 07 MFFJIV 12,4 12,8 13,9 13,4 0,5 08 MWVLW 38,2 38,7 40,8 38,8 2,1 09 BM 2.144, , , ,3 20,8 10 RH 9,6 11,6 10,6 10,0 0,6 14 MUEEF 126,6 123,8 132,7 126,8 5,9 15 MWWK 0,0 0,0 0,0 0, Allg. Fin. 0,0 91,4 152,5 0,0 152,5 Gesamt 3.695, , , ,0 224,4 Erläuterungen (zu den Übersichten, hier wie im Folgenden): - Ist: Für das Jahr 2014 laut Haushaltsrechnung, für das Jahr 2015 laut Kassendaten (vorläufige Zahlen im Verhältnis zur Haushaltsrechnung), - Ansatz: Laut Haushaltsplan, 2

10 ; ~======= Soll: Ansatz ergänzt um übertragene Reste, gekoppelte Einnahmen, Deckungsfähigkeiten, über-/außerplanmäßige Ausgabeermächtigungen etc. (vorläufige Zahlen im Verhältnis zur Haushaltsrechnung) 2. Personalausgaben, nicht-steuerbar ( 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LHG) Für den gesamten Kernhaushalt des Landes wurden im Haushaltsjahr 2015 Minderausgaben von 38,2 Mio. Euro erzielt. Die Werte nach Einzelplänen stellen sich wie folgt dar (Beträge in Mio. Euro): Haushaltsjahr Einzelplan Ist Ansatz Soll Ist Soll./. fst 01 LT 15,9 16,2 17,2 16,4 0,7 02 StK 3,7 3,6 4,0 3,9 0,1 03 Md I 309,6 327,0 325,7 322,5 3,2 04 FM 124,8 118,1 142,7 131,9 10,8 05 JM 161,3 167,5 170,7 167,8 2,9 06 MSAGD 25,6 27,8 29,2 26,5 2,7 07 MFFJIV 0,3 0,3 0,3 0,3 0,0 08 MWVLW 49,2 49,4 53,3 50,6 2,7 09 BM 1.180, , , ,4 12,0 10 RH 7,3 7,6 8,1 7,6 0,5 14 MUEEF 51,4 51,7 56,9 54,4 2,5 Gesamt 1.929, , , ,4 38,2 3

11 3: Mittelfristige Entwicklung der Personalausgaben Die steuerbaren Personalausgaben (insbesondere Aktivbezüge) haben sich in den Jahren von 2011 bis 2015 um 67 Mio. Euro (+1,8 %) erhöht. Im nicht-steuerbaren Bereich (insbesondere Beihilfen und Versorgung) liegt die Steigerung in diesem Zeitraum bei 387 Mio. Euro (+23,4 %). Einzelheiten ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Beträge in Mio. Euro): /. in% 2011 Steuerbar Nicht-steuerbar Gesamt ,8% ,4% ,6% Die Anteile bezogen auf die Personalausgaben insgesamt stellen sich für das Jahr 2015 wie folgt dar: Einen Überblick zur Entwicklung seit dem Jahr 2011 vermittelt folgende Graphik: in% t-stb. ---nicht-stb. Jahr 4

12 /Je========..... Der nicht-steuerbare Bereich teilt sich wie folgt auf (Beträge in Mio. Euro): Versorgung Beihilfe aktiv Beihilfe passiv sonst / in% 25,4% 2,2% 33,2% 15,1% Gesamt I ,4% Die Anteile bezogen auf die nicht-steuerbaren Personalausgaben insg esamt stellen sich für das Jahr 2015 wie folgt dar: Beihilfe sonst 4% Beihilfe aktiv 9% Einen Überblick zur Entwicklung seit dem Jahr 2011 vermittelt folgende Graphik: in% Versorgung..,._Beihilfe aktiv... Beihilfe passiv -*-sonst Erläuterung: Sonstige nicht-steuerbare Personalausgaben sind u.a. Aufwendungen für Abgeordnete (Gr. 411 ), Beträge für Nachversicherungen (Titel ) oder Zahlungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich (Gr. 452). 5

13 4. Personalbestand in Vollzeitäquivalenten Im Kernhaushalt des Landes hat sich die Zahl der finanzwirksamen Vollzeitäquivalenteinder Zeit vom Dezember 2014 bis zum Dezember 2015 um 92 auf insgesamt erhöht. Die Zahlen nach Einzelplänen stellen sich wie folgt dar: Einzelplan Dezember 2014 Dezember 2015 Veränderung 01 LT StK Md I Polizei FM Steuerverw JM Gerichte/StA MSAGD MFFJIV MWVLW BM Schulen Hochschulen RH MUEEF Gesamt Beamtinnen/ Beamte Beschäftigte

14 ' ~======:... Erläuterungen (auch zur nachfolgenden Übersicht): - Vollzeitäquivalent (VZÄ): Deren Zahl gibt an, wie viele Vollzeitstellen sich rechnerisch bei einer gemischten Personalbelegung mit Teilzeitbeschäftigten ergeben. - Erfasst werden alle Beamtinnen/Beamte und Beschäftigten, die auf Plansteller:_1 bzw. Stellen der Gruppen 422 und 428 geführt werden und ein laufendes Grundgehalt beziehen. Bedienstete in Elternzeit werden z.b. nicht erfasst. - Der Bereich "Polizei" umfasst die Kap bis sowie Teile des Kap , der Bereich "Steuerverwaltung" die Kap und sowie 04 23, der Bereich "Gerichte/ Staatsanwaltschaft die Kap und bis 05 08, der Bereich "Schulen" die Kap bis und und der Bereich "Hochschulen" die Kap bis und bis (ohne Globalhaushalte). Erläuterungen zu einzelnen Bereichen (auch zur nachfolgenden Übersicht) : - Einzelplan 03: Die VZÄ sind im Polizeibereich um 114 gestiegen, während bei den anderen Kapiteln im Einzelplan 03 überwiegend geringe Rückgänge zu verzeichnen sind. Die Steigerung im Polizeibereich steht in Zusammenhang mit der erhöhten Zahl an Anwärterinnen und Anwärtern. - Einzelplan 07: Durch den zusätzlichen Personalbedarf zur Bewältigung der Aufgaben, die mit den erheblich gestiegenen Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen einhergehen, sind die VZÄ angestiegen. Einegenaue Prognose zum Jahr 2016 ist derzeit nicht möglich. Ein Teil der Stellen aus dem Nachtragshaushalt 2015 wird voraussichtlich erst im Jahr 2016 besetzt. - Einzelplan 09: Die Schülerzahlen sind höher als prognostiziert - in Rhein Iand Pfaiz wie in den anderen Ländern. Vor diesem Hintergrund wurden zum Schuljahr 2015/2016 insgesamt 429 Lehrerinnen und Lehrer mehr eingestellt als geplant, zum Schuljahr 2014/2015 weitere 250. Zudem sind aufgrund der Flüchtlingssituation seit Spätherbst 2015 rd Schülerinnen und Schülern mehr in den Schulen angekommen. Dadurc;:h entsteht auch ein deutlicher Mehrbedarf bei den Mitteln für die Sprachförderung. 7

15 5. Personal in Ausbildung Die Anzahl der Vollzeitäquivalente in Ausbildung (Anwärterinnen/ Anwärter, Referendarinnen/ Referendare, Auszubildende) hat sich im gesamten Kernhaushalt des Landes in der Zeit vom Dezember 2014 bis zum Dezember 2015 um 175 auf insgesamt erhöht. Die Zahlen nach Einzelplänen stellen sich wie folgt dar Einzelplan Dezember 2014 Dezember 2015 Veränderung 01 LT StK Md I Polizei FM Steuerverw JM Gerichte/StA MSAGD MFFJIV MWVLW BM Schulen Hochschulen MUEEF Gesamt Beamtinnen/ Beamte Beschäftigte

16 ' 6. Sächliche Verwaltungsausgaben, budgetiert ( 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LHG) Für den gesamten Kernhaushalt des Landes wurden im Haushaltsjahr 2015 Minderausgaben von 139,96 Mio. Euro erzielt. Die Werte nach Einzelplänen stellen sich wie folgt dar (Beträge in Mio. Euro): Haushaltsjahr Einzelplan Ist Ansatz Soll Ist Soll./. Ist. 01 LT 3,24 4,83 5,23 3,56 1,66 02 StK 9,07 8,72 11,70 9,97 1,73 03 Md I 305,40 332,72 340,43 325,19 15,24 04 FM 45,49 48,71 52,82 45,90 6,91 05 JM 100,08 105,44 112,94 99,87 13,08 06 MSAGD 21,01 21 '18 22,37 21,25 1 ' MFFJIV 11,91 29,61 52,06 50,23 1,83 08 MWVLW 13,12 12,98 16,52 14,16 2,36 09 BM 127,13 104,92 165,24 131,02 34,22 10 RH 1,22 1 '13 1,28 1,24 0,05 12 H-!Wbau 62,66 85,53 79,41 55,44 23,97 14 MUEEF 43,14 48,02 77,81 43,94 33,86 20 Allg. Fin. 6,24 5,60 10,73 6,79 3,93 Gesamt 749, ,39 948,53 808,57 139,96 9

17 7. Bauinvestitionen ( 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LHG) Für den gesamten Kernhaushalt des Landes wurden im Haushaltsjahr 2015 Minderausgaben von 79,35 Mio. Euro erzielt. Die Werte nach Einzelplänen stellen sich wie folgt dar (Beträge in Mio. Euro): Haushaltsjahr Einzelplan Ist Ansatz Soll Ist Soll./. Ist 04 FM 0,04 0,05 0,10 0,06 0,05 07 MFFJIV 0,74 9,84 23,91 19,23 4,68 08 MWVLW 0,35 0,18 1,26 0,29 0,97 09 BM 0,48 0,81 0,22 0,22 0,00 12 H-/Wbau 16,11 13,26 36,27 18,24 18,02 14 MUEEF 15,19 15,17 69,00 13,36 55,64 Gesamt 32, ,31 130,76 51,41 79,35 10

18 8. Sachinvestitionen, budgetiert ( 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LHG) Für den gesamten Kernhaushalt des Landes wurden im Haushaltsjahr 2015 Minderausgaben von 66,42 Mio. Euro erzielt. Die Werte nach Einzelplänen stellen sich wie folgt dar (Beträge in Mio. Euro): Haushaltsjahr Einzelplan Ist Ansatz Soll Ist Soll./. Ist 01 LT 0,16 0,40 0,82 0,37 0,46 02 StK 0,03 0,03 0,05 0,03 0,03 03 Md I 21,19 22,36 45,57 27,07 18,50 04 FM 5,84 4,25 10,06 5,95 4,11 05 JM 3,38 4,19 6,51 4,08 2,43 06 MSAGD 0,94 0,96 2,56 1,84 0,72 07 MFFJIV 0,31 2,02 7,61 7,61 0,00 08 MWVLW 0,79 0,65 2,10 0,70 1,39 09 BM 9,28 17,89 29,11 14,22 14;89 10 RH 0,03 0,06 0,06 0,02 0,04 12 H-/Wbau 0,61 5,45 20,22 0,10 20,12 14 MUEEF 5,99 7,82 14,17 6,76 7,41 Gesamt 48,531 66,09 135,18 68,76 66,42 11

19 B. Kosten- und Leistungsrechnung Die Kosten- und Leistungsrechnung wird seit dem Jahr 2010 im Bereich der Justizvollzugsanstalten implementiert. Inzwischen sind in diesem Bereich rund Nutzer aktiv. Die Justizvollzugsanstalt Diez hat zwischenzeitlich das Modul für Finanzbuchhaltung erfolgreich getestet und startet zum 04. Januar 2016 den Echtbetrieb. Die Justizvollzugsanstalten sind bereits jetzt nach Anzahl der Nutzer und nach Umfang der Software das umfangreichste Projekt zur Kosten- und Leistungsrechnung im Landesmodell von Rheinland-Pfalz. 12

20 C. Selbstbewirtschaftungsmittel Die zur Selbstbewirtschaftung zugewiesenen Ausgabeermächtigungen ( 15 Abs. 2 LHO i.v.m. Haushaltsvermerk bei Kapitel 09 13, Abschnitt Ausgaben) sind im Jahr 20"15 in der Summe um 1,31 Mio. Euro auf 19,79 Mio. Euro gestiegen (+ 7,1 %). Bei den Hochschulen, die als Globalhaushalt geführt werden, sind die früheren Selbstbewirtschaftungsmittel im Wirtschaftsplan der jeweiligen Hochschule aufgegangen. Einzelheiten ergeben sich aus fo lgender Tabelle (Beträge in tausend Euro): Kap. Hochschule Stand zum Veränderung Entnahmen absolut in% ln- vestiv Konsumtiv Uni Koblenz- Landau ,9% DUV Speyer ,0% FH Bingen , 5% FH Koblenz ,5% FH Ludwigshafen ,0% FH Trier ,1% FH Worms ,0% Gesamt ,1'/o l Einen Überblick zur Entwicklung seit dem Jahr 2007 vermittelt folgende Tabelle (Beträge in Mio. Euro, Stand jeweils zum ): Jahr Bestand 16,5 20,6 19,4 18,0 19,1 17,9 17,7 18,5 Entnahmen 1,9 0,2 2,1 2,6 0 1,6 0,8 0, ,8 0,6 13

21 Rechtsgrundlagen Zum Bericht über budgetierte Ausgabenbereiche (Teil A): 20 a Abs. 2 LHO i.v.m. 6 Abs. 6 LHG 2014/2015 Zum Bericht über den Projektfortschritt der Kosten- und Leistungsrechnung (Teil B): 7 Abs. 3 LHO i.v.m. BeschiiJSS des Landtags vom 18. März 2004, vgl. Abschnitt IV der Drucksache 14/2890 Zum Bericht über die Verwendung der Selbstbewirtschaftungsmittel (Teil C): 15 Abs. 2 LHO i.v.m. Haushaltsvermerk bei Kap , Abschnitt Ausgaben LHO = Landeshaushaltsordnung LHG = Landeshaushaltsgesetz Herausgegeben vom Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 5, Mainz 14

22 MINISTERIUM DER FINANZEN BUDGETBERICHT des Landes Rheinland-Pfalz zum 30. J.uni 2016 Entwurf zu möglichen Anpassungen

23 Inhalt Zusammenfassung... 1 A. Budgetierte Ausgabenbereiche Personalausgaben, steuerbar ( 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LHG) Personalausgaben, nicht-steuerbar ( 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LHG) Sächliche Verwaltungsausgaben, budgetiert( 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LHG) Bauinvestitionen ( 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LHG) Sachinvestitionen, budgetiert( 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LHG) Rechtsgrundlagen... 7

24 Zusammenfassung Die Budgets werden nach derzeitigen Prognosen im Haushaltsjahr 2016 in al.len Bereichen eingehalten (Teil A). Einen Überblick vermittelt folgende Tabelle (Beträge in Mio. Euro): Haushaltsjahr (Prognose) Budgetierte Ausgaben-bereiche Ist Soll Ist Soll.1. Ist Personalausgaben (HGr. 4) steuerbar nicht-steuerbar Sachausgaben, budgetiert (OGr. 51 bis 54) Bauinvestitionen (HGr. 7) Investitionen sonst, budgetiert (OGr. 81 und 82) Die Zahlen sind hier wie im Folgenden gerundet. 1

25 A. Budgetierte Ausgabenbereiche 1. Personalausgaben, steuerbar ( 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. LHG) Für den gesamten Kernhaushalt des Landes werden im Haushaltsjahr 2016 Minderausgaben von 213,5 Mio. Euro erwartet. Die Werte nach Einzelplänen stellen sich wie folgt dar (Beträge in Mio. Euro): Haushaltsjahr (Prognose) Einzelplan Ist Ansatz Soll Ist Soll./. Ist 01 LT 13,5 14,4 15,1 13,5 1,6 02 StK 15,3 15,5 15,9 15,2 0,8 03 Md I 646,6 671,9 679,9 661,5 18,5 04 FM 257,9 287,4 288,1 283,1 5,0 05 JM 353,3 359,2 367,2 358,3 8,8 06 MSAGD 71,0 74,0 83,0 70,7 12,2 07 MFFJIV 13,4 23,0 23,6 18,2 5,4 08 MWVLW 38,8 39,8 44,4 40,1 4,3 09 BM 2.177, , , ,4 10,1 10 RH 10,0 12,0 11,7 10,2 1,6 14 MUEEF 126,8 131,9 137,7 127,7 10,0 15 MWWK 0,0 0,0 0,2 0,2 0,0 20 Allg. Fin. 0,0 20,8 135,2 0,0 135,2 Gesamt 3.724, , , ,0 213,5 Erläuterungen (zu den Übersichten, hier wie im Folgenden): Ist:.Für das Jahr 2015 laut Kassendaten (vorläufige Zahlen im Verhältnis zur Haushaltsrechnung), für das Jahr 2016 Prognose, Ansatz: Laut Haushaltsplan, 2

26 v c===~... - Soll: Ansatz ergänzt um Prognosen zu den übertragenen Resten, zu den gekoppelten Einnahmen, zu den Deckungsfähigkeiten, zu den über- und außerplanmäßigen Ausgabeermächtigungen etc. 2. Personalausgaben, nicht-steuerbar ( 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LHG) Für den gesamten Kernhaushalt des Landes werden im Haushaltsjahr 2016 Minder- ausgaben von 34,5 Mio. Euro erwartet. Die Werte nach Einzelplänen stellen sich wie fo lgt dar (Beträge in Mio. Euro): ; Haushaltsjahr (Prognose) Einzelplan Ist Ansatz Soll Ist Soll./. Ist 01 LT 16,4 17,3 17,7 17,6 0,1 02 StK 3,9 3,8 4,0 4,0 0,0 03 Md I 322,5 337,0 339,7 339,7 0,0 04 FM 131,9 141,6 141,6 138,3 3,2 05 JM 167,8 175,6 175,6 175,5 0,1 06 MSAGD 26,5 27,5 27,5 26,8 0,7 07 MFFJIV 0,3 0,6 0,8 0,6 0,2 08 MWVLW 50,6 49,7 51,2 51,2 0,0 09 BM 1.255, , , ,0 28,4 10 RH 7,6 7,8 7,8 7,5 0,3 14 MUEEF 54,4 58,6 58,6 57,2 1,4 Gesamt 2.037, , , ,3 34,5 3

27 3. Sächliche Verwaltungsausgaben, budgetiert ( 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LHG) Für den gesamten Kernhaushalt des Landes werden im Haushaltsjahr 2016 Minderausgaben von 122,81 Mio. Euro erwartet. Die Werte nach Einzelplänen stellen sich wie folgt dar (Beträge in Mio. Euro): Haushaltsjahr (Prognose) Einzelplan Ist Ansatz Soll Ist Soll./. Ist 01 LT 3,56 5,85 7,10 5,45 1,65 02 StK 9,97 8,65 10,24 8,22 2,03 03 Md I 325,19 369,51 381,21 360,12 21,09 04 FM 45,90 49,36 53,20 44,79 8,41 05 JM 99,87 104,65 112,94 102,04 10,89 06 MSAGD 21,25 20,44 20,86 20,50 0,36 07 MFFJIV 50,23 90,30 100,70 100,70 0,00 08 MWVLW 14,16 14,20 16,83 13,11 3,72 09 BM 131,02 111,06 143,32 129,82 13,50 10 RH 1,24 1 ' 11 1,34 1,21 0,13 12 H-/Wbau 55,44 57,70 80,13 51,06 29,07 14 MUEEF 43,94 47,14 72,32 44,31 28,02 20 Allg. Fin. 6,79 5,59 9,1 5 5,20 3,95 Gesamt 808,57 885, ,36 886,55 122,81 4

28 : Bauinvestitionen ( 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LHG) Für den gesamten Kernhaushalt des Landes werden im Haushaltsjahr 2016 Minderausgaben von 98,25 Mio. Euro erwartet. Die Werte nach Einzelplänen stellen sich wie folgt dar (Beträge in Mio. Euro): Haushaltsjahr (Prognose) Einzelplan Ist Ansatz Soll Ist Soll./. Ist 04 FM 0,06 0,05 0,09 0,08 0,02 07 MFFJIV 19,23 8,56 10,74 10,74 0,00 08 MWVLW 0,29 0,18 0,97 0,42 0,54 09 BM 0,22 0,80 0,80 0,1 7 0,63 12 H-/Wbau 18,24 19,04 51,38 15,11 36,27 14 MUEEF 13,36 21,40 75,48 14,68 60,80 Gesamt 51, ,02 139,46 41,21 98,25 5

29 5. Sachinvestitionen, budgetiert( 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LHG) Für den gesamten Kernhaushalt des Landes werden im Haushaltsjahr 2016 Minderausgaben von 79,61 Mio. Euro erwartet. Die Werte nach Einzelplänen stellen sich wie folgt dar (Beträge in Mio. in Euro): Haushaltsjahr (Prognose) Einzelplan Ist Ansatz Soll Ist Soll./. Ist 01 LT 0,37 0,46 0,92 0,62 0,30 02 StK 0,03" 0,03 0,09 0,09 0,00 03 Md I 27,07 26,24 47,66 26,41 21,25 04 FM 5,95 5,00 9,34 7,01 2,32 05 JM 4,08 3,90 6,33 3,86 2,47 06 MSAGD 1,84 1,09 2,08 1 '10 0,98 07 MFFJIV 7,61 3,06 4,03 4,03. 0,00 08 MWVLW 0,70 0,61 2,04 0,94 1 '10 09 BM 14,22 16,11 30,97 11,22 19,76 10 RH 0,02 0,06 0,06 0,06 0,00 12 H-/Wbau 0,10 6,44 29,67 5,10 24,57 14 MUEEF 6,76 8,51 14,74 7,88 6,86 Gesamt 68,76 71,51 147,92 68,32 79,61 6

30 Rechtsgrundlagen Zum Bericht über budgetierte Ausgabenbereiche (Teil A): 20 a Abs. 2 LHO i.v.m. 6 Abs. 6 LHG 2016 LHO = Landeshaushaltsordnung LHG = Landeshaushaltsgesetz Herausgegeben vom Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 5, Mainz 7

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