Referat für Bildung und Sport Zentrales Immobilienmanagement ZIM-N 1. Kulturreferat Beteiligungsmanagement KULT-RL-BM

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1 Telefon Referat für Bildung und Sport Zentrales Immobilienmanagement ZIM-N 1 Kulturreferat Beteiligungsmanagement KULT-RL-BM Messestadt Riem Bildungscampus und Sportpark Technologiepark West Errichtung eines 6-zügigen Gymnasiums und einer 5-zügigen Realschule mit Sportpark sowie Räumen für die Münchner Volkshochschule im 15. Stadtbezirk Trudering-Riem Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/32 P 1. Ausgangslage 2. Ergebnis der vertiefenden Machbarkeitsstudie 3. Genehmigung des Nutzerbedarfsprogrammes für den Bildungscampus und Sportpark 4. Genehmigung des Nutzerbedarfsprogrammes für die Münchner Volkshochschule 5. Erteilung des Planungsauftrages an den Maßnahmeträger München-Riem GmbH (MRG) 6. Neue Sportanlage für die Messestadt Riem Antrag Nr / A von StRin Verena Dietl, Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Ingo Mittermaier, Frau StRin Regina Salzmann, Herrn StR Helmut Schmid, Frau StRin Birgit Volk vom Gymnasium Trudering für die Messestadt duplizieren Antrag Nr / B des Bezirksausschusses 15 Trudering- Riem vom Schulschwimmbad für die zu planenden Schulen im Technologiepark West Antrag Nr / B des Bezirksausschusses 15 Trudering-Riem vom Bau von Sportstätten und einer Schwimmhalle für den Vereinssport in der Messestadt Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 Trudering-Riem am Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen

2 Beschluss der gemeinsamen Sitzung des Bildungsausschusses, des Sportausschusses,des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung und des Kulturausschusses des Stadtrates vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentinnen und des Referenten 1. Ausgangslage Mit Beschluss vom (Sitzungsvorlage Nr / V 03496) wurde festgelegt, dass auf dem Gelände des Technologieparks West Teil 2 (Bebauungsplan Nr.1728d) der Messestadt Riem ein Bildungscampus weiterverfolgt werden soll. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde gebeten, nach der konkreten Entscheidung des Stadtrats zur Standortwahl, die MRG umgehend mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für einen Bildungscampus mit einem 6-zügigen Gymnasium und einer 5-zügigen Realschule einschließlich der schulsportfachlichen Bedarfe zu beauftragen. Der Stadtrat hat in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung, des Bildungsausschusses und des Kommunalausschusses am (Sitzungsvorlage Nr / V 04641) den zukünftigen Schulstandort im Umgriff des ehemaligen Technologieparks Teil 2 festgelegt. Grundlage für diese Standortwahl war die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragte städtebauliche Standortuntersuchung und die Standortempfehlung (Variante 1.2 Realschule und Gymnasium nördlich der Joseph-Wild-Straße, Sportpark südlich). Gleichzeitig wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, den Maßnahmeträger München-Riem GmbH (MRG) zu beauftragen, eine vertiefende Machbarkeitsuntersuchung das Bauleitplanverfahren einen Realisierungswettbewerb durchzuführen. 2. Ergebnis der vertiefenden Machbarkeitsstudie in zwei Phasen Die vertiefende Machbarkeitsstudie wurde 2015 beauftragt und in 2 Phasen durchgeführt. Phase 1: Erarbeitung städtebaulicher Alternativen Phase 2: vertiefende Untersuchung einer ausgewählten Alternative anhand der konkreten Vorgaben (z.b. Lernhauskonzept, Raumprogramme) 1. Phase In der 1. Phase wurden städtebauliche Alternativen geprüft, die sich mit den verschiedenen Möglichkeiten der Situierung der beiden weiterführenden Schulen und den notwendigen Sportflächen (südlich der Joseph-Wild-Straße) auseinander gesetzt haben. Ein besonderes Augenmerk lag auf der Formulierung eines adäquaten westlichen Stadtteileingangs, der Flächeneffizienz sowie der Querung der Joseph-Wild-Straße für die Schülerinnen und Schüler. Dabei waren folgende Aspekte zu berücksichtigen: Formulieren der nördlichen Stadtkante sowie eines westlichen Stadtteileingangs

3 Flächeneffizienz (kompakte Anordnung) städtebaulicher Umgang mit der Lärmsituation Funktionalität der Schule, besonders der Minimierung der Querung für die Schülerinnen und Schüler Integration einer neuen Verbindungsstraße (Am Mitterfeld / Am Hüllgraben) Nach der Evaluierung der erarbeiteten Alternativen durch die betroffenen Referate und Fachstellen, wurde der städtebaulich überzeugendste und flächeneffizienteste Lösungsansatz für die vertiefende 2. Phase ausgewählt: Ein kompakter Schulstandort mit allen baulichen Nutzungen (Realschule, Gymnasium, Sporthalle, Schulschwimmbad, Münchner Volkshochschule (MVHS)) nördlich und dem Sportpark mit den Nebengebäuden südlich der Joseph-Wild-Straße. Vertiefende Machbarkeitsstudie Phase In der 2. Phase wurden durch entsprechende Testentwürfe überprüft, wie die Flächenbedarfe der Schulen unter Berücksichtigung des Lernhauskonzeptes für die ausgewählte Variante untergebracht werden können. Dabei wurden folgende Aspekte berücksichtigt:

4 Aussagen zur Höhenentwicklung Lärmschutz Synergieeffekte (gemeinsame Nutzungen z.b. Mensa, Fachräume, Schulhöfe) Integration eines Standortes für die MVHS Nachweis der Flächenpotenziale für eine Polizei- und Rettungswache sowie Gewerbeflächen Zugang zur Schule für die Schülerinnen und Schüler Formulierung einer unterirdischen Verbindung zum Sportpark südlich der Joseph-Wild-Straße Machbarkeit der gemeinsamen Nutzung der Sporthallen/-flächen durch den Breitensport Prüfung der verkehrlichen Erschließung (Tiefgarage, Bus sowie Fuß- und Radwegverbindungen, ÖPNV) Einfügung in das umgebende Freiraumsystem, Freihaltung der übergeordneten Grünbeziehung im Süden Qualitätvoller Übergang in den südlich angrenzenden Landschaftspark Ergebnis Die vertiefende Machbarkeitsstudie zeigt, dass ein kompakter und effizienter Schulstandort nördlich der Joseph-Wild-Straße unter Berücksichtigung des Lernhauskonzeptes und der vorgegebenen Raumprogramme möglich ist. bei einer Höhenentwicklung von 4 Geschossen (12-20m bzw. einer Wandhöhe von zwingend 16m an der Straße Am Hüllgraben) Flächenpotenziale für GE - Flächen und ein Standort für eine Polizei- und Rettungswache gegeben sind. eine angemessene unterirdische Verbindung für die Schülerinnen und Schüler zwischen Schulcampus und Sportpark geschaffen werden kann (baulich oder landschaftlich). durch die Bündelung der Schulbauten im Norden mehr Spielräume bei der Anordnung der Sportflächen im Süden geschaffen werden. eine gute Einbettung in das Freiraumkonzept und dadurch die Stärkung des landschaftlichen Konzepts (Landschaftspark) erreicht wird. eine vom Schulbetrieb unabhängige Nutzung durch den Breitensport (Sportvereine) problemlos möglich ist. eine verkehrliche Erschließung von der neuen Verbindungsstraße, aber auch von der Paul-Wassermann-Straße möglich ist. durch die neue Verbindungsstraße eine Entzerrung des Verkehrsaufkommens rund um den Schulcampus bzw. eine deutliche Reduzierung des Verkehrsaufkommens auf der Joseph-Wild-Straße und der Paul-Wassermann-Straße erreicht wird. durch die Lage der Zugangssituation zum Schulcampus am Grünoval eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV gegeben ist (Die U-Bahn-Station Messestadt West liegt fußläufig ca. 600 m entfernt, die StadtBuslinie 183 hält in der Nähe des Wettbewerbsgeländes.). Zur Verdeutlichung sind die wesentlichen Ergebnisse der vertiefenden Machbarkeitsstudie in

5 einem Rahmenplan zusammengefasst, die der Wettbewerbsauslobung zu Grunde gelegt werden sollen. Rahmenplan Weiteres Vorgehen Aufgrund der vorangehenden Darstellung der Ergebnisse der vertiefenden Machbarkeitsstudie wird empfohlen, den Planungsansatz ein kompakter Schulstandort (Realschule, Gymnasium, Sporthallen, Schulschwimmbad, MVHS) nördlich und den Sportpark südlich der Joseph-Wild-Straße der Auslobung des Realisierungswettbewerbes zu Grunde zu legen. Die Auslobung des Realisierungswettbewerbs für den Schulcampus mit Sportpark ist im vierten Quartal 2016 vorgesehen, die Sitzung des Preisgerichts für das 2. Quartal Maßnahmeträger und Wettbewerb Der Schulcampus mit Sportpark soll vom Maßnahmeträger München-Riem GmbH (MRG) errichtet werden. Die MRG wird für das Projekt einen Realisierungswettbewerb ausloben, ein erster Entwurf

6 des Auslobungstextes wird in der nichtöffentlichen Vorlage in gleicher Sitzung vorgelegt. 3. Nutzerbedarfsprogramm für den Bildungscampus und Sportpark Das Nutzerbedarfsprogramm für die Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums und einer fünfzügigen Realschule mit Sportpark wird hiermit zur Genehmigung vorgelegt. Das Campus-Gelände soll folgende schulische und Breitensport-Infrastruktur erhalten: eine 5-zügige Realschule ein 6-zügiges Gymnasium zwei Dreifach-Sporthallen ein Schulschwimmbad Freisportanlagen mit Betriebsräumen Dem Nutzerbedarfsprogramm liegen die am / beschlossenen Standardraumprogramme zu Grunde. Räume für G9 sind für das Gymnasium damit teilweise vorgesehen. 3.1 Realschule Mit dem Beschluss Nr / V vom hat der Stadtrat das Referat für Bildung und Sport beauftragt, zu untersuchen, ob und gegebenenfalls welche bestehende Realschule in die Messestadt Riem verlagert werden soll, und das Ergebnis der Überprüfung dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Das Referat für Bildung und Sport hat in der Sitzung des Bildungsausschusses am vorgeschlagen, dass die Städtische Werner-von-Siemens-Realschule von Ramersdorf - Perlach in die Messestadt Riem teilverlagert werden soll. Das neu errichtete Gebäude in der Messestadt Riem wird zukünftig 5 Züge umfassen. Am Schulzentrum Quiddestraße verbliebe eine Dependance mit einem Zug 5. bis 10. Jahrgangsstufe; zusätzlich kann als Anschlussmöglichkeit vor Ort für die Schülerinnen und Schüler der Städt. Schulartunabhängigen Orientierungsstufe die Werner-von Siemens-Realschule ab der 7. Jahrgangsstufe besucht werden, da die Dependance ab der 7. Jahrgangsstufe 2- zügig geführt werden soll. Damit kompensiert der Neubau in der Messestadt Riem einerseits vorhandene Raumdefizite am Schulzentrum Quiddestraße und gleichzeitig wird das Realschulangebot im Münchner Osten faktisch um weitere 3,5 Züge erweitert. Auf den Beschluss des Bildungsausschusses vom (Sitzungsvorlage Nr / V 05740) wird diesbezüglich verwiesen. Das Ergebnis der Beschlussfassung lag zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht vor. 3.2 Gymnasium Die im Grundsatzbeschluss zur gymnasialen Versorgung vom und die im Beschluss des gemeinsamen Ausschusses für Bildung und Sport, Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung, des Bauausschusses, des Kommunalausschusses und des Finanzausschusses am und der Vollversammlung vom dargestellten Prognosen zur Schulentwicklungsplanung begründen die Errichtung eines 6-zügigen Gymnasiums.

7 Die Gründungszusage des Gymnasiums an diesem Standort muss noch durch den Freistaat Bayern erteilt werden. Das Gymnasium und die Realschule sollen so rechtzeitig fertiggestellt sein, dass eine Inbetriebnahme zum Schuljahr 2021/22 gewährleistet ist. Um eine langfristige flexible Nutzung der Gebäude sicherstellen zu können, werden die für einen Ganztagsbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten errichtet, die auch den Anforderungen der Inklusion an Schulen entsprechen. Das Referat für Bildung und Sport hat hierfür ein Raumkonzept entwickelt, das sich an den Bedürfnissen eines zeitgemäßen Unterrichts unter Berücksichtigung eines Ganztagsbetriebs orientiert und mit einem entsprechenden pädagogischen Konzept hinterlegt ist. Übergreifende Unterrichtsbereiche sollen zusammengefasst werden und die Lernhausstrukturen der Schulen flexibel durch die Schularten bedarfsabhängig genutzt werden können. Eine Verbindung nur durch verglaste Brücken oder Übergänge ist für den Gedanken der gemeinsamen wechselseitigen Nutzungen nicht ausreichend. Um die erforderliche Methodenvielfalt des Unterrichts sicherzustellen, die neben den klassischen Lerninhalten auch die Vermittlung von Teamfähigkeit, Arbeit in Gruppen selbstständiges Arbeiten, Recherchekompetenz etc. ermöglichen soll, werden innerhalb des Gebäudes funktionale Unterrichtseinheiten mit dazugehörigen Differenzierungsräumen und Lehrerbereich gebildet, die sich jeweils um ein zentrales Forum gruppieren. Diese Foren, die als erweiterte Flurzone möblierbar sind, können sowohl für Differenzierungen als auch für klassenübergreifendes Arbeiten genutzt werden und dienen der intensiven Kommunikation der Schülerinnen und Schüler untereinander sowie der Schülerinnen und Schüler mit den Lehrkräften. Sie sind ebenso Aufenthaltsbereiche und Schülertreffpunkte in Pausenzeiten und dienen somit den unterschiedlichen Anforderungen an eine rhythmisierte Ganztagsschule. Dieses integrierte Raumkonzept hat den Vorteil, dass alle Unterrichtsräume (Ausnahme: Fachräume, Personalräume) den Schülerinnen und Schülern den gesamten Tag zur Verfügung stehen und nicht für jede Funktion (Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Ruhephase, Unterricht, Hausaufgaben, Kleinveranstaltungen, Pausen) additiv weitere besondere Räume bereitgestellt werden müssen. Es hat damit eine pädagogische und wirtschaftliche Relevanz. Durch die Gestaltung der Zwischenwände (transparente Elemente), die Zuordnung von kleineren Toiletteneinheiten sowie die dezentralen Lehrerteamräume wird die Selbstverantwortung für die Räume unterstützt und ein Gemeinschaftsgefühl gefördert. Das Raumkonzept ermöglicht ganztägig modernes Lehren und Lernen. Für die Naturwissenschaften und die künstlerisch-kreativen Fächer sollen auf dem Gelände zentrale Räumlichkeiten geschaffen werden, die von Schülerinnen und Schülern beider Schularten gleichermaßen genutzt werden. Hierdurch entstehen Raumsynergien, die zu Einsparungen bei der Anzahl der Fachlehrsäle führen. Ebenso sollen die Schulen eine gemeinsame Mitte erhalten, in welcher die Essensverpflegung, Bibliothek und Ruhe- und Bewegungsbereiche geschaffen werden sollen. Dieses Gebäude soll gleichberechtigt von beiden Schulen nutzbar sein und eine zusammenführende Funktion erhalten. Ob dieses Gebäude an ein Schulgebäude angeschlossen werden kann oder einen Solitär darstellen soll, muss der durchzuführende Realisierungswettbewerb ergeben. Hier muss besonderes Augenmerk auf schallschützende Bebauung, aber auch auf die

8 Situierung der Unterrichts- und Aufenthaltsbereiche von Schüler/innen und Lehrer/innen gelegt werden. 3.3 Sportpark Das Referat für Bildung und Sport hat bei der Ermittlung der erforderlichen Sportstätten am neuen Schulstandort in der Messestadt Riem die Bedarfe des Schulsports nach dem vom Stadtrat der Landeshauptstadt München am beschlossenen Standardraumprogramm für Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien (geändert mit Beschluss vom ) sowie Schulsportanlagen (Sitzungsvorlage Nr / V 02481) zu Grunde gelegt. Ergänzt wurden die schulischen Sportinfrastrukturbedarfe entsprechend dem Beschluss des Stadtrats der Landeshauptstadt München vom (Sitzungsvorlage Nr / V 01131) um die sportfachlich begründeten Bedarfe des Vereinssports, die anhand der Ergebnisse des Sportentwicklungsberichts für München von 2008 unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung ermittelt wurden. Der Sportentwicklungsbericht zeigt, dass es im gesamten Stadtgebiet zum Teil noch einen erheblichen Bedarf an Schwimmbädern, Sporthallen und Freisportflächen (vor allem Spielfeldern) gibt. Diese wissenschaftliche Berechnung bestätigt sich auch im Rahmen der Vergabe städtischer Sportanlagen durch das Referat für Bildung und Sport. Nicht nur, dass alle städtischen Sportanlagen ausgelastet sind, sondern auch die Nachfrage nach Sportstätten übersteigt das Angebot zum Teil deutlich. In der Messestadt Riem betrifft dies besonders den SC Arcadia Messestadt München e. V., der 2006 gegründet wurde und derzeit Fußball, Turnen, Judo, Teakwondo und Volleyball anbietet. Der Verein startete 2007 mit 72 Mitgliedern und weist seither als Folge der starken Wohnbebauung in dem Stadtteil ein rasantes Wachstum auf. Am hatte der Verein bereits 443 Mitglieder. Besonders hervorzuheben ist der stadtweit sehr hohe Anteil an Kindern und Jugendlichen (derzeit rd. 74 %) im Verein. Auf Basis dieser Berechnungsgrundlagen ergeben sich für den neuen Schulstandort in der Messestadt Riem folgende Infrastrukturbedarfe für den Schul- und Vereinssport (vgl. Raumprogramm): Die nachstehenden schulsportfachlichen Bedarfe wurden bereits mit Beschluss vom (Sitzungsvorlage Nr / V 03496) genehmigt. Die Errichtung des zusätzlichen normgerechten Kunstrasenfeldes mit Flutlichtbeleuchtung primär für den Breitensport wurde ebenfalls am beschlossen (Sitzungsvorlage Nr / V 03497) Schwimmbad Zielsetzung ist es, dass das geplante Schwimmbad nicht nur den beiden am Schulstandort Campus Messestadt Riem neu geplanten Schulen (5-zügige Realschule und 6-zügiges Gymnasium), sondern weiteren bereits bestehenden Schulen aus der Umgebung (Grundschule Astrid-Lindgren-Straße, Förderzentrum Astrid-Lindgren-Straße, Grundschule Lehrer-Wirth-Straße und Mittelschule Lehrer-Wirth-Straße), zur

9 Verfügung steht. Gemäß dem Standardraumprogramm ist bei einer Sportklassenzahl ab 165 eine Dreifachübungsstätte für den Schwimmunterricht einzuplanen. Die vorgenannten Schulen haben derzeit gemeinsam 192 Sportklassen. Damit die Schulen einen pädagogisch zeitgemäßen und sportfachlich sinnvollen Schwimmunterricht anbieten können, wird empfohlen, das Schwimmbad mit zwei Wasserbecken (je 12,5m x 25m x 0,9m -1,8m mit Hubboden) auszustatten. Dies ermöglicht auch ein sinnvolles Angebot für die außerschulische Belegung des Schwimmbades durch Sportvereine Sporthallen Unter Berücksichtigung, dass am neuen Schulstandort ein Schwimmbad gebaut wird, ist gemäß dem Standardraumprogramm für ein 6-zügiges Gymnasium eine Dreifachsporthalle erforderlich. Für eine fünfzügige Realschule würde gerade noch eine Zweifachsporthalle ausreichen. Aus sportfachlicher Sicht wird aber empfohlen, eine zweite Dreifachsporthalle zu errichten. Für die außerschulische Belegung der Sporthallen und die Bedarfe des Vereinssports ist eine zweite Dreifachsporthalle sinnvoll. Um in den Hallen auch höherklassige Sportwettkämpfe zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, eine der beiden Dreifachsporthallen als Versammlungsstätte mit einer Zuschauertribüne für 500 Personen und die andere der beiden Dreifachsporthallen mit einer Zuschauertribüne für 199 Personen auszustatten. Bereits mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung gemeinsam mit Bildungsausschuss und Kommunalausschuss vom (Sitzungsvorlage Nr / V 04641) wurde entschieden, zumindest eine Dreifachsporthalle mit einer Besuchertribüne auszustatten Freisportflächen Unter Berücksichtigung, dass am neuen Schulstandort in der Messestadt Riem ein Schwimmbad geplant ist, sind für den Sportunterricht der beiden Schulen nach dem Standardraumprogramm fünf Übungseinheiten im Freisportflächenbereich erforderlich. Im Einzelnen sind dies ein Rasenspielfeld 60m x 90m, ein Rasenspielfeld 40m x 60m, eine 4-bahnige Rundlaufbahn mit einer 4-bahnigen 130m-Laufgeraden, zwei Allwetterplätze 28m x 44m mit angebundener Weit- und Hochsprunganlage, zwei Allwetterplätze 22m x 28m mit angebundener Weitsprunganlage und zwei multifunktionale Beachfelder 16m x 18m mit integrierter Kugelstoßanlage. In der Messestadt Riem sind für den Vereinssport (besonders im Freisportflächenbereich) aktuell zu wenig Sportstätten zur Deckung der Nachfrage vorhanden. Diese Situation wird sich in den nächsten Jahren sicher noch verschärfen, wenn hier nicht adäquat entgegen gesteuert wird. Aus sportfachlicher Sicht wird dringend empfohlen, mögliche Synergieeffekte im Zusammenhang mit dem Bau der erforderlichen

10 Sportstätten für das neue Schulzentrum in der Messestadt Riem zu nutzen und die vorgenannten Freisportflächen nach dem Standardraumprogramm für die Schule wie folgt zu modifizieren und zu ergänzen: Das große Rasenspielfeld (60m x 90m) wird als Sportrasen und das kleine Rasenspielfeld (40m x 60m) als Kunstrasen hergestellt. Zusätzlich wird ein großes Kunstrasenspielfeld 60m x 90m gebaut (Beschluss vom , Sitzungsvorlage Nr / V 03497). Alle drei Spielfelder benötigen eine automatische Beregnungsanlage und die beiden Kunstrasenspielfelder zudem eine Flutlichtanlage. Damit die Schulfreisportanlage auch sinnvoll für den Vereinssport genutzt werden kann, sind außerdem Betriebsräume (Umkleiden und Sanitärräume, Abstellräume, Besprechungsraum etc.) für die außerschulische Nutzung erforderlich. 3.4 Finanzrahmen für die Schulen und den Sportpark Die Stadtkämmerei hat einen ersten groben Finanzrahmen für den Bildungscampus und den Sportpark in analoger Weise wie beim Finanzrahmen für das 1. Schulbauprogramm, das im Februar 2016 in der Vollversammlung verabschiedet wurde, berechnet. Dieser Finanzrahmen dient als Orientierung, welche Kosten in etwa bei dem Projekt zu erwarten sind. Danach ergibt sich für das 6-zügige Gymnasium sowie die 5-zügige Realschule insgesamt ein Finanzrahmen von Mio. sowie für den Sportpark, u. a. mit zwei 3-fach-Sporthallen, einem Schwimmbad mit 2 Becken sowie diversen Freisportflächen, ein Finanzrahmen von Mio.. Insgesamt ergibt sich damit für den Schul- und Sportbedarf ein grober Finanzbedarf von Mio.. Alle diese Zahlen beinhalten aufgrund des frühen Berechnungszeitpunktes einen Aufschlag von 25 %. Die Maßnahme wird über den Maßnahmeträger München-Riem GmbH (MRG) abgewickelt. Im Mehrjahresinvestitionsprogramm (MIP) ist in der Investitionsliste 1 unter der Maßnahmennummer ein Teilbetrag von rd. 23,2 Mio. Euro eingestellt. Erst mit Erteilung des Projektauftrages werden die Gesamtkosten im MIP in der Investitionsliste 1 berücksichtigt. 4. Nutzerbedarf für die Münchner Volkshochschule GmbH (MVHS) 4.1 Ausgangslage Aufgrund des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates vom wurde der Nutzerbedarf der MVHS in der Machbarkeitsstudie für den Schulcampus Riem (siehe Ziffer 1 der Vorlage) berücksichtigt. Anlass war der Antrag Nr / A von Frau StRin Birgit Volk und Frau StRin Schönfeld-Knorr vom Schulplanungen in Riem Räumlichkeiten für die Münchner Volkshochschule. Der Aufsichtsrat der MVHS fasste bezüglich eines Standortes der MVHS in Riem in seiner Sitzung am folgenden richtungsweisenden Beschluss: Der Aufsichtsrat empfiehlt aufgrund des Bedarfes ein Stadtteilzentrum in Riem im Rahmen des Schulstandortes zu

11 realisieren. Voraussetzung ist ein positives Ergebnis der Machbarkeitsstudie sowie eine gesicherte Finanzierung. Der Aufsichtsrat bittet das Kulturreferat unter dieser Bedingung in Abstimmung mit der MVHS eine entsprechende Grundsatzentscheidung durch den Stadtrat vorzubereiten. Mit der nun vorliegenden Machbarkeitsstudie wurde nachgewiesen, dass der Standardflächenbedarf für ein MVHS-Stadtteilzentrum auf dem Areal für den Bildungscampus untergebracht werden kann. Die Anforderungen der MVHS hinsichtlich konkreter Situierung (Eingangssituation, Anordnung der Räume im Gebäude etc.) werden im Rahmen des anstehenden Realisierungswettbewerbs geprüft. Damit der Raumbedarf der MVHS bei den nächsten Planungsschritten berücksichtigt werden kann, befasst das Kulturreferat den Kulturausschuss als vorberatenden Fachausschuss in der heutigen gemeinsamen Ausschusssitzung mit der Genehmigung des Nutzerbedarfes. Da dem Aufsichtsrat der MVHS zu seiner regulären Sitzung im April 2016 das Ergebnis der Machbarkeitsstudie noch nicht vorlag, wird er im Oktober mit dem aktuellen Sachstand und dem weiteren Verfahren befasst. 4.2 Bedarf Der MVHS Entwicklungsplan von 2008 zeigt die Perspektiven der MVHS in der Dezentrale auf. Viele der auf Grundlage eingehender Analysen festgestellten Bedarfe sind mittlerweile erfüllt oder in Planung. In Riem wurde zunächst die Mitnutzung von Schulen und Bürgerhaus als ausreichend erachtet, um später über die Anmietung VHS-eigener Räume den mittelfristigen Planungsbedarf zu erfüllen. Mittlerweile leben in dem neuen Stadtviertel rund Bewohnerinnen und Bewohner. Nach Fertigstellung des 4. Bauabschnitts wird die Zahl der Wohnungen auf anwachsen. Das neue Stadtviertel zeichnet sich durch eine sehr junge Bevölkerung aus; im Stadtbezirksvergleich hat Riem die meisten Familien mit Kindern. Bisher hat die MVHS keine eigenen Räumlichkeiten in Riem angemietet oder sie nutzt andere Räume. Es besteht eine erhebliche Unterversorgung an Weiterbildungsangeboten der MVHS, was sich in einer unterdurchschnittlichen Belegung und geringer Bildungsdichte für diesen Stadtteil wiederspiegelt. Die daraus resultierende Bedarfslage macht die von der MVHS bereits angedachte Anmietung von Räumen in Riem nun virulent. 4.3 Standort Der Bildungscampus am westlichen Stadtrand der Messestadt Riem liegt im MVHS-Planungsgebiet Riem. Die Vertiefte Machbarkeitsstudie für eine 5-zügige Realschule und ein 6-zügiges Gymnasium sieht die Realisierung von autarken MVHS-Flächen im Gymnasium nördlich der Joseph-Wild-Straße vor. Für alle Standorte der MVHS ist die direkte Erreichbarkeit essentiell. Der Standort an der Joseph-Wild-Straße weist eine akzeptable Anbindung an die U2 auf (U-Bahnhof Messestadt West, fußläufig 600 m) sowie an das Busliniennetz. Die bereits bestehenden Kooperationen mit kulturellen und sozialen Einrichtungen vor Ort können fortgesetzt und vertieft werden. 4.4 Nutzungskonzept Programm

12 Das geplante Programm richtet sich an alle Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen. Insbesondere soll versucht werden, bildungsungewohnte und einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen (z. B. mit einer Lernwerkstatt) zu erreichen. Sowohl jüngere als auch ältere Menschen sollen für die Weiterbildungsbeteiligung gewonnen werden. Ein stadtteilorientiertes breites Grundprogramm (Kurse, Seminare, Vorträge, Ausstellungen, Aufführungen und Events) wird aus den Bereichen Gesundheit, Sprachen, Weiterbildung/Beruf, EDV, Kultur, Allgemeinbildung, Politik) angeboten. Den dezentralen Bedarfen kann die MVHS mit geeigneten Fach- und Werkräumen (Gesundheitsbildung, Künstlerisches Gestalten, Musik) sowie multifunktional nutzbaren Räumen begegnen und darüber hinaus Teilnehmende hinzugewinnen. Stadtviertelthemen im Programm unterstützen insbesondere die neuen Bürgerinnen und Bürger bei der Identifizierung mit ihrem Stadtviertel, fördern die Einbindung und Mitbegründung lokaler Netzwerke und das bürgerschaftliche Engagement. Räumlichkeiten Der Standardraumbedarf eines Stadtteilzentrums der MVHS liegt bei ca. 600 m² Nettohauptnutzfläche (ohne Verkehrswege und Technikfläche). Die Nettohauptnutzfläche von ca. 600 m² entspricht einer Geschossfläche von ca m². Die Geschossfläche ist jedoch entwurfsabhängig und muss ggf. entsprechend angepasst werden. Die lichte Raumhöhe sollte mindestens 3,10 m betragen. Das Stadtteilzentrum ist als öffentlicher, soziokultureller Lern- und Begegnungsraum zu gestalten: Offenheit, freie Zugänglichkeit, Aufenthaltsqualität frei von Konsumzwang, flexible Lernarchitekturen, Licht und Luft sind notwendig. Gewünscht wird eine sachlich nüchterne, transparente, konzentrations- und kreativitätsförderliche Raumatmosphäre mit natürlichen Baustoffen sowie Materialkonzepten, die unterschiedliche Generationen ansprechen. Der Zugang zu den Räumlichkeiten der MVHS muss barrierefrei erreichbar und eindeutig erkennbar (z.b. Schaukasten, MVHS-Schriftzug) sein. Die Räumlichkeiten selbst sind idealerweise autark, so dass die Ein- und Ausgangssituation sowie die Fluchtwege und weitere Gebäudefunktionen unabhängig von den Schließzeiten und dem Betrieb der Schulen organisiert werden können. Das detaillierte Raum- und Funktionsprogramm sowie die Anforderungen sind in der Anlage enthalten. 4.5 Finanzierung Das neue Stadtteilzentrum soll zur Deckung des Bedarfs an Weiterbildungsinfrastruktur in Riem beitragen. Mit der Anmietung und dem Betrieb der neuen Außenstelle entstehen der MVHS finanzielle Mehraufwendungen (einmalige Vorlaufkosten, Miet- und Mietnebenkosten und Personalaufwendungen) sowie ein einmaliger Investitionsaufwand für die Erstausstattung, die die Gesellschaft nicht aus eigener Kraft erwirtschaften kann. Es ist deshalb erforderlich zur gegebenen Zeit der MVHS die notwendigen finanziellen Mittel aus dem städtischen Haushalt bereit zu stellen. Das Kulturreferat wird nach Befassung des Aufsichtsrates den Stadtrat zur gegebener Zeit mit einer anteiligen Finanzierung des Stadtteilzentrums durch die Gesellschafterin befassen. Wie für den Schul- und Sportbereich hat die Stadtkämmerei auch für den Bedarf der Münchner Volkshochschule einen groben Finanzrahmen mit rd. 5 Mio. ermittelt.

13 5. Erteilung des Vorplanungsauftrages an die MRG Gemäß Grundleistungsvertrag ist die MRG für die Planung und Errichtung des Bildungscampus, des Sportparks und der Räume für die MVHS zuständig. 6. Behandlung von Anträgen aus dem Stadtrat, des Bezirksausschusses 15 Trudering-Riem sowie einer Bürgerversammlungsempfehlung 6a) Neue Sportanlage für die Messestadt Riem Antrag Nr / A von StRin Verena Dietl, Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Ingo Mittermaier, Frau StRin Regina Salzmann, Herrn StR Helmut Schmid, Frau StRin Birgit Volk vom Mit der vom Referat für Bildung und Sport vorgeschlagenen Sportinfrastrukturausstattung des neuen Schulzentrums in der Messestadt Riem kann dem Antrag hiermit entsprochen werden. 6b) Gymnasium Trudering für die Messestadt duplizieren Antrag Nr / B des Bezirksausschusses 15 Trudering-Riem vom Für den Standort Messestadt Riem ist ein Bildungscampus u.a. mit einem sechszügigen Gymnasium geplant. Der Campus wird nach den aktuellen Vorgaben des Lernhauskonzeptes konzipiert, diese sind auch Bestandteil der Auslobungsunterlagen für den Realisierungswettbewerb und somit Vorgabe für die Architekten. Das neue Schulgebäude erfüllt somit die Anforderungen, die seinerzeit an die Planung des Gymnasiums Trudering gestellt wurden. Dem Antrag kann somit entsprochen werden. 6c) Schulschwimmbad für die zu planenden Schulen im Technologiepark West Antrag Nr / B vom Das vorgelegte Raumprogramm beinhaltet auch den Bau eines Schulschwimmbades für die neuen Schulen im Technologiepark West. Dem Antrag kann damit entsprochen werden. 6d) Bau von Sportstätten und einer Schwimmhalle für den Vereinssport in der Messestadt Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 Trudering-Riem am Für ein 6-zügiges Gymnasium und eine 5-zügige Realschule sind standardmäßig 5 Sporthalleneinheiten erforderlich (eine Dreifachsporthalle für das Gymnasium und eine Zweifachsporthalle für die Realschule). Entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom kann über den schulsportlichen Bedarf an Sporthallen hinaus zur Sicherstellung der Breitensportversorgung eine weitere Halleneinheit für die Realschule (Dreifachsporthalle) realisiert werden. Neben den für den Schulsportbedarf zu errichtenden Freisportflächen wird außerdem ein zusätzliches normgerechtes Kunstrasenfeld mit Flutlichtbeleuchtung eingeplant werden (Beschluss vom , Sitzungsvorlage Nr / V 03497). Dieses wird zwar schulisch

14 mitgenutzt werden, dient aber primär dem Breitensport. Die Beschlussvorlage entspricht in vollem Umfang der Intention der Empfehlung. Gemäß Bezirksausschusssatzung erfolgt für diesen Beschluss eine Unterrichtung des Bezirksausschusses 15 Trudering Riem. Das Projekt ist grundsätzlich förderfähig. Die entsprechenden Zuwendungen werden zu einem späteren Zeitpunkt von der Stadtkämmerei beantragt. Die Stadtkämmerei hat gegen die Beschlussvorlage keine Einwendungen erhoben. Der Korreferentin des Referates für Bildung und Sport, Frau Stadträtin Neff, und den Verwaltungsbeirätinnen, Frau Stadträtin Krieger und Frau Stadträtin Dietl, wurde je ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet. Dem Korreferent des Kulturreferats, Herrn Stadtrat Quaas, und dem Verwaltungsbeirat für Erwachsenenbildung, Wissenschaft und Hochschulen, Kulturelle Bildung, Herrn Stadtrat Vorländer, wurde je ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet. Dem Korreferenten des Planungsreferates, Herrn Stadtrat Amlong, und der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Rieke, wurde je ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet. II. Antrag der Referentinnen und des Referenten Wir beantragen Folgendes: 1. Das Ergebnis der vertiefenden Machbarkeitsstudie wird bestätigt. 2. Für das sechszügige Gymnasium, die fünfzügige Realschule sowie den Sportpark wird der Bedarf gemäß Nutzerbedarfsprogramm mit Raumprogrammen genehmigt. Die Ausführungen zum Finanzrahmen im Vortrag unter 3.4 werden zur Kenntnis genommen. 3. Der Bedarf sowie das Nutzungskonzept einschließlich Raumprogramm für das neue Stadtteilzentrum der MVHS gemäß Vortrag Ziffer 4 werden genehmigt. Die Ausführungen zum Finanzrahmen im Vortrag unter 4.5 werden zur Kenntnis genommen. 4. Der Vorplanungsauftrag wird an den Maßnahmeträger München Riem (MRG) erteilt. 5. Der Antrag Nr / A von Frau StRin Verena Dietl, Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Ingo Mittermaier, Frau StRin Regina Salzmann, Herrn StR Helmut Schmid, Frau StRin Birgit Volk vom ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Die Anträge des Bezirksausschusses 15 Trudering-Riem Nr / B00115 vom und Nr / B vom sind hiermit satzungsgemäß behandelt.

15 7. Die Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 Trudering-Riem am ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referent in Die Referentin Der Referent Christine Strobl Beatrix Zurek Prof. Dr.(I) Merk Dr. Hans-Georg Küppers 3. Bürgermeisterin Stadtschulrätin Stadtbaurätin Berufsmäßiger Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle (2x) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport ZIM-N1

16 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Direktorium HA II An das Baureferat An das Baureferat-RG An das Baureferat H, HZ, H3, H6. H7, H9 An das Baureferat T, G An das Baureferat- it@m An das Planungsreferat- Referatsgeschäftsleitung / SG 3 An das Planungsreferat-HA II/3 An das Kommunalreferat-IS An die Stadtkämmerei II/21, II/22 An das Referat für Bildung und Sport GL 2 An das Referat für Bildung und Sport KBS An das Referat für Bildung und Sport A2 An das Referat für Bildung und Sport- A3 An das Referat für Bildung und Sport, Sportamt An das Referat für Bildung und Sport- ZIB An das Referat für Bildung und Sport ZIM-QSA- MIP An das Referat für Bildung und Sport- ZIM-N2- Einrichtung An das Referat für Bildung und Sport- ZIM-N 1 An das Referat für Bildung und Sport- ZIM-ImmoV An das Kulturreferat-RL-BM An die Münchner Volkshochschule GmbH, Geschäftsführung An den Bezirksausschuss 15 Trudering-Riem An den Maßnahmeträger München Riem GmbH (MRG) z. K. Am

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