Spaten stich für die Südspange

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1 + + Y Jahrgang / 13 Bernburg (Saale), 6. Juni 2013 Lfd.-Nummer 193 Das Sozialamt informiert: 15. Tag mit Senioren Die Stadt Bernburg (Saale) und die Mitglieder des Stadtseniorenrates organisieren in diesem Jahr bereits zum 15. Mal den Tag mit Senioren. Er findet am 27. Juni von 10:30 bis gegen 15:00 Uhr im Saal des Rathauses, Schlossgartenstr. 16 statt und wird von Oberbürgermeister Henry Schütze und dem Vorsitzenden des Stadtseniorenrates, Dr. Hans-Joachim Hornickel, eröffnet. Es folgt ein kulturelles und informatives Programm. Auch für das leibliche Wohl der Gäste wird gesorgt. Für die Organisation dieser Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich. Wer Interesse hat und den Tag mit Senioren gemeinsam mit anderen erleben möchte, meldet sich bitte spätestens bis zum 20. Juni 2013 bei Herrn Peter Querfurth im Rathaus III, Sozialamt, Zimmer 09 an. Eine telefonische Anmeldung unter der Rufnummer ist ebenfalls möglich. vom 5. bis 12. Juni Spaten stich für die Südspange Aufatmen bei den Gewerbetreibenden im Süden der Stadt: Am 22. Mai stieg Karl- Hermann Fahsel vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr in einen Bagger an der L 50 und führte mit der Schaufel den symbolischen Spatenstich zur künftigen Südspange aus. Trotz schlechten Wetters sei es ein guter Tag, so Henry Schütze mit Blick auf die Situation der Gewerbetreibenden. Diese hätten sich durch den Erdrutsch 2010 von einem Tag auf den anderen in einer Sackgasse befunden, so der OB. Deshalb habe man den Bau der Umgehung derzeit als wichtigstes Bauvorhaben der Stadt vorangetrieben. Die Die Landschaftsarchitektur zieht in die Stadt In Zusammenarbeit mit der Stadt Bernburg (Saale) organisiert die Hochschule Anhalt eine Leistungsschau der besonderen Art. Dabei werden aktuelle Themen wie nachhaltige Stadtentwicklung, Nutzung von Baulücken und Brachflächen, Planung von Privatgärten und kommunale Umweltplanung behandelt. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern erarbeiten die Studierenden Projekte zur Stadtentwicklung direkt vor Ort und diskutieren die zukünftige Entwicklung der Stadt Bernburg. Gesamtumgehung über Südspange, Krakauer Berg nach Peißen nannte Landrat Ulrich Gerstner das wichtigste Bauvorhaben im Kreis. Über die Südspange, die L 50 und K 2107 verbindet, soll der Verkehr Ende 2013 rollen. Fotos: Jeske Das Programm der Aktionswoche ist umfangreich. Es werden zwei Konferenzen, die Digital Landscape Architecture und die bundesweite Tagung zum Thema Stadt als Campus organisiert. Es finden zahlreiche Ausstellungen statt, private Gärten und Höfe werden geöffnet. Das große traditionelle Klosterfest schließt die Aktionswoche am 12. Juni 2013 ab. Das gesamte Programm zum Saalesommer finden Sie online unter:

2 Bernburg (Saale) Sprechstunden der Schiedsstelle Dienstag, , Schiedsstelle Bernburg (Saale) II: 17:00-17:30 Uhr, Rathaus I, Schlossgartenstr. 16, Turmzimmer. Dienstag, , Schiedsstelle Bernburg (Saale) I: 17:00-17:30 Uhr, Rathaus I, Schlossgartenstr. 16, Turmzimmer. Auskünfte zum Zuständigkeitsbereich: Tel (Frau Jäntsch) oder im Internet unter Hauptausschuss: Donnerstag, , Sitzungskalender Juni 2013 Ratssaal. Wir gratulieren allen Geburtstagskindern dieses Monats, vor allem unseren älteren Jubilaren und wünschen ihnen Glück und Gesundheit! Die Sprechzeiten in den Rathäusern Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 09:00-12:00 Uhr (außer Standesamt), 09:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr, 09:00-12:00 Uhr (außer Standesamt u. Wohngeldstelle), 09:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr, 09:00-12:00 Uhr (außer Wohngeldstelle). Stadtrat: Donnerstag, , Ratssaal. Anzeigenberatung: Tel jacqueline.becksmann@wittich-herzberg.de Impressum Das diesjährige Schlossbergfest findet am Samstag, 29. Juni, von 10:00 bis 24:00 Uhr statt. Der Eintritt ist frei. Das komplette Programm finden Sie unter Neue Rufnummer zur Funkstörungsbearbeitung Die Bundesnetzagentur hat eine neue Rufnummer für die Funkstörungsbearbeitung eingerichtet, diese lautet: Betroffene können unter der neuen Rufnummer rund um die Uhr Funkstörungen und Störungen beim Radio- und Fernsehempfang melden. Die bisher genutzte Servicerufnummer wird zum 1. Juni auf eine für den Anrufer kostenlose Ansage umgestellt und zum Jahresende außer Betrieb genommen. Hintergrund der Umstellung ist die am 1. Juni in Kraft getretene endgültige Regelung zur Einführung kostenloser Warteschleifen. Demnach müssen Warteschleifen u. a. bei Servicerufnummern ab diesem Zeitpunkt für den Anrufer kostenfrei sein. Die bisherige 0180er Rufnummer erfüllt diese Bedingung nicht in allen Belangen. Daher hat sich die Bundesnetzagentur dafür entschieden, für die Funkstörungsannahme eine kostengünstige Ortsnetzrufnummer zu verwenden. Amtsblatt der Stadt Bernburg (Saale) Herausgeber: Stadt Bernburg (Saale), Schlossgartenstr. 16, Bernburg (Saale) Verantwortlich: Der Oberbürgermeister Redaktion: Reinhard Jeske, Telefon: amtsblatt.stadt@bernburg.de Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, An den Steinenden 10, Herzberg/Elster Verantwortlich für den Anzeigenteil: Stadt Bernburg (Saale) Bildnachweise: Stadt Bernburg (Saale) Das Amtsblatt erscheint monatlich in einer Auflage von und wird kostenlos an die Haushalte im Stadtgebiet Bernburg (Saale) und in den Ortsteilen verteilt. Einzelexemplare sind zum Preis von 1,50 EUR pro Exemplar, zuzüglich Versandkosten, über den Verlag oder über die Stadtverwaltung Bernburg (Saale), Schlossgartenstr. 16, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, zu beziehen. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse sind alle Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Rechte, insbesondere das Recht auf Vervielfältigung, Mikrokopie und zur Einspeicherung in elektronische Datenbanken bleiben dem Herausgeber vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Oberbürgermeisters.

3 Bernburg (Saale) Amtlicher Teil Bekanntmachung Abschließende Beschlüsse des Hauptausschusses vom Öffentlicher Teil: Förderung der investiven Maßnahme Energetische Sanierung der Kindertagesstätte Albert Schweitzer in Trägerschaft des Kids e. V., Beschl.-Nr. 841/13 Beschluss: Der Hauptausschuss der Stadt Bernburg (Saale) beschließt, dem KIDS e. V. bei antragsgemäßer Förderung und Umsetzung der vorgesehenen STARK III-Maßnahme Energetische Sanierung der Kindertagesstätte Albert Schweitzer in Bernburg (Saale), mit dem Inhalt: Sanierung bzw. Erneuerung der Fenster dieser Kindertagesstätte, einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Gesamtkosten, und somit maximal in Höhe von ,00 EUR, zu gewähren. Abstimmung (Mitgl. 9, anwesend 9): 9 Ja-Stimmen Erschließung Wohngebiet Kanzlerstraße in Bernburg (Saale), hier: Technisches Ausbauprogramm, Beschl.-Nr. 829/13 Änderung: - Verlagerung des Fußweges parallel zur Ilberstedter Straße, - Anbringung eines Grünstreifens zwischen Mauer und Fußweg Beschluss: Der Hauptausschuss der Stadt Bernburg (Saale) beschließt das technische Ausbauprogramm zur Erschließung Wohngebiet Kanzlerstraße in Bernburg (Saale) gemäß der Begründung und den Anlagen 1 bis 6 (incl. Leuchte Trilux-Bogenleuchte ) und der Verlagerung des Fußweges parallel zur Ilberstedter Straße (siehe o. g. Änderung). Abstimmung: 9 Ja-Stimmen Nichtöffentlicher Teil: Zustimmung zum Verkauf des Grundstücks in Bernburg (Saale)/OT Poley, Hauptstraße 33, durch die Deutsche Grundstücksauktion AG Berlin, Beschl.-Nr. 814/13 Beschluss: Der Hauptausschuss der Stadt Bernburg (Saale) stimmt dem Verkauf des Grundstücks in Bernburg (Saale)/OT Poley (Gemarkung Poley, Flur 1, Flurstück 48/1, Größe: 644 qm, Flurstück 48/2, Größe: 22 qm und Teilfläche Flurstück 47/1, Größe: 778 m ) zum Mindestgebot von ,00 EUR durch die Deutsche Grundstücksauktion AG Berlin zu. Abstimmung: 9 Ja-Stimmen Verkauf des Grundstücks Gemarkung Preußlitz, Flur 3, Flurstück 2, Beschl.-Nr. 817/13 Beschluss: Die Stadt Bernburg (Saale) verkauft das Grundstück Gemarkung Preußlitz, Flur 3, Flurstück 2, Größe: qm. Abstimmung: 9 Ja-Stimmen Verkauf von Hanggrundstücken am Wohngebiet in Bernburg (Saale), Beschl.-Nr. 831/13 Beschluss: Die Stadt Bernburg (Saale) verkauft Teilflächen des Hanggrundstückes Gemarkung Bernburg (Saale), Flur 70, Flurstück 10/1 an die Antragsteller. Kaufpreis pro Teilfläche zuzüglich Vermessungskosten. Bei Herstellung einer Grundstücksabzäunung ist ein Mindestabstand von 1,50 m zum Radweg einzuhalten. Abstimmung: 8 Ja- Stimmen, 1 Nein-Stimme Erwerb des Grundstücks in Bernburg (Saale), Nienburger Straße, Beschl.-832/13 Beschluss: Die Stadt Bernburg (Saale) beauftragt die SALEG - Sachsen- Anhaltinische Landesentwicklungs GmbH -, das Grundstück in Bernburg (Saale), Nienburger Straße (Flur 50, Flurstück 6, Größe: 366 qm) zu erwerben. Erbrachte Planungs- und Baugenehmigungskosten werden dem Eigentümer auf Nachweis mit einem Pauschalbetrag erstattet. Abstimmung: 9 Ja-Stimmen Informationen über öffentliche Ausschreibungen zu Bauvorhaben finden Sie: - Rathaus I, Schlossgartenstraße 16, im Schaukasten oder im Flur des Rathauses, - Rathaus II, Schlossstraße 11, im Eingangsbereich und im Flur des Rathauses. Aktuell im Internet Das nächste Amtsblatt erscheint am 4. Juli Redaktionsschluss: 19. Juni Abschnittsbildung Käthe-Kollwitz-Straße Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) beschließt gemäß 10 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Bernburg (Saale) vom , zuletzt geändert am , die Abschnittsbildung für die Erschließungsanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Lindenplatz/Kleine Hallesche Straße von Sanierungsgebietsgrenze bis Kreisverkehr. Der Abschnitt wird begrenzt auf der einen Seite durch die Sanierungsgebietsgrenze (siehe Anlage). Die zweite Grenze wird gebildet durch die Einmündung des Lindenplatzes im Be-reich Kleine Hallesche Straße (Abschnittsgrenze II, siehe Anlage). Hiermit wird der Beschluss öffentlich bekannt gemacht. Bernburg (Saale), 26. April 2013 Henry Schütze Oberbürgermeister (Siegel)

4 Bernburg (Saale) Anlage

5 Bernburg (Saale) Amtlicher Teil Anliegerversammlung Bekanntmachung Lageplan: Auszug aus dem Stadtplan der Stadt Bernburg (Saale) Die Stadt Bernburg (Saale) führt gemeinsam mit dem Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe (WVS) am Dienstag, 11. Juni 2013, 18:30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses I der Stadtverwaltung Bernburg (Saale) in Bernburg (Saale), Schlossgartenstraße 16 eine Versammlung zu den nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben (siehe auch Lageplan) durch: Erneuerung des Mischwasserkanals und der Trinkwasserleitung in der Stiftsstraße in Bernburg (Saale) zwischen Olga-Benario-Straße und Kustrenaer Straße Tagesordnungspunkte: Vorstellung der Planung zur Baumaßnahme durch den WVS; Darlegung zu finanziellen Auswirkungen auf die Grundstückseigentümer - bezüglich Hausanschlüssen für Ableitung Schmutzwasser und Niederschlagswasser - Straßenausbaubeiträge für die Straßenentwässerung durch die Stadt Diskussion Alle Grundstückseigentümer und alle interessierten Bürger sind dazu recht herzlich eingeladen. Henry Schütze Oberbürgermeister Informationen zu Ausschreibungen in Sachsen-Anhalt finden Sie im Internet unter und Satzung der Stadt Bernburg (Saale) über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtzentrum (Sanierungssatzung) Aufgrund der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2011 (GVBl. LSA S. 814), sowie des 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) in seiner Sitzung am 18. April 2013 folgende Satzung beschlossen: 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände im Sinne von 136 Abs. 2 BauGB vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert werden. Das insgesamt 19,8 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung Sanierungsgebiet Stadtzentrum Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der in dem Lageplan des Stadtgebietes Bernburg (Saale) abgegrenzten Flächen. Der Lageplan (entspricht Anlage 1) und die Gebietsbeschreibung (Anlage 2) sind Bestandteil dieser Satzung und als Anlagen beigefügt. 2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren unter Ausschluss der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der 152 bis 156 BauGB mit Anwendung von 144 Abs. 1 unter Ausschluss des Absatzes 2, ohne Eintragung des Sanierungsvermerkes im Grundbuch, durchgeführt. 3 In-Kraft-Treten Diese Satzung wird gemäß 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Bernburg (Saale), 26. April 2013 Henry Schütze Oberbürgermeister (Siegel)

6 Bernburg (Saale) Anlage 1

7 Bernburg (Saale) Anlage 2 Sanierungsgebiet Stadtzentrum Grenzbeschreibung Das Sanierungsgebiet wird wie folgt begrenzt: Im Norden schließt die Grenze die Grundstücke Wilhelmstraße 2 und 3 ein, läuft an der Südgrenze des Stadtparks Alte Bibel bis zur Grundstücksgrenze der Mozartstraße 23, läuft von dort unter Ausschluss der zur Mozartstraße gehörenden Grundstücksflächen nach Süden, führt zwischen den Grundstücken Friedensallee 11 und 11a über die Friedensallee bis zur straßenseitigen Grundstücksgrenze Friedensallee 12. Dort läuft sie in östlicher Richtung bis zur Karlsstraße. Sie läuft an der Ostseite des öffentlichen Straßenraumes des Karlsplatzes weiter. An der südlichen Platzseite grenzt sie das Grundstück Karlsplatz 33 vollständig aus und die Grundstücke Karlsplatz 28 bis 23 vollständig ein. Sie umschließt dann in östliche Richtung verlaufend alle Grundstücke der Lindenstraße, einschließlich der Grundstücke Steinstraße 5 und 7 und Martinsstraße 1. Sie läuft weiter in westliche Richtung, läuft an der westlichen Grundstücksgrenze der Lindenstraße 30 bis 20 d/steinstraße 4d bis zur Steinstraße 3 i. Dort läuft sie an der südlichen Grundstücksgrenze der Steinstraße 3 h bis 1 a vorbei und umschließt die Grundstücke Hallesche Straße 19 bis 23 a sowie die Roschwitzer Straße 1. In westliche Richtung fortlau- fend werden alle Grundstücke des Louis- Braille-Platzes, die Grundstücke Hallesche Straße 24 sowie Kustrenauer Straße 1 und die Grundstücke Leipziger Straße 8 bis 6 umschlossen. Die Grenze läuft vor dem Grundstück Leipziger Straße 5 über die Straße zum Grundstück Leipziger Straße 10, umschließt das Grundstück der Schlosskirche, schließt den Standort II der Ganztagssekundarschule Campus Technicus und die Grundstücke der Käthe- Kollwitz-Straße ein. In nördlicher Richtung weiterlaufend werden die Grundstücke Friedensallee 1 und Kugelweg 19 bis 11 b ausgeschlossen und die Grundstücke Kugelweg 9 bis 3 eingeschlossen. Auf der nördlichen Grundstücksgrenze des Kugelwegs 3 schließt sich der Umring des Sanierungsgebietes. Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Bernburg (Saale) vom Öffentliche Beschlüsse: Abberufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Bernburg (Saale) und gleichzeitige Berufung eines neuen stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Bernburg (Saale), Beschl.-Nr. 785/12 - und Ergänzungsblatt Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) beschließt, Herrn Tilo Timplan vom Amt des stellv. Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Bernburg mit Wirkung vom abzuberufen. Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) beschließt weiterhin, Herrn Hans- Joachim Arlandt für die Dauer von sechs Jahren in das Amt des stellv. Ortswehrleiters der Ortsfeuererwehr Bernburg mit Wirkung vom zu berufen. Abstimmung (Mitgl. 48, anw. 39: 39 Ja-Stimmen Abberufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Preußlitz und gleichzeitige Berufung eines neuen stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Preußlitz, Beschl.-Nr. 788/13 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) beschließt, Herrn Marko Naumann vom Amt des stellv. Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Preußlitz mit Wirkung vom abzuberufen. Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) beschließt weiterhin, Herrn Matthias Bein für die Dauer von zwei Jahren zum stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuererwehr Preußlitz mit Wirkung vom zu ernennen. Abstimmung: 39 Ja-Stimmen Abberufung des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Wohlsdorf/Crüchern und gleichzeitige Berufung eines neuen Ortswehrleiters und eines neuen stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Wohlsdorf/Crüchern, Beschl.-Nr. 789/13 - und Beiblatt Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) beschließt die Abberufung von Herrn Thomas Hillegeist vom Amt des Ortswehrleiters und die Abberufung von Herrn Marcus Hillegeist vom Amt des Stellvertreters der Ortsfeuerwehr Wohldorf/Crüchern mit Wirkung vom Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) beruft Herrn Marcus Hillegeist in das Amt des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Wohldorf/Crüchern, mit Wirkung vom und Herrn Marco Contes in das Amt des stellv. Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Wohlsdorf/Crüchern mit Wirkung vom jeweils für die Dauer von sechs Jahren. Abstimmung: 39 Ja-St. Abberufung eines sachkundigen Einwohners des Haushalts- und Finanzausschusses, Beschl.-Nr. 805/13 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) beruft Herrn Dr. Manfred Sievers als sachkundigen Einwohner des Haushalts- und Finanzausschusses der Stadt Bernburg (Saale) ab. Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) beruft Herrn Fred Eckelmann als sachkundigen Einwohner in den Haushaltsund Finanzausschuss der Stadt Bernburg (Saale). Abstimmung: 38 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Bernburg (Saale), Beschl.-Nr. 802/13 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung in der beiliegenden Fassung. Abstimmung: 31 Ja- Stimmen, 1 Nein-St., 7 Enthaltungen Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bernburg (Saale) vom , Beschl.-Nr. 794/13 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bernburg (Saale) gemäß Anlage 1 der BV. Abstimmung (anwesend 40 Mitgl.): 39 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung Zweite Satzung zur Änderung Friedhofsatzung der Stadt Bernburg (Saale), Beschl.-Nr. 795/13 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung der Stadt Bernburg (Saale) gemäß Anlage 1 der BV. Abstimmung: 40 Ja-Stimmen Ausrichtung des Stadt- und Rosenfestes 2013, Beschl.-Nr. 803/13 - Beiblatt Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) beschließt: Die

8 Bernburg (Saale) Stadtverwaltung Bernburg (Saale) organisiert im Jahr 2013 das Stadt- und Rosenfest. Abstimmung: 39 Ja- Stimmen, 1 Enthaltung Erteilung eines Straßennamens im Gewerbegebiet Neuer Weg in Bernburg (Saale), Beschl.-Nr. 801/13 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) beschließt, den blau gekennzeichneten Straßenabschnitten der Anlage 1 im Gewerbegebiet Neuer Weg den Namen Jaegerweg zu erteilen. Abstimmung: 32 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen Bebauungsplan Nr. 76, Kennwort: Nördlicher Saalplatz, hier: Beschluss über die Abwägung der Anregungen zum Vorentwurf vom , Beschl.-Nr. 808/13 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) beschließt, dass die in den Anlagen 1-5 beigefügten Abwägungsvorschläge vollinhaltlich bestätigt werden. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diejenigen, welche Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Abstimmung: 40 Ja-Stimmen Bebauungsplan Nr. 76, Kennwort: Nördlicher Saalplatz, hier: Billigung des Entwurfs, Beschl.-Nr. 809/13 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 mit dem Kennwort: Nördlicher Saalplatz und dessen Begründung in der vorliegenden Fassung und bestimmt ihn zur öffentlichen Auslegung und zur Behördenbeteiligung. Abstimmung (anw. 41): 41 Ja-Stimmen Umgestaltung Straßen und Plätze Innenstadt Bernburg (Saale), Hallesche Straße (L), hier: 1. Änderung der Aktualisierung Technisches Ausbauprogramm, 2. Aufnahme des Leuchtentyps Alt Berlin der Fa. Hellux in den Straßenkatalog, Beschl.-Nr. 807/13 - Ergänzungsblatt Beschluss: 1. Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) beschließt die Änderung der Aktualisierung des technischen Ausbauprogramms zum Vorhaben Ausbau Kleine Hallesche Straße (L) gem. Begründung und Anlagen dem Grunde nach. Ansonsten bleibt der Beschluss gem. BV-Nr. 717/12 gültig. Sollten sich wesentliche Änderungen im Zuge der Entwurfs-/Genehmigungsplanung ergeben, ist eine neue Beschlussfassung erforderlich. Vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung ist das Bauvorhaben zur Baureife zu führen und zu realisieren. 2. Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) beschließt die Aufnahme des Leuchtentyps Alt Berlin, Fa. Hellux in den Straßenbeleuchtungskatalog. Abstimmung: 41 Ja-Stimmen Nichtöffentliche Beschlüsse Grundstücksübertragung, Öffentliche Widmung von privaten Verkehrsflächen im Gewerbegebiet Neuer Weg in Bernburg (Saale), Beschl.-Nr. 746/13- und Beiblatt Beschluss: Der Stadt Bernburg (Saale) erwirbt die in der Anlage schraffiert dargestellten Flächen. Als Wertausgleich für die Beräumung des in der Anlage gekennzeichneten Grundstückes werden seitens der Stadt Bernburg (Saale) Mittel zur Verfügung gestellt. Die GmbH & Co KG übernimmt die Schlussvermessung durch einen öffentlich bestellten Vermesser. Notarkosten und Kosten für die Eigentumsumschreibung übernimmt die Stadt Bernburg (Saale) als Erwerber. Die im Gewerbegebiet liegenden Privatstraßen werden öffentlich gewidmet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmungsverfügung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Abstimmung (anw. 42): 21 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen Vorzeitige Verlängerung eines Mietvertrages, Beschl.-Nr. 793/13 - und Ergänzungsblatt Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) stimmt der vorzeitigen Verlängerung des Mietvertrages zu. Abstimmung (anw. 43): 40 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen Erste Änderung des Flächennutzungsplanes der (ehemaligen) Gemeinde Poley, Kennwort: Sonderbauflächen Photovoltaik und sonstige Darstellungen und Bebauungsplan Nr. 81, Kennwort: Sondergebiet für Photovoltaikanlagen in Poley, hier: Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag über die Übernahme von Planungskosten, Beschl.-Nr. 787/13 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) erteilt seine Zustimmung zum Abschluss des beigefügten städtebaulichen Vertrages, über die Übernahme von Planungskosten zur Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der (ehemaligen) Gemeinde Poley mit dem Kennwort: Sonderbaufläche Photovoltaik und sonstige Darstellungen und des Bebauungsplans Nr. 81 mit dem Kennwort: Sondergebiet für Photovoltaikanlagen in Poley. Abstimmung: 43 Ja-Stimmen Führung eines Rechtstreits von erheblicher Bedeutung, Klage gegen das ALFF Mitte bzw. Land Sachsen- Anhalt, hier: Fördermittelbescheid, Beschl.-Nr. 810/13 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) beschließt gem. 44 Abs. 3 Nr. 22 GO LSA, dass die Stadt Bernburg (Saale) wegen der Teilablehnung der Förderfähigkeit einer Baumaßnahme, Änderungsbescheid zum Zuwendungsbescheid vom , nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids Klage gegen das ALFF-Mitte bzw. das Land Sachsen-Anhalt vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg Klage erhebt bzw. Berufung einlegt. Abstimmung: 39 Ja-St., 4 Enthaltungen Vergabe des Kunst- und Kulturpreises der Stadt Bernburg (Saale), Beschl.-Nr. 812/13 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) beschließt auf Empfehlung des Kuratoriums, die Vergabe des Kunstund Kulturpreises. Abstimmung: 25 Ja- Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 13 Enth. Geschäftsführer der Bernburger Wohnstätten GmbH, hier: Personalauswahl und Votum für die Gesellschafterversammlung zur Abberufung des jetzigen und Bestellung eines neuen Geschäftsführers, Beschl.-Nr. 811/13 Votum des Stadtrates zur Bestellung eines neuen Geschäftsführers/einer Geschäftsführerin der Bernburger Wohnstätten GmbH durch die Gesellschafterversammlung Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) stimmt der Bestellung eines Geschäftsführers der Bernburger Wohnstätten GmbH spätestens bis zum , auf jeden Fall aber zu einem Zeitpunkt unmittelbar nach dem Widerruf der Bestellung des bisherigen Geschäftsführers zu und ermächtigt den Oberbürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der Bernburger Wohnstätten GmbH entsprechend zu beschließen. Abstimmung (anw. 40): 37 Ja-St., 3 Enthaltungen

9 Bernburg (Saale) Votum des Stadtrates zur Abberufung des Geschäftsführers der Bernburger Wohnstätten GmbH durch die Gesellschafterversammlung Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) stimmt dem Widerruf der Bestellung des bisherigen Geschäftsführers der Bernburger Wohnstätten GmbH spätestens bis zum Ablauf des , auf jeden Fall aber zu einem Zeitpunkt unmittelbar vor der Bestellung des neuen Geschäftsführers/der neuen Geschäftsführerin zu und ermächtigt den Oberbürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der Bernburger Wohnstätten GmbH entsprechend zu beschließen. Abstimmung: 40 Ja-Stimmen Alle öffentlichen Beschlussvorlagen mit dazugehörigen Anlagen liegen im Stadtratsbüro, Rathaus I, Schlossgartenstraße 16, zur Einsichtnahme aus. Amtlicher Teil Bekanntmachung Stadt Bernburg (Saale) Planungsamt Planfeststellung für das Bauvorhaben Neubau der Verbindungsleitung UGS Katharina - JAGAL (FGL 910) in den Gemarkungen: Peißen, Preußlitz (Stadt Bernburg), Cörmigk (Stadt Könnern), Dohndorf, Wülknitz, Baasdorf, Arensdorf (Stadt Köthen), Gröbzig, Wörbzig, Edderitz, Großbadegast, Libehna, Meilendorf, Hinsdorf, Zehbitz, Cosa (Stadt Südliches Anhalt), Salzfurtkapelle, Zörbig (Stadt Zörbig) und Bobbau (Stadt Bitterfeld-Wolfen) in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Salzlandkreis Die Erdgasspeicher Peissen GmbH - Magdeburger Str. 23, Halle -, vertreten durch die PLE Pipeline Engineering GmbH - hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beantragt. Gegenstand ist die Errichtung einer Erdgasleitung einschließlich der dazugehörigen Nebenanlagen vom geplanten Untergrundspeicher Katharina in Peißen (Stadt Bernburg) bis zur Anbindung an die bestehende Gasleitung JAGAL in Bobbau (Stadt Bitterfeld-Wolfen). Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (siehe dazu unten Ziffer 8.). Die Leitung mit einer Länge von ca. 37 km soll fast durchgängig parallel zu bestehenden Rohrleitungen/Infrastruktureinrichtungen geführt werden. Sie ist mit einer Nennweite von ca. 80 cm (DN 800) sowie einem maximalen Betriebsdruck (MOP) von 100 bar geplant. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Peißen, Preußlitz, Cörmigk, Dohndorf, Wülknitz, Baasdorf, Arensdorf, Gröbzig, Wörbzig, Edderitz, Großbadegast, Libehna, Meilendorf, Hinsdorf, Zehbitz, Cosa, Salzfurtkapelle, Zörbig und Bobbau beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 10. Juni 2013 bis 9. Juli 2013 während folgender Zeiten: Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr in der Stadtverwaltung Bernburg (Saale), Rathaus II, Schlossstraße 11, Planungsamt, im Zimmer 127 zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 23. Juli 2013, bei der Anhörungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst- Kamieth-Straße 2, Halle (Saale) oder bei der Stadtverwaltung Bernburg (Saale), Schlossstraße 11, Bernburg (Saale) Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. - Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen ( 43 a Nr. 7 Satz 1 EnWG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 43 a Nr. 7 Satz 2 EnWG). - Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 63 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Naturschutzvereinigungen b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), von der Auslegung des Plans. 3. Die Anhörungsbehörde kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des 43a Nr. 5 Satz 2 EnWG auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert

10 Bernburg (Saale) benachrichtigt ( 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. 17 VwVfG). - Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. - Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. - Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. - Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach 44a Abs. 1 EnWG in Kraft. An den von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Flächen steht dem Träger des Vorhabens gemäß 44a Abs. 3 EnWG ein Vorkaufsrecht zu. 8. Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) i. V. m 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Daher besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die dieser Feststellung zugrunde liegenden Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, Halle (Saale), zugänglich. Bernburg (Saale), 2. Mai 2013 Henry Schütze Oberbürgermeister (Siegel) Hinweisbekanntmachungen von Beschlüssen zu Zwangsversteigerungen des Amtsgerichtes Bernburg Geschäftsnummer 8 K 83/97 Auf dem Wege der Zwangsversteigerung soll am Mittwoch, 12. Juni 2013, 14:00 Uhr, im Zimmer 218 vor dem Amtsgericht Bernburg, Liebknechtstr. 2, Bernburg (Saale) der nachfolgend aufgeführte Grundbesitz versteigert werden: Grundbuch von Bernburg, Blatt 7922; Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Gemarkung Bernburg, Flur 40, Flurstück 1, Gebäude- und Gebäudenebenflächen, Käthe-Kollwitz-Str. 1, Größe 365 qm. Es handelt sich um ein Grundstück, bebaut mit einem teilunterkellerten, teilsanierten zweigeschossigen Wohnund Geschäftshaus (Baujahr ca. 1840). Die Wohnfläche beträgt ca. 94 qm und die Gewerbefläche ca. 150 qm. Zum Wertermittlungsstichtag bestanden Mietverhältnisse. Der Verkehrswert wurde festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäftsnummer 2 K 49/10 Auf dem Wege der Zwangsversteigerung soll am Dienstag, 7. Juli 2013, 13:30 Uhr, im Zimmer 218 vor dem Amts- gericht Bernburg, Liebknechtstr. 2, Bernburg (Saale) der nachfolgend aufgeführte Grundbesitz versteigert werden: Grundbuch von Baalberge, Blatt 666; Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Flur 2, Flurstück 45/1, Gebäude- und Freifläche, Größe 273 qm. Es handelt sich um ein Grundstück, bebaut mit einem unterkellerten Einfamilienhaus mit teilausgebautem Dachgeschoss (Baujahr ca. 1900) und zwei Nebengebäuden. Die Wohnfläche beträgt ca. 162 qm. Das Objekt hat die postalische Anschrift Dorfstraße 44, OT Kleinwirschleben, Baalberge. Ferner liegt ein Unwetterschaden vor. Der Verkehrswert wurde festgesetzt auf ,00 EUR (je Anteil 5.000,00 EUR). Geschäftsnummer 2 K 49/11 Auf dem Wege der Zwangsversteigerung soll am Donnerstag, 13. Juni 2013, 14:00 Uhr, im Zimmer 218 vor dem Amtsgericht Bernburg, Liebknechtstr. 2, Bernburg (Saale) der nachfolgend aufgeführte Grundbesitz versteigert werden: Grundbuch von Bernburg, Blatt 2291; Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Gemarkung Bernburg, Flur 37, Flurstück 139, Gebäude- und Freifläche, Wilhelm- Pieck-Straße 21, Größe 235 qm. Es handelt sich um ein Grundstück, bebaut mit einem teilunterkellerten dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshaus sowie einem zweigeschossigen Hinterhaus (Baujahr jew. ca. 1900). Beide Häuser wurden 1998 vollständig renoviert. Im Vorderhaus befinden sich zwei Gewerbe- sowie drei Wohneinheiten und im Hinterhaus eine Wohneinheit sowie weitere Gewerbe- bzw. Nebenflächen. Die gesamte Wohn- und Nutzfläche beträgt ca. 385,61 qm. Das Objekt ist derzeit vermietet und hat die postalische Adresse Lindenstraße 21. Der Verkehrswert wurde festgesetzt auf ,00 EUR (je Anteil: ,67 EUR). Geschäftsnummer 2 K 14/11 Auf dem Wege der Zwangsversteigerung soll am Dienstag, 18. Juni 2013, 13:30 Uhr, im Zimmer 218 vor dem Amtsgericht Bernburg, Liebknechtstr. 2, Bernburg (Saale) der nachfolgend aufgeführte Grundbesitz versteigert werden:

11 Bernburg (Saale) Grundbuch von Bernburg, Blatt 8157; Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Gemarkung Bernburg, Flur 28, Flurstück 2/1, Gebäude- und Freifläche, Roschwitzer Straße, Größe 844 qm. Es handelt sich um ein Grundstück, bebaut mit einem Haupt- und Seitengebäude sowie einen kleinen Hof und kleinen Garten. Die Gebäude beinhalten drei Wohneinheiten und im Erdgeschoss Garagen, Nebengelass und Büro. Das Haupt- und Seitengebäude wurden ca 1900 erbaut und ab 1994 modernisiert. Die Wohnebene wurde vollständig renoviert. Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 253 qm und die Nutzfläche ca. 287 qm. Die postalische Anschrift des objektes lautet: Roschwitzer Straße 2 a. Der Verkehrswert wurde festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäftsnummer 2 K 24/11 Auf dem Wege der Zwangsversteigerung soll am Dienstag, 2. Juli 2013, 13:30 Uhr, im Zimmer 218 vor dem Amtsgericht Bernburg, Liebknechtstr. 2, Bernburg (Saale) der nachfolgend aufgeführte Grundbesitz versteigert werden: Grundbuch von Poley, Blatt 349; Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Gemarkung Poley, Flur 4, Flurstück 25, Gebäude- und Freifläche, Gartenstraße 25, Größe 837 qm. Es handelt sich um ein dörfliches Wohngrundstück, bebaut mit einer unterkellerten Doppelhaushälfte mit Anbau und ausgebautem Dachgeschoss (Baujahr um 1928) sowie einer Garage, einem ehemaligen Stallgebäude mit Anbauten (Hühnerstall) und diversen kleineren Nebengebäuden. Die Wohnfläche beträgt ca. 95 qm. Der Verkehrswert wurde festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäftsnummer 2 K 39/10 Auf dem Wege der Zwangsversteigerung soll am Donnerstag, 20. Juni 2013, 14:00 Uhr, im Zimmer 218 vor dem Amtsgericht Bernburg, Liebknechtstr. 2, Bernburg (Saale) das nachfolgend aufgeführte Wohnungseigentum versteigert werden: Wohnungsgrundbuch von Bernburg, Blatt 11173; Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, 66,67/175stel Miteigentumsanteil an dem Grundstück, Gemarkung Bernburg, Flur 55, Flurstück 44/4, Gebäude- und Freifläche, Breite Str. 85, 177 qm, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss Nr. 1 und dem Kfz-Stellplatz Nr. 1 des Aufteilungsplanes. Es handelt sich um eine im Rohbauzustand befindliche Zweiraum- Eigentumswohnung in einem dreigeschossigen Zweifamilienreihenwohnhaus (Kopfhaus - Baujahr 2005). Die Wohnfläche beträgt 67,42 qm. Der Verkehrswert wurde festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäftsnummer 2 K 35/12 Auf dem Wege der Zwangsversteigerung soll am Dienstag, 25. Juni 2013, 14:30 Uhr, im Zimmer 218 vor dem Amtsgericht Bernburg, Liebknechtstr. 2, Bernburg (Saale) der nachfolgend aufgeführte Grundbesitz versteigert werden: Grundbuch von Preußlitz, Blatt 687; Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Gemarkung Preußlitz, Flur 3, Flurstück 98/4, Gebäude- und Gebäudenebenflächen, Das Fuhnenbergfeld, Größe qm. Es handelt sich um ein Grundstück, bebaut mit einem unterkellerten zweigeschossigen Zweifamilienhaus nebst eingeschossigen Anbau mit jeweils ausgebautem Dachgeschoss (Baujahr ca. 1889) sowie mehreren Nebengebäuden (zweigeschossiges massives Nebengebäude, zwei Holzschuppen, Carport, überdachter Lagerplatz). Das Objekt wurde zwischen 1995 und 1997 umfassend modernisiert. Die Gesamtwohnfläche beträgt 221,94 qm. Das Objekt hat die postalische Anschrift: Plömnitzer Schachtstr. 14/15. Der Verkehrswert wurde festgesetzt auf ,00 EUR. Konkrete Angaben zu Zwangsversteigerungen entnehmen Sie den Bekanntmachungen des Amtsgerichtes Bernburg und den Schaukästen der Stadtverwaltung Bernburg (Saale). Wahlhelfer für die Bundestagswahl am 22. September 2013 Am 22. September 2013 findet die Wahl des Deutschen Bundestages statt. Es werden wieder eine Vielzahl von Wahlhelfern in den Wahllokalen benötigt. Darum bitte ich die Bernburger Bürger durch die Übernahme eines Wahlehrenamtes um Unterstützung. Beisitzer eines Wahlvorstandes kann jeder Wahlberechtigte werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Er sollte zuverlässig und gewissenhaft sein und seinen Wohnsitz in Bernburg (Saale) haben. Jeder Bürger, der eingesetzt werden soll, erhält eine Berufung in das Wahlehrenamt mit einer Rückantwort über die Annahme, welche an die Stadtverwaltung zurück zu senden ist. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen können nicht als Wahlhelfer eingesetzt werden. Der Einsatz erfolgt dann am Wahlsonntag ab ca. 07:30 Uhr bis zum Ende der Auszählung. Die Einweisung in die Aufgaben erfolgt durch den Wahlvorsteher am Wahlsonntag. Die Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 21 Euro. Wer Interesse an einem Einsatz als ehrenamtlicher Wahlhelfer hat und die o.g. Voraussetzungen erfüllt, sollte sich schriftlich (bitte unter Angabe einer Rückruftelefonnummer) bei der Stadtverwaltung Bernburg (Saale), Wahlbüro, Schlossgartenstraße 16, Bernburg (Saale) melden. Bürger, die bereits bei früheren Wahlen als Wahlhelfer eingesetzt waren, können sich auch telefonisch im Wahlbüro unter der Nummer melden. Klaus Hohl Hauptamtsleiter Nichtgewerbliche Veröffentlichungen im Amtsblatt Auf der Grundlage der Richtlinie für das Amtsblatt der Stadt Bernburg (Saale) sind nichtgewerbliche Veröffentlichungen im Amtsblatt kostenpflichtig, soweit es gesetzliche Vorschriften nicht anders vorschreiben. Die Richtlinie kann im Internet eingesehen oder schriftlich angefordert werden.

12 Bernburg (Saale) Information über Vergünstigungen für das Sanierungsgebiet im Bereich Stadtzentrum Das Amt für Hochbau und Stadterneuerung möchte mit folgendem Beitrag über die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen im Sanierungsgebiet Stadtzentrum informieren. Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) hat in seiner Sitzung am die förmliche Festlegung eines zweiten Sanierungsgebietes im Stadtzentrum von Bernburg (Saale) beschlossen. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im heutigen Amtsblatt ist dieses Sanierungsgebiet förmlich festgelegt (siehe Übersichtskarte auf Seite 6). Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme hat das Ziel, den Gebäudeleerstand zu senken und die Wohnbedingungen weiter zu verbessern. Insbesondere sollen Wohnungen aus dem Leerstand zurückgewonnen werden, die aufgrund erheblicher baulicher Mängel nicht vermietbar sind. Außerdem sollen die Wohnansprüche für Menschen mit eingeschränkter Mobilität besser berücksichtigt und die Ziele des Klimaschutzes durchgesetzt werden. Wir berichteten darüber im Amtsblatt vom 6. September 2012, lfd. Nr Da in der Zukunft immer weniger Städtebaufördermittel zur Unterstützung von privaten Bauvorhaben zur Verfügung stehen werden, will die Stadt im Rahmen der Sanierungsmaßnahme andere Finanzierungsmöglichkeiten erschließen. Ein Vorteil ist, dass Hauseigentümer in Sanierungsgebieten Steuersparmodelle nutzen können. So können Aufwendungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in einem Sanierungsgebiet gemäß 7h, 10f, 11a und 52 Einkommensteuergesetz steuerlich geltend gemacht werden. Diese Möglichkeiten bestehen bereits im Sanierungsgebiet Altstadt. Wichtigste Voraussetzung für eine steuerliche Abschreibung ist, dass eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Stadt und den Grundstückseigentümern abgeschlossen wird. Hier muss sich der Eigentümer zur Durchführung der Maßnahme im Sinne der Sanierungsziele verpflichten. Die Vereinbarung muss vor dem Maßnahmenbeginn unterzeichnet werden. Eine nachträgliche Anerkennung bereits realisierter Maßnahmen ist nicht möglich. Steuerliche Berücksichtigung finden Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Wohnbedingungen in Gebäuden, die innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes liegen und für die nicht aus öffentlichen Fördermitteln finanziert wurden. Geltend gemacht werden können u. a. Bau- und Baunebenkosten zur Instandsetzung von Gebäuden und Gebäudeteilen (Dächer, Fassaden, Geschossdecken, Treppenanlagen), Verbesserung der Ausstattung von Wohnungen (jedoch keine Einbauten für gehobenen Wohnstandard wie Kamine bei vorhandener Heizungsanlage oder Saunen und keine Reparaturarbeiten an Anlagen der technischen Ausstattung), Umnutzung oder Umgestaltung von Gebäuden oder Gebäudeteilen (z. B. Dachgeschossausbauten oder Umbauten von Gewerberäumen für Wohnzwecke), Anpassung von Wohnungen an den allgemeinen Wohnstandard (z. B. Einbau von Bädern, Anbau von Balkonanlagen) und Verbesserung der Barrierefreiheit in Gebäuden und/oder zur Verbesserung der Energiebilanz von Gebäuden. Renovierungsarbeiten (Maler-, Tapeziererarbeiten) können nur geltend gemacht werden, wenn sie als Folge von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen notwendig werden. Bürgerinnen und Bürger, die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden innerhalb des neuen Sanierungsgebietes planen, können sich über alle notwendigen Schritte im Amt für Hochbau und Stadterneuerung Bernburg (Saale) informieren. Eine verbindliche Aussage über die Höhe der steuerlichen Vergünstigungen kann nur das Finanzamt erteilen. Über die steuerrechtlichen Voraussetzungen informieren Steuerberater sowie Lohnsteuerhilfevereine. Stadt Bernburg (Saale) Stellenausschreibung Bei der Stadt Bernburg (Saale) sind folgende Stellen zu besetzen: 1. zwei Stellen als Hausmeisterin/Hausmeister in Teilzeit mit 35 Wochenstunden einmal ab November 2013 und einmal ab Januar 2014, 2. eine Stelle als Mitarbeiterin/Mitarbeiter mit der Ausbildung als Gärtner der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die konkreten Angaben zu diesen Stellen finden Sie unter Bewerbungen mit genauer Stellenangabe sind bis zum an das Personalamt der Stadt Bernburg (Saale), Schlossgartenstraße 16, Bernburg (Saale) zu richten. Henry Schütze Oberbürgermeister

13 Bernburg (Saale) Aus den Ortsteilen Aderstedt Sprechstunden: 06., 13. u , jew. 17:45 bis 18:45 Uhr. Während der Sprechstunden ist die Ortsbürgermeisterin unter Tel erreichbar, karin-brand@gmx.de. Mitgl. d. Ortschaftsrates: Karin Brandt, Tel , karin-brand@gmx.de; Mike Franzelius, Tel , m.franzelius@t-online.de; Christin Duft, Tel ; Dirk Große, Tel , TierarztGrosse@aol.com. Termine: 12. Juni: Mitgliederversammlung d. IGA. 14. Juni: Mitgl.-Vers.d.. Rassegeflügelvereins. 950 Jahre Aderstedt 1. Juni: 10:00 Uhr, Namensgebung der KiTa, ab 15:00 Uhr Kinderfest in der Wühlmaus. 29. Juni: Strengefest (Aushänge beachten). Anmeldung zum Flohmarkt Wann: von 10:00-17:00 Uhr (Aufbau ab 08:00 Uhr möglich); Ort: ehemaliges Forsthaus, Hauptstraße 2 im OT Aderstedt. Wer kann mitmachen? Händler mit ausschließlich Gebraucht- bzw. Trödelware, keine Neuware! Kosten: es wird eine pauschale Standgebühr bis maximal 3 m von 5,00 EUR erhoben. Für Kinder, die ihr Spielzeug anbieten, fällt keine Gebühr an. Die Standanmeldungen sind spätestens bis zum unter Tel abzugeben. Die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet über die Platzvergabe. Baalberge Sprechzeit: jed. 1. Dienstag im Monat von 17:00 bis 19:00 Uhr im Sitzungsraum, Umgehungsstraße 28. Biendorf Sprechzeit: jed. 1. Donnerstag im Monat von 16:30 bis 18:30 Uhr im Gemeindehaus, Zur Eisenbahn 30. Gröna Sprechzeit: jed. 1. Dienstag im Monat, 16:00 bis 18:00 Uhr, Gemeindeverwaltung, Schulstraße 11. Peißen Sprechzeit: dienstags von 17:00 bis 18:00 Uhr, in der Bibliothek der Neuen Schule. Poley Sprechzeit: nach tel. Vereinbarung, donnerstags von 18:00 bis 19:00 Uhr. Preußlitz Sprechzeit: jeden 1. Montag im Monat von 17:00 bis 18:00 Uhr. Wohlsdorf Sprechzeit: jeden 1. Montag im Monat von 16:30 bis 18:00 Uhr im Bürgertreff Wohlsdorf/Crüchern (ehem. Sportlerheim). Bernburg Stadtteil- und Sportfest in Neuborna Die SG Neuborna 62 lädt am 21. und 22. Juni zum 8. Stadtteil- und Sportfest auf den Sportplatz ein. Zu den sportlichen Höhepunkten zählt der 9. Saale- Auen-Lauf, der am 21. Juni, 19:00 Uhr starten soll. Für den folgenden Tag sind ein Freizeitfußball- und ein Volleyballturnier, Gaudi-, Dart- und Castingangel-Wettkämpfe, Freiluft-Yoga und Bogenschießen geplant. Voranmeldungen für die Fußball- und Volleyballturniere sind erforderlich, für die am Saale-Auen-Lauf erwünscht. Anmeldungen und weitere Infos unter Tel Kostenlose Krebsberatung Am 26. Juni von 09:00 bis 12:00 Uhr in der AWO Tages- und Kurzzeitpflege, Bernburg, Andreasstraße 3. VERLAGSANZEIGEN

14 Bernburg (Saale) Büchertipps aus der Stadtbibliothek Gartenträume verwirklichen... Sommerzeit heißt Gartenzeit. Zeit, um einen eigenen Gartenteich, neue Wege und Sitzplätze anzulegen. Inspirationen, Hilfe und Tipps bei der Planung und Umsetzung von eigenen kleinen Gartenparadiesen können Sie in den Büchern der Stadtbibliothek finden. Für Anfänger und Profis wird Schritt für Schritt das nötige Knowhow vermittelt, um zu erfolgreichen Ergebnissen zu kommen, die langfristig Freude machen. Stadtbibliothek Bernburg (Saale) Lindenplatz 5, Bernburg (Saale), Tel ; ausleihe@bibliothek-bernburg.de Öffnungszeiten: Mo, 14:00-18:00 Uhr; Di, Do, Fr, 10:00-18:00 Uhr, Mi, Sa, 10:00-12:00 Uhr.

15 Bernburg (Saale) Bereitschaftsdienste eitschaftsdienste Augenärzte: bis , Frau Gärtner, Staßfurt, Humboldtstr. 1 A, Tel bis , Herr Hey, Bernburg, Steinstr. 4 d, Tel bis , Dr. Hosang, Aschersleben, Askanierstr. 55, Tel bis , Frau Meißner, Bernburg, Friedensallee 31, Tel bis , Herr Meißner, Bernburg, Friedensallee 31, tel Notdienstsprechstunde in Bernburg (Frau Meißner, Herr Meißner, Herr Hey): von Mittwoch und Freitag, 18:00-19:00 Uhr, Sa, So u. Feiertag, 10:00-11:00 und 18:00 bis 19:00 Uhr. Zahnärzte: 07. bis , Dr. Braunersreuther, Bernburg, Waisenhausstr. 5, Tel bis , Dr. Baum, Baalberge, Umgehungsstr. 17 A, Tel bis , Dr. Hrivnak, Bernburg, Kustrenaer Str. 75, Tel bis , Herr Schumann, Bernburg, Karlsplatz 24, Tel Dienstzeiten: Freitag, 17:00-18:00 Uhr; Samstag, Sonntag, Feiertage, jew. 09:00-11:00 u. 17:00-18:00 Uhr (am 24. u nur 09:00-11:00 Uhr). Apotheken: Die Bereitschaftsdienste der Apotheken werden jetzt täglich gewechselt. Die aktuellen Dienste entnehmen Sie bitte der Tagespresse, den Informationen an den Apotheken oder über Tel , vom Handy ohne Vorwahl unter oder SMS apo an die gleiche Nummer. Tierärztlicher Notdienst (jeweils 16:00-06:00 Uhr) bis , Dr. Friedrichs, Borne, Bierer Str. 4, Tel bis , Herr Streuer, Staßfurt, Gaensefurther Str. 6, Tel bis , Dr. Baumeier, Borne, Rosa-Luxemburg-Str. 26, Tel bis , Frau Peters, Bernburg, Breite Str , Tel bis , Dr. Bothin, Hecklingen, OT Groß Börnecke, Mühlberg 2, Tel Die Sprechzeiten in den Rathäusern Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 09:00-12:00 Uhr (außer Standesamt), 09:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr, 09:00-12:00 Uhr (außer Standesamt u. Wohngeldstelle), 09:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr, 09:00-12:00 Uhr (außer Wohngeldstelle). Notruf (Tag und Nacht): 112 Kreiseinsatzleitstelle: Bereitschaftsdienste: Störungen d. Wasserversorgung Störungen d. Versorgung mit Gas, Strom, Fernwärme Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen Störungen oder Beschädigungen können direkt über die Homepage der Stadtwerke unter dort über stoerung24.de gemeldet werden, telefonisch unter (03471) Bereitschaft des Abwasserzweckverbandes Ziethetal für die Abwasserentsorgung in den Ortsteilen Biendorf, Wohlsdorf und Crüchern unter Tel

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