Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/4722. Unterrichtung

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1 Unterrichtung Der Präsident Hannover, den des Niedersächsischen Landtages Landtagsverwaltung Übergang Schule - Beruf : Schule und Ausbildungssystem noch besser zusammenbringen - Fachkräftenachwuchs weiterhin sichern - Ausbildungsschleifen vermeiden Beschluss des Landtages vom Drs. 16/4090 Schon heute existieren vielfältige Maßnahmen und Modellprojekte im Bereich der Berufsorientierung in Niedersachsen, die einen reibungslosen und effektiven Übergang von Schulabgängern in die berufliche Ausbildung gewährleisten sollen. Die Finanzierung erfolgt hierbei auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Zentrales Ziel der vielfältigen Modellprojekte ist es, den Übergang von der Schule in den Beruf konstruktiv zu begleiten und durch frühzeitige Berufsorientierung und die stärkere Verzahnung zwischen allgemeinbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen sowie den Betrieben weiterhin zu verbessern. Nach erfolgtem Schulabschluss geht es primär darum, den Schulabgängern die direkte Aufnahme einer Ausbildungsstelle im dualen System zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund ist es erstrebenswert, die Vorbereitung auf den Übergang in die berufliche Ausbildung bzw. das Studium an allen Schulen noch effizienter als bisher zu gestalten und an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Nicht immer gelingt es Schülerinnen und Schülern jedoch, auf direktem Weg den Übergang in die berufliche Ausbildung oder ein erfolgreiches Studium zu finden. Vorhandene Unterstützungsmaßnahmen sollten daher besser als bisher aufeinander abgestimmt und für die Jugendlichen übersichtlicher gestaltet werden, um Brüche in der Ausbildung oder Umwege bei der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen zu vermeiden. Deshalb gilt es auch, Personalressourcen zu fördern, um eine individuelle Betreuung von Schülerinnen und Schülern bei der Ausbildungsberatung und Berufsvermittlung zu gewährleisten und gleichzeitig effektiv in Betrieben um Ausbildungsplätze zu werben sowie kooperative Netzwerke zwischen Betrieben, Handwerksverbänden, allgemeinbildenden und beruflichen Schulen zu schaffen. Schon jetzt muss zudem damit begonnen werden, für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 über die anstehende veränderte finanzielle Ausstattung und Gewichtung der Förderinstrumente zu diskutieren. Im Ergebnis muss gewährleistet werden, die Arbeit mit Modellprojekten im Bereich Übergang Schule - Beruf auch in der künftigen Förderperiode 2014 bis 2020 erfolgreich fortsetzen zu können. In diesem Zusammenhang wird es die Aufgabe der Landesregierung sein, anknüpfend an den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 15. Dezember 2010 zur Zukunft der Europäischen Kohäsions-Politik nach 2013 weiterhin mit Nachdruck bei EU-Kommission und -Parlament für die flächendeckende Förderung Niedersachsens aus den EU-Strukturfonds im Rahmen des Konvergenzgebietes und des RWB-Gebietes auch über 2013 hinaus einzutreten. Der Landtag bittet die Landesregierung, 1. weiterhin Projekte zu fördern, die sich für einen effizienten Übergang von Schulabsolventen in die betriebliche Ausbildung einsetzen,

2 2. gemeinsam mit Betrieben, Handwerkskammern, Verbänden, sozialen und kulturellen Einrichtungen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen ein Netzwerk an außerschulischen Lernorten aufzubauen, an denen die Schülerinnen und Schüler Einblicke in die Arbeitswelt gewinnen und Eindrücke von den Anforderungen an verschiedene Berufe erhalten können, 3. in allen allgemeinbildenden Schulformen des Sekundarbereichs die Arbeit in Schülerfirmen zu fördern, 4. Betriebe im Bereich der Bewerberauswahl, durch Förderung der Ausbildungsfähigkeit und bei der Nachbetreuung auffällig gewordener Auszubildender während der Ausbildung zu unterstützen, 5. alle allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereichs, auch die Gymnasien, im Rahmen der Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, dass die Schülerinnen und Schüler Klarheit über ihre individuellen Stärken und Schwächen und ihre beruflichen Wünsche gewinnen und ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt realistisch einschätzen können, 6. nach Bedarf Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner in allen Schulen zu benennen, welche die Jugendlichen bis zum gelungenen Übergang in eine Berufsausbildung oder ein Studium individuell begleiten und ihnen zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung stehen, 7. die Berufsorientierungskonzepte an den Schulen im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig zu evaluieren, 8. Publikationen und Veranstaltungen im Bereich praxisorientierter Berufsorientierung in Zusammenarbeit mit Projektpartnern zu fördern, 9. zu prüfen, ob und wie EU-Mittel in der noch laufenden Förderperiode 2007 bis 2013 sowie in der kommenden Förderperiode 2014 bis 2020 zur Realisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen eingesetzt werden können. Antwort der Landesregierung vom Zu 1: Gemäß dem schulformspezifischen Bildungsauftrag ist es Aufgabe der Schulen, die Ausbildungsfähigkeit und die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Die bisherige Arbeit der Schulen - wie auch die Ergebnisse der niedersächsischen Modellprojekte und Schulversuche - haben deutlich gemacht, dass der intensive Praxiskontakt und eine systematische Berufsorientierung entscheidende Gelingensbedingungen für einen erfolgreichen Übergang der Jugendlichen von der Schule in den Beruf sind. Dementsprechend fördert die Landesregierung weiterhin folgende Projekte: Modellprojekt Aktive Berufswahlvorbereitung Ziel des Projekts ist die konsequente Weiterentwicklung der bereits eingeleiteten berufsorientierenden Maßnahmen durch die frühzeitige Initiierung der Auseinandersetzung mit Fragen der Berufseignung und Berufsorientierung im 8. Schuljahrgang. Die Verknüpfung von Kompetenz- und Fähigkeitsfeststellung sowie Berufsfindung und Handlungsplanung unterstützt einen gezielten und begleitenden Berufswahlprozess. Die Schülerinnen und Schüler nehmen an einer Kompetenzfeststellung teil, anschließend erfolgen eine erste Berufswegeplanung sowie individuelle Auswertungsgespräche. Kompetenzfeststellungsverfahren Schülerinnen und Schüler sollen durch die Ermittlung ihrer Stärken, Fähigkeiten, Talente und Interessen eine Unterstützung zur zielgerichteten, individuellen Entwicklung und Berufsorientierung erfahren. Dazu soll in Niedersachsen ein Kompetenzfeststellungsverfahren zur Ermittlung der persönlichen Stärken und Entwicklungspotenziale von Jugendlichen an allen Hauptschulen, Realschulen, den entsprechenden Zweigen der Kooperativen Gesamtschulen, Oberschulen und Förderschulen Lernen als Teil schulischer Tätigkeit durchgeführt werden. 2

3 Zur nachhaltigen Verankerung des Kompetenzfeststellungsverfahrens an den Schulen werden Lehrkräfte der entsprechenden Schulformen seit September 2011 geschult. Bis zum Ende des Schuljahres 2011/2012 werden rund 500 Schulen mit zwei Personen an der Schulung teilgenommen bzw. eine Anmeldung für die Qualifizierung abgegeben haben. Koordinierungsstelle Berufsorientierung Beim MK ist in Kooperation mit der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit zum eine Koordinierungsstelle für Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung eingerichtet worden. Diese stellt für die allgemeinbildenden Schulen ein Angebot von qualitätsgeprüften Modulen (Projekten) zur vertieften Berufsorientierung bereit, das das Regelangebot von Schule und Berufsberatung ergänzt und von den Schulen nach Bedarf und Kapazität abgerufen werden kann. Die Kooperation mit Kammern und Wirtschaftsverbänden ermöglicht die Beteiligung von Betrieben. Als Servicestelle unterstützt die Koordinierungsstelle damit die Schulen bei der Organisation und Durchführung dieser Projekte. Aufgabe der Koordinierungsstelle ist es weiterhin, durch eine strukturierte Darstellung von landesweit angebotenen Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung für die Schulen Transparenz herzustellen. Gegenwärtig haben bereits 374 Schulen eine Bewilligung für die Einrichtung eines Berufsorientierungsbüros erhalten. Hauptschulprofilierungsprogramm Die Landesregierung finanziert mit dem Hauptschulprofilierungsprogramm sozialpädagogische Fachkräfte an Haupt-, Real-, Förder- und Oberschulen zur gezielten Unterstützung förderungsbedürftiger Schülerinnen und Schüler beim Übergang von der Schule in den Beruf. Diese Förderung im Umfang von ca. 12,2 Mio. Euro erfolgt bis Ende Wettbewerb Starke Schule. Deutschlands beste Schulen, die zur Ausbildungsreife führen Das MK unterstützt den Wettbewerb, der von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, der Deutsche Bank Stiftung, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Bundesagentur für Arbeit für die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I auch im Jahr 2012 wieder ausgeschrieben wird. Es werden die Schulen ausgezeichnet, die es in besonderer Weise verstehen, Schülerinnen und Schüler auf das Leben im Beruf und in der Gesellschaft vorzubereiten. Mit der Preisverleihung werden die Qualität des Unterrichts und der Erziehungsbeitrag dieser Schulen gewürdigt. Wettbewerb MINT-Schule Niedersachsen Die Landesregierung misst der Förderung des MINT-Bereichs einen hohen Stellenwert bei und verleiht in Kooperation mit der Stiftung NiedersachsenMetall in diesem Jahr erstmalig den Preis MINT-Schule Niedersachsen für besonderes Engagement in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Die zertifizierten Schulen werden durch die Aufnahme in das Netzwerk besonders engagierter MINT-Schulen und durch Fortbildungsangebote in ihrer Qualitätsentwicklung gefördert und erhalten eine finanzielle Unterstützung in Höhe von Euro für die Ausstattung ihres MINT-Bereiches. Zu 2: Die Schulen erfüllen die Aufgabe, die Berufswahlkompetenz und die Ausbildungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern, zusammen mit Kammern, Betrieben, der Bundesagentur für Arbeit und weiteren außerschulischen Partnern. Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und beruflichen Bildung an Praxistagen sind u. a. Schülerbetriebspraktika, Kompetenzfeststellungsverfahren, Betriebserkundungen, 3

4 Unterricht in Kooperation mit berufsbildenden Schulen, berufspraktische Projekte, Schülerfirmen, praxisorientierte Lernphasen innerhalb des Fachunterrichts. Dadurch und auch durch zusätzliche Projekte zur vertieften Berufsorientierung, die die Schulen über die Koordinierungsstelle Berufsorientierung abrufen können, erhalten die Schülerinnen und Schüler Einblicke in die Arbeitswelt und gewinnen Eindrücke von den Anforderungen in verschiedenen Berufen. Insbesondere bietet die Koordinierungsstelle Berufsorientierung den Schulen derzeit folgende Projekte an: Berufsorientierungsbüro: Schulen, die ein solches Büro einrichten, können für schülerbezogene Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung eine finanzielle Förderung erhalten. Praktische Berufsweltorientierung: Es wird ein grundlegendes Kennenlernen unterschiedlichster Berufe ermöglicht. Berufsfelderkundungen: Schülerinnen und Schüler erleben die Vielfalt an Berufen eines ausgewählten Berufsfeldes. Handlungsorientiertes Training für die Realisierung von Ausbildungswünschen: Hier erfolgt die Vorbereitung auf die praktische Ausbildungsplatzsuche. Zu 3: Das MK hat in den letzten Jahren 17 Lehrkräfte ausbilden lassen, um Schulen aller Schulformen bei der Gründung von neuen nachhaltigen Schülerfirmen bzw. der Fortführung von bereits bestehenden nachhaltigen Schülerfirmen zu beraten. In 17 Arbeitskreisen wird dieses Unterstützungsangebot der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) in Kooperation mit kommunalen Einrichtungen und der BNEAgentur (BNE = Bildung für nachhaltige Entwicklung) Niedersachsen e. V. landesweit angeboten. Zum existieren an niedersächsischen Schulen 415 nachhaltige Schülerfirmen. Zwischen dem Genossenschaftsverband in Deutschland und dem MK besteht seit dem eine Kooperationsvereinbarung zur Gründung nachhaltiger Schülergenossenschaften. Zum sind 50 nachhaltige Schülergenossenschaften gegründet, vom Genossenschaftsverband erfolgreich geprüft und in das interne Genossenschaftsregister aufgenommen worden. In den allgemeinbildenden Schulen sind Schülerfirmen in folgenden Bereichen verankert: im Wahlpflichtbereich (meist im 8., 9. und 10. Jahrgang), im Profil Wirtschaft der Realschulen, im Seminarfach der Gymnasien, in Fächern und Lernbereichen, in Arbeitsgemeinschaften, in den Praxistagen der Schulen im Sekundarbereich I, im Rahmen des Nachmittagsangebotes von Ganztagsschulen. Junge Menschen aktiv zu unterstützen ist ebenfalls ein Schwerpunkt der Gründerinitiative des MW. Junge Leute sollen bereits in der Schule und später in der Ausbildung bzw. im Studium an wirtschaftspolitische Themenfelder herangeführt werden. Die frühzeitige Sensibilisierung z. B. über ein Unterrichtsfach oder die Mitarbeit in einer Schülerfirma ist unverzichtbar, da die Entscheidung der Berufswahl oder zur Selbstständigkeit oftmals bereits in jungen Jahren fällt. Eine verstärkte gründungs- und wirtschaftsbezogene Ausbildung in Schulen und Universitäten ist deshalb ein geeigneter Weg, junge Erwachsene fit für den Arbeitsmarkt zu machen, aber auch um Alternativen zur abhängigen Beschäftigung aufzuzeigen. 4

5 Das MW unterstützt das JUNIOR Schülerfirmenprojekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, JUNIOR ggmbh. JUNIOR ist ein seit 1994 bundesweit bestehendes Projekt, in dem Schülerinnen und Schüler der allgemein- und berufsbildenden Schulen ab der Klasse 9 ein auf ein Schuljahr befristetes JUNIOR-Unternehmen gründen. Beraten und unterstützt werden die Schülerfirmen von ihrem jeweiligen Schulpaten, einer Lehrkraft, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Laufe des Jahres begleitet. Seit 1998 wird JUNIOR auch in Niedersachsen angeboten. In einer Ausscheidung in den Bundesländern werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die nationale Auswahlrunde ermittelt. Auf europäischer Ebene sind mehr als 40 Länder beteiligt. In 2010 wurde die Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln, JUNIOR ggmbh, um das Projekt JUNIOR KOMPAKT erweitert. Damit steht ein zweites modifiziertes Angebot zur Verfügung, welches auf eine stärkere Beteiligung von jüngeren Schülerinnen und Schülern in den Klassen 7 bis 10, insbesondere an Haupt- und Realschulen, abzielt. Seit 1998 haben niedersächsische Schülerinnen und Schüler in 408 JUNIOR-Schülerfirmen an dem Projekt teilgenommen und waren insbesondere in den letzten sechs Jahren mit Siegen in Bundes- und Europawettbewerben überaus erfolgreich. Zu 4: Zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses setzt die Landesregierung auf eine Stärkung der dualen Ausbildung, die von Betrieben und Berufsschulen gemeinsam geleistet wird. Dabei ist es auch von Bedeutung, Betriebe zu unterstützen, die auffällig gewordene Auszubildende beschäftigen. Ziel muss es sein, einen Ausbildungsabbruch zu vermeiden. Diese Aufgabe, die in erster Linie nach 76 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz den zuständigen Stellen (Kammern) obliegt, unterstützt die Landesregierung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie Mitteln des Landes Niedersachsen durch Zuwendungen im Rahmen des Förderprogramms Modellprojekte betriebliche Ausbildung vom Durch diese Maßnahme soll eine Verbesserung der Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt, eine nachhaltige Fachkräftesicherung durch Ausbildung und eine Steigerung von Qualität und Attraktivität der beruflichen Ausbildung erreicht werden. Als Schwerpunkte der Förderung wurden u. a. insbesondere auch eine Beratung und Unterstützung von Betrieben bei der Schaffung und Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie eine Ausbildungsbegleitung, vor allem zur Vermeidung eines Ausbildungsabbruchs, festgelegt. Das Programm ist ein Baustein des Niedersächsischen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs. Darüber hinaus bieten die Agenturen für Arbeit mit den Ausbildungsbegleitenden Hilfen ein spezielles Maßnahmenpaket für diesen Personenkreis an. Die Leistung zielt darauf ab, Jugendlichen, die besonderer Hilfen bedürfen, durch Förderung des Erlernens von Fachtheorie, Fachpraxis, Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten sowie durch sozialpädagogische Begleitung, die Aufnahme und Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder das erfolgreiche Absolvieren einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung zu ermöglichen. Zu 5: Wie zu Nummer 1 dargelegt, wird in Niedersachsen ein Kompetenzfeststellungsverfahren zur Ermittlung der persönlichen Stärken und Entwicklungspotenziale von Jugendlichen landesweit an allen Hauptschulen, Realschulen, den entsprechenden Zweigen der Kooperativen Gesamtschulen, Oberschulen und Förderschulen Lernen eingeführt. Das Gymnasium hat nach 11 des Niedersächsischen Schulgesetzes seinen Schülerinnen und Schülern nicht nur eine breite und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln, um durch wissenschaftspropädeutisches Arbeiten die allgemeine Studierfähigkeit zu sichern, sondern soll durch die Stärkung des selbstständigen Lernens auch die Kompetenzen bilden, den Bildungsweg berufsbezogen fortsetzen zu können. Nach dem Willen des Gesetzgebers sind damit Berufsorientierung und Berufsinformation integraler Bestandteil gymnasialer Bildung, insbesondere im Sekundarbereich I. Im Erlass über die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums vom ist dazu bestimmt, dass die Schülerinnen und Schüler auf selbstständige Entscheidungen über weitere 5

6 Bildungswege in der gymnasialen Oberstufe oder in berufsbezogenen Bildungsgängen vorbereitet werden sollen. Auf der Grundlage des Erlasses Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen vom gestalten die Gymnasien und die gymnasialen Zweige der Kooperativen Gesamtschulen die Berufswahlorientierung in enger Zusammenarbeit mit Betrieben und mit der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere mit den Berufsinformationszentren. Dabei werden Schwerpunkte einerseits durch das Schülerbetriebspraktikum, andererseits durch Betriebserkundungen gebildet. Diese Maßnahmen sind zudem mit den Fachlehrern vor- und nachzubereiten. Um einen Einblick in den Berufsalltag gewinnen zu können, ist das Betriebspraktikum als Blockpraktikum in einem Zeitrahmen von zehn bis 15 Schultagen abzuleisten. Es kann auch im Ausland in Zusammenarbeit mit einer ausländischen Partnerschule durchgeführt werden. Ein Betriebspraktikum ist an den Gymnasien und entsprechenden KGS-Zweigen auf der Ebene der 9. Jahrgangsstufe vorzusehen. Eine Betreuung durch gymnasiale Lehrkräfte während des Betriebspraktikums ist obligatorisch, wie auch die formalen und inhaltlichen Abstimmungen zwischen Schule und kooperierenden Betrieben. Bereits ab dem 8. Schuljahrgang können aber schon eintägige Betriebserkundungen durchgeführt werden. Darüber hinaus bitten die Gymnasien ihre ehemaligen Absolventinnen und Absolventen im Rahmen von Schulveranstaltungen, über ihre Ausbildungswege und Berufstätigkeiten und -perspektiven zu berichten. Berufs- und Wirtschaftsthemen sind im Unterricht des Faches Politik - Wirtschaft in den Schuljahrgängen 8 bis 12 Pflichtbestandteil des Kerncurriculums. Schülerfirmen, in denen die Schülerinnen und Schüler das komplexe Wirtschaftsgeschehen eines Betriebes von Planung, Produktion, Logistik und Marketing selbst erfahren und gestalten, gibt es an vielen Gymnasien mit zunehmender Zahl. Darüber hinaus sind diese Schülerfirmen bestrebt, sich über die Medien in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Zu 6: Im Rahmen der Initiative Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird an 107 niedersächsischen Schulen eine Berufseinstiegsbegleitung für besonders förderbedürftige Schülerinnen und Schüler durchgeführt. Auf der Basis von Potenzialanalysen bzw. Kompetenzfeststellungsverfahren werden die Jugendlichen beim Übergang in die Ausbildung durch eine Berufseinstiegsbegleiterin oder einen Berufseinstiegsbegleiter bis zum Ende des ersten Ausbildungsjahres unterstützt. Weiterhin wird derzeit im Rahmen des vom BMBF initiierten Pilotprojekts coach@school eine Berufseinstiegsbegleitung durch den Senior Experten Service an einigen Haupt- und Förderschulen Lernen angeboten. Ziel des Projekts ist es, Schülerinnen und Schülern mit berufs- und lebenserfahrenen, unabhängigen Personen kontinuierliche und lebensweltlich angelegte Unterstützung beim Übergang in den Beruf zu bieten. Darüber hinaus liegt zurzeit eine Vereinbarung zwischen dem MK und der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Entwurf vor. Diese Vereinbarung wird die Grundlage für die Fortsetzung der guten und erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern sowie zwischen den Schulen und Agenturen für Arbeit vor Ort sein und dem Ziel dienen, die Schülerinnen und Schüler frühzeitig, kontinuierlich und professionell bei ihrer Berufswahl bis zur möglichst nahtlosen Integration in Ausbildung, Studium und Arbeitsmarkt zu begleiten. Zu 7: Das Unterstützungssystem der NLSchB ist so organisiert, dass vier Fachdezernentinnen und Fachdezernenten für Berufsorientierung und bis zu 60 Fachberatungen für Berufsorientierung die Schulen bei der Planung, Organisation und Durchführung berufsorientierender und berufsbildender Maßnahmen unterstützen und beraten. Sie wirken bei der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung mit und begleiten die Schulen - insbesondere die zuständige Fachkonferenzleitung Arbeit/Wirtschaft - bei der Erstellung des fächerübergreifenden Konzepts zur Berufsorientierung. 6

7 Zu 8: Berufsorientierungsmessen bzw. Berufsinformationsbörsen werden von verschiedenen Veranstaltern auf regionaler Ebene durchgeführt und beziehen jeweils die örtlichen Schulen sowie außerschulische Partner, z. B. Wirtschaftsbetriebe, mit ein, sodass sich die Schülerinnen und Schüler über Ausbildungswege und Berufe in ihrem direkten Umfeld informieren können. Weiterhin bestehen seitens des MK und der Stiftung NiedersachsenMetall Planungen zur Durchführung einer zentralen Veranstaltung zur Berufsorientierung in Hannover, bei der die Maßnahmen zur Berufsorientierung in den Fokus gerückt und teilweise in Realsituationen beobachtbar werden. Die seit 2007 alle zwei Jahre durchgeführte IdeenExpo, welche Schülerinnen und Schülern einen intensiven Einblick insbesondere in den Bereich der MINT-Berufe ermöglicht und durch verschiedenste Anschauungsobjekte und Experimentiermöglichkeiten den Erfindergeist junger Menschen wecken und die Vermittlung von Naturwissenschaft und Technik fördern soll, wurde bereits in der Vergangenheit von der Landesregierung unterstützt. Auch für die nächste IdeenExpo im Jahr 2013 ist eine Förderung vorgesehen. Zu 9: Das MK hat bereits in der laufenden EU-Förderperiode die Bedeutung der Maßnahmen zum Übergang Schule - Beruf auch außerhalb des schulischen Alltags erkannt. Im Rahmen der Richtlinie Innovative Projekte der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung wird u. a. die Bildung von Netzwerken mit Mitteln des ESF gefördert. Ziel ist eine noch bessere Kooperation von Schulen und überbetrieblichen Bildungsstätten. In dieser Förderperiode wurden bzw. werden bislang neun Projekte mit einem ESF-Mittelvolumen von 2,3 Mio. Euro gefördert, deren inhaltlicher Schwerpunkt im Bereich der vorgeschlagenen Maßnahmen liegt. Es stehen noch begrenzt ESF-Mittel für weitere Projekte zur Verfügung. Für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 liegen derzeit nur Entwürfe der künftigen EU-Verordnungen und noch kein endgültiger Finanzrahmen vor, sodass noch keine abschließende Aussage zur Weiterförderung der vorgeschlagenen Maßnahmen gemacht werden kann. Nach derzeitigem Stand lassen die Verordnungsentwürfe der Förderperiode 2014 bis 2020 aber auch weiterhin Maßnahmen im Bereich des Übergangs Schule - Beruf zu. Ob und wie ab 2014 gefördert werden kann, ist letztlich abhängig von der Beschlussfassung der endgültigen EU-Verordnungen, dem Finanzrahmen und damit der Verteilung der Mittel auf die Mitgliedstaaten und Bundesländer sowie von dem noch aufzustellenden Operationellen Programm der ESF-Förderung für Niedersachsen ab (Ausgegeben am ) 7

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